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> Überholverbot (Z 276) auf Autobahn, Wie soll man sich da verhalten
schilderwald
Beitrag 03.05.2009, 20:54
Beitrag #101


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Zitat (Coyota @ 03.05.2009, 10:02) *
Meines Erachtens sollte man bei einer so geringen Spurbreite der Überholspur überlegen, ob man diese Spur überhaupt benutzen lässt, oder ob es nicht sinnvoller ist, sie als Standstreifen für Notfälle auszuweisen und den Verkehr einspurig zu führen. LKW sind in diesen Baustellen eigentlich nicht behindernd, denn da ist normalerweise max. 80 erlaubt und das schaffen die ja auch. An Überholverbote hält sich eh keiner.

Im Bereich von Arbeitsstellen auf Autobahnen ist grundsätzlich die vorhandene Fahrstreifenanzahl zu erhalten. So sieht es zumindest die RSA.

Ferner schafft ein Richtungsfahrstreifen ca. 1500 Kfz/h in der Verkehrsspitze. Demnach können hier ca. 3000 Kfz/h je FR bewältigt werden. Die A1 hat hier eine tägliche Verkehrsbelastung aus ca. 60.000 KFZ im gesamten Querschnitt. Überschläglich kannst du ca. 10 % davon für die Verkehrsspitze nehmen. Nimmst du nun einen Richtungsfahrstreifen weg, schaffst du nur ein neues Problem: zusätzlicher Stau bedingt durch ca. 1500 Kfz. Ca. 4,5 km entfernt gibt es dann Auffahrunfälle, die leider auch jetzt schon mit erheblichen Folgen geschehen. wavey.gif

@Georg_g:

Lichte Breite minus zweimal 0,20 m = nutzbare Breite (Breite im VZ).

Jetzt verlassen wir mal die Baustelle und fahren durch eine Unterführung, die mit 2,0 m beschildert ist. Senkrecht, aufgehende Wände...... whistling.gif


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Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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ukr
Beitrag 03.05.2009, 21:25
Beitrag #102


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Die 2m Begrenzung auf dem linken Fahrstreifen dient an sich der Kennzeichnung eines 2,5m breiten Fahrstreifens (inkl. 25cm Sicherheitsraum nach links und rechts). Das Gleiche gilt beim rechten Fahrstreifen nur das dieser etwas breiter ist. Die Gelbmarkierung zählt dabei mit zur Fahrstreifenbreite, bzw. wird in der Fahrbahnmitte jeweils zur Hälfte den Fahrstreifen zugerechnet.

Allein an der Fahrzeugbreite mag es wohl bei dem Unfall auf der A1 nicht gelegen haben. Wenn ich mir die Bilder so ansehe komme ich zu dem Schluß, daß dort wertvolle cm verschenkt wurden. Die sind sicherlich nicht unfallursächlich und ich möchte auch keine Wertung hierzu abgeben, aber einige Fragen wirft es bei mir doch auf.
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Nerari
Beitrag 04.05.2009, 07:40
Beitrag #103


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@georg_g
Ich weiß auch nicht, ob meine Betrachtungsweise korrekt ist unsure.gif . Für mich legt allerdings der von mir (und von dem Gericht) gemachte Analogieschluss nahe.

Zitat (Polo79 @ 03.05.2009, 21:53) *
Wenn das so wäre, bräuchte jeder LKW eine Ausnahmegenehmigung, weil er mit Spiegeln ca. 3 m breit ist.

Für was bräuchte er eine Ausnahmegenehmigung?

Bzgl der Teilnahme am Straßenverkehr zählt die Eintragung im Fahrzeugschein, deswegen darf der LKW auch ohne Ausnahmegenehmigung fahren. Für Durchfahrten zählt dann die reale Breite. So what?


