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#101
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3867 Beigetreten: 27.01.2006 Wohnort: Mal hier, mal da Mitglieds-Nr.: 16344 ![]() |
Meines Erachtens sollte man bei einer so geringen Spurbreite der Überholspur überlegen, ob man diese Spur überhaupt benutzen lässt, oder ob es nicht sinnvoller ist, sie als Standstreifen für Notfälle auszuweisen und den Verkehr einspurig zu führen. LKW sind in diesen Baustellen eigentlich nicht behindernd, denn da ist normalerweise max. 80 erlaubt und das schaffen die ja auch. An Überholverbote hält sich eh keiner. Im Bereich von Arbeitsstellen auf Autobahnen ist grundsätzlich die vorhandene Fahrstreifenanzahl zu erhalten. So sieht es zumindest die RSA. Ferner schafft ein Richtungsfahrstreifen ca. 1500 Kfz/h in der Verkehrsspitze. Demnach können hier ca. 3000 Kfz/h je FR bewältigt werden. Die A1 hat hier eine tägliche Verkehrsbelastung aus ca. 60.000 KFZ im gesamten Querschnitt. Überschläglich kannst du ca. 10 % davon für die Verkehrsspitze nehmen. Nimmst du nun einen Richtungsfahrstreifen weg, schaffst du nur ein neues Problem: zusätzlicher Stau bedingt durch ca. 1500 Kfz. Ca. 4,5 km entfernt gibt es dann Auffahrunfälle, die leider auch jetzt schon mit erheblichen Folgen geschehen. ![]() @Georg_g: Lichte Breite minus zweimal 0,20 m = nutzbare Breite (Breite im VZ). Jetzt verlassen wir mal die Baustelle und fahren durch eine Unterführung, die mit 2,0 m beschildert ist. Senkrecht, aufgehende Wände...... ![]() -------------------- Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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#102
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Die 2m Begrenzung auf dem linken Fahrstreifen dient an sich der Kennzeichnung eines 2,5m breiten Fahrstreifens (inkl. 25cm Sicherheitsraum nach links und rechts). Das Gleiche gilt beim rechten Fahrstreifen nur das dieser etwas breiter ist. Die Gelbmarkierung zählt dabei mit zur Fahrstreifenbreite, bzw. wird in der Fahrbahnmitte jeweils zur Hälfte den Fahrstreifen zugerechnet.
Allein an der Fahrzeugbreite mag es wohl bei dem Unfall auf der A1 nicht gelegen haben. Wenn ich mir die Bilder so ansehe komme ich zu dem Schluß, daß dort wertvolle cm verschenkt wurden. Die sind sicherlich nicht unfallursächlich und ich möchte auch keine Wertung hierzu abgeben, aber einige Fragen wirft es bei mir doch auf. |
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#103
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6511 Beigetreten: 03.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14317 ![]() |
@georg_g
Ich weiß auch nicht, ob meine Betrachtungsweise korrekt ist ![]() Wenn das so wäre, bräuchte jeder LKW eine Ausnahmegenehmigung, weil er mit Spiegeln ca. 3 m breit ist. Für was bräuchte er eine Ausnahmegenehmigung? Bzgl der Teilnahme am Straßenverkehr zählt die Eintragung im Fahrzeugschein, deswegen darf der LKW auch ohne Ausnahmegenehmigung fahren. Für Durchfahrten zählt dann die reale Breite. So what? Wenn ich mir die Bilder so ansehe komme ich zu dem Schluß, daß dort wertvolle cm verschenkt wurden. Die sind sicherlich nicht unfallursächlich und ich möchte auch keine Wertung hierzu abgeben, aber einige Fragen wirft es bei mir doch auf. Wer hat cm verschenkt? Und welche Fragen stellen sich dir ![]() Gruß Nerari |
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#104
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2233 Beigetreten: 06.03.2007 Wohnort: Aachen Mitglieds-Nr.: 29273 ![]() |
Ich war gestern wieder auf der A61 unterwegs, wo es ja nun auch eine solche Baustelle über 6km gibt.
