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> Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen
Hoheneicherstation
Beitrag 11.09.2025, 12:42
Beitrag #24201


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Was will uns dieses Verkehrszeichen sagen?



Die Feuerwehrausfahrt ist auf der linken Seite. Für den Gegenverkehr gibt es die gleiche Kombi.

Dass die Feuerwehr, zumindest wenn sie mit lalü lala dort aus dieser Strasse kommt, Vorrang hat ist sowieso klar.

Dort ist es mir allerdings schon zweimal passiert dass mir jemand fast in das Auto gefahren wäre. Einen dieser "Raser" hab ich verfolgt und auf dem Parkplatz vom Rewe angesprochen was die Aktion eben solle?
Der hat doch allen Ernstes gesagt: Das ist eine Feuerwehrausfahrt, da haben andere Fahrzeuge keine Vorfahrt!
Also nix mit rechts vor links ...

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mir
Beitrag 11.09.2025, 16:31
Beitrag #24202


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Das Zeichen will einen dazu veranlassen, sich auf Einsatzfahrzeuge mit blauem Blinklicht und Tatütata einzustellen.


--------------------
redonner sa grandeur à l'europe!
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Tannhäuser
Beitrag 11.09.2025, 18:16
Beitrag #24203


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Zitat (Hoheneicherstation @ 11.09.2025, 13:42) *
Was will uns dieses Verkehrszeichen sagen?

Die Feuerwehrausfahrt ist auf der linken Seite. Für den Gegenverkehr gibt es die gleiche Kombi.

Das ist eigentlich nicht so schwer. Dort ist grundsätzlich rechts vor links außer bei Ausfahrten.

Die Feuerwehr hat jedoch immer Vorfahrt. Das Zusatz-Schild fordert erhöhte Aufmerksamkeit ein.
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durban
Beitrag 11.09.2025, 19:05
Beitrag #24204


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Na ja, das Zeichen bedeutet ja „Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts“, hat mit der Feuerwehr von links eigentlich nicht so viel zu tun…


--------------------
Proxima Estación: Esperanza.
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Tannhäuser
Beitrag 11.09.2025, 19:20
Beitrag #24205


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@durban Das Zeichen mit dem Kreuz nicht. Das "Feuerwehr" Schild schon.
Damit ist schlicht und einfach gemeint, dass unabhängig von der Beschilderung die Feuerwehr sofern sie mit Hoheits Signalen
fährt immer Vorfahrt hat, unabhängig ob sie von rechts oder von links kommt. Also nix Schilda sondern eher jemand der mit
wenigen Worten viel Information liefert.
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dopero
Beitrag 11.09.2025, 20:01
Beitrag #24206


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Ja klar, die Feuerwehr ist mit „Hoheits Signalen“ unterwegs und das Zusatzzeichen liefert dem Verkehrsteilnehmer eine wichtige Information.
laugh2.gif
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Tannhäuser
Beitrag 11.09.2025, 22:04
Beitrag #24207


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Welche Information liefert es dir denn? Und klar muss natürlich heißen Sondersignale. laugh.gif
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Mueck
Beitrag 12.09.2025, 09:28
Beitrag #24208


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Zitat (durban @ 11.09.2025, 20:05) *
Na ja, das Zeichen bedeutet ja „Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts“, hat mit der Feuerwehr von links eigentlich nicht so viel zu tun…
Zitat (Tannhäuser @ 11.09.2025, 20:20) *
@durban Das Zeichen mit dem Kreuz nicht. Das "Feuerwehr" Schild schon.
Da steht kein Schild "Feuerwehr", sondern ein Schild "FeuerwehrAUSFAHRT" und es steht direkt unter dem Vz 102.
Soll das Zz nichts mit dem 102 zu tun haben, müsste eine deutliche Lücke dazwischen.
So ohne Lücke negiert es mit "FeuerwehrAUSFAHRT" das 102, denn entweder ist da eine Ausfahrt nach § 10 oder eine Kreuzung mit RvL nach § 8, beides zusammen geht nicht.
Leider zeigt das Bild zu wenig, um beurteilen zu können, was von beidem wirklich vorhanden ist, der Text dazu ist auch nicht ganz zweifelsfrei geschrieben.