Zitat (ukr @ 03.05.2009, 22:25) *
Wenn ich mir die Bilder so ansehe komme ich zu dem Schluß, daß dort wertvolle cm verschenkt wurden. Die sind sicherlich nicht unfallursächlich und ich möchte auch keine Wertung hierzu abgeben, aber einige Fragen wirft es bei mir doch auf.


Wer hat cm verschenkt? Und welche Fragen stellen sich dir think.gif?

Gruß
Nerari
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thetdk
Beitrag 04.05.2009, 08:00
Beitrag #104


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Ich war gestern wieder auf der A61 unterwegs, wo es ja nun auch eine solche Baustelle über 6km gibt.

Platz gibt es in dieser Baustelle allerdings genug, ich meine sogar keine Begrenzung der linken Spur auf 2m gesehen zu haben.
Überholverbot ist allerdings exzessiv ausgeschlidert, ebenso "versetzt fahren".
Im Laufe der Baustelle wurde ich (Fiat Ducato, 2m breit plus 20cm Spiegel je Seite) von 7-9 Fahrzeugen überholt, darunter auch 3 SUVs, die sicherlich ähnlich breit waren wie ich. Richtig eng wurde es dabei nicht, da bin ich schon reichlich enger überholt worden in anderen Baustellen.
Das Überholverbot wird ignoriert, bzw. wohl eher nicht richtig verstanden, vermute ich mal.

Ich denke das ist das Hauptproblem: Die Autofahrer verstehen die Regelungen nicht.
Das gilt für die 2m-Spur ebenso wie für das Überholverbot bei mehrspuriger Verkehrsführung.
Das habe ich im GEspräch mit Autofahrern auch schon rausgehört.
Beim LKW-Überholverbot ist jedem klar, die dürfen nicht überholen, auch wenn es zwei Spuren gibt. Beim allgemeinen Überholverbot aber kann das keiner begreifen ("wie, es gibt doch zwei Fahrspuren, da kann ich doch vorbeifahren").

Wie kann man es den Autofahrern verständlich machen? Da habe ich auch kein Patentrezept...

es grüßt

thetdk


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Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut,
das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen
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ukr
Beitrag 04.05.2009, 08:20
Beitrag #105


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Zitat (Nerari @ 04.05.2009, 08:40) *
Wer hat cm verschenkt? Und welche Fragen stellen sich dir think.gif?

Ich frage mich wie breit dort die Fahrstreifen wirklich sind, wenn selbst die Polizei von 2m breiten Spuren spricht.
Und ich frage mich, warum die Mitteltrennung durch ein so breites System erfolgt, wenn man schon keinen Platz hat.

Vielleicht ist es aber auch nur eine Baustelle wie jede andere und die Verkehrsteilnehmer verhalten sich einfach nur falsch.
Die Einen fahren auf Fahrstreifen, auf denen sie nicht fahren dürfen und die Anderen verlassen ihre Fahrstreifen nach links und bringen die dortigen Fahrzeuge zusätzlich in Bedrängniss - und das alles läuft dann unter "viel zu eng"
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TH64
Beitrag 04.05.2009, 08:27
Beitrag #106


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... habe gerade in der Zeitung gelesen (Autobahn A1) das die A1 (viel) schmaler ist als andere Autobahnen, da sie eben eine der ersten Autobahnen war die noch vor dem Krieg geplant und gebaut wurden. Daher könnte es schon sein das nur 2.00m netto Platz ist.


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Es gibt eine Theorie, die besagt, wenn jemals irgendwer genau herausfindet, wozu das Universum ist und warum es da ist, dann verschwindet es auf der Stelle und wird durch etwas noch Bizarreres und Unbegreiflicheres ersetzt…


… Es gibt eine andere Theorie, nach der das schon passiert ist. (Douglas Adams)
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schilderwald
Beitrag 04.05.2009, 08:56
Beitrag #107


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Zitat (ukr @ 04.05.2009, 09:20) *
Ich frage mich wie breit dort die Fahrstreifen wirklich sind, wenn selbst die Polizei von 2m breiten Spuren spricht.
Eine Richtungsfahrbahn hat lt. diesem Presseartikel (lt. Absatz) eine Breite von 11,50 m.