Platz gibt es in dieser Baustelle allerdings genug, ich meine sogar keine Begrenzung der linken Spur auf 2m gesehen zu haben. Überholverbot ist allerdings exzessiv ausgeschlidert, ebenso "versetzt fahren". Im Laufe der Baustelle wurde ich (Fiat Ducato, 2m breit plus 20cm Spiegel je Seite) von 7-9 Fahrzeugen überholt, darunter auch 3 SUVs, die sicherlich ähnlich breit waren wie ich. Richtig eng wurde es dabei nicht, da bin ich schon reichlich enger überholt worden in anderen Baustellen. Das Überholverbot wird ignoriert, bzw. wohl eher nicht richtig verstanden, vermute ich mal. Ich denke das ist das Hauptproblem: Die Autofahrer verstehen die Regelungen nicht. Das gilt für die 2m-Spur ebenso wie für das Überholverbot bei mehrspuriger Verkehrsführung. Das habe ich im GEspräch mit Autofahrern auch schon rausgehört. Beim LKW-Überholverbot ist jedem klar, die dürfen nicht überholen, auch wenn es zwei Spuren gibt. Beim allgemeinen Überholverbot aber kann das keiner begreifen ("wie, es gibt doch zwei Fahrspuren, da kann ich doch vorbeifahren"). Wie kann man es den Autofahrern verständlich machen? Da habe ich auch kein Patentrezept... es grüßt thetdk -------------------- ----------------------------------------------------------
Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut, das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen ---------------------------------------------------------- |
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#105
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Wer hat cm verschenkt? Und welche Fragen stellen sich dir ![]() Ich frage mich wie breit dort die Fahrstreifen wirklich sind, wenn selbst die Polizei von 2m breiten Spuren spricht. Und ich frage mich, warum die Mitteltrennung durch ein so breites System erfolgt, wenn man schon keinen Platz hat. Vielleicht ist es aber auch nur eine Baustelle wie jede andere und die Verkehrsteilnehmer verhalten sich einfach nur falsch. Die Einen fahren auf Fahrstreifen, auf denen sie nicht fahren dürfen und die Anderen verlassen ihre Fahrstreifen nach links und bringen die dortigen Fahrzeuge zusätzlich in Bedrängniss - und das alles läuft dann unter "viel zu eng" |
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#106
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 264 Beigetreten: 09.03.2008 Wohnort: Zwischen HH und HB an der A1 Mitglieds-Nr.: 40637 ![]() |
... habe gerade in der Zeitung gelesen (Autobahn A1) das die A1 (viel) schmaler ist als andere Autobahnen, da sie eben eine der ersten Autobahnen war die noch vor dem Krieg geplant und gebaut wurden. Daher könnte es schon sein das nur 2.00m netto Platz ist.
-------------------- Es gibt eine Theorie, die besagt, wenn jemals irgendwer genau herausfindet, wozu das Universum ist und warum es da ist, dann verschwindet es auf der Stelle und wird durch etwas noch Bizarreres und Unbegreiflicheres ersetzt…
… Es gibt eine andere Theorie, nach der das schon passiert ist. (Douglas Adams) |
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#107
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3867 Beigetreten: 27.01.2006 Wohnort: Mal hier, mal da Mitglieds-Nr.: 16344 ![]() |
Ich frage mich wie breit dort die Fahrstreifen wirklich sind, wenn selbst die Polizei von 2m breiten Spuren spricht. Eine Richtungsfahrbahn hat lt. diesem Presseartikel (lt. Absatz) eine Breite von 11,50 m.Wenn jetzt nicht vorab provisorisch verbreitert wurde, sollten folgende Breiten vorliegen: re. Spur Ri HH 3,00m, li. Spur Ri HH 2,50m, Stahlgleitwand 0,50m, li. Spur Ri HB 2,50m, re. Spur Ri HB 3,00m. ![]() -------------------- Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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#108
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Das wäre dann aber durchaus im Rahmen.
