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> Parken auf Privatparkplatz und Kostenrechnung durch einen Anwalt
janr
Beitrag 12.01.2012, 17:35
Beitrag #51


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Zitat (Schorsch @ 12.01.2012, 15:04) *
Wenn jemand absichtlich den Eindruck läßt, es handele sich um einen öff.Parkplatz, ...
Da möchte ich in Erinnerung bringen, daß zum (öffentlichen) Parken der rechte Fahrbahnrand oder Seitenstreifen zu benutzen ist.

Alles andere ist zu 99,99 % ein Parkplatz der in privater Hand ist (Supermarkt/Firmen/Bahn AG usw ...), und da gilt was der Besitzer will.

Moralisch gesehen ist eine Falle aufzubauen verwerflich, aber ich kenne keinen Parkplatz der eindeutig öffentlich aussieht aber Privat ist.
Über Beispielbilder würden wir uns alle sicherlich freuen. wavey.gif


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Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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lulika
Beitrag 16.01.2012, 14:38
Beitrag #52


Neuling


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Guten Tag zusammen,

Meine Frau hat heute genau den gleichen Brief bekommen wie Zottel1 und tim2012 bekommen.
Wir wohnen in Cuxhaven und es wäre schön wenn die beiden sich mal melden könnten.

Ich persönlich finde das auch sehr teuer,50€ hätten es auch getan und es war auch noch nicht mal ein Zettel dran das man falsch parkt
(ja ja muss man auch nicht der Fahrer muss sich vorher informieren ob er/sie da parken darf).
Ich werde heute mal ein Foto machen und es hier hoch laden um zu zeigen das es so aussieht als würde der Parkplatz zum Kino gehören.
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janr
Beitrag 16.01.2012, 15:39
Beitrag #53


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Zitat (lulika @ 16.01.2012, 14:38) *
... Ich werde heute mal ein Foto machen und es hier hoch laden um zu zeigen das es so aussieht als würde der Parkplatz zum Kino gehören.
Danke, daruaf freu ich mich schon wavey.gif


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fahrtenbuchführer
Beitrag 16.01.2012, 18:10
Beitrag #54


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Da bin ich auch mal gespannt :-)


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friesenjung80
Beitrag 08.08.2012, 23:53
Beitrag #55


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Wir haben auch so einen brief bekommen. Wie ist es bei euch ausgegangen bzw. wie habt ihr reagiert? für hinweise wäre ich dankbar.
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Ichtyos
Beitrag 09.08.2012, 00:07
Beitrag #56


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Nachdem der TE am 16.1. zuletzt gesehen wurde, werden wir es wohl nicht erfahren.

Und: "Willkommen im Verkehrsportal". wavey.gif


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Achim
Beitrag 09.08.2012, 08:24
Beitrag #57


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Auf Grund persönlicher Anfeindungen wurden die letzten vier Beiträge ohne Bezug zum Thema kommentarlos entfernt.
Wenn hier nicht beim Thema geblieben wird, schließe ich den Thread


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janr
Beitrag 09.08.2012, 09:49
Beitrag #58


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Zitat (Ichtyos @ 09.08.2012, 01:07) *
Nachdem der TE am 16.1. zuletzt gesehen wurde, ...
Genaugenommen hat sich der TE (Zottel1) seit dem 7ten Januar nicht mehr gemeldet. tim2012 seit dem 9ten Januar.

lulika hat sich am 16ten Juli, mit dem ähnlichem Problem mit dran gehängt, was auch richtig so ist. Das wars dann aber auch.

Da aber keiner Bilder beibringt vermute ich mal (Glaskugel will nicht), daß die Situationen auf den zweiten Blick doch erkennbare Privatparkplätze sind. think.gif

Schade, hätt mir gern die Situation bildlicher vorstellen wollen.


