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> Ampelschaltung: Verzögerung des Rechtsabbiegens durch roten Pfeil, Hamburger Besonderheit?
Hamburg-Cruiser
Beitrag 18.10.2009, 10:22
Beitrag #1


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Erstmalig vor ca. einem Jahr entdeckte ich in Hamburg eine Ampelschaltung, die ich zuvor so noch nicht gesehen hatte. Nachdem nun nach meinem Gefühl immer mehr Kreuzungen damit ausgestattet werden und die Schaltung m.E. eher verwirrt als nutzt, wollte ich mal hier nachfragen, was Ihr davon haltet.

Also:

Es handelt sich jeweils um eine Ampel mit drei Vollscheiben (rot, gelb, grün) plus rechts neben der rechten roten Vollscheibe eine Scheibe mit schwarzem Pfeil auf rotem Hintergrund (teilweise in extra großer Ausführung).

Geschaltet ist die Anlage nun wie folgt (mal nur auf den entscheidenden Ausschnitt begrenzt):
  • Rote Vollscheine plus roter Pfeil
  • Rot-gelbe Vollscheine plus roter Pfeil
  • Grüne Vollscheine plus roter Pfeil
  • ca. 2 bis 3 Sekunden später geht der rote Pfeil aus, bleibt also die grüne Vollscheine

Bewirkt soll offensichtlich, dass der rechtsabbiegende Verkehr etwas später startet als der geradeaus und links. Grund wird wohl sein, damit die Fußgänger, die der Rechtsabbieger durchlassen muss, bereits losgegangen sind und damit bessere Beachtung finden.

Nun, ich halte diese Schaltung gleich aus mehreren Gründen für problematisch:
  1. Oftmals startet der an der Haltelinie wartende Rechtsabbieger zusammen mit dem Geradeausverkehr (grüne Vollscheibe, noch roter Pfeil). Eigentlich ist der rote Pfeil ja absolut eindeutig – deshalb ist das frühzeitige Starten etwas schwierig nachzuvollziehen. Da es nach meinen Beobachtungen jedoch ca. die Hälfte aller Fälle betrifft, muss die Schaltung die Verkehrsteilnehmer irgendwie überfordern. Vielleicht weil die Fahrer, die häufiger an dieser Ampel vorbeikommen, im Inneren keine Pfeilampel wahrnehmen? Fahrt ist ja immer bei nur grüner Hauptampel.
  2. Fahrer, die sich an den roten Pfeil halten, bekommen keine Gelbphase. D.h., der Pfeil geht aus und sie können sofort starten. Dies wird u.U. nicht sofort wahrgenommen und es kann unnötige Hektik (evtl. auch durch Hupen der Nachfolgenden Fahrer) entstehen.
  3. Ein Fahrer, der bei einem roten Pfeil wartet, könnte insgeheim damit rechnen, zur Fahrt einen grünen Pfeil zu erhalten und damit ein konfliktfreies Abbiegen zu erhalten. Tatsächlich ergibt sich aber eine grüne Vollscheibe. Gerade in Verbindung mit der zuvor genannten potenziellen Hektik halte ich hier mögliche Missverständnisse für gefährlich.

Was haltet Ihr von der Schaltung? Ist sie überhaupt nach den Richtlinien erlaubt? Gibt es sie noch woanders in Deutschland?

Warum nicht einfach gleichzeitiges Grün für alle und an der Fußgängerfurt ein gelbes Blinklicht, wie es sonst in Hamburg üblich ist?

Beispielhafte Standorte:
  • Berner Allee, rechts Richtung Berner Heerweg
  • Glockengießerwall, rechts Richtung Georgsplatz
  • Mittelweg, rechts Richtung Theodor-Heuss-Platz
  • Wiesendamm, rechts Richtung Hufnerstraße (?)
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Wattestäbchen
Beitrag 18.10.2009, 10:44
Beitrag #2


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Dieser zusätzliche einfeldige Signalgeber (der schwarze Pfeil auf rotem Grund) hat keine verkehrsrechtliche Bedeutung, da er kein Wechsellichtzeichen im Sinn der StVO darstellt.

Begründung:

§37 StVO definiert das Verhalten bezüglich Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeilen.
Eigenschaften von Wechsellichtzeichen:
  • Wechsellichtzeichen haben die Farbfolge Grün - Gelb - Rot - Rot und Gelb (gleichzeitig) - Grün. Rot ist oben, Gelb in der Mitte und Grün unten
  • Lichtzeichenanlagen können auf die Farbfolge Gelb-Rot beschränkt sein.

Diese Eigenschaften erfüllt der zusätzlich angebrachte Signalgeber nicht. Damit gelten für ihn auch nicht die in diesem Paragraf genannten Vorschriften.
Ohne diesen Pfeil entstehen auch keine Probleme. Die Fußgänger sind beim Abbiegen bereits durch §9 hinreichend geschützt. In diesem Sinn wäre es schon aus diesem Grund unzulässig das anzuordnen, da eine Vorschrift nicht mehr zwingend notwendig sein kann wenn das durch sie vorgeschriebene Verhalten bereits durch bestehende Vorschriften verlangt wird.

Zusammenfassung:
Die zusätzliche Leuchte ist undefiniert, unnötig, unzulässig und stellt kein VZ dar.

Private Bemerkung:
Ein grüner Pfeil erlaubt kein konfliktfreies Abbiegen.


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haidi
Beitrag 18.10.2009, 14:03
Beitrag #3


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Zitat (Wattestäbchen @ 18.10.2009, 12:44) *
Ohne diesen Pfeil entstehen auch keine Probleme. Die Fußgänger sind beim Abbiegen bereits durch §9 hinreichend geschützt.


Da hast nicht Recht. Der Fußgänger wird erst dann ausreichend geschützt, wenn eine ausreichende Verkehrsüberwachung stattfindet, in einer Großstadt wie Hamburg müssten ständig 3-5 Kreuzungen/Fußgängerübergänge überwacht werden und das medienwirksam. Erst dann kannst wirklich von einem effektiven Fußgängerschutz sprechen.

Liebe Grüße
Hannes
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Wattestäbchen
Beitrag 18.10.2009, 14:09
Beitrag #4


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Zitat (haidi @ 18.10.2009, 16:03) *
Da hast nicht Recht. Der Fußgänger wird erst dann ausreichend geschützt, wenn eine ausreichende Verkehrsüberwachung stattfindet, ...

