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18.10.2009, 10:22
Beitrag
#1
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 92 Beigetreten: 18.10.2009 Mitglieds-Nr.: 51028 |
Also: Es handelt sich jeweils um eine Ampel mit drei Vollscheiben (rot, gelb, grün) plus rechts neben der rechten roten Vollscheibe eine Scheibe mit schwarzem Pfeil auf rotem Hintergrund (teilweise in extra großer Ausführung). Geschaltet ist die Anlage nun wie folgt (mal nur auf den entscheidenden Ausschnitt begrenzt):
Bewirkt soll offensichtlich, dass der rechtsabbiegende Verkehr etwas später startet als der geradeaus und links. Grund wird wohl sein, damit die Fußgänger, die der Rechtsabbieger durchlassen muss, bereits losgegangen sind und damit bessere Beachtung finden. Nun, ich halte diese Schaltung gleich aus mehreren Gründen für problematisch:
Was haltet Ihr von der Schaltung? Ist sie überhaupt nach den Richtlinien erlaubt? Gibt es sie noch woanders in Deutschland? Warum nicht einfach gleichzeitiges Grün für alle und an der Fußgängerfurt ein gelbes Blinklicht, wie es sonst in Hamburg üblich ist? Beispielhafte Standorte:
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18.10.2009, 10:44
Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 |
Dieser zusätzliche einfeldige Signalgeber (der schwarze Pfeil auf rotem Grund) hat keine verkehrsrechtliche Bedeutung, da er kein Wechsellichtzeichen im Sinn der StVO darstellt.
Begründung: §37 StVO definiert das Verhalten bezüglich Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeilen. Eigenschaften von Wechsellichtzeichen:
Diese Eigenschaften erfüllt der zusätzlich angebrachte Signalgeber nicht. Damit gelten für ihn auch nicht die in diesem Paragraf genannten Vorschriften. Ohne diesen Pfeil entstehen auch keine Probleme. Die Fußgänger sind beim Abbiegen bereits durch §9 hinreichend geschützt. In diesem Sinn wäre es schon aus diesem Grund unzulässig das anzuordnen, da eine Vorschrift nicht mehr zwingend notwendig sein kann wenn das durch sie vorgeschriebene Verhalten bereits durch bestehende Vorschriften verlangt wird. Zusammenfassung: Die zusätzliche Leuchte ist undefiniert, unnötig, unzulässig und stellt kein VZ dar. Private Bemerkung: Ein grüner Pfeil erlaubt kein konfliktfreies Abbiegen. -------------------- MfG
Troll Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. |
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18.10.2009, 14:03
Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5124 Beigetreten: 25.08.2008 Wohnort: Wien/Österreich Mitglieds-Nr.: 43905 |
Ohne diesen Pfeil entstehen auch keine Probleme. Die Fußgänger sind beim Abbiegen bereits durch §9 hinreichend geschützt. Da hast nicht Recht. Der Fußgänger wird erst dann ausreichend geschützt, wenn eine ausreichende Verkehrsüberwachung stattfindet, in einer Großstadt wie Hamburg müssten ständig 3-5 Kreuzungen/Fußgängerübergänge überwacht werden und das medienwirksam. Erst dann kannst wirklich von einem effektiven Fußgängerschutz sprechen. Liebe Grüße Hannes |
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18.10.2009, 14:09
Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 |
Da hast nicht Recht. Der Fußgänger wird erst dann ausreichend geschützt, wenn eine ausreichende Verkehrsüberwachung stattfindet, ... Daran ändern aber Pfeile oder mehrfache Beschilderungen nichts. Wenn jemand Fußgänger überfahren will, dann tut er es auch mit 10 VZ, die das verbieten. Die Vorschriften sind auch ohne den Pfeil (der eh keine Bedeutung hat) eindeutig. Gegen mehr Überwachung des Verkehrs habe ich nichts und im gegebenen Fall kann man dann ja die Einhaltung von §9 überwachen. -------------------- MfG
Troll Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. |
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18.10.2009, 14:44
Beitrag
#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 488 Beigetreten: 20.09.2009 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 50635 |
Sowas ist mir bisher noch nicht untergekommen...
Wenn man die Füßganger zusätzlich schützen will, hat man doch bisher einfach die Füßgängerampel ein paar Sekunden früher auf Grün geschaltet als die Vollscheibe. -------------------- Don't take life too seriously, you won't get out alive.
