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> Kamera im Auto
rapit
Beitrag 22.03.2014, 16:53
Beitrag #401


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Zitat (OWI2014 @ 22.03.2014, 12:45) *
Siehe: ...

offtopic.gif Huch, wann haben die denn den Wegweiser erneuert und so verhunzt? Das ist mir noch gar nicht aufgefallen. So wie die Abbiegepfeile jetzt aufgebracht sind kann kein Auswärtiger mehr was damit abfangen. Und die Einheimischen wissen, wie sie ins Aukamm-Housing kommen. So ein Murks. ranting.gif
Übrigens ist da die zHg 50, nicht 52... tongue.gif


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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pavel.bronco
Beitrag 22.03.2014, 18:58
Beitrag #402


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Unsere örtlichen Verkehrsbetriebe haben gerade angefangen, bei ihren Straßenbahnen Dashcams ("Fahrwegkamera") nachzurüsten, und die aktuell gelieferten neuen Fahrzeuge haben so eine Kamera gleich ab Werk eingebaut. Insofern würde sie diese neue Regelung ja auch betreffen...


--------------------
Grüße, Jan
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Mueck
Beitrag 22.03.2014, 19:03
Beitrag #403


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Zitat (pavel.bronco @ 22.03.2014, 18:58) *
Unsere örtlichen Verkehrsbetriebe haben gerade angefangen, bei ihren Straßenbahnen Dashcams ("Fahrwegkamera") nachzurüsten,

Karlsruhe? Jedenfalls dort wird auch genau das gemacht ...
Aber wir haben beim Fall der Tram von der Sperrfläche runter schon drüber gestritten, ob sie im Sinne der StVO ja gar kein Straßenfahrzeug sei und die Datenschützer dachten ja auch, wie oben zitiert, nur an Autofahrer ... whistling.gif
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Mitleser
Beitrag 22.03.2014, 23:10
Beitrag #404


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Zitat (dopero @ 22.03.2014, 11:37) *
Solange so etwas offensichtlich als zulässig erachtet wird (Verfolgung von Parkverstößen z.B. durch das Ordnungsamt Garching), ...
Wo kein Kläger [oder Bedenkenträger in der handelnden Behörde], da kein Richter. Das Dulden (und Nutzen durch OA???) sagt doch nichts darüber aus, ob die Behörden das für zulässig erachten.

Das BDSG kennen viele Amtsstuben/Unternehmen/Privatpersonen nur als 'Spezialgesetz für die IT-Branche'. crybaby.gif
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Gast_schildkröte_*
Beitrag 04.04.2014, 02:19
Beitrag #405





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Könnte Zufall sein, aber mir ist aufgefallen das man weniger oder in meinem Fall überhaupt nicht mehr angehalten wird von der cop.gif police.gif ?!
Kann das jemand bestätigen?

Hat schon jemand einen Polarisationsfilter im Einsatzt? Die verhindert Spiegelungen und man kann ins Auto reinschauen.
In dem Link sieht man das schön. http://de.wikipedia.org/wiki/Polarisationsfilter
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falucho
Beitrag 04.04.2014, 06:01
Beitrag #406


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Zitat (schildkröte @ 04.04.2014, 03:19) *
Könnte Zufall sein, aber mir ist aufgefallen das man weniger oder in meinem Fall überhaupt nicht mehr angehalten wird von der cop.gif police.gif ?!
Kann das jemand bestätigen?

Nein. Ich wurde vorher schon über 10 Jahre lang nicht angehalten.

Zitat
Hat schon jemand einen Polarisationsfilter im Einsatzt? Die verhindert Spiegelungen und man kann ins Auto reinschauen.
In dem Link sieht man das schön. http://de.wikipedia.org/wiki/Polarisationsfilter

Weiß nicht, ob sich das lohnt, und wenn dann nur für Heck-Kameras, um Drängler noch besser zu erkennen. Was kostet denn so ein Filter?
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Pistenteufel
Beitrag 04.04.2014, 09:02
Beitrag #407


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Zitat (schildkröte @ 04.04.2014, 03:19) *
Könnte Zufall sein, aber mir ist aufgefallen das man weniger oder in meinem Fall überhaupt nicht mehr angehalten wird von der cop.gif police.gif ?!
Kann das jemand bestätigen?


