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29.03.2012, 23:53
Beitrag
#1
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 |
Zitat (8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen. Ohne jetzt die hunderttausende Diskussionen zum Thema Radling vs. Dosenfahrer aufzumachen: Was ist ein ausreichender Raum? Ich versuche normalerweise "laut und deutlich" zu fahren. Außenkante rechter Außenspiegel über dem Rinnstein sollte doch wohl ausreichen, um den Raum hinreichend einzuschränken. Bevor mich jemand schlägt: Das war in einer Baustelle mit ohnehin schmaleren Fahrstreifen. -------------------- _/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
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30.03.2012, 00:05
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#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3444 Beigetreten: 30.11.2009 Mitglieds-Nr.: 51688 |
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30.03.2012, 00:17
Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 |
Ich hoffe mal, Du meinst fahrenderweise.
Mein "Pedalritter" hat sich zumindest mit dem rechtem Fuß im Straßenbegleitgrün abgestoßen - rechts vom Hochbord. Das Rad hatte geschätzte 20° Schräglage nach rechts bei Tempo knapp über null. -------------------- _/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
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30.03.2012, 00:30
Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3444 Beigetreten: 30.11.2009 Mitglieds-Nr.: 51688 |
Ich hoffe mal, Du meinst fahrenderweise. Ich tippe mal, dass es wie die angepasste Geschwindigkeit auf freigegebenen Radwegen ist: sobald etwas passiert, war sie nicht mehr angepasst. Mein "Pedalritter" hat sich zumindest mit dem rechtem Fuß im Straßenbegleitgrün abgestoßen - rechts vom Hochbord. Das Rad hatte geschätzte 20° Schräglage nach rechts bei Tempo knapp über null. Halte ich für etwas knapp. |
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30.03.2012, 08:16
Beitrag
#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1633 Beigetreten: 19.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19496 |
Hat er dir eine Schramme ins Auto gefahren oder deinen Außenspiegel abgerissen?
Oder worüber regst du dich auf? Wenn er vorbeigepasst hat, war's doch anscheinend ausreichend. |
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30.03.2012, 08:22
Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Man sollte darauf hinweisen, dass das Rechtsüberholen im hier behandeltem Sinn nur bei stehenden Fahrzeugen zulässig ist. Sonst ist es verboten.
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30.03.2012, 08:26
Beitrag
#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2790 Beigetreten: 02.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12606 |
Man sollte darauf hinweisen, dass das Rechtsüberholen im hier behandeltem Sinn nur bei stehenden Fahrzeugen zulässig ist. Sonst ist es verboten. Man sollte allerdings auch darauf hinweisen, dass das Anfahren für die Überholten verboten ist, solange der Überholvorgang noch andauert. |
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30.03.2012, 08:35
Beitrag
#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6545 Beigetreten: 25.07.2005 Wohnort: HH Mitglieds-Nr.: 11567 |
Man sollte darauf hinweisen, dass das Rechtsüberholen im hier behandeltem Sinn nur bei stehenden Fahrzeugen zulässig ist. Sonst ist es verboten. Man sollte darauf hinweisen, dass das Rechtsüberholen im hier behandeltem Sinn nur bei wartenden Fahrzeugen zulässig ist. Sonst ist es verboten. Ob warten zwangsläufig stehend zu geschehen hat, halte ich nicht für gegeben. -------------------- John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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30.03.2012, 08:44
Beitrag
#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
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30.03.2012, 08:48
Beitrag
#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3166 Beigetreten: 25.01.2005 Wohnort: Niederrhein Mitglieds-Nr.: 8011 |
Schon aus Selbstschutz würde ich als Radfahrer nicht rechts an einem sich bewegenden Fahrzeug vorbeifahren.
Bei einem stehenden Fahrzeug würde ich allerdings auch die Definition anwenden, dass der Platz ausreichend ist, wenn ich ohne Berührung daran vorbeikomme. Wenn die Autofahrerin (wie vorgestern geschehen) mich Sekundenbruchteile zuvor noch schnell vor der Kreuzung überholt hat, um direkt danach bis zum Stillstand bremsend rechts an den Fahrbahnrand zu lenken -------------------- Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.
Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt. |
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30.03.2012, 08:53
Beitrag
#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Ob warten zwangsläufig stehend zu geschehen hat, halte ich nicht für gegeben. Du meinst also, dass auch ein fahrendes Fahrzeug warten kann -------------------- |
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30.03.2012, 09:07
Beitrag
#12
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6545 Beigetreten: 25.07.2005 Wohnort: HH Mitglieds-Nr.: 11567 |
Du meinst also, dass auch ein fahrendes Fahrzeug warten kann Naja, sagen wir der Fahrer Ich denke da an einen Rückstau, in dem immer mal wieder etwas Bewegung kommt, weil ein Fahrzeug weg kommt. Bis die anderen wirklich wieder stehen, kann es schon etwas dauern. Dieses Aufrücken im Stau sehe ich schon als warten. Im Zusammenspiel mit Schutzstreifen halte ich eine andere Annahme für wenig praxistauglich. -------------------- John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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30.03.2012, 09:21
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#13
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3136 Beigetreten: 16.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21252 |
Ob warten zwangsläufig stehend zu geschehen hat, halte ich nicht für gegeben. Dafür halte ich für gegeben: "StVO §5 Überholen (2) ... Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt." Das passt meiner Meinung nach mit: "StVO §5 Überholen (8) ... mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen." nicht ganz zusammen. Ausserdem: Der Führer eines Kraftfahrzeuges hat beim Überholen für einen ausreichenden seitlichen Sicherheitsabstand (1-1,5m) gegenüber Radfahrern zu sorgen. Bei einem wartendem Kraftfahrzeug ist dieser Abstand nicht nötig. Somit verbietet sich für mich ein Rechtsüberholen von langsamen Kraftfahrzeugen durch Radfahrer schon allein wegen des nicht vorhandenem (bzw. im langsamen Stadtverkehr nicht herstellbaren) Sicherheitabstandes. Andere Argumente wurden ja schon mal zur genüge hier ausgetauscht. |
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30.03.2012, 09:23
Beitrag
#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
Ausserdem: Der Führer eines Kraftfahrzeuges hat beim Überholen für einen ausreichenden seitlichen Sicherheitsabstand (1-1,5m) gegenüber Radfahrern zu sorgen. Bei einem wartendem Kraftfahrzeug ist dieser Abstand nicht nötig. Somit verbietet sich für mich ein Rechtsüberholen von langsamen Kraftfahrzeugen durch Radfahrer schon allein wegen des nicht vorhandenem (bzw. im langsamen Stadtverkehr nicht herstellbaren) Sicherheitabstandes. Es ist ein elementarer Unterschied, ob ein Radler die Nähe zu anderen VT sucht oder diese jenem allzu nahe kommen |
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30.03.2012, 09:42
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#15
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1674 Beigetreten: 04.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4740 |
Ich würde mal sagen, solange nichts passiert (also niemand behindert, gefährdet oder geschädigt wird), war der Platz ausreichend. Ich würde das so ähnlich sehen, wie die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen. Wenn dann doch etwas passiert, dann ist der Nachweis erbracht, das der Platz eben nicht ausreichend war. Die Verteilung der Schuld muss für den Einzelfall begutachtet werden, denn die Rückschaupflicht des Verkehrsteilnehmers vor Spurwechseln, Schlenkern und Abbiegemanövern besteht ja parallel natürlich auch noch.
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30.03.2012, 09:50
Beitrag
#16
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2707 Beigetreten: 29.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10819 |
Wie verhält man sich als Autofahrer wenn sich der Radfahrer verschätzt hat und der Abstand doch nicht ausreichend war?