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18.10.2009, 20:15
Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10218 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 |
Erstmalig vor ca. einem Jahr entdeckte ich in Hamburg Ohhh - meine Heimatstadt!!! eine Ampelschaltung, die ich zuvor so noch nicht gesehen hatte. Nachdem nun nach meinem Gefühl immer mehr Kreuzungen damit ausgestattet werden und die Schaltung m.E. eher verwirrt als nutzt, wollte ich mal hier nachfragen, was Ihr davon haltet. Bewirkt soll offensichtlich, dass der rechtsabbiegende Verkehr etwas später startet als der geradeaus und links. Grund wird wohl sein, damit die Fußgänger, die der Rechtsabbieger durchlassen muss, bereits losgegangen sind und damit bessere Beachtung finden. Ja das stimmt. So hab ich mir dieses "Konstrukt" auch erklärt. Nach meiner Ortskenntnis sind es meistens Fußgänger- & Radfahrerfurten, welche der Rechtsabbieger kreuzt. ich denke man will hier dem Fußgänger- und Radverkehr Vorsprung verschaffen, damit diese bereits mitten auf der Fahrbahn sind wenn der Rechtsabbieger ankommt. (Vielleicht sind das ja mal Unfallschwerpunkte für Kollisionen Rechtsabbieger <-> kreuzende Fußgänger/Radfahrer gewesen... Nun, ich halte diese Schaltung gleich aus mehreren Gründen für problematisch:
Das deckt sich mit meinen Beobachtungen. Gerade auswärtige "erwische" ich immer wieder wie sie bereits bei grüner Vollscheibe anfahren und abbiegen, obwohl sie noch den roten rechtspfeil haben!!! Oder es gibt immer ein schönes Hupkonzert..... Was haltet Ihr von der Schaltung? Ist sie überhaupt nach den Richtlinien erlaubt? Gibt es sie noch woanders in Deutschland? Warum nicht einfach gleichzeitiges Grün für alle und an der Fußgängerfurt ein gelbes Blinklicht, wie es sonst in Hamburg üblich ist? Ersteres frag ich mich jedesmal an den betreffenden Ampeln Warscheinlich ist das mit dem Gelbblinker nach Ansicht der Str.verkehrsbehörde hier nicht sicher genug... Ich werd mal einen Brief an die Stadt schreiben... Beispielhafte Standorte:
Die Standorte könnte ich spielend um eine weitere Handvoll ergänzen..... (d.h. diese Kombination gibt´s in HH sehr verbreitet - allerdings hab ich diese in noch keiner anderen Stadt gesehen!) OJ -------------------- Kampf
den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V. |
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18.10.2009, 20:30
Beitrag
#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4409 Beigetreten: 20.06.2009 Wohnort: "arm aber sexy"-Town Mitglieds-Nr.: 49054 |
Mir leuchtet nach Eurer Schilderung der Sinn auch nicht ein.
Wenn man den Fußgängern und Radfahrern (wie anderswo) einen Grün-Vorsprung gibt, ist das Problem doch schon vom Tisch. -------------------- „Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“ Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten. Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker. |
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18.10.2009, 20:43
Beitrag
#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3867 Beigetreten: 27.01.2006 Wohnort: Mal hier, mal da Mitglieds-Nr.: 16344 |
Ist sie überhaupt nach den Richtlinien erlaubt? Nein, die RiLSA kennt so eine Schaltung nicht und vor allem auch keinen einfeldigen roten Richtungssignalgeber. -------------------- Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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18.10.2009, 20:44
Beitrag
#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 |
Wenn man den Fußgängern und Radfahrern (wie anderswo) einen Grün-Vorsprung gibt, ist das Problem doch schon vom Tisch. Dann werde ich mir jetzt Mühe geben immer schon beim Wechsel von Rot auf Grün an der Ampel für Fußgänger zu stehen. Wenn man da zu spät kommt ist das wohl zu gefährlich. -------------------- MfG
Troll Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. |
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18.10.2009, 20:50
Beitrag
#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10218 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 |
Ist sie überhaupt nach den Richtlinien erlaubt? Nein, die RiLSA kennt so eine Schaltung nicht und vor allem auch keinen einfeldigen roten Richtungssignalgeber. Jupp - ich hab beim in der RiLSA auch nichts dergleichen gefunden. Aber offenbar muß es zulässig sein, da es ja in der örtlichkeit existiert. (Jemand hat diese Anlagen ja geplant und die Str.verkehrsbehörde hat diese ja auch abgenommen!) Meine Vermutung: das sind ältere Ampelanlagen und in der damals bei Errichtung gültigen Ausgabe der RiLSA war sowas zugelassen. Und jetzt genießen diese Ampeln noch BEstandsschutz. Oder es ist eine LSA-Besonderheit die es nur in HH gibt (z.B. nach FEstlegung des Bundeslandes Hamburg - so wie es ja ausschließlich in Düsseldorf Fußgängerampeln mit gelb-Licht gibt oder dass es von der an sich bundesweit gültigen RWBA auch eine hessische Sonderausführung gibt!!!) OJ -------------------- Kampf