Daran ändern aber Pfeile oder mehrfache Beschilderungen nichts. Wenn jemand Fußgänger überfahren will, dann tut er es auch mit 10 VZ, die das verbieten. Die Vorschriften sind auch ohne den Pfeil (der eh keine Bedeutung hat) eindeutig. Gegen mehr Überwachung des Verkehrs habe ich nichts und im gegebenen Fall kann man dann ja die Einhaltung von §9 überwachen.


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MfG
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kimchi
Beitrag 18.10.2009, 14:44
Beitrag #5


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Sowas ist mir bisher noch nicht untergekommen... blink.gif

Wenn man die Füßganger zusätzlich schützen will, hat man doch bisher einfach die Füßgängerampel ein paar Sekunden früher auf Grün geschaltet als die Vollscheibe.


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MisterOJ
Beitrag 18.10.2009, 20:15
Beitrag #6


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Zitat (Hamburg-Cruiser @ 18.10.2009, 11:22) *
Erstmalig vor ca. einem Jahr entdeckte ich in Hamburg


Ohhh - meine Heimatstadt!!! wavey.gif

Zitat (Hamburg-Cruiser @ 18.10.2009, 11:22) *
eine Ampelschaltung, die ich zuvor so noch nicht gesehen hatte. Nachdem nun nach meinem Gefühl immer mehr Kreuzungen damit ausgestattet werden und die Schaltung m.E. eher verwirrt als nutzt, wollte ich mal hier nachfragen, was Ihr davon haltet.


Bewirkt soll offensichtlich, dass der rechtsabbiegende Verkehr etwas später startet als der geradeaus und links. Grund wird wohl sein, damit die Fußgänger, die der Rechtsabbieger durchlassen muss, bereits losgegangen sind und damit bessere Beachtung finden.


Ja das stimmt. So hab ich mir dieses "Konstrukt" auch erklärt. Nach meiner Ortskenntnis sind es meistens Fußgänger- & Radfahrerfurten, welche der Rechtsabbieger kreuzt.
ich denke man will hier dem Fußgänger- und Radverkehr Vorsprung verschaffen, damit diese bereits mitten auf der Fahrbahn sind wenn der Rechtsabbieger ankommt.
(Vielleicht sind das ja mal Unfallschwerpunkte für Kollisionen Rechtsabbieger <-> kreuzende Fußgänger/Radfahrer gewesen... think.gif )

Zitat (Hamburg-Cruiser @ 18.10.2009, 11:22) *
Nun, ich halte diese Schaltung gleich aus mehreren Gründen für problematisch:
  1. Oftmals startet der an der Haltelinie wartende Rechtsabbieger zusammen mit dem Geradeausverkehr (grüne Vollscheibe, noch roter Pfeil). Eigentlich ist der rote Pfeil ja absolut eindeutig – deshalb ist das frühzeitige Starten etwas schwierig nachzuvollziehen. Da es nach meinen Beobachtungen jedoch ca. die Hälfte aller Fälle betrifft, muss die Schaltung die Verkehrsteilnehmer irgendwie überfordern. Vielleicht weil die Fahrer, die häufiger an dieser Ampel vorbeikommen, im Inneren keine Pfeilampel wahrnehmen? Fahrt ist ja immer bei nur grüner Hauptampel.
  2. Fahrer, die sich an den roten Pfeil halten, bekommen keine Gelbphase. D.h., der Pfeil geht aus und sie können sofort starten. Dies wird u.U. nicht sofort wahrgenommen und es kann unnötige Hektik (evtl. auch durch Hupen der Nachfolgenden Fahrer) entstehen.
  3. Ein Fahrer, der bei einem roten Pfeil wartet, könnte insgeheim damit rechnen, zur Fahrt einen grünen Pfeil zu erhalten und damit ein konfliktfreies Abbiegen zu erhalten. Tatsächlich ergibt sich aber eine grüne Vollscheibe. Gerade in Verbindung mit der zuvor genannten potenziellen Hektik halte ich hier mögliche Missverständnisse für gefährlich.

Das deckt sich mit meinen Beobachtungen.

Gerade auswärtige "erwische" ich immer wieder wie sie bereits bei grüner Vollscheibe anfahren und abbiegen, obwohl sie noch den roten rechtspfeil haben!!! ranting.gif (Wahrscheinlich ist ihnen diese Signalgeberkombination fremd uns sie sind daher damit überfordert!!)

Oder es gibt immer ein schönes Hupkonzert.....


Zitat (Hamburg-Cruiser @ 18.10.2009, 11:22) *
Was haltet Ihr von der Schaltung? Ist sie überhaupt nach den Richtlinien erlaubt? Gibt es sie noch woanders in Deutschland?

Warum nicht einfach gleichzeitiges Grün für alle und an der Fußgängerfurt ein gelbes Blinklicht, wie es sonst in Hamburg üblich ist?


Ersteres frag ich mich jedesmal an den betreffenden Ampeln

Warscheinlich ist das mit dem Gelbblinker nach Ansicht der Str.verkehrsbehörde hier nicht sicher genug...

Ich werd mal einen Brief an die Stadt schreiben...


Zitat (Hamburg-Cruiser @ 18.10.2009, 11:22) *
Beispielhafte Standorte:
  • Berner Allee, rechts Richtung Berner Heerweg
  • Glockengießerwall, rechts Richtung Georgsplatz
  • Mittelweg, rechts Richtung Theodor-Heuss-Platz
  • Wiesendamm, rechts Richtung Hufnerstraße (?)


Die Standorte könnte ich spielend um eine weitere Handvoll ergänzen..... whistling.gif
(d.h. diese Kombination gibt´s in HH sehr verbreitet - allerdings hab ich diese in noch keiner anderen Stadt gesehen!)


