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> Wer hat Vorfahrt ( mit Bild )
duplo
Beitrag 04.12.2011, 17:10
Beitrag #1


Neuling


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Es geht um die Situation rechts unten im Bild.

Ein Fußgänger versucht auf die Insel zu kommen, keine Ampel, kein Zebra ( wie denk ich gut zu erkennen ist )
Der Autofahrer der nach rechts abbiegen will muss Vorfahrt gewähren, aber hat auch der Fußgänger der auf die Insel will vorrang?

( Blauer Pfeil ist Fußgänger der auf Insel will )


***



***Anmerkung Moderator:
google erlaubt die private Verwendung seines Kartenmaterials, solange die Angaben zum Copyright und zur Bezugsquelle nicht entfernt werden. Das Verkehrsportal ist jedoch als kommerzieller Anbieter einzustufen. Damit besteht definitiv keine Erlaubnis google-Images, egal ob diese durch den User bearbeitet wurden oder nicht, im VP einzustellen und zu verwenden.


Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 04.12.2011, 17:39
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MisterOJ
Beitrag 04.12.2011, 17:19
Beitrag #2


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Zitat (duplo @ 04.12.2011, 17:10) *
Der Autofahrer der nach rechts abbiegen will muss Vorfahrt gewähren, aber hat auch der Fußgänger der auf die Insel will vorrang?

Das sieht mir nach einem freilaufenden Rechtsabbieger aus... think.gif

Der rechtsabbieger hat dem Fußgänger gem. §9, Abs.3 StVO Vorrang zu gewähren...


OJ


PS: Ist dein Bild ein google.map-Screenshot? Das ist nicht gut no.gif


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duplo
Beitrag 04.12.2011, 17:23
Beitrag #3


Neuling


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danke

und ja, warum?
egal ich mach dann wieder raus da frage ja beantwortet ist.

oder auch nicht, geht ja garnicht sad.gif
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MisterOJ
Beitrag 04.12.2011, 17:27
Beitrag #4


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Zitat (duplo @ 04.12.2011, 17:23) *
und ja, warum?

Stichwort Urheberschutz (siehe auch Netiquette)

Ein Mod kann dir da mehr dazu sagen...


OJ wavey.gif


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 04.12.2011, 17:41
Beitrag #5





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Hallo duplo

Der Fußgänger muss warten (StVO § 25 (3)).

Ich hatte mal eine ähnliche Frage bezüglich Radfahrer (hier). Inzwischen wurde die Wartepflicht für Radfahrer mittels Zeichen 205 verdeutlicht.
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janr
Beitrag 04.12.2011, 18:00
Beitrag #6


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Zitat (MisterOJ @ 04.12.2011, 17:27) *
... Stichwort Urheberschutz (siehe auch Netiquette) ...
So nur als Info zwischen durch / sorry wegen OT:
Urheberschutz gibt es nur auf von Menschen geschaffene Werke (Bilder, Fotos, Texte, Ansprachen usw ...) dafür gilt der immer, also auch ohne Hinweis.

Automatische oder von Computer generierte Bilder können vom Urheberschutz nicht geschützt werden,
aaaber, Maps.Google hat hier (die Bilder sind ja trotzdem Eigentum) in den Nutzungsbdingunge, welche man akzeptieren muß, wenn man den Service nutzen möchte, eine Kommerzielle Nutzung ausgeschlossen, und bearbeitete Bilder von Maps.Google dürfen auch nicht veröffentlicht werden.


@duplo, du kannst ja noch mal auf maps.google.com gehen und dort, wenn du den gewüschten Blickwinkel eingestellt hast, auf den Knopf mit dem Kettensymbol gehen.
Dann öffnet sich ein kleines Fenster und der Link ist bereits blau hinterlegt (markiert).

Jetzt noch strg-c und mit dem Knopf hier kannst du den Link einfügen.

Dann könnten Leser, die hier später auftauchten (wie ich) sich auch noch ein "Bild" machen. wavey.gif


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 04.12.2011, 18:42
Beitrag #7





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Schematische Darstellung:


(Das dürfte zumindest vorübergehend aushelfen.)
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Timo1986
Beitrag 04.12.2011, 18:56
Beitrag #8


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Keine Ampel, kein Zebrastreifen. Fußgänger muss warten. whistling.gif
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 04.12.2011, 19:03
Beitrag #9





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Das sehe ich auch so.

Allerdings habe ich noch einmal MisterOJs Einwand geprüft und festgestellt, dass sich der Vorrang für Fußgänger beim Abbiegen nicht nur auf parallel laufende Fußgänger bezieht.
Hier besteht ein Konflikt zwischen den §§9 und 25 der StVO.
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Pogge
Beitrag 04.12.2011, 19:09
Beitrag #10


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Zitat (Timo1986 @ 04.12.2011, 18:56) *
Keine Ampel, kein Zebrastreifen. Fußgänger muss warten. whistling.gif

Mag ja sein. Auf jeden Fall muss aber der Abbieger warten!
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mir
Beitrag 04.12.2011, 23:32
Beitrag #11


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Andere Interpretationsmöglichkeit: Die Abbiegespur wird als unselbständiger Teil der Fahrbahn interpretiert, der Autofahrer biegt ab, der Fußgänger ist nach § 9 vorrangig. Ich hab' keine Ahnung, welche der Interpretationsmöglichkeiten zutrifft.


