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> von Polizei angehalten und Roller beschlagnahmt
derblig
Beitrag 30.07.2010, 12:49
Beitrag #51


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ich warte nun was die Staastan. schickt
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Sasquatch
Beitrag 30.07.2010, 13:04
Beitrag #52


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Zitat (derblig @ 30.07.2010, 13:28) *
Deine Ansicht wegen Sozialstunden ist falsch.Sozials. kann jeder bekommen egal wie alt er ist.In der Regel haben aber Erwachsene eine Arbeit sollte dies nicht der Fall sein kann er genau so Sozialst. bekommen
Ich befasse mich, wenn ich dich altersmäßig richtig einschätze, schon länger mit Recht als du lebst. Davon abgesehen ist der, der lesen kann, klar im Vorteil. Ich hatte nicht geschrieben, dass Erwachsene keine Sozialstunden bekommen können (das können sie auch nicht, aber das steht auf einem anderen Blatt), ich hatte geschrieben, dass bei Anwendung des JGG keine Geldstrafe möglich ist, also das genaue Gegenteil. Also meine Posts erst lesen, dann darüber nachdenken, dann nochmal lesen und erst wenn man sie verstanden hat hingehen und behaupten, meine Ansicht sei falsch.


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derblig
Beitrag 30.07.2010, 19:46
Beitrag #53


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Sasquatch eine Vermutung ist nicht wissen und auch 50Jährige können zum Beispiel,was weis ich,an 20Abende dasSchwimmbad saubermachen wärend der Saison oder was weis ich
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Q-Treiberin
Beitrag 30.07.2010, 19:49
Beitrag #54


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Gib es doch einfach mal auf Dein Unwissen hier so offen zur Schau zu stellen und glaube Leuten die sich beruflich täglich mindestens 8 Stunden mit Recht und Gesetz befassen... mad.gif


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Gast_klaus62_*
Beitrag 30.07.2010, 19:57
Beitrag #55





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Zitat (derblig @ 30.07.2010, 20:46) *
... und auch 50Jährige können Sozialstunden bekommen


wenn du so sicher bist dann kannst du bestimmt auch Beweise dafür posten.

ansonsten lese meinen letzten Beitrag noch einmal wavey.gif


Zitat (derblig @ 30.07.2010, 20:46) *
... und auch 50Jährige können zum Beispiel,was weis ich,an 20Abende dasSchwimmbad saubermachen wärend der Saison oder was weis ich


können das evtl 1€-Angestellte sein? whistling.gif
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derblig
Beitrag 30.07.2010, 20:16
Beitrag #56


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Lass die 1€joper aus dem Spiel die haben wohl eine grössere Strafe bekommen die dürfen zu ihren Hartz4 Satz noch für ein € die Stunde arbeiten
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Gast_klaus62_*
Beitrag 30.07.2010, 20:21
Beitrag #57





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Zitat (derblig @ 30.07.2010, 21:16) *
Lass die 1€joper aus dem Spiel


warum?

es geht nur um deine Aussage wegen den Sozialstunden, um mehr nicht whistling.gif
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derblig
Beitrag 30.07.2010, 20:28
Beitrag #58


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die Ein€joper haben eine grössere Strafe da sie zB 5Stunden täglich über mehrere Monate die Strassen und Mülleimer der Gemeinde oder so reinigen und für SoziStunden bekommst du nix nur dass das nach sagen wir mal 20 Stunden vorbei ist
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Gast_klaus62_*
Beitrag 30.07.2010, 20:32
Beitrag #59





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wenn du mal 20 Std lang den Popo eines 90ig-jährigen abgeputzt hast dann wirst du wissen, dass Sozialstunden sehr wohl auch eine Strafe sein können whistling.gif
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Q-Treiberin
Beitrag 30.07.2010, 20:32
Beitrag #60


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@derblig, was hat das bitte mit Deinem Roller-Problem zu tun? Oder willst Du einen Nebenkriegsschauplatz aufmachen damit Du (immer noch!) nicht unsere Fragen beantworten musst.... dry.gif


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lanzelot72
Beitrag 30.07.2010, 20:37
Beitrag #61


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Zitat (klaus62 @ 30.07.2010, 20:57) *
wenn du so sicher bist dann kannst du bestimmt auch Beweise dafür posten. ...