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Wookie
Beitrag 09.08.2012, 10:08
Beitrag #59


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Zitat (janr @ 09.08.2012, 10:49) *
Schade, hätt mir gern die Situation bildlicher vorstellen wollen.
Aber solange kein Fahrer feststeht ist man als Halter erstmal nicht der Dumme - außer das Fahrzeug wurde gleich abgeschleppt.
Übrigens gibts auch Anwaltskanzleien die sich auf sowas spezialisiert haben (z.B. parkplatzdieb(dot)de) - das ist ja schon fast so gut wie die Kanzleien die nur noch von Abmahnungen gegen Filesharing leben think.gif


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Mclane
Beitrag 09.08.2012, 10:31
Beitrag #60


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Zitat (Wookie @ 09.08.2012, 10:08) *
Aber solange kein Fahrer feststeht ist man als Halter erstmal nicht der Dumme - außer das Fahrzeug wurde gleich abgeschleppt.

Der Dumme ist man sowieso nicht, man sollte wissen wem man sein Fahrzeug überlassen hat. Hier hat man wohl endlich einen Weg gefunden, die Rechte von Grundstücksbesitzern gegenüber Falschparkern wirksam zu schützen.


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Wenn die Klugen immer nachgeben, dann regieren die Dummen die Welt.
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SF6
Beitrag 04.12.2012, 17:50
Beitrag #61


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Zitat (Zottel1 @ 08.01.2012, 11:37) *
Guten Abend!
ich komme gerade nach Hause und habe unerfreuliche Post geöffnet. Da hat mir ein Anwalt geschrieben, dass ich Anfang Dezember auf einem Privatparkplatz eines seiner Mandanten geparkt habe und hat mir nunmehr eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung geschickt sowie eine Kostenaufstellung i.H.v. ca. 235,- €. Leider habe ich dort tasächlich geparkt, weil ich dachte der Parkplatz gehört zum Kino in das ich wollte. Allerdings finde ich die Rechnung dafür sehr übertrieben, denn eine tatsächlich Schädigung ist meines Erachtens nicht entstanden, da auf dem Parkplatz insgesamt 10 Stellplätze sind und nicht alle belegt waren und ja auch keine Kosten für das Abschleppen oder ähnliches entstanden sind. Die Berechnung beruht lt. Anwaltsschreiben auf einem Streitwert von 2.000,00 €. Meine Frage wäre jetzt, ob die Kosten für die Hinzuziehung des Anwalts tatsächlich in dieser Höhe von mir zu tragen sind.
Viele Grüße und danke für mögliche Antworten


Dazu gibts jetzt ein ähnliches BGH Urteil:


BGH vom 21.09.2012, V ZR 230/11

Zustandsstörereigenschaft eines Fahrzeughalters bei Überlassung des
Fahrzeugs an einen Dritten und Besitzstörung durch unbefugtes Parken


Überlässt der Halter sein Fahrzeug einer anderen Person zur Benut-
zung im Strassenverkehr, ist er Zustandsstörer, wenn es unberech-
tigt auf einem fremden Grundstück abgestellt wird. Auch nach Been-
digung der Störung kann er Schuldner eines Unterlassungsanspruchs
sein. (Aus den Gründen: ...Zustandsstörer ist derjenige, der die
Beeinträchtigung zwar nicht verursacht hat, durch dessen massgeben-
den Willen der beeinträchtigende Zustand aber aufrechterhalten
wird. Der Beklagte beherrschte die Quelle der Störung, da er - bei
entsprechender Information durch den beeinträchtigten Besitzer -
als Halter des Fahrzeugs in der Lage war, das Fahrzeug wegzufahren.
Ihm war die Beeinträchtigung auch zuzurechnen. Indem er sein Fahr-
zeug freiwillig einer anderen Person zur Benutzung im Strassenver-
kehr überlassen hat, hat er das Risiko übernommen, dass sich der
Nutzer nicht an die allgemeinen Verhaltensregeln hält und das Fahr-
zeug unberechtigt auf fremdem Privatgrund abstellt...)
Fundstellen



So wie ich das verstanden habe (siehe Volltext BGH Entscheidungssuche
kann eine Zahlungspflicht der Anwaltskosten bestehen.