Zitat (Tannhäuser @ 11.09.2025, 20:20) *
Also nix Schilda sondern eher jemand der mit wenigen Worten viel Information liefert.
.. Verwirrung stiftet ... thread.gif

Wenn es eine Kreuzung wäre mit RvL und wenn man das aus der Gegenrichtung nicht eindeutig erkennen kann (bspw. wegen reichlich Grünzeugs ...), gehört da das 102 hin und mit Abstand dazu ein 101 mit "Feuerwehr" oder "Einsatzfahrzeuge" o.ä. OHNE "Ausfahrt", dito in Fotorichtung, aber ohne 102, denn dort von rechts kommen nur echte §-10-Ausfahrten.
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Tannhäuser
Beitrag 12.09.2025, 12:54
Beitrag #24209


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Das 102 kann sowohl allein vor einer einzigen Kreuzung stehen als auch am Beginn einer Straße. Es gilt dan für alle weiteren RvL Situationen
solange bis es explizit wieder aufgehoben ist. Und ob da Feuerwehr oder Feuerwehr Ausfahrt steht ist völlig bedeutungslos. Hätte die FW dort
keine Ausfahrt müsste man dann auch nicht explizit davor warnen. "Feuerwehr Ausfahrt" ist kurz und prägnant. Es fordert erhöhte Aufmerksamkeit
ein. "Einsatzfahrzeuge" beinhaltet auch die, welche ohne Sondersignale unterwegs sind und die müssten sich dann an RvL halten.
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ulm
Beitrag 12.09.2025, 13:02
Beitrag #24210


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Das ist leider mal wieder falsch!

Zeichen 102 ist ein Gefahrzeichen und darf nach §39 Abs. 1 StVO nur dort aufgestellt werden, wo es "auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist".
Es verdeutlicht auch nur die übliche Vorfahrtregelung aus §8 Abs. 1 StVO.

Es kann sich daher auch nur auf die aktuelle Kreuzung/Einmündung beziehen.

Zitat (Hoheneicherstation @ 11.09.2025, 13:42) *
Was will uns dieses Verkehrszeichen sagen?

Es sagt uns "Bitte hole mich weg von hier, ich gehöre hier nicht hin und regle gar nichts"
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Tannhäuser
Beitrag 12.09.2025, 13:12
Beitrag #24211


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@Ulm
Das ist richtig aber RvL gilt eben auch ohne dass das Zeichen dort steht, solange es keine anderweitigen Regeln gibt.
Der TE stört sich ja nicht am 102 sondern am Zusatzzeichen. Was ich meinte war, dass es sicher nicht an einer Kreuzung
steht und dahinter kommt dann das Zeichen 306. Es steht also an einer Straße wo vermutlich alle Einmündungen auch
ohne 102 RVL haben. wink.gif
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ulm
Beitrag 12.09.2025, 13:18
Beitrag #24212


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Das, was Du zum Zeichen 102 geschrieben hast, ist einfach nur falsch.

Zeichen 102 regelt nichts!
Es zeigt eine Gefahrenstelle an.

Es "gilt" für keine einzige RvL-Situation, es ist lediglich ein Gefahrzeichen, dass hier und jetzt auf eine für den Durchschnittsautofahrer nicht erkennbare RvL-Krezung.
Daher gilt es auch nicht, bis es "aufgehoben" wird.


Zitat (Tannhäuser @ 12.09.2025, 14:12) *
Das ist richtig aber

Kannst Du Dich auch mal entscheiden? blink.gif
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Tannhäuser
Beitrag 12.09.2025, 13:25
Beitrag #24213


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Zitat (ulm @ 12.09.2025, 14:02) *
Es sagt uns "Bitte hole mich weg von hier, ich gehöre hier nicht hin und regle gar nichts"

Ganz genau, es regelt nichts. Die Regel ergibt sich aus ganz anderen Vorschriften. Z.B §38 Abs.1. Es fördert aber die Aufmerksamkeit
und ist daher nicht falsch oder unberechtigt. Bei mir in Sichtweite ist die Freiwillige Feuerwehr. Die hat zwar von Beginn das Blaulicht an
beim Einsatz. Das akustische Signal kommt aber immer erst wenn sie schon lange auf der Straße sind. Wie würdest du es denn bewerten,
wenn das FW Schild auf einer Vorfahrts Straße wäre (Zeichen 306) und alleine für sich stünde?
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ulm
Beitrag 12.09.2025, 13:39
Beitrag #24214


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Das Zeichen 102 hat mit dem §38 Abs. 1 StVO (falls Du die StVO meinst) überhaupt nichts zu tun.
Das Zeichen 102 hat dort schlicht überhaupt nichts verloren.

