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> Rechts überholen erlaubt?, Fahrradfahrer - Verhalten im Strassenverkehr
F.Hoppe
Beitrag 10.02.2010, 17:18
Beitrag #1


Neuling
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Eine Frage, die ich mir täglich stelle, weil ich es täglich tue, ist: Darf ich als Fahrradfahrer wartende oder langsam fahrende Autos (z. B. hinter einer Strassenbahn oder an einer roten Ampel) rechts überholen?


Gefahr droht ja dann, wenn diese selbst rechts abbiegen oder ausscheren und dabei gar nicht mit überholenden Zweirädern rechnen, weil dort kein Fahrradweg ist.
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Polo79
Beitrag 10.02.2010, 17:24
Beitrag #2


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Zitat (§ 5 Abs. 8 StVO)
Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.


--------------------
[A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]

Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
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moderatschnell
Beitrag 10.02.2010, 17:33
Beitrag #3


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Zitat (F.Hoppe @ 10.02.2010, 17:18) *
Darf ich als Fahrradfahrer wartende oder langsam fahrende Autos ...überholen?


Polo79 hat ja schon den entsprechenden Paragraphen genannt.

Ich machs noch mal ganz klar:

bei wartenden erlaubt

bei langsam fahrenden nicht erlaubt

-moderatlangsamwartend think.gif


--------------------
Ich bin immer auf dem Teppich geblieben,
aber mein Teppich, der kann fliegen!
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mir
Beitrag 10.02.2010, 17:36
Beitrag #4


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und nur bei ausreichendem Raum

In der Praxis sollte man Rechtsabbieger nur überholen, wenn man ganz sicher ist, daß derjenige einen bemerkt hat; ich persönlich bleibe lieber hinter Leuten, die rechts blinken. Wer rechtsabbiegende LKWs begibt, sollte sein Testament in Ordnung haben. Gleichwohl ist es rechtlich erlaubt und der Radfahrer hätte sogar Vorrang vor Rechtsabbiegern


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Q-Treiberin
Beitrag 10.02.2010, 17:42
Beitrag #5


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Zitat (mir @ 10.02.2010, 17:36) *
Gleichwohl ist es rechtlich erlaubt und der Radfahrer hätte sogar Vorrang vor Rechtsabbiegern
Moment... scarey.gif

Auch auf die Gefahr hin, dass Deutschlands Popcorn-Vorräte leiden könnten (ich hoffe inständigst dass das aufgrund meiner Nachfrage nicht passiert), diese Aussage kann ich mir nicht vorstellen.. blink.gif

Ich stehe rechts blinkend an einer Ampel und ein rechts überholender Radfahrer hat dann noch Vorrang? blink.gif Mit welchem Recht? blink.gif


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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moderatschnell
Beitrag 10.02.2010, 17:43
Beitrag #6


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Kollege @mir spricht mir aus dem Herzen:

Zitat (mir @ 10.02.2010, 17:36) *
und nur bei ausreichendem Raum


Unbedingt.

Zitat
ich persönlich bleibe lieber hinter Leuten, die rechts blinken.


Ich immer.

Zitat
Wer sich neben rechtsabbiegende LKWs begibt,
sollte sein Testament in Ordnung haben.


Und er sollte Nichts Dringendes mehr vorhaben im Leben.

-moderadelnd


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Janus
Beitrag 10.02.2010, 17:45
Beitrag #7


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Zitat (Q-Treiberin @ 10.02.2010, 17:42) *
Ich stehe rechts blinkend an einer Ampel und ein rechts überholender Radfahrer hat dann noch Vorrang? blink.gif Mit welchem Recht? blink.gif
Als Rechtsabbieger musst Du Fahrzeugen, die rechts von Dir auf der gleichen Straße geradeaus fahren, Vorrang gewähren. Das ist doch nichts neues, oder? wink.gif


~ Janus


--------------------
Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht.
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moderatschnell
Beitrag 10.02.2010, 17:47
Beitrag #8


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Zitat (Janus @ 10.02.2010, 17:45) *
Als Rechtsabbieger musst Du Fahrzeugen, die rechts von Dir auf der gleichen
Straße geradeaus fahren, Vorrang gewähren. Das ist doch nichts neues, oder? wink.gif


Ich denke, die Q-Treiberin weiß es auch. War halt vielleicht
ein netter Versuch, ein Klingeln der Chauvi-Kasse auszulösen. whistling.gif

-moderatmacho showoff.gif


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Q-Treiberin
Beitrag 10.02.2010, 17:52
Beitrag #9


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Aber doch nicht bei so einem schmalen Radfahrer, der zwischen parkenden Auto und mir hindurchfährt! Wer macht denn sowas freiwillig? Und dann auch noch rechtlich geschützt? Das ist doch lebensgefährlich (für ihn).. scarey.gif

@Janus: Normalerweise fahren rechts von mir keine Fahrzeuge wenn ich rechts abbiege. Und dass ich die VT, die die Querstraße überqueren Vorrang einräume ist (inkl. Schulterblick) selbstverständlich (falls die Frage jetzt kommen sollte).



