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> Kamera im Auto
christian_lej
Beitrag 01.08.2011, 09:54
Beitrag #201


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Man kann von Somikon halten, was man will. Die Verarbeitungsqualität ist mitunter grenzwertig (kondensierendes Wasser auf der Innenseite der Linse) und auch die Systemkompatibilität ist nicht immer gegeben (Windos Vista).
Konkret zum Produkt:
In der Produktbeschreibung steht z.B. nicht wie lange die Kamera im Akku-Betrieb in HD aufzeichnet.
Auch ist kein Wort über Aufnahmemodii zu finden (endlos?, wie groß sind die Sequenzen?)
Platzierung der Anschlüsse ist suboptimal für einen Netzbetrieb, da die Klappe ständig geöffent sein muss und nicht wie beim Drift HD170 herausgeführt werden.
Die Zeitung in der diese Kamera Testsieger wurde, ist mir zumindest unbekannt und von den Kommentaren her klingt das eher nach Productplacement, als qualifizierte und objektive Tests.

Zum Speichermedium
Irgend eine SD-Karte ist bei HD-Aufnahmen nicht zu empfehlen. Sie sollte schon eine Schreibgeschwindigkeit jenseits 11 MB/s aufweisen.

Die C-260 scheint recht brauchbar zu sein, jedoch ist "Filmt auch bei wenig Licht" keine qualitative Aussage. Auch fehlen bei beiden Kameras die Angaben zum Öffnungswinkel, so dass man letztendlich die Katze im Sack kauft.
Das zu wenig Licht Problem könnte man durch einen Infrarot-Strahler ( 880nm ) beheben. Zumindest bei der von mir verwendeten Kamera bekommt man damit auch unter 0.5 Lux sehr gute Bilder.
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velo
Beitrag 04.08.2011, 10:37
Beitrag #202


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Ich habe mal einen Testfilm der "10-Euro-Kamera" gedreht. Die Kamera war mangels Halter einfach an die Sonnenblende geklippt (da das Bild so auf dem Kopf stand, habe ich es mit Hilfe von VirtualDub um 180° gedreht. sonst habe ich nichts verändert.) Man sieht, dass man für 10 euro schon eine ganz nette Kamera bekommt. Allerdings ist sie nichts für "Nicht-Bastler".

Nachteile:

- Kennzeichen kann man nur erkennen, wenn man ganz dicht dran ist
- der Bildwinkel ist zu klein, man sieht nicht, was an den Seiten passiert (dem kann man aber mit einem Weitwinkel für ca. 10 euro abhelfen)
- die Bildqualität bei Dunkelheit ist bescheiden

http://www.youtube.com/watch?v=Edeh1_R75yA

P.S. Die Musik mußte ich unterlegen, damit man nicht das Gespräch im Fahrzeuginneren mithören kann. Die Kamera hat nämlich auch ein Mikrofon.


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§2Abs.6StVO: Autofahrer dürfen einzeln in zweispurigen Fahrzeugen fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. ;)
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martin09
Beitrag 02.10.2011, 23:41
Beitrag #203


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Hi,

da mir mein Fahrzeug jetzt zum wiederholten male verkratzt wurde (insbesondere Motorhaube) suche ich eine Kamera die vom Innenraum her die Motorhaube aufnehmen kann wenn sich dort jemand zu schaffen macht.
Also sollte gute Bildqualität bei Tageslicht haben (wenn bei Dämmerung, wäre es auch gut)
sollte Bewegungsmelder haben, der die Kamera schnell einschaltet.
Speicherkarte und möglichst über Autobatterie zu versorgen sein.

Wäre für Tipps dankbar.

Gruß Martin09


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Digo
Beitrag 03.10.2011, 02:31
Beitrag #204


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Gäb es die Möglichkeit einer Überwachungskamera außerhalb?
Falls nicht die Motorhaube dran glauben müsste wäre das Pech, wenn man dann nichts sehen würde.
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martin09
Beitrag 03.10.2011, 07:40
Beitrag #205


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Überwachung außerhalb warscheinlich nicht möglich, fehlender Strom, Kamera könnte entdeckt werden, usw.

Das Fahrzeug steht regelmäßig rückwärts eingeparkt in einer Parktasche eines Parkstreifens. Vor diesem Parkstreifen befindet sich ein Fußweg, deshalb wird hier auch regelmäßig die Motorhaube, aber auch nur die meines Fahrzeuges, zerkratzt. Das geht so schön im Vorbeigehen und ist dann fast ohne Risiko entdeckt zu werden. Nur einmal vor ein paar Wochen, da hatt ich allerdings in der Nähe entlang der Fahrbahn geparkt wurde die Beifahrerseite von hinten bis Vorne mit einem Wellenmuster verkratzt.