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Timo1986
Beitrag 05.12.2011, 00:06
Beitrag #12


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Zitat (Pogge @ 04.12.2011, 19:09) *
Mag ja sein. Auf jeden Fall muss aber der Abbieger warten!


Das wollte der Threadsteller doch garnicht wissen? think.gif
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Reloader
Beitrag 05.12.2011, 05:46
Beitrag #13


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Zitat (Timo1986 @ 05.12.2011, 00:06) *
Zitat (Pogge @ 04.12.2011, 19:09) *
Mag ja sein. Auf jeden Fall muss aber der Abbieger warten!


Das wollte der Threadsteller doch garnicht wissen? think.gif


In der Überschrift wird nach Vorfahrt gefragt wavey.gif
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Achim
Beitrag 05.12.2011, 11:12
Beitrag #14


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Zitat (münsterland-radler @ 04.12.2011, 17:41) *
Der Fußgänger muss warten (StVO § 25 (3)).


Zitat (Timo1986 @ 04.12.2011, 18:56) *
Keine Ampel, kein Zebrastreifen. Fußgänger muss warten. whistling.gif


das ist leider die immer wieder falsche Auslegung der Fahrzeugführer. Unfälle sind hier nicht selten.
Die rechtslage ist eindeutig: Wer abbiegt, hat dem Fußgänger den Vorrang zu gewähren. Folglich muss der Fahrzeugführer warten.


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 05.12.2011, 14:30
Beitrag #15





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... und was ist mit §25(3)?

Zitat
Fußgänger haben Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten
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Achim
Beitrag 05.12.2011, 14:35
Beitrag #16


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Und was ist mit § 9 Absatz 3 Satz 3 think.gif
Wer abbiegen will, .....
Auf Fußgänger muß er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig muß er warten.


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 05.12.2011, 14:52
Beitrag #17





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Hallo Achim

Genau das gefällt mir ja nicht:

Zitat (münsterland-radler @ 04.12.2011, 19:03) *
Hier besteht ein Konflikt zwischen den §§9 und 25 der StVO.

Nach §9 müssen die Fahrzeugführer warten.
Nach §25 muss der Fußgänger warten.

Gibt es eine "Rangordnung", welcher § höher/wichtiger anzusiedeln ist als der andere (z. B. 9 sticht 25 da 9<25)?
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Achim
Beitrag 05.12.2011, 14:55
Beitrag #18


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Diesen Konflikt hättest Du aber dann an allen Kreuzungen/Einmündungen. Da fragt aber keiner nach, da sind sich alle einig.


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Pogge
Beitrag 05.12.2011, 15:09
Beitrag #19


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Zitat (münsterland-radler @ 05.12.2011, 14:52) *
Gibt es eine "Rangordnung", welcher § höher/wichtiger anzusiedeln ist als der andere (z. B. 9 sticht 25 da 9<25)?



Naja: §25 beschreibt den Normalfall bei geraden oder kurvigen Fahrbahnen wo keiner abbiegt,
§9(3) den Spezialfall des Abbiegens!
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 05.12.2011, 15:09
Beitrag #20





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Wer hat hier Vorrang?

§9: Das Auto muss die (beide) Fußgänger vorlassen.
§25: Das Auto darf zuerst fahren, die (beide) Fußgänger müssen warten.
Praxis: Der Fußgänger vor dem Auto lässt das Auto vor, dieses wartet den zweiten Fußgänger, der die Seitenstraße überquert, ab.

Was gilt nun - eine Mischung aus §§ 9 und 25? Darf ich's mir aussuchen?
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Achim
Beitrag 05.12.2011, 15:19
Beitrag #21


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§ 9 gilt aber nur, wenn abgebogen wird. Die erste Fußgängerquerung ist vor dem Abbiegen, folglich gilt § 25 StVO. Der zweite Fußgängerkonflikt ist beim Abbiegen, daher hat der Fußgänger Vorrang.


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Mitleser
Beitrag 05.12.2011, 15:20
Beitrag #22


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Der Fußgänger in Ost-West Richtung muss warten, der Fußgänger in Nord-Süd Richtung darf dank § 9 StVO gehen.
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Schorsch
Beitrag 05.12.2011, 15:27
Beitrag #23


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Zitat (münsterland-radler @ 04.12.2011, 17:41) *
Ich hatte mal eine ähnliche Frage bezüglich Radfahrer (hier). Inzwischen wurde die Wartepflicht für Radfahrer mittels Zeichen 205 verdeutlicht.


