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> Baustellen-Haltverbot auf privatem Stellplatz?
fahrtenbuchführer
Beitrag 12.09.2011, 18:36
Beitrag #51


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Ja, Besitzschutzansprüche hat er - ein monetärer Ausgleich wäre vll. auch interessant? smile.gif


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Schattenfell
Beitrag 12.09.2011, 18:49
Beitrag #52


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Zitat (ukr @ 12.09.2011, 19:22) *
außer vielleicht mit Zeichen 250.


Warum denn gerade mit Zeichen 250? Wenn ich dort schon drinstehe, bin ich ja nicht reingefahren, oder? think.gif


Zitat (janr @ 12.09.2011, 19:25) *
Hast du da zugestimmt?


Nö.


Zitat (janr @ 12.09.2011, 19:33) *
Demnächst wird die Tür aufgebrochen und Bauarbeiter gehen in Privatwohnungen aufs Klo.


Ich fände es jedenfalls interessant, was wohl auf der anderen Straßenseite passiert, denn dort beginnen nach dem Gehweg direkt Privatgrundstücke mit eigenen Auffahrten — womöglich will man mit der Beschilderung auch dort die Wagen vertreiben, um die eigenen orangefarbenen Fahrzeuge abzustellen whistling.gif


Zitat (fahrtenbuchführer @ 12.09.2011, 19:36) *
Ja, Besitzschutzansprüche hat er - ein monetärer Ausgleich wäre vll. auch interessant? smile.gif


Dass sowas klappt halte ich für beinahe ausgeschlossen.

Es ist natürlich auch die Frage, ob es nun unbedingt klug ist, den eigenen Wagen dort stehen zu lassen, wenn in anderthalb Meter Entfernung vor der Motorhaube die Fräßmaschine langrollt und die Fahrbahndecke abnimmt. Und ob dem Lack ein Staubbad während des Auftragens der neuen Fahrbahn so gut tut, wage ich auch zu bezweifeln think.gif Bleibt natürlich weiterhin die Frage, ob das Amt da fürsorglich eingreifen und meinen Wagen auf meinem gemieteten Stellplatz beschützen muss.
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fahrtenbuchführer
Beitrag 12.09.2011, 19:00
Beitrag #53


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Zitat (Schattenfell @ 12.09.2011, 19:49) *
Dass sowas klappt halte ich für beinahe ausgeschlossen.


Die Mietminderung? Wieso nicht? Der Gebrauch der Mietsache wird eingeschänkt bzw. gänzlich ausgeschlossen; der Vermieter kommt seiner Pflicht aus § 535 I 1 BGB nicht nach. Das Minderungsrecht ergibt sich aus § 536 I 1, 2 BGB.


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Schattenfell
Beitrag 12.09.2011, 19:02
Beitrag #54


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Zitat (fahrtenbuchführer @ 12.09.2011, 20:00) *
Die Mietminderung? Wieso nicht?


Achso, ich dachte es geht darum, der Gemeinde ein paar Euronen aus der Kasse zu leiern für das Abstellen von Gerümpel auf der Mietsache.
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fahrtenbuchführer
Beitrag 12.09.2011, 19:07
Beitrag #55


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Nein, du könntest aber dich direkt an die Bauarbeiter halten über §§ 823 I wegen Besitzstörung smile.gif


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Jack Daniels
Beitrag 12.09.2011, 19:17
Beitrag #56


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Zitat (janr @ 01.06.2010, 02:51) *
Zitat (Jack Daniels @ 01.06.2010, 02:47) *
... Da die Bauarbeiter schon auf die Hinweise der Nachbarn das sie private Stellplätze besetzen nicht unbedingt freundlich antworteten ist er mal gespannt wie es weitergeht.
Ich aber auch.
Ich nehme an die anderen VPler sind auch neugierig, also wirst du berichten müßen. wavey.gif



blushing.gif Jetzt wo das Thema wieder aus der Baugrube auftauchte fällt mir ein das ich ja noch vom Ausgang des Streits berichten wollte und sollte. Kurz,die Firma mußte zahlen. Die waren so blöd und haben auf kein Schreiben reagiert,nicht mal auf die Mahnung und die wurde dann halt Rechtskräftig und deswegen Zahlemann & Söhne. Auf die Frage ob sie berechtigt gewesen wären diesen Platz zu "beschlagnahmen" wurde gar nicht eingegangen. Tenor war das sie einem Mietvertrag stillschweigend zugestimmt hätten da sie der Forderung nicht wiedersprochen haben.

