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#801
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3383 Beigetreten: 11.12.2010 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 56730 ![]() |
Dass er den Sachverhalt "gut" beurteilen kann, war nicht Teil meiner Aussage. Habe auch nicht behauptet, dass du dies aussagtest.Ansonsten stimme ich @Ulm zu. ![]() -------------------- Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten. "Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMondUnd dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de ![]() |
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#802
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4981 Beigetreten: 23.08.2013 Mitglieds-Nr.: 69716 ![]() |
qualitativ hochwertiger ist die Einbindung eines unbeteiligten Dritten, denn da wird sich der Anzeigeersteller schon vorher überlegen, ob er auch bei einem Einspruch die Anzeige "durchbringt" und daher nur "wasserdichte" Verstöße mit ausreichender Beweislage zur Anzeige bringen. Meines Wissens schaut auch ein Vorgesetzter nochmals auf die Gegenäußerung (muss nicht überall so sein). Dieser schaut nach Formfehlern und würde auch auf offensichtlich rechtlich falsche Inhalte hinweisen. Zum Sachverhalt an sich kann und wird er sich allerdings nicht äußern, weil er nicht vor Ort war. Auch darf in das persönliche Ermessen des Anzeigenden nicht eingegriffen werden. Zudem gibt es keinen Grund anzunehmen, dass Außenstehende oder Vorgesetzte grundsätzlich fachlich kompetenter wären. ![]() |
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#803
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1093 Beigetreten: 01.04.2011 Wohnort: Gemeinde bei Erlangen Mitglieds-Nr.: 58684 ![]() |
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#804
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14320 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Zudem gibt es keinen Grund auszuschließen, dass Außenstehende oder Vorgesetzte fachlich kompetenter wären.
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#805
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2706 Beigetreten: 30.12.2012 Mitglieds-Nr.: 66775 ![]() |
Ich weiß gar nicht, warum sich - trotz bereits anders lautender Hinweise in der Vergangenheit - hier das Gerücht so hält, dass bei Einwänden des Betroffenen der Anzeigende über den Fortgang entscheidet. Die rechtliche und die tatsächliche Situation sehen anders aus.
Nach der Anzeige entscheidet allein die Bußgeldstelle (als "Dritter") über das Verfahren. Bei Einwänden des Betroffenen wird gegebenenfalls und falls noch Fragen zum Sachverhalt bestehen, der Anzeigende um eine Beantwortung gebeten. Wie auch die Äußerungen des Betroffenen fließt diese dann in die Entscheidungsfindung ein. -------------------- "Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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#806
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4981 Beigetreten: 23.08.2013 Mitglieds-Nr.: 69716 ![]() |
ulm, Im Einzelfall kann das natürlich so sein. M.W. haben aber zumindest in den bezirklichen Ord.-Ämtern Berlin alle die gleiche fachliche Ausbildung, vom Außendienstmitarbeiter bis zur Dienststellenleitung(auch wenn manch Einer Vorkenntnisse mitbringt).
Die Gegendarstellung anderen als dem Anzeigenden zu überlassen wäre zudem reine Willkür. Der Anzeigende dürfte darüber hinaus häufig noch am Ehesten geneigt sein eine Verfahrenseinstellung anzuregen. Er ist es auch, der in einem Owi-Verfahren sich vor Gericht zu äußern hat. Nach der Anzeige entscheidet allein die Bußgeldstelle (als "Dritter") über das Verfahren. Bei Einwänden des Betroffenen wird gegebenenfalls und falls noch Fragen zum Sachverhalt bestehen, der Anzeigende um eine Beantwortung gebeten. Wie auch die Äußerungen des Betroffenen fließt diese dann in die Entscheidungsfindung ein. So ist es. Wobei bei Einwänden des Betroffenen grundsätzlich der Anzeigende zur Gegendarstellung bemüht wird. |
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#807
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Wenn nur "wasserdichte" Sachverhalte zur Anzeige kommen, steigt vermutlich auch die Akzeptanz durch den Verkehrsteilnehmer und die Anzahl der Beiträge im verkehrsportal sinkt... MODS! Schreibsperre für diesen blasphemischen Spruch ! M.W. haben aber zumindest in den bezirklichen Ord.-Ämtern Berlin alle die gleiche fachliche Ausbildung, vom Außendienstmitarbeiter bis zur Dienststellenleitung ja, das ist mir von Bezirk zu Bezirk auch schon aufgefallen. and now for something completely different: Ich liebe ja kurze Halteverbote, besonders in TXL. Ich finds zwar ein bischen teuer für knapp einen Meter HV, aber vielleicht haben ja auch die TXL Schilda Aufsteller die gleiche fachliche Ausbildung genossen. |
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#808
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 329 Beigetreten: 12.12.2012 Mitglieds-Nr.: 66614 ![]() |
wenn ich das Schild gedanklich in Fahrtrichtung drehe ist es doch eh das Endezeichen oder?