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#109
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6673 Beigetreten: 24.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24455 ![]() |
Bzgl der Teilnahme am Straßenverkehr zählt die Eintragung im Fahrzeugschein, deswegen darf der LKW auch ohne Ausnahmegenehmigung fahren. Für Durchfahrten zählt dann die reale Breite. So what? Du widersprichst Dir selber in Deiner Argumentation. Wenn ich ein 5 m breites Teil mit Polizeibegleitung transportiere, steht in meinem Fahrzeugschein immer noch 2550.
-------------------- [A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]
Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge. ![]() |
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#110
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#111
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Was ist eine Stahlgleitwand? So etwas.Du meinst jetzt sicherlich Leitschwellen? ![]() Steht das auf der A1 zur Trennung der Richtungsfahrstreifen? ![]() -------------------- Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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#112
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7903 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
Du meinst jetzt sicherlich Leitschwellen? ![]() Steht das auf der A1 zur Trennung der Richtungsfahrstreifen? ![]() Ah, genau, ja! |
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#113
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6511 Beigetreten: 03.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14317 ![]() |
Wenn das so wäre, bräuchte jeder LKW eine Ausnahmegenehmigung, weil er mit Spiegeln ca. 3 m breit ist. Für was bräuchte er eine Ausnahmegenehmigung? Bzgl der Teilnahme am Straßenverkehr zählt die Eintragung im Fahrzeugschein, deswegen darf der LKW auch ohne Ausnahmegenehmigung fahren. Für Durchfahrten zählt dann die reale Breite.... Du widersprichst Dir selber in Deiner Argumentation. Wenn ich ein 5 m breites Teil mit Polizeibegleitung transportiere, steht in meinem Fahrzeugschein immer noch 2550. Inwiefern widerspreche ich mir ![]() Solange der LKW nicht durch Ladung breiter ist als im Fahrzeugschein angegeben, nimmt er ganz normal am Straßenverkehr teil Was hat der Transport eines 5 m breiten Teils mit der regulären Teilnahme am Straßenverkehr zu tun? Gruß Nerari |
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#114
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
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#115
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6673 Beigetreten: 24.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24455 ![]() |
Inwiefern widerspreche ich mir Ich dachte Spiegel seien Ladung für Dich. ![]() ![]() -------------------- [A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]
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#116
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Ich dachte Spiegel seien Ladung für Dich. ![]() Nein. M.E. sind Spiegel wie Ladung bei der Berechnung der realen Fahrzeugbreite, auf die das Verkehrszeichen m.E. klarerweise abstellt, zu berücksichtigen, also mitzurechnen. Für die generelle Teilnahme am Straßenverkehr entscheidend ist die Eintragung im Fahrzeugschein. deswegen darf man mit einem "normalen" LKW, der laut Schein 2,55 breit ist, am Straßenverkehr teilnehmen, auch wenn er mit Spiegeln real breiter ist Gruß Nerari |
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#117
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Nein. M.E. sind Spiegel wie Ladung bei der Berechnung der realen Fahrzeugbreite, auf die das Verkehrszeichen m.E. klarerweise abstellt, zu berücksichtigen, also mitzurechnen. Würde ich auch so sehen. Letztendlich legt doch die Durchfahrtsbreite bzw. -höhe fest, wann es unschöne Kratzerchen am Fahrzeug gibt und nicht der Fahrzeugschein. Der Sicherheitsabstand von 25cm links und rechts verhindert in der Praxis wohl so einige Problemchen. ![]() |
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#118
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6673 Beigetreten: 24.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24455 ![]() |
Ich sehe das nicht so. Mit Spiegeln dürfte praktisch jeder PKW der Golf-Klasse an die 2 m Breite herankommen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass nur Kleinwagen in Baustellen überholen sollen.
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#119
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Natürlich kann man da geteilter Meinung sein. Es ist ja nicht so, daß jedes Zentimeterchen mehr gleich in der Katastrophe endet.
