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> Wechselkennzeichen ab 2011?, Bericht von AutoBild
Taizee
Beitrag 23.12.2011, 09:28
Beitrag #201


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http://blog.autoreparaturen.de/wp-content/...kennzeichen.png
Wieviele Fehler sind hier zu erkennen?

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 23.12.2011, 11:29
Bearbeitungsgrund: Bild in Link geändert
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jfk
Beitrag 23.12.2011, 09:51
Beitrag #202


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Ich sehe erst mal nur 2 - aber ich bin da wahrscheinlich ein wenig blond...


--------------------
Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.

Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt.
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tortenboxer
Beitrag 23.12.2011, 09:55
Beitrag #203


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Ich sehe auch zwei.

1. Jahreszahl im Kennzeichen. Statt 2011 jetzt 2012
2. Anzahl Fahrzeuge. Statt drei jetzt nur zwei
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Taizee
Beitrag 23.12.2011, 10:02
Beitrag #204


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ich finde 4

1. auf den fahrzeugbezogenen Teil vorn kommt nicht die HU-Plakette sondern die Siegelplakette des jeweiligen Kreises (hier Berlin)

2. das Wechselkennzeichen ist auf 2 Fahrzeuge begrenzt.

3. Nach Anlage 2 Nr.2 FZV besteht das Unterscheidungskennzeichen aus maximal 4 Zahlen.

4. auf dem Fahrzeugbezogenem Teil ist der gemeinsame Teil nicht erhalten.

Vielleicht findet ja noch jemend mehr!
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tortenboxer
Beitrag 23.12.2011, 10:06
Beitrag #205


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Zitat (Taizee @ 23.12.2011, 10:02) *
1. auf den fahrzeugbezogenen Teil vorn kommt nicht die HU-Plakette sondern die Siegelplakette des jeweiligen Kreises (hier Berlin)


Und wo soll dann die HU-Plakette hin?

Der HU-Termin kann doch bei jedem Fahrzeug anders sein. Somit muß die HU-Plakette auf den fahrzeugbezogenen Teil.

Fehler Nr. 5
Und wenn man es geau nimmt, wird hier das hintere Kennzeichen präsentiert und an die Vorderfront gehalten. Schließlich befindet sich die HU-Plakette jetzt auch schon am hinteren Kennzeichen.
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die-scharfs
Beitrag 23.12.2011, 10:27
Beitrag #206


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Zitat (Taizee @ 23.12.2011, 09:28) *
Wieviele Fehler sind hier zu erkennen?


Der dazugehörende Artikel stammt vom 24.03.2011.
Ob da alle Details schon bekannt waren? think.gif
Nun, dass die HU-Plakette nach hinten gehört, sollte sich rumgesprochen haben.
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willi
Beitrag 23.12.2011, 10:33
Beitrag #207


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Zitat (tortenboxer @ 23.12.2011, 10:06) *
Und wo soll dann die HU-Plakette hin?
Nach hinten.
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CvR
Beitrag 23.12.2011, 10:40
Beitrag #208


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Zitat (jfk @ 23.12.2011, 03:50) *
Du sprichst die Fälle an, wo heute schon 2 Fahrzeuge vorhanden sind - die dann auf Wechselkennzeichen umsteigen. Da fällt ja nicht plötzlich ein privater, nichtöffentlicher Stellplatz vom Himmel. Entweder, der ist heute schon da - dann würden die Halter ihn auch benutzen* - oder nicht (und lässt sich auch ohne großen Aufwand nicht schaffen).

Dochdoch, der Stellplatz fällt dann "vom Himmel". Man kann dann nämlich vom gesparten Geld einen anmieten. Das Wechselkennzeichen würde die Mehrkosten durch den eigenen Stellplatz zumindest anteilig kompensieren können, wenn es einen Steuervorteil verschaffen würde. Letzten Endes ist doch genau das der Deal, das Spezifikum eines Wechselkennzeichens: Das Auto muss von der Strasse...