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#809
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2949 Beigetreten: 04.01.2012 Wohnort: Ostwestfalen Mitglieds-Nr.: 62818 ![]() |
Dem würde ich mich anschließen. Ab dort besteht kein Haltverbot mehr. Weiß Gott, ob zuvor überhaupt eines bestanden hat.
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#810
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Ich weiß gar nicht, warum sich - trotz bereits anders lautender Hinweise in der Vergangenheit - hier das Gerücht so hält, dass bei Einwänden des Betroffenen der Anzeigende über den Fortgang entscheidet. Die rechtliche und die tatsächliche Situation sehen anders aus. Nach der Anzeige entscheidet allein die Bußgeldstelle (als "Dritter") über das Verfahren. Bei Einwänden des Betroffenen wird gegebenenfalls und falls noch Fragen zum Sachverhalt bestehen, der Anzeigende um eine Beantwortung gebeten. Wie auch die Äußerungen des Betroffenen fließt diese dann in die Entscheidungsfindung ein. So viel zur Theorie. In der Praxis ist es weniger ein Gerücht, sondern leider eine Wahrheit. -------------------- |
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#811
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Ähmmm? Ja, mein Van steht in dem beabsichtigten HV, welches bis zu dem gezeigten Schild reichen soll. Linke Seite Einbahn...
Natürlich entscheidet formal die BgS, sie recherchiert aber nicht selbstständig sondern verlässt sich, mutmasslich zu 100% auf die Angaben des Anzeigenden. Aus eigenen, empirischen Studien kann ich sagen, das Einlassungen des Angezeigten, egal wie ausführlich, korrekt und Incl beiliegenden Fotos etc, ignoriert werden. |
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#812
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7903 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
"Die durch die nachfolgenden Zeichen 283 und 286 angeordneten Haltverbote gelten nur auf der Straßenseite, auf der die Zeichen angebracht sind. Sie gelten bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung auf der gleichen Straßenseite oder bis durch Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr eine andere Regelung vorgegeben wird."
Diese "neue" Regel ist so genial, überall kostenlose Parkplätze ![]() In deinem Fall würde ich aber nochmal das Anfangszeichen suchen. Das Endzeichen ist eh sinnlos, weil das HV schon vorher aufgehoben wurde. 1500€ versenkt. |
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#813
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2706 Beigetreten: 30.12.2012 Mitglieds-Nr.: 66775 ![]() |
@ oscar:
Mir sind aus der Bußgeldstelle auch andere Fälle bekannt, aber egal. Zu Deinem neuen Fall erbitte ich eine Erklärung für Begriffsstutzige. Warum gilt jetzt das Ende des HV dort nicht, oder wie? -------------------- "Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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#814
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Zitat Anlage 2 Ge- oder Verbot
Erläuterung Der Anfang der Verbotsstrecke kann durch einen zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil im Zeichen, das Ende durch einen solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil gekennzeichnet sein. Bei in der Verbotsstrecke wiederholten Zeichen weist eine Pfeilspitze zur Fahrbahn, die zweite Pfeilspitze von ihr weg. Zitat § 39 Verkehrszeichen (5) Auch Markierungen und Radverkehrsführungsmarkierungen sind Verkehrszeichen. Sie sind grundsätzlich weiß. Nur als vorübergehend gültige Markierungen sind sie gelb; dann heben sie die weißen Markierungen auf. Gelbe Markierungen können auch in Form von Markierungsknopfreihen, Markierungsleuchtknopfreihen oder als Leitschwellen oder Leitborde ausgeführt sein. Leuchtknopfreihen gelten nur, wenn sie eingeschaltet sind. Alle Linien können durch gleichmäßig dichte Markierungsknopfreihen ersetzt werden. In verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen (§ 45 Absatz 1d) können Fahrbahnbegrenzungen auch mit anderen Mitteln, insbesondere durch Pflasterlinien, ausgeführt sein. Schriftzeichen und die Wiedergabe von Verkehrszeichen auf der Fahrbahn dienen dem Hinweis auf ein angebrachtes Verkehrszeichen. ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#815
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2706 Beigetreten: 30.12.2012 Mitglieds-Nr.: 66775 ![]() |
Verstehe ich trotzdem nicht. Wenn überhaupt ist hier ein 283-Ende-Zeichen auf der linken Fahrbahnseite erkennbar (passendes Z 220 im Hintergrund). Durch was sollte das Ende aufgehoben oder verändert werden?
