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> oscar parkt mal wieder, und braucht den Rat des VP
oscar_the_grouch
Beitrag 04.03.2014, 19:45
Beitrag #901


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Und jetzt alle: la le lu, nur der Mann im mond hört zu........




Sollte es soweit kommen, mach ich dieses Mal nicht den Fehler und gehe wegen allen vieren vor Gericht. Zahlt ja keine Amtskasse smile.gif
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Ichtyos
Beitrag 04.03.2014, 19:52
Beitrag #902


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Du hast ja genug Erfahrung auf dem Gebiet.

Auf die Fortsetzung bin ich schon gespannt. book.gif


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.Andi.
Beitrag 04.03.2014, 19:53
Beitrag #903


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Wechseln bei dir so oft die Kontrolleure oder warum gibt es keine Verdoppelung wegen Vorsatz ? thread.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 04.03.2014, 20:36
Beitrag #904


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Berlin halt.... kann ja kein Vorsatz sein. An jedem neuen Tag beginnt ein neues Delikt...
Aber abgesehen davon..... BERLINER OA.
Ich musste mir neulich erst wieder anhören, beim Einladen in einer reinen Anwohner Zone " Auch SIE MÜSSEN sich an die GESETZE halten!!!" (Gegenüber lud grad ein Lebensmittel LKW AUF dem Gehweg aus, ich nur Koffer am Strassenrand in einen T5)
Na gut, wenn sie das so wollen......mach ich doch glatt. Jetzt muss ich leider eine Woche dort am Salzufer stehen
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oscar_the_grouch
Beitrag 10.04.2014, 20:47
Beitrag #905


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Zitat (Ichtyos @ 04.03.2014, 19:52) *
Auf die Fortsetzung bin ich schon gespannt. book.gif



Bild EINS

ZWEI

und

DREI

Und die Schraube wurde von Amtswegen schon weitergedreht, morgen mehr.
Ich verspreche euch, klasse Begründung, nach BStVO.
Ein Anwalt dräut am Horizont, wage ich vorherzusagen.

Mein kurze OnlineZeichenbegrenzte Antwort war:

Der Tatvorwurf bezieht sich auf Zeichen 1040-32 (Bild318), welches am genannten Ort nicht vorhanden ist.
Zu Zeichen 314 ist dort das ehemalige Zusatzzeichen 852/Bild angebracht.
Dieses wurde bereits mit der 9. Verordnung zur Änderung der StVO, mit Inkrafttreten am 1. Oktober 1988, geändert.
Zitat: “§53 Abs. 4 StVO .....Bild 291 behält die Bedeutung, die es nach der vor dem 1. Oktober 1988 geltenden Fassung dieser Verordnung hatte, bis längstens zum 30. April 1989“.
Das dort angebrachte Zusatzschild wurde ausweislich des angebrachten RAL Gütezeichens auch erst 1991 gefertigt bzw ausgeliefert, also mindestens 1 1⁄2 Jahre nach Auslaufen der Gültigkeit von Zeichen 852.
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Ichtyos
Beitrag 10.04.2014, 20:56
Beitrag #906


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Hach ja - die Stadt, die Verrückte macht! narr.gif


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Bonsai-Brummi
Beitrag 10.04.2014, 21:01
Beitrag #907


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Zitat (oscar_the_grouch @ 10.04.2014, 21:47) *
Ich verspreche euch, klasse Begründung, nach BStVO.


§ 08 Abs. 15: MSDWGI...?
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oscar_the_grouch
Beitrag 10.04.2014, 21:06
Beitrag #908


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Irgendwie finde ich es langsam nicht mehr richtig lustig, hier nun die Begründung für die ersten beiden Bussgeldbescheide:

verbindlich = sinnbildlich gemeint ?



statt einen Fehler einzusehen und auf die Schnelle die Schilder auszutauschen um sich Obrigkeitsvorbildlich korrekt zu verhalten, wo man es sonst so genau nimmt, bastelt man sich wegen 10 Euro Begründungen zusammen, die (hoffentlich) vor keinem VG Bestand hätten.
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Mitleser
Beitrag 10.04.2014, 21:36
Beitrag #909


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Wie süß. Man verweist mit langer §-Kette auf die Stelle der StVO, die ausdrücklich die blaue Scheibe verlangt. Na dann.