Ich glaube sie interessieren sich normalerweise weniger für die Kamera, sondern mehr dafür wie Du fährst, bzw was Du hinter dem Steuer machst, (ob Du telefonierst, nicht angeschnallt bist, zu schnell fährst usw.) whistling.gif

Mich würde auch interessieren, ob so eine Kontrolle wenn man denn angehalten wird, mit Kamera länger dauert als ohne. Könnte ja sein, dass sie - wenn sie sich selbst mit der Materie auskennen - nach dem Zweck der Kamera fragen, ob man das Datenschutzgesetz kennt oder sie evtl sogar beschlagnahmen? think.gif

Vielleicht kann ja jemand in so einem Fall mal berichten. Wie gesagt bei mir hat die Kamera momentan Pause.
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janr
Beitrag 04.04.2014, 09:04
Beitrag #408


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Zitat (Pistenteufel @ 04.04.2014, 10:02) *
... Datenschutzgesetz ...
Hat doch gar nix mit Bild-Aufnahmen in der Öffentlichkeit zu tun. wavey.gif


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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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Pistenteufel
Beitrag 04.04.2014, 10:32
Beitrag #409


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Fällt das nicht unter Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume?
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Digo
Beitrag 04.04.2014, 10:33
Beitrag #410


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@pistenteufel

Ich hatte vor einiger Zeit (1, 2 Monate?) einen Vorfall bei dem der Polizist nach erfahren einer Kamera im Auto meinte, dass dies für die Klärung des Falles von Vorteil sein könnte.

Dazu kam es allerdings nicht mehr.
Kein Wort von wegen verboten, Datenschutz o.ä.
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Mitleser
Beitrag 04.04.2014, 10:37
Beitrag #411


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Zitat (Pistenteufel @ 04.04.2014, 11:32) *
Da kann man mit @janr -und natürlich auch mit mir- lange diskutieren. Was wir ua in dieser Diskussion auch schon (erfolglos) gemacht haben. wavey.gif
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janr
Beitrag 04.04.2014, 11:17
Beitrag #412


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Zitat (Pistenteufel @ 04.04.2014, 11:32) *

Nö, denn öffentlich zugängliche Räume und Öffentliche Plätze/Straße ect sind nicht das gleiche. wavey.gif

Wenn du z.B. ein Bild von der Frauenkirche machst und andere Touris sind auch mit auf dem Bild, dann fällt das unter Panoramafreiheit.
Und wenn dort keine spezielle Person besonders hervorgehoben ist, dürfte man das sogar veröffentlichen.

Wenn du aber vom Straßenmusiker vor der Frauenkirche ein Bild/eine Aufnahme machst, fällt das unter das Recht am eigenen Bild und darfst es zwar für dich machen, aber veröffentlichen nur, wenn er davon weis und einverstanden ist.

Eine Veröffentlichung wäre es dann schon, wenn du es beim Kaffeekränzchen anderen zeigst - streng genommen. wink.gif

Fährst du mit einer Dash-Cam eine Strecke ab, vllt weil sie dir besondert gut gefällt und andere Personen sind nicht zu erkennen, ist das Veröffentlichen erlaubt.
KFZ-Kennzeichen sind ja nicht einer bestimmtem Person zuordenbar.

Ist der Fahrer aber erkennbar, dann ist eine Veröffentlichung nur mit seinem Einverständnis erlaubt, das Aufnehmen an sich ist was anderes.

Datenschutz hat aber nix mit den Aufnahmen zu tun, da geht es um die persönlichen Daten einer Person wie Geburtstag o.Ä.

Wenn mit so einer Aufnahme zufällig auch noch ein Verhalten aufgenommen wird, was bei einem Unfall o.Ä. zur Aufklärung helfen könnte, darf man das einem Richter natürlich zeigen - was noch keine Veröffentlichung darstellt. Und der kann entscheiden, daß es bei einer Aufklärung herangezogen werden kann.

Machst du Bilder in Nymphenburger Schloßpark ist das Privatgrund und bedarf einer Erlaubnis, aber die Verwaltung hat bei Touristen nix gegen private Bilder.
Wenn du aber hier von bestimmten Personen Bilder/Bild-Aufnahmen machst ist das wieder anders zu bewerten, wie auf der Straße, und es ist auch anders zu bewerten wie Überwachungskameras im Schloß selber.

Es kommt also, wie zumeist, auf die genauen Umstände an. wavey.gif

Selbst Filmaufnahmen werden veröffentlicht, obwohl nicht alle gefragt werden.
Neben der Darstellern gibt es natürlich Komparsen, die ihre Rechte am Bild abtreten und denen man auch sagen kann, wann sie ins Bild kommen müßen.

Was aber an Autos im Hintergrund herumfährt, oder was an Fußgängern herumlauft fällt auch wieder unter die Panoramafreiheit, weil ja bei der Aufnahme kein besonderer Augenmerk auf diesen Personenkreis fällt.