rofl1.gif Die Kanzlei bei der die Frau des Bekannten arbeitet hat der Baufirma dann gleich noch angeboten sie in Rechtsfragen zu vertreten da es diesbezüglich offensichtlich Bedarf gäbe. Wurde aber abgelehnt.
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oscar_the_grouch
Beitrag 12.09.2011, 23:25
Beitrag #57


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Danke fuer den kroenenden Abschluss der Geschichte smile.gif
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Schattenfell
Beitrag 13.09.2011, 00:21
Beitrag #58


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Heute Abend ist ja Einwohnerfragestunde im Rathaus, da kann ich ja mal hingehen und die Leute ein bisschen ärgern, indem ich sie zur Auslegung dieses Haltverbotes befrage. Ansonsten kann ich ja ankündigen auf diesen tollen Parkplatz auszuweichen oder diese seltsamen Flächen zu beparken.

Höhöhö.

Eigentlich bin ich ja gewillt, auf meinem Stellplatz stehenzubleiben. Ernsthaft, ich brauche meinen Wagen in den nächsten zwei Wochen nicht. Das einfachste ist aber wohl, sich zeitig einen anderen Parkplatz zu suchen, bevor die über hundert Fahrzeuge, die sonst in dieser Straße parken, aufgrund der Baustelle allesamt für eine Woche vertrieben werden. Bringt ja schließlich auch nichts, wenn mein Auto nachher voller Lackschäden ist, weil die Baumaschine in anderthalb Metern Entfernung herumgestaubt hat oder tatsächlich abgeschleppt wird. Den Schaden bekomme ich ja nie wieder ersetzt.
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Mitleser
Beitrag 13.09.2011, 06:03
Beitrag #59


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Schade aber wohl sehr vernünftig.
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Straßenverkehrsbehör...
Beitrag 13.09.2011, 08:10
Beitrag #60


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Als Anordnender von Baustellen ist mir die Thematik dieses Threads nur zu gut bekannt.

Schilderqualität und -Aufstellung, Eigentümerverhältnisse und anonyme Wohnungsbaugesellschaften...............................alles bekannt.



Eine Lösung geht nur über den Preis; Schriftliche Anmietung privater Flächen, professionelle Beschilderung, Anwohnerrundschreiben mehrere Wochen vor Baubeginn u.v.a. kostet eben Geld.

Eine Baufirma, welche einer Kommune diese Leistungen in Rechnung stellen würde, erhielte sicher den Auftrag nicht.


Daher:

Ohne Pfusch kein Auftrag, ohne Pfusch kein Gewinn. Ohne Pfusch höhere Kanalgebühren.


Ich verbringe meinen beruflichen Alltag mit der ständigen Ermahnung und Verpflichtung der Bauverantwortlichen zu Sorgfalt und vorschriftsmäßiger Baustellensicherung.

Diese berufliche Tätigkeit dürfte auch in 100 Jahren noch sicher sein, weil der Mensch (auch der Bauarbeiter ist übrigends ein solcher), grundsätzlich danach strebt, mit möglichst wenig Aufwand durchs Leben zu kommen.


Ist halt so.
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Sasquatch
Beitrag 13.09.2011, 08:38
Beitrag #61


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Ist ja auch sein gutes Recht. Wenn er aber mit seinem Minderaufwand in Rechte anderer eingreift darf er sich nicht über das Echo wundern.


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Straßenverkehrsbehör...
Beitrag 13.09.2011, 09:00
Beitrag #62


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Das stimmt.


Meistens geht es ja gut.

Landwirte, Waldbesitzer, Wohnungsbaugesellschaften lassen sich ja mehr gefallen, als Privatleute.