Bei den Fahrbahnmarkierungen handelt es sich nicht um Regelungen für den ruhenden Verkehr, sondern um Z 340. -------------------- "Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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#816
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
... Durch was sollte das Ende aufgehoben oder verändert werden? ... Ich würde eher sagen, daß ein Ende alleine gar nix aussagt.Und einen Leitlinie seh ich nicht, nur einen Aufstellhinweis ![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#817
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2706 Beigetreten: 30.12.2012 Mitglieds-Nr.: 66775 ![]() |
Das Foto zeigt nur einen Ausschnitt. Es handelt sich um die sog. Tower-Vorfahrt. In mehreren Gassen sind durch Z 340 "Fahrstreifen" markiert. Formal widersprechen diese so nicht den verschiedenen Haltverboten und regeln gleichwohl die Ordnung der wartenden Fahrzeuge.
Das in Rede stehende Haltverbot nach Z 283 hat auch einen Anfang mit identischem Zz und nach meiner Erinnerung auch eine Mitte, wo komischerweise das Zz fehlt. Der Querstrich auf der Fahrbahn ist etwas rätselhaft. Könnte auch ein querstehendes Z 340 sein. ![]() -------------------- "Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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#818
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Und gerade wegen des Querstriches denke ich nicht an markierte Fahrspuren sondern an Aufstellungsanweisungen.
![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#819
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Der Sachverhalt muss ja von der Einfahrt her beurteilt werden. Und da sind eben schlicht Leitlinien (Z 340) auf beiden Seiten der Fahrbahn vorhanden.
-------------------- "Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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#820
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7903 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
Sieht für mich aufgrund des Querstrichs (was soll das sonst sein?) aus wie eine Parkflächenmarkierung. Zumal der Fahrstreifen sehr schmal wär, wäre es Zeichen 340.
Aber ich kann natürlich nur aufgrund des Fotos beurteilen... |
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#821
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2706 Beigetreten: 30.12.2012 Mitglieds-Nr.: 66775 ![]() |
Dann ist es eben ab dem Querstrich eine Parkmarkierung und @oscar steht trotzdem im HV.
Eine Mindestbreite markierter Fahrstreifen kennt die StVO nicht. -------------------- "Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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#822
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Die StVO kennt aber Fahrbahnrandmarkierungen. Und neben dem Fahrbahnrand ist Seitenstreifen.
Hier ist aber eindeutig eine Parkmarkierung vorhanden. Damit ist dieser Streifen keine Fahrbahn, sondern Parkstreifen. -------------------- |
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#823
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Dann ist es eben ab dem Querstrich eine Parkmarkierung und @oscar steht trotzdem im HV. Eine Mindestbreite markierter Fahrstreifen kennt die StVO nicht. Ich habe ja auch nur behauptet, dass das Ende-Schild unnötig wäre, weil das HV durch eben dieser Markierung bereits aufgehoben ist. Wenn die Parkmarkierung keinen zugehörigen Anfang hat, steht er in der Tat im HV. Aber wo ein Ende ist, ist doch meist auch ein Anfang. |
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#824
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
... und außerdem ist er doch ein Shuttelbus
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2706 Beigetreten: 30.12.2012 Mitglieds-Nr.: 66775 ![]() |
Die StVO kennt aber Fahrbahnrandmarkierungen. Echt? Sagt mir erstmal nichts. Ich könnte mir nur eine Fahrbahnbegrenzung durch Z 295 aber nicht durch Leitlinien vorstellen. -------------------- "Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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#826
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Aber Parkflächenmarkierungen hast Du schon mal gesehen
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#827
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2706 Beigetreten: 30.12.2012 Mitglieds-Nr.: 66775 ![]() |
@ Achim: Ja, klar. Und die werden auch so in der StVO erwähnt. "Fahrbahnrandmarkierungen" nicht. Was ist das?
