... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Parkscheibenpflicht Ankunft kurz vor Ende
Gamma_M1609
Beitrag 25.07.2025, 17:03
Beitrag #1


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 195
Beigetreten: 27.05.2020
Wohnort: Heilbronn
Mitglieds-Nr.: 86904



    
 
Parkscheibenpflicht endet um 18 Uhr

Muss ich um 17:45 Uhr dementsprechend noch eine Parkscheibe auslegen und auf 18 Uhr stellen?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
F117
Beitrag 25.07.2025, 17:12
Beitrag #2


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2186
Beigetreten: 05.01.2022
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 89096



Ja. Damit weist Du nach, dass Du erst ab 17:31 Uhr dort stehst und nicht schon seit 17:00 Uhr.


--------------------
"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
Go to the top of the page
 
+Quote Post
trunax
Beitrag 07.08.2025, 06:40
Beitrag #3


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 109
Beigetreten: 17.08.2015
Mitglieds-Nr.: 76913



Wenn um 17:50 Uhr kontrolliert wird und keine Scheibe da liegt, dann ist klar, was passiert.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Brian Basco
Beitrag 14.08.2025, 06:09
Beitrag #4


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 715
Beigetreten: 21.04.2008
Mitglieds-Nr.: 41560



Wo kommt das her, dass ausserhalb der Parkscheibenpflicht auf 30min nach Beginn gestellt wird? Müsste in diesem Fall hier dann nicht der nächste Beginn eingestellt werden? Oder sogar ebenfalls die darauffolgende halbe Stunde?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Ford Prefect
Beitrag 14.08.2025, 09:25
Beitrag #5


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 215
Beigetreten: 14.07.2005
Mitglieds-Nr.: 11282



Zitat (Brian Basco @ 14.08.2025, 07:09) *
Wo kommt das her, dass ausserhalb der Parkscheibenpflicht auf 30min nach Beginn gestellt wird?

Das kommt daher, dass das so geregelt ist. Ist der Beginn 08:00 Uhr und du kommmst um 06:00 kommst du faktisch um 08:00 Uhr an und dann musst du auf die nächste halbe Stunde nach Ankunft stellen. Also 8:30

Zitat (Brian Basco @ 14.08.2025, 07:09) *
Müsste in diesem Fall hier dann nicht der nächste Beginn eingestellt werden?

Nein, siehe aktuelle Regelung

Zitat (Brian Basco @ 14.08.2025, 07:09) *
Oder sogar ebenfalls die darauffolgende halbe Stunde?

Ja, genau so ist es ja auch. Hattest du so in deinem ersten Satz beschrieben
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Brian Basco
Beitrag 14.08.2025, 09:49
Beitrag #6


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 715
Beigetreten: 21.04.2008
Mitglieds-Nr.: 41560



Also ist die Annahme des TE und die erste Antwort falsch?!

Wobei sich das ja nicht aus dem Gesetzestext ergibt, sondern aus Auslegung oder Urteilen... Und das kenne ich immer nur als Erklärung bei Ankunft ausserhalb der Parkscheibenpflicht...
Daher bin ich für diese Frage noch nicht ganz überzeugt - auch wenn ich es natürlich selbst auch immer entsprechend handhabe.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jens
Beitrag 14.08.2025, 11:36
Beitrag #7


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 30760
Beigetreten: 16.01.2006
Wohnort: Kiel
Mitglieds-Nr.: 16036



Zitat (Brian Basco @ 14.08.2025, 07:09) *
Wo kommt das her, dass ausserhalb der Parkscheibenpflicht auf 30min nach Beginn gestellt wird?

Das hat (mindestens) ein Gericht so entschieden:
Zitat (rapit @ 30.06.2021, 14:26) *
BayObLG 2 OB OWI 61/77 = NJW 1978 S. 1275:
"Beginnt das Parken bereits während der freien Zeit, dann ist der Zeiger der Parkscheibe zumindest
auf den Strich der ersten halben Stunde nach Beginn des Zeitabschnitts einzustellen, ab dem die
Parkraumbewirtschaftung durch die Parkscheibe beginnt."



Zitat (Brian Basco @ 14.08.2025, 10:49) *
Also ist die Annahme des TE und die erste Antwort falsch?!
Wie kommst du darauf? think.gif

Zitat (Brian Basco @ 14.08.2025, 10:49) *
Wobei sich das ja nicht aus dem Gesetzestext ergibt
Was meinst du mit "das"? Ich bin ein wenig verwirrt, weil es erst um den Parkbeginn in der Parkscheiben-pflichtigen Zeit geht und du dann auf einmal die Frage zum Parkbeginn außerhalb der Parkscheiben-pflichtigen Zeit einbirngst. Was genau willst du wissen?


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Ford Prefect
Beitrag 14.08.2025, 11:53
Beitrag #8


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 215
Beigetreten: 14.07.2005
Mitglieds-Nr.: 11282



Zitat (Brian Basco @ 14.08.2025, 10:49) *
Also ist die Annahme des TE und die erste Antwort falsch?!

Nein, denn er kommt ja nicht wie in deinem Beispiel außerhalb der Parkscheibenpflicht an, sondern während dieser, wenn auch kurz vor Ende.