Sicher ist die Angelegenheit anders, wenn die vermeintlich "freien" Mieterparkplätze einer Wohnungsbaugesellschaft ein Schild wie " Stellplatz Wohnung Nr. 17" haben.


Irgendwie bin ich aber auch als Mensch der Meinung, dass man (Auch der TE ) die Sanierung des eigenen Kanals unterstützen sollte.

Ein Verhalten, sich gerichtlich den "Schaden" zurückzuholen, halte nur für den Beweis "dass beim Bürger der Strom aus der Steckdose kommt".
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rapit
Beitrag 13.09.2011, 09:13
Beitrag #63


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Zitat (fahrtenbuchführer @ 12.09.2011, 20:07) *
...du könntest aber dich direkt an die Bauarbeiter halten über §§ 823 I wegen Besitzstörung smile.gif


Du könntest auch den Bagger, der plötzlich auf Deinem Parkplatz steht, wegen Besitzstörung abschleppen lassen whistling.gif whistling.gif

Aber unbedingt Fotos einstellen!!!!!!! rolleyes.gif thread.gif


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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Schattenfell
Beitrag 13.09.2011, 09:15
Beitrag #64


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Zitat (Straßenverkehrsbehörde @ 13.09.2011, 09:10) *
Anwohnerrundschreiben mehrere Wochen vor Baubeginn u.v.a. kostet eben Geld.


Deshalb macht man sowas hier wohl auch nicht. Jedes Mal, wenn ich mich neugierig in einer Straße herumtriebe, in der gerade gebaut wird, und die Anwohner im Garten mal so frage, wie das denn hier so läuft, werden mir auch die tollsten Sachen erzählt. Die wachen eines Morgens davon auf, dass die Fräßmaschine die Fahrbahndecke abhebt und können dann erstmal drei Tage lang nicht mit dem Wagen vom Grundstück fahren. Anschließend bricht dann ganz überraschend der Winter ein, so dass nicht gearbeitet werden kann und ein halbes Jahr lang ist die Straße mit einem Zeichen 250 beschildert — ob das eigentlich Zeichen 250 plus „Anlieger frei“ werden sollte wird nicht kommuniziert, also fahren alle durch und gucken dumm, wenn sie sich am Kanalgulli die Ölwanne aufreißen.


Zitat (Straßenverkehrsbehörde @ 13.09.2011, 10:00) *
Irgendwie bin ich aber auch als Mensch der Meinung, dass man (Auch der TE ) die Sanierung des eigenen Kanals unterstützen sollte.


Ich wohne leider ziemlich weit weg von meinem Stellplatz, insofern ist das zwar meine Straße, aber nicht mein Kanal wavey.gif Damit geht nämlich gleich das nächste Problem einher: ich hätte von den Bauarbeiten gar nichts mitbekommen, wäre ich gestern nicht zufällig dort langgelaufen. Die Ankündigung in Form einer kleinen Notiz dazu habe ich mittlerweile in der Zeitung gefunden.

Das heißt, im dümmsten konstruierten Falle hätte ich am Wochenende den Lärm der Baumaschinen gehört und entweder wäre mein Wagen eingesperrt gewesen oder längst im Autoknast. Wenn ich an sowas denke, geht mir auch glatt der Hut hoch, denn auf meinem privaten Stellplatz bin ich sicherlich nicht verpflichtet, alle drei Tage nach Haltverboten Ausschau zu halten, die dort ohnehin keine Wirkung entfalten. Und wenn man dann noch gleich erzählt, dass man meine Mühle abschleppt, damit der Betonmischer dort stehen oder der Bauleiter seinen Mercedes dort parken kann, dann bürstet man die Anwohner ja sofort auf Krawall. Und die Beschilderung ist ja nun wirklich nicht eindeutig, denn die Stellplätze gehören nunmal nicht dem Seitenstreifen an. Nach der gleichen Logik müssten ja die Anwohner auf der anderen Straßenseite ihre Gärten und Einfahrten räumen, damit dort Baumaschinen stehen können.