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Dann ist es eben ab dem Querstrich eine Parkmarkierung ... Da aber bis zum Querstreifen das Parken auch erlaubt ist - zumindest für bestimmte FZ-Arten - ist es auch bis zum Querstrich eine Parkmarkierung oder zumindest eine Aufstellanweisung.... die werden auch so in der StVO erwähnt. "Fahrbahnrandmarkierungen" nicht. Was ist das? Fahrbahnrandmarkierungen werden in der StVO nicht erwähnt, weil es bereits Fahrbahnbegrenzungen gibt ![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Was ist das? Krümelkackerei ![]() Denn jetzt wird durch die Parkmarkierung der Fahrbahnrand kenntlich gemacht. Damit ist dieser Streifen keine Fahrbahn, sondern Parkstreifen. Dann haben wir den Fahrbahnrand markiert. -------------------- |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2706 Beigetreten: 30.12.2012 Mitglieds-Nr.: 66775 ![]() |
... die werden auch so in der StVO erwähnt. "Fahrbahnrandmarkierungen" nicht. Was ist das? Fahrbahnrandmarkierungen werden in der StVO nicht erwähnt, weil es bereits Fahrbahnbegrenzungen gibt ![]() Ja, so schrieb ich es auch oben. Aber @Achim hat diese Begrifflichkeit ins Spiel gebracht. -------------------- "Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
... und im Posting über Dir auch begründet
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#832
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Denn jetzt wird durch die Parkmarkierung der Fahrbahnrand kenntlich gemacht. Damit ist dieser Streifen keine Fahrbahn, sondern Parkstreifen. Dann haben wir den Fahrbahnrand markiert. Kurzer Widerspruch. Für mich gibt es auch auf der Fahrbahn markierte Parkflächen. Nur weil mehrere Abstellmöglichkeiten hintereinander liegen, verliert die Fläche für mich noch nicht den Fahrbahncharakter; wenn frei+notwendig würde ich sie auch im Fließverkehr überfahren. |
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#833
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
@ oscar: Mir sind aus der Bußgeldstelle auch andere Fälle bekannt, aber egal. Zu Deinem neuen Fall erbitte ich eine Erklärung für Begriffsstutzige. Warum gilt jetzt das Ende des HV dort nicht, oder wie? Ok, ich geb dir Recht, ich hatte zweimal das Vergnügen. Einmal wurde nach einem zweiten VErwarngeldangebot, dann aus "Kulanz" eingestellt (sw Parkscheibe) Und einmal wurde nach einem Telefonat eingestellt (VBB) mit der gleichzeitigen Ansage " ICH würde da NIEMALS parken!" Beides ist für mich allerdings weder professionell noch ein ordentliches Prüfen der Vorgänge. Zum HV in TXL: Kindas!!! Natürlich ist das auf dem Foto dargestellte nur das ENde der Beschilderung, der Anfang sieht analog entsprechend so aus!! Erstens hatte ich den Anfang schonmal irgendwo gepostet und zweitens (Sorry, Halbsatz gestrichen aus naheliegenden Gründen) Bei den Fahrbahnmarkierungen handelt es sich nicht um Regelungen für den ruhenden Verkehr, sondern um Z 340. Auf einem Parkplatz? ![]() Beweismittel1 Der Sachverhalt muss ja von der Einfahrt her beurteilt werden. Und da sind eben schlicht Leitlinien (Z 340) auf beiden Seiten der Fahrbahn vorhanden. Siehe meinen Querstrichanfang ... und außerdem ist er doch ein Shuttelbus ![]() Du wirst lachen, genauso wurde es mir vom OAM gesagt. Es reichen auch handgeschriebene Zettel mit Hotelnamen im Auto. Es reicht so gar ein Zettel mit den Buchstaben R.I.M. auch wenn die ausgebildete Fachkraft weder weiß was es bedeutet noch was diese Firma herstellt. Zitat nach vor ihren Augen geschriebenen Zettel: "Na sehen sie, es geht doch!" |
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#834
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7903 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
Zum "Beweismittel1":
Das sind eindeutig Zeichen 340, auch die "Querbalken" sind Zeichen 340 (Unterbrochene Fahrbahnbegrenzung der Querstraße). Der Querbalken am Ende-Zeichen sieht aber doch nochmal leicht anders aus |
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#835