Also auf deutsch, wenn es eine Berührung gegeben hat? gruß Acki |
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30.03.2012, 10:19
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#17
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 304 Beigetreten: 17.06.2005 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 10455 |
So schnell wie möglich aus dem Auto springen und ihn schnappen, bevor er das Weite sucht.
-------------------- "Public transportation is for jerks and lesbians." (Homer J. Simpson)
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30.03.2012, 10:23
Beitrag
#18
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24989 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Oder halt die Entschuldigungswünsche und Adresse des Fahrers durch die Seitenscheibe entgegennehmen. Es sind nicht alles Arschlöcher, die da unterwegs sind, m.W. ist die Fahrerfluchtrate bei Radfahrern nicht größer als die bei kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen.
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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30.03.2012, 10:31
Beitrag
#19
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2707 Beigetreten: 29.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10819 |
So schnell wie möglich aus dem Auto springen und ihn schnappen, bevor er das Weite sucht. Das fällt leider flach weil ich nicht so gut zu Fuß bin. Es sind nicht alles Arschlöcher, die da unterwegs sind, m.W. ist die Fahrerfluchtrate bei Radfahrern nicht größer als die bei kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen Hab ich leider jetzt schon 3x anders erlebt gruß Acki |
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30.03.2012, 10:34
Beitrag
#20
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3136 Beigetreten: 16.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21252 |
Ich würde das so ähnlich sehen, wie die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen. Für mich ist dieser Fall nicht vergleichbar. Auf der Autobahn ist es allein der Kraftfahrzeugführer der sich dazu entscheidet die Richtgeschwindigkeit zu Überschreiten. Im Falle des rechtsüberholenden Radfahrers verzichtet dieser zwar auf den Sicherhaitsabstand, im Falle eines Unfalles wird aber höchstwahrscheinlich der Kraftfahrer zur Kasse gebeten, obwohl er keinerlei Chance hatte den korrekten Abstand herzustellen. |
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30.03.2012, 11:13
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#21
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 750 Beigetreten: 03.02.2007 Wohnort: Gelsenkirchen-Buer Mitglieds-Nr.: 28164 |
Man sollte darauf hinweisen, dass das Rechtsüberholen im hier behandeltem Sinn nur bei stehenden Fahrzeugen zulässig ist. Sonst ist es verboten. Man sollte allerdings auch darauf hinweisen, dass das Anfahren für die Überholten verboten ist, solange der Überholvorgang noch andauert. Wobei man da auch streiten kann... Ab wann ein Überholter ein Überholter ist... Wenn das Überholen noch andauert, kann er ja - meiner Auffassung nach - noch kein Überholter sein. Das ist er erst, wenn das Überholen abgeschlossen ist. |
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30.03.2012, 11:15
Beitrag
#22
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24989 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Hab ich leider jetzt schon 3x anders erlebt Sehr bedauerlich. P.S.: Mein Auto hatte auch drei Beulen, die allerdings eindeutig nicht von Radfahrern stammten, und für die sich auch kein Verursacher gemeldet hat ... -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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30.03.2012, 11:22
Beitrag
#23
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1674 Beigetreten: 04.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4740 |
Aber in beiden Fällen gibt es einen Verkehrsteilnehmer, der den "normalen" Sicherheitsbereich verlässt, in dem er entweder den Sicherheitsabstand unterschreitet ( = der Radfahrer) oder die Richtgeschwindigkeit überschreitet ( = der Schnellfahrer) und jeweils einen Verkehrsteilnehmer, der grundsätzlich erst mal nichts dafür kann, dass der andere Verkehrsteilnehmer so unvernünftig handelt. Und in beiden Fällen ist auch dieser unbescholtene Fahrer "dran", wenn eine konkrete Schädigung durch einen kleinen oder großen Fehler seinerseits (z.B. Schlenker) mitausgelöst wird. Wenn dieser Fahrer allerdings keinen Fehler macht, und der Schnellfahrer oder der Radfahrer ihm durch einen Fahrfehler in die Seite fährt, glaube ich auch nicht daran, dass er zur Kasse gebeten wird. Da bleibt natürlich immer das Problem mit der hohen See, dem Gericht und der unterschiedlichen Wahrnehmung von denselben Abläufen.