Einen interessanten Aspekt bezüglich des "öffentlichen Interesses" stellen dann übrigens auch die von @Acki genannten "Winterautos" dar. Viele Menschen haben ja ein "tolles" Auto/Motorrad - und behelfen sich über den Winter mit einer ziemlich rotten Möhre. TÜV bis kurz vor Winterende, möglichst nichts dran machen und hoffen, dass die Kiste dann mit 6 Wochen überzogener HU noch auf eigener Achse zum Schrottplatz rollt und erst da in sich zusammenfällt. Verkehrssicherheit? Bisweilen grenzwertig. Wenn nun das Winterauto auch im Sommer ohne Mehrkosten den "schönen Wagen" schonen helfen könnte, bestünde vielleicht ein gewisser Anreiz, dafür ein höherwertigeres und sichereres Auto zu nutzen - was letztendlich allen Verkehrsteilnehmern zugute käme.
Zitat (Taizee @ 23.12.2011, 09:28) *
Wieviele Fehler sind hier zu erkennen?

+1:
Wenn der Halter des Fahrzeugs tatsächlich derjenige ist, den die Werbebeschriftung auf der Fahrzeugfront glauben lässt (BMVBS), dann müsste da statt einem "B" doch ein "BD 13" auf der vorderen Blechtafel stehen think.gif Und außer dem "BD" hätten Buchstaben da nichts mehr verloren, das "WK" ist dann ein Folgefehler. Ist es eigentlich ordnungswidrig, wenn ein Verkehrsminister seine Flotte bei der falschen Zulassungsstelle zulässt? thread.gif


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Mitleser
Beitrag 23.12.2011, 10:42
Beitrag #209


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Zitat (Taizee @ 23.12.2011, 10:02) *
3. Nach Anlage 2 Nr.2 FZV besteht das Unterscheidungskennzeichen aus maximal 4 Zahlen.

Haarspalterei. whistling.gif Aber ernsthaft: Kann ich A-BD 123 (1/2) als Wechselkennzeichen bekommen, wenn jemand anders bereits A-BD 1231 hat?
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willi
Beitrag 23.12.2011, 10:46
Beitrag #210


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Kommt wohl darauf an, ob die 1/2 ein Teil der Erkennungsnummer sein soll oder nicht. Falls ja, hat das zu schaffende Konstrukt aber mit Wechselkennzeichen eigentlich nichts mehr zu tun. Weil dann sind 1 und 2 verschiedene Kennzeichen. whistling.gif
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tortenboxer
Beitrag 23.12.2011, 10:47
Beitrag #211


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Zitat (Mitleser @ 23.12.2011, 10:42) *
Aber ernsthaft: Kann ich A-BD 123 (1/2) als Wechselkennzeichen bekommen, wenn jemand anders bereits A-BD 1231 hat?


Ich würde sagen ja.

Schließlich sind es zwei unterschiedliche Kennzeichen.

Was auf jeden Fall nicht ginge wäre A-BD 1231 (1/2) und A-BD 1231.
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CvR
Beitrag 23.12.2011, 10:59
Beitrag #212


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Zitat (willi @ 23.12.2011, 10:46) *
Falls ja, hat das zu schaffende Konstrukt aber mit Wechselkennzeichen eigentlich nichts mehr zu tun. Weil dann sind 1 und 2 verschiedene Kennzeichen. whistling.gif

Genauso... Und darum zahlt man ja auch für jedes der Kennzeichen Steuer und Versicherung. Wechselkennzeichen sind's trotzdem - weil man ja nicht mehr beide zugelassenen Autos nutzen darf, sondern vom einem zum anderen wechseln muss rolleyes.gif

Ich hatt das bisher so verstanden, dass für die Ausgabe von A-BD 123 (1/2)
A-BD 123
A-BD 1231 und
A-BD 1232
frei sein müssen und dann durch das WKZ belegt werden... Das WKZ lautet dann auf A-BD 1231/A-BD 1232; zusätzlich muss aber A-BD 123 frei sein und geblockt werden, weil das ja auf der "abnehmbaren" Tafel auch allein spazieren gefahren werden könnte und die Verwechslung ausgeschlossen werden muss think.gif

Womit dann A-BD 123(1/2) auch weitere WKZ in der A-BD 123-Gasse ausschlösse; A-BD 123(7/8) kann es dann imho auch nicht geben.


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tortenboxer
Beitrag 23.12.2011, 11:11
Beitrag #213


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Ich sehe den fahrzeugbezogenen Teil nicht als klassischen Bestandteil eines Kennzeichens im zulassungsrechlichen Sinne.

Der fahrzeugbezogene Teil so ja nur widergeben das wievielte Fahrzeug auf das Wechselkenzeichen zugelassen wurde.

