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28.12.2023, 13:47
Beitrag
#1
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 145 Beigetreten: 14.03.2014 Mitglieds-Nr.: 71875 |
es gibt ja grad den Fred 3er nicht umtauschen, den wollte ich jetzt nicht kapern, aber auch ich bin in der Situation den Schein tauschen zu sollen. Frist glaube ist Februar. Nun war ich (im September) auf meiner Gemeinde und hab da 3 Seiten ausgedruckt bekommen die ich ausfüllen soll. Bekomme ich hin. Meine Frage an sich ist, Welche Klassen muß ich denn beantragen? Rosa Führerschein aus 1996, Alter Ü50, bisher 1,1A,1B,2,3,4,5. Das ich keinen 40 Tonner mehr fahren will und mir das auch nicht zutraue ist geschenkt. Der Führeschein davor (1985, hab den 95 kurz abgeben müssen wegen Alkohol) hatte bei mir A,B,C,E,M,T. Ich möchte einfach in der Theorie alles fahren dürfen, was mir möglich wäre. Was schreib ich nun auf den Antrag, wo drauf steht: Ich beantrage die Umstellung folgenden Dokuments in einen Kartenführerschein: also welche Klassen letztendlich? Danke für Antworten. thomas |
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28.12.2023, 15:20
Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30799 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Rosa Führerschein aus 1996, Alter Ü50, bisher 1,1A,1B,2,3,4,5. A, A2, A1, AM, L, B, BE, C1, C1E, L, T. C und CE kannst du auch beantragen, müsstest dann aber u.U. Prüfungen ablegen (je nachdem, wie lang du die schon nicht mehr fahren darfst, sprich wie weit Ü50 du schon bist) und ärztliche Gutachten vorlegen (Anlage 5, Anlage 6 FeV). -------------------- |
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28.12.2023, 21:02
Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7873 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
hab da 3 Seiten ausgedruckt bekommen die ich ausfüllen soll. Bekomme ich hin. Meine Frage an sich ist, Welche Klassen muß ich denn beantragen? Warum muss man da selber aussuchen, was man beantragen will? Du willst doch nur ein neues Dokument haben... (da sind aber nicht noch irgendwelche Gesundheitsfragen bei, um deren "freiwillige Beantwortung" gebeten wird?) Rosa Führerschein aus 1996, Alter Ü50, bisher 1,1A,1B,2,3,4,5. A, A2, A1, AM, L, B, BE, C1, C1E, L, T. wenn die Behörde schon die Klassen vorgekaut haben will, wird man möglicherweise auch noch die Schlüsselnummern angeben müssen, um keine Berechtigungen zu verliegen? Da wäre ich dann bei: AM A1 79.05 A2 A B BE 79.06 C1 171 C1E L 174, 175 T |
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29.12.2023, 00:39
Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1221 Beigetreten: 10.03.2004 Wohnort: Rellingen/HH Mitglieds-Nr.: 2203 |
Ich habe den FS-Umtausch erst vor ein paar Tagen abgeschlossen.
Zumindest in meiner FS-Stelle musste ich nur die bestehenden Klassen auf den Formularen auswählen. Umgeschrieben wurde dann alles, bis ins Detail korrekt. Alles ging postalisch, nur die Abholung muss persönlich erfolgen, daher Personalausweis bereithalten. Die rosa Pappe konnte ich wieder mitnehmen, sie wurde nur abgestempelt ("Ungültig") und ne Ecke abgeschnitten. Kostenpunkt 25,30€. 2038 muss ich wieder hin, aber ob ich dann noch selber fahren kann, bleibt abzuwarten. Wenig Aufwand und wenig Kosten dafür, jetzt nicht mehr im Bußgeldbereich unterwegs zu sein - und auch kein Risiko mehr, im Ausland ggf. aufs Taxi umsteigen zu müssen (plus Auto Rückführung durch dritte), weil der rosa Lappen dort nicht mehr als valides Dokument erkannt wird. -------------------- ZITAT(blue0711) Ich muss als VT nicht mit jedem erdenklichen Unsinn als Reaktion von Anderen auf meine blosse Existenz in einem in der Praxis doch recht subjektiv eingeschätzten imaginären Raum rechnen. |
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29.12.2023, 07:13
Beitrag
#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30799 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
wenn die Behörde schon die Klassen vorgekaut haben will, wird man möglicherweise auch noch die Schlüsselnummern angeben müssen, um keine Berechtigungen zu verliegen? Denke ich nicht, denn die ergeben sich aus Anlage 3 FeV. Ich kenn den Umtausch bisher nur von meiner Schwester. Die hatte mich letztes Jahr gefragt, was sie beantragen muss. Auf dem Formular konnte sie entweder einzelne Klassen ankreuzen oder (was sie übersehen hatte) ein Feld bei dem sinngemäß stand, dass sie alle Klassen beantragt, die sich aus der Anlage 3 FeV ergeben. A1 79.05 Die gibt es laut Anlage 3 nicht wenn man Klasse 1 umstellen lässt. Wozu auch?-------------------- |
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29.12.2023, 16:07
Beitrag
#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 145 Beigetreten: 14.03.2014 Mitglieds-Nr.: 71875 |
An Alle die geholfen haben: vielen Dank für Eure Antworten. Jetzt ist mir etwas wohler, den Umtausch dann doch im neuen Jahr gleich anzugehen. Auch in meinem Freundeskreis herrscht große Verunsicherung zu diesem Thema und da hoffe ich, dank Eurer Infos etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Und Ja, auch ich hab nicht genau genug gelesen, nachfolgend der Vordruck, der auszufüllen ist: Link: https://www.dresden.de/media/pdf/ordnungsam...hrerschein_.pdf