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30.03.2012, 11:33
Beitrag
#24
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
Da bleibt natürlich immer das Problem mit der hohen See, dem Gericht und der unterschiedlichen Wahrnehmung von denselben Abläufen. Das ist doch nur eine Frage der Beweisbarkeit: Manchmal gibt's BlackBox-Daten und ein Video von mindestens einem der Beteiligten - und alle können sehen, was wirklich passiert ist und wer ihnen einen vom Pferd erzählt |
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30.03.2012, 11:45
Beitrag
#25
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 439 Beigetreten: 04.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9123 |
Ob warten zwangsläufig stehend zu geschehen hat, halte ich nicht für gegeben. Dafür halte ich für gegeben: "StVO §5 Überholen (2) ... Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt." Das passt meiner Meinung nach mit: "StVO §5 Überholen (8) ... mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen." nicht ganz zusammen. Ausserdem: Der Führer eines Kraftfahrzeuges hat beim Überholen für einen ausreichenden seitlichen Sicherheitsabstand (1-1,5m) gegenüber Radfahrern zu sorgen. Bei einem wartendem Kraftfahrzeug ist dieser Abstand nicht nötig. Somit verbietet sich für mich ein Rechtsüberholen von langsamen Kraftfahrzeugen durch Radfahrer schon allein wegen des nicht vorhandenem (bzw. im langsamen Stadtverkehr nicht herstellbaren) Sicherheitabstandes. Andere Argumente wurden ja schon mal zur genüge hier ausgetauscht. Dafür halte ich für gegeben: "StVO §5 Überholen (2) ... Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt." Das passt meiner Meinung nach mit: "StVO §5 Überholen (8) ... mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen." nicht ganz zusammen. Ein Radfahrer der fährt ist mit wesentlich höherer Geschwindigkeit unterwegs als ein Kfz das steht Wenn der Radfahrer das Kfz überholen kann ohne dieses zu berühren war ja offensichtlich ausreichend Platz vorhanden. Der Sicherheitsabstand von 1,5 m ist zum Schutz der Radfahrer vor fahrenden Kraftfahrzeugen und nicht umgekehrt. |
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30.03.2012, 12:43
Beitrag
#26
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3136 Beigetreten: 16.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21252 |
Ein Radfahrer der fährt ist mit wesentlich höherer Geschwindigkeit unterwegs als ein Kfz das steht Da ich daraufOb warten zwangsläufig stehend zu geschehen hat, halte ich nicht für gegeben. geantwortet habe geht es hier aber um sich (langsam) bewegende Kfz.Wenn der Radfahrer das Kfz überholen kann ohne dieses zu berühren war ja offensichtlich ausreichend Platz vorhanden. Genau den gleichen Spruch kann man aber auch immer anbringen wenn es ein Kfz schafft einen Radfahrer mit einem geringeren Abstand zu Überholen.Der Sicherheitsabstand von 1,5 m ist zum Schutz der Radfahrer vor fahrenden Kraftfahrzeugen und nicht umgekehrt. Falsch. Der große Sicherheitsabstand wird von Gerichten immer wieder deswegen als nötig angesehen, da es bei Radfahrern immer vorkommen kann, das diese ihre Spur nicht halten können und deswegen Platz für entsprechende Schlenker benötigen. Da sich der Radfahrer weiterhin bewegt sehe ich den Sicherheitsabstand weiterhin als zwingend nötig an.Wenn man den Umkehrschluss betrachtet (was anscheinend viele Kfz-Führer tun): Wenn der geringe Sicherheitsabstand der Radfahrer beim erlaubten Rechtsüberholen ausreicht, dann ist er auch beim Überholt werden mit dem Kfz ausreichend. |
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30.03.2012, 13:24
Beitrag
#27
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 439 Beigetreten: 04.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9123 |
Ich persönlich hab überhaupt kein Problem damit wenn ein Kfz so an mir vorbeifährt dass noch ein Blatt Zeitungspapier von der Dicke her dazwischen passt. Der Sicherheitsabstand von 1,5 m wird aber nun mal von Kraftfahrzeugen gegenüber Radfahrern verlangt, vom umgekehrten Fall ist mir jetzt nichts bekannt.