den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V. |
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18.10.2009, 20:51
Beitrag
#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
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18.10.2009, 20:53
Beitrag
#12
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3867 Beigetreten: 27.01.2006 Wohnort: Mal hier, mal da Mitglieds-Nr.: 16344 |
Aber offenbar muß es zulässig sein, da es ja in der örtlichkeit existiert. (Jemand hat diese Anlagen ja geplant und die Str.verkehrsbehörde hat diese ja auch abgenommen!) -------------------- Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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18.10.2009, 21:05
Beitrag
#13
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 92 Beigetreten: 18.10.2009 Mitglieds-Nr.: 51028 |
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18.10.2009, 21:07
Beitrag
#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10218 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 |
Aber offenbar muß es zulässig sein, da es ja in der örtlichkeit existiert. (Jemand hat diese Anlagen ja geplant und die Str.verkehrsbehörde hat diese ja auch abgenommen!) Was ist daran so lustig??? Baustellen mit vorübergehender Beschilderung und MArkierung sind das eine. Aber solche "Rotpfeil-Ampelanlagen" die Jahrzehnte ihren Dienst tun und dazu noch mehrfach in HH vorkommen sind kein Fall von "da hat der Planer mal danebengegriffen", sondern dahinter muss ja wohl Methode stecken!! Entweder war´s mal so erlaubt oder es ist eine Sonderzustimmung der Str.verkehrsbehörde. Murks hin oder her - aber das Planer, Prüfer, bauausführende Firma, Abnehmender und Aufsichtsbehörde in vielleicht 10...15 Fällen immer alle gemeinsam haben glaub ich einfach nicht!!!!!!OJ -------------------- Kampf
den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V. |
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18.10.2009, 21:28
Beitrag
#15
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 |
Was ist daran so lustig??? Garnichts - und ich hoffe die veruntreuten Gelder werden den Bürgern erstattet.
-------------------- MfG
Troll Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. |
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18.10.2009, 21:29
Beitrag
#16
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3867 Beigetreten: 27.01.2006 Wohnort: Mal hier, mal da Mitglieds-Nr.: 16344 |
Entweder war´s mal so erlaubt oder es ist eine Sonderzustimmung der Str.verkehrsbehörde. Muss eine verdammt hoch angesiedelte SVB sein. -------------------- Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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18.10.2009, 21:39
Beitrag
#17
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10218 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 |
Nein? Kennst du die früheren Ausgaben der RiLSA!? oder es ist eine Sonderzustimmung der Str.verkehrsbehörde. Muss eine verdammt hoch angesiedelte SVB sein. Wie meinst du das??? Denkst du nicht, dass es sich in der Fachwelt rumgesprochen hat!? (Sowas lässt sich doch nicht geheim halten und warum sollte das eine SVB auch tun, die dies verkehrsrechtlich anordnet? Da hat ja auch die OJ -------------------- Kampf
den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V. |
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19.10.2009, 12:47
Beitrag
#18
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Da hat ja auch die Nöö, die hat nichts zu sagen. Hamburg hat aber auch sonst noch einige Besonderheiten. Es gibt auch eine Straße, welche ein 25-km/h-Schild hat. Auch sonst scheint sich Hamburg nicht allzu genau an die entsprechende VwV zu halten. -------------------- |
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19.10.2009, 13:02
Beitrag
#19
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7906 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 |
Gerade auswärtige "erwische" ich immer wieder wie sie bereits bei grüner Vollscheibe anfahren und abbiegen, obwohl sie noch den roten rechtspfeil haben!!! Vielleicht liegt das daran, dass der rote Rechtspfeil keine Bedeutung hat? Such mir doch mal die Stelle in der stVO Hamburg hat aber auch sonst noch einige Besonderheiten. Es gibt auch eine Straße, welche ein 25-km/h-Schild hat. Mönkebergstraße |
