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Beitrag
#1
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 27.05.2010 Wohnort: Papenburg Mitglieds-Nr.: 54269 ![]() |
So um es Kurz und bündig zu machen. Ich habe vor 2 Wochen meinen Antrag auf Neuerteilung eingereicht.(Entzug war nicht einhaltung einer frist für eine Nachschulung 1997) Führungszeugnis sauber und keine eintragungen im Zentralregister in Flensburg. Nun möchte die Führerscheinstelle einen Nachweiß über Erstehilfe. Zuständig Landkreis Emsland Wie ich weiß , muss ich das aber nicht , da ich ja schonmal einen abgelegt habe. Und gelesen habe ich das hier auch öfter. Ein Telefongespräch brachte keine Abhilfe. Klar ich werde den nochmal machen, wenn es sein muss. Aber sind auch mal eben wieder 45-60€. So frage an die Experten muss ich oder muss ich nicht? Gruß Marco |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30764 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Bist du dir sicher, dass du damals einen Erste-Hilfe-Kurs gemacht hast? Der war damals nur für die Klasse 2 (bis 1998) bzw. die C/D-Klassen (ab 1999) vorgeschrieben. Für alle anderen Klassen reichte eine Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen, das ist aber kein Erste-Hilfe-Kurs.
Seit dem 21.10.2015 ist für alle Klassen ein Erste-Hilfe-Kurs vorgeschrieben, der mindestens neun 45-minütige Unterrichtseinheiten umfasst. -------------------- |
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#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 941 Beigetreten: 13.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73184 ![]() |
So frage an die Experten muss ich oder muss ich nicht? Selbst wenn du nicht müsstest....nach fast 30 Jahren wär das sehr sinnvoll. Aber sind auch mal eben wieder 45-60€ Wenn du zu dem Führerschein auch ein Auto kaufst, wirst du diese Summe jedesmal beim Tanken berappen müssen (je nach Auto und Treibstoff kriegst du den Tank damit auch nur halb voll). Auto fängt eben mit AU an und hört mit O auf und in der Mitte T wie teuer. Und da sind Knöllchen wegen falsch Parken oder zu schnell fahren noch nicht angedacht oder eingepreist. Diese Ausgaben liegen ja bei dir. |
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#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5750 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
@jimkerk
Lass dich über deinen Arbeitgeber zum Ersthelfer ausbilden. Dann gibt es den Kurs für dich kostenlos. -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 27.05.2010 Wohnort: Papenburg Mitglieds-Nr.: 54269 ![]() |
Seit dem 21.10.2015 ist für alle Klassen ein Erste-Hilfe-Kurs vorgeschrieben, der mindestens neun 45-minütige Unterrichtseinheiten umfasst. ok Jens verstanden. Ich werde den wohl machen. Nur als logische konsequenz, frage, warum muss dann nicht jeder Autofahrer sowas nachholen? Dann solltet ihr das in eurer FAQ mal aktualiesieren [...] Sorry aber solche kommentare kannst Du Dir sparen Trotzdem kein Grund zum Fullquotteln. ![]() Zitate auf das Notwendige gekürzt. Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 02.08.2025, 09:57 |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 941 Beigetreten: 13.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73184 ![]() |
frage, warum muss dann nicht jeder Autofahrer sowas nachholen? Weil nicht jedem Autofahrer die Fahrerlaubnis entzogen wird. Aber grundsätzlich bin ich auch dafür, solche Kurse regelmäßig zu wiederholen. Sorry aber solche kommentare kannst Du Dir sparen Könnte ich wenn ich wollte, aber ich will nicht. Ich sehe keinen moralisierenden Zeigefinger meinerseits, sondern gut gemeinte Hinweise. Du könntest eben mit deinem neuen oder aufgefrischten Wissen und Fertigkeiten vielleicht mal ein Menschenleben retten. Ohne dieses Wissen und diese Fertigkeiten würdest du möglicherweise später tatenlos an einem Unfall vorbeifahren. Und du bringst lächerliche 45-60 Euro ins Gespräch. Mein Vergleich mit der Tankfüllung sollte dir das positive Preis-Leistungsverhältnis aufzeigen. Schade, dass du das offensichtlich falsch verstanden hast. |
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 27.05.2010 Wohnort: Papenburg Mitglieds-Nr.: 54269 ![]() |
1 Geht Dich nix an und 2 wo ist der Bus mit den leuten die das wissen wollen?
Das sind keine Hinweise Schlaubi sondern ein Angriff gegen mich. Und off Topic noch dazu. Fahr zur H.... Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 30.08.2025, 09:04
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Beitrag
#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14295 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Moderativer Eingriff @Jimkerk:
Solche Verbalangriffe sind vollkommen daneben! Du greifst hier einen anderen Menschen an, der seinen Standpunkt und seine Hinweise ausführlich begründet hat. Dir müssen seine Standpunkte nicht gefallen. Aber ein Mindestmaß an Respekt und zivilisierten Umgangsformen erwarten wir von jedem Forenteilnehmer. Drei Tage Schreibsperre werden Dir helfen, Dein Gemüt abzukühlen und einmal darüber nachzudenken, ob Du auf diese Art angegriffen werden möchtest. Im Wiederholungsfall werden sich unsere Wege dauerhaft trennen. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 941 Beigetreten: 13.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73184 ![]() |
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 27 Beigetreten: 18.01.2022 Mitglieds-Nr.: 89149 ![]() |
Zitat Wie ich weiß , muss ich das aber nicht , da ich ja schonmal einen abgelegt habe. Es ist zwar richtig, dass du die Bescheinigung nicht vorliegen musst, aber eben nur, wenn zweifelsfrei feststeht, dass du an einem Kurs in Erster Hilfe teilgenommen hast. Siehe dazu §19 FeV: Zitat (2) Der Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe wird durch die Bescheinigung einer für solche Schulungen amtlich anerkannten Stelle oder eines Trägers der öffentlichen Verwaltung, insbesondere der Bundeswehr, der Polizei oder der Bundespolizei, geführt. Im Falle der Erweiterung oder der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ist auf einen Nachweis zu verzichten, wenn der Bewerber zuvor bereits an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne des Absatzes 1 teilgenommen hat. Da dir die Fahrerlaubnis vor fast dreißig Jahren entzogen wurde, ist nicht klar, ob du tatsächlich diesen Kurs in Erster Hilfe besucht hast, oder ob es evtl nur der heute nicht mehr ausreichende "lebensrettende Sofortmaßnahmen"-Kurs war. Bei der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis, die beispielswesie 2020 erstmals erteilt wurde, wäre der Fall hingegen klar. Derjenige muss zwingend an einem EH-Kurs teilgenommen haben, der LSM-Kurs war keine Option mehr. Du hast eben das Pech, dass bei dir noch beide Varianten denkbar waren. Sofern es keine Aufzeichnungen mehr darüber gibt, dass du damals den EH-Kurs besucht hast, bleibt nur das erneute Einreichen der Bescheinigung oder der Besuch eines neuen Kurses. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 01.10.2025 - 13:57 |