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Hotelpool
Beitrag 20.10.2011, 11:28
Beitrag #206


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Hatte schon ganz vergessen, dass ich noch was zu der Kamera sagen wollte, die ich vor einiger Zeit testweise von einem Bekannten überlassen bekommen habe. Ich habe mittlerweile beide meiner Autos damit bestückt und bin sehr zufrieden damit. Die Kameras laufen einwandfrei und erfüllen artig ihre Pflicht. Eine Kamera auf der Vorderseite filmt die Straße, während eine zweite Kamera den Innenraum aufzeichnet. Dazu werden noch per GPS Geschwindigkeit und gefahrene Route aufgezeichnet. Alles kann man sich bei Bedarf dann kompakt am PC ansehen:



Der Preis von ca 300,- Euro ist der einzige Wermutstropfen. Aber meines Erachtens nach lohnt sich diese Investition auf jeden Fall dann, wenn man mit seinem PKW regelmäßig beruflich oder privat unterwegs ist. Einen Testbericht in Videoform zu der Kamera gibts bei Youtube: http://youtu.be/jg1pWPH80q4

Einen ausführlichen Testbericht in Textform im Blog: http://onboardkamera.blogspot.com/2011/06/...dolus-6000.html


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Heinz Wäscher
Beitrag 20.10.2011, 21:58
Beitrag #207


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Und die Kamera wird nicht von der Polizei mit einem Radarwarner verwechselt beim Benutzen im Fahrzeug?


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Hotelpool
Beitrag 21.10.2011, 13:17
Beitrag #208


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Bin in der letzten Zeit nicht kontrolliert worden. Könnte aber gut sein, dass sich die Herrschaften von der Polizei etwas genauer für die Kamera interessieren könnten. Allerdings handelt es sich ja um eine reine Kamera und eben keinen Radarwarner. Somit wird es letztlich auch keine Probleme geben.

Im Übrigen: die Daten auf der Speicherkarte (Videos, GPS-Daten, etc) sind per Passwort geschützt. Man braucht also keine Angst haben, dass die Daten in einem Bußgeld- oder Strafverfahren ohne weiteres gegen einen selbst verwendet werden können cool.gif


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durban
Beitrag 21.10.2011, 16:04
Beitrag #209


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Zitat (velo @ 04.08.2011, 10:37) *
Ich habe mal einen Testfilm der "10-Euro-Kamera" gedreht. Die Kamera war mangels Halter einfach an die Sonnenblende geklippt (da das Bild so auf dem Kopf stand, habe ich es mit Hilfe von VirtualDub um 180° gedreht. sonst habe ich nichts verändert.) Man sieht, dass man für 10 euro schon eine ganz nette Kamera bekommt. Allerdings ist sie nichts für "Nicht-Bastler".

Nachteile:

- Kennzeichen kann man nur erkennen, wenn man ganz dicht dran ist
- der Bildwinkel ist zu klein, man sieht nicht, was an den Seiten passiert (dem kann man aber mit einem Weitwinkel für ca. 10 euro abhelfen)
- die Bildqualität bei Dunkelheit ist bescheiden


Nur zur Klarstellung: Ist das jetzt ohne oder mit Weitwinkel?
Könntest Du auch mal die bescheidene Qualität im Dunkeln demonstrieren?


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tom62
Beitrag 14.11.2011, 01:14
Beitrag #210


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@ Diego ich weiß jetzt nicht, was du mit der Kamera machen willst, aber das ungefragte Aufnehmen von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr ist meines Wissens nach verboten. Du musst denjenigen, der die Ordnungswidrigkeit begeht, erst um Erlaubnis fragen, ob du das Video veröffentlichen willst. Z. B. in dem du damit zu Polizei gehst. Und der Polizist, dem du das Video vorführst, gerät in einen Gewissenskonflikt. Er muss sich ein Video anschauen, dass er per Gesetz gar nicht sehen darf.


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Gruß
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Heinz Wäscher
Beitrag 14.11.2011, 02:04
Beitrag #211


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Deswegen filmt man ihn ja damit man das Nummernschild hat und damit zur Polizei gehen kann um nachzufragen wer dass denn war whistling.gif


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janr
Beitrag 14.11.2011, 02:43
Beitrag #212


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@tom62
Eine sehr oft heiss Diskutierte falsche Meinung.

Die Panoramafreiheit erlaubt es in der Öffentlichkeit Bilder zu machen. Erst die Veröffentlichung ist z.T. verboten.

Jeder der sich in der Öffentlichkeit befindet, muß damit Rechnen als "Beiwerk" fotografiert/gefilmt zu werden.
Besondere Situationen sind natürlich auch besonders zu behandeln, also wenn etwas anormales passiert oder wenn jemand abgebildet wird und durch die Veröffentlichung die Persönlichkeitsrechte eingeschränkt werden würden, kann das zum Problem werden, aber erst mit Veröffetnlichung.

Ein Bildniss von einem Platz, von einer Straße, wo Personen einer ganz alltäglichen Beschäftigung nachgehen ist nicht verboten zu veröffentlichen. Die Aufnahme an sich bleibt so oder so erlaubt. Die Veröffentlichung kann verboten sein. Eine Fallentscheidung also.

Es gibt auch ein Urteil welches die Abbildung von Kennzeichen erlaubt. Nur wenn das Persönlichkeitsrecht eingeschränkt wird, ist es verboten.

Ein Pauschalverbot gibt es nicht, es ist immer Situationsbedingt. Das Abbilden ist immer erlaubt, es geht erst um die Veröffentlichung.

Kein Film könnte in Deutschland gedreht werden, keine Nachrichten aufgenommen, keine Website erstellt ("Mein Urlaub in xyz") werden, wenn es partout verboten wäre.

Man muß natürlich seine Aufnahmen kontrollieren und bei besonderen Situationen entscheiden was man veröffentlicht und was nicht.
Und der Ort der Veröffentlichung (wie dieses Portal) unterliegt auch bestimmten Regeln.

Die Aufnahmen unterliegen auch dem Urheberschutz. Ganz automatisch. Beim Ersteller.