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Mueck
Beitrag 04.04.2014, 19:38
Beitrag #413


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Zitat (janr @ 04.04.2014, 12:17) *
Wenn du z.B. ein Bild von der Frauenkirche machst und andere Touris sind auch mit auf dem Bild, dann fällt das unter Panoramafreiheit.
Knapp daneben ... "Panoramafreiheit" behandelt das Recht, von öff. Verkehrsflächen aus urheberrechtlich geschützte und DAUERHAFT dort stehende Werke aufzunehmen (Christos Verpackerei ist bspw. nicht dauerhaft.) Das, was Du meinst mit ...
Zitat (janr @ 04.04.2014, 12:17) *
Und wenn dort keine spezielle Person besonders hervorgehoben ist, dürfte man das sogar veröffentlichen.
... fällt unter den Begriff "Beiwerk" nach § 23 (1) 2. KUG
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hk_do
Beitrag 04.04.2014, 22:34
Beitrag #414


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und letztlich hat doch weder die Panoramafreiheit noch das Recht am eigenen Bild so unmittelbar etwas mit der eigentlich anzuwendenden Vorschrift über die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume zu tun?

Ich würde mich da auch eher fragen, was denn überhaupt unter "Beobachtung" zu verstehen ist. Nach meinem Verständnis beinhaltet das z.B., dass ich Einblick in Bereiche habe, die ich sonst nicht sehen würde (weil ich z.B. ganz wo anders bin oder mir erst später das Band anschaue). Das trifft für die Dashcam aber ebenso wenig zu wie für den Japanischen Touristen, der während der ganzen Fahrt mit der Drachenfelsbahn die Videokamera mitlaufen lässt.

Gibts da wirklich noch keine Auslegung des Begriffes?
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Mitleser
Beitrag 04.04.2014, 22:46
Beitrag #415


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Eine Fernübertragung wird nicht gefordert.
Wohl aber eine gewisse Aufnahmedauer. Und zwar eine solche, dass es zu einem Beobachten (egal wovon - Person/Raum/Vorgang/...) und nicht nur zu einem Augenblickablichten kommt.
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Ichtyos
Beitrag 04.04.2014, 22:55
Beitrag #416


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Mal angenommen, ich würde unter Höhenangst leiden. Mit dem Video will ich nur dokumentieren, bis wann ich es "aushalte" und ab wann bei mir das "tilt" zuschlägt. Und nun?


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_/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
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Mitleser
Beitrag 04.04.2014, 22:58
Beitrag #417


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"Dieses Gesetz gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch [...] nicht-öffentliche Stellen, soweit sie die Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen verarbeiten, nutzen oder dafür erheben oder die Daten in oder aus nicht automatisierten Dateien verarbeiten, nutzen oder dafür erheben, es sei denn, die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten." (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 BDSG)
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Gast_schildkröte_*
Beitrag 05.04.2014, 22:58
Beitrag #418





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Zitat (falucho @ 04.04.2014, 07:01) *
...Was kostet denn so ein Filter?


Man kann nur die Folie kaufen 10x10cm, die bei 1€ anfängt. Wobei ich keine Ahnung habe ob die für eine Dashcam taugt. Aufsätze für Fotokameras fangen bei 50€ an. Bei Videokameras fängt sowas bei 10€ an.
Hier mal ein Eindruck http://www.youtube.com/watch?v=o3pKt7-1sjM (Aufnahmen der Filter sieht man kurz vor dem Ende)
Nachteilig ist, das der Filter Licht schluckt was für die Nacht nicht so toll ist.

Zitat (Pistenteufel @ 04.04.2014, 10:02) *
Ich glaube sie interessieren sich normalerweise weniger für die Kamera, sondern mehr dafür wie Du fährst, bzw was Du hinter dem Steuer machst, (ob Du telefonierst, nicht angeschnallt bist, zu schnell fährst usw.) whistling.gif


Ich meine das ich nicht besser oder schlechter mit der Kamera fahre. Wobei es teilweise sehr Lehrreich ist wie gewisse Situationen entstanden sind. Könnte aber auch sein, das ich mittlerweile aus dem Raster der jugendlichen raus gefallen bin crybaby.gif
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falucho
Beitrag 06.04.2014, 15:37
Beitrag #419


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In der Preisklasse um die 150 Euro stößt man da mit der Dashcam natürlich an Grenzen, obwohl ich persönlich die Qualität für diesen Preis absolut faszinierend finde und mir tatsächlich schon ein paar Erinnerungsvideos gespeichert habe, die auch am 46-Zoll-TV beeindruckend gut aussehen.

Mich hat letztens ein Drängler im Golf in der Stadt mit etwa 70 km/h überholt und mir dann nach dem Einscheren kurz den Scheibenwischer mit der Hand gemacht. Hat ihm wohl nicht gepasst, dass ich zuvor im Baustellenbereich tatsächlich die vorgeschrieben 30 km/h eingehalten habe. Hab dann zu Hause nachgesehen, ob das Video eventuell "anzeigentauglich" gewesen wäre. Und obwohl der wegen seiner Geschwindigkeit schon etwa 10 Meter vor mir war, konnte man seine Handbewegung tatsächlich noch erkennen.