OJ


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superdiesel
Beitrag 18.10.2009, 20:30
Beitrag #7


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Mir leuchtet nach Eurer Schilderung der Sinn auch nicht ein.
Wenn man den Fußgängern und Radfahrern (wie anderswo) einen Grün-Vorsprung gibt, ist das Problem doch schon vom Tisch. think.gif


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schilderwald
Beitrag 18.10.2009, 20:43
Beitrag #8


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Zitat (Hamburg-Cruiser @ 18.10.2009, 11:22) *
Ist sie überhaupt nach den Richtlinien erlaubt?
Nein, die RiLSA kennt so eine Schaltung nicht und vor allem auch keinen einfeldigen roten Richtungssignalgeber. blink.gif


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Wattestäbchen
Beitrag 18.10.2009, 20:44
Beitrag #9


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Zitat (superdiesel @ 18.10.2009, 22:30) *
Wenn man den Fußgängern und Radfahrern (wie anderswo) einen Grün-Vorsprung gibt, ist das Problem doch schon vom Tisch. think.gif

Dann werde ich mir jetzt Mühe geben immer schon beim Wechsel von Rot auf Grün an der Ampel für Fußgänger zu stehen. Wenn man da zu spät kommt ist das wohl zu gefährlich.


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MisterOJ
Beitrag 18.10.2009, 20:50
Beitrag #10


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Zitat (schilderwald @ 18.10.2009, 21:43) *
Zitat (Hamburg-Cruiser @ 18.10.2009, 11:22) *
Ist sie überhaupt nach den Richtlinien erlaubt?
Nein, die RiLSA kennt so eine Schaltung nicht und vor allem auch keinen einfeldigen roten Richtungssignalgeber. blink.gif



Jupp - ich hab beim in der RiLSA auch nichts dergleichen gefunden.

Aber offenbar muß es zulässig sein, da es ja in der örtlichkeit existiert. (Jemand hat diese Anlagen ja geplant und die Str.verkehrsbehörde hat diese ja auch abgenommen!)

Meine Vermutung: das sind ältere Ampelanlagen und in der damals bei Errichtung gültigen Ausgabe der RiLSA war sowas zugelassen. Und jetzt genießen diese Ampeln noch BEstandsschutz.

Oder es ist eine LSA-Besonderheit die es nur in HH gibt (z.B. nach FEstlegung des Bundeslandes Hamburg - so wie es ja ausschließlich in Düsseldorf Fußgängerampeln mit gelb-Licht gibt oder dass es von der an sich bundesweit gültigen RWBA auch eine hessische Sonderausführung gibt!!!) think.gif


OJ


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ukr
Beitrag 18.10.2009, 20:51
Beitrag #11


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Zitat (MisterOJ @ 18.10.2009, 21:50) *
Aber offenbar muß es zulässig sein, da es ja in der örtlichkeit existiert.

rofl1.gif
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schilderwald
Beitrag 18.10.2009, 20:53
Beitrag #12


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Zitat (MisterOJ @ 18.10.2009, 21:50) *
Aber offenbar muß es zulässig sein, da es ja in der örtlichkeit existiert. (Jemand hat diese Anlagen ja geplant und die Str.verkehrsbehörde hat diese ja auch abgenommen!)
rofl1.gif und ab heute ist 1 + 1 = 3
laugh2.gif


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Hamburg-Cruiser
Beitrag 18.10.2009, 21:05
Beitrag #13


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Zitat (schilderwald @ 18.10.2009, 22:53) *
und ab heute ist 1 + 1 = 3
laugh2.gif

Und die Erde eine Scheibe. rofl1.gif

Übrigens sind einige der aufgeführten Ampeln erst modernisiert worden (Berne und Wiesendamm).
Eine kann ich noch nachtragen:
Hamburger Straße, rechts Richtung Winterhuder Weg (mit XL-Rotpfeil).
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MisterOJ
Beitrag 18.10.2009, 21:07
Beitrag #14


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Zitat (schilderwald @ 18.10.2009, 21:53) *
Zitat (MisterOJ @ 18.10.2009, 21:50) *
Aber offenbar muß es zulässig sein, da es ja in der örtlichkeit existiert. (Jemand hat diese Anlagen ja geplant und die Str.verkehrsbehörde hat diese ja auch abgenommen!)
rofl1.gif und ab heute ist 1 + 1 = 3
laugh2.gif


Was ist daran so lustig??? think.gif

Baustellen mit vorübergehender Beschilderung und MArkierung sind das eine. Aber solche "Rotpfeil-Ampelanlagen" die Jahrzehnte ihren Dienst tun und dazu noch mehrfach in HH vorkommen sind kein Fall von "da hat der Planer mal danebengegriffen", sondern dahinter muss ja wohl Methode stecken!! ranting.gif

Entweder war´s mal so erlaubt oder es ist eine Sonderzustimmung der Str.verkehrsbehörde.

Murks hin oder her - aber das Planer, Prüfer, bauausführende Firma, Abnehmender und Aufsichtsbehörde in vielleicht 10...15 Fällen immer alle gemeinsam haben glaub ich einfach nicht!!!!!!


OJ wavey.gif


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Wattestäbchen
Beitrag 18.10.2009, 21:28
Beitrag #15


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Zitat (MisterOJ @ 18.10.2009, 23:07) *
Was ist daran so lustig??? think.gif
Garnichts - und ich hoffe die veruntreuten Gelder werden den Bürgern erstattet.


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schilderwald
Beitrag 18.10.2009, 21:29
Beitrag #16


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Zitat (MisterOJ @ 18.10.2009, 22:07) *
Entweder war´s mal so erlaubt
no.gif
Zitat (MisterOJ @ 18.10.2009, 22:07) *
oder es ist eine Sonderzustimmung der Str.verkehrsbehörde.
Muss eine verdammt hoch angesiedelte SVB sein. whistling.gif Und da habe ich so meine Zweifel. So etwas spricht sich in LSA-Kreisen rum whistling.gif


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MisterOJ
Beitrag 18.10.2009, 21:39
Beitrag #17


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Zitat (schilderwald @ 18.10.2009, 22:29) *
Zitat (MisterOJ @ 18.10.2009, 22:07) *
Entweder war´s mal so erlaubt
no.gif


Nein? Kennst du die früheren Ausgaben der RiLSA!?

