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> Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen
Explosiv
Beitrag 16.10.2015, 09:38
Beitrag #17251


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Letzteres.
Z 1000-21



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Mitleser
Beitrag 16.10.2015, 09:46
Beitrag #17252


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Das Zz ist kein Element der StVO.
§ 39 Abs. 9 StVO eröffnet auch nicht den gesamten VzKat, sondern erlaubt nur Varianten der in den Anlagen der StVO dargestellten Vz. Passt also nicht.
Selbst wenn man den VzKat in Gänze nähme, so trägt das Zz dort die Bezeichnung "Richtung der Gefahrenstelle rechtsweisend". Passt auch nicht. Und für den VT verbindlich ist der VzKat eh nicht - er enthält auch keine Ge- oder Verbote.

Bleibt die StVO.
Danach gelten Vz ab Standort. Davon abweichend können Entfernungen zum Befolgungsort per Zz bekannt gegeben werden. Aber eben nur Entfernungen und keine Richtungsangaben. In der Anlage 2 finden sich zum Vz 253 auch keine passenden Klauseln.

Daher bleibt es mMn "sauber" iSv msdwgi und nicht "sauber" iSd StVO.
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nibbler
Beitrag 16.10.2015, 10:34
Beitrag #17253


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Die gleiche Kombi kommt in der Tat kurz vor der Ampel nochmal mit Pfeil-rechts-ZZ und ohne Ortsangabe. Nach der Kreuzung steht es auch nochmal da.

Wieweit wirkt sich ein ZZ "auch Busse" auf ein Z253 aus?
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MisterOJ
Beitrag 16.10.2015, 18:07
Beitrag #17254


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Zitat (Mitleser @ 08.10.2015, 09:10) *
Eigentlich darf man im 5-m-Bereich nicht parken. Also auch nicht über 3 min Be- und Entladen. [Allgemeine Verkehrsregel]

Ja das sagt die StVO (ich erinnere mich schwach; das war das mit dem Schittpunkt der Fahrbahnränder & so...)

Zitat (Mitleser @ 08.10.2015, 09:10) *
Im Bereich eines Eingeschränkten Haltverbotes darf man zwar auch nicht parken, aber länger als 3 min Be- und Entladen. [Verkehrszeichenregelung]

Also DAS bis zum HV-"Ende"-Schild...

Zitat (Mitleser @ 08.10.2015, 09:10) *
Da Regelungen durch Verkehrszeichen den allgemeinen Regelungen vorgehen, darf man im Bereich eines beschilderten Eingeschränkten Haltverbotes auch dann länger Be- und Entladen, wenn man schon in den 5-m-Bereich hineinragt.

Also öffnet demnach die Beschilderung die allgemeine Haltbeschränkung? Ob das von der SVB wirklich so gewollt ist?

nun als ernste Frage: Warum stellt die SVB nun wirklich das HV-"Ende"-Schild dorthin?


Zitat (rapit @ 11.10.2015, 17:30) *

Und falls einer fragt: stünde da ein Blech-205er hätte ich die Stelle nicht gepostet.

Also ne Art Werndeschleife? Steht auf der Straße vorher (agO?) vielleidcht ein Z306?

Zitat (Mueck @ 11.10.2015, 23:42) *
Das sind die berühmten Insel-StVOen.

blink.gif Bekommt man die bei der Einreise (z.B. auf der Fähre) ausgehändigt? bzw. erhält während der Fähr-Überfahrt eine Einweisung? unsure.gif

Zitat (Mueck @ 11.10.2015, 23:42) *
In der deutschen Kontinental-StVO ist nur der § 50 für Helgoland beispielhaft abgedruckt.

Zitat (StVO §50)
Verkehr mit Kraftfahrzeugen und das Radfahren verboten

Aber dort gibt´s imho ne Feuerwehr! blink.gif Wird das Löschgfahrzeug dann getragen? Und wie läuft die Verteilung von Lebensmitteln auf der Insel? Was macht ein Notarzt?

Zitat (Mueck @ 11.10.2015, 23:42) *
Wie man dort direkt nach § 50 sieht (bitte an diese Stelle vorspulen), hat man extra Platz gelassen, damit andere Inseln einen § 51 nach eigenem Gusto einfügen können.

Naja §52 ist ja weggefallen - jetzt kann man mutmaßen, dass die anderen (dort früher mal aufgeführten) Insel-Sonderregelungen nun weggefallen sind oder aber die Inseln selbst thread.gif

Zitat (Frechdachs75 @ 14.10.2015, 12:03) *

Rechtsabbiegeverbot (ist ja ne rote Ronde! whistling.gif ) für McDoff-Kunden??