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Kurzer Widerspruch. Für mich gibt es auch auf der Fahrbahn markierte Parkflächen. Das ist richtig. Aber ...Nur weil mehrere Abstellmöglichkeiten hintereinander liegen, verliert die Fläche für mich noch nicht den Fahrbahncharakter; ... ... das wird dann fragwürdig. Fahrbahn ist schließlich der für den Fahrverkehr vorgehaltene Teil der Straße. Dies ist bei einem markierten Parkplatz für mich zweifelsfrei nicht der Fall, da diese Fläche ja konkret durch die Markierung für den ruhenden Verkehr vorgehalten werden soll. Daran ändert sich auch nichts .... wenn frei+notwendig würde ich sie auch im Fließverkehr überfahren Die Zuordnung dient dem ruhenden Verkehr, auch wenn ich diese zum Fahren nutze. Auch auf Parkplätzen kann ich jederzeit kreuz und quer drüber fahren, selbst wenn hier durchgehende Linien vorhanden sind. Für mich sind markierte Parkflächen auf der Fahrbahn kein Bestandteil der Fahrbahn, auch wenn sich diese baulich auf dieser befinden. -------------------- |
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#836
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2706 Beigetreten: 30.12.2012 Mitglieds-Nr.: 66775 ![]() |
Den Beweisantritt nehme ich - wie Kuli - gerne auf. Zu sehen ist aber kein Parkplatz (jedenfalls kein Z 314). Dafür aber jede Menge Markierungen für den fließenden Verkehr (Z 297) einschließlich Leitlinien (Z 340). Der Querbalken am Ende-Zeichen? Krümelkackerei
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#837
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14320 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
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#838
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#839
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
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#840
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2706 Beigetreten: 30.12.2012 Mitglieds-Nr.: 66775 ![]() |
Irgendwie bekomme ich den nicht zu sehen. Aber im Zweifel:
Krümelkackerei ![]() -------------------- "Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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#841
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
stell dir die Bemalung einfach so vor wie das Ende. Mit Krümelkackerei kann ich in Berlin natürlich eine Meng VZ abtun.
(ich mach morgen mal ein Anfangsfoto wenn ich dazu komme) |
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#842
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
... die werden auch so in der StVO erwähnt. "Fahrbahnrandmarkierungen" nicht. Was ist das? Nicht der Strich ist die gemeinte Krümelkackerei, sondern die zwingend genau genau geforderte Bezeichnung der Fahrbahnrandrandmarkierung als amtliche "Fahrbahnbegrenzung". Die Querstriche suggerrieren ja gerade, dass dies kein Fahrstreifen, sondern ein Parkstreifen ist. Da ändert auch die unterbrochene Linie nichts dran. -------------------- |
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#843
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2706 Beigetreten: 30.12.2012 Mitglieds-Nr.: 66775 ![]() |
@ Achim:
Hier im Forum wird aus gutem Grund auf die richtige Verwendung von Fachbegriffen geachtet. Ich finde dies vorliegend auch wichtig. Schließlich geht es um die Frage, ob die vorhandenen Markierungen eine Abgrenzung von der Fahrbahn bewirken. Den vorhandenen Strichen eine Rechtsnatur zuzuschreiben, finde ich nicht so einfach, auch wenn hier teilweise Worte wie "eindeutig Parkmarkierungen" verwendet wurden. Kann wirklich jeder weiße Strich eine Parkfläche sein? Und wie sind diesbezüglich die Leitlinien zu bewerten? Warum wurden auf dieser Autobahn Parkmarkierungen aufgebracht, obwohl dort eigentlich ein generelles Haltverbot besteht. Und wie sieht es nun mit den konkurrierenden Regelungen aus? Die Konstellation ist wie bei @oscar: Leitlinien + weißer Querbalken: ![]() Bildquelle: http://www.radarforum.de/ -------------------- "Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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#844
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2949 Beigetreten: 04.01.2012 Wohnort: Ostwestfalen Mitglieds-Nr.: 62818 ![]() |
Oh weia! Bring @Wattestäbchen nicht auf falsche Gedanken. Der könnte dort während der nächsten Abstandsmessung parken ... Abstand = - 20 Meter ...
