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> probezeit verlängert, wieder geblitzt
gti170hp
Beitrag 27.02.2009, 07:37
Beitrag #51


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und was passiert wenn ich absage und nicht zur vorladung erscheine ?
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GerhardNL
Beitrag 27.02.2009, 08:36
Beitrag #52


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Zitat (gti170hp @ 27.02.2009, 07:37) *
und was passiert wenn ich absage und nicht zur vorladung erscheine ?

Zunächst einmal gar nichts.

Dir wird halt irgendwann in den nächsten Wochen der Bußgeldbescheid ins Haus flattern. Und nachdem der rechtskräftig geworden ist, laufen auch die bereits genannten Probezeitmaßnahmen an.

MfG
Gerhard


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Ich bremse nicht für Radarfallen.

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gti170hp
Beitrag 27.02.2009, 09:15
Beitrag #53


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was mich nur wundert, das ich halt noch kein foto oder ähnliches bekommen habe.
wann wird denn die post mit den konsequenzen auf mich zukommen? also FV usw..
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Q-Treiberin
Beitrag 27.02.2009, 09:22
Beitrag #54


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Nicht alle Bußgeldstellen schicken automatisch ein Foto mit (sind dazu auch nicht verpflichtet). Spätestens der Richter hätte es dann aber auf dem Tisch um Dir mit dem Foto in der Hand tief in die Augen zu sehen... rolleyes.gif

Der BGB kann noch ein paar Wochen auf sich warten lassen, gerade in Deinem Fall handelt es sich ja nicht um ein "Massendelikt". whistling.gif da muss sich der SB ja einige Gedanken über die Höhe der Strafe machen.

Aber sei sicher, er wird kommen!


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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gti170hp
Beitrag 27.02.2009, 09:44
Beitrag #55


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das er kommt ist klar .... dummheit muss halt bestraft werden !
schreibe wieder sobald sich etwas ergeben hat.
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gti170hp
Beitrag 27.02.2009, 19:34
Beitrag #56


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habe bei der polizei angerufen und den termin abgesagt. wurde jetzt auf nächste woche verschoben. kann ich das "foto" denn anfordern ? hat man rechtlich möglichkeiten ?
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swift
Beitrag 27.02.2009, 19:40
Beitrag #57


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Zitat (gti170hp @ 27.02.2009, 09:44) *
das er kommt ist klar ....

Im Moment ist das für mich noch nicht klar.

Die Tatsache, dass du vorgeladen wirst, deutet viel mehr darauf hin, dass die Behörde den Fahrer noch nicht identifiziert hat.

Da du aber dummerweise den Termin abgesagt / verschoben hast, ist der Zugang der Vorladung nachvollziehbar und du musst bei der nächsten Vorladung zumindest die Angaben zur Person (nicht zum Fahrer!) nach § 111 OwiG machen.
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gti170hp
Beitrag 27.02.2009, 19:52
Beitrag #58


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gut konte wirklich nicht musste arbeiten, einzelhandel halt.... .

wenn die herren die mich damals geblitzt haben auf einem privatgrundstück standen und weder schriftliche oder mündliche erlaubnis vom grundstücksbesitzer hatten. ist das foto dann rechlich wirksam ?
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swift
Beitrag 27.02.2009, 19:52
Beitrag #59


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Zitat (gti170hp @ 27.02.2009, 19:52) *
ist das foto dann rechlich wirksam ?

Ja.
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gti170hp
Beitrag 27.02.2009, 20:01
Beitrag #60


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warum ?

bis jetzt habe ich gelesen das sie auf privatgelände nur mit erlaubnis vom eigentümer stehen dürfen
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Q-Treiberin
Beitrag 27.02.2009, 20:07
Beitrag #61


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Zitat (gti170hp @ 27.02.2009, 20:01) *
warum ?

bis jetzt habe ich gelesen das sie auf privatgelände nur mit erlaubnis vom eigentümer stehen dürfen

Das ist genau so eine Legende wie die, dass police.gif grundsätzlich ihre Dienstmütze aufhaben müssen, nicht im Haltverbot stehen dürfen etc.