Und kann mir mal jemand den letzten Satz des ersten Absatzes übersetzen? ("... deren auch nur verbindliche Wiedergabe einem verständlichen Regelungsinhalt hinreichend entspricht.")
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Ichtyos
Beitrag 10.04.2014, 21:43
Beitrag #910


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Vielleicht würde da auch das hier dort akzepiert? gap.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 10.04.2014, 21:49
Beitrag #911


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und genau sowas werde ich mir als nächstes zulegen und darauf warten, das es als keine der StvO entsprechende Parkscheibe anerkannt wird.
Ich wette, der Polizeipräsident hat sich nicht mal die Mühe gemacht sich die Örtlichkeit anzusehen, sondern eine "Leuchte" des dortigen OA, durfte mal wieder ihr/seinen eigenen OWI Bescheid begründen.
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ukr
Beitrag 10.04.2014, 22:06
Beitrag #912


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Zitat (Mitleser @ 10.04.2014, 22:36) *
Und kann mir mal jemand den letzten Satz des ersten Absatzes übersetzen?
Nö. Vermutlich nutzen die den Langenscheidt "Behörde/Amöbe".
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Ichtyos
Beitrag 10.04.2014, 22:09
Beitrag #913


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Beispielsweise hier gibt es Vorlagen zum Selbstausdrucken. Blau gegen Schwarz austauschen kann jede Bildbearbeitung ganz rapit. Wäre vielleicht noch eine geringere Eskalationsstufe. laugh2.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 11.04.2014, 07:04
Beitrag #914


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Nö, wenn dann direkt rosa-pink!
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geqoo
Beitrag 11.04.2014, 07:10
Beitrag #915


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Also ich wäre ja für die giftgrüne oscar-Variante *duckundwech* thread.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 11.04.2014, 07:54
Beitrag #916


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auch nich schlecht
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Mähgapixel
Beitrag 11.04.2014, 08:05
Beitrag #917


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Hast du dir eigentlich schon mal eine schwarze, ohne Zeiteinstellung ausgedruckt und ausgelegt? Nach ihren Zeichen fordern sie diese doch wink.gif.
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K0nsch
Beitrag 11.04.2014, 09:05
Beitrag #918


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Jetzt muss ich aber mal eingreifen, irgendwann ist ja Schluss. Wir wollen das Berliner OA doch nicht überfordern... gap.gif


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Zitat (Andymon @ 01.06.2015, 14:25) *
Wir als Gesellschaft geben Millionen EURO für Radwege aus! Wie überflüssig.

Dem kann ich nur zustimmen*

*Bezieht sich auf die hier in DE typischen "Rad"wege(lchen)
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rapit
Beitrag 11.04.2014, 10:36
Beitrag #919


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Zitat (Mähgapixel @ 11.04.2014, 09:05) *
Hast du dir eigentlich schon mal eine schwarze, ohne Zeiteinstellung ausgedruckt und ausgelegt? Nach ihren Zeichen fordern sie diese doch wink.gif.

nicht ganz schwarz, aber MSDWGI:


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Tanna
Beitrag 11.04.2014, 10:48
Beitrag #920


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Ich dachte ja, oscar als Berliner Parkmeister würde die goldene nehmen, die ich ihm schon einmal bereit gestellt hatte... wink.gif


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Pia2012
Beitrag 11.04.2014, 10:55
Beitrag #921


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Hilfe, Tanna, ich glaub, ich bin blind laugh2.gif whistling.gif aber: ein feines fettes Oster-Gelb. Dagegen ist nix zu meckern.
Nun möchte ich aber auch ein (meiner Großmutters slang) Exemplar in "tschitscherin-Grün". Was das auch immer ist.
Schönes WE Euch. wavey.gif


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Man könnte jetzt meckern.. Geländewagen.. muss man aber nicht, das "rote Baby" fährt mit Autogas:-)
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Mähgapixel
Beitrag 11.04.2014, 13:04
Beitrag #922


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Also ich habe glaube noch eine Blaue ohne Zeiten im Auto liegen. Das ist gleichzeitig ein Eiskratzer und da hat sich irgendwann mal die Uhrscheibe gelöst. Nun liegt sie im Auto und wartet auf ihren Einsatz wink.gif aber eine schwarze werde ich mir auch mal noch drucken, haben hier ja auch noch ein paar Stellen mit solchen Zeichen, nur kontrolliert das keiner.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 12.04.2014, 13:28
Beitrag #923


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Zitat (oscar_the_grouch @ 11.04.2014, 08:04) *
wenn dann direkt rosa-pink!


