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> Rückfahrkamera als Kennzeichenleuchte mit LED oder IR Ausleuchtung, Was sagt der TÜV?
GM_
Beitrag 17.07.2025, 01:49
Beitrag #1


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Hallo,

was würde der TÜV (DEKKA, GTÜ, ...) zu dieser Rückfahrkamera sagen: Vestys

1) Die Kennzeichenleuchte wird ausgetauscht, nehmen wir mal an, die funktioniert trotzdem genauso gut. E-Nummer wird sie keine haben. Ist das ein Problem?

2) Die Rückfahrkamera gibt es optional mit LEDs oder auch IR LEDs: Sind das unzulässige lichttechnische Einrichtungen?

W204


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hk_do
Beitrag 17.07.2025, 21:32
Beitrag #2


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Die Kennzeichenbeleuchtung ist bauartgenehmigungspflichtig.

Da die fragliche Einrichtung auch als "vollwertige Kennzeichenbeleuchtung" verkauft wird, muss sie also eine Bauarstgenehmigung haben.

Da der Verkäufer allerdings entgegen dem ersten Anschein offensichtlich in der Slowakei sitzt, wird man ihm einen Verstoß gegen deutsches Recht nicht so einfach vorwerfen, geschweige denn ahnden können...

Bei der HU ist der Punkt "Prüfzeichen" bei lichttechnischen Einrichtungen eigentlich immer eine Ergängzungsuntersuchung. Also nur anlassbezogen vorgeschrieben.

Die LEDs zur Ausleuchtung des Sichtfelds der Kamera wären wohl als Rückfahrscheinwerfer zu betrachten. Ohne Bauartgenehmigung und Einhaltung der Montage- und Schaltungsvorschriften also unzulässig.

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GM_
Beitrag 18.07.2025, 02:18
Beitrag #3


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Danke, so habe ich das befürchtet. Also wie so oft die Frage, ob man es drauf ankommen läßt.

Zitat (hk_do @ 17.07.2025, 22:32) *
Die Kennzeichenbeleuchtung ist bauartgenehmigungspflichtig.

Da die fragliche Einrichtung auch als "vollwertige Kennzeichenbeleuchtung" verkauft wird, muss sie also eine Bauarstgenehmigung haben.
Ist halt eine schnelle und auch leicht reversible Montage. Ansonsten muss man bohren und dremeln und das Ding daneben setzen, geht auch.


Zitat (hk_do @ 17.07.2025, 22:32) *
Bei der HU ist der Punkt "Prüfzeichen" bei lichttechnischen Einrichtungen eigentlich immer eine Ergängzungsuntersuchung. Also nur anlassbezogen vorgeschrieben.
Also könnte so ein winziges Ding ja auch unbeachtet bleiben. dry.gif

Zitat (hk_do @ 17.07.2025, 22:32) *
Die LEDs zur Ausleuchtung des Sichtfelds der Kamera wären wohl als Rückfahrscheinwerfer zu betrachten. Ohne Bauartgenehmigung und Einhaltung der Montage- und Schaltungsvorschriften also unzulässig.
Ok, aber fällt da auch IR drunter? Ist ja kein sichtbares Licht. think.gif


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random
Beitrag 18.07.2025, 05:58
Beitrag #4


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es gibt auch die Variante am Kennzeichenhalter, wobei die teilweise die Kennzeichen verdecken...
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shortie
Beitrag 27.07.2025, 06:14
Beitrag #5


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Zitat (GM_ @ 18.07.2025, 02:18) *
Ok, aber fällt da auch IR drunter? Ist ja kein sichtbares Licht.

Das Rückfahrlicht dient ja nicht nur der eigenen Sicht beim Zurücksetzen, es soll auch dem übrigen Verkehr anzeigen, dass du jetzt zurück fährst.
Das wäre beim nicht sichtbaren IR Licht nicht gegeben.

§ 52a Abs.1 StVZO

Und das Licht muss ja weiß sein - und IR ist ...irgendwie...rot...oder?
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Jens
Beitrag 27.07.2025, 07:59
Beitrag #6


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Zitat (shortie @ 27.07.2025, 07:14) *
Das Rückfahrlicht dient ja nicht nur der eigenen Sicht beim Zurücksetzen, es soll auch dem übrigen Verkehr anzeigen

Wenn ich den Eingangsbeitrag richtig verstanden habe, wird die Kennzeichenbeleuchtung getauscht, nicht das Rückfahrlicht.


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hk_do
Beitrag 27.07.2025, 18:48
Beitrag #7


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Zitat (GM_ @ 18.07.2025, 03:18) *
Ok, aber fällt da auch IR drunter? Ist ja kein sichtbares Licht. think.gif


Ich würde sagen ja.

Aber mir ist bewusst, dass es da auch deutlich andere Meinungen zu gibt. Eine Diskussion zu dem Thema ist hier im Forum zu finden.