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19.10.2009, 14:55
Beitrag
#20
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10218 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 |
Wirklich??? Ich kenn´s so, dass bei Beantragung einer verkehrsrechtlichen Anordnung für Beschilderung oder Fahrbahnmarkierung die Str.verkehrsbehörde nicht allein entscheidet, sondern die Polizei mit einbezieht (a´la: wie seht ihr Und so seh ich das auch bei Ampeln - die sind ja auch Gegenstand einer verkehrsrechtlichen Anordnung. Hamburg hat aber auch sonst noch einige Besonderheiten. Es gibt auch eine Straße, welche ein 25-km/h-Schild hat. Auch sonst scheint sich Hamburg nicht allzu genau an die entsprechende VwV zu halten. Wir Nordlichter sind halt was Besonderes!!!!!!!!!!!!!!!!! bissl aber passt doch: hier gibt´s ne Zufahrt, da steht beim reinfahren Z274-51 mit "10" und beim rausfahren Z274.2-51 mit "20"!!! OJ -------------------- Kampf
den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V. |
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19.10.2009, 16:33
Beitrag
#21
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10218 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 |
Gerade auswärtige "erwische" ich immer wieder wie sie bereits bei grüner Vollscheibe anfahren und abbiegen, obwohl sie noch den roten rechtspfeil haben!!! Vielleicht liegt das daran, dass der rote Rechtspfeil keine Bedeutung hat? Such mir doch mal die Stelle in der stVO hmmm Hamburg hat aber auch sonst noch einige Besonderheiten. Es gibt auch eine Straße, welche ein 25-km/h-Schild hat. Mönkebergstraße Stimmt!!! Du kennst dich ja gut in HH aus!! (dachte du studierst in DD!? OJ -------------------- Kampf
den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V. |
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19.10.2009, 17:11
Beitrag
#22
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2194 Beigetreten: 10.10.2004 Wohnort: Wo rauschend stolze Barken elbwärts ziehn zum Holstengau Mitglieds-Nr.: 6023 |
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19.10.2009, 17:24
Beitrag
#23
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2861 Beigetreten: 29.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18898 |
Nun, ich halte diese Schaltung gleich aus mehreren Gründen für problematisch:
Was haltet Ihr von der Schaltung? Ist sie überhaupt nach den Richtlinien erlaubt? Gibt es sie noch woanders in Deutschland? Mal abgesehen davon, dass es nicht wirklich StVO konform ist (was man mit dem Ersetzen des roten Pfeils durch ein zweifeldigen Signalgeber (Rot - Gelb) beheben könnte), sehe ich sonst überhaupt kein Problem!! zu 1: Jetzt mal ganz abgesehen von der Zulässigkeit: Wer zu dumm ist, diese Schaltung zu kapieren, ist nicht für den Straßenverkehr geeignet und sollte den Führerschein abgeben. Klar kann es MAL (also so alle 10 Jahre) mal passieren, dass man pennt und versehentlich aus Reflex losfährt, wenn die Nebenspur grün bekommt. Aber wenn die Hälfte der VT da durchrauscht... dann wundert mich gar nichts mehr. Die Leute sollten ihr Gehirn nicht am Parkplatz abgeben, sondern mit ins Auto nehmen zu 2: Geduld ist eine Tugend. Wer (zu früh) hupt, ist ein Idiot. Und wer sich davon stressen lässt, auch zu 3: siehe 1. Zu blöd für den Straßenverkehr. Fazit: Nicht die Schaltung ist das Problem, sondern der Mensch, der sich daran gewöhnt hat, ohne nachzudenken potentielle Tötungsmaschinen zu bewegen. PS: Ich bin aber auch der Meinung, dass sich die Behörden an die Regeln halten sollten. Also entweder Rilsa/StVO entsprechend anpassen oder sich dran halten (Rot-Gelb). Wenn man die Füßganger zusätzlich schützen will, hat man doch bisher einfach die Füßgängerampel ein paar Sekunden früher auf Grün geschaltet als die Vollscheibe. Mir leuchtet nach Eurer Schilderung der Sinn auch nicht ein. Wenn man den Fußgängern und Radfahrern (wie anderswo) einen Grün-Vorsprung gibt, ist das Problem doch schon vom Tisch. Grünvorsprung für Fußgänger heißt (fast) immer Vollscheibe Verzögerung. Darunter leidet die Kapazität der Kreuzung, weil weniger Kfz die Grünphase nutzen können. Von der Idee her ist das schon gut so: Keine Vollscheibenverzögerung, trotzdem früheres Starten der Fußgänger vor den Rechtsabbiegern. |
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19.10.2009, 17:59
Beitrag
#24
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 |
Die letzte StVO Novelle ist doch noch gar nicht so lange her, da hätte man diesen Sonderfall doch ganz einfach mit aufnehmen können um der Stadt Hamburg die Nachrüstung der unter den roten notwendigen gelben Lichtzeichen ersparen zu können.
