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> Strafanzeige Wegen Kennzeichenmissbrauch
JTH
Beitrag 03.01.2011, 07:06
Beitrag #51


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Ein erneutes FV ist bei der momentanen Konstellation nicht vorgesehen, da das Strafverfahren ja eingestellt werden soll, wenn Du damit einverstanden bist und die Einstellungsauflagen (500€) akzeptierst.
Bei einer Verhandlung vor Gericht kann aber ein Fahrverbot durchaus ausgesprochen werden. Zusammen mit den drei Punkten wäre Dein Punktestand aber dann bei 9 und würde 5 Jahre stehen bleiben. Das wäre quasi die "halbe Miete" für den Verlust der FE. Du müsstest Dich 5 Jahre stark am Riemen reißen (Was aber durchaus möglich ist!!!) um hier nicht weiter aufzubauen.

Wie gesagt, würde nur ein kompletter Freispruch zu einer wesentlichen Verbesserung Deiner derzeitigen Situation helfen. Und die Chancen in München sind dafür nicht sehr groß.


--------------------
Grüße aus dem Allgäu - JTH



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S_Driver
Beitrag 26.04.2013, 20:01
Beitrag #52


Neuling


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Ich (habe selbst keinen Motorradführerschein) berichte hier mal von einem Fall im Bekanntenkreis der mir unverständlich ist.

Auszug aus dem Strafbefehl:

„...Kennzeichen in einem Winkel von 43 Grad am Schutzblech Ihres Kraftrades
montiert, so dass es – wie bei der Montage beabsichtigt – nahezu waagerecht zur Fahrbahn stand
und von einem nachfahrenden Verkehrsteilnehmer nur schwer erkennbar war.
Das wussten Sie.

…..
strafbar als
Kennzeichenmissbrauch gem. §22 Abs 2, Abs. 1 Nr. 3 StVG.

….
gegen Sie wird eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen ...“


Diese Urteil wurde von einem oberbayerischen Amtgericht gesprochen.
Ich finde das übertrieben hart zumal offensichtlich alles getan wurde um es schlimmer zu machen als es war:

- Der Winkel wurde einem Foto entnommen. Ich messe aber max. nur 39 Grad.
- Weiterhin sind 43 Grad nicht fast waagerecht.
- Auf dem Beweisfoto von hinten kann man selbst auf der Schwarzweiss-Kopie vom RA noch das Kennzeichen ablesen.

Diese Unzulänglichkeiten wurde aber alle vom Gericht ignoriert.

Das Verfahren wurde zwar inzwischen gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt aber mit den RA-Kosten kommt da eine ganz schöne Summe zusammen.
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oscar_the_grouch
Beitrag 27.04.2013, 13:48
Beitrag #53


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Vor (dem königl. bayr.) Amtgericht und auf hoher See.... Aber sowas weiß man ja vorher.
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dopero
Beitrag 27.04.2013, 17:22
Beitrag #54


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Zitat (S_Driver @ 26.04.2013, 20:01) *
- Der Winkel wurde einem Foto entnommen. Ich messe aber max. nur 39 Grad.
- Weiterhin sind 43 Grad nicht fast waagerecht.

Die genauen Winkel sind in diesem Fall imho nicht von Bedeutung, da in jedem Fall die in der relevanten Vorschrift genannten 30 Grad zur Senkrechten deutlich überschritten sind.
(FZV §10 (6) -> 93/94/EWG)
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Alex1005
Beitrag 29.04.2013, 02:23
Beitrag #55


Neuling
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da einige mir eine privat nachricht geschrieben haben.

gegen zahlung von 500€ wurde das verfahren eingestellt.

war beim anwalt, der hatte mir geraten, nicht vor gericht zu gehen. er meinte damals, jeder motorradfahrer ist vor fahrtantritt dazu verpflichtet ist, zu überprüfuen, ob das motorrad verkehrstauglich ist sprich ob auch das kennzeichen den richtigen winkel hat.

lg
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JTH
Beitrag 29.04.2013, 14:30
Beitrag #56


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Da hat Dein Anwalt recht...

