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Beitrag
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 26 Beigetreten: 15.05.2016 Mitglieds-Nr.: 78831 ![]() |
im Zuge der Umschreibung meines Führerschein auf einen Karten-Führerschein in 2011 wurde auch die Klasse CE mit dem 79(C1E>12000kg,L<=3) eingetragen. In dieser Zeile steht auch ein Gültigkeitsdatum was auf meinen 50. Geburtstag fällt. An diesem Tag läuft dann der Eintrag CE 79(C1E>12000kg,L<=3) sozusagen ab!? Aber ich darf weiterhin LKW bis 7,5to fahren? Wenn ich dies weiterhin nutzen will (z.B. vielleicht mal ein Wohnmobil 7,5to + Anhänger 4,5to) kann ich diese Untersuchungen auch noch nachreichen - also nach dem Gültigkeitsdatum einreichen/Antrag auf Verlängerung stellen? wenn ja, wieviel Jahre später könnte ich dies evtl. auch wieder reaktivieren? Muss ich aber bei jedes Mal auch einen neue Karte beantragen und dann natürlich auch zahlen? Über Infos würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank VG |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30760 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
An diesem Tag läuft dann der Eintrag CE 79(C1E>12000kg,L<=3) sozusagen ab!? JaAber ich darf weiterhin LKW bis 7,5to fahren? Die fallen unter C1, und die Klasse hast du ja unbefristet.Wenn ich dies weiterhin nutzen will (z.B. vielleicht mal ein Wohnmobil 7,5to + Anhänger 4,5to) kann ich diese Untersuchungen auch noch nachreichen - also nach dem Gültigkeitsdatum einreichen/Antrag auf Verlängerung stellen? Ja, Wobei "Wohnmobil 7,5to + Anhänger 4,5to" eine Gesamtmasse von 12 t hat, was noch unter C1E fällt, die du auch unbefristet hast. Erst bei einer Gesamtmasse > 12 t wäre die CE 79 erforderlich.wenn ja, wieviel Jahre später könnte ich dies evtl. auch wieder reaktivieren? Grundsätzlich gibt es da keine Grenze. allerdings schreibt § 24 FeV vor, dass eine Verlängerung nur möglich ist, wenn "keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass eine der sonstigen aus den §§ 7 bis 19 ersichtlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis fehlt." Aber es steht da nicht, wie zu verfahren ist, wenn solche Tatsachen vorliegen.In ähnlich gearteten Fällen (Neuerteilung nach Entziehung) werten die Behörden meist die Zeit ohne Besitz der neu beantragen Klasse als eine solche Tatsache, so dass bei C-Klassen nach fünf Jahren neue Prüfungen angeordnet werden. Die rechtliche Grundlage dafür ist § 20 FeV. Ein praktische Prüfung für CE 79 dürfte wohl kaum möglich sein. ![]() Muss ich aber bei jedes Mal auch einen neue Karte beantragen und dann natürlich auch zahlen? Ja
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Beitrag
#3
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 26 Beigetreten: 15.05.2016 Mitglieds-Nr.: 78831 ![]() |
Vielen Dank Jens für die Infos.
Wenn ich dies weiterhin nutzen will (z.B. vielleicht mal ein Wohnmobil 7,5to + Anhänger 4,5to) kann ich diese Untersuchungen auch noch nachreichen - also nach dem Gültigkeitsdatum einreichen/Antrag auf Verlängerung stellen? Ja, Wobei "Wohnmobil 7,5to + Anhänger 4,5to" eine Gesamtmasse von 12 t hat, was noch unter C1E fällt, die du auch unbefristet hast. Erst bei einer Gesamtmasse > 12 t wäre die CE 79 erforderlich.ah ok, wenn man alles wirklich richtig liest könnte man es auch direkt "verstehen". Das würde ja für mich bedeuten, dass ich nicht zwingend verlängern müsste. Wenn ich mal kurz überlege weiß ich gar nicht wann ich überhaupt die "Gelegenheit" bekomme ein solches Gespann über 12to zu fahren. Die angenommene Kombi mit dem Wohnmobil ist ja eigentlich auch nur das Größte/Schwerste was überhaupt entstehen würde und resultiert auch mehr oder weniger "aus einem Traum" raus. ![]() Wenn es mich dann vielleicht irgendwann beruflich doch noch mal irgendwo anders hintreiben würde und diese Kombi über 12to gebraucht würde, könnte ich den evtl. auch wieder reaktivieren (Antrag und Gesundheitsprüfung)!? Mein Kartenführerschein hat ja kein gesamt Gültigkeitsdatum. Aber ich habe gelesen, dass diese doch irgendwann 2033 oder so umgetauscht werden sollen(?)/müssen(?). Vielleicht reaktiviere ich den CE79 dann in diesem Zuge auch wieder, da man ja dafür eh eine neune Karte beantragen muss!? Vielen Dank VG |
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30760 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Deinen 2011 ausgestellten Führerschein musst du bis zum 19. Januar 2032 umtauschen (Anlage 8e FeV).
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 17.09.2025 - 23:42 |