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> Bodenfreiheit?, Wo steht es mit der Bodenfreiheit
zpeedy
Beitrag 29.11.2004, 23:21
Beitrag #51


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sofern das alles von nem aas abgenommen ist. meine meinung.


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zopiclon
Beitrag 30.11.2004, 11:17
Beitrag #52


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Zitat
Die haben eine bestimmte Höhe, damit ALLE Fz über die Aufpflasterung fahren können. Bei 3 cm Bodenfreiheit kommt man nun mal nicht mehr darüber.

kommt man wohl , zwar etwas umständlich, aber es geht - sogar mit noch weniger bodenfreiheit blink.gif
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Die Weiße Maus
Beitrag 30.11.2004, 12:21
Beitrag #53


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police.gif

Genau !!! deshalb gibt es den § 30 StVZO

Zitat
§30 Beschaffenheit der Fahrzeuge

(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß

1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,....


police.gif


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Fahrt bitte nie schneller !!! Denkt an Eure Schutzengel !!!
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zpeedy
Beitrag 30.11.2004, 12:33
Beitrag #54


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Zitat
§30 Beschaffenheit der Fahrzeuge

(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß

1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,....


Davor gilt es wohl zu klären---
was ist unvermeidbar?
was ist ne behinderung?

es gibt genug leute die mit nicht tiefergelegten autos noch wesentlich langsamer oder für andere als hinderniss durch die gegend fahren.

Mahlzeit, ich mach nacher weiter (:


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Cobra
Beitrag 30.11.2004, 12:37
Beitrag #55


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Zitat (Die Weiße Maus @ 30.11.2004, 12:21)
police.gif

Genau !!! deshalb gibt es den § 30 StVZO

Zitat
§30 Beschaffenheit der Fahrzeuge

(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß

1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,....


police.gif

Na, toll. Und in 30er Zonen werden die Bremshügel eingebaut, über die ich nur im Schrittempo mit Bodenkontakt komme und das mit einem Serienfahrwerk, ohne jegliche Modifikation. Ist ja egal ob früher andere Bedingungen galten, Halter von Oldtimern können ja ihr Auto hochlegen. ranting.gif


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Gast_Guest_*
Beitrag 30.11.2004, 22:37
Beitrag #56





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Ich auch mal wieder tongue.gif

Von ner Behinderung hatte ich ja gar nicht gesprochen, sowas muss ja nich sein, nervt nur. Aber wenn ICH mein Auto so tief lege, dass MEINE Forntlippe an sonem Bremsboppel schleift, is das doch MEIN Problem oder nicht? whistling.gif

Es geht nicht darum, dass ich da drüber krieche, sondern ganz normale Fahrweise, halt nur sehr tiefes Auto. Das ist das, was mich unterm Strich interessiert. Wie verhalten sich Cops, TÜV, Sachverständige und sonstige "offizielle" Stellen die sich mit meinem Auto befassen könnten, wenn es einfach sehr tief ist und evtl. mit der FrontLIPPE ab und an mal Bodenkontakt hätte??? think.gif

greetz
fate wavey.gif

*der sich hier bald n festen account anlegt wenn die diskussion weitergeht* rolleyes.gif
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Matte
Beitrag 01.12.2004, 00:52
Beitrag #57


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Fate, das kommt immer auf den Gesamteindruck an. Sind z.B. die Blinker oder Scheinwerfer durch die Tieferlegung zu niedrig, so spielt die eigentliche Tiefe nur eine geringe Rolle. Wenn das Auto aber schon förmlich auf dem boden schleift, sehe ich da wenig Spielraum.


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Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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zopiclon
Beitrag 01.12.2004, 13:17
Beitrag #58


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Zitat
§30 Beschaffenheit der Fahrzeuge

(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß

1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,....


sollte eines meiner autos jemals aufgrund der tieferlegung und rad-reifen kombi immer langsamer über deutschland schlechte strassen und "bauliche verkehrsbehinderungen" fahren als einige (super)sportwagen oder oltimer, dann würde ich wissen, das mein wagen mehr als unvemeidbar gefährdet, bejindert oder belästigt,...
aber dazu wird es wohl niemals kommen

ps: habe diesen sommer noch einen cobra nachbau (unverbastelt) aus holland glaube ich gesehen, der an der VA einen platten hatte, wei der reifen aufgeschlitzt würde - ob man es glauben mag oder nicht die karosse lag auf dem boden auf nachdem die luft plötzlich entwichen war, die fahrerin machte kein glückliches gesicht über die ramponierte karosserie.........
ich denke das sagt alles aus wavey.gif
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meisterLars
Beitrag 05.03.2006, 13:20
Beitrag #59


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Leidiges Thema. Ich will dazu auch mal ein paar Erfahrungswerte beitragen.

Ich hatte mal einen Peugeot 106 XSI, mit 40mm Federn und 195/45-15 auf ner 7x15 Felge. Der hat nirgendswo gekratzt, oder ist aufgesetzt.