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Luxfur
Beitrag 28.02.2009, 00:44
Beitrag #62


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Zitat (Q-Treiberin @ 27.02.2009, 20:07) *
Zitat (gti170hp @ 27.02.2009, 20:01) *
warum ?

bis jetzt habe ich gelesen das sie auf privatgelände nur mit erlaubnis vom eigentümer stehen dürfen
Das ist genau so eine Legende wie die, dass police.gif grundsätzlich ihre Dienstmütze aufhaben müssen, nicht im Haltverbot stehen dürfen etc.
Nein, es ist richtig: Auf einem Privatgelände (zivil-, nicht verkehrsrechtlich) hat die Polizei ohne die Erlaubnis des Besitzers (nicht zwingend Eigentümer) nun einmal nichts verloren. Das ist aber nur die zivilrechtliche Seite der Medaille.
Ordnungswidrigkeitenrechtlich ergibt sich daraus, wenn die Messung technisch korrekt war, keine Unverwertbarkeit der Messung.


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"Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan
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gti170hp
Beitrag 28.02.2009, 07:53
Beitrag #63


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heißt das wenn ich nichtt 100%tig identifizierbar bin und die herren dort nicht stehen dürfen bin ich aus dem schneider? der besitzer sagt es wurde keine vereinbarung getroffen
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jfk
Beitrag 28.02.2009, 08:07
Beitrag #64


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Also ich verstehe @luxfurs Beitrag so:

Die Messung kann gegen dich verwendet werden, da wirst du auf die Weise nicht raus kommen.
Der Besitzer des Grundstücks kann gegen das unberechtigte Betreten seines Grundstücks klagen...


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Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.

Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt.
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gti170hp
Beitrag 28.02.2009, 18:20
Beitrag #65


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sind wohl zwei verschiedene sachverhalte wurde mir von "offizieller seite" bestätigt.


werde nächste woche zum zweiten vorladungstermin gehen und mir anhören was die zu sagen haben. sollte aber kein foto oder direkter beweis vorliegen das ich geblitzt wurde werde ich nur angaben zu meiner person machen.

muss ich direkte fragen zum tathergang beantworten oder kann ich die aussage verweigern?
kann mir das verweiger später probleme bereiten oder hat es keine konsequenzen?
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herr b
Beitrag 28.02.2009, 18:32
Beitrag #66


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ich würde da gar nicht hingehen!!!!
mal son ein tipp aus meiner jugendzeit,
[...] ***gelöscht *** [...]
wenn es mal geblitzt hat kam jedenfalls nie was whistling.gif

Der Beitrag wurde von steveluke bearbeitet: 16.03.2009, 13:45
Bearbeitungsgrund: Anstiftung zu rechtswidriger Tat, daher gelöscht.
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tomcraft
Beitrag 28.02.2009, 18:41
Beitrag #67


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Naja, zumindest ist dies ja keine verbotene Rechtsberatung aber ob sowas wirklich ins VP passt ... whistling.gif

Zitat (swift @ 27.02.2009, 19:40) *
Die Tatsache, dass du vorgeladen wirst, deutet viel mehr darauf hin, dass die Behörde den Fahrer noch nicht identifiziert hat.


Das deute ich auch so, zumindest dürfte der nahe liegende Paßfotoabgleich nicht auf Anhieb eindeutig gewesen sein. Allerdings ist auch möglich, dass in Anbetracht der hohen Überschreitung gleich mal auf Nummer sicher gegangen und die Fahrerermittlung eingeleitet wurde.
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gti170hp
Beitrag 28.02.2009, 19:53
Beitrag #68


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ok. das heißt im schlimmsten fall: ich tauche da auf und die kriegen mich direkt dran, oder wie ?
konsequenzen wie fv etc. werden ohnehin erst später eingeleitet als das bußgeld. zumindest war es bei meinem ersten blitzer der fall, da kam die aufforderung zur nachschulung auch erst wochen nach dem bußgeldbescheid. wird hier doch auch so sein oder ?
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tomcraft
Beitrag 28.02.2009, 20:05
Beitrag #69


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Zitat (gti170hp @ 28.02.2009, 19:53) *
ok. das heißt im schlimmsten fall: ich tauche da auf und die kriegen mich direkt dran, oder wie ?
konsequenzen wie fv etc. werden ohnehin erst später eingeleitet als das bußgeld. zumindest war es bei meinem ersten blitzer der fall, da kam die aufforderung zur nachschulung auch erst wochen nach dem bußgeldbescheid. wird hier doch auch so sein oder ?