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30.03.2012, 13:30
Beitrag
#28
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6521 Beigetreten: 03.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14317 |
Ich persönlich hab überhaupt kein Problem damit wenn ein Kfz so an mir vorbeifährt dass noch ein Blatt Zeitungspapier von der Dicke her dazwischen passt. Es müssen ja nun wirklich keine 1,5 m sein, aber das ist nun wirklich blanker Unsinn Wie dir vielleicht bekannt ist, bewegt sich ein Radler naturgemäß pendelnd fort; er kann also nicht fahren, ohne minimal(st)e Schlangenlinien zu vollziehen. |
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30.03.2012, 13:43
Beitrag
#29
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
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30.03.2012, 13:53
Beitrag
#30
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6521 Beigetreten: 03.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14317 |
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30.03.2012, 13:54
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#31
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
Schön für dich - aber hilft das dem überholwilligen Autler?
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30.03.2012, 13:57
Beitrag
#32
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 439 Beigetreten: 04.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9123 |
Wie dir vielleicht bekannt ist, bewegt sich ein Radler naturgemäß pendelnd fort; er kann also nicht fahren, ohne minimal(st)e Schlangenlinien zu vollziehen. Ich weiß dass sich viele Radfahrer (Radler trink ich ab und zu) wie von Dir beschrieben pendelnd fortbewegen - ich persönlich fahre mit dem Fahrrad genauso gerade wie mit einem Kfz. |
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30.03.2012, 14:13
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#33
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6521 Beigetreten: 03.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14317 |
ich persönlich fahre mit dem Fahrrad genauso gerade wie mit einem Kfz. Wenn du "genauso gerade" fährst, dann fährst du auch mit dem Auto auch pendelnd @BB: klar hift ihm das Es gibt natürlich auch Autofahrer, die auf ein Überholen trotzdem verzichten. Ich kann das Pferd aber nur zur Tränke führen, trinken muss es selber |
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30.03.2012, 14:16
Beitrag
#34
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
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30.03.2012, 14:18
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#35
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 |
Zitat 8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen. Der Unterschied zwischen Vorbeifahren und Überholen müßte ja bekannt sein, wieso kann ein Rad Fahrender deswegen ein stehendes KFZ rechts überholen??? -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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30.03.2012, 14:24
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#36
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6521 Beigetreten: 03.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14317 |
wieso kann ein Rad Fahrender deswegen ein stehendes KFZ rechts überholen??? Weil man einen Wartenden überholt und nicht an ihm vorbei fährt. - mit diesem hat das also nix zu tun Es mag rein StVO-mäßig nicht ok sein - für mich als Radler ist es ok Ich als Autofahrer warte in so einem Fall auch lieber. Denn extrem eilig habe ich es selten, und meistens ergibt sich umgehend eine StVO-mäßig legale Überholmöglichkeit. Aber das sieht ja nicht jeder so gelassen |
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30.03.2012, 14:30
Beitrag
#37
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
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30.03.2012, 15:51
Beitrag
#38
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3294 Beigetreten: 28.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7457 |
Ich versuche normalerweise "laut und deutlich" zu fahren. Außenkante rechter Außenspiegel über dem Rinnstein sollte doch wohl ausreichen, um den Raum hinreichend einzuschränken. Ich verstehe unter ausreichenden Raum die Breite der Fahrspur und nicht das, was Autofahrer davon übrig lassen. Ist ausreichend Raum vorhanden haben sich alle Verkehrsteilnehmer danach zu richten. -------------------- Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal. |