OK, Du willst Namen, Adressen, Telefonnummern ?

Das dürfte jetzt eher schwierig werden, aus wohl nachvollziehbaren Gründen, aber frag doch mal bei der Gemeindeverwaltung Ziemetshausen nach, die dürfen ja hoffentlich eine "generelle" Auskunft geben.

Ich hätte da nämlich mindestens einen Kandidaten jenseits der 40, die über einige Wochen im örtlichen Wertstoffhof ...

Griaßle!


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Hauptsach, dr Ranza spannt ond dr Karra lauft !
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Gast_klaus62_*
Beitrag 30.07.2010, 20:40
Beitrag #62





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Zitat (lanzelot72 @ 30.07.2010, 21:37) *
Ich hätte da nämlich mindestens einen Kandidaten jenseits der 40, die über einige Wochen im örtlichen Wertstoffhof ...


.... Sozialstunden abgeleistet hat? blink.gif

hat der Parkplatz von Günzburg auch eine Webseite? laugh2.gif

Griaßle
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derblig
Beitrag 30.07.2010, 20:45
Beitrag #63


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danke lanzelot72
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Gast_klaus62_*
Beitrag 30.07.2010, 20:51
Beitrag #64





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das was Lanzelot meint ist Gemeinnützige Arbeit.

hat absolut nichts mit Sozialstunden zu tun

Lese diesen Link
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derblig
Beitrag 30.07.2010, 21:00
Beitrag #65


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ok wusste ich nicht was sind dann sozistunden nur neben bei gefragt und ich hab was was für mich gut sein könnte was mein Roller angeht.Ich werdss gleich einposten

Hab dieses im Net gefunden was mich beruigt was meine Sache angeht
Da dieses Meßverfahren kein standardisiertes Meßverfahren darstellt, hätte der Einspruchsrichter für eine Verurteilung beschwerdefest darzulegen, in welchem Abstand das Polizeikrad dem Betroffenen hinterhergefahren ist, wie hoch der Abstand zum Fahrzeug des Betroffenen war und dieser während der Kontrollfahrt verändert hat, die Tageszeit, Witterungs- u. Verkehrsverhältnisse.
Ferner sind Angaben dafür notwendig, wie der Motorradpolizist den Abstand ermittelt hat, insbesondere, wie er seine Überzeugung gewonnen hat, daß sich dieser nicht verändert hat.
Zusätzlich mußte der Polizist das Verkehrsgeschehen permanent erfassen und verarbeiten, um nicht seinerseits einen Verkehrsunfall zu verursachen.
Derjenige, der dies alles in der von den Rechtsbeschwerdegerichten geforderten Weise zu erfüllen vermag, verdiente eine Sonderbeförderung.

Unter Berücksichtigung dieser Umstände ist nicht davon auszugehen, daß dieses Owi-Verfahren geführt wird. Sollte dies gleichwohl so sein, wäre ein Einspruch keineswegs ohne jedwede Erfolgsaussicht.
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Gast_klaus62_*
Beitrag 30.07.2010, 21:08
Beitrag #66





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Zitat (derblig @ 30.07.2010, 22:00) *
ok wusste ich nicht was sind dann sozistunden nur neben bei gefragt
Sozialstunden

und, nebenbei gesagt, ich will dir nichts böses smile.gif

wavey.gif

edit:

lass das nacheditieren doch bitte, es nervt langsam

Zitat (derblig @ 30.07.2010, 22:00) *
Hab dieses im Net gefunden was mich beruigt was meine Sache angeht


kannst du auch die Seite verlinken wo du das gefunden hast?

Der Beitrag wurde von klaus62 bearbeitet: 30.07.2010, 21:03
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Q-Treiberin
Beitrag 30.07.2010, 21:18
Beitrag #67


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Zitat (derblig @ 30.07.2010, 22:00) *
Da dieses Meßverfahren kein standardisiertes Meßverfahren darstellt, hätte der Einspruchsrichter für eine Verurteilung beschwerdefest darzulegen, in welchem Abstand das Polizeikrad dem Betroffenen hinterhergefahren ist, wie hoch der Abstand zum Fahrzeug des Betroffenen war und dieser während der Kontrollfahrt verändert hat, die Tageszeit, Witterungs- u. Verkehrsverhältnisse.
Ferner sind Angaben dafür notwendig, wie der Motorradpolizist den Abstand ermittelt hat, insbesondere, wie er seine Überzeugung gewonnen hat, daß sich dieser nicht verändert hat.
Soweit ich das verstehe geht es bei dem von Dir zitierten darum eine Owi wegen überhöhter Geschwindigkeit zu begründen.