Ja. Aber:
Das FV wird immer bereits mit der Bußgeldentscheidung festgesetzt, die Probezeitmaßnahmen allerdings folgen dann erst etwas später nach der Eintragung der Tat im VZR.
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gti170hp
Beitrag 02.03.2009, 08:28
Beitrag #70


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ja oder so, das habe ich halt gemeint
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Luxfur
Beitrag 02.03.2009, 17:39
Beitrag #71


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Zitat (herr b @ 28.02.2009, 18:32) *
ich würde da gar nicht hingehen!!!!
mal son ein tipp aus meiner jugendzeit, [...] whistling.gif
Mal ein Tipp aus meiner Gegenwart: Mache dir klar, dass du hier gerade eine Anleitung zu Straftaten gem. § 22 StVG gegeben hast.
Auch wenn das, der Anonymität im VP (an die auch ich mich gebunden sehe soweit mir Dinge im Privaten anvertraut wurden) sei Dank, bei zuständiger Stelle nicht bekannt werden wird, überlege doch einmal ob dein Verhalten korrekt ist.


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Hanshan
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gti170hp
Beitrag 03.03.2009, 19:27
Beitrag #72


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hallo,

also war heute bei der zustädnigen polizeistelle. habe meine personalien aufnehmen lassen aber sonst nichts zum tathergang gesagt, also meine aussage nicht gemacht. die fotos (auf die ich keinen direkten blick werfen durfte) sahen aus dem augenwinkel sehr genau aus, wobei die fahrer nahaufnahme meiner meinung nach sehr unschaft war bzw. ist.
werde laut aussage des polizisten wieder ein schreiben bekommen zudem ich mich dann äußern sollte... .


kann mir durch meine bereits verlängerte probezeit und meine bereits durchgeführte nachschulung eine wiederholung meiner führerscheinprüfung drohen ????
laut des vaters meines bekannten (ist selbst polizist) wird das wohl der fall seien, ist ein solches szenario realistisch ? oder muss ich mir deshalb keine sorgen machen???
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darkstar
Beitrag 03.03.2009, 19:31
Beitrag #73


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Zitat (gti170hp @ 03.03.2009, 19:27) *
kann mir durch meine bereits verlängerte probezeit und meine bereits durchgeführte nachschulung eine wiederholung meiner führerscheinprüfung drohen ????
Nein.
Zitat (gti170hp @ 03.03.2009, 19:27) *
laut des vaters meines bekannten (ist selbst polizist) wird das wohl der fall seien, ist ein solches szenario realistisch ? oder muss ich mir deshalb keine sorgen machen???
Solche Aussagen sind meist schnell getätigt, auch wenn es ihnen immer an der Rechtsgrundlage fehlt... wink.gif

mfg
darkstar


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gti170hp
Beitrag 16.03.2009, 13:43
Beitrag #74


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hallo,

kurz zur aktualisierung !

habe meinen bußgeldbescheid bekommen.

Bußgeld in Höhe von 1000 Euro

und ein FV vom 3 Monaten.
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Luxfur
Beitrag 16.03.2009, 13:48
Beitrag #75


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Das Bußgeld: Welche Vorschriften genau stehen auf dem Schreiben?
Und welche Geschwindigkeitsüberschreitung wird dir vorgeworfen?


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Hanshan
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gti170hp
Beitrag 16.03.2009, 14:25
Beitrag #76


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hab ich jetzt nicht genau vorliegen bin net zu hause kann ich aber nachreichen. wieso ist das von belang?

ach ja ein foto lag immer noch nicht bei
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Q-Treiberin
Beitrag 16.03.2009, 14:32
Beitrag #77


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Zitat (gti170hp @ 16.03.2009, 14:25) *
ach ja ein foto lag immer noch nicht bei
Muss es auch nicht und wäre wie schon gesagt auch nur eine minderwertige Kopie.


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gti170hp
Beitrag 16.03.2009, 15:23
Beitrag #78


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eine geschwindigkeitsübertretung in höhe von 148 km/h wird mir vorgeworfen. in 70iger zone
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Q-Treiberin
Beitrag 16.03.2009, 15:25
Beitrag #79


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Fehlt nur noch die Antwort auf diese Frage:
Zitat (Luxfur @ 16.03.2009, 13:48) *
Das Bußgeld: Welche Vorschriften genau stehen auf dem Schreiben?