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30.03.2012, 15:56
Beitrag
#39
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4899 Beigetreten: 25.04.2004 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 2975 |
Wenn die Autofahrerin (wie vorgestern geschehen) mich Sekundenbruchteile zuvor noch schnell vor der Kreuzung überholt hat, um direkt danach bis zum Stillstand bremsend rechts an den Fahrbahnrand zu lenken In so einem Fall nehme ich gern das andere rechts zum Vorbeifahren. Wer mich so deutlich absichtlich behindert, dem komm ich dann umgekehrt auch gern unfreundlich.~ Janus -------------------- Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht. |
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30.03.2012, 16:19
Beitrag
#40
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
Ich verstehe unter ausreichenden Raum die Breite der Fahrspur und nicht das, was Autofahrer davon übrig lassen. Wo immer sich ein beliebiges Fahrzeug auf einem Fahrstreifen befindet, ist dessen Breite zwangsläufig das, was dessen Fahrer davon übrigläßt - je nach Fahrzeugart auch noch einiges mehr, des beim Überholen desselben geforderten Seitenabstandes wegen Und nein: Ein Autofahrer vor der roten Ampel ist natürlich keineswegs verpflichtet, rechts Platz zu lassen Im Gegenteil - es gibt, ganz ohne daß Radfahrer dabei die geringste Rolle spielen, genügend Gründe, ganz rechts 'ranzurücken; angefangen beim Rechtsfahrgebot, das nach der amtlichen Begründung, zitiert in unseren FAQ, dahingehend auszulegen ist, ... Zitat ... dass der Abstand vom rechten Fahrbahnrand desto grösser sein darf, je schneller ein Fahrzeug im Rahmen des Zulässigen fährt; der Langsamfahrende kann, wie er es schon jetzt muss, "ausserst rechts" fahren Aber nochmal nein: Es ist weder verboten, dann links zu überholen - noch, sich hinten anzustellen
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30.03.2012, 17:19
Beitrag
#41
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3294 Beigetreten: 28.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7457 |
Ich verstehe unter ausreichenden Raum die Breite der Fahrspur und nicht das, was Autofahrer davon übrig lassen. Wo immer sich ein beliebiges Fahrzeug auf einem Fahrstreifen befindet, ist dessen Breite zwangsläufig das, was dessen Fahrer davon übrigläßt - je nach Fahrzeugart auch noch einiges mehr, des beim Überholen desselben geforderten Seitenabstandes wegen Es geht um den Platz nach rechts. Ist ausreichend Raum vorhanden bedeutet das zwangsläufig, dass der Platz rechts neben dem Fahrzeug für Radfahrer ausreicht. Und nein: Ein Autofahrer vor der roten Ampel ist natürlich keineswegs verpflichtet, rechts Platz zu lassen Ich denke nicht, dass es erlaubt ist diesen ausreichenden Platz grundlos zu blockieren. -------------------- Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal. |
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30.03.2012, 17:36
Beitrag
#42
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
Es geht um den Platz nach rechts. Ist ausreichend Raum vorhanden bedeutet das zwangsläufig, dass der Platz rechts neben dem Fahrzeug für Radfahrer ausreicht. Stimmt zwar - hilft aber nicht: Wenn dort ein anderer VT steht, ist eben kein Platz mehr Ich denke nicht, dass es erlaubt ist diesen ausreichenden Platz grundlos zu blockieren. Von grundlos kann doch gar keine Rede sein, s.o.: Das Rechtsfahrgebot verpflichtet, so weit rechts wie möglich zu fahren - auch im Zulauf auf eine rote Ampel; zudem hindert ein Kfz, dessen Fahrer das ganz genau nimmt, natürlich keinen Radfahrer daran, den völlig legal links zu überholen: Geht das nicht, wäre rechts auch dann nicht ausreichend Platz, wenn das Kfz so weit links wie möglich stünde Und natürlich beinhaltet des einen VT Recht, das auszuüben freien Verkehrsraum voraussetzt, keinerlei über §1 hinausgehende Pflicht anderer VT, dem diesen Raum zu schaffen: Du wirst dich gewiß (und zu recht!) nicht in der Pflicht sehen, einem auflaufenden Kfz zu ermöglichen, dich mit unverminderter Geschwindigkeit zu überholen |
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30.03.2012, 17:58
Beitrag
#43
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9509 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 |
Wenn ein Radfahrer rechts überholen kann ist das meist ein Zeichen für Faulheit oder Unfähigkeit des Autofahrers das Rechtsfahrgebot einzuhalten.