Gruß
SF6
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Sunny01
Beitrag 29.07.2013, 14:25
Beitrag #62


Neuling


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Hallo liebe Foris,
ich komme aus Cuxhaven und bei mir flatterte auch ein Schreiben, wegen Parken auf einem Privatparkplatz ein. Der Anwalt des Schreibens ist auch Besitzer des Platzes. Wie ich hier lesen kann bin ich nicht die einzigste Sünderin. Ich soll am 14.02.13 auf dem Platz hinter einem Kino geparkt haben. Das Schreiben von dem Anwalt kam am 27.07.13 an, fast ein halbes Jahr später. Fünf Seiten voller Buchstaben und eine Unterlassungs und Verpflichtungserklärung. Kann mir jemand aus dem Forum sagen ob ich mir einen Anwalt nehmen muss, oder wer hat die Sache schon hinter sich gebracht und mit welchem Ausgang? Ich bedanke mich im voraus für eure Antworten!
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Kühltaxi
Beitrag 29.07.2013, 16:00
Beitrag #63


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Ach, dieses Thema mal wieder. wink.gif
Ich schlage vor in die runde Ablage damit. Zum Anwalt nur falls was "handfestes" vom Gericht kommen sollte. Das ist wie ich und andere schon schrieben eine Abzockmasche. Die anderen Betroffenen haben sich nicht mehr gemeldet, also hat sich das Problem wahrscheinlich von selbst gelöst.


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"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker
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Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger
Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life"....
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jackson
Beitrag 29.07.2013, 16:12
Beitrag #64


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@Kühltaxi

Dein Tip kann der Sunny01 richtig Geld kosten. Wenn der im Besitz gestörte klagt, und bei Vorliegen von Beweisfotos und Zeugen ist das eine gefahrlose Sache, dann wird Sunny nicht nur Geld los für ihren Anwalt, sondern auch für das Gericht, die gegnerischen Anwalt und muß trotzdem die Unterlassung unterzeichnen.

Wir haben doch die Threads, wo Parkvergehen mit Unterlassungsaufforderung beantwortet werden.

Warum jetzt so einen unglücklichen Rat an Sonny?


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Kühltaxi
Beitrag 29.07.2013, 16:27
Beitrag #65


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Weil nur so dieser Abzocke Einhalt geboten werden kann bis sie die Gesetze endlich ändern.

Zitat (jackson @ 29.07.2013, 17:12) *
.... und muß trotzdem die Unterlassung unterzeichnen.

Wer will einen dazu zwingen?


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jackson
Beitrag 29.07.2013, 16:34
Beitrag #66


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Welche Abzocke?

Ich lasse abmahnen und mich kostet es Zeit und Geld. Wo ist da die Abzocke durch den im Besitz gestörten?

Der Anwalt kassiert für seine Arbeit und Aufwand eine Gebühr, die ihm der Zustandsstörer schuldig ist.

Und nochmal, wo ist da die Abzocke?



Zitat
Wer will einen dazu zwingen?


Was ist wohl der Zweck der Unterlassungsklage?


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Kühltaxi
Beitrag 29.07.2013, 16:43
Beitrag #67


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Man kann im schlimmsten Fall (wenn der Abzocker sich die Mühe macht das weiter zu betreiben was ich für unwahrscheinlich halte) zu was verurteilt werden, aber dem Gegner was unterschreiben muß man bestimmt nicht.
Zur Abzocke lies mal das ganze Thema. Wenn du es nicht selbst erkennst kann ich dir auch nicht weiterhelfen.
Aber wegen mir kann Sunny auch gerne bezahlen, dann hat der Abzocker in diesem Fall gewonnen.