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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bartdude
Beitrag 14.11.2011, 09:22
Beitrag #213


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Zitat (tom62 @ 14.11.2011, 02:14) *
das ungefragte Aufnehmen von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr ist meines Wissens nach verboten.

<Spitzfindigkeit>Gute Argumentation gegen das nächste Speeding-Ticket... wink.gif </Spitzfindigkeit>
Nee, mal im Ernst: auf welcher Rechtsgrundlage denn? Art. 2 I GG / Recht auf informationelle Selbstbestimmung zieht nicht, da der Aufnehmende privat handelt. §201a StGB fällt flach, da das Auto idR kein "höchstpersönlicher Lebensbereich" ist. Bliebe nur noch das Otto-von-Bismarck-Gesetz, nämlich §22 KunstUhrG. Da habe ich aber auch so meine Probleme mit, da auf einer solchen Aufnahme der Fahrer meist nicht individuell erkennbar ist. Selbst wenn er es wäre: Verstöße daraus werden nur auf Antrag verfolgt, so daß der Gegner aus der Deckung kommen muß - Ziel für den Anzeiger erreicht (bisher wäre es ja auch mit Video nur eine Kennzeichenanzeige).
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Bonsai-Brummi
Beitrag 14.11.2011, 09:32
Beitrag #214


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Zitat (janr @ 14.11.2011, 02:43) *
Eine sehr oft heiss Diskutierte falsche Meinung.


... die mich immer wieder aufs neue grübeln läßt, welches Interesse da wohl jemand hegen mag, seine Mit-VT von solch vorbeugender Beweissicherung abzuhalten thread.gif
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mir
Beitrag 14.11.2011, 10:30
Beitrag #215


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Zitat (tom62 @ 14.11.2011, 01:14) *
@ Diego ich weiß jetzt nicht, was du mit der Kamera machen willst, aber das ungefragte Aufnehmen von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr ist meines Wissens nach verboten [...]


Das ist schlicht Unsinn. (Die weiteren Beiträge von tom62 sprechen auch Bände ...)


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Schattenfell
Beitrag 14.11.2011, 13:38
Beitrag #216


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 14.11.2011, 09:32) *
... die mich immer wieder aufs neue grübeln läßt, welches Interesse da wohl jemand hegen mag, seine Mit-VT von solch vorbeugender Beweissicherung abzuhalten thread.gif


Das ist ganz harmlos einfache Unkenntnis. Mit meiner etwas größeren Kamera werde ich auch wenigstens alle zwei Wochen einmal angequatscht, was ich denn da fotografiere und warum, weil das doch schließlich verboten sei rolleyes.gif Und dabei fotografiere ich nicht nur Baustellen, auf deren Fotos man zwangsläufig irgendwelche Kennzeichen sieht, sondern auch ganz harmlose Motive von, ähm, „künstlerischen Interesse“ whistling.gif

Wobei die Idee, dass gerade das Aufzeichnen von Ordnungswidrigkeiten verboten sei, schon ziemlich drollig ist. Deshalb muss man ja auch immer dem Unfallflüchtigen in einer halsbrecherischen Verfolgungsjagd nachfahren, um ihn um Erlaubnis zu bitten, die Aufzeichnung der Vorfahrtsmissachtung bei der Polizei vorzeigen zu dürfen, damit das sonst nicht unter das Beweisverwertungsverbot fällt und so weiter rolleyes.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 14.11.2011, 13:56
Beitrag #217


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Zitat (mir @ 14.11.2011, 10:30) *
....
Das ist schlicht Unsinn. (Die weiteren Beiträge von tom62 sprechen auch Bände ...)

Nicht wenige Mitmenschen im öffentlichen Straßenverkehr vertreten aber gleiche oder ähnliche Meinungen whistling.gif


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janr
Beitrag 14.11.2011, 14:48
Beitrag #218


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Ja, leider; jeder fährt in den Urlaub und macht 100e, nein, 1000e Fotos und zig Minuten Video.

Er darf das, wegen der Straßenbildfreiheit. Viele machen dann Urlaubs-Web-Sites.

Aber wehe ein anderer macht Bilder, oder ein StreetView oder StreetSide FZ fährt vorbei. Daß ist dann verboten. ranting.gif


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Hotelpool
Beitrag 14.11.2011, 15:26
Beitrag #219


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Habe sowohl in meinem Privatwagen als auch in meinem Firmenfahrzeug eine Kamera. Wenn ich Leute mitnehme, fragen viele, was das denn da an der Frontscheibe ist. Die erste Reaktion ist dann in der Tat meistens: "Ist das überhaupt erlaubt?". Dieses Misstrauen weicht dann aber recht schnell einem regen Interesse, wenn ich sie über die tatsächliche Rechtslage aufgeklärt habe.


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tom62
Beitrag 16.11.2011, 02:47
Beitrag #220


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Zitat (mir @ 14.11.2011, 10:30) *
Zitat (tom62 @ 14.11.2011, 01:14) *
@ Diego ich weiß jetzt nicht, was du mit der Kamera machen willst, aber das ungefragte Aufnehmen von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr ist meines Wissens nach verboten [...]