Links könnte im freien Platz dann nämlich ein Motorradfahrer überholen! Oder ein anderer Radfahrer. Sofern keine durchgezogenen Linien überquert werden... Also eigentlicherweise. -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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30.03.2012, 18:27
Beitrag
#44
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
Links könnte im freien Platz dann nämlich ein Motorradfahrer überholen! Das gehört zu den erwähnten weiteren guten Gründen, vor Ampeln ganz rechts anzuhalten - egal ob Fahr-, Motorradfahrer oder auch SoSi-Fahrzeug: Letzterem Platz zu machen ist nicht nur vorgeschrieben, sondern zuweilen gar für irgendwen überlebenswichtig - Grund genug, diesen Platz gleich zu lassen statt den im Ernstfall erst schaffen zu müssen, womöglich unter unvermeidbarem Eindringen in geschützte Bereiche |
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30.03.2012, 18:54
Beitrag
#45
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3166 Beigetreten: 25.01.2005 Wohnort: Niederrhein Mitglieds-Nr.: 8011 |
Das Rechtsfahrgebot verpflichtet, so weit rechts wie möglich zu fahren - auch im Zulauf auf eine rote Ampel; zudem hindert ein Kfz, dessen Fahrer das ganz genau nimmt, natürlich keinen Radfahrer daran, den völlig legal links zu überholen... Wobei sich dann natürlich für den Radfahrer die Frage stellt, wo er sich postiert: Links neben ein Kfz, das in dieselbe Richtung weiterfahren möchte wie ich, würde ich mich auf derselben Fahrspur wie ebendieses nur dann hinstellen, wenn es mich zuvor wirklich so asozial überholt hätte, wie ich das oben beschrieben habe. -------------------- Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.
Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt. |
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30.03.2012, 21:33
Beitrag
#46
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 |
Oha - da ist ja einiges an Antworten zusammengekommen.
Zuerst ein mal: Menschen und Material sind ohne Schaden aus der Geschichte herausgekommen. Irgendwie habe ich den Fall zu kurz geschildert, nochmal ausführlicher (und ich gelobe Besserung) Ich war mit einem gemessen über die Spiegel 232 cm breiten Fahrzeug unterwegs. Wie breit meine Spur war, kann ich nur grob schätzen. Ich tippe mal auf gute drei Meter ( . Ich stand die ganze Zeit vor einer roten Ampel an etwa fünfter Stelle auf meiner Spur etwa mittig, wohl mehr leicht rechts davon. Der Radfahrer kam von hinten angeradelt. Fahrenderweise wäre er schon am Fahrzeugheck hängengeblieben. So hielt er an, kippte sein Rad deutlich nach rechts und quetschte sich am meinem Auto vorbei. Linker Fuß auf der Pedale, mit dem rechten Fuß stieß er sich auf dem Grünstreifen rechts vom Hochbord ab. Radfahren im eigentlichen Sinne war das sicher nicht. Die Restbreite zwischen meinem rechten Außenspiegel und dem Bordstein dürfte etwa bei 30 Zentimetern gelegen haben. -------------------- _/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
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31.03.2012, 19:17
Beitrag
#47
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3185 Beigetreten: 19.05.2005 Wohnort: Schwabenland Mitglieds-Nr.: 9852 |
Wenn die Autofahrerin (wie vorgestern geschehen) mich Sekundenbruchteile zuvor noch schnell vor der Kreuzung überholt hat, um direkt danach bis zum Stillstand bremsend rechts an den Fahrbahnrand zu lenken Warum willst du an jemand vorbei, der eh schneller als du ist? Aus reinem *****tum, weil du damit andere blockieren kannst?