Es hätte ja auch genügt, die Anwohner zu informieren und den dort parkenden Fahrzeugen einen netten Brief unter den Wischer zu klemmen, ob man denn die Stellflächen für die eine Woche nutzen könnte und darauf hinweist, dass es womöglich gesundheitsgefährdend für das heilige Blech ist, wenn dort in unmittelbarer Nähe mit Teer und Asphalt gespielt wird.
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ukr
Beitrag 13.09.2011, 09:37
Beitrag #65


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Zitat (Straßenverkehrsbehörde @ 13.09.2011, 09:10) *
Ohne Pfusch kein Auftrag, ohne Pfusch kein Gewinn. Ohne Pfusch höhere Kanalgebühren.
Leider ist das tatsächlich so, wobei der letzte Punkt von ganz allein eintritt - mit oder ohne Pfusch.
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Straßenverkehrsbehör...
Beitrag 13.09.2011, 10:00
Beitrag #66


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Ja, ich erkenne, dass der TE nicht grundsätzlich seinen Stellplatz verwehrt, sondern nur freie Ausfahrt vom Parkplatz haben will.

Klar, jeder ist bereit , unabwendbare Bauvorhaben zu unterstützen. Guter Kontakt mit der Baufirma ist wichtig.



Ich bitte daher alle, denen so was mal passieren sollte:

Bezüglich Aus- und Zufahrten, Stellplätzen oder Unebenheiten oder Lärm mit dem Bauvorarbeiter zu sprechen ,

bezüglich Sicherheit der Baustellenabsicherung und Beschilderung mit der Straßenverkehrsbehörde zu sprechen.


In der Praxis sind schon Möbelumzüge, Straßenfeste oder Heizöllieferungen ermöglicht worden. Anderseits sind auch schon Wohnmobile und Motorräder , durch Aufgrabungen davor, nicht bewegbar gewesen.
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Schattenfell
Beitrag 13.09.2011, 10:13
Beitrag #67


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Zitat (Straßenverkehrsbehörde @ 13.09.2011, 11:00) *
Ja, ich erkenne, dass der TE nicht grundsätzlich seinen Stellplatz verwehrt, sondern nur freie Ausfahrt vom Parkplatz haben will.


Vor allem will ich nicht, dass man mir meinen Wagen von meinem privaten Stellplatz stibitzt, weil man eine besondere Auslegung bezüglich der Gültigkeit der Haltverbote oder von Bürgernähe hat.


Zitat (Straßenverkehrsbehörde @ 13.09.2011, 11:00) *
Guter Kontakt mit der Baufirma ist wichtig.


Wie soll der denn bitte zustande kommen? blink.gif Nach dem, was ich so mitbekomme, ist man schon froh, wenn die Bauarbeiter nicht die Blumenbeete niedertrampeln, um an einer Baugrube zu werkeln. Vom positiven Kontakt zu einer Baufirma habe ich hier jedenfalls noch nie etwas mitbekommen unsure.gif


Zitat (Straßenverkehrsbehörde @ 13.09.2011, 11:00) *
bezüglich Sicherheit der Baustellenabsicherung und Beschilderung mit der Straßenverkehrsbehörde zu sprechen.


Die haben doch gar keine Lust dazu oder eben eine andere Auslegung der Wirklichkeit. Wenn ich heute Abend nachfrage, was dort gemeint ist, dann wette ich mit dir, da höre ich mir den gleichen Blödsinn an bezüglich des Gültigkeitsbereiches des Haltverbotes. Außerdem ist ja alles nur zu meinem besten, damit das Auto nicht beschädigt wird rolleyes.gif


Zitat (Straßenverkehrsbehörde @ 13.09.2011, 11:00) *
Bezüglich Aus- und Zufahrten, Stellplätzen oder Unebenheiten oder Lärm mit dem Bauvorarbeiter zu sprechen ,


Hast du schon mal als normaler Bürger mit einem Baustellenmenschen gesprochen? think.gif
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Schattenfell
Beitrag 13.09.2011, 15:19
Beitrag #68


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Zitat (Straßenverkehrsbehörde @ 13.09.2011, 11:00) *
Guter Kontakt mit der Baufirma ist wichtig.