Das ist die typische Reaktion der Behörden, dass kurzerhand 205er für Radfahrer aufgestellt werden, wenn Autofahrer ihren Vorrang missachten. So will man Radfahrer in die Rolle der selbst Schuldigen drängen, auch wenn der 205er gegenüber Querverkehr gilt und nicht gegenüber Abbiegern.
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MisterOJ
Beitrag 05.12.2011, 18:42
Beitrag #24


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Zitat (münsterland-radler @ 04.12.2011, 19:03) *
Allerdings habe ich noch einmal MisterOJs Einwand geprüft und festgestellt, ...

... bekomm ich da jetzt einen offiziellen Feststellungsbescheid von dir?? unsure.gif


Zitat (Achim @ 05.12.2011, 15:19) *
§ 9 gilt aber nur, wenn abgebogen wird. Die erste Fußgängerquerung ist vor dem Abbiegen, folglich gilt § 25 StVO. Der zweite Fußgängerkonflikt ist beim Abbiegen, daher hat der Fußgänger Vorrang.

yes.gif


OJ


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 05.12.2011, 18:51
Beitrag #25





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Zitat (MisterOJ @ 05.12.2011, 18:42) *
Zitat (münsterland-radler @ 04.12.2011, 19:03) *
Allerdings habe ich noch einmal MisterOJs Einwand geprüft und

... bekomm ich da jetzt einen offiziellen Feststellungsbescheid von dir?? unsure.gif

Leider nein, sowas darf ich (noch) nicht.

Zitat (Achim @ 05.12.2011, 15:19) *
§ 9 gilt aber nur, wenn abgebogen wird. Die erste Fußgängerquerung ist vor dem Abbiegen, folglich gilt § 25 StVO. Der zweite Fußgängerkonflikt ist beim Abbiegen, daher hat der Fußgänger Vorrang.

Beginnt der Abbiegevorgang nicht mit dem Fahrstreifenwechsel (bzw. dem Seitenblick davor)?
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MisterOJ
Beitrag 05.12.2011, 18:59
Beitrag #26


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Zitat (münsterland-radler @ 05.12.2011, 18:51) *
Zitat (MisterOJ @ 05.12.2011, 18:42) *
Zitat (münsterland-radler @ 04.12.2011, 19:03) *
Allerdings habe ich noch einmal MisterOJs Einwand geprüft und
... bekomm ich da jetzt einen offiziellen Feststellungsbescheid von dir?? unsure.gif

Leider nein, sowas darf ich (noch) nicht.

crybaby.gif dann hab ich ja gar nix von deiner feststellung... unsure.gif

... und wieso (noch)?? think.gif

Zitat (münsterland-radler @ 05.12.2011, 18:51) *
Zitat (Achim @ 05.12.2011, 15:19) *
§ 9 gilt aber nur, wenn abgebogen wird. Die erste Fußgängerquerung ist vor dem Abbiegen, folglich gilt § 25 StVO. Der zweite Fußgängerkonflikt ist beim Abbiegen, daher hat der Fußgänger Vorrang.

Beginnt der Abbiegevorgang nicht mit dem Fahrstreifenwechsel (bzw. dem Seitenblick davor)?

no.gif mit dem wirklichen Abbiegen...

Das davor ist ein reiner Fahrstreifenwechsel....


OJ


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mir
Beitrag 05.12.2011, 19:48
Beitrag #27


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Zitat (Schorsch @ 05.12.2011, 15:27) *
Das ist die typische Reaktion der Behörden, dass kurzerhand 205er für Radfahrer aufgestellt werden, wenn Autofahrer ihren Vorrang missachten. So will man Radfahrer in die Rolle der selbst Schuldigen drängen, auch wenn der 205er gegenüber Querverkehr gilt und nicht gegenüber Abbiegern.


Nun ja, die Z205 dürfen auch nicht beliebig aufgestellt werden. Meistens argumentiert die Behörde dann, daß das Schild zur Gefahrenvermeidung nötig ist. Dann sind allerdings auch die Alternativen zu prüfen und nach den VwV zu bewerten - immerhin soll die Vorfahrtsregelung so sein, daß es sie für den VT möglichst einfach einzuhalten ist.

Aber generell kann ein Radweg nur dann abweichend von der Fahrbahn beschildert werden, wenn er selbstständig ist (was dann auch wieder zu Folge hat, daß keine Benutzungspflicht für den Radweg besteht, egal was da an blauen Schildern steht).

Mit manchen Behörden redet man als Radfahrer allerdings am besten nur, wenn keine Möglichkeit besteht, die Regelung für den Radverkehr zu verschlechtern.


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 05.12.2011, 19:53
Beitrag #28





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Ich habe glaube ich schon mal (erfolglos) versucht herauszufinden wer zuständige Behörde ist.

Für Fußgänger hielten die Autofahrer ja (siehe Link), als Radfahrer hatte ich nie Rechtsabbieger vor mir, denen ich Vorfahrt zu gewähren hätte. Ich glaube hier eher an Standard-Beschilderungs-Vorgehen als fehlende Rücksichtnahme.
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