-------------------- Denkt denn keiner mal an die (DEFA-) Kinder?
Ein Zeuge ist nämlich nicht schon deshalb glaubwürdiger, weil er als Zeuge der Wahrheitspflicht unterliegt, weil er den Betroffenen angezeigt hat. Ansonsten müßte er ja selbst verurteilt werden, wenn der Betroffene ihn zuerst angezeigt hätte (so zutreffend und mit überraschend gesundem Menschenverstand OLG Bremen NZV 91, 41). Quelle |
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31.03.2012, 19:30
Beitrag
#48
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24989 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Der Autofahrer ist ja nicht schneller, sonst könnte der Radfahrer ihn ja nicht überholen.
Das Problem ist halt: Auf einer freien übersichtlichen Straße ist ein Autofahrer schneller. Sobald es Engstellen gibt oder Kreuzungen, an denen man wartepflichtig ist, ist oft das Fahrrad schneller, weil es Engstellen auch bei Gegenverkehr passieren kann und in Querstraßen schneller Einblick hat. Daher hat im Stadtverkehr mal der eine und mal der andere die Nase vorn. Wenn ich absehen kann, daß derjenige, den ich überhole, gleich wieder schneller als ich wird, dann kann man das Überholen eigentlich auch gleich bleiben lassen. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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31.03.2012, 19:40
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#49
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3185 Beigetreten: 19.05.2005 Wohnort: Schwabenland Mitglieds-Nr.: 9852 |
Der Autofahrer ist ja nicht schneller, sonst könnte der Radfahrer ihn ja nicht überholen. Angenommen, dass keine Rush-Hour ist und der Autofahrer vor und nach der roten Ampel mit seinem erlaubten vmax unterwegs ist. Nach dieser Annahme ist es unnötig und Verkehrsfluss behindert, wenn sich ein Radler dann vorbeiquestscht. Der Zeitgewinn für Radler ist ohne Rush-Hour nahe 0. In der Rush-Hour ist das eh wurst, da ist der Radler vermutlich sogar schneller. Wenn ich absehen kann, daß derjenige, den ich überhole, gleich wieder schneller als ich wird, dann kann man das Überholen eigentlich auch gleich bleiben lassen. Eben. Alles andere ist ja fast schon Behinderung, noch dazu mit Vorsatz. Radler, die sich unnötigerweise vorbeiquetschen, müssen auch damit rechnen, dass die Autofahrer dasselbe tun. Schon oft gesehen. Was den seitlichen Abstand beim Überholen der Radler von Autoa angeht, ich denke, der sollte fast genauso groß sein, wie wenn ein Auto einen Radler überholt. Gerade wenns eng wird, wanken vermutlich die meisten Radler, würde ich sagen. -------------------- Denkt denn keiner mal an die (DEFA-) Kinder?
Ein Zeuge ist nämlich nicht schon deshalb glaubwürdiger, weil er als Zeuge der Wahrheitspflicht unterliegt, weil er den Betroffenen angezeigt hat. Ansonsten müßte er ja selbst verurteilt werden, wenn der Betroffene ihn zuerst angezeigt hätte (so zutreffend und mit überraschend gesundem Menschenverstand OLG Bremen NZV 91, 41). Quelle |
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31.03.2012, 20:24
Beitrag
#50
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24989 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Radler, die sich unnötigerweise vorbeiquetschen, müssen auch damit rechnen, dass die Autofahrer dasselbe tun. Schon oft gesehen. Warum kritisierst Du dann den Radler, der selber sinnlos überholt wurde, wenn er's genauso handhabt? -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 14.12.2025 - 14:24 |