Das ist schlicht Unsinn. (Die weiteren Beiträge von tom62 sprechen auch Bände ...)
Meine Aussage soll zum Nachdenken anregen. In einem anderen Forum hatte ich die Meinung vertreten, dass das Aufnehmen von Ordungswidrigkeiten zwecks Beweisaufnahme erlaubt sei. Dort wurde diese Aussage als "schlichter Unsinn" bezeichnet. Ich wurde dort eines besseren belehrt.

In diesem Forum zitiere ich lediglich die Aussage eines Rechtsanwaltes. Interessanterweise wird diese Aussage hier auch "schlichter Unsinn" bezeichnet.
Du kannst es drehen und wenden wie du willst, irgendwo bezeichnet immer jemand etwas als Unsinn. Meistens sind es Leute, die Widerspruch nicht gewohnt sind und damit nicht umgehen können. @mir: bist du auch ein Rechtsanwalt? Gruß


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Gruß
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janr
Beitrag 16.11.2011, 14:01
Beitrag #221


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Mit dem Unterschied, daß hier in diesem Forumg die Meinung mit Gesetzten untermauert wird.

Ich brachte den Link schon mal: Panoramafreiheit

OK, Wikipedia ist kein Gesetz, aber in dem Artikel wird gut erklärt wie sich das UrhG und das KunstUrhG auf Aufnahmen in der Öffentlichkeit auswirkt.


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Bonsai-Brummi
Beitrag 16.11.2011, 14:32
Beitrag #222


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Zitat (tom62 @ 16.11.2011, 02:47) *
Du kannst es drehen und wenden wie du willst, irgendwo bezeichnet immer jemand etwas als Unsinn.


Früher oder später werden wir's rechtskräftig und -verbindlich schriftlich bekommen: Es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, bis sich irgendein Verkehrsrowdy in der Nachbereitung eines von ihm verursachten Unfalls durch alle Instanzen bis hin zum BGH zu erklagen versucht, der Videobeweis seiner alleinigen Schuld dürfe, weil illegal entstanden, nicht gegen ihn verwendet werden smartass.gif
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janr
Beitrag 16.11.2011, 15:35
Beitrag #223


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BB: nicht das Herstellen eines Videos im öffentlichen Raum ist verboten, sondern das Veröffentlichen.

Und wenn ein Richter sich einen Videobeweis anschaut, hat das nichts mit veröffentlichen zu tun.
Bei einer Verhandlung kann ja die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.

Und wenn bei peinlichen oder anderen Situationen, bei der das Persönlichkeitsrecht gefährdet ist, die Person unkenntlich gemacht wurde, steht einer Veröffentlichung nichts mehr im Wege.

Es geht immer nur um das Veröffentlichen, nie um das Aufnehmen.

Wobei ich ganz klar unterstreichen muß, daß es sich um öffentlichen Raum handelt. Im privaten Bereich, ohne Erlaubnis, darf man nicht Foto- oder Videographieren.


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Bonsai-Brummi
Beitrag 16.11.2011, 15:58
Beitrag #224


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Zitat (janr @ 16.11.2011, 15:35) *
BB: nicht das Herstellen eines Videos im öffentlichen Raum ist verboten, sondern das Veröffentlichen.


Wir zwei beiden und noch 'n paar Leut' wissen das cheers.gif

Und dennoch versucht uns wie hier immer wieder mal jemand davon zu überzeugen, bereits das bloße Mitlaufenlassen der Onboardcam sei ganz streng verboten und die dabei entstandenen Aufnahem im Konfliktfall keinesfalls gerichtsverwertbar

Mich würde also keineswegs wundern, wenn irgendwer mal mit dieser Auffassung bis zum nächsten OLG oder gar bis nach Karlsruhe zöge - oder sollte man sich dort gar schon mit dem Thema befaßt haben...? unsure.gif
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Schattenfell
Beitrag 16.11.2011, 16:00
Beitrag #225


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Zitat (tom62 @ 16.11.2011, 02:47) *
In einem anderen Forum hatte ich die Meinung vertreten, dass das Aufnehmen von Ordungswidrigkeiten zwecks Beweisaufnahme erlaubt sei. Dort wurde diese Aussage als "schlichter Unsinn" bezeichnet. Ich wurde dort eines besseren belehrt.


Im Netz steht leider viel Unsinn whistling.gif Zeig doch mal her, mit welchen Argumenten wurde das denn damals dargelegt?
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Heinz Wäscher
Beitrag 16.11.2011, 16:11
Beitrag #226


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 16.11.2011, 15:58) *
Mich würde also keineswegs wundern, wenn irgendwer mal mit dieser Auffassung bis zum nächsten OLG oder gar bis nach Karlsruhe zöge - oder sollte man sich dort gar schon mit dem Thema befaßt haben...? unsure.gif

Wir können diesen Diskussionspunkt ja wieder aufgreifen wenn es denn irgendwann mal in der Zukunft dazu gekommen sein sollte, die Rechtssprechung der Gegenwart ist jedenfalls anderer Meinung.


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tom62
Beitrag 17.11.2011, 13:52
Beitrag #227


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Zitat (janr @ 16.11.2011, 14:01) *
Mit dem Unterschied, daß hier in diesem Forumg die Meinung mit Gesetzten untermauert wird.

Ich brachte den Link schon mal: Panoramafreiheit

Der Rechtsanwalt in dem anderen Forum brachte ein link zu einem Gesetzesparagraphen, der besagt, dass das Installieren und Benutzen von Überwachungskameras grundsätzlich verboten sei und nur erlaubt ist, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Bleibt die Frage, ob eine onbard-Kamera eine Überwachungskamera ist.