So zumindest meine Interpretation.
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Kühltaxi
Beitrag 23.12.2011, 11:13
Beitrag #214


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Dann wäre es sinnvoller hinten Buchstaben anzuhängen, z. B. A und B. Anderweitig benutzt wird ja nur das H.

Noch ein Fehler: Die kleinen fahrzeugbezogenen Teile sind keine ordentlichen Schilder sondern einfach mit der Blechschere abgeschnittene rechte Enden von normalen Schildern. Da gab's wohl auf die Schnelle nix passendes und man dachte merkt eh keiner.
Und noch einer: Ramses guckt ziemlich blöd aus der Wäsche.... king.gif


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tortenboxer
Beitrag 23.12.2011, 11:27
Beitrag #215


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Zitat (Kühltaxi @ 23.12.2011, 11:13) *
Dann wäre es sinnvoller hinten Buchstaben anzuhängen, z. B. A und B. Anderweitig benutzt wird ja nur das H.


Dann könnte man theoritisch 12 Fahrzeugpaarungen auf das gleiche Kennzeichen ausgeben. z. B A-BD 123 (A/B), A-BD 123 (C/D), usw.

Somit wäre dann der fahrzeugbezogene Teil wiederum als Bestandteil des Gesamt-Kennzeichens zu sehen.
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willi
Beitrag 23.12.2011, 11:35
Beitrag #216


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Den Zusammenhang erkenne ich jetzt nicht. Ob der fahrzeugbezogene Teil als Bestandteil des Gesamt-Kennzeichens zu sehen ist, hängt davon ab, wie der Gesetzgeber Selbiges definiert und nicht davon, ob es sich um Buchstaben, Zahlen oder kleine rosa Elefanten handelt.

Zitat (CvR @ 23.12.2011, 10:59) *
Genauso... Und darum zahlt man ja auch für jedes der Kennzeichen Steuer und Versicherung. Wechselkennzeichen sind's trotzdem - weil man ja nicht mehr beide zugelassenen Autos nutzen darf, sondern vom einem zum anderen wechseln muss rolleyes.gif
Tja, die Bürokratie läßt sich auf Wunsch des Bürgers beliebig verkomplizieren, ohne das man nicht vorhandene Änderungen dem Bürger mitteilen oder gar etwas ändern muß. rolleyes.gif whistling.gif
Mal sehen, wannn die Zulassungsverfahren weiter verkompliziert werden? Vielleicht, wenn die Fahrer der 10-15 - jährigen Autos oder die Halter von weniger als 2 Autos meinen, dass gerade sie dafür prädestiniert sind, nur halbe Steuer- oder Versicherungsbeiträge zu bezahlen. wink.gif
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Weinberg
Beitrag 23.12.2011, 11:35
Beitrag #217


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Zitat (haidi @ 23.12.2011, 01:07) *
Heute (zumindest in Wien):
Termin online festlegen, hingehen, drankommen, der/die BeamtIn füllt für dich am PC aus, wobei schon vorhandene Daten übernommen werden, das Formular wird ausgedruckt, du unterschreibst, gehst zur Kassa, zahlst die Gebühr und gehst nach Hause, das hat bislang 10 Minuten gedauert. Nach einigen TAgen findest den Reisepass im Briefkasten.

Hannes


Nicht nur in Wien!

Auch in N.Ö geht´s sehr schnell. Termin braucht man sich nicht ausmachen, praktisch keine Wartezeiten, der ganze Vorgang dauert knapp 15 min, und 3 Tage später ist der neue Pass im Postkastl. Detto Personalausweis.

Oder Führerschein: mein Sohn (damals 18 + 3 Tage) macht den letzten praktischen Führerscheintest (C/E , A/B hat er schon ein paar Tage früher gemacht), natürlich bestanden, ruft mich in der Arbeit an, ich soll mit ausreichend Geld zur BH kommen, und mit der Prüfungsbescheinigung hat er gleich seinen Pappendeckel mitnehmen können.

Wie Haidi schon geschrieben hat, ist bei uns in A der Amtsschimmel in vielen Bereichen net so schlimm.....

lg

Weinberg
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Mitleser
Beitrag 23.12.2011, 11:42
Beitrag #218


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@willi:

Und wie definiert es der Normgeber?