Hihi, der Kontakt klappt ja nicht mal zwischen den Baufirmen. Da bauen gerade welche an einem Haus herum (und beparken gerne meinen Stellplatz, aber das ist eine andere Sache), die haben erst heute von der Straßensperrung gehört und ganz schön doof geguckt, weil sie jetzt fünf Tage Zwangspause machen müssen laugh2.gif
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Schattenfell
Beitrag 14.09.2011, 12:28
Beitrag #69


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Nun hat man sich doch zu einer Anwohnerinformation hinreißen lassen und DIN-A4-Zettel an die Türen geklebt. Und ich weiß langsam nicht mehr, woher mit den ganzen Händen, mit denen ich mir an den Kopf fassen möchte. Erst einmal ist der Bereich der Straßensperrung falsch angegeben, zumindest stand damals in der Zeitung ein anderer Bereich und anhand der Markierungen auf der Fahrbahn nehme ich auch an, dass die Baustelle deutlich größer ist als angegeben. Kann ja mal passieren.

Dann steht dort, dass die Haltverbote während der gesamten Bauzeit für die Fahrbahn gelten. Das ist ja toll, dann kann der Seitenstreifen ja weiterhin beparkt werden. Schade, dass die Beschilderung etwas anderes besagt. Wenn man schon Fachbegriffe einstreut, dann doch wenigstens die richtigen.

Und unter der angegebenen Telefonnummer bekomme ich nur „Kein Anschluss unter dieser Nummer“. Dabei wollte ich doch nun endlich mal erfahren, ob ich meinen Kleinwagen wegfahren muss.
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Schattenfell
Beitrag 20.09.2011, 14:12
Beitrag #70


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Nun gut, noch ein letzter Beitrag in meinem Monolog: während die Fahrbahn abgefräst wurde, stand mein Wagen auf meinem Stellplatz. Die dünne Staubschicht war nach einer kurzen Fahrt zum Supermarkt verschwunden. Anschließend habe ich angesichts der bevorstehenden Vollsperrung in einem anderen Teil der Straße geparkt, der laut Anwohnerinformation zugänglich bleiben sollte — inzwischen ist er seit mehreren Stunden gesperrt und die Ausfahrt ist wohl erst gegen morgen Mittag wieder möglich.

Das muss man aber auch wissen, denn die Einbahnstraßenregelung ist nur halbherzig aufgehoben und Absperrungen gibt es keine, also darf man eigentlich schnurstracks in die Baustelle einfahren, um sich dort böse Worte von den Bauarbeitern abzuholen. Ich habe ein paar Fotos geschossen, da ist natürlich wieder für jeden etwas dabei.
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klausimausi
Beitrag 21.09.2011, 05:47
Beitrag #71


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Zitat (Schattenfell @ 20.09.2011, 15:12) *
Nun gut, noch ein letzter Beitrag
Ich hoffe mal nicht unsure.gif

Zitat (Schattenfell @ 20.09.2011, 15:12) *
Ich habe ein paar Fotos geschossen, da ist natürlich wieder für jeden etwas dabei.
dribble.gif
Will sehen, will sehen

Gruß,
Klaus


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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oscar_the_grouch
Beitrag 21.09.2011, 09:02
Beitrag #72


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Kein einsamer Monolog. Wir hoeren gerne zu. smile.gif
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Schattenfell
Beitrag 27.09.2011, 01:02
Beitrag #73


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Zitat (klausimausi @ 21.09.2011, 06:47) *
dribble.gif
Will sehen, will sehen



Zitat (oscar_the_grouch @ 21.09.2011, 10:02) *
Wir hoeren gerne zu. smile.gif


Ihr habt’s ja nicht anders gewollt whistling.gif
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janr
Beitrag 27.09.2011, 03:49
Beitrag #74


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Mir fällt grad auf, daß die "Baustellenfahrzeuge" dort auch nicht halten durften. smile.gif


--------------------
Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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oscar_the_grouch
Beitrag 27.09.2011, 13:29
Beitrag #75