Zitat (schilderwald @ 18.10.2009, 22:29) *
Zitat (MisterOJ @ 18.10.2009, 22:07) *
oder es ist eine Sonderzustimmung der Str.verkehrsbehörde.
Muss eine verdammt hoch angesiedelte SVB sein. whistling.gif Und da habe ich so meine Zweifel. So etwas spricht sich in LSA-Kreisen rum whistling.gif


Wie meinst du das??? think.gif

Denkst du nicht, dass es sich in der Fachwelt rumgesprochen hat!? unsure.gif
(Sowas lässt sich doch nicht geheim halten und warum sollte das eine SVB auch tun, die dies verkehrsrechtlich anordnet? Da hat ja auch die cop.gif mitzureden)

OJ


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Achim
Beitrag 19.10.2009, 12:47
Beitrag #18


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Zitat (MisterOJ @ 18.10.2009, 22:39) *
Da hat ja auch die cop.gif mitzureden)

Nöö, die hat nichts zu sagen. Hamburg hat aber auch sonst noch einige Besonderheiten. Es gibt auch eine Straße, welche ein 25-km/h-Schild hat. Auch sonst scheint sich Hamburg nicht allzu genau an die entsprechende VwV zu halten.


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Kuli
Beitrag 19.10.2009, 13:02
Beitrag #19


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Zitat (MisterOJ @ 18.10.2009, 21:15) *
Gerade auswärtige "erwische" ich immer wieder wie sie bereits bei grüner Vollscheibe anfahren und abbiegen, obwohl sie noch den roten rechtspfeil haben!!!

Vielleicht liegt das daran, dass der rote Rechtspfeil keine Bedeutung hat? rolleyes.gif
Such mir doch mal die Stelle in der stVO whistling.gif

Zitat (Achim @ 19.10.2009, 13:47) *
Hamburg hat aber auch sonst noch einige Besonderheiten. Es gibt auch eine Straße, welche ein 25-km/h-Schild hat.
Mönkebergstraße wavey.gif
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MisterOJ
Beitrag 19.10.2009, 14:55
Beitrag #20


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Zitat (Achim @ 19.10.2009, 13:47) *
Zitat (MisterOJ @ 18.10.2009, 22:39) *
Da hat ja auch die cop.gif mitzureden)

Nöö, die hat nichts zu sagen.

Wirklich??? unsure.gif

Ich kenn´s so, dass bei Beantragung einer verkehrsrechtlichen Anordnung für Beschilderung oder Fahrbahnmarkierung die Str.verkehrsbehörde nicht allein entscheidet, sondern die Polizei mit einbezieht (a´la: wie seht ihr cop.gif das !?)

Und so seh ich das auch bei Ampeln - die sind ja auch Gegenstand einer verkehrsrechtlichen Anordnung.

Zitat (Achim @ 19.10.2009, 13:47) *
Hamburg hat aber auch sonst noch einige Besonderheiten. Es gibt auch eine Straße, welche ein 25-km/h-Schild hat. Auch sonst scheint sich Hamburg nicht allzu genau an die entsprechende VwV zu halten.


Wir Nordlichter sind halt was Besonderes!!!!!!!!!!!!!!!!! rolleyes.gif

bissl aber passt doch: hier gibt´s ne Zufahrt, da steht beim reinfahren Z274-51 mit "10" und beim rausfahren Z274.2-51 mit "20"!!! blink.gif


OJ wavey.gif


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MisterOJ
Beitrag 19.10.2009, 16:33
Beitrag #21


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Zitat (Kuli @ 19.10.2009, 14:02) *
Zitat (MisterOJ @ 18.10.2009, 21:15) *
Gerade auswärtige "erwische" ich immer wieder wie sie bereits bei grüner Vollscheibe anfahren und abbiegen, obwohl sie noch den roten rechtspfeil haben!!!

Vielleicht liegt das daran, dass der rote Rechtspfeil keine Bedeutung hat? rolleyes.gif
Such mir doch mal die Stelle in der stVO whistling.gif


hmmm

Zitat (Kuli @ 19.10.2009, 14:02) *
Zitat (Achim @ 19.10.2009, 13:47) *
Hamburg hat aber auch sonst noch einige Besonderheiten. Es gibt auch eine Straße, welche ein 25-km/h-Schild hat.
Mönkebergstraße wavey.gif


Stimmt!!!

Du kennst dich ja gut in HH aus!!
(dachte du studierst in DD!? unsure.gif )


OJ wavey.gif


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Oberlehrer Lempel
Beitrag 19.10.2009, 17:11
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Zitat (Kuli @ 19.10.2009, 14:02) *
Mönkebergstraße wavey.gif

no.gif

Mönckebergstraße

wavey.gif

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Mr Hyde
Beitrag 19.10.2009, 17:24
Beitrag #23


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Zitat (Hamburg-Cruiser @ 18.10.2009, 11:22) *
Nun, ich halte diese Schaltung gleich aus mehreren Gründen für problematisch:
  1. Oftmals startet der an der Haltelinie wartende Rechtsabbieger zusammen mit dem Geradeausverkehr (grüne Vollscheibe, noch roter Pfeil). Eigentlich ist der rote Pfeil ja absolut eindeutig – deshalb ist das frühzeitige Starten etwas schwierig nachzuvollziehen. Da es nach meinen Beobachtungen jedoch ca. die Hälfte aller Fälle betrifft, muss die Schaltung die Verkehrsteilnehmer irgendwie überfordern. Vielleicht weil die Fahrer, die häufiger an dieser Ampel vorbeikommen, im Inneren keine Pfeilampel wahrnehmen? Fahrt ist ja immer bei nur grüner Hauptampel.
  2. Fahrer, die sich an den roten Pfeil halten, bekommen keine Gelbphase. D.h., der Pfeil geht aus und sie können sofort starten. Dies wird u.U. nicht sofort wahrgenommen und es kann unnötige Hektik (evtl. auch durch Hupen der Nachfolgenden Fahrer) entstehen.
  3. Ein Fahrer, der bei einem roten Pfeil wartet, könnte insgeheim damit rechnen, zur Fahrt einen grünen Pfeil zu erhalten und damit ein konfliktfreies Abbiegen zu erhalten. Tatsächlich ergibt sich aber eine grüne Vollscheibe. Gerade in Verbindung mit der zuvor genannten potenziellen Hektik halte ich hier mögliche Missverständnisse für gefährlich.

Was haltet Ihr von der Schaltung? Ist sie überhaupt nach den Richtlinien erlaubt? Gibt es sie noch woanders in Deutschland?