Ich lese da in § 8 Abs. 1a FZV (neu):
"1.Unterscheidungszeichen und der bis auf die letzte Ziffer gleiche Teil der Erkennungsnummer den gemeinsamen Kennzeichenteil bilden und
2. die letzte Ziffer der Erkennungsnummer den jeweiligen fahrzeugbezogenen Teil bildet.
"

Und die Grenzen der möglichen Kombinationen gibt die Analge 2 FZV vor. Dort wird nichts relevantes geändert, lediglich die Beschränkung der zwei- und dreistellige Erkennungsnummern (Satz 2 und 3) wird aufgehoben.
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willi
Beitrag 23.12.2011, 11:58
Beitrag #219


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Dann geht das:
Zitat
Aber ernsthaft: Kann ich A-BD 123 (1/2) als Wechselkennzeichen bekommen, wenn jemand anders bereits A-BD 1231 hat?
nicht.
Dafür dann aber aber A-BD 123? think.gif
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Kühltaxi
Beitrag 23.12.2011, 12:01
Beitrag #220


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Zitat (willi @ 23.12.2011, 11:35) *
Ob der fahrzeugbezogene Teil als Bestandteil des Gesamt-Kennzeichens zu sehen ist, hängt davon ab, wie der Gesetzgeber Selbiges definiert und nicht davon, ob es sich um Buchstaben, Zahlen oder kleine rosa Elefanten handelt.

Die Buchstaben würden aber die Verwechslungsgefahr ausschalten egal wie der Gesetzgeber definiert. Deshalb mein Vorschlag. Daß dafür werweißwieviele Kombinationen freigehalten werden müssen ist imho keine praktikable Lösung.


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willi
Beitrag 23.12.2011, 12:07
Beitrag #221


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Na, solange die Kombinationen nicht ausgehen ist das doch Wurst. Aber du hast irgendwo Recht, das wäre eine sinnvollere Lösung analog dem H - Kennzeichen zu verfahren.
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Kühltaxi
Beitrag 23.12.2011, 15:45
Beitrag #222


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Vergiß nicht man will auch weiterhin mit Wunschkennzeichen zusätzliches Geld verdienen.


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Taizee
Beitrag 23.12.2011, 15:49
Beitrag #223


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Zitat (tortenboxer @ 23.12.2011, 11:11) *
Ich sehe den fahrzeugbezogenen Teil nicht als klassischen Bestandteil eines Kennzeichens im zulassungsrechlichen Sinne.

Der fahrzeugbezogene Teil so ja nur widergeben das wievielte Fahrzeug auf das Wechselkenzeichen zugelassen wurde.

So zumindest meine Interpretation.


Dann solltest du nochmal genau nachlesen!
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tortenboxer
Beitrag 23.12.2011, 15:54
Beitrag #224


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@Kühltaxi

Worin liegt das Problem.

Wenn weg, dann weg. Wer zuerst kommt malt zuerst.

Wenn ich mir heute das Wunschkennzeichen A-BD 123 Kennzeichen als normales reserviere, kann es morgen halt nicht als WKZ an jemanden anderen ausgegeben werden.

Umgekehrt aber das gleiche:

Reserviere ich mir heute A-BD 123 als WKZ, kann die gleiche Kombi nicht morgen als normales Kennzeichen vergeben werden.
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Kühltaxi
Beitrag 23.12.2011, 20:41
Beitrag #225


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Ich hatte eh kein Problem, das hatten andere die meinten durch ein Wechselkennzeichen mit Zuordnungsnummern könnten noch andere Kombinationen unbenutzbar werden, daher mein Vorschlag zu Zuordnungsbuchstaben.


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Mitleser
Beitrag 23.12.2011, 20:43
Beitrag #226


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@tortenboxer:

Wenn Du Dir A-BD 123 als normales Kennzeichen reservieren lässt, dann hat das auf Wechselkennzeichen wohl keine Auswirkung. Anders bei A-BD 121, hier wäre wohl A-BD 12(1/2) nicht mehr möglich.
Wenn Du Dir A-BD 123 als Wechselkennzeichen reservierst, dann bekommst Du eigentlich A-BD 1231 und A-BD 1232; diese beiden Kombis wären dann für normale Kennzeichen gesperrt, A-BD 123 darf weiter auch einzeln ausgegeben werden.