-------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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19.10.2009, 18:47
Beitrag
#25
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 92 Beigetreten: 18.10.2009 Mitglieds-Nr.: 51028 |
Die letzte StVO Novelle ist doch noch gar nicht so lange her, da hätte man diesen Sonderfall doch ganz einfach mit aufnehmen können um der Stadt Hamburg die Nachrüstung der unter den roten notwendigen gelben Lichtzeichen ersparen zu können. Nun wäre es sicherlich auch nicht zulässig, von
Sonst tun es doch auch einfache gelbe Blinklichter an den Fußgänger- / Radfahrerfurten, die ein wenig vor der Freigabe des Autoverkehrs anfangen zu blinken. Warum nicht auch an diesen oben erwähnten Kreuzungen? Der rote Pfeil nützt nichts, verwirrt nur und ist - wie sich hier ja nun gezeigt hat - darüber hinaus unzulässig. |
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19.10.2009, 18:52
Beitrag
#26
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7906 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 |
Die letzte StVO Novelle ist doch noch gar nicht so lange her, da hätte man diesen Sonderfall doch ganz einfach mit aufnehmen können um der Stadt Hamburg die Nachrüstung der unter den roten notwendigen gelben Lichtzeichen ersparen zu können. Nun wäre es sicherlich auch nicht zulässig, von
Das wäre in der Tat unzulässig, aber nach StVO wäre es denkbar, dass der rote Pfeil ohne rot-gelb einfach so ausgeht. Der gelbe Pfeil leuchtet dann nach der Grünphase synchron mit dem gelben der Vollscheibe Was die Rilsa dazu sagt, weiß ich nicht (da muss ich sowieso ma reinschauen |
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19.10.2009, 19:22
Beitrag
#27
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 557 Beigetreten: 24.09.2006 Mitglieds-Nr.: 23482 |
Wie schon von einem Vorposter erwähnt ist die letzte StVO-Novelle gar nicht so lange her. Das es etliche Sonderfälle gibt, die sich nur mit Gewalt in die Regeln pressen lassen, wissen wir alle (zumindest die hier im Forum sind). Anstelle nun jeden Sonderfall zu regeln, hätte man doch folgendes beschließen können:
Alle Regelungen aus der StVO streichen bzw. in die VwV verschieben, die sich nicht auf das Lichtzeichen beziehen, welches der Fahrer sieht, sondern auf das, was die LZA * gleichzeitig für andere Verkehrsströme zeigt * davor angezeigt hat oder als nächstes anzeigen wird * sonst noch mittels vorhandener Signalgeber anzeigen kann. Vorschlag: Als Verkehrsteilnehmer sollte ich (in dieser Rangfolge) folgendes beachten müssen: 1. Gibt mir ein Polizeibeamter Zeichen? 2. Leuchtet ein Lichtzeichen, welches durch räumliche Lage und/oder Optik (Pfeil, Piktogramm) als zu einem von mir benutzten gesonderten Straßenteil zugehörig erkennbar ist? 3. Leuchtet ein Lichtzeichen, welches durch Pfeiloptik meiner gewünschten Fahrtrichtung zugeordnet ist? 4. Leuchtet sonst ein Lichtzeichen? 5. Schilder bzw. allgemeine Regelungen beachten. Dann noch die Bedeutung von rot, gelb und grün definieren; das alles sollte man im Amtsdeutsch eigentlich in 1-2 Paragraphen unterbringen können, und 99% der Diskussionen hier im Forum über ein-, zwei-, dreifeldrige Signalgeber, bei vorhandener Radampel direkt linksabbiegende Radfahrer und an Fußgängerfurten grenzende Radfurten würden sich erübrigen. -------------------- Zur Zeit ohne Punkte in Flensburg
Unterwegs mit |
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19.10.2009, 19:34
Beitrag
#28
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7906 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 |
In Deutschland?