Wenn jetzt nicht vorab provisorisch verbreitert wurde, sollten folgende Breiten vorliegen:

re. Spur Ri HH 3,00m, li. Spur Ri HH 2,50m, Stahlgleitwand 0,50m, li. Spur Ri HB 2,50m, re. Spur Ri HB 3,00m.



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ukr
Beitrag 04.05.2009, 09:16
Beitrag #108


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Das wäre dann aber durchaus im Rahmen.
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Polo79
Beitrag 04.05.2009, 11:01
Beitrag #109


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Zitat (Nerari @ 04.05.2009, 08:40) *
Bzgl der Teilnahme am Straßenverkehr zählt die Eintragung im Fahrzeugschein, deswegen darf der LKW auch ohne Ausnahmegenehmigung fahren. Für Durchfahrten zählt dann die reale Breite. So what?
Du widersprichst Dir selber in Deiner Argumentation. Wenn ich ein 5 m breites Teil mit Polizeibegleitung transportiere, steht in meinem Fahrzeugschein immer noch 2550.


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Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
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Kuli
Beitrag 04.05.2009, 16:24
Beitrag #110


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Zitat (schilderwald @ 04.05.2009, 09:56) *
Stahlgleitwand 0,50m,

Was ist eine Stahlgleitwand? Sowas hohes ist da jedenfalls nicht...
Nur so ein kleiner Eisenhuckel in der Mitte, ich würde ihn auf 10-20cm Höhe schätzen wink.gif Breite keine Ahnung.. Jedenfalls stehen diese Minileitbaken dadrauf
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schilderwald
Beitrag 04.05.2009, 16:35
Beitrag #111


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Zitat (Kuli @ 04.05.2009, 17:24) *
Was ist eine Stahlgleitwand?
So etwas.

Du meinst jetzt sicherlich Leitschwellen? blink.gif

Steht das auf der A1 zur Trennung der Richtungsfahrstreifen? blink.gif


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Kuli
Beitrag 04.05.2009, 16:38
Beitrag #112


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Zitat (schilderwald @ 04.05.2009, 17:35) *
Du meinst jetzt sicherlich Leitschwellen? blink.gif

Steht das auf der A1 zur Trennung der Richtungsfahrstreifen? blink.gif

Ah, genau, ja!
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Nerari
Beitrag 04.05.2009, 19:09
Beitrag #113


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Zitat (Nerari @ 04.05.2009, 08:40) *
Zitat (Polo79 @ 03.05.2009, 21:53) *
Wenn das so wäre, bräuchte jeder LKW eine Ausnahmegenehmigung, weil er mit Spiegeln ca. 3 m breit ist.

Für was bräuchte er eine Ausnahmegenehmigung?

Bzgl der Teilnahme am Straßenverkehr zählt die Eintragung im Fahrzeugschein, deswegen darf der LKW auch ohne Ausnahmegenehmigung fahren. Für Durchfahrten zählt dann die reale Breite....


Zitat (Polo79 @ 04.05.2009, 12:01) *
Du widersprichst Dir selber in Deiner Argumentation. Wenn ich ein 5 m breites Teil mit Polizeibegleitung transportiere, steht in meinem Fahrzeugschein immer noch 2550.


Inwiefern widerspreche ich mir think.gif

Solange der LKW nicht durch Ladung breiter ist als im Fahrzeugschein angegeben, nimmt er ganz normal am Straßenverkehr teil

Was hat der Transport eines 5 m breiten Teils mit der regulären Teilnahme am Straßenverkehr zu tun?