Das trifft aber nicht zu, wenn der police.gif aufgrund vermuteter Überschreitung einen Roller zum Gutachter gibt um Manipulationen festzustellen.

Aber Klaus hat recht, verlinke bitte Deine Quelle, dann kann man alles lesen kann und nicht nur das was Du für lesenswert hältst.


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lanzelot72
Beitrag 30.07.2010, 21:34
Beitrag #68


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Zitat (klaus62 @ 30.07.2010, 21:40) *
... hat der Parkplatz von Günzburg auch eine Webseite? laugh2.gif

Du bist GEMEIN !!!

*schmoll*

sadwalk.gif


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Gast_klaus62_*
Beitrag 30.07.2010, 21:37
Beitrag #69





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Zitat (lanzelot72 @ 30.07.2010, 22:34) *
*schmoll*


nicht schmollen laugh2.gif

als Entschädigung lade ich dich am Sonntag zu Grillen ein (mit Anhang)

soll ja schönes Wetter werden!

wavey.gif
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hallo-stege
Beitrag 31.07.2010, 07:04
Beitrag #70


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Zitat (derblig @ 30.07.2010, 22:00) *
Unter Berücksichtigung dieser Umstände ist nicht davon auszugehen, daß dieses Owi-Verfahren geführt wird. Sollte dies gleichwohl so sein, wäre ein Einspruch keineswegs ohne jedwede Erfolgsaussicht.


1. geht es hier nicht um eine OWI wegen zu schnellen Fahrens, sondern um eine Straftat wegen Fahrens ohne FE

2. liegt zu Deinem Roller ein Gutachten vor, welches bestätigt, daß Du etwas manipuliert hast.

"Sozialstunden" sollen beratungsresistenten Rollerfrisierern die Erkenntnis bringen, das ihr Tun (also das Rollerfrisieren) auf öffentlichen Strassen unerwünscht ist wink.gif

Gruss von Frank


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derblig
Beitrag 31.07.2010, 08:35
Beitrag #71


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1.die Messung der Gesch. meines Rollers war wie oben und es war noch ein Auto dazwischen!!
2.ist es doch egal ob OWI oder ST,die Messung der Geschwindigkeit ist Sache!
3.nirgentwo liegt ein Gutachten von dass mein Roller frisiert ist oder war weder vom Gutachter der P. noch vom Tüv
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hallo-stege
Beitrag 31.07.2010, 08:50
Beitrag #72


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Zitat (derblig @ 31.07.2010, 09:35) *
1.die Messung der Gesch. meines Rollers war wie oben und es war noch ein Auto dazwischen!!
2.ist es doch egal ob OWI oder ST,die Messung der Geschwindigkeit ist Sache!
3.nirgentwo liegt ein Gutachten von dass mein Roller frisiert ist oder war weder vom Gutachter der P. noch vom Tüv


... das meinte ich mit "beratungsresistent" ...


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derblig
Beitrag 31.07.2010, 08:53
Beitrag #73


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kannst du dich so ausdrücken dass man das versteht
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Wollf_0708
Beitrag 31.07.2010, 09:50
Beitrag #74


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Ich sach ma und seh das mal so:

Beratungsresitent ist einer, der keine Vorschläge oder Erfahrungen und Tipps annehmen kann oder will, weil er nix dazu lernen will und vor allem: Wenn er von seiner (falschen) Meinung -durch Hinzulernen- abweichen muss/sollte.
Eine Einsicht in die "Realität" ist ihm auch nicht möglich, da er sich an seine Anschauungen hält, auch wenn sie falsch sind.