Ich seh das mittlerweile sportlich. Bei modernen Autos mit ziemlich "steilen" und meistens auch noch getönten Scheiben, sind die Fahrer halt nicht so optimal zu erkennen. Bei wirklich gravierenden Verstößen reicht es mir aber auch völlig aus, wenn das Fahrzeug und das Kennzeichen eindeutig zu identifizieren sind. Mehr kann man in dieser Preisklasse meiner Meinung nach auch wirklich nicht erwarten.

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OWI2014
Beitrag 07.04.2014, 08:40
Beitrag #420


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Zitat (rapit @ 22.03.2014, 17:53) *
Zitat (OWI2014 @ 22.03.2014, 12:45) *
Siehe: ...

offtopic.gif Huch, wann haben die denn den Wegweiser erneuert und so verhunzt? Das ist mir noch gar nicht aufgefallen. So wie die Abbiegepfeile jetzt aufgebracht sind kann kein Auswärtiger mehr was damit abfangen. Und die Einheimischen wissen, wie sie ins Aukamm-Housing kommen. So ein Murks. ranting.gif
Übrigens ist da die zHg 50, nicht 52... tongue.gif


Hält aber leider die ganzen Nasenbären nicht ab, rechts am Stau vorbeizufahren bis zur Abfahrt Aukamm und dann damit die Abbiegespur komplett blockiert, weil Sie links wieder rein wollen. Und natürlich keiner mehr reinlässt.

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orlet
Beitrag 07.04.2014, 10:15
Beitrag #421


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Pressemitteilung Landesbeauftragte für Datenschutz BaWü:
http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz....20.03.2014.pdf#
Ist IMHO erstmal nur eine unverbindliche Meinung eine Datenschützers. Ich halte auch die Argumentation: "Wird ins Netz gestellt" für falsch. Dann soll man das verbieten, und nicht das filmen selbst. Auch "Strafverfolgung ist Aufgabe Pol" ist falsch. Keiner filmt, um einen "Täter" zu verfolgen. Und selbst wenn, dass soll man das Verfolgen verbieten, nicht das filmen. Haupeinsatzzweck ist doch wohl die Beweissicherung in einem potentiellen zivilrechtlichen Schadensersatzprozess. Und dort obliegt die Beweisführung ganz allein den beteiligten Zivilisten, das ist mitnichten die Aufgabe der Polizei.

In Bayern soll es ein von BayLDA angeregtes Verfahren zur Zulässigkeit von Dashcams geben, ich finde jedoch keine weiteren Infos im Netz, vielleicht haben unsere Juristen bessere Quellen.

Interessante Online-Diskussion unter Juristen, in der beide Positionen vertreten werden:
http://kanzlei-lachenmann.de/videokameras-...nd-rechtswidrig
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OWI2014
Beitrag 07.04.2014, 10:25
Beitrag #422


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In München wurde das Video einer Dashcam zugelassen, obwohl der Unfallgegner Radfahrer absolut dagegen war, hat das Gericht das Video als Beweismittel zugelassen und hat den Autofahrer den Arsch gerettet.

Ich hab ne 8 GB Speicherkarte drin, wenn ich alles in Netz stellen wollte, müsste ich die Karte am Tag mehrmals auslesen. Ein Video mit etwa 5 Minuten hat gut 500 MB.
Das heißt die werden sooft überschrieben (es sei den, ich würde der Kamera den Befehl geben, das letzte/aktuelle Video zuspeichern) das ich da Datenschutzmäßig nichts unrechtmäßiges erkennen kann.

Da landen Bilder bei Facebook die weitaus schlimmer und grenzwertiger sind.
Jetzt mit dem ganz neuen "Jeder-Zeigt-jeden-an" WEGEHELD- App, will ich nicht wissen was so nebenbei bei Facebook und co landet.
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Gast_schildkröte_*
Beitrag 07.04.2014, 15:03
Beitrag #423





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Ich verstehe nicht was alle gegen Aufnahmen haben. Ist doch egal in der heutigen Gesellschaft?! Postet doch eh jeder seinen Müll auf Youtube. Geht mal vors Gericht wegen solcher Aufnahmen. laugh2.gif
Bei der NSA ist keiner auf die Strasse gegangen, nur die Merkel fand das mit ihrem Telefon doof. Die Navigationsgeräte in den neuen Autos sind immer an und zeichnen die letzten 3000 km auf, obwohl es aus ist und der Besitzer das nicht mal weiß. In Amerika verwertet die Polizei diese Daten, wenn etwas vorgefallen ist.
Ach und 12 Millionen Email Konten wurden wieder geknackt.