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Gruß
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Bonsai-Brummi
Beitrag 17.11.2011, 14:03
Beitrag #228


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Zitat (tom62 @ 17.11.2011, 13:52) *
Bleibt die Frage, ob eine onbard-Kamera eine Überwachungskamera ist.


Selbstverständlich nicht! blink.gif

Die wird wie die Cams abertausender filmender und fotografierender Touristen eigentlich nur betrieben, um Erinnerungen festzuhalten - wenn sich dabei erstellte Aufnahmen als tauglicher Beweis für die eigenen Unschuld an einem Unfall erweisen, ist das ein angenehmer Nebeneffekt - aber keineswegs beabsichtigt no.gif


hypocrite.gif
c.s.
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janr
Beitrag 17.11.2011, 19:55
Beitrag #229


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Zitat (tom62 @ 17.11.2011, 13:52) *
... Der Rechtsanwalt in dem anderen Forum brachte ein link zu einem Gesetzesparagraphen, der besagt, dass das Installieren und Benutzen von Überwachungskameras grundsätzlich verboten sei ...
Kannst du das auch verlinken, oder zumindest sagen welches Gesetz und welche §§?


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tom62
Beitrag 18.11.2011, 01:28
Beitrag #230


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Zitat (janr @ 17.11.2011, 19:55) *
Kannst du das auch verlinken, oder zumindest sagen welches Gesetz und welche §§?
Leider nein, weil der dortige webmaster den kompletten thread gelöscht hat, nachdem die Beleidigungen zu persönlich wurden. War wohl eher ein technisches Problem, in anderen Foren kann man auch einzelne Beiträge löschen.

Aber bei der google Eingabe "überwachungskamera gesetz" bin ich diese Seite gestoßen. Da aber die Abbildung von Verkehrskennzeichen eine Abbildung eines Sachgegenstandes - und keiner Person - ist, müsste die Veröffentlichung erlaubt sein.
Beispiel: fahre ich auf ein Autotreffen, dessen Ziel es ist, sein Auto zur Schau zu stellen, muss ich mich nicht wundern, wenn das Auto samt Nummernschild fotografiert wird. Deswegen decken fast alle Teilnehmer des Treffens die Kennzeichen ab. Man kann passende Hüllen oder Magnetschilder kaufen.

Wer seinen Ferrari mit nicht abgedecktem Nummernschild auf dem öffentlichen Parkplatz vor dem Haus stehen lässt, der darf sich nicht beklagen, wenn ein Foto davon gemacht wird. Es ist sogar so, dass diese Leute das so wollen.

Außerdem befindet sich der youtube server in Amerika, d. h. es gilt dort das vergleichsweise lasche amerikanische Gesetz.
80-90% der youtube Videos müssten gelöscht werden, wenn das deutsche Gesetz gelten würde.

Wenn man alle auf youtube aufgezeichneten Verkehrsverstöße ahnden würde, müsste man das Personal bei der Polizei mindestens verdoppeln.

http://www.youtube.com/watch?v=RWRJB64XUTQ da ist das Nummernschild zu sehen und niemand beschwert sich. Der Airbag im Lenker ist für solche Fahrer gar nicht geeignet. Gruß


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tom62
Beitrag 19.11.2011, 02:43
Beitrag #231


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Dazu habe ich mir folgendes überlegt:
1. Da ein Auto-Kennzeichen ein Sachgegenstand ist, können logischerweise auch keine Persönlichkeitsrechte bei der Veröffentlichung verletzt werden.

2. Wenn ich ein Kennzeichen bei youtube veröffentliche, ist das Kennzeichen anonym, da es keinerlei Rückschlüsse auf Namen und Wohnort zulässt. Diese sind nur der Polizei bekannt.

3. Sehe ich ein vor einem Haus parkendes Auto, so darf ich annehmen, dass dieses zum Haus gehört. Diese Rückschlüsse lässt ein youtube video nicht zu. Ein Autokennzeichen bei youtube zu zeigen ist also sicherer als ein Autokennzeichen in der Öffentlichkeit zu zeigen.

4. Wer der Meinung ist, dass Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten nicht veröffentlicht werden dürfen, der muss bei diesen Taten, wenn sie live beobachtet werden, wegschauen. Schaut er hin, wird in diesem Moment die Tat öffentlich gemacht. Der Gaffer verletzt die Persönlichkeitsrechte des Täters und macht sich somit strafbar.

Natürlich ist Punkt 4 Blödsinn. Aber wer A sagt, muss auch B sagen. Ordnungswidrigkeiten finden nun mal in der Öffentlichkeit statt. Dabei ist es rechtlich belanglos, ob sie aufgezeichnet worden sind oder nicht. Öffentlich ist Öffentlich. Ob das Bild im Hirn existiert oder auf der Festplatte, das ist das selbe.


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janr
Beitrag 19.11.2011, 03:36
Beitrag #232


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Auf die ersten beiden Punkte als Begründung, kam auch ein Gericht (AG Kerpen, 25.11.2010 - 102 C 108/10), als es sich mit der Frage beschäftigte: Ergo ist es nicht erforderlich, Kennzeichen vor Veröffentlichung von Bildern und Videos unkenntlich zu machen. (oder auch hier)

Warum es hier, in diesem Portal nicht mehr erlaubt ist Kennzeichen zu veröffentlichen, weis ich nicht. Vielleicht hat die Moderation moralische Bedenken:
Warum sollte man es den Verfolgungsbehörden all zu leicht machen.
Mit so einer Begründung könnte ich jedenfalls gut leben. wink.gif

Das man Gesichter unkenntlich macht, wenn sie gut zu erkenne sind und die Person nicht nur "Beiwerk" ist, sollte wohl klar sein.
Das verstieße jedenfalls gegen das Persönlichkeitsrecht.