Mal abgesehen davon, dass es nicht wirklich StVO konform ist (was man mit dem Ersetzen des roten Pfeils durch ein zweifeldigen Signalgeber (Rot - Gelb) beheben könnte),
sehe ich sonst überhaupt kein Problem!!

zu 1: Jetzt mal ganz abgesehen von der Zulässigkeit: Wer zu dumm ist, diese Schaltung zu kapieren, ist nicht für den Straßenverkehr geeignet und sollte den Führerschein abgeben. Klar kann es MAL (also so alle 10 Jahre) mal passieren, dass man pennt und versehentlich aus Reflex losfährt, wenn die Nebenspur grün bekommt. Aber wenn die Hälfte der VT da durchrauscht... dann wundert mich gar nichts mehr. Die Leute sollten ihr Gehirn nicht am Parkplatz abgeben, sondern mit ins Auto nehmen ranting.gif

zu 2: Geduld ist eine Tugend. Wer (zu früh) hupt, ist ein Idiot. Und wer sich davon stressen lässt, auch wavey.gif

zu 3: siehe 1. Zu blöd für den Straßenverkehr.

Fazit: Nicht die Schaltung ist das Problem, sondern der Mensch, der sich daran gewöhnt hat, ohne nachzudenken potentielle Tötungsmaschinen zu bewegen.

PS: Ich bin aber auch der Meinung, dass sich die Behörden an die Regeln halten sollten. Also entweder Rilsa/StVO entsprechend anpassen oder sich dran halten (Rot-Gelb).

Zitat (kimchi @ 18.10.2009, 15:44) *
Wenn man die Füßganger zusätzlich schützen will, hat man doch bisher einfach die Füßgängerampel ein paar Sekunden früher auf Grün geschaltet als die Vollscheibe.

Zitat (superdiesel @ 18.10.2009, 21:30) *
Mir leuchtet nach Eurer Schilderung der Sinn auch nicht ein.
Wenn man den Fußgängern und Radfahrern (wie anderswo) einen Grün-Vorsprung gibt, ist das Problem doch schon vom Tisch. think.gif

Grünvorsprung für Fußgänger heißt (fast) immer Vollscheibe Verzögerung. Darunter leidet die Kapazität der Kreuzung, weil weniger Kfz die Grünphase nutzen können. Von der Idee her ist das schon gut so: Keine Vollscheibenverzögerung, trotzdem früheres Starten der Fußgänger vor den Rechtsabbiegern.
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Heinz Wäscher
Beitrag 19.10.2009, 17:59
Beitrag #24


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Die letzte StVO Novelle ist doch noch gar nicht so lange her, da hätte man diesen Sonderfall doch ganz einfach mit aufnehmen können um der Stadt Hamburg die Nachrüstung der unter den roten notwendigen gelben Lichtzeichen ersparen zu können.


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Hamburg-Cruiser
Beitrag 19.10.2009, 18:47
Beitrag #25


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Zitat (Heinz Wäscher @ 19.10.2009, 19:59) *
Die letzte StVO Novelle ist doch noch gar nicht so lange her, da hätte man diesen Sonderfall doch ganz einfach mit aufnehmen können um der Stadt Hamburg die Nachrüstung der unter den roten notwendigen gelben Lichtzeichen ersparen zu können.

Nun wäre es sicherlich auch nicht zulässig, von
  • grüne Vollscheibe + roter Pfeil über
  • grüne Vollscheibe + roter und gelber Pfeil nach
  • nur grüne Vollscheibe
zu schalten. Nach einem rot / gelben Pfeil würde ich einen grünen Pfeil erwarten, der hier aber ausbliebe.

Sonst tun es doch auch einfache gelbe Blinklichter an den Fußgänger- / Radfahrerfurten, die ein wenig vor der Freigabe des Autoverkehrs anfangen zu blinken. Warum nicht auch an diesen oben erwähnten Kreuzungen? Der rote Pfeil nützt nichts, verwirrt nur und ist - wie sich hier ja nun gezeigt hat - darüber hinaus unzulässig.
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Kuli
Beitrag 19.10.2009, 18:52
Beitrag #26


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Zitat (Hamburg-Cruiser @ 19.10.2009, 19:47) *
Zitat (Heinz Wäscher @ 19.10.2009, 19:59) *
Die letzte StVO Novelle ist doch noch gar nicht so lange her, da hätte man diesen Sonderfall doch ganz einfach mit aufnehmen können um der Stadt Hamburg die Nachrüstung der unter den roten notwendigen gelben Lichtzeichen ersparen zu können.

Nun wäre es sicherlich auch nicht zulässig, von
  • grüne Vollscheibe + roter Pfeil über
  • grüne Vollscheibe + roter und gelber Pfeil nach
  • nur grüne Vollscheibe
zu schalten.

Das wäre in der Tat unzulässig, aber nach StVO wäre es denkbar, dass der rote Pfeil ohne rot-gelb einfach so ausgeht.
Der gelbe Pfeil leuchtet dann nach der Grünphase synchron mit dem gelben der Vollscheibe

Was die Rilsa dazu sagt, weiß ich nicht (da muss ich sowieso ma reinschauen smile.gif )
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Wastl82
Beitrag 19.10.2009, 19:22
Beitrag #27


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Wie schon von einem Vorposter erwähnt ist die letzte StVO-Novelle gar nicht so lange her. Das es etliche Sonderfälle gibt, die sich nur mit Gewalt in die Regeln pressen lassen, wissen wir alle (zumindest die hier im Forum sind). Anstelle nun jeden Sonderfall zu regeln, hätte man doch folgendes beschließen können:

Alle Regelungen aus der StVO streichen bzw. in die VwV verschieben, die sich nicht auf das Lichtzeichen beziehen, welches der Fahrer sieht, sondern auf das, was die LZA
* gleichzeitig für andere Verkehrsströme zeigt
* davor angezeigt hat oder als nächstes anzeigen wird
* sonst noch mittels vorhandener Signalgeber anzeigen kann.

Vorschlag: Als Verkehrsteilnehmer sollte ich (in dieser Rangfolge) folgendes beachten müssen:

1. Gibt mir ein Polizeibeamter Zeichen?

2. Leuchtet ein Lichtzeichen, welches durch räumliche Lage und/oder Optik (Pfeil, Piktogramm) als zu einem von mir benutzten gesonderten Straßenteil zugehörig erkennbar ist?

