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27.08.2012, 11:19
Beitrag
#1
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 42 Beigetreten: 22.09.2010 Mitglieds-Nr.: 55755 |
gestern erhielt ich ein Schreiben von unserer Polizeiinspektion mit dem Titel "Vorladung wegen Nötigung" Mir wird vorgeworfen, dass ich vor ca. 6 Wochen jemanden auf der Autobahn genötigt haben soll. Ansonsten keine weiteren Angaben. Der Termin für die Vorladung ist am Samstag. Wie soll ich mich jetzt verhalten. Ich fahre zwar gerne schnell ... aber Nötigung? Nee, auf keinen Fall. Ich kann mich auch nicht an eine Situatuion erinnern wo sich jemand unter Umständen genötigt sah. Für Tips wäre ich sehr dankbar Gruß Claudia |
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27.08.2012, 11:31
Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2094 Beigetreten: 31.01.2012 Wohnort: Europa Mitglieds-Nr.: 63142 |
Hi Claudia,
steht kein konkreter Paragraf drin? (Vielleicht hat sich Jemand durch deine zügige Fahrweise bedrängt gefühlt? Spurwechsel?, So, wie DU es selbst schon mal geschildert hast? Abstand?) Sag mal, am SAMSTAG zur Polizei zur Zeugenaussage? Haben die bei Euch am WE offen für sowas? Hui! -------------------- ![]() Man könnte jetzt meckern.. Geländewagen.. muss man aber nicht, das "rote Baby" fährt mit Autogas:-) |
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27.08.2012, 11:32
Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 526 Beigetreten: 02.10.2011 Mitglieds-Nr.: 61588 |
Entweder nicht hingehen oder postalisch freundlich absagen.
Postalisch deswegen, weil man nicht in die Versuchung gerät, etwas unfreiwillig auszuplaudern. Aus genau diesem Grund sollte ein Besuch bei der Polizei ebenfalls gemieden werden. Da du ein Aussageverweigerungsrecht hast, bist du nicht verpflichtet auch nur "Hallo" zu sagen. Dies darf dir nicht zum Nachteil ausgelegt werden. |
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27.08.2012, 11:39
Beitrag
#4
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 42 Beigetreten: 22.09.2010 Mitglieds-Nr.: 55755 |
Nein, es wird kein Paragraf genannt.
Der Wortlaut ist so ähnlich: Vorladung wegen Nötigung. Es wird ihnen vorgeworfen am ...... um .... auf der Autobahn .... Sonst eigentlich nichts. ja und der Termin ist wirklich am Samstag Hallo vorsichtiger Fahrer un ooops ... so etwas darf man ??? Einfach nicht hingehen?? Sorry für die vielleicht etwas naive Frage. Allerdings hatte ich bisher nie etwas mit der Polizei zu tun. Ich kenne mich da nicht so aus. Aber so ein "Nichterscheinen" hat doch mit Sicherheit Konsequenzen? Staatsanwaltschaft oder was es da noch gibt lg |
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27.08.2012, 11:44
Beitrag
#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 |
Du bist nicht verpflichtet, bei der Polizei ausszusagen. Und das hat auch keine Konsequenzen.
-------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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27.08.2012, 11:48
Beitrag
#6
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 42 Beigetreten: 22.09.2010 Mitglieds-Nr.: 55755 |
Keine Konsequenzen???
Die Polizei wird doch niemals die Anzeige ( oder wie man das nennt ) dann in den Papierkorb werfen. Dann wird doch mit Sicherheit die nächste Eskalationsstufe eingeleitet.Oder? lg |
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27.08.2012, 11:53
Beitrag
#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5160 Beigetreten: 27.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6966 |
Hallo,
mit keine Konsequenzen ist gemeint, das du dafür nicht extra bestraft werden kannst, sondern es dein gutes Recht ist, nicht zur Polizei zu gehen. Die ermitteln natürlich trotzdem weiter. Gruss MrMurphy |
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27.08.2012, 12:01
Beitrag
#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19686 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Wenn Du nicht hingehst, muss die Polizei ohne Deine Informationen weiterermitteln.
Entweder man entschließt sich, dass die Fakten ausreichen, um das Verfahren weiterzuverfolgen, oder man stellt es ein. Man kann aus der Ferne kaum sagen, was im Einzelfall das beste ist. Wenn man sich entscheidet, auszusagen, ist es ratsam, sich vorher mit einem Anwalt (der sich mit Strafrecht auskennt) abzusprechen. Eine gut gemeinte Aussage kann schnell aus Versehen gegen einen sprechen. So weiß beispielsweise die Polizei vermutlich bisher nicht, wer zur Tatzeit das Fahrzeug geführt hat. Geht man nun zur Polizei und sagt "also ich bin da längsgefahren, aber da ist gar nichts passiert", weiß die Polizei zumindest schon, wer der Fahrer zur Tatzeit war und dass die belastende Aussage nicht völlig aus der Luft gegriffen sein kann (zumindest war das Fahrzeug, das in den Tatort verwickelt war, am Tatort). Ein Anwalt könnte auch Akteneinsicht nehmen, um herauszufinden, was denn konkret vorgeworfen wird. Wie gesagt, aus der Ferne kann man weder pauschal zu einer Stellungnahme raten, noch von ihr abraten. Ohne anwaltliche Beratung wäre ich in solch einer Situation aber eher sehr vorsichtig. MfG Durban -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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27.08.2012, 12:28
Beitrag
#9
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 42 Beigetreten: 22.09.2010 Mitglieds-Nr.: 55755 |
Aber ist das nicht nur eine Verschiebung im zeitlichen gesehen.