Zitat (moderatschnell @ 10.02.2010, 17:47) *
Ich denke, die Q-Treiberin weiß es auch. War halt vielleicht
ein netter Versuch, ein Klingeln der Chauvi-Kasse auszulösen. whistling.gif
Ne absolut nicht (in Radfahrer-Threads ist auch selten was für die Kasse zu holen).
Dass so etwas von Radfahrern gemacht wird weiß ich, ich wusste aber nicht, dass ein Radfahrer der mich auf meinem Fahrstreifen rechts überholt auch noch Vorrang hat.

Das ist doch meine Fahrspur in dem Moment oder nicht? unsure.gif


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moderatschnell
Beitrag 10.02.2010, 17:55
Beitrag #10


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Zitat (Q-Treiberin @ 10.02.2010, 17:52) *
... dass ein Radfahrer der mich auf meinem Fahrstreifen rechts überholt auch noch Vorrang hat.
Das ist doch meine Fahrspur in dem Moment oder nicht? unsure.gif


Eben nicht. Der Fahrstreifen gehört nicht Dir (auch nicht die
vordersten 5 Meter), auch wenn Du mit Deinem Wägelchen darauf stehst.

-moderatbesorgt


--------------------
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Q-Treiberin
Beitrag 10.02.2010, 18:00
Beitrag #11


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Zitat
-moderatbesorgt
Worüber sorgst Du Dich?
Um meine Unkenntnis oder um andere Radfahrer? Hab noch nie einen mitgenommen und auch alle rechtzeitig gesehen, die dieses praktiziert haben.

Ich kann nur nicht nachvollziehen, dass dieses (für mich lebensgefährliche) Verhalten rechtlich gedeckt ist.

Zitat
Der Fahrstreifen gehört nicht Dir
Warum nicht?
Bei meiner Klasse A-Ausbildung hat man mir beigebracht (umgangssprachlich) "mach Dich breit, da wo Du fährst ist es Dein Fahrstreifen und neben Dich gehört (zur Sicherheit) kein Autofahrer".


--------------------
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ravn
Beitrag 10.02.2010, 18:23
Beitrag #12


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Zitat (Q-Treiberin @ 10.02.2010, 17:52) *
Aber doch nicht bei so einem schmalen Radfahrer, der zwischen parkenden Auto und mir hindurchfährt! Wer macht denn sowas freiwillig? Und dann auch noch rechtlich geschützt? Das ist doch lebensgefährlich (für ihn).. scarey.gif


Den Vorrang hat er auch nur, so lange Du wartest.
Wer sowas freiwillig macht, weiss ich auch nicht. Rechtsabbieger ueberhole ich grundsaetzlich links.
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mir
Beitrag 10.02.2010, 18:27
Beitrag #13


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Zitat (Q-Treiberin @ 10.02.2010, 17:42) *
Ich stehe rechts blinkend an einer Ampel und ein rechts überholender Radfahrer hat dann noch Vorrang? blink.gif Mit welchem Recht? blink.gif

Der Paragraph wurde ganz oben zitiert. Was ist Dir daran unklar? Über die Gefährlichkeit der Regelung sind wir uns ja einig. Allerdings darf der Radfahrer aber nur überholen, solange Du noch verkehrsbedingt wartest. Das wird von Radfahrern wohl öfters falsch gemacht. [Nachtrag: Der Vorrang besteht aber auch, wenn der Radfahrer verbotenerweise überholt]

Andererseits passiert es mir öfter mal, daß ein Autofahrer unmittelbar vor der Kreuzung zum Überholen ansetzt und mich dann noch rechts von sich hat, während er rechts abbiegen möchte. Für den Fall ist aber hoffentlich unstrittig, daß der Radfahrer Vorrang hat, oder?

Zitat (ravn @ 10.02.2010, 18:23) *
Wer sowas freiwillig macht, weiss ich auch nicht. Rechtsabbieger ueberhole ich grundsaetzlich links.

Das beobachte ich (leider) oft. Viele Radfahrer trauen sich nicht, links zu überholen, weil sie sich wohl nicht so richtig als vollwertiger VT fühlen.

Aus dem gleichen Grund sieht man nun auch wieder viele Radfahrer über glatte und ungeräumte Radwege holpern, während direkt daneben eine perfekte Fahrbahn wäre; gelegentlich dann mit Gefährdung der Fußgänger, weil auf der glatten Oberfläche kaum noch ausgewichen werden, wenn ein Fußgänger unbedacht den Radweg betritt wallbash.gif


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moderatschnell
Beitrag 10.02.2010, 18:28
Beitrag #14


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Zitat (Q-Treiberin @ 10.02.2010, 18:00) *
Zitat
-moderatbesorgt
Worüber sorgst Du Dich?


Darüber, dass das Unwissen zum erlaubten Rechtsüberholen
von stehenden Fahrzeugkolonnen durch Radfahrer doch sehr
weit verbreitet zu sein scheint - wenn selbst Du als VP-Profi
da eine falsche Vorstellung hast.

Es reicht ja, wenn von den Nichtwissenden 1 % auf sein
vermeintliches Recht pocht.

Zitat
Bei meiner Klasse A-Ausbildung hat man mir beigebracht (umgangssprachlich) "mach Dich breit, da wo Du fährst ist es Dein Fahrstreifen und neben Dich gehört (zur Sicherheit) kein Autofahrer".