Zitat (Pogge @ 16.10.2015, 09:34) *
Sinnvoller wäre es, die Schilder gleich auf den Wegweiser über das "Cham" zu setzen. Zulässig aber nicht!

Oder als Mini-Schild AUF den Rechtspfeil - das ist erlaubt!

btw: Wieso steht auf dem einen Zz "auch Busse"? Heißt das nicht richtigerweise "auch KOM"?


OJ


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hk_do
Beitrag 16.10.2015, 22:49
Beitrag #17255


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Zitat (MisterOJ @ 16.10.2015, 19:07) *
Zitat (StVO §50)
Verkehr mit Kraftfahrzeugen und das Radfahren verboten

Aber dort gibt´s imho ne Feuerwehr! blink.gif Wird das Löschgfahrzeug dann getragen?


Du hast dir vier Tage Zeit gelassen für die Antwort.

Das war offensichtlich deutlich zu wenig, wenn da voreilig so leichtsinnige Fragen bei rauskommen!

*Sonnenbrille aufsetz* schau bitte mal auf diesen silbernen Stift....


Zitat
Naja §52 ist ja weggefallen - jetzt kann man mutmaßen, dass die anderen (dort früher mal aufgeführten) Insel-Sonderregelungen nun weggefallen sind oder aber die Inseln selbst thread.gif


fürs Protokoll:

§ 51 Besondere Kostenregelung
Die Kosten der Zeichen 386.1, 386.2 und 386.3 trägt abweichend von § 5b Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes derjenige, der die Aufstellung dieses Zeichens beantragt.

§ 52 Übergangs- und Anwendungsbestimmungen
Mit Ablauf des 31. Dezember 2026 sind nicht mehr anzuwenden:
1. § 39 Absatz 10,
2. § 45 Absatz 1g,
3. § 46 Absatz 1a,
4. Anlage 2 Nummer 25 Spalte 3 Nummer 4 sowie Nummer 25.1, 27.1, 63.5 und 64.1,
5. Anlage 3 Nummer 7 Spalte 3 Nummer 3, Nummer 8 Spalte 3 Nummer 4, Nummer 10 Spalte 3 Nummer 3 und Nummer 11 Spalte 3.



Zitat (Frechdachs75 @ 14.10.2015, 12:03) *
Wieso steht auf dem einen Zz "auch Busse"? Heißt das nicht richtigerweise "auch KOM"?


weil es für KOM ein Sinnbild gibt und deswegen der gleichlautende Text nicht verwendet werden soll? laugh2.gif
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Prince Kassad
Beitrag 16.10.2015, 22:53
Beitrag #17256


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Zitat (MisterOJ @ 16.10.2015, 19:07) *
Aber dort gibt´s imho ne Feuerwehr! blink.gif Wird das Löschgfahrzeug dann getragen?

"Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist." Das gilt selbstverständlich auch für die Helgoland-Klausel.

Zitat (MisterOJ @ 16.10.2015, 19:07) *
Und wie läuft die Verteilung von Lebensmitteln auf der Insel?

Per Sackkarre.

Zitat (MisterOJ @ 16.10.2015, 19:07) *
Was macht ein Notarzt?

Tretroller fahren.
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Noch?ohne_Punkte
Beitrag 17.10.2015, 08:11
Beitrag #17257


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Mit der Feuerwehr läuft das den so ab?
"Mit SoSi zum Einsatz. Das Feuerwehrauto an der Einsatzstelle stehen lassen. (Zurück zum Feuerwehrhaus dürfen sie ja nicht, da nicht dringend.) Beim nächsten Einsatz laufen die Feuerwehrleute zur letzten Einsatzstelle und fahren von dort mit SoSi zur nächsten Einsatzstelle. usw." whistling.gif

Der Notarzt darf auch mit dem Fahrrad zur Einsatzstelle radeln. Nur zurück muss er schieben.


Gruß
Jens




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Kleine Anmerkung zum Namen: Ihr dürft das "Noch?" durch ein "wieder" ersetzen. ;-)
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mir
Beitrag 17.10.2015, 10:28
Beitrag #17258


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Die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft ist ein Teil der hoheitlichen Aufgabe Brandbekämpfung. Wenn man dazu gegen Vorschriften der StVO verstoßen muß, darf das die Feuerwehr auch.