Der Beratungsresistente wird unwillig, wenn er Antworten bekommt, die er nicht hören will.
Er stellt immer wieder die gleiche Frage(n), solange, bis er eine Antwort bekommt, die ihm halbwegs schmeckt. (Das kann oft lange dauern, oder nie eintreten.)
Er weicht dann liebend gerne auf Nebenkriegsschauplätze aus, um von seinem eigenen Problem abzulenken.
Er macht dann auch liebend gerne Andere dafür verantwortlich, dass ihm so eine Sache zugestoßen ist, an der er völlig whistling.gif unschuldig war whistling.gif

Der Beratungsresistente wird immer wieder in seinem Leben voll in die Schei... greifen, weil er sich selber dauernd die Möglichkeit verbaut, etwas mal besser bzw. richtig zu machen.

Der Beratungsresistente spricht sein Morgengebet:
Möge Gott verhindern, dass ich heute dazu lernen muss.


Jetzt etwas klarer geworden, derblig ?
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hallo-stege
Beitrag 31.07.2010, 09:56
Beitrag #75


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Zitat (derblig @ 31.07.2010, 09:53) *
kannst du dich so ausdrücken dass man das versteht


Die Sache ist ganz einfach:

- Wenn Du ein reines Gewissen hast, wirst Du vom Richter freigesprochen.

- Wenn nicht, erhältst Du - wie jeder andere Rollertuner, der erwischt wird, die dafür vorgesehene Strafe. (Hinweis: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht)

Deine Schilderung spricht für letzteres. Siehe oben. Ich werde jetzt nicht nochmal alles durchkauen und empfehle Dir, die Beiträge aufmerksam zu lesen.

Wenn ich Polizist wäre, hätte ich Deinen Roller sofort beschlagnahmt und Dir nicht die Gelegenheit gegeben, Beweise zu vernichten.

Freu Dich, daß Du nicht in Dänemark wohnst, dort hätten Sie (neben der Strafe) mit Deinem Roller kurzen Prozeß gemacht und ihn mitleidslos verschrottet.Ein Verfahren, was man vielleicht auch in Deutschland einführen sollte, dann hätten wir hier klare Verhältnisse biggrin.gif

Gruss von Frank


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Sasquatch
Beitrag 01.08.2010, 12:24
Beitrag #76


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Derblig, da du mich angesprochen hattest: Ich weiß, du vermutest. Das, was du meinst, um das hier nochmals deutlich hervorzuheben, ist das Ableisten gemeinnütziger Arbeit, wenn man eine Geldstrafe nicht aufbringen kann. Ist, und hier ist der Zusammenhaung auch in dieser Hinsicht wieder hergestellt, bei Ein-Euro-Jobbern oftmals der Fall, wird aber nur auf Antrag gewährt, wenn auch Ratenzahlungen für die Geldstrafe nicht aufgebracht werden können.
Da das Jugendstrafrecht aber schon eine Geldstrafe nicht vorsieht kann die Ableistung gemeinnütziger Arbeit in diesem Sinne nicht dasselbe sein wie die allseits bekannten Sozialstunden, mit denen kleine Mofatuner rechnen müssen, wenn sie erstmals von der Polizei erwischt werden.
Was das von dir in Auszügen wiedergegebene Urteil angeht, so scheint es sich da wirklich um etwas anderes zu handeln als um deine Angelegenheit. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist nun einmal etwas anderes als ein Mofa, an dem zur Geschwindigkeitssteigerung manipuliert wurde. Die Geschwindigkeitsüberschreitung muss an Ort und Stelle sicher bewiesen sein, das Mofa kann man irgendwann nach der Sicherstellung in Muße begutachten. Ergibt sich beispielsweise, dass eine elektronische Drossel zwar verbaut, aber nicht verkabelt und damit funktionslos war dann reicht das Gutachten als Beweis für die Manipulation aus. Hat dich der Beamte dann auch noch auf dem Hobel fahren sehen (egal ob ein anderes Auto dazwischen fuhr oder nicht, spätestens als er dich angehalten hat hat er ja gesehen wer auf dem Ding sass) reicht das aus. Noch ein Aspekt, den anscheinend noch kein anderer gesehen zu haben scheint, du hast geschrieben, dass du die Mofatasche dranmachen wolltest, was dann ja nicht mehr nötig war. Heißt das, dass die Beamten wissen, dass dein Hobel zweisitzig unterwegs war? Das reicht meines Erachtens schon für ein paar Sozialstunden, sofern das JGG zur Anwendung kommt aus. Auch für ein paar mehr.