Und ich hatte die Regel, dass man als Radler rechts an der wartenden Kolonne entlang
darf, schon im Verkehrsschul-Unterricht als 12-Jähriger gelernt. Im Nachhinein bin
ich auch alles andere als sicher, ob es gut war, uns Kindern die Regel beizubringen.

-moderatnachdenklich unsure.gif


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Q-Treiberin
Beitrag 10.02.2010, 18:35
Beitrag #15


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Zitat (mir @ 10.02.2010, 18:23) *
Andererseits passiert es mir öfter mal, daß ein Autofahrer unmittelbar vor der Kreuzung zum Überholen ansetzt und mich dann noch rechts von sich hat, während er rechts abbiegen möchte. Für den Fall ist aber hoffentlich unstrittig, daß der Radfahrer Vorrang hat, oder?
Ja klar, das ist absolut unstrittig.

Den § habe ich gelesen, da steht eindeutig, dass der Radfahrer an einem wartenden Fahrzeug rechts vorbei darf. Auch absolut unstrittig (auch wenns mich schon manchmal genervt hat.. blushing.gif ).
Womit ich tatsächlich ein Problem habe ist, dass der Radfahrer, der an einem rechts blinkenden Autofahrer vorbeifährt Vorrang hat.

Ich "nerve" mit dieser Fragerei auch aus ein bestimmten Grund: Für mich sind Verkehrsregeln auch dafür da allen VT einen gewissen Schutz zu bieten und genau den seh ich hier für den Radfahrer eben nicht.



Zitat (moderatschnell @ 10.02.2010, 18:28) *
Darüber, dass das Unwissen zum erlaubten Rechtsüberholen von stehenden Fahrzeugkolonnen durch Radfahrer doch sehr weit verbreitet zu sein scheint - wenn selbst Du als VP-Profi da eine falsche Vorstellung hast.
Ne, da hast Du mich falsch verstanden. Das erlaubte Rechtüberholen eines wartenden Fahrzeuges ist mir schon klar und wie oben geschrieben rechne ich auch als Rechtsabbieger mit dabei rechtsüberholenden Radfahrern.
Mir geht es (wie geschrieben) eher um den Schutz der Radfahrer in solchen Situationen. Ob ich jetzt wohl von der Autofahrer-Fraktion geteert und gefedet werden... unsure.gif


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mir
Beitrag 10.02.2010, 18:36
Beitrag #16


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Verkehrsregeln dienen in erster Linie dazu, einen flüssigen Verkehr überhaupt erst zu ermöglichen. Wäre Sicherheit die erste Prämisse, bräuchte man keinerlei Vorfahrt, sondern würde einfach an jeder Kreuzung vorschreiben, daß alle erst mal anhalten und erst nach Einigung weiterfahren dürfen. Wäre ultimativ sicher, aber die Fahrtzeiten wären indiskutabel.

Und daß Regeln gelten, auch wenn man sie für Unsinn hält, darüber müssen wir sicher nicht mehr reden, oder?

Der diskutierte Vorrang ist in § 9 (3) geregelt:

Zitat
Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.


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Q-Treiberin
Beitrag 10.02.2010, 18:39
Beitrag #17


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Zitat (mir @ 10.02.2010, 18:36) *
Und daß Regeln gelten, auch wenn man sie für Unsinn hält, darüber müssen wir sicher nicht mehr reden, oder?
Ne das müssen wir wirklich nicht. wavey.gif

Aber irgendwo geht hier mein Bauchgefühl konträr zum Gesetz... unsure.gif

Aber mit § 9 (3) ist es wirklich unstrittig. Danke. wavey.gif


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mir
Beitrag 10.02.2010, 18:43
Beitrag #18


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Zitat (Q-Treiberin @ 10.02.2010, 18:39) *
Aber irgendwo geht hier mein Bauchgefühl konträr zum Gesetz... unsure.gif

Nicht nur Deines - das macht die Sache auch für die Radfahrer ja so gefährlich. Ich hatte in einem anderen Thread schon mal vorgeschlagen, daß man im Kreuzungsbereich schlicht und einfach Rechtsabbiegern verbieten sollte, andere VT links zu überholen, und umgekehrt Radfahrern verbieten sollte, Rechtsabbieger rechts zu überholen. Dann könnte man auch die § 9 (3) ändern und den Vorrang von Radfahrern zumindest auf der Fahrbahn streichen.

P.S.: § 9 (3) gilt sogar LKWs gegenüber wallbash.gif


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Vollkasko
Beitrag 10.02.2010, 18:44
Beitrag #19


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Gesetz hin oder her. Ich radle ja auch jeden Tag bei jedem Wetter zum Büro und an der Ampel natürlich auch rechts vorbei. Aber wenn da einer rechts blinkt, dann bleibe ich dahinter und lasse ihn abbiegen. Ist mir irgendwie sicherer für meinen Knochenbau!