Jetzt überlege ich mal sachlich. Wenn ich der Gegner wäre hätte ich doch mit Sicherheit folgende Argumente: Als Beispiel: Auto grün Kennzeichen XYZ Fahrer ca 20 Jahre, blond Vielleicht auch ein Bild mit der Handy-Kamera So etwas müsste doch genügen? Oder täusche ich mich jetzt? Ich meine zur Ermittlung des Fahrers. lg |
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27.08.2012, 12:33
Beitrag
#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1443 Beigetreten: 15.07.2009 Wohnort: Landkreis Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 49477 |
Ein Anwalt könnte auch Akteneinsicht nehmen, um herauszufinden, was denn konkret vorgeworfen wird. Frage bei einem Anwalt nach, was er dafür verlangt, für Dich Akteneinsicht zu nehmen. Das müsste deutlich unter 100 EUR machbar sein. Dann weisst Du worum es geht, welche Informationen die Polizei schon hat und was sie noch wissen möchte. Solange würde ich nichts aussagen (und danach wahrscheinlich auch nicht). Gruss, Couscous -------------------- Gruss, Couscous |
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27.08.2012, 13:12
Beitrag
#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24501 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, Claudia_D,
wie es scheint, wurdest Du direkt als Beschuldigte angeschrieben. Somit scheint für die Polizei schon festzustehen, dass Du zu dem fraglichen Zeitpunkt gefahren bist. Kann es sein, dass Du einen Firmenwagen fährst und dass die Fahrereigenschaft von der Halterfirma bestätigt wurde? Sollte dem so sein und sollte der Geschädigte deutlich erkannt haben, wer gefahren ist, ist es sehr gut möglich, dass der ermittelnde Polizeibeamte mit dem Geschädigten eine Wahllichtbildvorlage durchführt, um Dich als Fahrerin ordnungsgemäß zu identifizieren. Selbst, wenn der Geschädigte Dich nicht erkannt haben sollte: Steht fest, dass Du gefahren bist, weil außer Dir niemand das Fahrzeug nutzen darf, wird die Anzeige gegen Dich auch dann an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, wenn Du Dich nicht zur Sache äußerst. In dem Fall entscheidet der Staatsanwalt nach Aktenlage und je nachdem, wie der Geschädigte den Vorfall geschildert hat, kann es sein, dass das Verfahren eingestellt wird oder dass Du einen Strafbefehl erhältst und Deine Fahrerlaubnis entzogen wird (worst case). Durch eine Schilderung des Vorfalls Deinerseits kannst Du die Entscheidung des Staatsanwaltes möglicherweise positiv beeinflussen, gehst allerdings das Risiko ein, dass Du durch unbedachte Äußerungen das Ganze sogar noch verschlimmerst. Wäre ich selber in so einer Situation, würde ich den Vernehmungstermin schriftlich absagen, mit der gleichzeitigen Bitte, mir schriftlich mitzuteilen, warum ich als Beschuldigter geführt werde, was ich konkret falsch gemacht haben soll und was für ein Fahrzeug außer dem meinen noch involviert war, da es mir sonst nicht möglich ist, in irgendeiner Form zu dem Tatvorwurf Stellung zu nehmen. Klar: Ich könnte natürlich einen Anwalt einschalten, der Akteneinsicht beantragt, aber das hat zwei Nachteile: Zum Einen kostet dies Geld (selbst bei einer bestehenden RSV, wenn man eine gewisse Eigenbeteiligung mit aufgenommen hat) und zum Anderen bringt es mich kein bisschen weiter, weil der Anwalt die Akteneinsicht erst bekommt, wenn diese bei der Staatsanwaltschaft ist. Weiß ich dagegen im Vorfeld, was tatsächlich passiert ist, kann ich möglicherweise schon sofort, in dem Fall vielleicht auch mit Hilfe eines Anwaltes, erklären, warum der Vorwurf nicht haltbar ist. Hallo, Pia2012, was ist so ungewöhnlich daran, dass an einem Samstag ein Vernehmungstermin stattfindet? Die kleinen Polizeiposten sind zwar oft am Wochenende oder nachts nicht besetzt, aber die Reviere, bzw. Inspektionen, wie sie in einigen Bundesländern auch genannt werden, sind in aller Regel rund um die Uhr besetzt. Es kommt ab und an sogar vor, dass jemand mitten in der Nacht zur Vernehmung eingeladen wird, wenn ihm dieser Termin besser passt (z. B. Bäcker, Kraftfahrer, Schichtarbeiter). Das Wochenende bietet sich bei vielen Menschen auch eher an, als z. B. ein Termin an einem Nachmittag, mitten in der Woche, weil viele Berufstätige am Wochenende eher Zeit zu einem Kaffeekränzchen mit der Polizei haben (es wäre doch mal eine schöne Geste, zu diesem netten Gespräch gleich den Kuchen mitzubringen Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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27.08.2012, 14:03
Beitrag
#12
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 42 Beigetreten: 22.09.2010 Mitglieds-Nr.: 55755 |
Hallo Nachteule, danke für Deine ausführliche Information.