Ja. Ich beantrage die Umstellung folgenden Dokuments in einen Kartenführerschein: Klassen... Da hatte ich meine Probleme sowie viele andere auch. Dank Euch weiß ich jetzt was Sache ist. Kommt gut ins Neue Jahr! thomas |
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29.12.2023, 22:56
Beitrag
#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7873 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
ja, so wie auch die L 175 eigentlich sinnlos ist, wenn man die Klasse B hat Spannenderweise habe ich auf der neuen Karte von Oktober 2023 (wegen Verlängerung C/CE) die A1 79.05 drin, obwohl die weder in der Nummer A.I.19 (meine alte Klasse 3) noch in der A.I.13 (meine alte Klasse 2) noch in der A.II.3 (meine Klasse A, direkt unbeschränkt erworben) enthalten ist. Die L 175 habe ich nicht, und nach nochmaliger Konsultation der Tabelle glaube ich auch, der TE sollte sie nicht haben Dafür habe ich aber die C1 171, was rein nach der Nummer A.I.13 ja auch nicht enthalten wäre. Man muss also offensichtlich wirklich kombinieren. (aber kann denn jemand eine Klasse 2 von vor 1999 haben ohne eine Klasse 3 von vor 1999 zu haben?) |
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29.12.2023, 23:15
Beitrag
#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2275 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 |
Was passiert eigentlich, wenn jemand bei Antragstellung so ganz rein versehentlich
-------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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02.01.2024, 11:59
Beitrag
#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 22018 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
Da der zuständige Sachbearbeiter jeden Antrag gewissenhaft prüft, würde er den gestellten Antrag ablehnen.
Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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02.01.2024, 12:02
Beitrag
#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2275 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 |
Warum muss ich das überhaupt 'beantragen', wenn mir der Umtausch vorgeschrieben ist? Da ist doch schon die Wortwahl für das Sitzfleisch ...
-------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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02.01.2024, 16:37
Beitrag
#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24501 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, F117,
die alten Führerscheine sind nicht digital erfasst. Somit ist es für die Führerscheinstellen nicht möglich, von sich aus tätig zu werden, um die Fahrerlaubnisinhaber von sich aus aufzufordern, diesen Umtausch vorzunehmen. Des Weiteren muss man sich ja auch nicht bei der Fsst melden, wenn man zwischenzeitlich umzieht, so dass es ein Wahnsinnsaufwand wäre, die Anschrift eines jeden Fahrerlaubnisinhabers zu ermitteln und diesen anzuschreiben, von den ganzen Karteileichen (im wörtlichen Sinn Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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02.01.2024, 23:04
Beitrag
#12
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2275 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 |
Dann könnte ich also doch alle Kreuzchen machen?
-------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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02.01.2024, 23:14
Beitrag
#13
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7873 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
Aber dann würde man deinen Antrag ablehnen.
Denn es ist ja ein Antrag und keine Katalogbestellung |
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03.01.2024, 01:27
Beitrag
#14
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2275 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 |
Aber wie prüft der Sachbearbeiter den Antrag dann gewissenhaft?
-------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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03.01.2024, 07:24
Beitrag
#15
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30799 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Das tut er anhand der Karteikartenabschrift, die von der ausstellenden Führerscheinstelle angefordert wird.
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03.01.2024, 19:57
Beitrag
#16
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7873 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
Was umtauschpflichtige Besitzer eines DDR-Führerscheins vor besondere Herausforderungen stellen kann
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06.01.2024, 23:12
Beitrag
#17
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3166 Beigetreten: 25.01.2005 Wohnort: Niederrhein Mitglieds-Nr.: 8011 |
Ich kann Jedem nur raten, nach dem Umtausch sorgfältig zu prüfen, ob auch alle ihm zustehenden Klassen vermerkt sind. Mir ist persönlich ein Fall bekannt, dem die Klasse A geschenkt wurde
-------------------- Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.
Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt. |
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06.01.2024, 23:19
Beitrag
#18
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7873 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
Die meisten Fälle der "geschenkten Klasse A" übersehen allerdings die Schlüsselnummern 79.03/79.04
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07.01.2024, 15:22
Beitrag
#19
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 38 Beigetreten: 22.10.2019 Mitglieds-Nr.: 85964 |
Ich kann Jedem nur raten, nach dem Umtausch sorgfältig zu prüfen, ob auch alle ihm zustehenden Klassen vermerkt sind. Mir ist persönlich ein Fall bekannt, dem die Klasse A geschenkt wurde Ich habe nach jahrelangen Aufenthalt im Ausland meinen alten deutschen Führerschein neu beantragt (der ausländische galt nur bis 3,5t und Motorrad nur bis 48PS). Ich habe zum Glück zwar erst nach dem Kauf eines schweren Motorrads, aber doch noch bevor ich deswegen Ärger bekam, bemerkt das die Klasse A nur mit Schlüsselnummer 79.03 und 79.04 eingetragen war. Wurde dann aber von der ausstellenden Behörde ohne viel Theater sogar Express erledigt, das ich A bekam. |
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03.12.2025, 14:16
Beitrag
#20
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2651 Beigetreten: 06.08.2008 Wohnort: Herbrechtingen Mitglieds-Nr.: 43563 |
Hallo zusammen,
ich hänge mich jetzt mal hier dran, weil ich keinen neuen Thread eröffnen möchte: ich bin vom Termin her wohl zum 19.01.26 dran mit Führerschein-Umtausch und wollte mich dem Thema mal so langsam annehmen und war deshalb auf der Seite meines Landratsamtes... Da habe ich jetzt folgenden Absatz dazu gefunden, der mich etwas irritiert... Zitat Die alten Führerscheine sind weiterhin in Deutschland und im EU-Ausland gültig. Es können aber beispielsweise bei Polizeikontrollen oder beim Mieten eines Fahrzeugs Probleme wegen veralteter Fotos oder unleserlicher Angaben auftreten. Also, da ich in den nächsten 10 Jahren wohl nicht außerhalb von Deutschland und Österreich unterwegs sein werde, überlege ich gerade, ob ich mir den Stress mit Umtausch denn aktuell überhaupt antun soll... immerhin kostet das ganze 26,50€ und das wird dann alle 15 Jahre fällig.... Oder sehe ich hier jetzt irgendetwas falsch? Das einzige Problem könnte für mich wohl auftauchen, wenn ich in die Schweiz wöllte? -------------------- Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht! |
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03.12.2025, 15:51
Beitrag
#21
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 522 Beigetreten: 01.05.2020 Wohnort: Polen Mitglieds-Nr.: 86793 |
In Deutschland drohen die womöglich nur 10 Euro Verwarngeld, aber ob der weiter im Ausland gültig ist oder nicht, kann Deutschland nicht entscheiden. Wenn Österreich in 2 Jahren sagt "Nö akzeptieren wir nicht mehr" dann kuckst du blöd in der Polizeikontrolle. Auch wenn theoretisch deine fahrerlaubnis besteht kann (und wird oft) erstmal Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen werden.
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03.12.2025, 21:24
Beitrag
#22
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7873 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
Google hat mir mit dem Zitat die entsprechende Seite nicht verraten, deshalb: Wo steht denn das so, und in welchem Kontext?
Grundsätzlich halte ich die Aussage nämlich erstmal für falsch. Dass sie möglicherweise auf einer offiziellen Webseite steht ist für mich kein zwingendes Gegenargument |
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03.12.2025, 21:33
Beitrag
#23
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30799 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Grundsätzlich halte ich die Aussage nämlich erstmal für falsch. Ich auch. § 24a FeV (Gültigkeit von Führerscheinen) bestimmt im Absatz 2: Zitat Ein Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden ist, ist bis zu dem Zeitpunkt umzutauschen, der sich aus der Anlage 8e ergibt. Nach Ablauf der sich aus Satz 1 in Verbindung mit der Anlage 8e ergebenden Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit.