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Q-Treiberin
Beitrag 10.02.2010, 18:44
Beitrag #20


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@mir: Dann wär wenigstens mein Bauchgrummeln weg.. wavey.gif

Edit:
Vollkasko
Zitat
Gesetz hin oder her. (...) Aber wenn da einer rechts blinkt, dann bleibe ich dahinter und lasse ihn abbiegen.
Darum gings mir ja.
Mir war tatsächlich der Vorrang des Radfahrers vor dem rechts blinkenden Autofahrer (also das Gesetz) nicht klar.

Das ein lebensbejahender Radfahrer erstmal an seine Schwarte denkt dürfte unstrittig sein. wavey.gif

Der Beitrag wurde von Q-Treiberin bearbeitet: 10.02.2010, 18:54


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Beitrag 10.02.2010, 18:51
Beitrag #21





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@Q-Treiberin.. du solltest vor lauter Popcorn futten die entsprechenden Threads auch lesen und nicht nur auf der Couch abhängen..

Ich bin einigermaßen überrascht, dass es da selbst unter Stammusern noch Fragen gibt.. rolleyes.gif

Welchen Unterschied macht es, ob der Radfahrer auf dem Radweg oder auf deiner Fahrbahn rechts von dir ist (auch dahinter) Er fährt geradeaus, du biegst ab.. twinkle.gif
Da hilft nur gaaaanz breit machen damit er links vorbei muss!... Der Blinker hat auf irgendwelche Vorfahrts- oder Vorrangregeln eh keinen Einfluss, zumindest beim rechts Abbiegen.
Schließlich zeigt der Blinker nur an was du vorhast, ohne dir damit irgendwelchen Rechte einzuräumen.

Aber die Frage scheint ja inzwischen eh geklärt zu sein.. whistling.gif
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Q-Treiberin
Beitrag 10.02.2010, 18:59
Beitrag #22


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Zitat
@Q-Treiberin.. du solltest vor lauter Popcorn futten die entsprechenden Threads auch lesen und nicht nur auf der Couch abhängen..
Die sind mir meist zu sehr "scharz/weiß", manchmal aggressiv, und dann gebe ich das Lesen auf.
Deswegen freut es mich auch so, dass hier (zumindest bis jetzt) ausschließlich sachlich und themenbezogen diskutiert wird. wavey.gif

Zitat
Ich bin einigermaßen überrascht, dass es da selbst unter Stammusern noch Fragen gibt.. rolleyes.gif
Warum? Bin doch auch nicht allwissend.

Zitat
Welchen Unterschied macht es, ob der Radfahrer auf dem Radweg oder auf deiner Fahrbahn rechts von dir ist (auch dahinter) Er fährt geradeaus, du biegst ab..
Das macht für mich einen großen Unterschied.

Zitat
Aber die Frage scheint ja inzwischen eh geklärt zu sein.. whistling.gif
yes.gif
Du warst (wie häufig) zu langsam... whistling.gif


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MagicMichael
Beitrag 10.02.2010, 19:11
Beitrag #23


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Zitat (Vollkasko @ 10.02.2010, 18:44) *
Gesetz hin oder her. Ich radle ja auch jeden Tag bei jedem Wetter zum Büro und an der Ampel natürlich auch rechts vorbei. Aber wenn da einer rechts blinkt, dann bleibe ich dahinter und lasse ihn abbiegen. Ist mir irgendwie sicherer für meinen Knochenbau!

Nicht rechts blinken ist aber bei der gegenwärtigen Blinkmoral kein hinreichend sicheres Indiz für kreuzungsfreie Wege. Ggf Platzierung des Fahrzeugs resp Stellung der Vorderräder in die Spekulation mit aufnehmen. Beim Rechtsüberholen einer Fahrzeugkolonne ist mitunter das Warten hinter dem vordersten Fahrzeug eine sichere Variante.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 10.02.2010, 19:37
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Neulich hätte ich mal fast einen Radfahrer "abgeschossen":
Ich stand auf dem rechten Seitenstreifen rechtwinklig eingeparkt und wollte rückwärts ausparken.
Während ich mich vorsichtig heraustastete, blieb freundlicherweise ein Pkw im fließenden Verkehr stehen und gab mir Lichtzeichen, dass er mich vorlässt. Um Ihn nicht über Gebühr warten zu lassen setzte ich züzig zurück - und übersah dabei natürlich den Radfahrer, der ihn plöötzlich rechts überholte.. wallbash.gif.

Es ist ja ganz vernünftig, dass es Radfahrern erlaubt ist, rechts an einer Ampel-Schlange vorbeizufahren. Da kann nicht allzu viel passieren (außer dass ein Beifahrer plötzlich seine Tür aufreißt), aber SOWAS hat doch eher was mit Lebensmüdigleit zu tun, oder?




Zitat (Familienvater @ 10.02.2010, 18:51) *
... Welchen Unterschied macht es, ob der Radfahrer auf dem Radweg oder auf deiner Fahrbahn rechts von dir ist (auch dahinter) Er fährt geradeaus, du biegst ab...

Wenn er auf dem Radweg fährt, "überholt" er nicht rechts, sondern er benutzt einen völlig anderen Teil der Straßel.

Wenn er dagegen ohne eigenen Fahrstreifen einen rechts blinkenden Rechtsabbieger rechts überholt, dann handelt er ähnlich, als ob er ohne eigenen Fahrstreifen einen links blinkenden Linksabbieger links überholt.