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swift
Beitrag 16.03.2009, 16:23
Beitrag #80


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Zitat (Luxfur @ 16.03.2009, 13:48) *
Das Bußgeld: Welche Vorschriften genau stehen auf dem Schreiben?

Ich wüsste nicht, wieso das im vorliegenden Fall wichtig wäre.

Der Regelsatz für diese Überschreitung beträgt mind. 600 Euro.

Eine Erhöhung wg. Vorsatz auf 1000 Euro ist also durchaus vertretbar.
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Luxfur
Beitrag 13.04.2009, 16:46
Beitrag #81


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Zitat (tomcraft @ 08.02.2009, 19:24) *
Zitat (Luxfur @ 08.02.2009, 00:42) *
Angesichts der durchaus interessanten Lage, insb. dem Verhältnis von BKatV zu OWiG, habe ich heute Abend die Argumente und m.E. bestehenden Probleme hinsichtlich des § 3 IVa BKatV in einem mehrseitigen Schreiben zusammengefasst, und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie dem Bundesministerium der Justiz mit Bitte um Stellungnahme zugeleitet.
Da bin ich ja mal gespannt, ob das Ministerium einem normalen Bürger auch eine fachlich fundierte, mit der Frage sich auseinander setzende Antwort erteilt oder ob nur eine Formularantwort zurück kommt. Bestimmt hältst Du uns ja auf dem Laufenden. wavey.gif


Aber natürlich halte ich euch, wie versprochen, auf dem Laufenden. Das BMJ hielt es nicht für nötig auch nur auf meine E-Mail zu antworten. Vermutlich ist man dort gerade mit der Umsetzung der nächsten verfassungswidrigen Gesetze so beschäftigt, dass für mein Anliegen keine Zeit blieb.
Anders, geradezu vorbildlich, das BMVBS. Ich bekam tatsächlich eine Antwort per Post. Leider widersprach die Referentin meiner Bitte die Veröffentlichung zu erlauben, es sei nicht Aufgabe des BMVBS / der Bundesregierung allgemeine Hinweise zur Auslegung von Rechtsnormen zu geben. Das höre ich nicht zum ersten Male von einem Verkehrsministerium... aber nun gut, es gab zumindest ein paar Erklärungen zu den betroffenen Normen:
I. Meine Annahme, dass es sich nach der Erhöhung eines Regelsatzes wg. z.B. Vorsatz nicht mehr um einen Regelsatz handele ist nach Ansicht des BMVBS falsch: § 1 II BKatV würde als Regelsätze auch die erhöhten Beträge umfassen. Dass das keine "im BKat bestimmten Beträge" iSd § 1 II 1 BKatV sind sieht man dort anders. Vermutlich hat man seinerzeit "in der Bußgeldkatalogverordnung" gemeint, und nicht "im Bußgeldkatalog".
Jedenfalls ist die, folgerichtige!, Haltung des BMVBS zum OWiG die, dass natürlich eine Anpassung der Geldbuße nach § 17 III 2 OWiG möglich ist, wenn der konkrete Fall vom (zu weit verstandenen) Regelfall deutlich abweicht.
Zumindest im Ergebnis richtig.

II. Zu der Problematik hinsichtlich der Pflicht zur Verdoppelung der Geldbuße und der Höchstgrenze von EUR 2.000 gem. § 24 II StVG wurde ich vollkommen zu Recht auf einen Fehler meinerseits hingewiesen:
Für die OWis bei denen nach einer Verdoppelung ein Betrag von mehr als EUR 2.000 erreicht werden kann (namentlich die Verstöße gegen § 24a StVG) gibt es eine speziellere Regelung in § 24a IV StVG, der eine Höchstgrenze von EUR 3.000 für die Geldbuße vorsieht.
In sofern ging ich hinsichtlich eventueller Probleme bei der Festsetzung der Geldbuße fehl.

Das in Kürze aus unserer Hauptstadt.


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tomcraft
Beitrag 13.04.2009, 17:03
Beitrag #82


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Zitat (Luxfur @ 13.04.2009, 18:46) *
Das in Kürze aus unserer Hauptstadt.



Und von dort zurück ein Dank für das update wavey.gif
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