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Sunny01
Beitrag 29.07.2013, 17:04
Beitrag #68


Neuling


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Vielen Dank für Eure Antworten. Leider sind mir hier PN`s noch untersagt. Ich würde gerne mit Tim2012 Kontakt aufnehmen. Er kommt auch aus Cux. und hatte wohl das selbe Problem. Könnte einer von Euch so nett sein und Ihn vielleicht anschreiben? Das könnte mir mir evt. weiter helfen. Danke im voraus!!!
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jackson
Beitrag 29.07.2013, 17:10
Beitrag #69


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Hallo Sunny01, der Tim war zuletzt da am : 21.05.2012

Ich denke den anzuschreiben dürfte vergeblich sein.


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Kühltaxi
Beitrag 29.07.2013, 17:11
Beitrag #70


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Schreib noch drei Beiträge. wink.gif
Ach ja, herzlich willkommen hier. wavey.gif
Mein Vorschlag birgt natürlich ein gewisses Risiko, aber ich kann in solchen Fällen einfach nicht anders. Wenn man diese Leute zu oft durchkommen läßt wird sich diese Seuche die eine "eigentlich gut gemeinte" Lücke im deutschen Rechtssystem verursacht hat immer weiter ausbreiten.
Wenn du aus Cuxhaven bist, wie wäre es mit Lokalpresse? Scheint ja immer wieder der selbe zu sein.


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jackson
Beitrag 29.07.2013, 17:15
Beitrag #71


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@Kühltaxi

Deine Ausführungen sind nicht praxisorientiert und bringen den Betroffenen mehr Schaden als Nutzen. Überleg dir noch mal, ob deine Ausführungen zum Thema zweckdienlich sind.


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fahrtenbuchführer
Beitrag 29.07.2013, 18:21
Beitrag #72


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Zitat (Kühltaxi @ 29.07.2013, 17:43) *
Man kann im schlimmsten Fall (wenn der Abzocker sich die Mühe macht das weiter zu betreiben was ich für unwahrscheinlich halte) zu was verurteilt werden, aber dem Gegner was unterschreiben muß man bestimmt nicht.


Nein, unterschreiben muss man dann nichts mehr. Im Wiederholungsfall genügt dann das erstrittene Urteil (§ 894 ZPO), um die Vertragsstrafe gerichtlich durchzusetzen.

Hier wäre die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung angeraten, um weitere Kosten zu vermeiden. Keinesfalls das Schreiben so ohne rechtl. Prüfung unterschreiben - der Inhalt würde 30 Jahre gegen dich verwendet werden können!
Wie jackson schon zu Recht ausgeführt hat, dürfte der Anspruch durchaus begründet sein.


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Couscous
Beitrag 29.07.2013, 23:05
Beitrag #73


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- Nach einer so langen Zeit (in der hoffentlich keine Wiederholung der Besitzstörung stattgefunden hat thread.gif ) kann nicht mehr von einer Wiederholungsgefahr ausgegangen werden. Dadurch ist auch die Forderung nach Abgabe einer Unterlassungserklärung hinfällig.

- Da der Gestörte whistling.gif offenbar ständig Unterlassungserklärungen einfordert, handelt es sich bei den Anschreiben um Standardtexte, für die er nur beim ersten Mal die Anwaltskosten geltend machen kann. Habe ich selber vor Gericht so erlebt.

Fazit: In diesem Fall gar nichts tun. In einem ähnlichen Fall, wenn die Abmahnung rechtzeitig (je nach Gericht 2 Wochen bis 4 Monate) eintrudelt, eine modifizierte UE abgeben (Text weiter oben im Thread) und die Kostennote zurückweisen.

Gruss, Couscous


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Gruss, Couscous
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jackson
Beitrag 29.07.2013, 23:35
Beitrag #74


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Zitat
- Nach einer so langen Zeit (in der hoffentlich keine Wiederholung der Besitzstörung stattgefunden hat thread.gif ) kann nicht mehr von einer Wiederholungsgefahr ausgegangen werden.


Das würde bedeutet, das man dort alle 5 Monate dort parken darf. Bei den heutigen Kinokosten kann man sowieso nicht mehr öfters ins Kino, da würde sich das mit den Parkplatzbesuchszeiten ja decken. Also alle halbe Jahr ins Kino, und einen kostenlosen Parkplatz kennt man auch.