3. Leuchtet ein Lichtzeichen, welches durch Pfeiloptik meiner gewünschten Fahrtrichtung zugeordnet ist?

4. Leuchtet sonst ein Lichtzeichen?

5. Schilder bzw. allgemeine Regelungen beachten.

Dann noch die Bedeutung von rot, gelb und grün definieren; das alles sollte man im Amtsdeutsch eigentlich in 1-2 Paragraphen unterbringen können, und 99% der Diskussionen hier im Forum über ein-, zwei-, dreifeldrige Signalgeber, bei vorhandener Radampel direkt linksabbiegende Radfahrer und an Fußgängerfurten grenzende Radfurten würden sich erübrigen.


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Kuli
Beitrag 19.10.2009, 19:34
Beitrag #28


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In Deutschland? shutup.gif
Wo kämen wir denn da hin
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Wastl82
Beitrag 19.10.2009, 19:55
Beitrag #29


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Zitat (Kuli @ 19.10.2009, 21:34) *
In Deutschland? shutup.gif
Wo kämen wir denn da hin

Man wird ja wohl noch träumen dürfen.


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MisterOJ
Beitrag 19.10.2009, 21:20
Beitrag #30


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Zitat (Oberlehrer Lempel @ 19.10.2009, 18:11) *
Zitat (Kuli @ 19.10.2009, 14:02) *
Mönkebergstraße wavey.gif

no.gif

Mönckebergstraße

wavey.gif

gez. Lempel



Du machst deinem Namen alle Ehre!!! laugh2.gif


OJ


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MisterOJ
Beitrag 19.10.2009, 22:13
Beitrag #31


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Zitat (Mr Hyde @ 19.10.2009, 18:24) *
Mal abgesehen davon, dass es nicht wirklich StVO konform ist (was man mit dem Ersetzen des roten Pfeils durch ein zweifeldigen Signalgeber (Rot - Gelb) beheben könnte),
sehe ich sonst überhaupt kein Problem!!

zu 1: Jetzt mal ganz abgesehen von der Zulässigkeit: Wer zu dumm ist, diese Schaltung zu kapieren, ist nicht für den Straßenverkehr geeignet und sollte den Führerschein abgeben. Klar kann es MAL (also so alle 10 Jahre) mal passieren, dass man pennt und versehentlich aus Reflex losfährt, wenn die Nebenspur grün bekommt. Aber wenn die Hälfte der VT da durchrauscht... dann wundert mich gar nichts mehr. Die Leute sollten ihr Gehirn nicht am Parkplatz abgeben, sondern mit ins Auto nehmen ranting.gif

zu 2: Geduld ist eine Tugend. Wer (zu früh) hupt, ist ein Idiot. Und wer sich davon stressen lässt, auch wavey.gif

zu 3: siehe 1. Zu blöd für den Straßenverkehr.

Fazit: Nicht die Schaltung ist das Problem, sondern der Mensch, der sich daran gewöhnt hat, ohne nachzudenken potentielle Tötungsmaschinen zu bewegen.

PS: Ich bin aber auch der Meinung, dass sich die Behörden an die Regeln halten sollten. Also entweder Rilsa/StVO entsprechend anpassen oder sich dran halten (Rot-Gelb).

Zitat (kimchi @ 18.10.2009, 15:44) *
Wenn man die Füßganger zusätzlich schützen will, hat man doch bisher einfach die Füßgängerampel ein paar Sekunden früher auf Grün geschaltet als die Vollscheibe.

Zitat (superdiesel @ 18.10.2009, 21:30) *
Mir leuchtet nach Eurer Schilderung der Sinn auch nicht ein.
Wenn man den Fußgängern und Radfahrern (wie anderswo) einen Grün-Vorsprung gibt, ist das Problem doch schon vom Tisch. think.gif

Grünvorsprung für Fußgänger heißt (fast) immer Vollscheibe Verzögerung. Darunter leidet die Kapazität der Kreuzung, weil weniger Kfz die Grünphase nutzen können. Von der Idee her ist das schon gut so: Keine Vollscheibenverzögerung, trotzdem früheres Starten der Fußgänger vor den Rechtsabbiegern.


Ich seh das ähnlich. Klar war ich bei meinem ersten Anblick dieser für mich (damals neuen) Signalfolge überrascht - aber bei 2 sekunden NAchdenken hab ich´s dann kapiert. Ist ja auch nicht sooo schwer!!

Aber heutzutage gibt´s wohl die Führerscheine schon beim Discounter bei einem Einkaufwert ab 100€ gratis dazu!? thread.gif
So ist jedenfalls mein Eindruck was alles so für Deppen unterwegs sind!! ranting.gif

Blinken = Fremdwort!
Gegenseitige Rücksichtnahme = unbekannt!

Vielmehr wird der Straßenverkehr als eine Art Ersatz-Kampfarena angesehen wo so einige Leute ihre persönlichen Defizite und Unzulänglichkeiten auszugleichen versuchen bzw. sich hier mal austoben wollen!

Sorry für - mußte mal sein.


Gute NAcht
OJ


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Achim
Beitrag 20.10.2009, 06:59
Beitrag #32


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Zitat (MisterOJ @ 19.10.2009, 15:55) *
Zitat (Achim @ 19.10.2009, 13:47) *
Zitat (MisterOJ @ 18.10.2009, 22:39) *
Da hat ja auch die cop.gif mitzureden)

Nöö, die hat nichts zu sagen.

Wirklich??? unsure.gif

Nach den verwaltungsrechtlichen Vorschriften ist sie nur zu hören, zu entscheiden hat sie nichts.


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Frank_HH
Beitrag 20.10.2009, 09:39
Beitrag #33


Neuling


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Als nun schon über längere Zeit hier im Forum mitlesender Gast möchte ich meinen ersten Beitrag dazu nutzen hier noch zwei Punkte zu ergänzen, da ich zumindest eine der Ampelanlagen auf meinem alltäglichen Arbeitsweg habe (Kreuzung Berne):

Zitat (MisterOJ @ 18.10.2009, 23:07) *
Aber solche "Rotpfeil-Ampelanlagen" die Jahrzehnte ihren Dienst tun [...]