Das Datenschutzgesetz ist doch schon lange eine leere Hülle.

Zitat (falucho @ 06.04.2014, 16:37) *
In der Preisklasse um die 150 Euro stößt man da mit der Dashcam natürlich an Grenzen...


Ich vertrete einfach den Standpunkt, das sie nicht teuer genug sein kann wenn die Qualität der Aufnahme dadurch gesteigert wird (gerade Nachts).

Du schreibst es sogar...

Zitat (falucho @ 06.04.2014, 16:37) *
...Bei modernen Autos mit ziemlich "steilen" und meistens auch noch getönten Scheiben, sind die Fahrer halt nicht so optimal zu erkennen. Bei wirklich gravierenden Verstößen reicht es mir aber auch völlig aus, wenn das Fahrzeug und das Kennzeichen eindeutig zu identifizieren sind. Mehr kann man in dieser Preisklasse meiner Meinung nach auch wirklich nicht erwarten.

Hatte mal eine Begegnung bei Dunkelheit mit einem PKW der vor mir gefahren ist. Auf der 2 Spurigen Strasse wechselte er die Fahrspur ohne zu Blinken, einen Unfall konnte ich gerade noch verhindern. Ich dachte der hat getrunken so wie er danach weiter gefahren ist. Zuhause hatte ich ein einziges Frame gesehen wie er mit der linken hand telefonierte und dadurch mich nicht sehen konnte. Verwertbar wäre die Aufnahme nicht, außer das ich den Grund für den Vorfall herausgefunden hatte. whistling.gif

Eine Ausgabe von 500€ für eine Cam kann sich schnell Armotsierien. Gerade bei PKWs geht es dreistellig los, wenn etwas passiert ist.


Gruß
schildkröte
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falucho
Beitrag 16.05.2014, 05:18
Beitrag #424


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Dashcams: beliebt, aber riskant

http://www.arag.de/rund-ums-recht/udo-vetter/#0
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Der_Veranstalter
Beitrag 16.05.2014, 07:02
Beitrag #425


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Zitat (schildkröte @ 07.04.2014, 16:03) *
In Amerika verwertet die Polizei diese Daten, wenn etwas vorgefallen ist.


Woher weißt du denn das?



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Firefighter im Ruhestand....

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blue0711
Beitrag 16.05.2014, 07:04
Beitrag #426


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Habs zwar schon im Datenschutz-Thread gepostet, aber in einign europäischen Ländern wird die Kamera im/am Fahrzeug wohl teuer: Dashcam verboten in Österreich, Luxembourg, Belgien, Portugal


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Gruß Kai
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"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
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Weihnachtsmann
Beitrag 16.05.2014, 08:35
Beitrag #427


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Sollte sie auch in D verboten werden, dann werde ich meine eben besser tarnen. Sie muss ja nicht zwingend an die Frontscheibe. Ich klebe ja auch nicht an der Frontscheibe und kann trotzdem vorn rausschauen smile.gif
Und im Falle eines Falles würde ich dann genau nachrechnen, ob es sich lohnt, die Strafe für die Kamera in Kauf zu nehmen und im Gegenzug meine Unfallkosten zu senken.
Ich gehe doch ganz stark davon aus, dass meine Versicherung an einem Video interessiert ist, wenn sie dann viel Geld spart, weil sie nicht zahlen muss.


Grüße vom Nordpol
Der Weihnachtsmann
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Bonsai-Brummi
Beitrag 16.05.2014, 09:11
Beitrag #428


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Zitat (Weihnachtsmann @ 16.05.2014, 09:35) *
Ich gehe doch ganz stark davon aus, dass meine Versicherung an einem Video interessiert ist, wenn sie dann viel Geld spart, weil sie nicht zahlen muss.


Da wär ich nicht so sicher: Die einzelne Versicherung spart vielleicht hier und da mal einen überschaubaren Betrag - und zahlt beim nächsten drauf, weil dann ihr Kunde der zweifelsfrei identifizierte Verursacher ist. Für die Versicherungswirtschaft insgesamt droht das zum Verlustgeschäft zu werden, wenn bei gleicher Schadenssumme jeweils nur einer nachher hochgestuft wird statt wegen Quotelung mehrere thread.gif
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janr
Beitrag 16.05.2014, 09:55
Beitrag #429


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Zitat (falucho @ 16.05.2014, 06:18) *

Da ist ja ein HG, oder was willst du mit diesem Link aussagen? dry.gif

Das ist die Meinung eines (?)Rechtsexperten ohne auf die bestehenden Gesetze einzugehen die eine Dashcam erlauben.