Zitat
Dadurch ist auch die Forderung nach Abgabe einer Unterlassungserklärung hinfällig.


Ich bin wirklich gespannt, ob wir den Ausgang der Geschichte erfahren.


Zitat
Fazit: In diesem Fall gar nichts tun. In einem ähnlichen Fall, wenn die Abmahnung rechtzeitig (je nach Gericht 2 Wochen bis 4 Monate)


Welches Gericht bejaht eine Wiederholungsgefahr innerhalb von 2 Wochen? Dann jede 3 Woche einmal freies Falschparken?

Gibt es dazu Links?

Praxis zur Zeit ist doch:

Die Wiederholungsgefahr ist schon beim ersten Falschparken gegeben. Punkt

Das Problem ist doch oben schon angedeutet. Manche Besucher kommen nur alle halbe Jahre oder nur einmal im Jahr im Urlaub, und hätten dann einmal pro Jahr ein Falschparken frei?


Zitat
eintrudelt, eine modifizierte UE abgeben (Text weiter oben im Thread) und die Kostennote zurückweisen.


Auch da bin ich gespannt, wie das ausgeht.


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amfa
Beitrag 30.07.2013, 00:15
Beitrag #75


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Vielleicht schafft es Sunny01 ja mal Fotos von dem besagten Parkplatz zu machen biggrin.gif
Irgendwie war das ja geplant von einigen Betroffenen aber ich hab zumindest keins gesehen wink.gif


Da es in Cuxhaven nicht so eine große Auswahl an Kinos gibt vermute ich mal, es handelt sich um den parkplatz der hier im Bild zu sehen ist:
http://binged.it/13qm1Y3

Direkt am Kino.

Also auf den Sat Bildern ist da natürlich keine Kennzeichnung zu erkennen, aber es sieht so aus, als könnte es leicht passieren, dass man sich dort hinstellt.
Deswegen wäre das auch meine Vermutung zum Ort des Vergehens, sonst seh ich da nix was man für öffentliche Parkplätze halten könnte.


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Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
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Ichtyos
Beitrag 30.07.2013, 02:07
Beitrag #76


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Zitat (Sunny01 @ 29.07.2013, 18:04) *
Vielen Dank für Eure Antworten. Leider sind mir hier PN`s noch untersagt. Ich würde gerne mit Tim2012 Kontakt aufnehmen. Er kommt auch aus Cux. und hatte wohl das selbe Problem. Könnte einer von Euch so nett sein und Ihn vielleicht anschreiben? Das könnte mir mir evt. weiter helfen. Danke im voraus!!!



Zitat (jackson @ 29.07.2013, 18:10) *
Hallo Sunny01, der Tim war zuletzt da am : 21.05.2012

Ich denke den anzuschreiben dürfte vergeblich sein.

Ich habe versucht, dem Tim eine PN zu schicken, in der Hoffnung, dass er in seinen e-mails was findet. Hat er leider in den Einstellungen abgeschaltet.


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Sunny01
Beitrag 30.07.2013, 09:31
Beitrag #77


Neuling


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@amfa
Ja, es ist genau an der Stelle.

@all
Ich werde in den sauren Apfel beißen und das Schreiben meinem Anwalt übergeben. Da ich dann in der Stadt bin, werde ich versuchen von dem Platz Bilder zu machen und hier einstellen. Hoffentlich darf man so einen Platz fotografieren ohne eine Strafe zu bekommen. rolleyes.gif

Vielen Dank an alle die hier geantwortet haben.
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janr
Beitrag 30.07.2013, 09:43
Beitrag #78


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Zitat (Sunny01 @ 30.07.2013, 10:31) *
... Hoffentlich darf man so einen Platz fotografieren ohne eine Strafe zu bekommen. ...
Klar darfst du Fotografieren, aber du mußt dich auf öffentlichem Grund aufhalten.