Dann aber auch das passende Auto dazu! biggrin.gif

scared.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 15.04.2014, 12:11
Beitrag #924


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so, ab morgen muss ich mal wieder drei Tage dort stehen. Ich werde abwechseln zwischen selbsgebastelt Schwarz und "Bestellung von "Tussi on Tour Parkscheibe..." wurde versandt"

biggrin.gif

Ich bin ja so gespannt und aufgeregt....
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rapit
Beitrag 15.04.2014, 13:07
Beitrag #925


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Du bekommst Dein Ticket auf rosa Papier narr.gif


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QTV
Beitrag 15.04.2014, 13:38
Beitrag #926


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Meine Vermutung:

Tussi on Tour Politiesse kommt, wenn die eingestellte Parkzeit auf der rosa Scheibe abgelaufen ist und fühlt sich doppelt im recht, denn die Parkzeit ist abgelaufen und rosa Parkscheiben unzulässig. Dementsprechend dickköpfig werden die Antworten ausfallen - also eigentlich wie immer tongue.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 15.04.2014, 17:32
Beitrag #927


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Ich würde mich freuen, wenn wegen nicht korrekter Parkscheibe ( nicht Zeit) verwarnt würde smile.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 15.04.2014, 18:31
Beitrag #928


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Hiermit lege ich Einspruch gegen den unter o.a. Akz geführten Bußgeldbescheid ein.

An besagter Stelle befindet sich kein Zusatzzeichen, welches rechtswirksam die Benutzung einer Parkscheibe vorschreibt (siehe Anlage/ Foto).
Der Tatvorwurf bezieht sich auf Zeichen 1040-32 (Bild318), welches am genannten Ort gerade nicht vorhanden ist.
Zu Zeichen 314 ist dort das ehemalige Zusatzzeichen 852/Bild angebracht.
Dieses wurde bereits mit der 9. Verordnung zur Änderung der StVO, mit Inkrafttreten am 1. Oktober 1988, geändert.
Zitat: “§53 Abs. 4 StVO …..Bild 291 behält die Bedeutung, die es nach der vor dem 1. Oktober 1988 geltenden Fassung dieser Verordnung hatte, bis längstens zum 30. April 1989“.

Das dort angebrachte nichtige Zusatzschild wurde ausweislich des angebrachten RAL Gütezeichens auch erst 1991 gefertigt bzw ausgeliefert, also mindestens 1 ½ Jahre nach Ablauf der Gültigkeit von Zeichen 852.
Ich muß davon ausgehen, dass die dortige Verkehrszeichenkombination also nicht von der zuständigen Strassenverkehrsbehörde angeordnet wurde.

In ihrem Bußgeldbescheid nennen sie korrekterweise genau die (am genannten Ort) nicht vorhandenen Grundlagen für den mir vorgeworfenen OWI Tatbestand.
Zitat: „ Die Erläuterungen zum Zeichen 314 der StVO verlangen dabei .... sowie die Darstellung einer Parkscheibe (Bild318) .... „

Verwirrenderweise nennen sie im nächsten Absatz ebenso die exakte rechtliche Grundlage unter Angabe der vollständigen Paragraphenkette der StVO, welche exakt das von ihnen bestrittene Zusatzzeichen der StvO bezeichnet. „ StvO Anlage 3 zu §42 Abs. 2, Abschnitt3, Randnummer 7 Nummer 2b
Zitat: „Ein Zusatzzeichen mit Bild 318 (Parkscheibe) und Angabe der Stundenzahl schreibt das Parken mit Parkscheibe und dessen zulässige Höchstdauer vor.“

Genau diese Voraussetzungen liegen am genannten Ort nicht vor!
Sie widerlegen also durch Zitieren der entsprechenden, korrekten Grundlagen der StVO genau den mir zur Last gelegten Tatvorwurf.
Ich gehe davon aus, das sie nach nochmaligen Lesen ihres Bußgeldbescheids das Verfahren einstellen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Ihr Tonnennörgler der gerne etwas von dem "Gesöff" abhaben möchte, was sie beim verfassen des BgBs genossen haben.......
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phekie
Beitrag 15.04.2014, 23:05
Beitrag #929