Aber die Frage ist doch akademisch, es macht ja (hoffentlich) niemand den Unsinn mit.
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Vollkasko
Beitrag 23.12.2011, 22:51
Beitrag #227


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tortenboxer
Beitrag 23.12.2011, 22:56
Beitrag #228


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ja klar
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ulm
Beitrag 29.12.2011, 16:01
Beitrag #229


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GeorgX
Beitrag 29.12.2011, 16:31
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willi
Beitrag 29.12.2011, 16:36
Beitrag #231


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holger74
Beitrag 31.12.2011, 10:55
Beitrag #232


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Zitat (tortenboxer @ 23.12.2011, 11:27) *
Zitat (Kühltaxi @ 23.12.2011, 11:13) *
Dann wäre es sinnvoller hinten Buchstaben anzuhängen, z. B. A und B. Anderweitig benutzt wird ja nur das H.


Dann könnte man theoritisch 12 Fahrzeugpaarungen auf das gleiche Kennzeichen ausgeben. z. B A-BD 123 (A/B), A-BD 123 (C/D), usw.

Somit wäre dann der fahrzeugbezogene Teil wiederum als Bestandteil des Gesamt-Kennzeichens zu sehen.

Und wenn es so gehandhabt wird: Das Stammkennzeichen ist A-BD 123. Das kann dann entweder für eine reguläre Anmeldung genutzt werden oder für ein historisches Fahrzeug (bis hier wird es ja jetzt schon so gehandhabt, für A-BD 123H muß A-BD 123 frei sein und bleiben) oder für ein Wechselkennzeichen. Bei letzterem aber auch nur ein Stammkennzeichen für einen Halter. Also ist nach A und B wenn man Buchstaben benutzt Schluss. Oder ebend 1 und 2 bei Zahlen. Wenn die Zahlen deutlich kleiner sind als das Stammkennzeichen sehe ich keine Verwechslungsgefahr. Ausserdem besteht das Beispielbild oben aus 4+1 = 5 Zahlen und 5 Zahlen bekommt man regulär eh nicht zugelassen. Also 4 Zahlen Pflicht bei Wechselkennzeichen wäre auch eine Möglichkeit. Wobei ... was machen dann diejenigen mit einem 3er Zulassungsbezirk? 3 + 1 + 4 + 1 sind mehr als 8 insgesamt, geht also (wahrscheinlich) auch nicht.

Es sollen ja nur gleiche Fahrzeuge auf ein Wechselkennzeichen zugelassen werden. Was wäre denn dann bei einem Motorrad das "kleinstmögliche" zweit-Fahrzeug, reicht da ein 125er? Bei zweizeiligen Kennzeichen wird es bestimmt etwas merkwürdig aussehen mit so einem kleinen Anhängsel. Oder das müsste auch zweizeilig sein? think.gif
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EMD
Beitrag 31.12.2011, 23:30
Beitrag #233


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So wie ich das verstanden habe, werden bei einem Wechselkennzeichen einfach gleichzeitig 2 reguläre Nummern bei der Zulassungsstelle registriert. Also z.B. EM-FF 141 und EM-FF 142, die Kombination vom Wechselbaren Teil, also EM-FF 14 müsste also weiterhin als normales Kennzeichen frei sein. Beim H-kennezeichen ist das ja was anderes, weil das "H" nicht teil der Nummer ist.
Probleme mit Verwechslungen zwischen normalen und Wechselkennzeichen usw sehe ich da eigentlich kaum, weil die richtige Nummer ja auch im Fahrzeugschein steht. Selbst wenn der Besitzer des Wechselkennzeichens dem der EM-FF 14 hat dieses stehlen würde um beide Fahrzeuge gleichzeitig fahren zu können, würde das ja auffallen weil die Plaketten dann nicht mehr stimmen.
Selbst wenn dieses Problem mal überhand nehmen sollte, könnte man immernoch die beiden Teile der Wechselkennzeichen Gelb machen.
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Heinz Wäscher
Beitrag 01.01.2012, 20:29
Beitrag #234


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Wenn bei einem Wechselkennzeichen sowieso zwei reguläre Nummern vergeben werden gibt es doch gar keinen Vorteil mehr dadurch sondern nur Nachteile think.gif

Wenn zwei reguläre Nummern vergeben werden lasse ich meine Fahrzeuge doch lieber ganz regulär zu und habe dann dadurch keine Einschränkungen, z. B. können dann beide Fahrzeuge weiterhin zur gleichen Zeit im öffentlichen Straßenverkehr bewegt bzw. geparkt werden.