Das Zusatzzeichen kann man anbringen, wenn es "auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist" (§39 Abs. 1 StVO).

Da die Feuerwehr von links ausrückt und aufgrund der Sichtverhältnisse halte ich auch das Zusatzzeichen an dieser Stelle für überflüssig. Der Gestaltung nach gehe ich auch von einer zHg von 30 km/h aus.
Abgesehen davon reden wir wahrscheinlich über eine freiwillige Feuerwehr mit weniger als einhundert Einsätze und maximal vier Fahrzeugen.
Auch da passt die Verhältnismäßigkeit nicht.

Das "Wegerecht" aus §38 Abs. 1 StVO greift nur, wenn Blaulicht und Martinhorn in Betrieb sind.
Wenn der Fahrer des Fahrzeuges vom Wegerecht kein Gebrauch machen will, bleibt das Horn aus. Dann muss er aber auch ggf. warten.

Auch an einer Vorfahrtstraße ist so ein Zusatzzeichen unnötig.
Entweder sind es so wenige Einsätze, dass das Zeichen nicht geboten ist.
Oder es sind so viele Einsätze, dass eine Lichtzeichenanlage mehr Sinn macht.

Daneben spielen auch die Sichtverhältnisse an der Kreuzung eine Rolle.
Hier ist auch der Straßenbaulastträger in der Pflicht, der Feuerwehr auch baulich eine sichere Ausfahrt zu ermöglichen. Ggf. eben auch mit einer LZA.
Blech ist hier Blech.
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Tannhäuser
Beitrag 12.09.2025, 13:43
Beitrag #24215


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Zitat (ulm @ 12.09.2025, 14:18) *
Zeichen 102 regelt nichts!
Es zeigt eine Gefahrenstelle an.

Es "gilt" für keine einzige RvL-Situation, es ist lediglich ein Gefahrzeichen, dass hier und jetzt auf eine für den Durchschnittsautofahrer nicht erkennbare RvL-Krezung. Daher gilt es auch nicht, bis es "aufgehoben" wird.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_1.html

Wiedersprichst du dir da nicht selbst oder hast du beim editieren nicht aufgepasst?


Zitat (ulm @ 12.09.2025, 14:18) *
Daher gilt es auch nicht, bis es "aufgehoben" wird


Mein Fehler gebe ich zu. Nobody is perfect. wavey.gif

Ich vermute mal dass das Zeichen 102 hier näher an den Knick in der Straße gehört, weil sich dahinter vermutlich besagte Einmündung befindet.
Man hat sich hier halt einfach nur die Kosten für einen zweiten Pfosten gespart.

Zitat (ulm @ 12.09.2025, 14:39) *
Das Zeichen 102 hat mit dem §38 Abs. 1 StVO (falls Du die StVO meinst) überhaupt nichts zu tun.
Das Zeichen 102 hat dort schlicht überhaupt nichts verloren.

Nein, der zitierte Paragraf regelt das Verhalten der Autofahrer beim Einsatz von Sondersignalen. Diese hätten hier Vorrang beim Einsatz,
wenn auf der Straße allgemein RvL gilt also sowohl mit oder ohne Zeichen 102.
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ulm
Beitrag 12.09.2025, 13:52
Beitrag #24216


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Zitat (Tannhäuser @ 12.09.2025, 14:43) *
Zitat (ulm @ 12.09.2025, 14:18) *
Zeichen 102 regelt nichts!
Es zeigt eine Gefahrenstelle an.

Es "gilt" für keine einzige RvL-Situation, es ist lediglich ein Gefahrzeichen

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_1.html

Wiedersprichst du dir da nicht selbst oder hast du beim editieren nicht aufgepasst?

Dort steht nichts anderes als das, was ich geschrieben habe: "Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Anlage 1 (zu § 40 Absatz 6 und 7)
Allgemeine und Besondere Gefahrzeichen"
Also findest Du dort nur Gefahrzeichen.

Vorrangzeichen findest Du in Anlage 3 ("Richtzeichen")


Zitat (Tannhäuser @ 12.09.2025, 14:43) *
Zitat (ulm @ 12.09.2025, 14:39) *
Das Zeichen 102 hat mit dem §38 Abs. 1 StVO (falls Du die StVO meinst) überhaupt nichts zu tun.
Das Zeichen 102 hat dort schlicht überhaupt nichts verloren.