Zufällig abgelichtete Werbung (auch auf FZen) halte ich persönlich jedenfalls für unbedenklich, da sie ja vom werbenden absichtlich veröffentlicht wird.
Ein Beispiel: Eine Baustellenabsicherung ist miserabel und man kann auf den Absicherungsmatereialien Firmennamen erkennen.

Das Thema "Veröffentlichung und Persönlichkeitsrecht" ist allerdings so vielschichtig, daß es kaum möglich ist eine pauschale Regelung zu treffen.
Es ist also immer eine Fallentscheidung.

Ich selber arbeite seit langem als Filmschaffender und es gab noch nie ein Problem, zufällig aufgenommenen Personen oder Fahrzeuge in Serien oder Kinofilmen zu zeigen.


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Der Bär
Beitrag 19.11.2011, 06:37
Beitrag #233


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Zitat (janr @ 19.11.2011, 03:36) *
Das Thema "Veröffentlichung und Persönlichkeitsrecht" ist allerdings so vielschichtig, daß es kaum möglich ist eine pauschale Regelung zu treffen.

Und genau das dürfte der Grund dafür sein, dass eben "im Zweifel" mehr unkenntlich gemacht wird, als notwendig.


Außerdem verstößt es doch gegen den Datenschutz. whistling.gif thread.gif


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Bonsai-Brummi
Beitrag 19.11.2011, 09:45
Beitrag #234


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Zitat (tom62 @ 19.11.2011, 02:43) *
Ordnungswidrigkeiten finden nun mal in der Öffentlichkeit statt.


Nicht nur die: Natürlich kann's jemand abgebildeten in Erklärungsnotstand bringen, wenn jemand anderem (Chef, Ehegespons oder auch nur LAG, ...) ein Bild ins Auge sticht, das ihn oder sein Auto auf irgendwelchen Abwegen zeigt thread.gif
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janr
Beitrag 19.11.2011, 14:04
Beitrag #235


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Na ja, BB, da könnte er nicht nur von uns beobachtet und Fotographiert worden sein, er könnte ja (wegen der Öffentlichkeit) von jedem beobachtet worden sein und in Erklärungsnöte kommen. Da ist er schon selber schuld.

Deshalb ja auch die Grenze zwischen Öffentlichkeit und Privat Im öffentlichen Bereich weis jeder das er öffentlich ist. wink.gif

Das ist alleanfalls auch ein moralischer Grund, wenn es also jemand ganz toll findet andere zu hintergehen, mag es auch toll sein dies in Bilder zu anonymisieren. In meinen Augen ist aber die Aufrichtigkeit ein wichtiges persönliches Merkmal.

@Der Bär: Datenschutz?? blink.gif Welche Daten denn?


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Hotelpool
Beitrag 19.11.2011, 14:26
Beitrag #236


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Würde mich mal interessieren, wieviele Personen tatsächlich mal in Erklärungsnöte gekommen sind, nur weil ein Foto / Video von einer alltäglichen Verkehrssituation in einem Verkehrs-Forum aufgetaucht ist und darauf auch das Fahrzeug des "Betroffenen" zu erkennen war. Die Zahl derer dürfte gen Null gehen.

Klar muss man Verkehrssünder nicht an den Pranger stellen. Es nimmt jedoch schon recht krude Züge an, wenn auf einmal jedes Nummernschild oder jede Werbeanzeige eines Autos verpixelt werden soll - unabhängig davon, ob überhaupt eine OWI des abgebildeten in Frage steht oder nicht.

Wenn einer beim Besuch eines einschlägigen Etablissements nicht erkannt werden will, soll er nicht mit dem Privatwagen dahin fahren. Gleiches gilt für krankgeschriebene Arbeitnehmer, deren Auto auf einmal vor einem Fußballstadion abgelichtet wurde. Im Zeitalter der Digitaltechnik sollte sich jeder dieses "Risikos" bewusst sein.


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Bonsai-Brummi
Beitrag 19.11.2011, 14:36
Beitrag #237


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Zitat (janr @ 19.11.2011, 14:04) *
Na ja, BB, da könnte er nicht nur von uns beobachtet und Fotographiert worden sein, er könnte ja (wegen der Öffentlichkeit) von jedem beobachtet worden sein und in Erklärungsnöte kommen. Da ist er schon selber schuld.


Eben! cheers.gif

So ganz unrecht hat der vielgescholtene Herr Schmidt nämlich gar nicht:

Zitat
"If you have something that you don't want anyone to know, maybe you shouldn't be doing it in the first place."



whistling.gif
c.s.
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Der Bär
Beitrag 20.11.2011, 05:27
Beitrag #238


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Zitat (janr @ 19.11.2011, 14:04) *
Welche Daten denn?