Wo kämen wir denn da hin |
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19.10.2009, 19:55
Beitrag
#29
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 557 Beigetreten: 24.09.2006 Mitglieds-Nr.: 23482 |
In Deutschland? Wo kämen wir denn da hin Man wird ja wohl noch träumen dürfen. -------------------- Zur Zeit ohne Punkte in Flensburg
Unterwegs mit |
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19.10.2009, 21:20
Beitrag
#30
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10218 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 |
Du machst deinem Namen alle Ehre!!! OJ -------------------- Kampf
den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V. |
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19.10.2009, 22:13
Beitrag
#31
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10218 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 |
Mal abgesehen davon, dass es nicht wirklich StVO konform ist (was man mit dem Ersetzen des roten Pfeils durch ein zweifeldigen Signalgeber (Rot - Gelb) beheben könnte), sehe ich sonst überhaupt kein Problem!! zu 1: Jetzt mal ganz abgesehen von der Zulässigkeit: Wer zu dumm ist, diese Schaltung zu kapieren, ist nicht für den Straßenverkehr geeignet und sollte den Führerschein abgeben. Klar kann es MAL (also so alle 10 Jahre) mal passieren, dass man pennt und versehentlich aus Reflex losfährt, wenn die Nebenspur grün bekommt. Aber wenn die Hälfte der VT da durchrauscht... dann wundert mich gar nichts mehr. Die Leute sollten ihr Gehirn nicht am Parkplatz abgeben, sondern mit ins Auto nehmen zu 2: Geduld ist eine Tugend. Wer (zu früh) hupt, ist ein Idiot. Und wer sich davon stressen lässt, auch zu 3: siehe 1. Zu blöd für den Straßenverkehr. Fazit: Nicht die Schaltung ist das Problem, sondern der Mensch, der sich daran gewöhnt hat, ohne nachzudenken potentielle Tötungsmaschinen zu bewegen. PS: Ich bin aber auch der Meinung, dass sich die Behörden an die Regeln halten sollten. Also entweder Rilsa/StVO entsprechend anpassen oder sich dran halten (Rot-Gelb). Wenn man die Füßganger zusätzlich schützen will, hat man doch bisher einfach die Füßgängerampel ein paar Sekunden früher auf Grün geschaltet als die Vollscheibe. Mir leuchtet nach Eurer Schilderung der Sinn auch nicht ein. Wenn man den Fußgängern und Radfahrern (wie anderswo) einen Grün-Vorsprung gibt, ist das Problem doch schon vom Tisch. Grünvorsprung für Fußgänger heißt (fast) immer Vollscheibe Verzögerung. Darunter leidet die Kapazität der Kreuzung, weil weniger Kfz die Grünphase nutzen können. Von der Idee her ist das schon gut so: Keine Vollscheibenverzögerung, trotzdem früheres Starten der Fußgänger vor den Rechtsabbiegern. Ich seh das ähnlich. Klar war ich bei meinem ersten Anblick dieser für mich (damals neuen) Signalfolge überrascht - aber bei 2 sekunden NAchdenken hab ich´s dann kapiert. Ist ja auch nicht sooo schwer!! Aber heutzutage gibt´s wohl die Führerscheine schon beim Discounter bei einem Einkaufwert ab 100€ gratis dazu!? So ist jedenfalls mein Eindruck was alles so für Deppen unterwegs sind!! Blinken = Fremdwort! Gegenseitige Rücksichtnahme = unbekannt! Vielmehr wird der Straßenverkehr als eine Art Ersatz-Kampfarena angesehen wo so einige Leute ihre persönlichen Defizite und Unzulänglichkeiten auszugleichen versuchen bzw. sich hier mal austoben wollen! Sorry für - mußte mal sein.Gute NAcht OJ -------------------- Kampf
den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V. |
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20.10.2009, 06:59
Beitrag
#32
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Wirklich??? Nach den verwaltungsrechtlichen Vorschriften ist sie nur zu hören, zu entscheiden hat sie nichts. -------------------- |
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20.10.2009, 09:39
Beitrag
#33
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 28.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45566 |
Als nun schon über längere Zeit hier im Forum mitlesender Gast möchte ich meinen ersten Beitrag dazu nutzen hier noch zwei Punkte zu ergänzen, da ich zumindest eine der Ampelanlagen auf meinem alltäglichen Arbeitsweg habe (Kreuzung Berne):
Aber solche "Rotpfeil-Ampelanlagen" die Jahrzehnte ihren Dienst tun [...] - Der rote Pfeil wurde erst im Zuge der Modernisierung der Ampelanlage vor nun aber wohl mittlerweile schon mehr als einem Jahr eingeführt. - Die Zeitspanne bis zum Abschalten des roten Pfeils ist, gemäß meiner Beobachtung, variabel. Im Berufsverkehr am Morgen ist die eingangs beschriebene Verzögerung von ca. 2 Sekunden gegeben. Am Wochenende schaltet sich der rote Pfeil allerdings (möglicherweise auch nicht durchgehend) unmittelbar mit der roten Vollscheibe ab. Ob möglicherweise alltags außerhalb der Berufsverkehrszeiten die Wochenendschaltung zur Anwendung kommt oder ggf. andere Zeitspannen, kann ich nicht sagen. Aus dem letztgenannten Punkt heraus mag zumindest ansatzweise das tatsächlich immer wieder zu beobachtende, wohl von Unaufmerksamkeit und Gewohnheit geprägte, Abbiegen unter rotem Pfeil erklärbar sein. |