Zwar sind die jeweils abbiegenden Autofahrer auch zum Gucken (incl. Schulterblick) verpflichtet, aber wenns knallt sind glaube ich BEIDE Schuld.

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Polo79
Beitrag 10.02.2010, 19:49
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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 10.02.2010, 19:37) *
Zwar sind die jeweils abbiegenden Autofahrer auch zum Gucken (incl. Schulterblick) verpflichtet, aber wenns knallt sind glaube ich BEIDE Schuld.

M.E. rechnen sehr viele Leute nicht damit, dass von hinten noch etwas kommen könnte ("ich habe ja den Blinker gesetzt, der darf das doch nicht"). Die Rechtsprechung ist aber alles andere als auf der Seite des Abbiegers.


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Beitrag 10.02.2010, 19:49
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Hättest Du in derselben Situation jemanden gesehen, der links am wartenden PKW vorbeifährt?


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 10.02.2010, 20:27
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Zitat (mir @ 10.02.2010, 19:49) *
Hättest Du in derselben Situation jemanden gesehen, der links am wartenden PKW vorbeifährt?

Wahrscheinlich ja, denn ich rechne in solchen Situationen IMMER mit Blindfischen, die einen Wartenden LINKS überholen. Aber dass einer, der etwa einen Meter vom Fahrbahnrand entfernt wartet, RECHTS überholt wird? no.gif
(das heißt: INZWISCHEN rechne ich auch DAMIT, denn man lernt ja aus Fehlern...).

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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mir
Beitrag 10.02.2010, 20:35
Beitrag #28


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Solche Unfälle sind Ergebnis einer zu autozentrierten Sichtweise. Man rechnet mit Autos, aber irgendwie nicht mit Radfahrern, die ja auch aus anderen Orten auftauchen (dürfen) als Autos. Man könnte auch umformulieren, daß das das Ergebnis einer StVO ist, die Radfahrern Dinge erlaubt (und manchmal auch vorschreibt), die Autos nicht erlaubt sind. Passiert mir übrigens als Radfahrer ebenso. Ich hab' auch schon gelegentlich Radfahrer auf 'nem Radweg fast übersehen.

Sehr viele Unfälle basieren auf diesem Wahrnehmungsproblem.


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Gast_Familienvater_*
Beitrag 10.02.2010, 21:47
Beitrag #29





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Zitat (Doc)
Wenn er dagegen ohne eigenen Fahrstreifen einen rechts blinkenden Rechtsabbieger rechts überholt, dann handelt er ähnlich, als ob er ohne eigenen Fahrstreifen einen links blinkenden Linksabbieger links überholt.

Sein (des Radlers) Fahrstreifen ist halt schmaler und passt deshalb locker rechts neben den Fahrstreifen des PKW... damit muss der Abbieger warten und ihn durchlassen... mit und ohne Angebotsstreifen, so zumindest seine Theorie und Praxis.. an die ich mich inzwischen gewöhnt habe und mich entweder breit mache oder ihn durchlasse, je nach örtlichen Gegebenheiten.

Zitat
das heißt: INZWISCHEN rechne ich auch DAMIT, denn man lernt ja aus Fehlern...).


Wenn ich in unserer bunten Hauptstadt nicht damit rechnen würde, hätte ich sicher schon mehr als einen Radfahrer auf dem Gewissen..
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lanzelot72
Beitrag 10.02.2010, 23:15
Beitrag #30


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Gleich im Voraus: Das folgende ist in keiner Weise polemisch gemeint, und erst recht nicht dazu gedacht, irgendwelche Grabenkämpfe wiederzubeleben! twinkle.gif

Aber ich grüble gerade über drei Dinge:

1. Wann wurde dieser unselige § 5, Abs. 8 eigentlich in die StVO eingefügt? Als ich (heute 37 Jahre alt) in der vierten Klasse Grundschule war - da war das noch nicht so! Weiß jemand von Euch was dazu?

2. Was ist "ausreichender Raum"?
Ich meine, der "gleiche", der vom einen Radler überholenden Kfz als Sicherheitsabstand gefordert wird, oder reicht es aus, rein körperlich (notfalls mit Körperkontakt am Kfz schleifend) irgendwie vorbeizupassen? Gibts dazu irgendeine Rechtssprechung?

3. Das wichtigste: Wer zur Hölle hat verpennt, mit Einführung des Abs. 8 auch den Abs. 7 zu ergänzen?

Zitat
StVO § 5:
(7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen.

ich meine, da sollte doch konsequenterweise der Satz dazu: "Gleiches gilt im umgekehrten Fall."

Griaßle!


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mir
Beitrag 10.02.2010, 23:25
Beitrag #31


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In der Grundschule hat man Dir garantiert nicht alles verraten, was in der StVO steht. Oder hat man Dir den Unterschied zwischen fahrbahnbegleitenden und nicht begleitenden Radwegen erklärt? Oder die bis September '09 haarsträubenden Ampelregelungen?

Ausreichender Raum ist dann nicht mehr ausreichend, wenn es deswegen Probleme gibt smile.gif Prinzipiell genügt weniger Abstand als beim Überholen von Radfahrern, weil hier der Radfahrer die Kontrolle hat und die Differenzgeschwindigkeiten niedriger sind.