Und die 50€ Einstellungsauflage liegen in dem Bereich, der durchaus bei solchen Delikten im Rahmen liegt.


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



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andreas7z
Beitrag 29.04.2013, 17:06
Beitrag #57


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meine Ausrede zur Diskussion im Forum.

Bedauerlicher weise ist mir das Motorrad rückwärts gegen einen Poller gerollt.
Habe das Fahrzeug ungeschickt bergauf vom Ständer geschoben, danach rollte es rückwärts.
Beim rückwarts rollen stand der Poller im wege, der gegen das Kennzeichen gedrückt hat. Dabei hat sich das Kennzeichen am Poller verharkt.
Beim vorwärts schieben wurde es leider verbogen was ich nicht bemerkt habe.
Sowas kann jedem passieren. Ein Vorsatz dürfte bei diesen Angaben nur schwer beweisbar sein.

Was halten die "Law and Order" Mitglieder aus dem Forum von dieser Ausrede???? think.gif think.gif laugh2.gif laugh2.gif
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Kai R.
Beitrag 29.04.2013, 17:12
Beitrag #58


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laugh2.gif

Du bist für die Vorschriftsmäßigkeit Deines Fahrzeugs verantwortlich. Die Strafen sind in der Regel für Fahrlässigkeit. Mit Deiner Argumentation kommst Du nicht weiter.


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Grüße

Kai

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kabo55
Beitrag 29.04.2013, 18:00
Beitrag #59


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Zitat (JTH @ 29.04.2013, 15:30) *
Und die 50€ Einstellungsauflage liegen in dem Bereich, der durchaus bei solchen Delikten im Rahmen liegt.


Wo ist das Gericht, bei dem man fürn Fuffi eine Einstellung bekommt? dribble.gif
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andreas7z
Beitrag 29.04.2013, 18:26
Beitrag #60


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Hallo Kai,

Einen Straftatbestand zu konstruieren wenn das Kennzeichen schräg am Moped angebracht ist geht aus meiner Sicht zu weit.
Dann könnte jeder bei einem stark verschmutzten Kennzeichen am Moped Vorsatz und somit eine Straftat unterstellen.
Soll besonders bei Enduro Fahrer, die auch mal im Gelände fahren wollen, üblich sein Öl über das Kennzeichen zu schütten.
Dann ist das Kennzeichen in kürzester Zeit unleserlich, da sich der Staub auf dem Kennzeichen ablagert.

Bei meinem 50 ccm Zweitakter war das Versicherungskennzeichen öfters unleserlich, weil der Öldampf aus dem Auspuff sich auf das Kennzeichen niederschlug.
Einmal musste ich ganze 5 DM bezahlen, weil eine Polizeistreife mich anhielt. Das Kennzeichen war weitgehend unleserlich.
Habe das Kennzeichen sofort mit dem Taschentuch geputzt und den total Überraschten gespielt.
Soetwas kann passieren laugh2.gif laugh2.gif Eine Straftat wurde mir damals überhaupt nicht unterstellt, wäre auch so nicht zu beweisen gewesen.


Welcher Mopedfahrer kontrolliert vor Fahrtantritt ob das Kennzeichen eventuell stark verschmutzt ist???

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nachteule
Beitrag 29.04.2013, 20:02
Beitrag #61


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Hallo, andreas7z,

Zitat (andreas7z @ 29.04.2013, 19:26) *
Welcher Mopedfahrer kontrolliert vor Fahrtantritt ob das Kennzeichen eventuell stark verschmutzt ist???

wenn Du angibst, dass Du es vor Fahrtantritt überprüft und in dem unleserlichen Zustand gelassen hast, sind wir möglicherweise schon beim Vorsatz.

Im Umkehrschluss heißt das: Wenn Du das Kennzeichen nicht überprüft hast, hast Du fahrlässig gehandelt, Dich aber trotzdem (je nach Sachlage) strafbar gemacht.

