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> Entwidmete Parkplätze im Straßenraum
rapit
Beitrag 30.11.2018, 07:21
Beitrag #51


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Aha, ach so. Aber selbst das würde m.M.n. nichts ändern


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Kuli
Beitrag 30.11.2018, 07:46
Beitrag #52


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Ich war am Wochenende im Urlaub in Leinfelden-Echterdingen-Echterdingen (kein Witz wacko.gif ) und dort sind mir auch private Parkfläche auf scheinbar öffentlicher Straßenfläche aufgefallen.

Beispiel 1: https://w1.minpic.de/i/6q8l/wfpvv

Beispiel 2: https://w1.minpic.de/i/6q8m/v3hz1 (unter dem P steht "Reserviert für Kunden")




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janr
Beitrag 30.11.2018, 11:43
Beitrag #53


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Zitat (rapit @ 29.11.2018, 22:14) *
In der Bayerstraße in München gilt ein Haltverbot, welches die SVB ausgesprochen hat, sicher auch auf der DB-Privatfläche der Fahrbahn.... ...
Du bist doch hin und wieder mit dem Zug in München.
So könnte es sein, daß du öfter als ich dort bin.

Ich vermeide dies Nadelör weiträumig, wenn ich mit dem Auto unterwegs bin und mit den Öffis fahr ich drunter weg.
So weiß ich gar nicht mehr ob dies immer noch so ist, aber ich hab noch Bilder von DB-Schilder die das Parken regeln.

Somit möchte ich meine Aussage von vorher ("Kommt darauf an wer es ausspricht.) unterstreichen. wavey.gif


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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dopero
Beitrag 30.11.2018, 13:06
Beitrag #54


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Einfach einen Aufkleber des jeweiligen Anbieters am Auto anbringen?
Selber schon in der Münchner Umgebung auf DriveNow (= BMW, Mini) Parkplatz gesehen. Renault Kleinbus, der neben vielen anderen Beschriftungen auch die von Drive Now hatte. Da dort sehr dicht kontrolliert wird und er trotz langer Standzeit keinen Zettel an der Scheibe hatte, nehmen ich mal an das hat funktioniert.

Hätten die Firmen wie switchh, ca2go oder Drive Now eine Handhabe gegen solch freiwillige Werbefahrzeuge?
Wie würde das wohl ein Richter bewerten da z.B. bei Drive Now das entsprechenden Firmenlogo frei im Pressebereich der Homepage heruntergeladen werden kann?
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rapit
Beitrag 01.12.2018, 22:43
Beitrag #55


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Zitat (janr @ 30.11.2018, 11:43) *
Zitat (rapit @ 29.11.2018, 22:14) *
In der Bayerstraße in München gilt ein Haltverbot, welches die SVB ausgesprochen hat, sicher auch auf der DB-Privatfläche der Fahrbahn.... ...
Du bist doch hin und wieder mit dem Zug in München.
So könnte es sein, daß du öfter als ich dort bin.
...
So weiß ich gar nicht mehr ob dies immer noch so ist, aber ich hab noch Bilder von DB-Schilder die das Parken regeln.

Da stehen aber zusätzlich oft noch ganz normale HV-Schilder, die das von den DB-Schildern geregelte Parken eben doch verbieten. Die meinte ich wavey.gif

Kürzlich war ich übrigens mit dem Auto dort, habe aber gegenüber geparkt. Musste ich doch nutzen, dass ich da ohne zu bezahlen stehen darf whistling.gif


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Schlepper
Beitrag 10.09.2023, 00:06
Beitrag #56


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Das ganze steht rechts und links dieser Fläche innerhalb einer "mit Parkschein"


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mir
Beitrag 10.09.2023, 00:13
Beitrag #57


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Naja, das ist halt Privatgelände. Auch wenn Deine Grundstückzufahrt in einer Parkbewirtschaftungszone steht, würdest Du sicher nicht erwarten, dass dann Leute dann mit Parkschein auf Deinem Grundstück parken, oder? rolleyes.gif


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rapit
Beitrag 10.09.2023, 00:17
Beitrag #58