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20.10.2009, 10:59
Beitrag
#34
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17712 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Nach den verwaltungsrechtlichen Vorschriften ist sie nur zu hören, zu entscheiden hat sie nichts. In Hamburg werden straßenverhehrsbehördliche Anordnungen von einer Dienststelle der Polizei bearbeitet.Zu dieser Dienststelle gehören auch die Ampelschaltungen. Sorry für das Vollzitat, wusste aber nicht wie ich es "vernünftig" kürzen kann... -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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20.10.2009, 11:02
Beitrag
#35
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
In Hamburg werden straßenverhehrsbehördliche Anordnungen von einer Dienststelle der Polizei bearbeitet. Zu dieser Dienststelle gehören auch die Ampelschaltungen. Aha, in HH ist die Polizei die Straßenverkehrsbehörde. Danke für den Hinweis -------------------- |
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20.10.2009, 11:12
Beitrag
#36
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 92 Beigetreten: 18.10.2009 Mitglieds-Nr.: 51028 |
- Die Zeitspanne bis zum Abschalten des roten Pfeils ist, gemäß meiner Beobachtung, variabel. Im Berufsverkehr am Morgen ist die eingangs beschriebene Verzögerung von ca. 2 Sekunden gegeben. Am Wochenende schaltet sich der rote Pfeil allerdings (möglicherweise auch nicht durchgehend) unmittelbar mit der roten Vollscheibe ab. Ob möglicherweise alltags außerhalb der Berufsverkehrszeiten die Wochenendschaltung zur Anwendung kommt oder ggf. andere Zeitspannen, kann ich nicht sagen. Ich würde folgendes vermuten: Die Verzögerung des Abschaltens tritt nur ein, wenn Fußgänger grün angefordert haben. Können uns ja mal an der Kreuzung zum Ortstermin treffen. ;-) |
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20.10.2009, 11:15
Beitrag
#37
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17712 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Aha, in HH ist die Polizei die Straßenverkehrsbehörde. Dabnke für den Hinweis Rischtisch... -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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20.10.2009, 12:15
Beitrag
#38
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 28.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45566 |
Ich würde folgendes vermuten: Die Verzögerung des Abschaltens tritt nur ein, wenn Fußgänger grün angefordert haben. Dies ist, soweit ich es meine beurteilen zu können, nicht der Fall. Können uns ja mal an der Kreuzung zum Ortstermin treffen. ;-) Gute Idee |
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20.10.2009, 15:11
Beitrag
#39
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 606 Beigetreten: 26.03.2008 Mitglieds-Nr.: 40988 |
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20.10.2009, 15:28
Beitrag
#40
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17712 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Muss wohl richtig sein...
Zitat Die Hamburger Polizeikommissariate haben außerdem die Funktion der örtlichen Straßenverkehrsbehörde und sind Ansprechpartner, wenn es um die Regelung des Straßenverkehrs im Stadtteil bzw. um Fragen der Straßenverkehrsordnung geht. Eine zentrale Stelle der Polizei ist zuständig für die Anordnung von Ampel-Schaltprogrammen und die überörtliche Wegweisung. Die Abteilung Grundsatzangelegenheiten des Straßenverkehrs koordiniert alle übergeordneten Aspekte zum Straßenverkehr in der Behörde für Inneres und vertritt Hamburgs Interessen in den entsprechenden überregionalen Gremien. Quelle -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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20.10.2009, 15:30
Beitrag
#41
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
Ich weiß zumindest, daß in Hamburg die Polizei auch die verkehrsrechlichen Anordnungen erteilt, z.B. zur Baustellenabsicherung.
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20.10.2009, 15:32
Beitrag
#42
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17712 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Ich auch....
-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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20.10.2009, 15:32
Beitrag
#43
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 92 Beigetreten: 18.10.2009 Mitglieds-Nr.: 51028 |
Wie es aussieht, scheint die Schaltung ja ein Hamburger Sonderfall zu sein, die zudem nicht durch die Verordnungen gedeckt ist.