Gruß
Nerari
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ukr
Beitrag 04.05.2009, 21:09
Beitrag #114


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Zitat (schilderwald @ 04.05.2009, 17:35) *
Steht das auf der A1 zur Trennung der Richtungsfahrstreifen? blink.gif

Teilweise sieht man auch noch die ganz klassiche Variante, mit Markierungsnägeln und Sichtzeichen (ich spreche aber nicht von der A1)
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Polo79
Beitrag 05.05.2009, 14:14
Beitrag #115


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Zitat (Nerari @ 04.05.2009, 20:09) *
Inwiefern widerspreche ich mir think.gif
Ich dachte Spiegel seien Ladung für Dich. unsure.gif


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Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
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Nerari
Beitrag 05.05.2009, 18:26
Beitrag #116


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Zitat (Polo79 @ 05.05.2009, 15:14) *
Ich dachte Spiegel seien Ladung für Dich. unsure.gif


Nein. M.E. sind Spiegel wie Ladung bei der Berechnung der realen Fahrzeugbreite, auf die das Verkehrszeichen m.E. klarerweise abstellt, zu berücksichtigen, also mitzurechnen.

Für die generelle Teilnahme am Straßenverkehr entscheidend ist die Eintragung im Fahrzeugschein. deswegen darf man mit einem "normalen" LKW, der laut Schein 2,55 breit ist, am Straßenverkehr teilnehmen, auch wenn er mit Spiegeln real breiter ist

Gruß
Nerari
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ukr
Beitrag 05.05.2009, 18:42
Beitrag #117


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Zitat (Nerari @ 05.05.2009, 19:26) *
Nein. M.E. sind Spiegel wie Ladung bei der Berechnung der realen Fahrzeugbreite, auf die das Verkehrszeichen m.E. klarerweise abstellt, zu berücksichtigen, also mitzurechnen.


Würde ich auch so sehen. Letztendlich legt doch die Durchfahrtsbreite bzw. -höhe fest, wann es unschöne Kratzerchen am Fahrzeug gibt und nicht der Fahrzeugschein. Der Sicherheitsabstand von 25cm links und rechts verhindert in der Praxis wohl so einige Problemchen. whistling.gif
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Polo79
Beitrag 06.05.2009, 06:40
Beitrag #118


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Ich sehe das nicht so. Mit Spiegeln dürfte praktisch jeder PKW der Golf-Klasse an die 2 m Breite herankommen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass nur Kleinwagen in Baustellen überholen sollen.


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ukr
Beitrag 06.05.2009, 08:00
Beitrag #119


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Natürlich kann man da geteilter Meinung sein. Es ist ja nicht so, daß jedes Zentimeterchen mehr gleich in der Katastrophe endet.
Und schließlich gibt es ja noch den Sicherheitsraum, nur ist dieser eigentlich nicht für Außenspiegel vorgesehen.

Und irgendwann kratzt man mit den Spiegeln am Lichtraumprofil des Nachbarn, der seinerseits mit Spiegeln auch breiter ist.
Sinnvoll kann das jedenfalls nicht sein.

Festhalten muß man aber bei der ganzen Betrachtung, daß hier für den Verkehrssicherungspflichtigen zunächst einmal Rechtssicherheit besteht, denn er hat den Fahrstreifen korrekt gekennzeichnet. Ob die Angabe >2m< im Bezug auf die gängigen PKW-Breiten praxistauglich ist, sei mal dahingestellt.
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frog2008
Beitrag 22.05.2009, 00:07
Beitrag #120


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Nach über 14 Tagen Postingpause in diesem Fred die Frage:

Hat schon wer wegen Verstoß gegen Z. 276 auf der A1 im betreffenden Bereich Post bekommen oder wurde unterwegs angehalten, um sich ein Video von seinem schönen Auto anzusehen?
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columbo
Beitrag 22.05.2009, 09:59
Beitrag #121


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Zitat (frog2008 @ 22.05.2009, 02:07) *
Hat schon wer wegen Verstoß gegen Z. 276 auf der A1 im betreffenden Bereich Post bekommen oder wurde unterwegs angehalten, um sich ein Video von seinem schönen Auto anzusehen?