Ich bin mir nicht mehr sicher, was genau auf der Vorladung stand. Nach der Arbeit werde ich mir das Schreiben nochmals genau durchlesen und dann den Wortlaut posten. Nein, ich habe keine Firmenwagen, nur einen Privatwagen. Ich weiß jetzt zwar nicht genau was eine Wahlbildvorlage ist ( ich kann es mir aber denken ) . Dann könnte anhand des Kennzeichens der Halter ermittelt worden sein und anhand des Halters das Lichtbild des Personalausweises. Darauf habe ich allerdings eine andere Haarfarbe. Andere Möglichkeit, in dem Fahrzeug welches ich genötigt haben sollte befanden sich zwei oder mehre Insassen die als Zeugen eine Beschreibung abgaben. Des Weiteren weis ich wirklich nicht mehr, was vor 6 Wochen vorgefallen sein sollte. Ich fahre zwar nicht mehr so viel wie früher aber knapp 50.000 km pro Jahr werden es dennoch sein. In dieser Zeit bin ich mindestens 5000 Km gefahren. Also euer Rat wäre, die Vorladung erst mal zu ignorieren. ohje. Also das beschäftigt mich jetzt wirklich lg |
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27.08.2012, 14:08
Beitrag
#13
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2546 Beigetreten: 08.08.2009 Mitglieds-Nr.: 49919 |
Wobei bei Ignorieren der Vorladung nir die Version des Anzeigeerstatters und evtl Zeugen vorhanden ist, daher ist es wahrscheinlich, da es in diesen Fall evtl zu einen Strafbefehl kommt, gegen diesen dann der Einspruch möglich ist, es folgt dann eine Gerichtsverhandlung zur Klärung der Sache.
Es ist als eine abwägungsentscheidung. Sagt man bei der Vorladung irgend etwas unbedachtes ist das schlecht, genauso kann es sein sich nicht zu äußern. |
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27.08.2012, 14:32
Beitrag
#14
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 |
So etwas müsste doch genügen? Oder täusche ich mich jetzt? Ich meine zur Ermittlung des Fahrers. Bis jetzt wissen wir ja nicht einmal ob es eine konkrete Personenbeschreibung des vermeintlichen Fahrers gibt. ... genauso kann es sein sich nicht zu äußern. Wieso das denn? Einfach nicht hingehen am Samstag und gut ist. Postkarte zum Absagen des Termins reicht, bloß nicht selber anrufen. -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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27.08.2012, 14:55
Beitrag
#15
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2546 Beigetreten: 08.08.2009 Mitglieds-Nr.: 49919 |
Es kann aber aus dem Grund schwierig werden, ja bei Absage des Termins nur nur eine Version, nahMilch die des Anzeigenerstatter vorliegt, der Staatsanwalt muß nun entscheiden, wie es weiter geht, entlastendes ligt nicht vo, so bestünde die Möglichkeit eines Straffbefehls.
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27.08.2012, 15:26
Beitrag
#16
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 42 Beigetreten: 22.09.2010 Mitglieds-Nr.: 55755 |
STRAFBEFEHL ...... das hört sich ja noch schlimmer an.
Was hat das zu bedeuten? Was kommt den da auf einen zu? ohje, das wird ja immer schlimmer. Jetzt weiß ich ja gar nicht mehr was ich machen soll lg |
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27.08.2012, 15:27
Beitrag
#17
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26843 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
@Nachteule hat doch eine sehr konkrete Idee geäußert, was er machen würde. Und da unsere nächtliche Eule vom Fach ist würde ich es auch genau so machen.
Alternativ zum Anwalt und Akteneinsicht. Das wäre mein Vorschlag wenn ich eine gute Rechtschutzversicherung im Rücken hätte. Ohne Kenntnis der Akte zur Ein Strafbefehl ist quasi ein schriftliches Urteil wegen der Straftat "Nötigung". Das kann ca. ein halbes Monatsgehalt kosten und wenn es ganz dumm läuft auch einen Entzug der Fahrerlaubnis beinhalten. Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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27.08.2012, 15:35
Beitrag
#18
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 |
ohje, das wird ja immer schlimmer. Jetzt weiß ich ja gar nicht mehr was ich machen soll Nicht selber zugeben gefahren zu sein, am besten schweigen und folgendes beachten: Wäre ich selber in so einer Situation, würde ich den Vernehmungstermin schriftlich absagen, mit der gleichzeitigen Bitte, mir schriftlich mitzuteilen, warum ich als Beschuldigter geführt werde, was ich konkret falsch gemacht haben soll und was für ein Fahrzeug außer dem meinen noch involviert war, da es mir sonst nicht möglich ist, in irgendeiner Form zu dem Tatvorwurf Stellung zu nehmen. -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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27.08.2012, 16:36
Beitrag
#19
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 42 Beigetreten: 22.09.2010 Mitglieds-Nr.: 55755 |
Danke für eure Antworten.