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Sunny01
Beitrag 30.07.2013, 09:47
Beitrag #79


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So, ich habe gerade bei meinem Anwalt angerufen und ich habe wirklich den besten in Cux. Er konnte mit direkt Auskunft geben. Er hat mit geraten, bei sind es ja in "" nur 51,51 Euro, zu überwiesen und die Erklärung zu unterzeichnen. Bei meinen Vorschreibern ging es ja um erheblich mehr Geld und da ist dieser Anwalt irgendwann nicht mehr mit durch gekommen. Ich werde trotzdem versuchen heute noch Bilder zumachen. Mir wäre weiter daran gelegen es in einem Leserbrief an die Öffentlichkeit zubringen. Vllt. meldet sich ja aus Cux. hier noch der eine, oder andere.
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fahrtenbuchführer
Beitrag 30.07.2013, 09:50
Beitrag #80


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Zitat (Couscous @ 30.07.2013, 00:05) *
- Nach einer so langen Zeit (in der hoffentlich keine Wiederholung der Besitzstörung stattgefunden hat thread.gif ) kann nicht mehr von einer Wiederholungsgefahr ausgegangen werden. Dadurch ist auch die Forderung nach Abgabe einer Unterlassungserklärung hinfällig.


Auch diese Information ist falsch. Richtig ist, dass nach einem solange zuwarten keine Eilbedürftigkeit im Sinne einer einstweiligen Verfügung besteht. Dies hält den "Gestörten" rechtlich aber keineswegs davon ab, seinen Anspruch aus §§ 1004, 862 BGB auf dem normalen Klageweg durchzusetzen.

Zitat (Couscous @ 30.07.2013, 00:05) *
- Da der Gestörte whistling.gif offenbar ständig Unterlassungserklärungen einfordert, handelt es sich bei den Anschreiben um Standardtexte, für die er nur beim ersten Mal die Anwaltskosten geltend machen kann. Habe ich selber vor Gericht so erlebt.


Amtsgericht Buxtehude in einer urheberrechtlichen Konstellation? think.gif


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jackson
Beitrag 30.07.2013, 10:32
Beitrag #81


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Zitat (fahrtenbuchführer @ 30.07.2013, 10:50) *
Auch diese Information ist falsch. Richtig ist, dass nach einem solange zuwarten keine Eilbedürftigkeit im Sinne einer einstweiligen Verfügung besteht. Dies hält den "Gestörten" rechtlich aber keineswegs davon ab, seinen Anspruch aus §§ 1004, 862 BGB auf dem normalen Klageweg durchzusetzen.


Danke, diese Beiträge machen das Forum so wertvoll.


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Kühltaxi
Beitrag 30.07.2013, 21:07
Beitrag #82


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Mich würde mal die Meinung des Kinobetreibers dazu interessieren. Ich an seiner Stelle wäre ziemlich sauer auf einen Nachbarn der so mit meinen Kunden umgeht und würde alle Möglichkeiten nutzen sie vor ihm zu warnen.


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Officer
Beitrag 30.07.2013, 21:12
Beitrag #83


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Ob der Kinobetreiber jetzt sauer ist oder nicht, ändert doch nichts an der Sachlage. Und die Möglichkeit, seine eigenen Parkplätze so zu beschildern, dass sie seinen Kunden signalisieren, ausschließlich dort zu parken, hat er doch sowieso.


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Gruß, Officer
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Sunny01
Beitrag 06.08.2013, 19:47
Beitrag #84


Neuling


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Hallo liebe Foris,
jetzt kommen die versprochenen Bilder. Die Kette kann dort im Februar nicht gehangen haben..... ich wäre dort sonst nie raufgefahren.






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heretic12
Beitrag 06.08.2013, 20:11
Beitrag #85


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Sieht für mich eindeutig nach einem privaten Parkplatz aus.
Fragt sich nur, wie leicht der sich fälschlicherweise dem Kino zuordnen lässt.
Schwer zu beurteilen.