Nur, weil so etwas nicht immer gleich geahndet wird, heißt das noch lange nicht, dass man straflos so damit herumfahren kann.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

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Kai R.
Beitrag 29.04.2013, 20:42
Beitrag #62


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Die Herren in blau sind da etwas sensibel. Vorne ist eh schon kein Kennzeichen, im Gesicht das Visier. Wenn dann noch das hintere Kennzeichen unlesbar gemacht wird (und sei es nur für den schnellen Blick) dann herrscht völlige Anonymität - und das ist die Vorstufe zur Anarchie. Meist ist es ja eine bestimmte Klientel, die so rumfährt.


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Grüße

Kai

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andreas7z
Beitrag 30.04.2013, 09:14
Beitrag #63


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Bei einem verschmutzten und damit unleserlichen Kennzeichen ist die Abgrenzung zwischen einfacher OWI und einer Straftat schwierig.
Wie kann man dem Betroffenen nachweisen dass er das Kennzeichen vorsätzlich mit Schmutz unleserlich gemacht hat. think.gif think.gif
Im Strafverfahren muss aber die Staatsanwaltschaft den Vorsatz schlüssig beweisen. Das ist sehr schwierig.
In speziellen Kreisen (Geländeausrittt mit Enduro z. Bsp.) soll es üblich sein etwas Öl auf das Kennzeichen zu schmieren damit der Schmutz es unleserlich macht.
Die Owi kostet meines Wissens bei einem richtigen Kennzeichen (Urkunde) 10 EUR. Ein Versicherungskennzeichen ist dann nochmals billiger.
Bei einem schräg angebrachten Kennzeichen ist der Vorsatz natürlich nachweisbar. Der Halter hat es schließlich vorsätzlich so montiert.
Bei einem verbogenen Kennzeichen wird es schon schwieriger.
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nachteule
Beitrag 30.04.2013, 13:48
Beitrag #64


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Hallo, andreas7z,

Zitat (andreas7z @ 30.04.2013, 10:14) *
Bei einem verschmutzten und damit unleserlichen Kennzeichen ist die Abgrenzung zwischen einfacher OWI und einer Straftat schwierig.

richtig, aber es ist nicht unmöglich.

Zitat
Wie kann man dem Betroffenen nachweisen dass er das Kennzeichen vorsätzlich mit Schmutz unleserlich gemacht hat. think.gif think.gif
Im Strafverfahren muss aber die Staatsanwaltschaft den Vorsatz schlüssig beweisen. Das ist sehr schwierig.
In speziellen Kreisen (Geländeausrittt mit Enduro z. Bsp.) soll es üblich sein etwas Öl auf das Kennzeichen zu schmieren damit der Schmutz es unleserlich macht.

Auch hier ist es in vielen Fällen zwar schwierig, aber nicht unmöglich, festzustellen, ob absichtlich manipuliert wurde.

Lass Deine Phantasie mal ein wenig schweifen, dann wirst Du selber darauf kommen.

Fakt ist: Nicht jeder Kennzeichenmissbrauch lässt sich nachweisen, da brauchen wir uns gar nichts vormachen.

Das Risiko, entdeckt zu werden, ist allerdings nicht gerade gering und die Folgen können teuer werden.

Viele Grüße,

Nachteule


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JTH
Beitrag 30.04.2013, 14:27
Beitrag #65


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Zitat (kabo55 @ 29.04.2013, 18:00) *
Zitat (JTH @ 29.04.2013, 15:30) *
Und die 50€ Einstellungsauflage liegen in dem Bereich, der durchaus bei solchen Delikten im Rahmen liegt.


Wo ist das Gericht, bei dem man fürn Fuffi eine Einstellung bekommt? dribble.gif

Soll natürlich 500€ heißen... whistling.gif


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Kühltaxi
Beitrag 01.05.2013, 15:40
Beitrag #66


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Zitat (andreas7z @ 29.04.2013, 18:06) *
Was halten die "Law and Order" Mitglieder aus dem Forum von dieser Ausrede???? think.gif think.gif laugh2.gif laugh2.gif

Bin zwar kein Law and Order Mitglied aber wenn du das machen willst sollte das Kennzeichen schon krumm und auch in sich verbogen sein was auf die Dauer blöd aussieht und nicht schön akkurat hochgestellt wie im Foto des Eingangsbeitrags. Außerdem solltest du nicht öfters dem selben Polizisten begegnen.


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