Ich habe mir das Schreiben jetzt einmal genau durchgelesen: Vorladung: allgemeiner Part Dann eine tabellarische Aufstellung Anlass(Straftat/Ordnungswidrigkeit) : Nötigung Tatort: Autobahn XYZ Tatzeit: Vor 38 Tagen Zweck : Beschuldigtenverhörung Termin: Am Samstag Ohje. Wiso Beschuldigtenverhörung???? Keine Ahnung was vor 38 Tagen war. lg |
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27.08.2012, 16:41
Beitrag
#20
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 |
Keine Angabe irgendwelcher Paragraphen? Diese lassen meistens genauere Rückschlüsse zu.
-------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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27.08.2012, 16:44
Beitrag
#21
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 42 Beigetreten: 22.09.2010 Mitglieds-Nr.: 55755 |
Nee, wirklich gar nichts. Keine Paragrafen.
Alles andere war Standardtext. lg |
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27.08.2012, 16:52
Beitrag
#22
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 |
Hast du die Postkarte zum Absagen des Termins am Samstag schon in den Briefkasten geworfen?
-------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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27.08.2012, 16:58
Beitrag
#23
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 42 Beigetreten: 22.09.2010 Mitglieds-Nr.: 55755 |
Nein, habe ich noch nicht. Ich weiß immer noch nicht was ich machen soll.
lg |
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27.08.2012, 17:01
Beitrag
#24
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 |
Dann wäre es zweckdienlich einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt einzuschalten und um Rat zu fragen, selber reitest du dich wohl nur weiter rein.
Geht es wirklich um eine Straftat ???? Das Geld für den hoffentlich kompetenten Anwalt wäre dann gut angelegt. -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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27.08.2012, 17:14
Beitrag
#25
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30773 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Geht es wirklich um eine Straftat ? Scheint so, denn anders ist die "Beschuldigtenanhörung" nicht zu erklären. Im Fall einer Ordnungswidrigkeit wäre es eine "Betroffenenanhörung". -------------------- |
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27.08.2012, 17:26
Beitrag
#26
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26843 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Ich weiß immer noch nicht was ich machen soll. was Du machen sollst dürfen wir Dir nicht sagen (Rechtsberatung ist Anwälten vorbehalten). Wir können nur sagen was wir an Deiner Stelle machen würden. Oder geh selbst zum Anwalt. Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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28.08.2012, 11:58
Beitrag
#27
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3584 Beigetreten: 22.10.2003 Mitglieds-Nr.: 407 |
Keine Angabe irgendwelcher Paragraphen? Diese lassen meistens genauere Rückschlüsse zu. Der Tatvorwurf der Nötigung ist doch genannt. Welche weiteren Rückschlüsse wären denn möglich, wenn jetzt noch § 240 StGB daneben stünde? -------------------- Gruß, Officer
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28.08.2012, 17:48
Beitrag
#28
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 42 Beigetreten: 22.09.2010 Mitglieds-Nr.: 55755 |
Ohje .... heute habe ich die Angelegenheit sicherheitshalber einem Anwalt übergeben. Kosten .... erst mal egal.
Wenn ich nur wüsste um was es eigentlich geht. Schlaflose Nächte werden das |
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30.08.2012, 15:26
Beitrag
#29
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14355 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
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03.09.2012, 10:00
Beitrag
#30
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2094 Beigetreten: 31.01.2012 Wohnort: Europa Mitglieds-Nr.: 63142 |
Hätte ich auch so gemacht, einen Anwalt zu fragen...in diesem Fall. Da ist ja unter Nötigung alles und Nix möglich...
Und Anwaltskosten kann man per Raten zahlen.. -------------------- ![]() Man könnte jetzt meckern.. Geländewagen.. muss man aber nicht, das "rote Baby" fährt mit Autogas:-) |
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03.09.2012, 11:41
Beitrag
#31
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24501 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, Pia2012,
und was machst Du, wenn sich dann herausstellt, dass Dein Fahrzeug zum Tatzeitpunkt gar nicht in der Nähe war und sich der Anzeigeerstatter beim Ablesen des Kennzeichens einen Ablesefehler geleistet hat? Anwaltskosten zahlen, nur für diese Information? Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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03.09.2012, 12:42
Beitrag
#32
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1739 Beigetreten: 14.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10322 |
Ist natürlich ärgerlich, aber doch immer noch besser als sich
u.U. um Kopf und Kragen zu reden. |
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03.09.2012, 13:29
Beitrag
#33
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2094 Beigetreten: 31.01.2012 Wohnort: Europa Mitglieds-Nr.: 63142 |
@Nachteule: Ich sag ja: ICH wäre zum Anwalt gegangen, auch auf die Gefahr hin, dass sich diese Variante ergibt.