Ich frage mich: Da muss der Ampelhersteller ja eine Sonderlösung gebastelt haben. Dies wird ja sicherlich einiges mehr kosten, als eine "Standard-Lösung". Die Kosten mal außen vorgelassen: Da müssen ja sowohl Anforderer und Planer als auch der Hersteller bewusst gegen die entsprechende Richtlinie verstoßen haben. Und alle machen da mal so eben mit? |
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20.10.2009, 15:44
Beitrag
#44
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
Und alle machen da mal so eben mit? Natürlich. Ganz Deutschland ist voll mit solchen Kuriositäten. Letztendlich bekommt der Signalanlagenhersteller ja Geld für seine Leistung. Bei Markierern ist das genau so. Die (natürlich nicht alle) markieren auch jeden Mist, egal ob zulässig oder nicht. Die "fachliche Moral" tritt hier zurück, denn sonst macht es halt der Wettbewerb. |
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20.10.2009, 18:47
Beitrag
#45
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3867 Beigetreten: 27.01.2006 Wohnort: Mal hier, mal da Mitglieds-Nr.: 16344 |
Nein? Kennst du die früheren Ausgaben der RiLSA!? Ja Da ja erst kürzlich eine LSA entsprechend umgerüstet wurde, hat sich deine Vermutung damit wohl erledigt: - Der rote Pfeil wurde erst im Zuge der Modernisierung der Ampelanlage vor nun aber wohl mittlerweile schon mehr als einem Jahr eingeführt. 1992 kam ja die aktuelle RiLSA auf dem Markt.Zu dem Ideenreichtum einiger Behörden / Firmen hat sich ja @ukr schon treffend geäußert. In Sachen Verkehrssicherung übertreffen sich auch div. Ing.-Büros. Das Chaos spiegelt sich ja dann auch draußen wieder. -------------------- Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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20.10.2009, 19:12
Beitrag
#46
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 488 Beigetreten: 20.09.2009 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 50635 |
Aha, in HH ist die Polizei die Straßenverkehrsbehörde. Dabnke für den Hinweis Wie war das mit der Gewaltentrennung, hier Gesetzgebung (Legislative) versus Vollziehung (Exekutive) ? Sowohl die Straßenverkehrsbehörde als auch die Polizei gehören zur Exekutive. Gewaltentrennung liegt also vor. -------------------- Don't take life too seriously, you won't get out alive.
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21.10.2009, 08:20
Beitrag
#47
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10218 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 |
Wirklich??? Nach den verwaltungsrechtlichen Vorschriften ist sie nur zu hören, zu entscheiden hat sie nichts. Naja - sie ist anzuhören!! (Sach ich doch!! )Und von deren OJ -------------------- Kampf
den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V. |
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21.10.2009, 08:27
Beitrag
#48
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
... welche (leider) auch ungelesen in der Akte verschwinden kann. Aber dies gilt ja zum Glück nicht in Hamburg
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22.10.2009, 20:23
Beitrag
#49
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10218 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 |
Die letzte StVO Novelle ist doch noch gar nicht so lange her, da hätte man diesen Sonderfall doch ganz einfach mit aufnehmen können um der Stadt Hamburg die Nachrüstung der unter den roten notwendigen gelben Lichtzeichen ersparen zu können. Nun wäre es sicherlich auch nicht zulässig, von
Das wäre in der Tat unzulässig, aber nach StVO wäre es denkbar, dass der rote Pfeil ohne rot-gelb einfach so ausgeht. Der gelbe Pfeil leuchtet dann nach der Grünphase synchron mit dem gelben der Vollscheibe Was die Rilsa dazu sagt, weiß ich nicht (da muss ich sowieso ma reinschauen Da hab´sch schon mal , aber leider nix entsprechendes gefunden!! (Daher ja auch meine vermutung, dass es sich hierbei um eine "ältere" Schaltungs-Ausführung handelt, die in der aktuellen RiLSA nicht mehr enthalten ist...) Aber von der Logik reicht´s doch, wenn der rote Pfeil ausgeht. Gelb braucht´s meiner Meinung nach nicht OJ -------------------- Kampf
den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V. |
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22.10.2009, 20:33
Beitrag
#50
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3867 Beigetreten: 27.01.2006 Wohnort: Mal hier, mal da Mitglieds-Nr.: 16344 |
Da hab´sch schon mal Liest du eigentlich auch mal was andere schreiben: Auch kein Pfeil in der alten RiLSA und StVO. Beitrag # 45 , aber leider nix entsprechendes gefunden!! (Daher ja auch meine vermutung, dass es sich hierbei um eine "ältere" Schaltungs-Ausführung handelt, die in der aktuellen RiLSA nicht mehr enthalten ist...) -------------------- Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 14.12.2025 - 14:24 |