- Der rote Pfeil wurde erst im Zuge der Modernisierung der Ampelanlage vor nun aber wohl mittlerweile schon mehr als einem Jahr eingeführt.

- Die Zeitspanne bis zum Abschalten des roten Pfeils ist, gemäß meiner Beobachtung, variabel. Im Berufsverkehr am Morgen ist die eingangs beschriebene Verzögerung von ca. 2 Sekunden gegeben. Am Wochenende schaltet sich der rote Pfeil allerdings (möglicherweise auch nicht durchgehend) unmittelbar mit der roten Vollscheibe ab. Ob möglicherweise alltags außerhalb der Berufsverkehrszeiten die Wochenendschaltung zur Anwendung kommt oder ggf. andere Zeitspannen, kann ich nicht sagen.

Aus dem letztgenannten Punkt heraus mag zumindest ansatzweise das tatsächlich immer wieder zu beobachtende, wohl von Unaufmerksamkeit und Gewohnheit geprägte, Abbiegen unter rotem Pfeil erklärbar sein.
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Q-Treiberin
Beitrag 20.10.2009, 10:59
Beitrag #34


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Zitat (Achim @ 20.10.2009, 07:59) *
Zitat (MisterOJ @ 19.10.2009, 15:55) *
Zitat (Achim @ 19.10.2009, 13:47) *
Zitat (MisterOJ @ 18.10.2009, 22:39) *
Da hat ja auch die cop.gif mitzureden)
Nöö, die hat nichts zu sagen.
Wirklich??? unsure.gif
Nach den verwaltungsrechtlichen Vorschriften ist sie nur zu hören, zu entscheiden hat sie nichts.
In Hamburg werden straßenverhehrsbehördliche Anordnungen von einer Dienststelle der Polizei bearbeitet.
Zu dieser Dienststelle gehören auch die Ampelschaltungen. wavey.gif

Sorry für das Vollzitat, wusste aber nicht wie ich es "vernünftig" kürzen kann... blushing.gif


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oder
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Achim
Beitrag 20.10.2009, 11:02
Beitrag #35


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Zitat (Q-Treiberin @ 20.10.2009, 11:59) *
In Hamburg werden straßenverhehrsbehördliche Anordnungen von einer Dienststelle der Polizei bearbeitet.
Zu dieser Dienststelle gehören auch die Ampelschaltungen. wavey.gif

Aha, in HH ist die Polizei die Straßenverkehrsbehörde. Danke für den Hinweis


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Hamburg-Cruiser
Beitrag 20.10.2009, 11:12
Beitrag #36


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Zitat (Frank_HH @ 20.10.2009, 11:39) *
- Die Zeitspanne bis zum Abschalten des roten Pfeils ist, gemäß meiner Beobachtung, variabel. Im Berufsverkehr am Morgen ist die eingangs beschriebene Verzögerung von ca. 2 Sekunden gegeben. Am Wochenende schaltet sich der rote Pfeil allerdings (möglicherweise auch nicht durchgehend) unmittelbar mit der roten Vollscheibe ab. Ob möglicherweise alltags außerhalb der Berufsverkehrszeiten die Wochenendschaltung zur Anwendung kommt oder ggf. andere Zeitspannen, kann ich nicht sagen.

Ich würde folgendes vermuten: Die Verzögerung des Abschaltens tritt nur ein, wenn Fußgänger grün angefordert haben. Können uns ja mal an der Kreuzung zum Ortstermin treffen. ;-)
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Q-Treiberin
Beitrag 20.10.2009, 11:15
Beitrag #37


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Zitat (Achim @ 20.10.2009, 12:02) *
Aha, in HH ist die Polizei die Straßenverkehrsbehörde. Dabnke für den Hinweis
Rischtisch... wavey.gif


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Frank_HH
Beitrag 20.10.2009, 12:15
Beitrag #38


Neuling


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Zitat (Hamburg-Cruiser @ 20.10.2009, 13:12) *
Ich würde folgendes vermuten: Die Verzögerung des Abschaltens tritt nur ein, wenn Fußgänger grün angefordert haben.

Dies ist, soweit ich es meine beurteilen zu können, nicht der Fall.

Zitat (Hamburg-Cruiser @ 20.10.2009, 13:12) *
Können uns ja mal an der Kreuzung zum Ortstermin treffen. ;-)

Gute Idee twinkle.gif
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orlet
Beitrag 20.10.2009, 15:11
Beitrag #39


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Zitat (Q-Treiberin @ 20.10.2009, 13:15) *
Zitat (Achim @ 20.10.2009, 12:02) *
Aha, in HH ist die Polizei die Straßenverkehrsbehörde. Dabnke für den Hinweis
Rischtisch... wavey.gif
Wie war das mit der Gewaltentrennung, hier Gesetzgebung (Legislative) versus Vollziehung (Exekutive) ?
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Q-Treiberin
Beitrag 20.10.2009, 15:28
Beitrag #40


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Muss wohl richtig sein...
Zitat
Die Hamburger Polizeikommissariate haben außerdem die Funktion der örtlichen Straßenverkehrsbehörde und sind Ansprechpartner, wenn es um die Regelung des Straßenverkehrs im Stadtteil bzw. um Fragen der Straßenverkehrsordnung geht.

Eine zentrale Stelle der Polizei ist zuständig für die Anordnung von Ampel-Schaltprogrammen und die überörtliche Wegweisung.

Die Abteilung Grundsatzangelegenheiten des Straßenverkehrs koordiniert alle übergeordneten Aspekte zum Straßenverkehr in der Behörde für Inneres und vertritt Hamburgs Interessen in den entsprechenden überregionalen Gremien.

Quelle


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ukr
Beitrag 20.10.2009, 15:30
Beitrag #41


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Ich weiß zumindest, daß in Hamburg die Polizei auch die verkehrsrechlichen Anordnungen erteilt, z.B. zur Baustellenabsicherung.
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Q-Treiberin
Beitrag 20.10.2009, 15:32
Beitrag #42


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Ich auch.... rolleyes.gif


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Hamburg-Cruiser
Beitrag 20.10.2009, 15:32
Beitrag #43


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Wie es aussieht, scheint die Schaltung ja ein Hamburger Sonderfall zu sein, die zudem nicht durch die Verordnungen gedeckt ist.