Und schließlich gibt es ja noch den Sicherheitsraum, nur ist dieser eigentlich nicht für Außenspiegel vorgesehen. Und irgendwann kratzt man mit den Spiegeln am Lichtraumprofil des Nachbarn, der seinerseits mit Spiegeln auch breiter ist. Sinnvoll kann das jedenfalls nicht sein. Festhalten muß man aber bei der ganzen Betrachtung, daß hier für den Verkehrssicherungspflichtigen zunächst einmal Rechtssicherheit besteht, denn er hat den Fahrstreifen korrekt gekennzeichnet. Ob die Angabe >2m< im Bezug auf die gängigen PKW-Breiten praxistauglich ist, sei mal dahingestellt. |
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#120
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 14 Beigetreten: 21.03.2008 Mitglieds-Nr.: 40896 ![]() |
Nach über 14 Tagen Postingpause in diesem Fred die Frage:
Hat schon wer wegen Verstoß gegen Z. 276 auf der A1 im betreffenden Bereich Post bekommen oder wurde unterwegs angehalten, um sich ein Video von seinem schönen Auto anzusehen? |
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#121
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5820 Beigetreten: 15.08.2007 Mitglieds-Nr.: 35375 ![]() |
Hat schon wer wegen Verstoß gegen Z. 276 auf der A1 im betreffenden Bereich Post bekommen oder wurde unterwegs angehalten, um sich ein Video von seinem schönen Auto anzusehen? Ich hab mal für ein paar gängige Modelle die Breite über alles rausgesucht, soweit ich Angaben finden konnte. Es ist tatsächlich so, dass die Autos, die normalerweise als Kleinwagen, untere Mittelklasse und Mittelklasse bezeichnet werden, also alles bis zum Passat/C-Klasse Mercedes/3er BMW/A4, unter 2 Meter bleiben. Fast alle größeren (teureren) Wagen liegen drüber. Und haben nach meinen Beobachtungen tatsächlich häufig Schwierigkeiten, die Spur zu halten, was nicht nur an der reinen Breite, sondern auch an der fatalen Unübersichtlichkeit dieser Wagen liegt. Wenn jemand auf die Idee käme, ausgerechnet alle Autos, die teurer als 40.000 Euro sind und überholen, mit Bußgeldbescheiden zu versehen, was würde der wohl nächstes Jahr machen? Radwege auf Helgoland kontrollieren? Das Polizeiarchiv von Anklam aufräumen? |
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#122
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6673 Beigetreten: 24.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24455 ![]() |
Es ist tatsächlich so, dass die Autos, die normalerweise als Kleinwagen, untere Mittelklasse und Mittelklasse bezeichnet werden, also alles bis zum Passat/C-Klasse Mercedes/3er BMW/A4, unter 2 Meter bleiben. Mit Spiegeln sind die alle breiter als 2 m. Wenn Du von der Breite im Fahrzeugschein ausgehst, ist nichtmal ein Sprinter breiter als 2 m, der hat 1,99 m.
-------------------- [A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]
Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge. ![]() |
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#123
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5820 Beigetreten: 15.08.2007 Mitglieds-Nr.: 35375 ![]() |
Es ist tatsächlich so, dass die Autos, die normalerweise als Kleinwagen, untere Mittelklasse und Mittelklasse bezeichnet werden, also alles bis zum Passat/C-Klasse Mercedes/3er BMW/A4, unter 2 Meter bleiben. Mit Spiegeln sind die alle breiter als 2 m. Wenn Du von der Breite im Fahrzeugschein ausgehst, ist nichtmal ein Sprinter breiter als 2 m, der hat 1,99 m.Tatsächlich, Du hast recht. Ich hab's vor einiger Zeit für die genannten Modelle mal nachgeschaut, aber offensichtlich sind die neueren geringfügig breiter oder ich erinnere mich falsch. Also: Selbst C-Klasse, 3er BMW und A4 sind breiter als 2 Meter. |
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#124
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6673 Beigetreten: 24.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24455 ![]() |
Ich glaube man kann sagen, dass jedes neue Modell immer größer ist als sein Vorgänger, sowohl in der Motorisierung als auch in den Abmessungen.
