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04.12.2011, 17:10
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 04.12.2011 Mitglieds-Nr.: 62474 |
Ein Fußgänger versucht auf die Insel zu kommen, keine Ampel, kein Zebra ( wie denk ich gut zu erkennen ist ) Der Autofahrer der nach rechts abbiegen will muss Vorfahrt gewähren, aber hat auch der Fußgänger der auf die Insel will vorrang? ( Blauer Pfeil ist Fußgänger der auf Insel will ) *** ***Anmerkung Moderator: google erlaubt die private Verwendung seines Kartenmaterials, solange die Angaben zum Copyright und zur Bezugsquelle nicht entfernt werden. Das Verkehrsportal ist jedoch als kommerzieller Anbieter einzustufen. Damit besteht definitiv keine Erlaubnis google-Images, egal ob diese durch den User bearbeitet wurden oder nicht, im VP einzustellen und zu verwenden. Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 04.12.2011, 17:39 |
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04.12.2011, 17:19
Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10208 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 |
Der Autofahrer der nach rechts abbiegen will muss Vorfahrt gewähren, aber hat auch der Fußgänger der auf die Insel will vorrang? Das sieht mir nach einem freilaufenden Rechtsabbieger aus... Der rechtsabbieger hat dem Fußgänger gem. §9, Abs.3 StVO Vorrang zu gewähren... OJ PS: Ist dein Bild ein google.map-Screenshot? Das ist nicht gut -------------------- Kampf
den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V. |
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04.12.2011, 17:23
Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 04.12.2011 Mitglieds-Nr.: 62474 |
danke
und ja, warum? egal ich mach dann wieder raus da frage ja beantwortet ist. oder auch nicht, geht ja garnicht |
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04.12.2011, 17:27
Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10208 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 |
und ja, warum? Stichwort Urheberschutz (siehe auch Netiquette) Ein Mod kann dir da mehr dazu sagen... OJ -------------------- Kampf
den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V. |
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| Gast_münsterland-radler_* |
04.12.2011, 17:41
Beitrag
#5
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Hallo duplo
Der Fußgänger muss warten (StVO § 25 (3)). Ich hatte mal eine ähnliche Frage bezüglich Radfahrer (hier). Inzwischen wurde die Wartepflicht für Radfahrer mittels Zeichen 205 verdeutlicht. |
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04.12.2011, 18:00
Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
... Stichwort Urheberschutz (siehe auch Netiquette) ... So nur als Info zwischen durch / sorry wegen OT:Urheberschutz gibt es nur auf von Menschen geschaffene Werke (Bilder, Fotos, Texte, Ansprachen usw ...) dafür gilt der immer, also auch ohne Hinweis. Automatische oder von Computer generierte Bilder können vom Urheberschutz nicht geschützt werden, aaaber, Maps.Google hat hier (die Bilder sind ja trotzdem Eigentum) in den Nutzungsbdingunge, welche man akzeptieren muß, wenn man den Service nutzen möchte, eine Kommerzielle Nutzung ausgeschlossen, und bearbeitete Bilder von Maps.Google dürfen auch nicht veröffentlicht werden. @duplo, du kannst ja noch mal auf maps.google.com gehen und dort, wenn du den gewüschten Blickwinkel eingestellt hast, auf den Knopf mit dem Kettensymbol gehen. Dann öffnet sich ein kleines Fenster und der Link ist bereits blau hinterlegt (markiert). Jetzt noch strg-c und mit dem Knopf hier kannst du den Link einfügen.Dann könnten Leser, die hier später auftauchten (wie ich) sich auch noch ein "Bild" machen. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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| Gast_münsterland-radler_* |
04.12.2011, 18:42
Beitrag
#7
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04.12.2011, 18:56
Beitrag
#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 189 Beigetreten: 23.09.2011 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 61470 |
Keine Ampel, kein Zebrastreifen. Fußgänger muss warten.
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| Gast_münsterland-radler_* |
04.12.2011, 19:03
Beitrag
#9
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Das sehe ich auch so.