Danach hab ich mir ein Vernunftauto gekauft. Skoda Octavia Combi TDI, komplett serienmäßig. Bei dem hab ich innerhalb von 5 Jahren 3 mal Teile der Motorkapselung erneuern müssen, weil diese beim Aufsetzen (!) gebrochen und teilweise auch zersplittert sind. Liegt zum einen am relativ niedrigen Einbau des Motors, zum anderen am großen vorderen Karosserieüberhang. Selbst in Parkhäusern mußte ich aufpassen, beim Befahren der Auffahrtrampen nicht mit der (serienmäßigen) Frontschürze zu kratzen.

Heute fahre ich (nachdem Dieselfahren zu teuer geworden ist) nen 91er Jetta mit 60/40 Fahrwerk und 195/45-15. Mit der serienmäßigen (flexiblen) Spoilerlippe kratze ich dann hin und wieder auch mal an der Fahrbahn.

Die Frage die ich jetzt noch hätte,
Der TÜV hat mir dieses Fahrwerk mit einer Gesamttieferlegung von ca. 50mm eingetragen. Wie groß ist da noch der Spielraum bei Kontrollen? Außer am Frontspoiler kratzt da nämlich gar nix. Bahnübergänge, Temposchwellen, voll besetztes Auto... alles kein Problem. Hab nur Angst, daß die W8meister police.gif bei einer Kontrolle den Wagen zum Zweck der Vorführung beim Gutachter stilllegen.

Gruß
Lars
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Offroad-Events
Beitrag 05.03.2006, 16:08
Beitrag #60


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Ich sag nur Bodenfreiheit kann man nie genug haben. Bei meinem Auto ist der tiefste Punkt das hintere Differential und da hab ich 30cm+ whistling.gif whistling.gif , demnächst noch mehr rolleyes.gif


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Mahlzeit ! und Gruß Karsten
"Fußball ist auch nur ein Spiel, wie Schach ohne Würfel, und da hilft es nicht jetzt den Sand in den Kopf zu stecken"
Peter Zwegat hat Schulden bei Chuck Norris.
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GM_
Beitrag 05.03.2006, 17:36
Beitrag #61


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Beim Passieren bestimmter Stellen setzt mein S4 regelmäßig auf, ich denke mal mit der Auspuffanlage oder so, obwohl alles abgenommen ist. Ist aber eigentlich nicht weiter schlimm, der Asphalt wird die Kratzer vertragen und mein Auspuff auch. cool.gif


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Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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Nucki
Beitrag 08.03.2006, 20:07
Beitrag #62


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Zitat (meisterLars @ 05.03.2006, 13:20) *
Die Frage die ich jetzt noch hätte,
Der TÜV hat mir dieses Fahrwerk mit einer Gesamttieferlegung von ca. 50mm eingetragen. Wie groß ist da noch der Spielraum bei Kontrollen? Außer am Frontspoiler kratzt da nämlich gar nix. Bahnübergänge, Temposchwellen, voll besetztes Auto... alles kein Problem. Hab nur Angst, daß die W8meister police.gif bei einer Kontrolle den Wagen zum Zweck der Vorführung beim Gutachter stilllegen. Gruß
Lars
Normalerweise gibt es keine in etwa Eintragungen. Wer ein Gewindefahrwerk verbaut hat bekommt meist die Restgewindegänge eingetragen, bei einem anderen Sportfahrwerk wird der Abstand vom Boden zur Kotflügelkante eingetragen. Ich glaube allerdings kaum, wenn Du den Verstellbereich beachtet hast bzw. die Eintragung von der Realität nicht um mehrere mm abweicht Du Probleme bekommst.


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meisterLars
Beitrag 08.03.2006, 21:40
Beitrag #63


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Zitat
Ich glaube allerdings kaum, wenn Du den Verstellbereich beachtet hast bzw. die Eintragung von der Realität nicht um mehrere mm abweicht Du Probleme bekommst.


Ich hab kein Verstellbereich. Istn Komplettfahrwerk. Vorne -60mm, hinten -40mm. Hinten noch mit Nutenverstellung, allerdings waren diese von Anfang an in der tiefsten Stellung.
Beim Eintragen des Fahrwerks hat das mit 60/40 auch noch gepasst, das war vor knapp einem Jahr. Jetzt sind es etwa 70/50, da, wie zu erwarten war, die Federn ein wenig gesackt sind.

Gut daß die Federn nicht von PowerTech sind. Sonst würde der Jetta jetzt wohl schon mit den Querlenkern aufm Boden schleifen... whistling.gif
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derbrummel
Beitrag 18.03.2006, 15:44
Beitrag #64


Neuling


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von der art texte hab ich noch mehr. einen stell ich mal rein...