Es mag vielen nicht schmecken, daß sie gefilmt werden und wenn sie exponiert gefilmt werden müßen sie es sich auch nicht gefallen lassen aber das gilt nur für die Darstellung der Person.

Als "Beiwerk" gefilmt zu werden, kann man sich nciht wehren und wenn das Gesetz dahingehend mal geändert wird dann sind Aufnahmen (egal ob Einzelbild oder Video) von Sehenswürdigkeiten auch nicht mehr erlaubt.

Ständig machen irgendwelche Leute Bilder: "guck mal wo ich war" und posten das in sozialen Netzwerken aber bei einer Dashcam die hauptsächlich Autos filmt und wo das Material nicht veröffentlicht wird schießen Rechtsexperten wie Pilze aus dem Boden und verurteilen das. dry.gif


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Mitleser
Beitrag 16.05.2014, 10:03
Beitrag #430


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Das Thema ist doch nicht neu, @janr. Sei doch bitte so fair und erkenne an, dass es zu dieser Materie unterschiedliche Rechtsansichten gibt. Und auch die Gegenansicht zu Deiner hat ihre Meinung, ua hier im Forum, doch bereits mehrfach dargelegt und begründet.
Du sollst gerne Deine Ansicht haben und zu dieser stehen. Aber kanzele doch bitte nicht bei jeder Gelegenheit die Gegenmeinung als "falsch" ab und erhebe die diskutablen Aufnahmen / Aufnahmeverfahren nicht zu unstreitig "erlaubten".

Denn sonst diskutieren wir (beide) hier nur erneut unsere Positionen und kommen mangels BGH/BVerfG/EuGH/EGMR doch nur auf den thematischen Waffenstillstand.

Danke
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Bonsai-Brummi
Beitrag 16.05.2014, 10:10
Beitrag #431


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Zitat (janr @ 16.05.2014, 10:55) *
Ständig machen irgendwelche Leute Bilder: "guck mal wo ich war" und posten das in sozialen Netzwerken aber bei einer Dashcam die hauptsächlich Autos filmt und wo das Material nicht veröffentlicht wird schießen Rechtsexperten wie Pilze aus dem Boden und verurteilen das. dry.gif


Eben! man darf sich also fragen, welches Interesse jemand wohl hegen mag, Unfallopfern den Beweis ihrer Unschuld zu erschweren whistling.gif
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falucho
Beitrag 16.05.2014, 12:26
Beitrag #432


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Zitat (janr @ 16.05.2014, 10:55) *
Zitat (falucho @ 16.05.2014, 06:18) *

Da ist ja ein HG, oder was willst du mit diesem Link aussagen? dry.gif

Keine Ahnung, was du mit "HG" meinst, aber wenn jemand wie Herr Vetter sich zu dem Thema äußert, ist das meiner Meinung nach schon verlinkenswert. Selbst wenn er das auf der Seite einer Versicherung und nicht in seinem Blog tut.

Ich weiß auf jeden Fall, dass ich selbst im Falle eines unverschuldeten Unfalls die Speicherkarte meiner Dashcam vor Ort sicher nicht den Polizisten aushändigen würde. Schließlich sind darauf noch weitere 7 Stunden Autofahrt von mir dokumentiert. Da ist es wohl ratsamer, den Ausschnitt mit dem Unfallvideo erstmal mit dem eigenen Anwalt durchzusprechen und erst dann, wenn nötig, als Beweismittel nachzureichen, bevor man sich womöglich selbst belastet.
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ired
Beitrag 14.06.2014, 18:53
Beitrag #433


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Nach Installation der Heckkamera hatte ich in Deutschland keine Probleme mit Dränglern mehr, es wirkt also definitiv. Na gut, ein Rentner hat die Kamera erst sehr spät erblickt, war recht witzig die Situation. wavey.gif

In Österreich benötige ich die Kamera nicht, da bleibt sie also im Handschuhfach. Abgesehen davon wäre das Videomaterial hier als Beweismittel für eine Anzeige unzulässig, sogar verboten. Der Strafrahmen ist meiner Meinung nach aber etwas übertrieben.
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Ernschtl
Beitrag 14.06.2014, 19:19
Beitrag #434


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QUOTE (rac3 @ 14.06.2014, 19:53) *
Nach Installation der Heckkamera hatte ich in Deutschland keine Probleme mit Dränglern mehr, es wirkt also definitiv.
Es kann nur dann wirken, wenn man es sieht und weiss was es ist. Ich bin definitiv kein Drängler aber was mein Vorausfahrer so im Heckfenster rumliegen hat interessiert mich auch nicht.
Selbst habe ich keine Heckkamera, warum auch. Drängler werden konsequent ignoriert. (oder ich gebe einfach Gas)


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Gast_schildkröte_*
Beitrag 15.06.2014, 07:52
Beitrag #435





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Zitat (Ernschtl @ 14.06.2014, 20:19) *
Es kann nur dann wirken, wenn man es sieht und weiss was es ist.