Wenn die Feuerwehr mit dem Rad kommt, genügt das Schieben. tongue.gif


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Prince Kassad
Beitrag 17.10.2015, 10:44
Beitrag #17259


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Zitat (Noch?ohne_Punkte @ 17.10.2015, 09:11) *
Der Notarzt darf auch mit dem Fahrrad zur Einsatzstelle radeln. Nur zurück muss er schieben.

Zum Glück hat niemand gefragt, was passiert, wenn jemand zum Krankenhaus transportiert werden muss. Ich vermute mal, den schmeißen sie in die Sackkarre und schieben ihn in die Notaufnahme.
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mir
Beitrag 17.10.2015, 10:48
Beitrag #17260


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Nee. Wenn "höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden", darf ein Töfftöff genutzt werden, ansonsten tut's die Sackkarre.

Gibt's dort denn überhaupt eine Notaufnahme?


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Prince Kassad
Beitrag 17.10.2015, 10:56
Beitrag #17261


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Haben die dort überhaupt einen Rettungswagen? Ich weiß, dass z. B. die Polizei dort keine Einsatzwagen hat, die müssen laufen/sprinten.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 17.10.2015, 11:00
Beitrag #17262


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Je nun:
Ein Bankraub - oder auch nur der Diebstahl eines Feuerwehrautos - dürfte auf so einer kleinen Insel eher keinen Blaulicht-Einsatz erfordern. Wohin sollte der Täter denn fließen... tongue.gif
Aber auch auch einer nur wenige Hektar großen Insel dürfte unter Umständen ein Liegend-Transport eines Kranken bis zum Hubschrauber-Landeplatz erforderlich werden.

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Cabronito
Beitrag 17.10.2015, 17:54
Beitrag #17263


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Ich vermute mal der Täter würde versuchen Richtung Festland zu fließen. tongue.gif

wavey.gif


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Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
"Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMond
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saniboy
Beitrag 17.10.2015, 18:14
Beitrag #17264


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Zitat (Prince Kassad @ 17.10.2015, 11:56) *
Haben die dort überhaupt einen Rettungswagen? Ich weiß, dass z. B. die Polizei dort keine Einsatzwagen hat, die müssen laufen/sprinten.


Ja, es gibt dort "richtige" RTW: http://bos-fahrzeuge.info/einsatzfahrzeuge...nneberg_3783-01

Und die Polizei hatte mal dieses Elektromobil: http://bos-fahrzeuge.info/einsatzfahrzeuge...rter_-_FuStW_aD
jetzt laut Text einen Elektro-Golf.

Viele Grüße,
saniboy
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rapit
Beitrag 17.10.2015, 22:34
Beitrag #17265


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Nur so nebenbei: die Wendeschleife befindet sich auf einer anderen Insel


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rapit
Beitrag 18.10.2015, 13:58
Beitrag #17266


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muss man hier eigentlich "auf" 400 m 30 fahren, oder als Geradeausfahrer "nach" 400 m? unsure.gif think.gif


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BajK
Beitrag 18.10.2015, 19:20
Beitrag #17267


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Ich würde sagen, nach, da ja eindeutig ein 400m-Zz daruntersteht, analog dem "Schule"-Zz darüber. Irgendein Spaßvogel hat da halt noch Pfeile auf die große Trägertafel gemalt. wavey.gif
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rapit
Beitrag 18.10.2015, 19:27
Beitrag #17268


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Jaja, nur dass nach 390 m hängt unsure.gif

Und nach 300 m geblitzt wurde. Aber mein Vordermann hat sich glücklicherweise als sehr nervenstark erwiesen und sich trotz dichten Auffahrens nicht zum schnelleren Fahren animieren lassen ph34r.gif


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MisterOJ
Beitrag 19.10.2015, 23:28
Beitrag #17269


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Zitat (rapit @ 18.10.2015, 14:58) *
muss man hier eigentlich "auf" 400 m 30 fahren, oder als Geradeausfahrer "nach" 400 m? unsure.gif

Für mich das erstere... --> auf 400m muss @rapit "30" fahren...