Eben! wavey.gif

Nur: Sooo oft, wie ich dieses falsche Argument schon gehört habe... crybaby.gif


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mir
Beitrag 20.11.2011, 09:20
Beitrag #239


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Zitat (tom62 @ 18.11.2011, 01:28) *
Zitat (janr @ 17.11.2011, 19:55) *
Kannst du das auch verlinken, oder zumindest sagen welches Gesetz und welche §§?
Leider nein, weil der dortige webmaster den kompletten thread gelöscht hat, nachdem die Beleidigungen zu persönlich wurden. War wohl eher ein technisches Problem, in anderen Foren kann man auch einzelne Beiträge löschen.


Tschuldigung, aber Verweise auf die Aussagen unbekannter Rechtsanwälte, sind schon ein schwaches Argument. Wenn sie dann gar nicht mehr belegbar sind, weil der Thread gelöscht wurde, wird's endgültig albern. Wenn jeder Rechtsanwalt mit seinen Aussagen immer Recht hätte, gäb's ja keine Prozesse mehr, bei denen beide Seiten anwaltlich vertreten sind ...

Das VP steht da einfach auf einem anderen Niveau als andere Foren. Es geht auch weniger ums Recht haben, sondern darum, seine Meinung auch begründen und die Argumente austauschen zu können. Was soll man da mit der Aussage eines unbekannten Rechtsanwalts anfangen, deren Begründung im Dunkeln liegt?

Auf Argumente gehen wir gerne ein. Bei bloßen Behauptungen oder bei Zitaten unbekannter Rechtsanwälte ist das sinnlos, und da wirst Du hier auch eher auf Ablehnung stoßen.


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janr
Beitrag 20.11.2011, 09:22
Beitrag #240


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Zitat (Der Bär @ 20.11.2011, 05:27) *
... Eben! wavey.gif ...
Aargh, da war wohl mein Detektor auf Pause. whistling.gif


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mir
Beitrag 20.11.2011, 09:28
Beitrag #241


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Zitat (tom62 @ 18.11.2011, 01:28) *
Aber bei der google Eingabe "überwachungskamera gesetz" bin ich diese Seite gestoßen.


In dieser Seite geht es um § 6b Bundesdatenschutzgesetz. Dieses Gesetz gilt, und das steht auch in der von Dir verlinkten Seite, nur unter bestimmten Voraussetzungen:

Zitat
(2) Dieses Gesetz gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch

1.
öffentliche Stellen des Bundes,
2.
öffentliche Stellen der Länder, soweit der Datenschutz nicht durch Landesgesetz geregelt ist und soweit sie

a)
Bundesrecht ausführen oder
b)
als Organe der Rechtspflege tätig werden und es sich nicht um Verwaltungsangelegenheiten handelt,

3.
nicht-öffentliche Stellen, soweit sie die Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen verarbeiten, nutzen oder dafür erheben oder die Daten in oder aus nicht automatisierten Dateien verarbeiten, nutzen oder dafür erheben, es sei denn, die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten.


Die Fahrer hier sind keine öffentliche Stelle des Bundes oder der Länder sein, damit entfallen Nr. 1 und 2.

Ansonsten werden die Videos lediglich für private Tätigkeiten genutzt, wobei wir mal beiseite lassen, ob Videos überhaupt persönliche Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes sind.

Von daher ist das Bundesdatenschutzgesetz hier überhaupt nicht anwendbar.


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Digo
Beitrag 20.01.2012, 17:57
Beitrag #242


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Nach meiner Erfahrung heute gibt es für mich nur eine Entscheidung. Eine Kamera muss jetzt wirklich ins Auto. Aber was Gescheites, ich bin bereit bis zu 300 Euro auszugeben. Kennt da aktuell jemand was Gutes?

Zitat (Hotelpool @ 20.10.2011, 11:28) *
Einen ausführlichen Testbericht in Textform im Blog: http://onboardkamera.blogspot.com/2011/06/...dolus-6000.html

Leider geht die Seite anscheinend nicht mehr. Wie lange kann man mit der Kamera aufnehmen? Überschreibt sie dann von Anfang an wieder? Braucht man ein Stromkabel?
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Wollf_0708
Beitrag 22.01.2012, 12:50
Beitrag #243


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Nicht nur linken, sondern auch lesen, DiGo wavey.gif

Stromversorgung über Zigarettenanzünder (Kabel enthalten)

Dabei kommt das sog. Loopverfahren zum Einsatz. Ist der Speicherplatz der Karte erreicht, wird einfach die älteste Aufnahme überschrieben.
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Digo
Beitrag 22.01.2012, 16:49
Beitrag #244


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Das Gleiche könnte ich dir auch sagen wink.gif.
Ich habe geschrieben, dass die Seite bei mir leider nicht ging. Jetzt geht sie allerdings wieder und ich kann es da nachlesen. wavey.gif
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Der_Veranstalter
Beitrag 22.01.2012, 17:55
Beitrag #245


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Weder Amazon noch Ebay haben das Ding noch im Angebot. (Zumindest findet man nichts unter "Dolus 6000")

gb


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Firefighter im Ruhestand....

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MikeBR
Beitrag 23.01.2012, 12:44
Beitrag #246


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Zitat (tom62 @ 19.11.2011, 02:43) *
Dazu habe ich mir folgendes überlegt:
1. Da ein Auto-Kennzeichen ein Sachgegenstand ist, können logischerweise auch keine Persönlichkeitsrechte bei der Veröffentlichung verletzt werden.