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Hier gibts sogar noch Anwohnerparkausweise auf das Zusatzzeichen 852.
https://www.kempen.de/C125757C00438AF1/html...6D?opendocument

Zweitwohnsitz Kempen ist angeraten@ Oscar? laugh2.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 16.04.2014, 00:50
Beitrag #930


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Um Gotteswillen, NEIN. Dorfmentalität hab ich auch in der Hauptstadt genug.
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oscar_the_grouch
Beitrag 16.04.2014, 13:18
Beitrag #931


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Hübsch smile.gif

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rapit
Beitrag 16.04.2014, 14:12
Beitrag #932


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dät fällt jarnich uff


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oscar_the_grouch
Beitrag 16.04.2014, 16:05
Beitrag #933


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Ick hab ja heut och nur schwarz liegen, morjen is pink tach
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Herrn Schorch
Beitrag 16.04.2014, 21:21
Beitrag #934


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Zitat (oscar_the_grouch @ 10.04.2014, 22:06) *
auf die Schnelle die Schilder auszutauschen

Gegen was sollten denn die Schilder getauscht werden? Wie wir ja bereits wissen, gibt es gar kein Zz, welches die Parkscheibe richtig darstellt.


Zitat (Mitleser @ 10.04.2014, 22:36) *
Und kann mir mal jemand den letzten Satz des ersten Absatzes übersetzen? ("... deren auch nur verbindliche Wiedergabe einem verständlichen Regelungsinhalt hinreichend entspricht.")

Zitat (oscar_the_grouch @ 10.04.2014, 22:06) *
verbindlich = sinnbildlich gemeint ?

"sinnbildlich" stand doch auch im ersten Bescheid (habe aber keine Lust zwecks Verlinkung zu suchen).


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"Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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oscar_the_grouch
Beitrag 16.04.2014, 23:24
Beitrag #935


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Zitat (Herrn Schorch @ 16.04.2014, 22:21) *
Zitat (oscar_the_grouch @ 10.04.2014, 22:06) *
auf die Schnelle die Schilder auszutauschen

Gegen was sollten denn die Schilder getauscht werden? Wie wir ja bereits wissen, gibt es gar kein Zz, welches die Parkscheibe richtig darstellt.



Wessen Problem soll das sein ? Meins ist es nicht.
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Herrn Schorch
Beitrag 16.04.2014, 23:30
Beitrag #936


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Du hast doch etwas von einem "Austausch" geschrieben. Das kannst Du nicht einfach so in den Raum stellen.


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"Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 16.04.2014, 23:49
Beitrag #937





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Ich finde es ja schön, dass der Zottel aus der Mülltonne für allgemeine Belustigung im Verkehrsportal sorgt, aber irgendwie doch nur auf eigene Kosten. Sollte die Sache vor Gericht gehen - und das würde ich derzeit annehmen - dann sehe ich eher schwarz (und rosa). Ich mag nicht daran glauben, dass sich ein Gericht sich hier zu einem Freispruch wegen der schwarzen Parkscheibe veranlasst sieht und selbst eine Einstellung des Verfahrens wäre schon ein Glücksfall. Jetzt die Sache noch durch absichtlich "falsche" Parkscheiben auszuweiten, halte ich auch nicht für richtig.
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Ichtyos
Beitrag 17.04.2014, 00:00
Beitrag #938


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Ich denke mal, das ihm das Risiko durchaus bewusst ist. laugh2.gif

Einem Neuling hier im Forum wird kaum jemand dazu raten. rolleyes.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 17.04.2014, 00:37
Beitrag #939


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Zitat (Herrn Schorch @ 17.04.2014, 00:30) *
Du hast doch etwas von einem "Austausch" geschrieben. Das kannst Du nicht einfach so in den Raum stellen.


Man kann gerne StVO konforme, maßgerechte Schilder anschrauben, man kann auch einfach öfter OWIs nach gmV bebußen, WENN man aber OWI nach den Buchstaben der StVO bebußen MUß, dann gilt die Waldformel.

Zitat (Georg_g @ 17.04.2014, 00:49) *
Ich mag nicht daran glauben, dass sich ein Gericht sich hier zu einem Freispruch wegen der schwarzen Parkscheibe veranlasst sieht und selbst eine Einstellung des Verfahrens wäre schon ein Glücksfall.


magst du das begründen ?