Ich frage mich:
Da muss der Ampelhersteller ja eine Sonderlösung gebastelt haben. Dies wird ja sicherlich einiges mehr kosten, als eine "Standard-Lösung".
Die Kosten mal außen vorgelassen: Da müssen ja sowohl Anforderer und Planer als auch der Hersteller bewusst gegen die entsprechende Richtlinie verstoßen haben. Und alle machen da mal so eben mit?
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ukr
Beitrag 20.10.2009, 15:44
Beitrag #44


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Zitat (Hamburg-Cruiser @ 20.10.2009, 16:32) *
Und alle machen da mal so eben mit?

Natürlich. Ganz Deutschland ist voll mit solchen Kuriositäten. Letztendlich bekommt der Signalanlagenhersteller ja Geld für seine Leistung.
Bei Markierern ist das genau so. Die (natürlich nicht alle) markieren auch jeden Mist, egal ob zulässig oder nicht. Die "fachliche Moral" tritt hier zurück, denn sonst macht es halt der Wettbewerb. whistling.gif
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schilderwald
Beitrag 20.10.2009, 18:47
Beitrag #45


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Zitat (MisterOJ @ 18.10.2009, 22:39) *
Zitat (schilderwald @ 18.10.2009, 22:29) *
Zitat (MisterOJ @ 18.10.2009, 22:07) *
Entweder war´s mal so erlaubt
no.gif

Nein? Kennst du die früheren Ausgaben der RiLSA!?

Ja tongue.gif , heute mal durchgeblättert. Ebenso eine alte StVO von 1971, zuletzt geändert 1980, ebenso die dazugehörige VwV. Nix da mit einem einzelnen einfeldigen roten Richtungssignalgeber. wavey.gif

Da ja erst kürzlich eine LSA entsprechend umgerüstet wurde, hat sich deine Vermutung damit wohl erledigt:
Zitat (Frank_HH @ 20.10.2009, 10:39) *
- Der rote Pfeil wurde erst im Zuge der Modernisierung der Ampelanlage vor nun aber wohl mittlerweile schon mehr als einem Jahr eingeführt.
1992 kam ja die aktuelle RiLSA auf dem Markt.

Zu dem Ideenreichtum einiger Behörden / Firmen hat sich ja @ukr schon treffend geäußert. In Sachen Verkehrssicherung übertreffen sich auch div. Ing.-Büros. Das Chaos spiegelt sich ja dann auch draußen wieder. crybaby.gif


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kimchi
Beitrag 20.10.2009, 19:12
Beitrag #46


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Zitat (orlet @ 20.10.2009, 17:11) *
Zitat (Achim @ 20.10.2009, 12:02) *
Aha, in HH ist die Polizei die Straßenverkehrsbehörde. Dabnke für den Hinweis

Wie war das mit der Gewaltentrennung, hier Gesetzgebung (Legislative) versus Vollziehung (Exekutive) ?


Sowohl die Straßenverkehrsbehörde als auch die Polizei gehören zur Exekutive. Gewaltentrennung liegt also vor.


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MisterOJ
Beitrag 21.10.2009, 08:20
Beitrag #47


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Zitat (Achim @ 20.10.2009, 07:59) *
Zitat (MisterOJ @ 19.10.2009, 15:55) *
Zitat (Achim @ 19.10.2009, 13:47) *
Zitat (MisterOJ @ 18.10.2009, 22:39) *
Da hat ja auch die cop.gif mitzureden)

Nöö, die hat nichts zu sagen.

Wirklich??? unsure.gif

Nach den verwaltungsrechtlichen Vorschriften ist sie nur zu hören, zu entscheiden hat sie nichts.


Naja - sie ist anzuhören!! (Sach ich doch!! )

Und von deren cop.gif Seite dürfte / wird ja auch eine Meinungsäußerung bzw. eine Stellungnahme kommen!!!


OJ


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Achim
Beitrag 21.10.2009, 08:27
Beitrag #48


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... welche (leider) auch ungelesen in der Akte verschwinden kann. Aber dies gilt ja zum Glück nicht in Hamburg wavey.gif


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MisterOJ
Beitrag 22.10.2009, 20:23
Beitrag #49


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Zitat (Kuli @ 19.10.2009, 19:52) *
Zitat (Hamburg-Cruiser @ 19.10.2009, 19:47) *
Zitat (Heinz Wäscher @ 19.10.2009, 19:59) *
Die letzte StVO Novelle ist doch noch gar nicht so lange her, da hätte man diesen Sonderfall doch ganz einfach mit aufnehmen können um der Stadt Hamburg die Nachrüstung der unter den roten notwendigen gelben Lichtzeichen ersparen zu können.

Nun wäre es sicherlich auch nicht zulässig, von
  • grüne Vollscheibe + roter Pfeil über
  • grüne Vollscheibe + roter und gelber Pfeil nach
  • nur grüne Vollscheibe
zu schalten.

Das wäre in der Tat unzulässig, aber nach StVO wäre es denkbar, dass der rote Pfeil ohne rot-gelb einfach so ausgeht.
Der gelbe Pfeil leuchtet dann nach der Grünphase synchron mit dem gelben der Vollscheibe

Was die Rilsa dazu sagt, weiß ich nicht (da muss ich sowieso ma reinschauen smile.gif )


Da hab´sch schon mal , aber leider nix entsprechendes gefunden!!

(Daher ja auch meine vermutung, dass es sich hierbei um eine "ältere" Schaltungs-Ausführung handelt, die in der aktuellen RiLSA nicht mehr enthalten ist...)


Aber von der Logik reicht´s doch, wenn der rote Pfeil ausgeht. Gelb braucht´s meiner Meinung nach nicht


OJ


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schilderwald
Beitrag 22.10.2009, 20:33
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Zitat (MisterOJ @ 22.10.2009, 21:23) *
Da hab´sch schon mal , aber leider nix entsprechendes gefunden!!

(Daher ja auch meine vermutung, dass es sich hierbei um eine "ältere" Schaltungs-Ausführung handelt, die in der aktuellen RiLSA nicht mehr enthalten ist...)
Liest du eigentlich auch mal was andere schreiben: Auch kein Pfeil in der alten RiLSA und StVO. Beitrag # 45 laugh2.gif


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