Die TE ist unsicher. Muss nach eigenem Ermessen entscheiden. Eine Aussage bei der Polizei kann am Ende gegen sie sprechen; bei der Polizei hat man das Bestreben, sich zu rechtfertigen. Wenn sie NICHT zur vorgeworfenen Zeit an diesem Ort war, würde natürlich eine schriftliche Erklärung genügen, dass sie an einem anderen Ort war, günstigerweise mit Benennung eines Zeugen, eines Tankbeleges bei einer Tanke mit Uhrzeit oder ein "Fressquittung" eines Restaurantes o.ä. Einfach nicht hingehen und nix tun, würde ICH mich nicht trauen wg. des Rattenschwanzes. Der Jurist kann auf jeden Fall Klarheit schaffen. Und man kann VOR der Beratung einen Festpreis vereinbaren. -------------------- ![]() Man könnte jetzt meckern.. Geländewagen.. muss man aber nicht, das "rote Baby" fährt mit Autogas:-) |
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03.09.2012, 13:49
Beitrag
#34
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24501 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, Pia2012,
Eine Aussage bei der Polizei kann am Ende gegen sie sprechen; bei der Polizei hat man das Bestreben, sich zu rechtfertigen. unbestritten: Eine Aussage kann gegen sie sprechen und selbst die von Dir genannte schriftliche Erklärung, dass man zur Tatzeit an einem anderen Ort war, bringt nicht unbedingt etwas, wenn sich im Nachhinein heraus stellt, dass sich der Anzeigeerstatter z. B. um eine Stunde vertan hat. Die TE´in sollte aber gar keine Aussage machen. Warum habe ich wohl folgendes geschrieben? Wäre ich selber in so einer Situation, würde ich den Vernehmungstermin schriftlich absagen, mit der gleichzeitigen Bitte, mir schriftlich mitzuteilen, warum ich als Beschuldigter geführt werde, was ich konkret falsch gemacht haben soll und was für ein Fahrzeug außer dem meinen noch involviert war, da es mir sonst nicht möglich ist, in irgendeiner Form zu dem Tatvorwurf Stellung zu nehmen. Mit diesem Schreiben würde ich mich in keinster Weise belasten, würde keinerlei Fahrereigenschaft zugeben (die Haltereigenschaft steht ja unstrittig fest) und könnte dann in aller Ruhe mit den Informationen, die ich danach hoffentlich von dem Polizeibeamten bekomme, überlegen, wie ich mich weiter verhalte. Möglicherweise stellt sich ja heraus, dass ich diesen Vorwurf problemlos widerlegen kann, z. B., wenn die Beschreibung des PKW und des Fahrers absolut nicht mit mir und meinem Fahrzeug übereinstimmt, so dass hier von einem Ablesefehler ausgegangen werden kann oder ähnliches. Warum sollte ich, um diese Informationen zu erhalten, gleich einen Anwalt einschalten, den ich selber zahlen muss? Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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03.09.2012, 13:58
Beitrag
#35
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2094 Beigetreten: 31.01.2012 Wohnort: Europa Mitglieds-Nr.: 63142 |
@Nachteule: Da Du hinsichtlich dieser Situationen wesentlich erfahrener bist, hast Du natürlich Recht.
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03.09.2012, 14:27
Beitrag
#36
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24501 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, Pia2012,
es geht mir nicht darum, dass ich unbedingt recht haben will (ich bin schließlich kein Computer, der sich nie irren kann). Mir widerstrebt es nur, wenn jemandem immer gleich geraten wird, sofort einen Anwalt einzuschalten, was ja nicht billig ist, wenn es andere Möglichkeiten gibt, diese Informationen wesentlich einfacher und dazu noch fast umsonst (55 Cent für die Briefmarke + Centbeträge für Papier und Tinte) zu bekommen. Wir sind hier in einem Forum, in dem wir den Mitgliedern unsere Hilfe anbieten, damit sie ggf. auch ohne Anwalt und ohne Kosten zu ihrem Recht kommen. Wäre es anders, könnten wir ja gleich jedes Mal schreiben: Geh zum Anwalt, der macht das schon, und uns danach darüber auslassen, warum man viel Geld dafür bezahlt hat, dass der Anwalt mit einem Dreizeiler oder einem kurzen Anruf die Sache aus der Welt schaffen konnte. Es gibt durchaus Situationen, in denen ich vorbehaltlos dazu rate, einen Anwalt einzuschalten, denn vieles kann man selber ohne fachliche Hilfe nicht regeln, und sollte es sich herausstellen, dass die TE ´in tatsächlich eine Nötigung begangen hat, ist auch hier ein Anwalt ratsam, bevor sie irgendwelche Angaben zur Sache macht. Im Moment liegt allerdings ja außer dem Tatvorwurf an sich noch gar nichts vor, und wenn sie lediglich um Details zur Tat bittet, ohne selber Informationen an die Polizei abzugeben, kann ihr m. E. auch ohne Anwalt nichts passieren. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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03.09.2012, 15:53
Beitrag
#37
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 42 Beigetreten: 22.09.2010 Mitglieds-Nr.: 55755 |
Vielen Dank für eure Ratschläge.