Nein, der zitierte Paragraf regelt das Verhalten der Autofahrer beim Einsatz von Sondersignalen. Diese hätten hier Vorrang beim Einsatz,
wenn auf der Straße allgemein RvL gilt also sowohl mit oder ohne Zeichen 102.

Da wir das dort einbetonierte Zeichen 102 nebst Zusatzzeichen diskutieren, gibt es keinen Bezug zu §38 Abs. 1 StVO.
Du machst wieder einen Nebenschauplatz auf, anstatt beim Thema zu bleiben.
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Tannhäuser
Beitrag 12.09.2025, 14:15
Beitrag #24217


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Unsere Post überschneiden sich weil wir Zeitgleich schreiben.

Ich wiederhole mich. Ich sehe hier keinen groben Fehler und der Zweck heiligt in dem Fall doch wohl die Mittel?
Eine stinknormale einfache Ampel hat schon vor 10 Jahren 20K € aufwärts gekostet. Nimm jetzt das jetzt mal
zwei und berücksichtige die höherwertige Ausführung für die Feuerwehr und die Inflation dann kommt hier
schnell mal eine Summe um die 80 Tausend zusammen, Straßen Linien und Fernbedienung durch FW gar noch
nicht mitgerechnet. Ich hab mal einer Debatte über eine Ampel vor dem Kindergarten beigewohnt.
Da fällst du vom Glauben ab. Wir haben die dann ausschließlich aus Spenden finanziert.

Zitat (ulm @ 12.09.2025, 14:39) *
Das Zeichen 102 hat mit dem §38 Abs. 1 StVO (falls Du die StVO meinst) überhaupt nichts zu
Du machst wieder einen Nebenschauplatz auf, anstatt beim Thema zu bleiben.

Das nicht aber das Zusatzschild "Feuerwehr Ausfahrt"! wink.gif

Ich habe keine Ahnung wie viele Ampeln wir haben. Ich wohne aber in einer Kommune ohne Stadtrecht deutlich kleiner 5000 Einwohner.

Wir haben eine Freiwillige Feuerwehr und beherbergen eine Polizeiinspektion mit ca 40 Bediensteten. Die Feuerwehr ist moderner mit mehr
Einsatzfahrzeugen und einem deutlich höheren Personalstand wie in der Kreisstadt mit 80 Tausend Einwohnern welche eine Berufsfeuerwehr hat.
Für die Wartung der Ampeln ist im Budget ein hoher fünfstelliger € Betrag reserviert. Wir haben hohe Gewerbesteuer Einnahmen da wir
seit Jahren ein regional bekanntes Industriegebiet haben. Den meisten Kommunen mangelt es aber heute an den Basics. Dem Geld.
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ulm
Beitrag 12.09.2025, 14:20
Beitrag #24218


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Der Zweck heiligt nicht die Mittel.
Die StVO ist an dieser Stelle ausnahmsweise mal recht unmissverständlich gefasst.

Zeichen 102 regelt nix.
Wegerecht gibt es nur mit Light&Sound.


Damit ist das Blechsortiment einfach nur unnötig und damit unzulässig.
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Tannhäuser
Beitrag 12.09.2025, 14:33
Beitrag #24219


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Ich steige hier aus.

Ich rede die ganze Zeit nur von der Berechtigung der FW Schildes. Ob das 102 hier berechtigt ist oder nicht ist
doch für das FW Schild nicht von Relevanz. Es steht offensichtlich viel zu weit vor der Gefahrenstelle wofür es
eigentlich gedacht war. Und das kann nicht die FW Ausfahrt sein weil die eben links ist. Was ist dann mit dem
Schild auf der anderen Seite dass der TE anspricht, welches ich hier aber trotz Vergrößerung nicht sehen konnte?
Es wird auf dem Foto von Ästen verdeckt.
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ulm
Beitrag 12.09.2025, 14:44
Beitrag #24220


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Das stimmt ja wohl so auch wieder nicht, denn weiter oben schreibst Du wortreich und falsch:
Zitat (Tannhäuser @ 12.09.2025, 13:54) *
Das 102 kann […]



Zitat (Tannhäuser @ 12.09.2025, 15:33) *
Was ist dann mit dem Schild auf der anderen Seite dass der TE anspricht, welches ich hier aber trotz Vergrößerung nicht sehen konnte?
Es wird auf dem Foto von Ästen verdeckt.