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Macht ein eingeräumtes Sondernutzungsrecht an einem Teil einer Straße denn eine Fläche zu Privatgelände?
Also schließt das die übliche Nutzung aus? Oder befreit das die Sondernutzungsberechtigten nur von gewissen Obliegenheiten? think.gif


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Schlepper
Beitrag 10.09.2023, 00:25
Beitrag #59


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Zitat (mir @ 10.09.2023, 01:13) *
Naja, das ist halt Privatgelände.
Nö. https://www.google.com/maps/@53.5830685,9.9...i8192?entry=ttu


Zitat (rapit @ 10.09.2023, 01:17) *
Macht ein eingeräumtes Sondernutzungsrecht an einem Teil einer Straße denn eine Fläche zu Privatgelände?
Dann hätte der Sondernutzungberechtigte ja auch weitergehende Rechte und Pflichten wie z.B. die Unterhaltungspflicht der Fläche. Meine Sondernutzungsfläche lag zufällig ganz in der Nähe. Dort gab es klare Anweisungen, dass die Sondernutzung die Geltung der straßenrechtlichen Vorschriften nicht ausschließt. Was schade ist, denn eine Einzäunung meines "Privatgrundstücks" wäre wesentlich billiger gewesen, als eine Absicherung nach StVO.

M.E. müsste dort mindestens zusätzlich


stehen. Wie bei jeder anderen Sondernutzung auch.

Edit: Ich erinne mich gerade, dass es hier bereits einen thread zu dem Thema gibt. Vielleicht ist es sinnvoller, die Beiträge dort hinein zu verschieben. (Sorry blushing.gif )


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Jens
Beitrag 10.09.2023, 06:12
Beitrag #60


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Zitat (Schlepper @ 10.09.2023, 01:25) *
Vielleicht ist es sinnvoller, die Beiträge dort hinein zu verschieben. (Sorry blushing.gif )

Erledigt


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mir
Beitrag 10.09.2023, 13:06
Beitrag #61


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Ich schätze, das hängt von der konkreten Sondernutzungserlaubnis ab.

In Erlangen wird so mancher Platz auch mal komplett abgesperrt und ist nur noch zugänglich, wenn man konsumiert, also mit Zustimmung des Sondernutzungsberechtigten. Das hat mindestens große Ähnlichkeit mit einem sachenrechtlichen Besitzverhältnis. Du wirst Dich auch bei Außenbestuhlung eines Restaurants nicht einfach in den bestuhlten Bereich Gemeinbrauch üben können.

Fraglich ist eher, ob eine solche Sondernutzungserlaubnis zum Betreiben eines Parkplatzes noch rechtskonform wäre, was aber wohl wieder vom (Landes-) Straßenrecht abhängt und nicht von der StVO.


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rapit
Beitrag 10.09.2023, 20:17
Beitrag #62


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Zitat (mir @ 10.09.2023, 14:06) *
Du wirst Dich auch bei Außenbestuhlung eines Restaurants nicht einfach in den bestuhlten Bereich Gemeinbrauch üben können.

Ach nein? Du darfst da nicht mehr entlangflanieren? Das wage ich zu bezweifeln. think.gif


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mir
Beitrag 10.09.2023, 23:17
Beitrag #63


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Na, dann stell' da mal Dein Rad in so einem Bereich ab und warte ab, was passiert. thread.gif

In Erlangen finden immer wieder Verkaufsveranstaltungen mit vielen Buden auf dem Schlossplatz statt. Diese sind bei manchen Veranstaltungen nachts abgesperrt, da kannst Du nicht mehr flanieren. Im August wird da ein "Sandstrand" aufgeschüttet, der Platz wird dann bewirtschaftet, ist rundherum abgesperrt, man kommt nur an einem Eingang rein. Ohne Konsum darf man da nicht verweilen. Vorher eventuell abgestellte Räder werden entfernt.

Wenn wo ein Gerüst aufgebaut wird, ebenfalls eine Sondernutzung, werden abgestellte Fahrräder ebenfalls entfernt.



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