Allerdings habe ich noch einmal MisterOJs Einwand geprüft und festgestellt, dass sich der Vorrang für Fußgänger beim Abbiegen nicht nur auf parallel laufende Fußgänger bezieht. Hier besteht ein Konflikt zwischen den §§9 und 25 der StVO. |
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04.12.2011, 19:09
Beitrag
#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2841 Beigetreten: 03.09.2008 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 44088 |
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04.12.2011, 23:32
Beitrag
#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24947 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Andere Interpretationsmöglichkeit: Die Abbiegespur wird als unselbständiger Teil der Fahrbahn interpretiert, der Autofahrer biegt ab, der Fußgänger ist nach § 9 vorrangig. Ich hab' keine Ahnung, welche der Interpretationsmöglichkeiten zutrifft.
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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05.12.2011, 00:06
Beitrag
#12
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 189 Beigetreten: 23.09.2011 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 61470 |
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05.12.2011, 05:46
Beitrag
#13
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 212 Beigetreten: 29.12.2007 Mitglieds-Nr.: 39203 |
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05.12.2011, 11:12
Beitrag
#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Der Fußgänger muss warten (StVO § 25 (3)). Keine Ampel, kein Zebrastreifen. Fußgänger muss warten. das ist leider die immer wieder falsche Auslegung der Fahrzeugführer. Unfälle sind hier nicht selten. Die rechtslage ist eindeutig: Wer abbiegt, hat dem Fußgänger den Vorrang zu gewähren. Folglich muss der Fahrzeugführer warten. -------------------- |
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| Gast_münsterland-radler_* |
05.12.2011, 14:30
Beitrag
#15
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... und was ist mit §25(3)?
Zitat Fußgänger haben Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten
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05.12.2011, 14:35
Beitrag
#16
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Und was ist mit § 9 Absatz 3 Satz 3
Wer abbiegen will, ..... Auf Fußgänger muß er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig muß er warten. -------------------- |
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| Gast_münsterland-radler_* |
05.12.2011, 14:52
Beitrag
#17
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Hallo Achim
Genau das gefällt mir ja nicht: Hier besteht ein Konflikt zwischen den §§9 und 25 der StVO. Nach §9 müssen die Fahrzeugführer warten. Nach §25 muss der Fußgänger warten. Gibt es eine "Rangordnung", welcher § höher/wichtiger anzusiedeln ist als der andere (z. B. 9 sticht 25 da 9<25)? |
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05.12.2011, 14:55
Beitrag
#18
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Diesen Konflikt hättest Du aber dann an allen Kreuzungen/Einmündungen. Da fragt aber keiner nach, da sind sich alle einig.
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05.12.2011, 15:09
Beitrag
#19
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2841 Beigetreten: 03.09.2008 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 44088 |
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| Gast_münsterland-radler_* |
05.12.2011, 15:09
Beitrag
#20
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![]() Wer hat hier Vorrang? §9: Das Auto muss die (beide) Fußgänger vorlassen. §25: Das Auto darf zuerst fahren, die (beide) Fußgänger müssen warten. Praxis: Der Fußgänger vor dem Auto lässt das Auto vor, dieses wartet den zweiten Fußgänger, der die Seitenstraße überquert, ab. Was gilt nun - eine Mischung aus §§ 9 und 25? Darf ich's mir aussuchen? |
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05.12.2011, 15:19
Beitrag
#21
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
§ 9 gilt aber nur, wenn abgebogen wird. Die erste Fußgängerquerung ist vor dem Abbiegen, folglich gilt § 25 StVO. Der zweite Fußgängerkonflikt ist beim Abbiegen, daher hat der Fußgänger Vorrang.
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05.12.2011, 15:20
Beitrag
#22
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 |
Der Fußgänger in Ost-West Richtung muss warten, der Fußgänger in Nord-Süd Richtung darf dank § 9 StVO gehen.