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#845
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4981 Beigetreten: 23.08.2013 Mitglieds-Nr.: 69716 ![]() |
Ich weiß gar nicht, warum sich - trotz bereits anders lautender Hinweise in der Vergangenheit - hier das Gerücht so hält, dass bei Einwänden des Betroffenen der Anzeigende über den Fortgang entscheidet. Die rechtliche und die tatsächliche Situation sehen anders aus. Nach der Anzeige entscheidet allein die Bußgeldstelle (als "Dritter") über das Verfahren. Bei Einwänden des Betroffenen wird gegebenenfalls und falls noch Fragen zum Sachverhalt bestehen, der Anzeigende um eine Beantwortung gebeten. Wie auch die Äußerungen des Betroffenen fließt diese dann in die Entscheidungsfindung ein. So viel zur Theorie. In der Praxis ist es weniger ein Gerücht, sondern leider eine Wahrheit. Das ist auch in der Praxis kein Gerücht. ![]() Natürlich entscheidet formal die BgS, sie recherchiert aber nicht selbstständig sondern verlässt sich, mutmasslich zu 100% auf die Angaben des Anzeigenden. Aus eigenen, empirischen Studien kann ich sagen, das Einlassungen des Angezeigten, egal wie ausführlich, korrekt und Incl beiliegenden Fotos etc, ignoriert werden. Das Resultat aus deinen Studien ist falsch, bzw. deine Rückschlüsse. Ich würde sagen, das etwa jede dritte Anhörung der Betroffenen (Verwarngeldangebot) zugunsten des Betroffenen tendierend an die Bußgeldstelle übersandt wird. Die Bußgeldstelle lässt die Tendierung des OA-Mitarbeiters zwar einfliessen, kommt aber ihrerseits mitunter noch zu einem anderen Resultat. In jedem Fall hat sie das letzte Wort (bevor die Akte evtl. zum Staatsanwalt weitergereicht wird) "Die durch die nachfolgenden Zeichen 283 und 286 angeordneten Haltverbote gelten nur auf der Straßenseite, auf der die Zeichen angebracht sind. Sie gelten bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung auf der gleichen Straßenseite oder bis durch Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr eine andere Regelung vorgegeben wird." Diese "neue" Regel ist so genial, überall kostenlose Parkplätze ![]() Mit dieser Auslegung wird man aber einen Richter vermutlich nicht überzeugen können. wohl eher mit der Kommentierung in "Straßenverkehrs- Ordnung Bouska/ Leue 24. Auflage" Zitat Überlagern sich zwei durch Zeichen oder Markierungen getroffene Anordnungen, so gilt für ein bestehendes Verhalten jeweils die Anordnung, die dieses Verhalten speziell regeln soll. Beispiel: Auf der Fahrbahn sind Leitlinien (Z.340) bzw. Fahrstreifenbegrenzungen (Z.295) zwischen Pfeilen angebracht (Z.279). Auf dieser Fahrbahnstrecke ist damit auch ein Haltverbot angeordnet (Erl. zu Z.297). Die StrVerkBeh hat aber für dieselbe Strecke ein eingeschränktes Haltverbot angeordnet, weil im konkreten Fall ein Bedürfnis für Ladetätigkeiten besteht und diese Tätigkeit nach den örtlichen Verhältnissen bei Abwegung auch hingenommen werden kann. Für die Frage ob hier gehalten werden darf, gilt die speziell hierfür erlassene Anordnung, nämlich Z.286. Entsprechendes gilt, wenn die sich an ein Zeichen geknüpfte Anordnung aus einer anderen Vorschrift der StVO ergibt und durch ein Zeichen überlagert wird. Beispiel: An Haltestellen (Z.224) besteht Parkverbot. Ordnet die StrVerkBeh. an der Haltestelle ein absolutes Haltverbot (Z.283) wegen der besonderen örtlichen Verhältnisse an, so gilt hinsichtlich des Haltens die speziell dafür