Nö, es ist gut sichtbar. Halt nur von hinten aus der Blickrichtung des Fotos.

Dieses Zeichen ist absolut berechtigt, sogar notwendig, da hinter der Rechtskurve die Ausfahrt überhaupt nicht zu erahnen ist. Durch die Bäume sind auch die vorfahrtberechtigten Fahrzeuge nicht rechtzeitig zu sehen.
Hier hat auch wieder die bauliche Gestaltung versagt. Ob solch hohe Bäume im Bebauungsplan zulässig sind, ist die nächste Frage.
Und diese Fehler muss ein Gefahrzeichen ausbaden, das die Haftung zum Verkehrsteilnehmer hin verschiebt.
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Tannhäuser
Beitrag 12.09.2025, 14:59
Beitrag #24221


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Was das erste Zitat betrifft dacht ich ich hätte das schon geklärt.

Du liest nicht genau. Ich habe geschrieben dass ich es auf dem Foto nicht erkennen konnte, da es aus meiner Blickrichtung von Ästen verdeckt ist.
Dass es aus der anderen Richtung ebenfalls verdeckt sei, ist lediglich eine Vermutung von dir. Das Foto liefert kein Indiz dafür.
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ulm
Beitrag 12.09.2025, 15:03
Beitrag #24222


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Lies bitte nochmal.
Ich habe nie geschrieben, dass das Zeichen aus der Gegenrichtung verdeckt ist.
Ist es auch nicht. Es ist in seiner grauen Majestät wunderbar am Fahrbahnrand zu sehen. Ohne jeglichen Ast, der es verdeckt.
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Tannhäuser
Beitrag 12.09.2025, 15:16
Beitrag #24223


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Wie du schon schreibst die Bäume verdecken die Einfahrt/Ausfahrt. Man kann sie aber immer stutzen damit Schilder nicht
verdeckt werden ohne den Bebauunsplan zu bemühen. Ich bin über jeden Baum froh der dort steht. Da das offensichtlich
keine Durchfahrtsstraße ist und wie du vermutet hast eher eine 30 Zone; kann man davon ausgehe dass die Anwohner
wissen worauf sie zu achten haben.

edit: ich habe das Foto runtergeladen und dann vergrößert. Du hattest recht dass es gut zu sehen ist.
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ulm
Beitrag 12.09.2025, 15:21
Beitrag #24224


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Zitat (Tannhäuser @ 12.09.2025, 16:16) *
Wie kannst du wissen dass es nicht verdeckt ist? Siehst du das Foto auch von der anderen Richtung? ohmy.gif biggrin.gif

Ich habe das Foto angeschaut. Könntest Du auch machen.

Und jetzt sind wir wieder bei dem, was in Deinen MPU-Thread gehört:
Du kannst es nicht ertragen, nicht recht zu haben und versuchst nun, mich totzuquatschen.
Es ist symptomatisch.
Das ist jetzt kein Diskussionsthema für diesen Thread, sondern eine Aufgabe für Dich, die es in Deinem Thread zu reflektieren gilt.
Entführe nicht diesen Thread!
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Tannhäuser
Beitrag 12.09.2025, 17:15
Beitrag #24225


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Ich hab das fünf Minuten vor deiner Antwort editiert und dir recht gegeben. Das hättest du eigentlich sehen müssen. Ich hab auch einen Screen-shot. #24223
Dein Vorwurf ist zwar per se berechtigt sofern es sich um meinen Haupt Thread handelt aber hier leider nicht.
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Ernschtl
Beitrag 12.09.2025, 20:17
Beitrag #24226


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Ihr seid schuld, wenn ich fett werde. Jawoll!


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Q-Treiberin
Beitrag 12.09.2025, 20:17
Beitrag #24227


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Zitat (Tannhäuser @ 12.09.2025, 15:33) *
Ich steige hier aus.
Oh ja, bitte!!!

Es reicht wirklich dass Du Deinen MPU-Thread totsabbelst -debattierst, bitte nutze die dortige Threadschließung um Dir, dort, wie auch von @ulm geschrieben, eine Bedenkzeit zu nehmen und nutze sie nicht um irgendwelche anderen Fachthemen hier in Debattierclubs zu vers****ääh -semmeln… dry.gif


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oder
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 03.10.2025 - 10:16