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05.12.2011, 15:27
Beitrag
#23
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7933 Beigetreten: 16.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8842 |
Ich hatte mal eine ähnliche Frage bezüglich Radfahrer (hier). Inzwischen wurde die Wartepflicht für Radfahrer mittels Zeichen 205 verdeutlicht. Das ist die typische Reaktion der Behörden, dass kurzerhand 205er für Radfahrer aufgestellt werden, wenn Autofahrer ihren Vorrang missachten. So will man Radfahrer in die Rolle der selbst Schuldigen drängen, auch wenn der 205er gegenüber Querverkehr gilt und nicht gegenüber Abbiegern. |
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05.12.2011, 18:42
Beitrag
#24
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10208 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 |
Allerdings habe ich noch einmal MisterOJs Einwand geprüft und festgestellt, ... ... bekomm ich da jetzt einen offiziellen Feststellungsbescheid von dir?? § 9 gilt aber nur, wenn abgebogen wird. Die erste Fußgängerquerung ist vor dem Abbiegen, folglich gilt § 25 StVO. Der zweite Fußgängerkonflikt ist beim Abbiegen, daher hat der Fußgänger Vorrang. OJ -------------------- Kampf
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| Gast_münsterland-radler_* |
05.12.2011, 18:51
Beitrag
#25
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Allerdings habe ich noch einmal MisterOJs Einwand geprüft und ... bekomm ich da jetzt einen offiziellen Feststellungsbescheid von dir?? Leider nein, sowas darf ich (noch) nicht. § 9 gilt aber nur, wenn abgebogen wird. Die erste Fußgängerquerung ist vor dem Abbiegen, folglich gilt § 25 StVO. Der zweite Fußgängerkonflikt ist beim Abbiegen, daher hat der Fußgänger Vorrang. Beginnt der Abbiegevorgang nicht mit dem Fahrstreifenwechsel (bzw. dem Seitenblick davor)? |
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05.12.2011, 18:59
Beitrag
#26
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10208 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 |
Allerdings habe ich noch einmal MisterOJs Einwand geprüft und ... bekomm ich da jetzt einen offiziellen Feststellungsbescheid von dir?? Leider nein, sowas darf ich (noch) nicht. ... und wieso (noch)?? § 9 gilt aber nur, wenn abgebogen wird. Die erste Fußgängerquerung ist vor dem Abbiegen, folglich gilt § 25 StVO. Der zweite Fußgängerkonflikt ist beim Abbiegen, daher hat der Fußgänger Vorrang. Beginnt der Abbiegevorgang nicht mit dem Fahrstreifenwechsel (bzw. dem Seitenblick davor)? Das davor ist ein reiner Fahrstreifenwechsel.... OJ -------------------- Kampf
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05.12.2011, 19:48
Beitrag
#27
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24947 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Das ist die typische Reaktion der Behörden, dass kurzerhand 205er für Radfahrer aufgestellt werden, wenn Autofahrer ihren Vorrang missachten. So will man Radfahrer in die Rolle der selbst Schuldigen drängen, auch wenn der 205er gegenüber Querverkehr gilt und nicht gegenüber Abbiegern. Nun ja, die Z205 dürfen auch nicht beliebig aufgestellt werden. Meistens argumentiert die Behörde dann, daß das Schild zur Gefahrenvermeidung nötig ist. Dann sind allerdings auch die Alternativen zu prüfen und nach den VwV zu bewerten - immerhin soll die Vorfahrtsregelung so sein, daß es sie für den VT möglichst einfach einzuhalten ist. Aber generell kann ein Radweg nur dann abweichend von der Fahrbahn beschildert werden, wenn er selbstständig ist (was dann auch wieder zu Folge hat, daß keine Benutzungspflicht für den Radweg besteht, egal was da an blauen Schildern steht). Mit manchen Behörden redet man als Radfahrer allerdings am besten nur, wenn keine Möglichkeit besteht, die Regelung für den Radverkehr zu verschlechtern. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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| Gast_münsterland-radler_* |
05.12.2011, 19:53
Beitrag
#28
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Ich habe glaube ich schon mal (erfolglos) versucht herauszufinden wer zuständige Behörde ist.
Für Fußgänger hielten die Autofahrer ja (siehe Link), als Radfahrer hatte ich nie Rechtsabbieger vor mir, denen ich Vorfahrt zu gewähren hätte. Ich glaube hier eher an Standard-Beschilderungs-Vorgehen als fehlende Rücksichtnahme. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 14.11.2025 - 06:34 |