Ich hab mal für ein paar gängige Modelle die Breite über alles rausgesucht, soweit ich Angaben finden konnte.
Es ist tatsächlich so, dass die Autos, die normalerweise als Kleinwagen, untere Mittelklasse und Mittelklasse bezeichnet werden, also alles bis zum Passat/C-Klasse Mercedes/3er BMW/A4, unter 2 Meter bleiben.

Fast alle größeren (teureren) Wagen liegen drüber. Und haben nach meinen Beobachtungen tatsächlich häufig Schwierigkeiten, die Spur zu halten, was nicht nur an der reinen Breite, sondern auch an der fatalen Unübersichtlichkeit dieser Wagen liegt.

Wenn jemand auf die Idee käme, ausgerechnet alle Autos, die teurer als 40.000 Euro sind und überholen, mit Bußgeldbescheiden zu versehen, was würde der wohl nächstes Jahr machen? Radwege auf Helgoland kontrollieren? Das Polizeiarchiv von Anklam aufräumen?
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Polo79
Beitrag 22.05.2009, 11:10
Beitrag #122


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Zitat (columbo @ 22.05.2009, 10:59) *
Es ist tatsächlich so, dass die Autos, die normalerweise als Kleinwagen, untere Mittelklasse und Mittelklasse bezeichnet werden, also alles bis zum Passat/C-Klasse Mercedes/3er BMW/A4, unter 2 Meter bleiben.
Mit Spiegeln sind die alle breiter als 2 m. Wenn Du von der Breite im Fahrzeugschein ausgehst, ist nichtmal ein Sprinter breiter als 2 m, der hat 1,99 m.


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columbo
Beitrag 22.05.2009, 13:16
Beitrag #123


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Zitat (Polo79 @ 22.05.2009, 13:10) *
Zitat (columbo @ 22.05.2009, 10:59) *
Es ist tatsächlich so, dass die Autos, die normalerweise als Kleinwagen, untere Mittelklasse und Mittelklasse bezeichnet werden, also alles bis zum Passat/C-Klasse Mercedes/3er BMW/A4, unter 2 Meter bleiben.
Mit Spiegeln sind die alle breiter als 2 m. Wenn Du von der Breite im Fahrzeugschein ausgehst, ist nichtmal ein Sprinter breiter als 2 m, der hat 1,99 m.


Tatsächlich, Du hast recht.
Ich hab's vor einiger Zeit für die genannten Modelle mal nachgeschaut, aber offensichtlich sind die neueren geringfügig breiter oder ich erinnere mich falsch.
Also: Selbst C-Klasse, 3er BMW und A4 sind breiter als 2 Meter.
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Polo79
Beitrag 22.05.2009, 13:42
Beitrag #124


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Ich glaube man kann sagen, dass jedes neue Modell immer größer ist als sein Vorgänger, sowohl in der Motorisierung als auch in den Abmessungen.
Ein Polo V z.B. ist inzwischen praktisch in den Abmessungen identisch mit einem Golf II, der mal eine Fahrzeugkategorie höher angesiedelt war. rolleyes.gif


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 22.05.2009, 13:54
Beitrag #125





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Über die Breite kann man sich manchmal auch irren, wenn man nur die Fahrzeugkategorie betrachtet. Ein Golf ist beispielsweise breiter als eine C-Klasse. Auch eine B-Klasse ist breiter als die C-Klasse.
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willi
Beitrag 23.05.2009, 08:47
Beitrag #126


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Habe gerade spaßeshalber mal nachgemessen. Der Golf V ist einschl. Spiegel ein paar Millimeter breiter als 2 Meter. Kommt jetzt auf die Toleranz vom Zollstock an, ob es 3 oder 5 mm sind.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 23.05.2009, 11:01
Beitrag #127


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Zitat (Polo79 @ 22.05.2009, 12:10) *
... Wenn Du von der Breite im Fahrzeugschein ausgehst, ist nichtmal ein Sprinter breiter als 2 m, der hat 1,99 m.