Zitat (rapit @ 18.10.2015, 20:27) *
Jaja, nur dass nach 390 m hängt

man bist du kleinlich (typisch Anwalt halt shutup.gif )

Zitat (rapit @ 18.10.2015, 20:27) *
Und nach 300 m geblitzt wurde. Aber mein Vordermann hat sich glücklicherweise als sehr nervenstark erwiesen und sich trotz dichten Auffahrens nicht zum schnelleren Fahren animieren lassen ph34r.gif

Pass mal auf, dass er dich nicht wegen Drängelei anzeigt whistling.gif


OJ wavey.gif


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iru
Beitrag 20.10.2015, 10:42
Beitrag #17270


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Zusatzzeichen
Zitat (§39)
...sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht.
think.gif

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MisterOJ
Beitrag 21.10.2015, 23:28
Beitrag #17271


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Zitat (iru @ 20.10.2015, 11:42) *

imho hätte das Z205 rechts des Mastes über das Zz gehört.
(Oder mithilfe eines Mastaufsatzes über den LSA-Signalgeber)

OJ wavey.gif


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Speichenkarussell
Beitrag 23.10.2015, 21:41
Beitrag #17272


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Die vorhandene Fußgängerzone mit Freigabe für Radfahrer wurde überraschend um zwei mobile Verkehrszeichen 267 (ebenfalls Radfahrer frei) ergänzt:

blink.gif Habe ich irgendwas verpasst? Hat irgendwer eine Idee, welche VT jetzt nicht mehr in diese Straße einfahren dürfen, die es vorher (ohne die zusätzlichen mobilen Spardosen) gedurft hätten? think.gif

Na gut, ich habe mir auch das andere Ende dieser kurzen Gasse mal angesehen:

Tja, da darf Lieferverkehr rein. Immer schon. Keine echte Einbahnstraße, keine anderen Verkehrsverbote als die bekannte FußgängerZONE. unsure.gif

Was will mir die Straßenverkehrsbehörde hier sagen?
"FußgängerZONE, Einfahrt (außer auf unmotorisierten Zweirädern) verboten - jetzt aber wirklich völlig verboten!" crybaby.gif
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Mueck
Beitrag 24.10.2015, 01:18
Beitrag #17273


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Vielleicht kommt eine baustellenbedingte Aufhebung der Fuzo ja noch ...
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ulm
Beitrag 24.10.2015, 10:58
Beitrag #17274


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Ich glaube, ich kaufe mir einen Fastrac (YouTube-Video)...
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dopero
Beitrag 24.10.2015, 11:30
Beitrag #17275


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Ein Unimog sollte auch reichen...
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MisterOJ
Beitrag 24.10.2015, 12:41
Beitrag #17276


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Zitat (Speichenkarussell @ 23.10.2015, 22:41) *
Die vorhandene Fußgängerzone mit Freigabe für Radfahrer wurde überraschend um zwei mobile Verkehrszeichen 267 (ebenfalls Radfahrer frei) ergänzt:

blink.gif Habe ich irgendwas verpasst? Hat irgendwer eine Idee, welche VT jetzt nicht mehr in diese Straße einfahren dürfen, die es vorher (ohne die zusätzlichen mobilen Spardosen) gedurft hätten? think.gif

Ohne die "Rad frei"-Zz dürfte ein Radling "dank" der Spardosen ja nicht rein. Soweit machen die Zz unter den Z267 durchaus Sinn.

Was keinen Sinn macht sind die Z267 an sicht! Anscheinend ist das was ganz besonders dolle verboten (was ohnehin nicht erlaubt ist), so was man dortz gleich 2x Z267 hingestellt hat! wacko.gif

Zitat (ulm @ 24.10.2015, 11:58) *
Ich glaube, ich kaufe mir einen Fastrac (YouTube-Video)...

sichlich anders gewollt/gemeint! Aber wenn du mit einem Lof-Fahrzeug dort mit "50" langbretterst kann man dir keinen Vorwurf machen!
@ulm: kannst ja mal ausprobieren und uns dann !

OJ wavey.gif


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rapit
Beitrag 24.10.2015, 13:47
Beitrag #17277


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Zitat (MisterOJ @ 24.10.2015, 13:41) *
sichlich anders gewollt/gemeint

Wieso? Ist doch das einzige Verkehrszeichen am Mast, auf das sich das Zz beziehen könnte.
Oben das Kunstwerk ist schwer unbeachtlich.

Ein hübsches Angebot in der Bucht. Ich habe mir mal erlaubt anzufragen, warum denn die Fahrräder im Linksverkehr unterwegs sein müssen whistling.gif Gilt auch für andere Rad-Zz dieses Anbieters. Das Fahrrad "fährt" aber in die Richtige Richtung, also kein üblicher Plotterfehler, da führe das Rad nach rechts.