Go to the top of the page
 
+Quote Post
Brian Basco
Beitrag 14.08.2025, 11:57
Beitrag #9


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 715
Beigetreten: 21.04.2008
Mitglieds-Nr.: 41560



Bin ich irgendwie verwirrt?
Also: Ausserhalb der Pflichtzeit stelle ich die Scheibe auf 30min nach Beginn der Pflichtzeit.... klar.
Hier kommen wir aber noch innerhalb der parkscheibenpflichtigen Zeit an. Da passt zumindest das Urteil nicht so richtig.
FordPerfect überträgt es aber in seiner Antwort 1:1, wenn ich ihn da nicht falsch verstehe.
Sinngemäß käme für mich in der Situation ein Einstellen auf das Ende (18:00) (und das passt am besten zum Gesetzestext) und ein Einstellen auf den nächsten exakten Beginn (z.B. 8:00) auf das gleiche raus.... und erscheint mir in der Argumentation als logischer als später...

Verständlicher ausgedrückt, oder hitzebedingt missglückt?


Zitat (Ford Prefect @ 14.08.2025, 10:25) *
Zitat (Brian Basco @ 14.08.2025, 07:09) *
Oder sogar ebenfalls die darauffolgende halbe Stunde?

Ja, genau so ist es ja auch. Hattest du so in deinem ersten Satz beschrieben


Hier habe ich dich so verstanden, dass der TE in seinem Fall auf z.B. 8:30 einstellen soll/darf/muss.

Zitat (Brian Basco @ 14.08.2025, 07:09) *
Müsste in diesem Fall hier dann nicht der nächste Beginn eingestellt werden? Oder sogar ebenfalls die darauffolgende halbe Stunde?


Ich wollte mich ausdrücklich wieder auf die Situation des TE beziehen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jens
Beitrag 14.08.2025, 12:04
Beitrag #10


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 30760
Beigetreten: 16.01.2006
Wohnort: Kiel
Mitglieds-Nr.: 16036



Zitat (Brian Basco @ 14.08.2025, 12:57) *
Hier kommen wir aber noch innerhalb der parkscheibenpflichtigen Zeit an. Da passt zumindest das Urteil nicht so richtig.
Bei Ankunft innerhalt der Parscheibenpflicht braucht es kein Urteil. Für den Fall schreibt § 13 Abs. 2 StVO vor, dass der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde einzustellen ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Brian Basco
Beitrag 14.08.2025, 13:51
Beitrag #11


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 715
Beigetreten: 21.04.2008
Mitglieds-Nr.: 41560



Okay, dann habe ich die Antwort falsch interpretiert.
Bei Beginn der Parkscheibenpflicht muss der TE dann allerdings schon wieder weg sein, bzw. könnte sofort beknollt werden, richtig?
Das benachteiligt ihn dann wiederum gegenüber einem Fahrer, der 15 Minuten später ankommt - naja, gefühlt zumindest.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Doc aus Bückeburg
Beitrag 14.08.2025, 15:21
Beitrag #12


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 22000
Beigetreten: 07.01.2004
Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg
Mitglieds-Nr.: 1228



Gesetzt den Fall, die Parkscheibenpflicht hat schon längst begonnen; ich komme um 10:01 h an und stelle (mangels genau gehender Uhr) meine Parkscheibe auf die "10"; also nicht auf den nächsten Strich VOR, sondern auf den nächsten Strich ZURÜCK.
Das ist nach den Buchstaben der StVO nicht korrekt, aber riskiere ich damit auch eine Verwarnung? think.gif
Doc


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Ford Prefect
Beitrag 14.08.2025, 15:46
Beitrag #13


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 215
Beigetreten: 14.07.2005
Mitglieds-Nr.: 11282



Zitat (Brian Basco @ 14.08.2025, 14:51) *
Bei Beginn der Parkscheibenpflicht muss der TE dann allerdings schon wieder weg sein, bzw. könnte sofort beknollt werden, richtig?

Ja, so würde ich das auch sehen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 14.08.2025, 16:02
Beitrag #14


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24844
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Zitat (Doc aus Bückeburg @ 14.08.2025, 15:21) *
Das ist nach den Buchstaben der StVO nicht korrekt, aber riskiere ich damit auch eine Verwarnung? think.gif
Doc


Unter Umständen, da es irgendeine Verwechselungsgefahr gibt, weil die Parkscheibe nur 12 Stunden hat und keine 24.

Beispiel:

Wenn von 10:00 - 21:00 parken erlaubt ist und von 21:00-10:00 nur bis zu einer Stunde, wird man bei der Einstellung von 10 h eine Verwechselungsgefahr sehen, falls z.B. um 22:45 kontrolliert wird. Und deswegen bereits die falsche Einstellung der Parkscheibe ahnden. Bei Ankunft nach 10 Uhr muss man sie daher in der Konstellation auf 9 h (= 21 h) stellen und darf dann bis 22:00 Uhr parken.

Bei Verwendung einer automatischen 24-h-Parkscheibe gilt das nicht.

Ich find's ebenfalls verwirrend, aber is' halt so.


--------------------
redonner sa grandeur à l'europe!
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 17.09.2025 - 00:47