Richtig!
Und WARUM ist der Sprinter laut Fahrzeugschein nur 1,99 m breit?
Damit er in Autobahn-Baustellen auf die linke Spur darf wavey.gif.

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Polo79
Beitrag 23.05.2009, 16:36
Beitrag #128


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Das habe ich mich auch schon gefragt. In der StVZO konnte ich jedenfalls keinen Grund finden, warum ein Sprinter nicht auch 2,00 m oder 2,01 m breit sein sollte.

Edit: Zeichen 264 würde ja sogar genau 2,00 m noch erlauben. think.gif


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blue0711
Beitrag 23.05.2009, 16:58
Beitrag #129


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Zitat (thetdk @ 04.05.2009, 09:00) *
Ich war gestern wieder auf der A61 unterwegs, wo es ja nun auch eine solche Baustelle über 6km gibt.
...
Wie kann man es den Autofahrern verständlich machen? Da habe ich auch kein Patentrezept...
In dem Fall garnicht, da man sich gelinde gesagt, veräppelt fühlt, weil eben genug Platz da ist.
Spätestens einem Motorradfahrer dann garnicht mehr, denn der hat mehr als genug Platz zum Überholen (und darf, welch Anachronismus, ja auch noch überholt werden).


Zur Breite sei mal das OLG Brandenburg zitiert, das wegen eines Unfalles in so einem Breich entscheiden musste:
Zitat
Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass maßgeblich nicht die im Fahrzeugschein vermerkte Breite, sondern die tatsächliche Breite des Fahrzeuges ist (König, a. a. O., § 41 StVO,
Rn. 248, Z 264 und 265), was sich bereits aus der Formulierung der Vorschrift ergibt, nach der bei der Bestimmung der Breite auch die Ladung des Fahrzeuges zu berücksichtigen ist.
.


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Gruß Kai
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"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
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Polo79
Beitrag 23.05.2009, 20:07
Beitrag #130


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Die StVZO sagt was anderes.
Zitat (§ 32 Abs. 1 Nr 5 StVZO)
Die Fahrzeugbreite ist nach der ISO-Norm 612-1978, Definition Nummer 6.2 zu ermitteln. Abweichend von dieser Norm sind bei der Messung der Fahrzeugbreite die folgenden Einrichtungen nicht zu berücksichtigen:
[...]
  • Spiegel und andere Systeme für indirekte Sicht

Ich kann mich nur @Georg_gs Meinung anschließen.
Zitat (Georg_g @ 03.05.2009, 21:43) *
Jedenfalls wird die Fz.-Breite nach der StVZO ohne Spiegel ermittelt, und Spiegel sind keine Ladung. Insofern kann ich die Begründung des Gerichts nicht nachvollziehen.


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[A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]

Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
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oscar_the_grouch
Beitrag 03.11.2009, 13:55
Beitrag #131


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mal wieder aus dem Keller geholt den Thread:

Hier eine audiovisuelle Darstellung des Geschehens und polizeiliche Meinungen dazu.
Nett auch der Kommentar ganz am Ende.
und eine Aussage zur Breite von Geländewagen
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schilderwald
Beitrag 03.11.2009, 14:49
Beitrag #132


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Zitat (oscar_the_grouch @ 03.11.2009, 13:55) *
blink.gif , ist zwar etwas Offtopic, aber die Verkehrsführung zw. Minute 2:51 und Minute 3:07 bedarf doch einer Hervorhebung.
Welche Aufhaltestufe und welchen Wirkungsbereich haben eigentlich Absperrschranken? crybaby.gif


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Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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ukr
Beitrag 03.11.2009, 15:02
Beitrag #133


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In der Tat eine ganz tolle Lösung blink.gif
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