Dein Vorschlag zu § 5 (7) funktioniert nicht, solange es Busspuren, Radwege und Radspuren gibt. Das ist ja das Kreuz mit diesen Sonderregeln, sie ziehen alles mögliche nach. Im Grunde ist schon die jetzige Fassung von § 5 bei linksseitigen Radwegen problematisch: Wie soll ein Radfahrer auf einem linksseitigen Radweg handeln, wenn sich rechts von ihm ein Linksabbieger eingeordnet hat? Der Radfahrer ist eigentlich bevorrechtigt, aber er darf wegen § 5 (7) ja nicht überholen wallbash.gif


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lanzelot72
Beitrag 11.02.2010, 00:22
Beitrag #32


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Zitat (mir @ 10.02.2010, 23:25) *
In der Grundschule hat man Dir garantiert nicht alles verraten, was in der StVO steht. ...

Klar! Und erst recht nicht hab ich alles davon behalten! laugh2.gif

Ich meine (!!!) aber mich erinnern zu können, daß dieses "rechts vorbeifahren" für Radler irgendwann später ausdrücklich erlaubt wurde - kann mich zwar irren, aber ... hm?

Zitat (mir @ 10.02.2010, 23:25) *
Dein Vorschlag zu § 5 (7) funktioniert nicht, solange es Busspuren, Radwege und Radspuren gibt. Das ist ja das Kreuz mit diesen Sonderregeln, sie ziehen alles mögliche nach. ...

Auch klar! Keine Frage!

Ich wundere mich doch nur, daß es auf der einen Seite eine Regelung gibt, die das links-überholen in bestimmten Konstellationen verbietet, wogegen es für das rechts-überholen in quasi analoger Konstellation eine solche Regelung nicht gibt!

Ich unterstelle jetzt einfach mal, daß sich der Abs. 7 ursprünglich nur auf Abs. 1 bezogen hat, und später Abs. 8 angehängt wurde, ohne dessen Auswirkung in Abs. 7 zu berücksichtigen.

Aber nochmal: Dies entspringt ausschließlich meiner persönlichen Erinnerung und Vermutung!

Darum frag ich ja gerade so neugierig nach! rolleyes.gif

Oder, wie mein Chef mal (bei einem ganz anderen Thema) gesagt hat:
"Kapiert hab ich das schon, aber verstehen tu ich es nicht!" laugh2.gif

Griaßle!


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Janus
Beitrag 11.02.2010, 09:21
Beitrag #33


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Zitat (mir @ 10.02.2010, 23:25) *
Dein Vorschlag zu § 5 (7) funktioniert nicht, solange es Busspuren, Radwege und Radspuren gibt. Das ist ja das Kreuz mit diesen Sonderregeln, sie ziehen alles mögliche nach. Im Grunde ist schon die jetzige Fassung von § 5 bei linksseitigen Radwegen problematisch: Wie soll ein Radfahrer auf einem linksseitigen Radweg handeln, wenn sich rechts von ihm ein Linksabbieger eingeordnet hat? Der Radfahrer ist eigentlich bevorrechtigt, aber er darf wegen § 5 (7) ja nicht überholen wallbash.gif
Wer auf einem anderen Straßenteil unterwegs ist, überholt doch per Definition nicht, oder hab ich das falsch in Erinnerung?


~ Janus


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klausimausi
Beitrag 11.02.2010, 11:17
Beitrag #34


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Zitat (Janus @ 11.02.2010, 09:21) *
Wer auf einem anderen Straßenteil unterwegs ist, überholt doch per Definition nicht,
So ist es yes.gif


--------------------
@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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Pogge
Beitrag 11.02.2010, 11:29
Beitrag #35


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Zitat (Janus @ 11.02.2010, 09:21) *
Wer auf einem anderen Straßenteil unterwegs ist, überholt doch per Definition nicht, oder hab ich das falsch in Erinnerung?


~ Janus


Wenn es nicht so wäre, hätte das bei linksseitigen Radwegen agO seltsame Konsequenzen wavey.gif
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Janus
Beitrag 11.02.2010, 11:49
Beitrag #36


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Schade eigentlich. Ich mag es doch, Widersprüche in Gesetzen zu entdecken....


~ Janus


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 11.02.2010, 13:09
Beitrag #37


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Zitat (lanzelot72 @ 10.02.2010, 23:15) *
Zitat
StVO § 5:
(7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen.

ich meine, da sollte doch konsequenterweise der Satz dazu: "Gleiches gilt im umgekehrten Fall."...


DAS würde dann aber bedeuten, dass ein Radfahrer nicht mehr an einem Pkw vorbeifahren darf, der in Ampel-Schlange steht und rechts blinkt, weil er 100m später rechts abbiegen will.

Man vergisst:
Es gibt Leute die nicht wissen, wo der Blinkhebel sitzt. Es gibt aber auch andere, die keine Gelegenheit ungenutzt lassen, ihren Mitbürgern zu zeigen, DASS sie es wissen...