"Dieses wurde bereits mit der 9. Verordnung zur Änderung der StVO, mit Inkrafttreten am 1. Oktober 1988, geändert.
Zitat: “§53 Abs. 4 StVO …..Bild 291 behält die Bedeutung, die es nach der vor dem 1. Oktober 1988 geltenden Fassung dieser Verordnung hatte, bis längstens zum 30. April 1989“.

Mit schwarz/rosa Parkscheiben, versuche ich den Willen nach msdwgi des OA herauszufinden, da ja das ZZ auch nur sinnbildlich seine volle Wirkung entfalten soll, muß es im Umkehrschluss eine "wie auch immer PS", natürlich auch.
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Ichtyos
Beitrag 17.04.2014, 01:00
Beitrag #940


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Full Ack! thumbup.gif


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 17.04.2014, 02:37
Beitrag #941





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Zitat (oscar_the_grouch @ 17.04.2014, 01:37) *
magst du das begründen ?

Du hast ja die Begründung schon bekommen, nämlich den klar erkennbaren Regelungsinhalt der Beschilderung. Das hat dem BayObLG sogar schon bei Zeichen gereicht, die es nicht mal in ähnlicher, leicht abgewandelter Form in der StVO gab. Und ich vermute, dass die "Berliner Linie" nicht viel anders aussehen wird.
Zitat (oscar_the_grouch @ 17.04.2014, 01:37) *
Mit schwarz/rosa Parkscheiben, versuche ich den Willen nach msdwgi des OA herauszufinden ...

Ja, aber um welchen Preis? Was wäre denn die Schlussfolgerung, wenn du an dem einen Tag mal ein Knöllchen wegen der rosa Parkscheibe hast, am anderen Tag aber nicht? Das belegt doch keinen "Willen des OA", sondern nur das mehr oder weniger eng ausgelegte Opportunitätsprinzip der einzelnen Kontrollperson.

Im Übrigen sind die Regelungen zur Ausgestaltung der realen Parkscheibe umfassender und spezifischer als die Regelungen zur Ausgestaltung des Zusatzzeichens, wo die Abbildung der Parkscheibe tatsächlich nur symbolischen Charakter hat.

Wenn Ichtyos "Full ack" sagt, dann befrüchte ich, dass das nur deswegen der Fall ist, weil er sich auf das nächste Kapitel aus dem Buch "Geschichten aus Berlin" freut. Ist ja auch immer kurzweilig zu lesen, aber ich finde, du brauchst ab und zu auch mal jemanden, der dich wieder auf den Boden der Tatsachen zurückholt. Gegen den sowieso schon erlassenen Bußgeldbescheid würde ich jetzt auch Einspruch einlegen, aber das geplante "Experiment" würde ich noch mal überdenken ...
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Ichtyos
Beitrag 17.04.2014, 02:52
Beitrag #942


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Zitat (Georg_g @ 17.04.2014, 03:37) *
Wenn Ichtyos "Full ack" sagt, dann befürchte ich, dass das nur deswegen der Fall ist, weil er sich auf das nächste Kapitel aus dem Buch "Geschichten aus Berlin" freut.

no.gif Ich halte hier in der Provinz den Joker noch zurück. whistling.gif


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Mähgapixel
Beitrag 17.04.2014, 06:20
Beitrag #943


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Oscar, die schwarze ist immer noch falsch, die hat noch Zahlen thread.gif
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ukr
Beitrag 17.04.2014, 06:50
Beitrag #944


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Zitat (Georg_g @ 17.04.2014, 03:37) *
Im Übrigen sind die Regelungen zur Ausgestaltung der realen Parkscheibe umfassender und spezifischer als die Regelungen zur Ausgestaltung des Zusatzzeichens, wo die Abbildung der Parkscheibe tatsächlich nur symbolischen Charakter hat.

Die angesprochenen Vorgaben behandeln das Bild 291. Das gibt es aber garnicht mehr. whistling.gif
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rapit
Beitrag 17.04.2014, 08:36
Beitrag #945


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Ich sehe das Problem (wie bereits neulich ausgeführt) weniger in der Farbe der "Parkscheibe" auf dem Zz, diesbezüglich kann ich @Schorschs Argumentation ja nachvollziehen, als vielmehr darin, dass man eindeutig erkennen kann, dass ein ungültiges Bild 291 zu benutzen ist, was man am veralteten rechteckigen "P" mit dickem Rand erkennt. Und daraus wird auch farbunabhängig deutlich, dass das schwarze Ding auf dem Zz definitiv kein Sinnbild für eine gültige Parkscheibe sein kann. Mit der Übergangsregelung wurde auch dieses Symbol ungültig, schwarz oder blau hin oder her.