Spiegelt auch meine Erfahrung wieder. Man müsste "Achtung Videoüberwachung" hinschreiben oder eine helle LED verbauen, damit die Cam wahrgenommen wird.
Bei einer front Cam kann man davon ausgehen das diese sowieso nicht wahrgenommen wird, man müsste den Fahrer anschauen und Augenkontakt vermeiden viele. Auch wenn niemand drin sitzt, ist die Wahrscheinlichkeit einer Entdeckung gegen 0, insofern man die cam etwas versteckt anbringt.

Aber... Wenn man seine Ruhe haben will, dann hilft meist gerichtetes/offensichtliches halten. Da hilft auch eine Attrappe. whistling.gif
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falucho
Beitrag 15.06.2014, 12:43
Beitrag #436


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Zitat (Ernschtl @ 14.06.2014, 20:19) *
Zitat (rac3 @ 14.06.2014, 19:53) *
Nach Installation der Heckkamera hatte ich in Deutschland keine Probleme mit Dränglern mehr, es wirkt also definitiv.
Es kann nur dann wirken, wenn man es sieht und weiss was es ist.

Und ich behaupte mal, dass diejenigen mit der etwas "forscheren" Fahrweise auch ein ganz anderes Auge für sowas haben als jemand, der gemütlich und locker so vor sich herfährt. Genauso wie diese Fahrer vermutlich ein ProVida-Fahrzeug deutlich schneller erkennen als der Durchschnittsfahrer.

Daher glaube ich schon, dass so eine Heckkamera bei den Profi-Dränglern ihre Wirkung nicht verfehlt.
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Officer
Beitrag 15.06.2014, 19:41
Beitrag #437


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Zitat (falucho @ 16.05.2014, 13:26) *
Ich weiß auf jeden Fall, dass ich selbst im Falle eines unverschuldeten Unfalls die Speicherkarte meiner Dashcam vor Ort sicher nicht den Polizisten aushändigen würde. Schließlich sind darauf noch weitere 7 Stunden Autofahrt von mir dokumentiert. Da ist es wohl ratsamer, den Ausschnitt mit dem Unfallvideo erstmal mit dem eigenen Anwalt durchzusprechen und erst dann, wenn nötig, als Beweismittel nachzureichen, bevor man sich womöglich selbst belastet.

Je nach Fallgestaltung könnte ich mir gut vorstellen, dass so eine Speicherkarte dann beschlagnahmt wird. Und je nach Schwere des Unfalls wird man u.U. nicht mehr dazu in der Lage sein, Kamera und/oder Speicherkarte vorher "verschwinden zu lassen".


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Gruß, Officer
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falucho
Beitrag 16.06.2014, 05:58
Beitrag #438


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Ich bin mir ziemlich sicher, dass die nächsten Generationen an Dashcams mit einem Passwort vor unbefugtem Zugriff zuverlässig geschützt werden können. Dann hat sich das Thema auch erledigt. Wobei ich eine mögliche Beschlagnahmung im Falle eines Unfalls gar nicht mal so bedenklich finde. Aber der Gedanke, dass ein Dieb für ein paar Stunden zu meinem "Beifahrer" werden kann, ist schon sehr unangenehm!
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Mitleser
Beitrag 16.06.2014, 09:38
Beitrag #439


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Zitat (falucho @ 16.06.2014, 06:58) *
mit einem Passwort [...] zuverlässig geschützt
rofl1.gif Du scheinst von CCC, Snowden und Ähnlichem noch nie etwas gehört zu haben.
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nordpolcamper
Beitrag 16.06.2014, 10:01
Beitrag #440


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Bei meiner Dashcam gibt es einen Passwort"schutz". Die Auslesesoftware der Filmschnipsel liegt auf der SD Karte. Um die zugehörige Software zu starten, braucht man das Passwort. Mal abgesehen davon dass dieses in Klarschrift in einer Configdatei steht ( wacko.gif ) könnte es auch gut sein, dass garnicht die Daten als solche gesichert sind, sondern nur die Auslesesoftware. Also doppelt schlecht gesichert biggrin.gif


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HIER findet man gängig genutzte ABKÜRZUNGEN
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Brila
Beitrag 16.06.2014, 10:11
Beitrag #441


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Muss man nicht, es reicht schon mal eine Speicherkarte retten zu wollen und sich da etwas reinzugoogeln. Es gibt ein paar Firmen die so manchen Kunden mit ihren defekten Speicherkarten überascht haben, weil sie nicht nur die aktuellen Daten, sondern auch längst vergessene und gelöschte Dinge wiederherstellen konnten. Gerade letzteres wird immer gerne vergessen. wavey.gif
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OWI2014
Beitrag 16.06.2014, 11:40
Beitrag #442


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hab die DOD LS430W , da kann man bereits die Speicherkarte Passwort schützen.