Aber ich ging zum Anwalt, weil ich Angst habe. Seit Tagen google ich und lese fast überall, dass der Anzeigeerstatter immer Recht bekommt, fast immer mit Entzug der Fahrerlaubnis zu rechnen ist... usw. und bevor ich einen Fehler mache ... mich rechtfertige .... einen möglichen Sachverhalt aus meiner Sicht interpretiere und alles nur noch verschlimmere ... vielleicht aus Unwissenheit ...... Der Anwalt riet mir, nicht zur Polizei zu gehen, ich übertrug im das Mandat (heißt das so?) und er verfasste das Schreiben an die Polizei. Jetzt warte ich und so nervös wie ich jetzt bin, war ich schon seit sehr sehr sehr langer Zeit nicht mehr. Die Anwaltskosten sind dabei das geringere Übel. OK, sind schon ein paar Hundert €, aber der Gedanke .... ohne Führerschein .... damit kann ich mich nicht anfreunden. Seit Tagen überlege ich, wie ich mein Leben neu organisieren müsste. Das beginnt ja mit dem täglichen Einkauf und endet mit Kundenbesuchen in Deutschland. Einkauf ... vor allem wenn man in einem kleinen Dorf wohnt, ohne Busanbindung, 7 Km bis zum nächsten Einkaufsmarkt ..... ohje, ich mache mich selbst noch ganz verrückt. lg |
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03.09.2012, 16:23
Beitrag
#38
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1739 Beigetreten: 14.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10322 |
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03.09.2012, 17:12
Beitrag
#39
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24501 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, Claudia_D,
hat der Anwalt Dir mitgeteilt, was er der Polizei schreiben will? Die meisten Anwaltsschreiben, die ich in solchen Fällen auf dem Tisch habe, sind nur die Mitteilungen, dass sie die Akteneinsicht beantragen, und diese bekommen sie erst, wenn der Fall bei der Staatsanwaltschaft liegt. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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03.09.2012, 18:28
Beitrag
#40
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 42 Beigetreten: 22.09.2010 Mitglieds-Nr.: 55755 |
Hallo Nachteule,
also der Anwalt teilte der Polizei mit, dass ich den Termin nicht wahrnehmen werde, er mich in dieser Angelegenheit vertritt und das er um Akteneinsicht bittet. So ähnlich lautete das Schreiben. Leider habe ich die original Mail auf der Arbeit .... aber so ungefähr war der Wortlaut. Er teilte mir auch bei unserem Gespräch mit, dass er die Akteneinsicht erst erhält, wenn alles bei der Staatsanwaltschaft liegt. Das ist doch ok so? Wenn ich alles richtig verstanden habe habt ihr doch das Gleiche gesagt. Ich bin total durcheinander. Ich hätte nie gedacht, dass mich das so mitnimt. Entschuldigung. lg Claudia |
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03.09.2012, 18:32
Beitrag
#41
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2377 Beigetreten: 24.09.2006 Mitglieds-Nr.: 23488 |
also der Anwalt teilte der Polizei mit, dass ich den Termin nicht wahrnehmen werde, er mich in dieser Angelegenheit vertritt und das er um Akteneinsicht bittet. Warum hast Du ihn nicht auf die von @Nachteule angeführte, sehr sinnvolle Fragestellung gebracht? Mit der wäre die Sache evtl. schon so gut wie erledigt... Aber Akteneinsicht gibt vermutlich nochmal Geld? Katze -------------------- Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken, dass er sich auf die Reise freut! |
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03.09.2012, 19:44
Beitrag
#42
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24501 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, Claudia_D,
wenn Du tatsächlich zum Tatzeitpunkt gefahren bist und tatsächlich jemanden genötigt hast, ist es sicher ganz richtig, dass Du einen Anwalt eingeschaltet hast. In dem Fall schadet es auch nicht besonders, wenn erst nach Akteneinsicht Angaben zur Sache gemacht werden. Das Problem dabei: Durch die Verzögerung bleibst Du erst einmal im Ungewissen und sollte sich dann herausstellen, dass es sich z. B. um einen simplen Ablesefehler handelte oder dass der Anzeigeerstatter bei der Sachverhaltsschilderung maßlos übertrieben und Du allenfalls eine normale Verkehrsowi begangen hast, hast Du die ganze Zeit umsonst (na ja, nicht ganz Eine Alternative: Zusammen mit dem Anwalt zum Sachbearbeiter bei der Polizei gehen (natürlich vorher einen Termin ausmachen) und gleich abklären, was Sache ist. Vielleicht kann man dann, je nach Sachlage, sogar sofort feststellen, dass Du tatsächlich eine Owi, aber keine Straftat begangen hast, dies über den Polizeibeamten in der Anzeige darstellen und anbieten, dass man bereit ist, eine fällige Geldbuße zu zahlen, wenn dafür das Verfahren eingestellt wird. In so einem Fall wäre das Ganze ratzfatz vom Tisch, ohne Angst vor einer Entziehung der Fahrerlaubnis. Übrigens, als kleine Beruhigung vorab: Sehr viele Anzeigen wegen Nötigung werden eingestellt, weil es unterschiedliche Versionen zum Sachverhalt gibt und ohne Zeugenaussagen kaum eindeutig festgestellt werden kann, ob es sich tatsächlich um eine Nötigung handelte. Selbst bei denen, die nicht eingestellt werden, gibt es sehr viele, bei denen die Fahrerlaubnis nicht entzogen wurde. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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03.09.2012, 20:01