Wie tief darf ein Auto sein ?
Eine Frage, mit der viele in dieser Saison konfrontiert wurden. VW SPEED hat den Paragraphenwald durchforstet und fand keine Regel für den TIEFBAU.
Manchem Tuning-Fan klappte die Kinnlade herunter, als bei "Alles VW" in Osnabrück am Beginn der Saison Polizisten sieben Zentimeter hohe Holzklötzchen an Bindfäden unter dem Auto herzogen, um zu sehen, ob es irgendwo aneckt. "Ist das denn überhaupt rechtens ?" fragten die verdutzten VW-Fahrer und warfen die Stirn in Falten. Gern klärte die Polizei auf und teilte mit, sie habe ihre Vorschriften und legte einige Fahrzeuge kurzerhand still - allerdings wegen anderer Umstände als der Tieferlegung. Die Frage lautet also : War dies Übereifer oder gibt es Vorschriften, die ein solches Vorgehen rechtfertigen ?
Unsere Recherche in der Pressestelle des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) in Flensburg ergab, dass es keine gesetzliche Vorschrift gibt, welche die Bodenfreiheit von Automobilen regelt. "Lediglich für Geländewagen gibt es eine Mindesthöhe, den so genannten Böschungswinkel", schränkte Angela Bartholomae von der Pressestelle ein. Also, alles klar ? Noch nicht ganz !
Wir schlugen selbst in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) nach und fanden... nichts : Kein Wort über Tieferlegungen. Einzig der Gummiparagraph 30 über Zulassungsbestimmungen von Fahrzeugen könnte relevant sein, doch kein Absatz, kein Anhang trifft dieses Thema.
Die Prüfungsorganisationen tragen Fahrwerke namhafter Hersteller in die Fahrzeugpapiere ein, die etwa per Gewindeverstellung Tieferlegungen weit unter die oft zitierten 110 Millimeter Bodenfreiheit ermöglichen. Gleichzeitig gibt es aber auch das VdTÜV Merkblatt 751, das in einem Anhang eine Mindestbodenfreiheit von 110 Millimeter empfiehlt. Also fragten wir einen Experten des TÜV Rheinland in Köln. Herr Fälker erklärt, dass das Merkblatt VdTÜV 751 nicht mehr als eine "Richtschnur" für den Prüfer ist und keine Rechtsverbindlichkeit besitzt. Für den Praktiker ist es viel wichtiger, dass die Fahrzeuge noch anständig über Bodenwellen in Tempo 30-Zonen kommen. "Da sollte nach Möglichkeit nichts aufsetzen. Wie tief ein Fahrzeug am Ende sein darf, kann man pauschal nicht sagen. Manche Autos haben in der Mitte ihren tiefsten Punkt, andere vorn am Spoiler, einige auch erst am Endtopf", erklärt Fälker. Es komme auf den Einzelfall an.
Ein vernünftiger Standpunkt, gleichzeitig aber keine pauschale Reglementierung, die einem das Leben knapp über der Grasnabe generell verbieten würde. Stilllegungen nur wegen zu geringer Bodenfreiheit wären somit unzulässig.
Bleibt noch die direkte Nachfrage bei der Polizei. Gerd Nolte vom 1. Polizeikommissariat in Osnabrück kann sich noch gut an die Aktion anlässlich "Alles VW" erinnern. Tatsächlich habe man einen Holzklotz mit 7,5 Zentimetern Höhe verwendet. Eine Toleranz zu den bekannten elf Zentimetern, die man den Fahrzeugbesitzern gutschrieb. Grundlage des Handelns sei nicht das Merkblatt 751 gewesen, sondern der Grundsatz der Verkehrssicherheit. "Ausschlaggebend für die Stilllegungen war nicht die Tieferlegung, sondern die dazu gewählte Rad-/Reifenkombination", stellt Gerd Nolte richtig. Ansgar Warmhoff von der Dekra Osnabrück war laut Gerd Nolte für die Begutachtung der Fahrzeuge zuständig und arbeitet eng mit der Polizei zusammen. Am Telefon mochte sich der Sachverständige allerdings nicht äußern und verwies auf die Zentrale der Dekra in Stuttgart. Die Presseabteilung dort nennt als Grundlage einerseits die im Merkblatt 751 beschriebene Prüf-Methode, stellt aber die Entscheidung über die Zulässigkeit ins Ermessen des Prüfers.
Fazit : Nur wegen einer heftigen Tieferlegung kann eigentlich nichts passieren - solange sie korrekt eingetragen ist ! Alle Umbaumaßnahmen müssen im Fahrzeugschein genauestens vermerkt sein. Hilfreich ist es, neben dem Schein die Prüfberichte mitzuführen, nur für den Fall, dass die Polizei die Eintragung an sich anzweifelt.
Aber auch das kann euch nicht vor einer Wiedervorführung des Fahrzeuges nach §17 StVZO bewahren. Sollte ein Polizist berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Gutachtens oder am verkehrstauglichen Zustand des Fahrzeuges haben, kann er eine Mängelkarte ausstellen. Innerhalb einer Frist muss dann der Mangel abgestellt, und das Fahrzeug einem Gutachter vorgeführt werden.
Unser Tipp : Den Kompletten Umbauplan vorab mit dem zuständigen Prüfer absprechen und hinterher alles penibel eintragen lassen. ABEs und Prüfberichte immer mitführen. Bei der Kontrolle immer freundlich, sachlich und zurückhaltend bleiben, dann kann fast nichts schief gehen. (Text : Thorsten Elbrigmann, Quelle : VW SPEED)
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