@oscar: Dass Du keinen Freispruch bekommst, sondern allenfalls eine Einstellung, ergibt sich aus dem BOwiG und der STBO, ich habe die Texte allerdings nicht zur Hand, die werden ja unter Verschluss gehalten.


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Aqua-Cross
Beitrag 17.04.2014, 09:42
Beitrag #946


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Zitat (Georg_g @ 17.04.2014, 03:37) *
Du hast ja die Begründung schon bekommen, nämlich den klar erkennbaren Regelungsinhalt der Beschilderung.



Zitat (Georg_g @ 17.04.2014, 03:37) *
Das belegt doch keinen "Willen des OA", sondern nur das mehr oder weniger eng ausgelegte Opportunitätsprinzip der einzelnen Kontrollperson.


Wieso zählt bei der Behörde der "klar erkennbare Regelungsinhalt", während der Bürger auf das "Opportunitätsprinzip der einzelnen Kontrollperson" angewiesen ist sein soll? Auch bei einer ausgelegten rosa Parkscheibe ist der Regelungsinhalt klar ersichtlich. Man sollte sich hier schon entscheiden, ob man es denn nun genau nimmt oder statt dessen locker sieht. Das dann aber bitte als Verbindlichkeit für alle.
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rapit
Beitrag 17.04.2014, 13:52
Beitrag #947


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jetzt aber:


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oscar_the_grouch
Beitrag 17.04.2014, 14:09
Beitrag #948


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Zitat (ukr @ 17.04.2014, 07:50) *
Zitat (Georg_g @ 17.04.2014, 03:37) *
Im Übrigen sind die Regelungen zur Ausgestaltung der realen Parkscheibe umfassender und spezifischer als die Regelungen zur Ausgestaltung des Zusatzzeichens, wo die Abbildung der Parkscheibe tatsächlich nur symbolischen Charakter hat.

Die angesprochenen Vorgaben behandeln das Bild 291. Das gibt es aber garnicht mehr. whistling.gif


Ähm ich steh aufm Schlauch, die aktuellen Vorgaben der StVO zu Bild 318 oder dem ZZ ?

@ Georg: Ich weiß schon, dass das alles reichlich lächerlich und ein Wandeln auf einer dünnen Linie zwischen Wahnsinn und Wattestab ist.
Wenn du aber wie ich, tgl professionell in einer Stadt im SV unterwegs bist, wo es dem OA SCHEISS egal ist, ob der Baustellen LKW (GetränkeUPSDHLPOST was auch immer ich muss ja arbeiten KFZ) auf allen möglichen und unmöglichen Sonderstreifen, Radwegen, Gehwegen, im HV, in der zweiten Reihe, der Stadtrundfahrtenbus im Z283 ganz offiziell parkt und hält (polizei: ja das wissen wir, aber das Bezirksamt will es so..), aber der Mietwagenfahrer nach PBefG, selbst Nachts im Baustellen 283er (zu Recht= Z283 gilt 24h) verwarnt wird, wenn man also weiß, das das OA die StVO ganz genau und buchstabengetreu auslegt, DANN erwartet man nichts weniger, als das diese Genauigkeit auch für Behörden gilt.
Und ja, mit gmV wissen wir alle, was wie warum gemeint ist. Mit gmV muss man aber auch nicht jeden StVO Verstoß ahnden.... tut man es dennoch.... siehe oscars Parkthreads.
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Heinz Wäscher
Beitrag 17.04.2014, 15:09
Beitrag #949


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Wann wurde Bild 291 eigentlich in Bild 318 umbenannt und was war der Grund dafür?



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oscar_the_grouch
Beitrag 17.04.2014, 15:37
Beitrag #950


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Wann wurden Herz zu Iso Pfeilen und wann verlor das Fahrrad Pedale und warum sind solche Nichtigkeiten wichtig?
Dumm halt wenn die "Obrigkeit" solche Nichtigkeiten gerne gegen den Bürger bebußt.
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