Beitrag
#43
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4282 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 50 |
unbestritten: Eine Aussage kann gegen sie sprechen und selbst die von Dir genannte schriftliche Erklärung, dass man zur Tatzeit an einem anderen Ort war, bringt nicht unbedingt etwas, wenn sich im Nachhinein heraus stellt, dass sich der Anzeigeerstatter z. B. um eine Stunde vertan hat. Sollte man von jemandem der Genötigt wurde nicht erwarten können das er die Zeit zumindest auf +- 10 Minuten eingrenzen kann? Wenn eine ganze Stunde nichts Wert ist macht man es den Anzeigern zu einfach. Zitat Möglicherweise stellt sich ja heraus, dass ich diesen Vorwurf problemlos widerlegen kann, z. B., wenn die Beschreibung des PKW und des Fahrers absolut nicht mit mir und meinem Fahrzeug übereinstimmt, so dass hier von einem Ablesefehler ausgegangen werden kann oder ähnliches. Da kommt es wieder auf das jeweilige Modell und Farbe an, ich fahr zB einen schwarzen Mondeo und weder Modell noch Farbe sind da ganz selten, wobei Viele optisch nicht mal definieren können ob es der MK3 von 2000-2007 oder der MK4 ab 2007 ist. Ähnlich dürfte es bei vielen Modellen sein. |
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03.09.2012, 20:55
Beitrag
#44
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 |
Vielleicht kann man dann, je nach Sachlage, sogar sofort feststellen, dass Du tatsächlich eine Owi, aber keine Straftat begangen hast, dies über den Polizeibeamten in der Anzeige darstellen und anbieten, dass man bereit ist, eine fällige Geldbuße zu zahlen, wenn dafür das Verfahren eingestellt wird. Ich war bis jetzt von einer möglichen Straftat ausgegangen Geht es wirklich um eine Straftat ? Scheint so, denn anders ist die "Beschuldigtenanhörung" nicht zu erklären. Im Fall einer Ordnungswidrigkeit wäre es eine "Betroffenenanhörung". -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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03.09.2012, 21:50
Beitrag
#45
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24501 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, Jack Daniels,
nächsten Monat werden wieder die Uhren umgestellt. Nehmen wir mal an, der AE erstattet an so einem Tag seine Anzeige und hat vergessen, seine eigene Uhr umzustellen. Dies nur mal als mögliches Beispiel, wie so eine "Zeitverschiebung" zustande kommen kann. Nicht jeder schaut immer sofort auf die Uhr, um sich die genaue Zeit zu notieren, wenn etwas vorgefallen ist, was er erst später anzeigen will. Es ist ja durchaus möglich, dass der Geschädigte sich erst später zur Anzeige entschlossen hat und dann ungefähr schätzt, wann sich der Vorfall zugetragen hat. Würde sich jeder immer an die genaue Uhrzeit erinnern können, wann etwas passiert wäre, wäre dies für uns auch wesentlich leichter. Hallo, Heinz Wäscher, wie schon einige Male beschrieben: Viele VT kennen nur die Begriffe "Nötigung" und "Straßenverkehrsgefährdung". Fährt ein anderer VT ihnen zu dicht auf, fühlen sie sich deshalb auch gleich genötigt oder gefährdet und erstatten dann eine dementsprechende Anzeige. Nicht selten kommt allerdings bei der Sachverhaltsschilderung heraus, dass es sich nur um eine simple Verkehrsowi handelt (Abstandsverstoß, rechts überholen o.ä.). Weist man den Staatsanwalt dezent darauf hin So haben im Endeffekt alle etwas davon (na ja, manche würden lieber gar nichts haben Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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04.09.2012, 06:16
Beitrag
#46
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2094 Beigetreten: 31.01.2012 Wohnort: Europa Mitglieds-Nr.: 63142 |
@Nachteule: Nochmal: ICH habe Niemanden etwas geraten oder empfohlen, ich habe geschrieben: ICH!!!!! hätte es so gemacht, weil ich Claudias Angst und Unsicherheit nachempfinden konnte. Ich verstehe ihre Position: Sie wollte wissen, was eigentlich Fakt ist und deshalb ist sie vermutlich zum Anwalt, der jetzt Akteneinsicht fordert.