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hallo-stege
Beitrag 01.08.2010, 16:53
Beitrag #77


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Zitat (Sasquatch @ 01.08.2010, 13:24) *
Noch ein Aspekt, den anscheinend noch kein anderer gesehen zu haben scheint, du hast geschrieben, dass du die Mofatasche dranmachen wolltest, was dann ja nicht mehr nötig war. Heißt das, dass die Beamten wissen, dass dein Hobel zweisitzig unterwegs war? Das reicht meines Erachtens schon für ein paar Sozialstunden, sofern das JGG zur Anwendung kommt aus. Auch für ein paar mehr.


Naja, die Mofatasche ist heute nicht mehr nötig, da es die Begrenzung der Sitzbanklänge nicht mehr gibt (EG-Recht). Solange keine speziellen Soziusfussrasten verbaut sind, ist die Sitzbanklänge für einsitzige Fahrzeuge beliebig (vgl.: Entfall der entsprechenden Erläuterung zu § 35a StVZO)

Gruss von Frank


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Sasquatch
Beitrag 02.08.2010, 07:20
Beitrag #78


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Ok, wieder was dazugelernt. Aber warum hat der TE dann was von Mofatasche geschrieben?


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ts1
Beitrag 02.08.2010, 11:10
Beitrag #79


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Bei Mofa nach deutschem Recht/Zulassung ist die Mofatasche bei langer Sitzbank doch obligatorisch. Steht dann auch als Drossel in der Betriebserlaubnis.
Einfach nur Mofatasche weglassen, nur weil andere Modelle mit EU-Zulassung ohne auskommen, dürfte immer noch nicht erlaubt sein.


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MfG Thomas
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hallo-stege
Beitrag 02.08.2010, 19:37
Beitrag #80


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Hallo Thomas,

die "nationale Fahrzeugart Mofa" gibts allerdings nicht mehr, sie ist seit einiger Zeit auslaufend, also für Neufahrzeuge nicht mehr anwendbar.

Und auch vorher (seit 1999) reichte der Nachweis, daß das Fahrzeug EG Recht erfüllt, eigentlich aus. Die Mofatasche war nur eine "Angstlasche* "

Zum Thema hab ich in anderen Threads schon einiges geschrieben.

Gruss von Frank


*Unter "Angstlasche" ist eine zusätzliche, eigentlich gar nicht erforderliche Maßnahme zu verstehen, die man vorsichtshalber aber trotzdem durchführt. Z.B. ein über eine Schweißnaht zusätzlich genietetes Blech.


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Ninja ZX6R
Beitrag 02.08.2010, 19:53
Beitrag #81


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Zum Thema Mofa > Siehe auch Beitrag bei CopZone von MVA auf Seite 2 ganz unten:
Zitat
Zur rechtlichen Einstufung eines „Mofas“:
Link
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derblig
Beitrag 03.08.2010, 17:42
Beitrag #82


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Hab nochmal was im Net gefunden sofern es jemand interesiert

***




***Anmerkung Moderator:
Wenn du andere Internetseiten hier zitierst, dann bitte ausschließlich mit Quellenangabe.

Gruß Jens


Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 03.08.2010, 19:28
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Beitrag 03.08.2010, 17:50
Beitrag #83


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Und nun? Polizei ist nicht Richter. Nachfahren und Ablesen des ungeeichten Tachos ist grundsätzlich mal ein anerkanntes Beweismittel, auch wenn die Anforderungen hier höher sind. Kann die Polizei das dementsprechend belegen, folgt dem i.d.R. auch der Tatrichter. Wurde das Messverfahren ungenügend ausgeführt (z.B. zu kurze Nachfahrt), kann das Zweifel erwecken.
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Sasquatch
Beitrag 03.08.2010, 17:59
Beitrag #84


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Derblig, kannst du das nicht verstehen oder willst du das nicht verstehen? Darum, wie schnell du gefahren bist geht es keinen Deut. Es geht nur darum, wie schnell dein Hobel fahren kann. Das was du da (ist dein Kurzzeitgedächtnis so schlecht? Das hast du oben schon einmal geschrieben) nochmals ausgegraben hast bezieht sich auf Geschwindigkeitsverstöße, nicht auf Fahren ohne Fahrerlaubnis und andere Dinge. Rede dir die Sachen doch nicht immer schön. Sie sind es nicht.