Doc


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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Gast_fusel_*
Beitrag 11.02.2010, 14:00
Beitrag #38





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Zitat (§ 5 Abs. 8 StVO)
Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

welche Verpflichtungen für den Radfahrer ergeben sich eigentlich aus der Formulierung "mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht" ?
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 11.02.2010, 14:03
Beitrag #39


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Zitat (fusel @ 11.02.2010, 14:00) *
... welche Verpflichtungen für den Radfahrer ergeben sich eigentlich aus der Formulierung "mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht"?

GAR keine:
Ein Radfahrer fährt nämlich IMMER mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht. tongue.gif

Doc


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klausimausi
Beitrag 11.02.2010, 14:13
Beitrag #40


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think.gif
Der Doc aus Bückeburg, ein kluger Mann! wavey.gif

Gruß,
Klaus


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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Gast_Familienvater_*
Beitrag 11.02.2010, 14:17
Beitrag #41





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Zitat (Lanzelot)
Ich wundere mich doch nur, daß es auf der einen Seite eine Regelung gibt, die das links-überholen in bestimmten Konstellationen verbietet, wogegen es für das rechts-überholen in quasi analoger Konstellation eine solche Regelung nicht gibt!

Ich unterstelle jetzt einfach mal, daß sich der Abs. 7 ursprünglich nur auf Abs. 1 bezogen hat, und später Abs. 8 angehängt wurde, ohne dessen Auswirkung in Abs. 7 zu berücksichtigen.


Ich gehe davon aus, dass das erlaubte rechts überholen von Radfahrern an verkehrsbedingt wartenden PKW in voller Absicht so drin steht und durchaus einer gewissen Lobbyarbeit der Radfahrerverbände geschuldet ist, um den Radverkehr attraktiver zu machen. Weil man damit den Radfahrern mit ihrer geringen Breite gerade im Stadtverkehr einen zeitlichen Vorteil verschafft, was ich für absolut begrüßenswert und richtig halte.

Ob mich das als Autofahrer nun ärgert oder nicht und ich es deshalb verstehe oder nicht, weil ich dadurch permanent Hase und Igel spiele. Ich überhole auf freier Strecke (muss dabei natürlich immer erst auf eine Möglichkeit dazu warten) den mit 20 kmh oder weniger dahin radelnden Radfahrer, damit dieser mich dann vor der nächsten Ampel rechts überholt, weil ich hinter dem letzten PKW anstehen muss, insgesamt sind wir dadurch halt gleich schnell. Würde ich nicht überholen und mit dem PKW 20 fahren, würde ich dauernd von anderen PKW überholt, die dann vor mir stehen und ich mehrere Ampelphasen brauche. Soweit so gut.

Das man das rechts überholen erlaubt, dürfte damit zusammen hängen, dass man Radfahrern nicht zumuten will zwischen zwei Brummis/PKW, was auch immer, links nach vorn fahren zu müssen, um dann doch wieder an den rechten Rand wechseln zu müssen. Mit dem Bordstein rechts hat man wenigstens eine Konstante...
Am einfachsten wäre natürlich Radfahrer müssten sich wie jeder andere hinten anstellen, das widerspricht allerdings dem gesunden Menschenverstand und dem politischen Willen derer, die die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben haben/haben wollen, also der gegenwärtigen Mehrheit in unserem Lande. Ergo werden wir wohl mit der jetzigen nicht ganz ungefährlichen Lösung leben müssen, dass Rechtsabbieger rechts überholt werden können und so zu noch mehr Vorsicht beim Abbiegen angehalten sind.

btw..

Ohne dass die @Treiberin als Stammuserin des VP das jetzt falsch versteht, frage ich mich gerade wieviele PKW Fahrer beim Abbiegen in dieser Situation von falschen Voraussetzungen ausgehen, das ganze aus Unwissenheit machen und nicht, wie oftmals unterstellt wird, mit Vorsatz..

Edit sagt..
Zitat
Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.


Wird da eigentlich überholt oder vorbei gefahren?

Edit hat aus dem vorbeifahren im Text überholen gemacht...
Danke an den Hinweis durch janus
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Janus
Beitrag 11.02.2010, 14:31
Beitrag #42


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Zitat (Familienvater @ 11.02.2010, 14:17) *
Wird da eigentlich überholt oder vorbei gefahren?
Verkehrsbedingt wartende Fahrzeuge werden überholt, auch wenn sie stehen. An haltenden oder parkenden Fahrzeugen wird vorbeigefahren.


~ Janus


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alder
Beitrag 11.02.2010, 15:16
Beitrag #43


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Zitat (moderatschnell @ 10.02.2010, 17:33) *
Zitat (F.Hoppe @ 10.02.2010, 17:18) *
Darf ich als Fahrradfahrer wartende oder langsam fahrende Autos ...überholen?


Ich machs noch mal ganz klar:

bei wartenden erlaubt

bei langsam fahrenden nicht erlaubt

-moderatlangsamwartend think.gif


Nur rechts überholen nicht erlaubt? Oder auch links überholen nicht erlaubt?
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klausimausi
Beitrag 11.02.2010, 15:20
Beitrag #44


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Links darf überholt werden, wenn man schnell genug ist, die Verkehrslage klar genug ist und das Überholen nicht durch VZ*) verboten worden ist.

