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#1
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 195 Beigetreten: 27.05.2020 Wohnort: Heilbronn Mitglieds-Nr.: 86904 ![]() |
Muss ich um 17:45 Uhr dementsprechend noch eine Parkscheibe auslegen und auf 18 Uhr stellen? |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2186 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 ![]() |
Ja. Damit weist Du nach, dass Du erst ab 17:31 Uhr dort stehst und nicht schon seit 17:00 Uhr.
-------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 109 Beigetreten: 17.08.2015 Mitglieds-Nr.: 76913 ![]() |
Wenn um 17:50 Uhr kontrolliert wird und keine Scheibe da liegt, dann ist klar, was passiert.
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 715 Beigetreten: 21.04.2008 Mitglieds-Nr.: 41560 ![]() |
Wo kommt das her, dass ausserhalb der Parkscheibenpflicht auf 30min nach Beginn gestellt wird? Müsste in diesem Fall hier dann nicht der nächste Beginn eingestellt werden? Oder sogar ebenfalls die darauffolgende halbe Stunde?
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#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 215 Beigetreten: 14.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11282 ![]() |
Wo kommt das her, dass ausserhalb der Parkscheibenpflicht auf 30min nach Beginn gestellt wird? Das kommt daher, dass das so geregelt ist. Ist der Beginn 08:00 Uhr und du kommmst um 06:00 kommst du faktisch um 08:00 Uhr an und dann musst du auf die nächste halbe Stunde nach Ankunft stellen. Also 8:30 Müsste in diesem Fall hier dann nicht der nächste Beginn eingestellt werden? Nein, siehe aktuelle Regelung Oder sogar ebenfalls die darauffolgende halbe Stunde? Ja, genau so ist es ja auch. Hattest du so in deinem ersten Satz beschrieben |
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#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 715 Beigetreten: 21.04.2008 Mitglieds-Nr.: 41560 ![]() |
Also ist die Annahme des TE und die erste Antwort falsch?!
Wobei sich das ja nicht aus dem Gesetzestext ergibt, sondern aus Auslegung oder Urteilen... Und das kenne ich immer nur als Erklärung bei Ankunft ausserhalb der Parkscheibenpflicht... Daher bin ich für diese Frage noch nicht ganz überzeugt - auch wenn ich es natürlich selbst auch immer entsprechend handhabe. |
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#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30760 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Wo kommt das her, dass ausserhalb der Parkscheibenpflicht auf 30min nach Beginn gestellt wird? Das hat (mindestens) ein Gericht so entschieden: BayObLG 2 OB OWI 61/77 = NJW 1978 S. 1275: "Beginnt das Parken bereits während der freien Zeit, dann ist der Zeiger der Parkscheibe zumindest auf den Strich der ersten halben Stunde nach Beginn des Zeitabschnitts einzustellen, ab dem die Parkraumbewirtschaftung durch die Parkscheibe beginnt." Also ist die Annahme des TE und die erste Antwort falsch?! Wie kommst du darauf? ![]() Wobei sich das ja nicht aus dem Gesetzestext ergibt Was meinst du mit "das"? Ich bin ein wenig verwirrt, weil es erst um den Parkbeginn in der Parkscheiben-pflichtigen Zeit geht und du dann auf einmal die Frage zum Parkbeginn außerhalb der Parkscheiben-pflichtigen Zeit einbirngst. Was genau willst du wissen?
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 215 Beigetreten: 14.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11282 ![]() |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 715 Beigetreten: 21.04.2008 Mitglieds-Nr.: 41560 ![]() |
Bin ich irgendwie verwirrt?
Also: Ausserhalb der Pflichtzeit stelle ich die Scheibe auf 30min nach Beginn der Pflichtzeit.... klar. Hier kommen wir aber noch innerhalb der parkscheibenpflichtigen Zeit an. Da passt zumindest das Urteil nicht so richtig. FordPerfect überträgt es aber in seiner Antwort 1:1, wenn ich ihn da nicht falsch verstehe. Sinngemäß käme für mich in der Situation ein Einstellen auf das Ende (18:00) (und das passt am besten zum Gesetzestext) und ein Einstellen auf den nächsten exakten Beginn (z.B. 8:00) auf das gleiche raus.... und erscheint mir in der Argumentation als logischer als später... Verständlicher ausgedrückt, oder hitzebedingt missglückt? Oder sogar ebenfalls die darauffolgende halbe Stunde? Ja, genau so ist es ja auch. Hattest du so in deinem ersten Satz beschrieben Hier habe ich dich so verstanden, dass der TE in seinem Fall auf z.B. 8:30 einstellen soll/darf/muss. Müsste in diesem Fall hier dann nicht der nächste Beginn eingestellt werden? Oder sogar ebenfalls die darauffolgende halbe Stunde? Ich wollte mich ausdrücklich wieder auf die Situation des TE beziehen. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30760 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Hier kommen wir aber noch innerhalb der parkscheibenpflichtigen Zeit an. Da passt zumindest das Urteil nicht so richtig. Bei Ankunft innerhalt der Parscheibenpflicht braucht es kein Urteil. Für den Fall schreibt § 13 Abs. 2 StVO vor, dass der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde einzustellen ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt.-------------------- |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 715 Beigetreten: 21.04.2008 Mitglieds-Nr.: 41560 ![]() |
Okay, dann habe ich die Antwort falsch interpretiert.
Bei Beginn der Parkscheibenpflicht muss der TE dann allerdings schon wieder weg sein, bzw. könnte sofort beknollt werden, richtig? Das benachteiligt ihn dann wiederum gegenüber einem Fahrer, der 15 Minuten später ankommt - naja, gefühlt zumindest. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 22000 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
Gesetzt den Fall, die Parkscheibenpflicht hat schon längst begonnen; ich komme um 10:01 h an und stelle (mangels genau gehender Uhr) meine Parkscheibe auf die "10"; also nicht auf den nächsten Strich VOR, sondern auf den nächsten Strich ZURÜCK.
Das ist nach den Buchstaben der StVO nicht korrekt, aber riskiere ich damit auch eine Verwarnung? ![]() Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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#13
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 215 Beigetreten: 14.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11282 ![]() |
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#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24844 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Das ist nach den Buchstaben der StVO nicht korrekt, aber riskiere ich damit auch eine Verwarnung? ![]() Doc Unter Umständen, da es irgendeine Verwechselungsgefahr gibt, weil die Parkscheibe nur 12 Stunden hat und keine 24. Beispiel: Wenn von 10:00 - 21:00 parken erlaubt ist und von 21:00-10:00 nur bis zu einer Stunde, wird man bei der Einstellung von 10 h eine Verwechselungsgefahr sehen, falls z.B. um 22:45 kontrolliert wird. Und deswegen bereits die falsche Einstellung der Parkscheibe ahnden. Bei Ankunft nach 10 Uhr muss man sie daher in der Konstellation auf 9 h (= 21 h) stellen und darf dann bis 22:00 Uhr parken. Bei Verwendung einer automatischen 24-h-Parkscheibe gilt das nicht. Ich find's ebenfalls verwirrend, aber is' halt so. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 17.09.2025 - 00:47 |