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Kühltaxi
Beitrag 01.01.2012, 21:27
Beitrag #235


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Kommt jetzt ganz darauf an wie die Versicherungsvorteile aussehen, sind sie deutlich, werden sich bei versicherungsteuren und steuerbilligen Fahrzeugen (z. B. kleinere Lkws) vielleicht manche dazu durchringen. Im umgekehrten Fall, teure Steuer (vor allem bei Diesel) und eher billige Versicherung wie oft bei Pkws und Womos sehe ich aber auch eher schwarz.


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EMD
Beitrag 01.01.2012, 22:07
Beitrag #236


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Zitat (Heinz Wäscher @ 01.01.2012, 20:29) *
Wenn bei einem Wechselkennzeichen sowieso zwei reguläre Nummern vergeben werden gibt es doch gar keinen Vorteil mehr dadurch sondern nur Nachteile think.gif


Wieso ? der Hauptvorteil liegt sicher bei den Versicherungskosten. Ich mein das kann mir doch egal sein ob die Bürokraten 2 oder 1 Nummer registrieren, genügend freie dürfte es ja überall geben.
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blue0711
Beitrag 18.01.2012, 11:47
Beitrag #237


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Das ganze wurde ja nun endgültig zur Luftnummer.
Selbst die Versicherungsvorteile dürften mittlerweile auf Zweitwagenniveau landen, also nicht vorhanden sein.

SPON titelt auch passend: Das Luftnummernschild (super geschrieben übrigens)


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Gruß Kai
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Mitleser
Beitrag 18.01.2012, 14:53
Beitrag #238


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Bis jetzt ist es ja immer noch nicht im BGBl verkündet. Vielleicht verzichtet auch einer der beteiligten Minister auf seine Unterschrift und erspart uns allen unnötige Paragraphen und Steuergelder (EDV-Anpassung).
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Schattenfell
Beitrag 18.01.2012, 17:33
Beitrag #239


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Zitat (blue0711 @ 18.01.2012, 11:47) *
Das ganze wurde ja nun endgültig zur Luftnummer.
Selbst die Versicherungsvorteile dürften mittlerweile auf Zweitwagenniveau landen, also nicht vorhanden sein.


Das heißt, ich besorge mir für meinen zweiten Wagen ein Wechselkennzeichen und spare allenfalls einen minimalen Betrag bei der Versicherung, es darf aber nur einer der beiden zur Zeit unterwegs sein? Und Ramsauer stellt sich hin, als hätte er das Rad neu erfunden? Der Mann hat wirklich Nerven — die Energie hätte sein Ministerium ja auch in eine gültige Straßenverkehrsordnung stecken können blink.gif
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Digo
Beitrag 18.01.2012, 17:35
Beitrag #240


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Ich bin mal gespannt, ob jemals irgendjemand von uns ein Wechselkennzeichen in "freier Wildbahn" sehen wird wink.gif.
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ulm
Beitrag 18.01.2012, 17:47
Beitrag #241


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...und falls das passieren sollte, bitte das Beweisfoto im Kuriositäten-Thread posten! whistling.gif

Ich hatte heute wieder ein nettes Telefonat mit dem Leiter einer Straßenverkehrsbehörde und auch er kann sich nicht wirklich vorstellen, dass es ein merkliches Interesse an dieser Variante der Wechselkennzeichen geben wird.
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Tommy Danger
Beitrag 21.01.2012, 14:04
Beitrag #242


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Komisch, ich habe für mein Auto schon unzählige Sätze Wechselkennzeichen und zahle gar keine Steuer und Versicherung dafür! thread.gif
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jfk
Beitrag 23.01.2012, 09:14
Beitrag #243


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Zitat (Tommy Danger @ 21.01.2012, 14:04) *
unzählige Sätze Wechselkennzeichen

Heist das jetzt, dass du den Überblick verloren hast, wieviele WKZ denn nun schon ausgegeben geprägt wurden - oder gibts die immer gratis von irgendwelchen (z.B. bei Cobra11 verschrotteten) Kollateralschäden ? oder kannst du nicht bis ... zählen? thread.gif


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