Ich schrieb auch, dass die Entscheidung natürlich in ihrem Ermessen liegt. Das tun, womit sie sich wohl fühlt. Und dass ein Jurist ihre Angelegenheiten vertritt, fühlt sich für sie wohl richtig an. Man bekommt von JEDEM Schreiben in der Anwaltskorrespondenz eine Kopie der Schreiben, der Anwalt handelt also nicht wie im Fernsehfilm. Ich habe sogar VOR dem Absenden jedes Mal den Entwurf erhalten und musste mein OK dazu geben. Die Empfehlungen im Verkehrsportal sind immer hilfreich und wertvoll, man lernt ne ganze Menge. Sollte sich bei der Akteneinsicht hier bei Claudia heraustellen, dass es knifflig ist, können wir aber nicht hingehen und argumentieren, laut Nachteule aus dem Verkehrsportal ist es so oder so, verstehst Du mich bitte richtig? Dann sagt man uns vielleicht, dann lösen Sie Ihre Probleme doch bitte auch im Internet. Und mein Satz, dass DU auf grund Deiner Erfahrungen sicher Recht hast, war OHNE jeglichen Zynismus oder Ironie gemeint, sondern ganz aufrichtig und ernst!!!!! Laienfrage an Dich: Zitat Eine Alternative: Zusammen mit dem Anwalt zum Sachbearbeiter bei der Polizei gehen (natürlich vorher einen Termin ausmachen) und gleich abklären, was Sache ist. Ist das üblich? Das habe ich noch NIE gehört, dass ein Jurist sowas tut. -------------------- ![]() Man könnte jetzt meckern.. Geländewagen.. muss man aber nicht, das "rote Baby" fährt mit Autogas:-) |
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04.09.2012, 18:41
Beitrag
#47
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 83 Beigetreten: 12.08.2009 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 49980 |
Ich verstehe ihre Position: Sie wollte wissen, was eigentlich Fakt ist und deshalb ist sie vermutlich zum Anwalt, der jetzt Akteneinsicht fordert. Es wäre halt für den Anfang einfach deutlich billiger und genau so ausreichend gewesen, Nachteules Vorschlag zu befolgen. Und mit den sich daraus ergebenden Informationen das weitere Vorgehen zu planen und dann je nach Vorwurf einen Anwalt einzuschalten. |
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04.09.2012, 20:50
Beitrag
#48
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24501 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, Pia2012,
gerade, weil ich das hier Und mein Satz, dass DU auf grund Deiner Erfahrungen sicher Recht hast, war OHNE jeglichen Zynismus oder Ironie gemeint, sondern ganz aufrichtig und ernst!!!!! nicht sicher wusste, habe ich meinen Beitrag geschrieben, um eben so ein Missverständnis gar nicht aufkommen zu lassen. Zitat Laienfrage an Dich: Zitat Eine Alternative: Zusammen mit dem Anwalt zum Sachbearbeiter bei der Polizei gehen (natürlich vorher einen Termin ausmachen) und gleich abklären, was Sache ist. Ist das üblich? Das habe ich noch NIE gehört, dass ein Jurist sowas tut. Üblich ist es nicht, aber ich habe so etwas selber schon einige Male erlebt und es konnten hier schon von vornherein oftmals einige Missverständnisse geklärt werden. Man hat zwar als Polizeibeamter die Anzeige und den Sachverhalt so objektiv wie möglich zu schreiben, aber es spricht nichts dagegen, ggf. seine eigenen Eindrücke (natürlich auch als solche kenntlich gemacht) mit anzufügen. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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05.09.2012, 19:08
Beitrag
#49
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4282 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 50 |
Hallo, Jack Daniels, nächsten Monat werden wieder die Uhren umgestellt. Nehmen wir mal an, der AE erstattet an so einem Tag seine Anzeige und hat vergessen, seine eigene Uhr umzustellen. Durchaus Richtig, aber damit kann man als Anzeiger auch irgendeine Zeit nennen und wenn der Beschuldigte dann sagt, ne ne da bis ich eine Stunde später vorbeigekommen korrigiert man die Zeit und hat den beschuldigten wieder am Haken. Nicht ganz zufällig habe ich Das mit einem Kollegen erörtert der vor Monaten das Problem mit einer angeblichen Nötigung hatte, ok mit seinen fast 50 Jahren pflegt er einen Fahrstil wie ein Pupertierender. Die Angabe wann das passiert sein soll passte hinten und Vorne nicht, aber auf der Strecke war er an diesem Tag unterwegs, wie fast täglich. Nach Rückrechnung des Schichtplans gab er an das er um die genannte Zeit dort gar nicht gewesen sein kann da noch bei der Arbeit, flugs hat der Anzeiger die Zeitangabe geändert das der Vorwurf wieder passte und wie es dann so ist kam der Strafbefehl. Dagegen hat er Wiederspruch eingelegt und dazu noch vom Lohnbüro einen Ausdruck der Stempelzeiten geholt der zeigte das er an diesem Tag die Schicht getauscht hatte, aber zur vorgeworfen Zeit war er trotzdem nicht an diesem Ort da er zu der Zeit mit seiner Mutter beim Arzt war. Deswegen kam es zur Verhandlung und da fragte der Richter den Anzeiger was er an diesem Tag gemacht hat das er den angeblichen Zeitpunkt der Nötigung mal locker flockig je nach Angabe des Beschuldigten um Stunden hin und her schieben kann. Das Ergebnis war ein Freispruch und ein verärgerter Richter der verlauten lies was er von solchen Fällen hält und ein Verfahren wegen falscher Anschuldigung in Betracht zieht. Wie dem auch sei. Wenn es sich um ein paar Minuten handelt ok, aber eine Stunde ist doch etwas heftig und im Zweifel sollte man doch eher den Anzeiger zur Brust nehmen um ihn zu einer genaueren Zeitangabe zu bewegen als den Tatzeitpunkt einfach passend hin und her zu schieben |
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06.09.2012, 00:59
Beitrag
#50
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2197 Beigetreten: 30.09.2005 Mitglieds-Nr.: 13386 |
Ich sach mal:" Claudia hat das Richtige gemacht!"
Man kann von keinem Laien erewarten, dass er/sie in solch einer Ausnahmesituation sich das Richtige aus den ganzen tipps heraussucht. @Nachteule, du hast Recht und wirst mir Recht geben, wenn man das, was du schreibst, als "Profi" draufhat. Wobei ich in 42 Jahren ( Dienst ) immer wieder erlebt habe, dass auch "Prifis" plötzlich nicht mehr wissen, was sie genau machen sollen, weil sie / wenn sie selber betroffen sind. dete |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 11.11.2025 - 20:09 |