--------------------

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derblig
Beitrag 03.08.2010, 18:37
Beitrag #85


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Es ist doch komisch alles was ich einstelle ist eurer Meinung nach sch..lecht komisch ich hab versucht hier Tips zu finden wie ich aus meiner Situation einigermassen raus komm aber ihr immer nur laber geht nicht klappt nicht usw ich bin aber Optimist und ich glaub hier sind zuviel :::::
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Ninja ZX6R
Beitrag 03.08.2010, 18:42
Beitrag #86


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Du verwechselst hier Pessimisten mit Realisten. Aber lass man gut sein. Such dir nen Anwalt, der gut Geld nimmt, vielleicht hilfts ja was. Ansonsten ein kostenloser Tipp für die Zukunft: Hör auf, an deinen Fahrzeugen rumzumanipulieren, dann bekommst auch keinen Ärger.
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derblig
Beitrag 03.08.2010, 18:56
Beitrag #87


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und als erstes muss ein b...olizischt antworten
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Berndi962
Beitrag 03.08.2010, 19:03
Beitrag #88


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Ich glaube fast, das die
Zitat
b...olizischt
en das hier schon wieder aufgegeben haben... rolleyes.gif


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Ninja ZX6R
Beitrag 03.08.2010, 19:03
Beitrag #89


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Wenn du Absolution suchst, geh in ein Priesterforum. Aber nix für Ungut. wavey.gif
Ich kann über soviel Uneinsichtigkeit und Ignoranz nur lächeln.
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XSJoe
Beitrag 03.08.2010, 22:14
Beitrag #90


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Bei der ganzen schreiberei,

gab es nur diesen Drohanruf, oder ist da schon konkret was per Poscht gekommen ?
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Gast_klaus62_*
Beitrag 04.08.2010, 00:08
Beitrag #91





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Zitat (derblig @ 03.08.2010, 19:56) *
und als erstes muss ein b...olizischt antworten


dir haben (so viel ich hier mitbekommen habe) schon zwei Polizisten und ein Anwalt geantwortet. whistling.gif
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Sasquatch
Beitrag 04.08.2010, 01:46
Beitrag #92


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Derblig, um einigermaßen aus der Situation rauszukommen brauchst du zweierlei: Realismus und einen Rechtsanwalt. Dein grenzenloser Zweckoptimismus wird dich nicht weiterbringen, da er dich in die falsche Richtung leitet. Die Dinge, die dir nicht passen weigerst du dich warzunehmen, das, was du ausgräbst und gut findest passt nicht zum Sachverhalt. Weder ein Rechtsanwalt noch ein Polizist kann Wunder wirken, aber ein Rechtsanwalt, der sich mit der Materie auskennt kann vielleicht erreichen, dass du "einigermaßen" aus der Sache rauskommst. Also ist mein Rat, einigermaßen aus der Sache herauszukommen an dich, dich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Dringend, denn von der Materie hast du, weil lediglich auf Vermutungen basierend, keinerlei Ahnung.


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derblig
Beitrag 04.08.2010, 08:52
Beitrag #93


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Wohl hab ich keine Ahnung von der Rechtslage aber ich versuch da raus zu kommen und ich versuch doch nur zu erfahren wie ich meine Situation einschätzen muss da bei der Kontrolle damals mein Roller nicht technisch kontroliert wurde,ich bin nur rausgezogen worden weil ich angeblich laut aussage der Beamten 40Kmh/h fuhr was ich nicht glaub da meine Mofadrossel angeschlossen war nur war die Elektrik schluderhaft gemacht weshalb der Roller nicht mehr lief da sich einige Kabel gelöst haben und die bei der Verkehrspolizei sagten mein R.liefe mit Drossel etwa 30 und ohne etwa 60 und auf meiner Mängelkarte waren weder Anzeige noch was anderes angekreuzt nur dass ich zum Tüv muss und die PCU testen was ich ja machte und das mit dem Alter ist so ne Sache
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Wollf_0708
Beitrag 04.08.2010, 09:59
Beitrag #94


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Geduldiges Selbstzitat:
Zitat (Wollf_0708 @ 26.07.2010, 09:37) *
Wenn Du wirklich wissen willst, was Dich erwartet, dann ruf bei der Polizei an und frage nach den Vorwürfen;


Hast Du schon angerufen oder bist vorbeigefahren und gefragt, welche Vorwürfe Dir gemacht werden think.gif

Lass` Dir Paragrafen, Tatbestandsnummern usw. nennen, nach denen Du verstoßen haben sollst.