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04.12.2025, 08:54
Beitrag
#24
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2651 Beigetreten: 06.08.2008 Wohnort: Herbrechtingen Mitglieds-Nr.: 43563 |
LRA Heidenheim
da steht das zumindest so in der Mitte der Seite und man könnte die Aussage aufgrund des neuen Abschnitts schon auf alles beziehen... D.h. dann wohl doch Termin zum Umtausch machen -------------------- Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht! |
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04.12.2025, 10:47
Beitrag
#25
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30799 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Ich denke, dass mit den "alten Führerscheinen" die grauen und rosa Führerscheine gemeint sind. Wobei der Hinweis, dass die auch weiterhin in Deutschland und im EU-Ausland gültig sind, tatsächlich nur für vor 1953 geborene FE-Inhaber gilt, die noch mit sowas unterwegs sind (alle anderen mussten ja spätestens am 19. Janauar 2025 umgetauscht haben). Deswegen auch der Hinweis, dass wegen veralteter Fotos oder unleserlicher Angaben Probleme auftreten könnten, denn die Führerscheine sind ja dann meist älter als 50 Jahre.
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04.12.2025, 11:36
Beitrag
#26
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2651 Beigetreten: 06.08.2008 Wohnort: Herbrechtingen Mitglieds-Nr.: 43563 |
unglücklich formuliert zumindest...
aber dann muss ich den ganzen Aufwand wohl in Angriff nehmen... Fotos machen, Termin machen... man hat ja gerade ohnehin viel zu viel Zeit -------------------- Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht! |
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04.12.2025, 13:09
Beitrag
#27
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9522 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 |
Ich ignorier das erstmal gepflegt und mache das vermutlich erst in paar Jahren wenn der Personalausweis auch fällig wird.
Wenn jemand fragt habe ich das selbstverständlich unabsichtlich gar nicht gewußt. Ist natürlich persönliches Risiko. Auch ob es im Ausland so billig wird wie in Deutschland. -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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04.12.2025, 14:00
Beitrag
#28
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4326 Beigetreten: 04.12.2006 Wohnort: Uppsala, Schweden Mitglieds-Nr.: 26107 |
Gehe ich eigentlich richtig in der Annahme, dass die in der Anlage 8e genannten Ausstellungdaten sich auf das jeweils aktuelle Führerscheindokument beziehen?
Bei mir ist das nämlich etwas kompliziert: Erstausstellung 1984 (grauer "Lappen"). Nach Diebstahl der Brieftasche samt Führerschein Neuausstellung ca. 1991 (Rosa "Lappen"). Und dann 2003 in Vorbereitung auf den Umzug Richtung Niederlande freiwilliger Austausch gegen - damals noch unbefristet ausgestellten - EU-Kartenführerschein. Den besitze ich bis heute. Interpretiere ich die Anlage 8e richtig dahingehend, dass ich ihn bis zum 19. Januar 2027 umgetauscht haben muss? MfG Gerhard -------------------- |
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04.12.2025, 14:50
Beitrag
#29
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1120 Beigetreten: 30.11.2009 Mitglieds-Nr.: 51685 |
Ich hatte 2023 eine Anfrage an meine zuständige Behörde gestellt und, auf mich bezogen, folgende Antwort erhalten:
"Ihr Führerschein muss bis zum 19.01.2031 umgetauscht werden. II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind: Ausstellungsjahr/Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss 1999-2001/19.01.2026 2002-2004/19.01.2027 2005-2007/19.01.2028 2008/19.01.2029 2009/19.01.2030 2010/19.01.2031 2011/19.01.2032 Ab 2012/19.01.2033" Da meine FE nach Entzug im Dezember 2010 neu erteilt wurde, habe ich noch 5 Jahre Zeit. |
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04.12.2025, 14:54
Beitrag
#30
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30799 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Gehe ich eigentlich richtig in der Annahme, dass die in der Anlage 8e genannten Ausstellungdaten sich auf das jeweils aktuelle Führerscheindokument beziehen? Ja -------------------- |
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04.12.2025, 15:12
Beitrag
#31
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2651 Beigetreten: 06.08.2008 Wohnort: Herbrechtingen Mitglieds-Nr.: 43563 |
wenn ich denke, dass ich in meinen 25 Jahren Führerschein bei wahrscheinlich 500.000km den Führerschein exakt zweimal bei allgemeinen Verkehrskontrollen benötigt hatte, kann man sich ausrechnen wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist...
Aber Perso ist eben auch erst 2032 fällig... -------------------- Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht! |
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05.12.2025, 07:19
Beitrag
#32
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7873 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
LRA Heidenheim da steht das zumindest so in der Mitte der Seite und man könnte die Aussage aufgrund des neuen Abschnitts schon auf alles beziehen... Allgemein ziemlich unglücklich die Seite. Auf den Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis wird überhaupt nicht eingegangen, was ich für eine Behörde schon echt schwach finde. Und die Klasse D scheint es in diesem Landkreis auch irgendwie nicht zu geben. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 01.01.2026 - 14:04 |