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Die werden gleichzeitg mit den HVs auch eine Sondergenehmigung beantragt haben, das ihre Fahrzeuge dort stehen duerfen.....
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dopero
Beitrag 27.09.2011, 13:51
Beitrag #76


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Zitat (janr @ 27.09.2011, 03:49) *
Mir fällt grad auf, daß die "Baustellenfahrzeuge" dort auch nicht halten durften. smile.gif

§ 35 (6) StVO?
Zumindest bei der Walze.
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Mitleser
Beitrag 27.09.2011, 15:08
Beitrag #77


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Eine schlaue Seite sagt mir, dass die Walze dafür nicht genügend Warnmarkierungsnormflächen besitzt. whistling.gif
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janr
Beitrag 27.09.2011, 15:16
Beitrag #78


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Zitat (oscar_the_grouch @ 27.09.2011, 14:29) *
Die werden gleichzeitg mit den HVs auch eine Sondergenehmigung beantragt haben, ...

Das fehlt, somit gilt das HV für alle FZe.

(was zum nachlesen)


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
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ukr
Beitrag 27.09.2011, 17:42
Beitrag #79


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Zitat (Mitleser @ 27.09.2011, 16:08) *
Eine schlaue Seite sagt mir, dass die Walze dafür nicht genügend Warnmarkierungsnormflächen besitzt. whistling.gif

So ist es laugh2.gif
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dopero
Beitrag 27.09.2011, 17:55
Beitrag #80


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Zitat (Mitleser @ 27.09.2011, 15:08) *
Eine schlaue Seite sagt mir, dass die Walze dafür nicht genügend Warnmarkierungsnormflächen besitzt. whistling.gif

... aber man sieht ja was gemeint ist ...
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fahrtenbuchführer
Beitrag 27.09.2011, 20:54
Beitrag #81


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Zitat (janr @ 27.09.2011, 04:49) *
Mir fällt grad auf, daß die "Baustellenfahrzeuge" dort auch nicht halten durften. smile.gif


Wenn man nun abgeschleppt würde, könnte man sich doch mit Erfolg auf Art. 3 GG berufen oder liegt der sachliche Differenzierungsgrund in der Nutzung als Baustellenfahrzeug? think.gif


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Dlarah
Beitrag 27.09.2011, 21:38
Beitrag #82


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So, und wenn das alles jetzt noch von der Behörde abgenommen worden ist, dann möchte ich die/denjenigen sehen, die/der da ein computergesteuertes Fahrzeug (so richtig mit Schildererkennung und allem Pi-pa-po) hindurch schicken will. <Stenkelfeld-Modus> Da wart' ich drauf!</Stenkelfeld-Modus>


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Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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Schattenfell
Beitrag 27.09.2011, 21:47
Beitrag #83


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Zitat (Dlarah @ 27.09.2011, 22:38) *
So, und wenn das alles jetzt noch von der Behörde abgenommen worden ist, dann möchte ich die/denjenigen sehen, die/der da ein computergesteuertes Fahrzeug (so richtig mit Schildererkennung und allem Pi-pa-po) hindurch schicken will.


Da braucht’s nicht mal ein Computerhirn für, die Leute fahren immer noch falsch herum durch die Einbahnstraße. Was letzte Woche erlaubt und notwendig war, kann ja diese Woche nicht verkehrt sein. Ich möchte mal wissen, ob und was sich solche Leute eigentlich beim Fahren denken — wahrscheinlich nicht mehr als die Typen, die diese Beschilderung verbrochen haben. Und ich wette mit dir, dass die Behörde nicht einen Blick darauf geworfen hat — außer einem Vertreter des Abschleppdienstes war offenbar niemand da.
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ukr
Beitrag 27.09.2011, 22:10
Beitrag #84


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Da wo mein Blick hingeht, da fahr' ich hin... whistling.gif
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ulm
Beitrag 28.09.2011, 07:19
Beitrag #85


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Zitat (ukr @ 27.09.2011, 23:10) *
Da wo mein Blick hingeht, da fahr' ich hin... whistling.gif

...eine wichtige Grundregel beim Fahrsicherheitstraining!
"Lücke suchen, hinschauen, schon fährt man auch automatisch dort hin"
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