Mein Argument wäre u.A., dass moderne Autos heute kamerabasierte Sicherheitssysteme haben (müssen), die auch mit mit nicht sichtbarer IR-Strahlung gestört werden können.

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dopero
Beitrag 27.07.2025, 21:56
Beitrag #8


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So wie ich das auf der Webseite des Anbieters verstehe, wird die Streuscheibe der Kennzeichenbeleuchtung gegen die mit Halterung für die Kamera getauscht. Die Funktion der Kennzeichenbeleuchtung soll wohl erhalten bleiben, denn ansonsten würde man den Halter nicht in durchsichtigem Kunststoff ausführen.
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass diese Halterung keine E-Kennzeichnung als Streuscheibe hat, da hierzu nichts auf der Anbieterseite zu finden ist.
Die Kamera selber müsste imho auch eine Prüfnummer haben, wie alles elektrische was im Auto an das Bordnetz geklemmt wird.

Das man auf der Anbieterseite anscheinend keinerlei Möglichkeit hat an Informationen wie z.B. eine Bedienungs- oder Einbauanleitung zu kommen, würde mir reichen Abstand von einem Kauf zu nehmen.
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Gorm
Beitrag 28.07.2025, 13:42
Beitrag #9


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Zitat (dopero @ 27.07.2025, 21:56) *
Die Kamera selber müsste imho auch eine Prüfnummer haben, wie alles elektrische was im Auto an das Bordnetz geklemmt wird.

Bist du da sicher? Ich habe bei mehreren Autos Rückfahrkameras installiert, aber ein E-Prüfzeichen habe ich dabei nie gesehen. Genauso wenig wie bei einer Fußraumbeleuchtung oder sonstigem "Gedönsel"
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dopero
Beitrag 28.07.2025, 16:44
Beitrag #10


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Bloß weil es viele einfach einbauen, sagt ja nicht, dass das so in Ordnung ist. Und das jegliches elektronische Gerät, welches mit dem Bordnetz des Fahrzeuges fest verbunden wird eine Prüfung bezüglich der EMV bestehen muss, ist nun mal eine Tatsache. Deswegen müssen beispielsweise auch alle LED Austauschlampen eine Prüfnummer haben (die von Philips und Osram haben eine). Das die meisten da auf „Geiz ist geil“ in Verbindung mit „wird schon nichts passieren“ stehen, ist halt so.
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hk_do
Beitrag 28.07.2025, 19:25
Beitrag #11


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Zitat (dopero @ 28.07.2025, 17:44) *
Und das jegliches elektronische Gerät, welches mit dem Bordnetz des Fahrzeuges fest verbunden wird eine Prüfung bezüglich der EMV bestehen muss, ist nun mal eine Tatsache.


Naja, das ist so eine "Tatsache" die zumindestens in der Praxis noch nicht abschließend zu Ende gedacht bzw. entschieden ist.

Es gibt noch den Begriff der "EMV-relevanten Teile" (für den mir aber keine Definition bekannt ist).

Ich bin mir zum Beispiel nicht so sicher, ob Glühlampen wirklich nach ECE-R10 genehmigt sein müssen. Oder der klassische Zigarettenanzünder.

Klar ist der Fall: Wird z.B. ein Handy über ein USB-Kabel mit dem Fahrzeug verbunden, muss das Handy nach ECE-R10 genehmigt sein.
So eine Genehmigung hat doch jedes Handy, oder? scared.gif

Spannend wird es aber zum Beispiel auch, wenn man einen Anhänger mit Baujahr 1989 an einen PKW mit Baujahr 2017 anschließt. Ist dann die EMV überhaupt noch gegeben, und vor allem: nachgewiesen? think.gif


Zitat
Deswegen müssen beispielsweise auch alle LED Austauschlampen eine Prüfnummer haben


Bei denen geht es aber vor allem darum, dass Lichtquellen für bauartgenehmigungspflichtige lichttechnische Einrichtungen ihrerseits bauartgenehmigt sein müssen.
Da bei so einer LED-Baugruppe auch einige Elektronik enthalten ist würde ich die EMV-Prüfung aber auch für obligatorisch halten.

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shortie
Beitrag 02.08.2025, 06:54
Beitrag #12


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Zitat (Jens @ 27.07.2025, 07:59) *
Wenn ich den Eingangsbeitrag richtig verstanden habe, wird die Kennzeichenbeleuchtung getauscht, nicht das Rückfahrlicht.

Ach ja - hab ich wohl falsch gelesen/verstanden.

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GM_
Beitrag 02.08.2025, 11:08
Beitrag #13


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Ja, die Kennzeichenbeleuchtung würde getauscht.

Bin jetzt aber eher bei einer Kamera die an den original vorgesehenen Platz geschraubt wird. Im Gegensatz zur Originalkamera muss aber kein Ausschnitt gedremelt werden, ein einfaches rundes Loch genügt, das Kabel geht dann durch die hohle Schraube. Auch sehr leicht zu montieren.



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