getroffene Anordnung, nämlich Z.283. Denn jetzt wird durch die Parkmarkierung der Fahrbahnrand kenntlich gemacht. Damit ist dieser Streifen keine Fahrbahn, sondern Parkstreifen. Dann haben wir den Fahrbahnrand markiert. Kurzer Widerspruch. Für mich gibt es auch auf der Fahrbahn markierte Parkflächen. Nur weil mehrere Abstellmöglichkeiten hintereinander liegen, verliert die Fläche für mich noch nicht den Fahrbahncharakter; wenn frei+notwendig würde ich sie auch im Fließverkehr überfahren.eine einzelne markierte Parkfläche ist ein Parkplatz, mehre markierte Parkflächen hintereinander bilden einen Parkstreifen. Dieser gehört zu den Seitenstreifen und ist nicht Teil der Fahrbahn. Die Fahrbahn ist der für den Fahrverkehr bestimmte Teil der Straße. Ich stimme @Achim also absolut zu. |
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#846
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Frau Leue. Na da.
![]() Steht da auch, dass das Zeichen 283 an Haltestellen auch für Linienomnibusse gilt? Oder gilt die spezielle Regelung des Verhaltens in diesem Fall nur anderen |
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#847
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4981 Beigetreten: 23.08.2013 Mitglieds-Nr.: 69716 ![]() |
Keine Ahnung, hab Bouska/ Leue nicht komplett. Zu Kommentaren wie "naja der Schurig", "ach der Hentschel", "Na da Frau Leue" will ich mich ansonsten enthalten. Ich hatte geschrieben, dass ich die zuletzt zitierte Kommentierung für vor Gericht überzeugender halte, als die ansonsten hier gern vertretene Ableitung aus der wörtlich genommenen StVO. Dazu stehe ich. ![]() |
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#848
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Aus dem Hause Leue stammt letztendlich auch dieses Zeichen im Entwurf zum VzKat:
![]() Mal abgesehen davon, dass ich keine Anwendung für dieses Zeichen sehe, frage ich mich auch, ob die die in deinem Zitat dargelegten Maßstäbe auch hier anlegen muss. Also nicht nur ein Verkehrszeichen mit beiläufigen Blick erfassen, ggf. unter Begehung des eigentlich untersagten Verkehrsverstoßes zurücklaufen und nach eventuellen Haltverboten suchen - sondern jetzt auch die Gewichtung nach der sinnvollsten Auslegung treffen - sprich im Sinne des Wunsches der Behörden denken. (Okay, ich gebe zu, dieser Anspruch ist nicht neu) Insbesondere bei der Auslegung zu Zeichen 297 und Zeichen 286 sehe ich die vermeintliche Klarheit nicht. Es ist zudem davon auszugehen, dass man mit dieser Haltung auch eine Bruchlandung erleben kann, z.B. wenn eine Behörde das eingeschränkte Haltverbot mit Beginn der Pfeilmarkierung als beendet ansieht. |
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#849
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2706 Beigetreten: 30.12.2012 Mitglieds-Nr.: 66775 ![]() |
![]() Ist doch alles ganz einfach. Um die Regelung aufzuweichen, wird einfach dieses Zusatzzeichen unterhalb von Z 297 angebracht. Praktische Probleme bleiben außen vor. -------------------- "Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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#850
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4981 Beigetreten: 23.08.2013 Mitglieds-Nr.: 69716 ![]() |
und wie man auf ukr`s Seite sehen kann findet daneben auch
![]() Kommt Frau Leue aus Berlin? ![]() |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 19.10.2025 - 18:49 |