Gruß,
Klaus

*) Z.B. VZ 293 oder VZ 276

EDIT sagt: Wer links blinkt, ist rechts zu überholen wavey.gif

Der Beitrag wurde von klausimausi bearbeitet: 11.02.2010, 15:22


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
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Gast_Familienvater_*
Beitrag 11.02.2010, 16:10
Beitrag #45





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Bei Frauen wäre ich da gaaanz vorsichtig, wer weiß schon ob sie wirklich links meinen.... thread.gif
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Hane
Beitrag 11.02.2010, 16:44
Beitrag #46


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Zitat (moderatschnell @ 10.02.2010, 17:33) *
Ich machs noch mal ganz klar:

bei wartenden erlaubt

bei langsam fahrenden nicht erlaubt
Da bin ich mir nicht so sicher. Der Begriff Warten wird in der Regel zur Abgrenzung zum Halten oder Parken genutzt. Daraus kann man aber nicht herleiten, dass es sich immer um Stehen handelt. Das langsamme Rollen im Stau sehe ich auch als Warten. Dazu gibt es gleich mehr.
Zitat (lanzelot72 @ 10.02.2010, 23:15) *
Wann wurde dieser unselige § 5, Abs. 8 eigentlich in die StVO eingefügt? Als ich (heute 37 Jahre alt) in der vierten Klasse Grundschule war - da war das noch nicht so! Weiß jemand von Euch was dazu?
Ich habe keine Ahnung, wann die Regel eingeführt wurde. Sie ist aber unabdingbar, wenn man Radfahrer wegseparieren möchte. Nur wegen dieser Regel ist es erlaubt, auf Schutzstreifen an Staus vorbei zu fahren. Deswegen gehe ich auch davon aus, dass mit der Bedingung des Wartens auch ein langsames Fahren gemeint ist, da man sonst immer eine Vollbremsung hinlegen müsste, wenn einer im Stau eine halbe Radumdrehung weiter rollte.


Zitat (Q-Treiberin @ 10.02.2010, 18:35) *
Ich "nerve" mit dieser Fragerei auch aus ein bestimmten Grund: Für mich sind Verkehrsregeln auch dafür da allen VT einen gewissen Schutz zu bieten und genau den seh ich hier für den Radfahrer eben nicht.
Schön wäre es aber wenigstens die wichtigen spezifischen Regeln für Radfahrer dienen nicht der Sicherheit, sondern anderen Zielen. Damit ist mitunter eine massive Gefährdung des Radverkehres verbunden.


Zitat (lanzelot72 @ 11.02.2010, 00:22) *
Ich wundere mich doch nur, daß es auf der einen Seite eine Regelung gibt, die das links-überholen in bestimmten Konstellationen verbietet, wogegen es für das rechts-überholen in quasi analoger Konstellation eine solche Regelung nicht gibt!
Mich wundert es nicht, da man in Berlin eine etwas merkwürdige Vorstellung von Radfahrern hat. Es scheint mir fast so, dass die sich überhaupt nicht vorstellen können, dass man als Radfahrer einen nichtwartenden Kraftfahrer überholen könnte.


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Q-Treiberin
Beitrag 11.02.2010, 18:09
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Zitat (Familienvater @ 11.02.2010, 16:10) *
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Auf so'n Spruch warte ich eigentlich schon seit gestern... dry.gif


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mir
Beitrag 11.02.2010, 22:57
Beitrag #48


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Zitat (Familienvater @ 11.02.2010, 14:17) *
Am einfachsten wäre natürlich Radfahrer müssten sich wie jeder andere hinten anstellen

Ist das eine Art von Ehrenkodex, daß man sich im Straßenverkehr überall hinten anstellen muß und nicht überholen darf, wenn man kann? Warum machen das dann die Autofahrer anders?



Zitat (Janus @ 11.02.2010, 09:21) *
Wer auf einem anderen Straßenteil unterwegs ist, überholt doch per Definition nicht, oder hab ich das falsch in Erinnerung?

blushing.gif irgendwie verdräng ich das immer.


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Gast_Familienvater_*
Beitrag 12.02.2010, 01:12
Beitrag #49





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Zitat (mir)
Warum machen das dann die Autofahrer anders?


Weil sie zu breit sind um in einer Spur nebeneinander zu passen und ein Nummernschild haben.. twinkle.gif
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janr
Beitrag 12.02.2010, 01:40
Beitrag #50


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Zitat (Familienvater @ 12.02.2010, 01:12) *
Weil sie zu breit sind um in einer Spur nebeneinander zu passen...
Wenn ich zu breit bin, dann lass ich das Autofahren narr.gif

Spaß beiseite,
ich mache regelmäßig von meiner Verpflichtung gebrauch möglichst weit rechts zu fahren (an die Ampel heranzufahren) um dann so weit rechts zum stehen zu kommen, daß der Radler beim rechts Abbiegen nicht plötzlich unterm Auto ist.

Die allermeisten Radler stellen sich dann hinten an. Manche weichen (radelnder weise) auf den Gehweg aus und stellen sich dann vor mich, womit ich gut leben kann, weil ich sie dann im Blick habe. wavey.gif


--------------------
Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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