Du hast nicht auf einem der ersten Plätze mit Kennzeichen an der Wand geparkt oder? Das wäre für mich 100%ig selbst schuld.
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nordpolcamper
Beitrag 06.08.2013, 21:10
Beitrag #86


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Im letzten Bild kann man das Kino ersehen. Ohne konkrete Beschilderung wäre das wohl für mich der Parkplatz erster Wahl um beim Kino zu parken wenn vor der Tür nichts frei ist. Links vom Parkplatz, vor dem Parkplatz und hinter dem Parkplatz ist nichts. Rechts daneben aber ein Kino.


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HIER findet man gängig genutzte ABKÜRZUNGEN
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Freisinn
Beitrag 07.08.2013, 06:44
Beitrag #87


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Auch wenn der Parkplatz direkt neben dem Kino ist, käme ich ohne eindeutige Beschilderung nie auf die Idee dort zu parken, da problemlos als Privatparkplatz erkennbar. Hat halt ein "Gschmäckle" wenn man anstatt ein Privatparkplatz-Schild aufzustellen, Unterlassungserklärungen verschickt.
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Aqua-Cross
Beitrag 07.08.2013, 07:19
Beitrag #88


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@Freisinn

Das liegt aber nur daran, daß Du bei dem Thema sensibilisiert bist. Fakt ist doch, daß solche und ähnliche Parkplätze regelmäßig von Geschäftsleuten für Ihre Kunden eingerichtet werden. Gerade wenn es dann häufiger zu Missverständnissen führt ist es für einen normal verständigen Eigentümer sicherlich nicht zuviel verlangt seinen Parkplatz als privat und nicht zum Kino zugehörig zu kennzeichnen, damit es eben zu möglichst wenig Störungen führt. Das ist ja auch mittlerweile passiert. Wer jedoch die Hände in den Schoß legt, die unbeabsichtigte Störung regelmäßig in Kauf nimmt und dann für über 230 Euro das vorgefertigte Schreiben mit neuem Adressaten ausdruck, der muß sich zu Recht den Vorwurf der Abzocke gefallen lassen, weil er nicht dazu beiträgt das Missverständnis aufzuklären und den Schaden zu minimieren.
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Freisinn
Beitrag 07.08.2013, 07:36
Beitrag #89


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@Aqua-Cross: Dem stimme ich absolut zu. Aber auch das Kino hätte hier eigentlich nach diesen Vorkommnissen darauf hinweisen können, dass das Parken auf diesem Parkplatz verboten ist, z.B. mit einem Schild an ihrer Hauswand, oder im/am Foyer. Letztendlich eine dubiose Geschichte, und einer der seltenen Fälle, in denen ich das Wort "Abzocke" nicht grundsätzlich unangebracht finde.
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VorsichtigFahrer
Beitrag 07.08.2013, 08:01
Beitrag #90


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Naja, vllt. verdient das Kino an den Abmahnungen ja mit. Das würde ich nicht ganz ausschließen. Die Filmindustrie beschwert sich doch die ganze Zeit über angebliche Piraterie think.gif
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Aqua-Cross
Beitrag 07.08.2013, 08:23
Beitrag #91


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@ Freisinn

Da hast Du natürlich recht. Auch das Kino sollte hier mtihelfen. Das gibt es ja auch oft als Hinweis auf eine Parkscheibenpflicht. Ich bin übrigens auch kein Freund des Wortes "Abzocke". Allerdings sollte schon erkennbar sein, daß keine Fallen geschaffen werden und ob eine Abmahnung nun zwingend über 200 Euro kosten muß halte ich auch für fraglich. So teuer ist der Zeit und Materialaufwand nun auch nicht und fürs Abstrafen gibt es in Deutschland die Gerichte.
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Kühltaxi
Beitrag 07.08.2013, 13:12
Beitrag #92


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Was auf dem blauen Schild genau steht wäre noch interessant zu wissen. wink.gif
Etwas größere weiße Schilder rechts und links an den Pfosten statt einem nachts nicht direkt sichtbaren dunklen Hängeschild an einer Kette was auch Dächer von "Berechtigten" zerkratzen kann wäre zwar besser gewesen, aber ist so auch von mir als Beendigung der Abzocke akzeptiert.