Du bist doch sicher kein kleiner Feigling, der das nicht bringen kann wavey.gif
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derblig
Beitrag 05.08.2010, 21:05
Beitrag #95


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So hab heut angerufen und akz von P. besorgt aber hab auch gleich das AKZ von Sta.bekommen.Ich bidann auch gleich zu nem Anwalt(in) Dort muss ich nun 250€ abstecken wie ich das mach keine Ahnung.Hatte aber erst einen Beratungsschein beim AG geholt.Nach dem ich eine Beratung bekam warn wir der Überzeugung dass es besser ist wenn ich ihn beauftrag.
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derblig
Beitrag 05.08.2010, 21:31
Beitrag #96


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Was kostet eigentlich ein Anwalt grundsätzlich.Sind 250€,ich weiss nicht Grundbetrag oder wie man das nennt,viel? Auch wenn es nicht zu einer Verhandlung kommt?
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Berndi962
Beitrag 05.08.2010, 21:53
Beitrag #97


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Mit einer Verhandlung vor dem Amtsgericht kannst du mit ca. 830 Euro (Mittelgebühr) rechnen. Zuzüglich Gerichtskosten, plus Zeugengelder, Gutachterkosten.

Mit den 250 Euro kommst du also nicht weit.

Am besten wäre es aber, du lässt dich über das Kostenrisiko von deinem Anwalt gut aufklären. Sasquatch könnte es dir auch genau sagen...


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Sasquatch
Beitrag 06.08.2010, 07:20
Beitrag #98


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Zitat (derblig @ 05.08.2010, 22:05) *
So hab heut angerufen und akz von P. besorgt aber hab auch gleich das AKZ von Sta.bekommen.
Von wem hast du dir das was besorgt? Das Autkennzeichen von Portugal? Die Amtskennziffer vom Portier? Das Antiklauzertifikat von Porsche? Sei so gut und halte dich, was das Abkürzen angeht entweder an allgemein übliche Abkürzungen, füge alternativ jedem deiner Posts eine Abkürzungsliste bei (deine Abkürzungen wechseln auch, mal ist es Pol., mal P, mal heißt es Staatsan., dann wieder nur Sta.) oder lass das Abkürzen lieber gleich ganz. Geht das?
Zitat (derblig @ 05.08.2010, 22:05) *
Ich bidann auch gleich zu nem Anwalt(in) Dort muss ich nun 250€ abstecken wie ich das mach keine Ahnung.Hatte aber erst einen Beratungsschein beim AG geholt.Nach dem ich eine Beratung bekam warn wir der Überzeugung dass es besser ist wenn ich ihn beauftrag.
Er wird vernünftig, hurra. Darf man auch erfahren, warum dein Anwalt(in) der Ansicht ist, dass es besser ist, wenn du ihn beauftragst? Nur so allgemein, weil er (oder sie?) dann Geld verdient oder weil die Robe mal wieder Auslauf benötigt?
Ganz ehrlich ist es dem Anwalt auch egal, wie du die 250 Euro "absteckst", hauptsache er bekommt sie.
Wie alt bist du? Wenn du noch Jugendlicher bist würde ich den Anwalt mal nach dem Diversionsverfahren fragen.
Was die Kosten angeht ist Berndi962 übrigens noch recht zahm. Bereits ein weiterer Verhandlungstag (und der ist rasch anberaumt) bringt dich kostenmäßig gut in den vierstelligen Bereich für den Anwalt allein.


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derblig
Beitrag 06.08.2010, 08:43
Beitrag #99


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AKZ= Aktenzeichen und muss die 250€ auf Raten zahlen
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Wollf_0708
Beitrag 06.08.2010, 09:03
Beitrag #100


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Dir wurden keine Paragrafen oder Tatbestandsnummern genannt, nach denen Du "verknackt" werden sollst ?


...denn dann könnte man so vage und in ungefähr erkunden, was Dich überhaupt erwartet.

Wissen deine Eltern schon von der Sache ?
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