Dies ist leider falsch. Ein KFZ-Kennzeichen gehört rechtlich zu den sogenannten "personenbezogenen Daten", genauso wie
der eigene Name, die Adresse, Geburtsdatum etc. etc. (siehe Bundesdatenschutzgesetz)
Dies ergibt sich bereits daher, weil jeder mittels des KFZ-Kennzeichens eine Person (den Halter) zweifelsfrei ermitteln kann.
Dazu geht man zur Zulassungsstelle, bezahlt eine Gebühr und bekommt die Halterauskunft.

Es ist (ich habe dazu direkt beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz nachgefragt) z.B. nicht erlaubt, EIN KFZ zu fotografieren und
dieses Foto zu veröffentlichen, es sei denn, der Besitzer hat die Erlaubnis erteilt.
Allerdings ... wo kein Kläger ...

Für den Privatgebrauch (keine Veröffentlichung) kannst du selbstverständlich alles fotografieren und
filmen wie und was dir gefällt. Auch ist es unkritisch, wenn mehrere KFZs oder Personen auf einem Foto zu sehen sind.

Beispiel:

1. Ich fotografiere eine große Kreuzung mit vielen Leuten und Autos, sowie Geschäft, Fahrradfahrer etc.
und stelle das auf meine Homepage -> Kein Problem.
2. Ich fotografiere das Auto (mit Kennzeichen) meines Nachbarn und stelle das auf meine Homepage. -> Problem!

Das Fotografieren und Filmen zu Beweiszwecken ist auch grundsätzlich nicht verboten.

Zum Thema "Überwachungskameras": Auf dem eigenen Grundstück nicht verboten, sofern sie nicht z.B. das Nachbargrundstück
mit aufnehmen (von wg. Spannerei :-) ). Eine CarCam ist keine Überwachungskamera.

Gruß Michael
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ulm
Beitrag 23.01.2012, 12:50
Beitrag #247


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Zitat (MikeBR @ 23.01.2012, 12:44) *
Dies ist leider falsch. Ein KFZ-Kennzeichen gehört rechtlich zu den sogenannten "personenbezogenen Daten", genauso wie der eigene Name, die Adresse, Geburtsdatum etc. etc. (siehe Bundesdatenschutzgesetz)
Dies ergibt sich bereits daher, weil jeder mittels des KFZ-Kennzeichens eine Person (den Halter) zweifelsfrei ermitteln kann.
Dazu geht man zur Zulassungsstelle, bezahlt eine Gebühr und bekommt die Halterauskunft.

...das wäre mir neu!
Wo steht das denn im Bundesdatenschutzgesetz?
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MikeBR
Beitrag 23.01.2012, 13:21
Beitrag #248


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Bundesdatenschutzgesetz

§3 Weitere Begriffsbestimmungen
(1) Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener).
...

In unserem Beispiel ist ein KFZ-Kennzeichen eine Angabe (personenbezogenes Datum) mit der eine Person (Halter) bestimmt werden kann.

§ 4 Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
(1) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt ...
...

Gruß wavey.gif
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ulm
Beitrag 23.01.2012, 13:32
Beitrag #249


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eben, sachliche Verhältnisse einer bestimmten natürlichen Person.

Da ich aber kein Verhältnis mit meinem Kfz-Kennzeichen habe, greift das Bundesdatenschutzgesetz nicht.
Das Kfz-Kennzeichen gehört zu einem Kfz und damit zu einer Sache.

Wenn Du dieser Argumentation nicht folgen willst, dann habe ich noch einen Vorschlag:
Es geht im Bundesdatenschutzgesetz um natürliche Personen.
Dann darf ich ein Auto eines privaten Halters nicht filmen/fotografieren.
...das Auto einer Firma dann schon, denn die ist ja keine natürliche Person.
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MikeBR
Beitrag 23.01.2012, 13:45
Beitrag #250


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Auch eine Adresse gehört zu den "personenbezogenen Daten" und gehört gleichzeitig zu einem Haus wavey.gif

Filmen und Fotografieren (sagte ich schon) darf ich das einzelne KFZ immer, nur nicht veröffentlichen.

Für diejenigen die mir nicht glauben, das ein KFZ-Kennzeichen "personenbezogen" ist, hier mal ein Auszug aus Wikipedia. Dort
ist es halt sehr einfach beschrieben:

--schnipp---

Daten sind personenbezogen, wenn sie eindeutig einer bestimmten natürlichen Person zugeordnet sind oder diese Zuordnung zumindest mittelbar erfolgen kann. Im zweiten Fall spricht man auch von personenbeziehbaren Daten.

Beispiele für personenbezogene Daten:

Augenfarbe: Klaus Meier hat blaue Augen.
PKW: Erika Mustermann besitzt einen VW Golf.
Geburtsort: Der erste Kanzler der Bundesrepublik Deutschland war gebürtiger Kölner.

Im ersten Beispiel wird die Angabe hat blaue Augen der Person Klaus Meier zugeordnet. Die Angabe hat blaue Augen wird dadurch zu einem personenbezogenen Datum. (Im Regelfall wird die Gesamtinformation Klaus Meier hat blaue Augen. als personenbezogenes Datum angesehen.)

Im zweiten Beispiel ist besitzt einen VW Golf das personenbezogene Datum. Ein personenbezogenes Datum muss also nicht zwangsläufig ein körperliches Merkmal der Person sein. Es genügt ein Bezug zwischen der Person und einer Sache, einer anderen Person, einem Ereignis, einem Sachverhalt.

---schnipp---



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