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janr
Beitrag 07.08.2013, 13:45
Beitrag #93


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Zitat (Kühltaxi @ 07.08.2013, 14:12) *
Was auf dem blauen Schild genau steht wäre noch interessant zu wissen. wink.gif ...
Privatgrundstück
unberechtigt parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt

Die Frage ist jetzt, wer ist "unberechtigt"? think.gif


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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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Kühltaxi
Beitrag 07.08.2013, 14:25
Beitrag #94


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Hast du das vergrößert und entpixelt? Jetzt wo du es schreibst kann ich es wenigstens anhand der Wortlängen nachvollziehen.
Scheint aber nur ein Standardschild von der Stange zu sein, er schleppt ja eben nicht sondern mahnt ab.
Ich hätte wohl etwas ausführlicher noch geschrieben daß der Parkplatz nicht zum Kino gehört.


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Freisinn
Beitrag 07.08.2013, 14:26
Beitrag #95


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Zitat (janr @ 07.08.2013, 14:45) *
Die Frage ist jetzt, wer ist "unberechtigt"? think.gif

Wenn mir nicht bekannt ist eine Berechtigung zu haben, würde ich persönlich davon ausgehen zum Kreis der Unberechtigten zu gehören biggrin.gif
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janr
Beitrag 07.08.2013, 14:31
Beitrag #96


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Zitat (Kühltaxi @ 07.08.2013, 15:25) *
Hast du das vergrößert und entpixelt? ...
Nur Bild in einem Extra-Tab geöffnet und dann vergrößert.

@Freisinn: Es gibt halt viele Supermarktparkplätze wo ähnliches steht, ohne sich auf den Supermarkt zu beziehen.

Wenn man Einkauft ist man "Berechtigter".


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Barkasse
Beitrag 16.08.2013, 15:10
Beitrag #97


Neuling


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Moin,
mir ist etwas ganz ähnliches passiert...- allerdings 2010 in HH.
An einem extrem verschneiten Tag habe ich gegen 11 Uhr einen freien Parkplatz gesucht und (so dachte ich) gefunden.
Gegen 16 oder 17 Uhr wurde ich informiert, dass ich gerade abgeschleppt werden soll.

Der Parkplatz war nicht durch Schilder etc. gekennzeichnet und lag direkt am Hafen/öffentlicher Strasse.
Ein 'Sperrbügel' lag anscheinend unter Schnee, wie auch alle Markierungen, die u.U. auf dem Boden vorhanden waren.
Der Bügel wurde vor dem Abschleppvorgang frei gefegt.
Beim Versuch des Anhebens wurden auch meine Felgenblenden (Plastik, ca 50 EUR zerlegt).
Wie gesagt im März 2010.

Dann bekam ich von der Firma Aktiv.... ein Schreiben mit Zahlungsaufforderung.
Mit Emails und Fotos habe ich reagiert und die Zulässigkeit aufgrund des Sichtbarkeitsprinzips bestritten.
Dann meldete sich der Anwalt HR und ich reagierte erneut mit Hinweis auf Fotos und einen Zeugen, den ich benennen kann.

Dann war 2 Jahre Ruhe....

Jetzt habe ich erneut vom Anwalt einen Vergleich auf 70 EUR angeboten bekommen und neige fast dazu das zu begleichen weil es zu nervig wird.
(Parallele private Projekte)
Liege ich mit dem Sichtbarkeitsprinzip richtig? Kann ich mit Zeuge und den ca 5-6 Beweisfotos aus allen Perspektiven darauf hoffen Recht zu bekommen, da der Parkplatz nicht als privater Grund erkenntlich war?
Ringsherum sind keine Einzelhäuser oder sonst was - nur ein Segelverein und ein Mehrfamilienhaus in einiger (ca 100m Entfernung).

Hat jemand einen Tipp?

Gruss
Fred
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