Können sie gerne beschlagnahmen und mit ihrer Polizeischreibmaschine auswerten? Oder haben die schon auf Windows umgestellt? whistling.gif

Selbst wenn die Karte beschlagnahmt wurde und die sehen, dass das Fahrzeug von mir aus unerlaubt Links statt rechts abgebogen ist, fehlt immer noch der Fahrer, der ist nicht im Bild.

Ansonsten: http://www.dod-tech.co.uk/ls430w.html
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Gast_schildkröte_*
Beitrag 16.06.2014, 12:50
Beitrag #443





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Diese Daten sollten dem Datenschutzgesetz unterliegen... *hust* thread.gif
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OWI2014
Beitrag 16.06.2014, 14:55
Beitrag #444


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no comment ^^
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ired
Beitrag 16.06.2014, 16:58
Beitrag #445


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So grüßt man sich in Deutschland doch ... rolleyes.gif
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oldie62
Beitrag 17.06.2014, 07:23
Beitrag #446


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BMW und Dashcam

dann gibt es noch eine App die nennt sich AutoGuard. Nettes kleines Spielercherchen. gibt es einmal für lau und einmal mit einem kleinen Betrag. Damit ist nicht so schnell erkennbar, das man eine "Dashcam" whistling.gif hat. Ist ja nur ein Handy mit Navi.....


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Oft tut auch der Unrecht, der nichts tut. Wer das Unrecht nicht verbietet, wenn er kann, der befiehlt es.

Marcus Aurelius, 26.04.0121 - 17.03.0180
römischer Kaiser
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OWI2014
Beitrag 22.07.2014, 14:16
Beitrag #447


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Heute merkwürdiges passiert.

Ich räume nach Dienstende mein Auto ein (Leergut) etc. kommt da so ein augenscheinlicher Rentner, schaut sich komisch mein Auto an und ich dachte schon "Fass das Auto an, und du wirst heute hier sterben^^ shutup.gif " kommt dann zu mir und fragt, was den das für ne Kamera? Ich: Dashcam. Er: Ich bin Polizist (zeigt mir ein Blauen Dienstausweis), die Kameras sind in Deutschland verboten. bauen Sie die sofort ab. Ich: "Nein und Nein".

Hat sich mein Kennzeichen abgeschrieben, aber mein Personalien wollte er irgendwie nicht. Er: "Sie werden Post bekommen." Ich: "Ja super, da hat sich die Anschaffung des Briefkastens ja doch gelohnt."

Er tappelt davon. Mal gucken was ich davon halten soll. laugh2.gif laugh2.gif laugh2.gif

1. Ich hasse Leute die sich vorstellen: Hallo ich bin Herr POOLLIIIZZIIISSSSTTTT Mustermann!!111einself.
2. Wenn das wirklich ein Polizist war, dann hat er sich ganz schön blamiert.
3. Wenn ich keine Ahnung von einer Sache habe, versuch ich mich zu informieren bevor ich eine Welle mache.



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blue0711
Beitrag 22.07.2014, 18:30
Beitrag #448


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Zitat (OWI2014 @ 16.06.2014, 12:40) *
hab die DOD LS430W , da kann man bereits die Speicherkarte Passwort schützen.
Ohne effektive Verschlüsselung wertlos.


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Gruß Kai
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"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
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Porter
Beitrag 23.07.2014, 11:53
Beitrag #449


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Ich wurde im Januar übrigens einmal kontrolliert, während die Kamera lief.
Auf dem Firmenparkplatz wurde ich von einer Zivilstreife beim Feierabendbier beobachtet. Nachdem ich das Gelände verlassen hatte, tauchte hinter mir die Leuchtreklame auf.

Entweder haben die Polizisten die Kamera nicht bemerkt, obwohl das Display bei Dunkelheit eigentlich nicht zu übersehen ist, oder sie haben sich einfach nicht dafür interessiert.


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"Public transportation is for jerks and lesbians." (Homer J. Simpson)
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Drosselklappe
Beitrag 23.07.2014, 15:15
Beitrag #450


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Zitat (Porter @ 23.07.2014, 12:53) *
...oder sie haben sich einfach nicht dafür interessiert.


Warum auch? Eine Dashcam ist in D nicht verboten, oder?

Drosselklappe
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 13.10.2025 - 02:40