Ein Polo V z.B. ist inzwischen praktisch in den Abmessungen identisch mit einem Golf II, der mal eine Fahrzeugkategorie höher angesiedelt war. ![]() -------------------- [A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]
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Gast_Georg_g_* |
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#125
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Über die Breite kann man sich manchmal auch irren, wenn man nur die Fahrzeugkategorie betrachtet. Ein Golf ist beispielsweise breiter als eine C-Klasse. Auch eine B-Klasse ist breiter als die C-Klasse.
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#126
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 ![]() |
Habe gerade spaßeshalber mal nachgemessen. Der Golf V ist einschl. Spiegel ein paar Millimeter breiter als 2 Meter. Kommt jetzt auf die Toleranz vom Zollstock an, ob es 3 oder 5 mm sind.
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#127
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 22002 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
... Wenn Du von der Breite im Fahrzeugschein ausgehst, ist nichtmal ein Sprinter breiter als 2 m, der hat 1,99 m. Richtig! Und WARUM ist der Sprinter laut Fahrzeugschein nur 1,99 m breit? Damit er in Autobahn-Baustellen auf die linke Spur darf ![]() Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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#128
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6673 Beigetreten: 24.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24455 ![]() |
Das habe ich mich auch schon gefragt. In der StVZO konnte ich jedenfalls keinen Grund finden, warum ein Sprinter nicht auch 2,00 m oder 2,01 m breit sein sollte.
Edit: Zeichen 264 würde ja sogar genau 2,00 m noch erlauben. ![]() -------------------- [A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]
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#129
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
Ich war gestern wieder auf der A61 unterwegs, wo es ja nun auch eine solche Baustelle über 6km gibt. In dem Fall garnicht, da man sich gelinde gesagt, veräppelt fühlt, weil eben genug Platz da ist.... Wie kann man es den Autofahrern verständlich machen? Da habe ich auch kein Patentrezept... Spätestens einem Motorradfahrer dann garnicht mehr, denn der hat mehr als genug Platz zum Überholen (und darf, welch Anachronismus, ja auch noch überholt werden). Zur Breite sei mal das OLG Brandenburg zitiert, das wegen eines Unfalles in so einem Breich entscheiden musste: Zitat Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass maßgeblich nicht die im Fahrzeugschein vermerkte Breite, sondern die tatsächliche Breite des Fahrzeuges ist (König, a. a. O., § 41 StVO, .
Rn. 248, Z 264 und 265), was sich bereits aus der Formulierung der Vorschrift ergibt, nach der bei der Bestimmung der Breite auch die Ladung des Fahrzeuges zu berücksichtigen ist. -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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#130
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6673 Beigetreten: 24.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24455 ![]() |
Die StVZO sagt was anderes.
Zitat (§ 32 Abs. 1 Nr 5 StVZO) Die Fahrzeugbreite ist nach der ISO-Norm 612-1978, Definition Nummer 6.2 zu ermitteln. Abweichend von dieser Norm sind bei der Messung der Fahrzeugbreite die folgenden Einrichtungen nicht zu berücksichtigen: [...]
Ich kann mich nur @Georg_gs Meinung anschließen. Jedenfalls wird die Fz.-Breite nach der StVZO ohne Spiegel ermittelt, und Spiegel sind keine Ladung. Insofern kann ich die Begründung des Gerichts nicht nachvollziehen.
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#131
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
mal wieder aus dem Keller geholt den Thread:
Hier eine audiovisuelle Darstellung des Geschehens und polizeiliche Meinungen dazu. Nett auch der Kommentar ganz am Ende. und eine Aussage zur Breite von Geländewagen |
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#132
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Hier eine audiovisuelle Darstellung des Geschehens ![]() Welche Aufhaltestufe und welchen Wirkungsbereich haben eigentlich Absperrschranken? ![]() -------------------- Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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#133
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In der Tat eine ganz tolle Lösung
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 08.10.2025 - 12:59 |