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Heinz Wäscher
Beitrag 24.10.2015, 23:33
Beitrag #17278


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Zitat (MisterOJ @ 24.10.2015, 13:41) *
Was keinen Sinn macht sind die Z267 an sicht! Anscheinend ist das was ganz besonders dolle verboten (was ohnehin nicht erlaubt ist), so was man dortz gleich 2x Z267 hingestellt hat! wacko.gif

Ein einzelnes Verkehrszeichen, welches den Beginn einer Fußgängerzone anzeigt, wirkt halt manchmal nicht abschreckend genug. whistling.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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MisterOJ
Beitrag 25.10.2015, 22:06
Beitrag #17279


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Zitat (rapit @ 24.10.2015, 13:47) *
Wieso?

Na weil die Schilda-Kombi SO nicht wirklich Sinn macht... mad.gif

Zitat (rapit @ 24.10.2015, 13:47) *
Ist doch das einzige Verkehrszeichen am Mast, auf das sich das Zz beziehen könnte.
Oben das Kunstwerk ist schwer unbeachtlich.

..aber imho soll sich das Zz DARAUF beziehen.

Zitat (rapit @ 24.10.2015, 13:47) *
Ein hübsches Angebot in der Bucht.

Für England? Oder Geister-Radling-Wege? blink.gif

Zitat (rapit @ 24.10.2015, 13:47) *
Ich habe mir mal erlaubt anzufragen, warum denn die Fahrräder im Linksverkehr unterwegs sein müssen whistling.gif

Und was sagt er?

Zitat (rapit @ 24.10.2015, 13:47) *
Gilt auch für andere Rad-Zz dieses Anbieters.

Günstig in GB "geschossen"?

Zitat (rapit @ 24.10.2015, 13:47) *
Das Fahrrad "fährt" aber in die Richtige Richtung, also kein üblicher Plotterfehler, da führe das Rad nach rechts.

das war mein erster Gedanke - Foto gespiegelt eingestellt...


Zitat (Heinz Wäscher @ 24.10.2015, 23:33) *
Ein einzelnes Verkehrszeichen, welches den Beginn einer Fußgängerzone anzeigt, wirkt halt manchmal nicht abschreckend genug. whistling.gif

NA aber dann gleich mit 2xZ267 "aufrüsten" finde ich doch etwas übertrieben...


OJ wavey.gif


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Frechdachs75
Beitrag 26.10.2015, 13:48
Beitrag #17280


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Und es gibt sie doch, die Tempo 10-Zonen. thread.gif




In Fulda gibt es auch VBB's mit Haltverbot.

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oscar_the_grouch
Beitrag 26.10.2015, 15:12
Beitrag #17281


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Zitat (Frechdachs75 @ 26.10.2015, 14:48) *
In Fulda gibt es auch VBB's mit Haltverbot auf der Fahrbahn


cool.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 27.10.2015, 08:13
Beitrag #17282


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Kann nicht sein, sonst würde der weiße Ford da nicht parken. thread.gif


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Explosiv
Beitrag 27.10.2015, 11:25
Beitrag #17283


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Wieso, der parkt, wie 9 von 10.....


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SeriousSam
Beitrag 27.10.2015, 17:22
Beitrag #17284


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Netzfund!

Mit beiläufigem Blick erkennbar? laugh2.gif

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rapit
Beitrag 27.10.2015, 18:06
Beitrag #17285


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Weiter hinten dann:
Rechts hinter der Hecke befindet sich eine große Wiese.


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MisterOJ
Beitrag 28.10.2015, 07:53
Beitrag #17286


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Zitat (rapit @ 27.10.2015, 18:06) *

ein Parkplatz für Fußlinge? unsure.gif
(also ein Wanderer-Rastplatz?)

Zitat (rapit @ 27.10.2015, 18:06) *
Weiter hinten dann:

Das Z250 ist doch wegen des vorher stehenden z239 überflüssig!


OJ


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masseur81
Beitrag 28.10.2015, 12:42
Beitrag #17287


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Wieso? Gehwege darf man zum Erreichen dahinterliegender Grundstücke überfahren. Und wenn da ein 314er-ähnliches Etwas auch noch dazu einlädt? Einzig und allein die unbeleuchtete Barriere könnte ein Spielverderber sein.
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rapit
Beitrag 28.10.2015, 13:02
Beitrag #17288


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teilweise reflektiert der rote Kram an den Pfosten sogar leicht.

So sieht's von oben aus.
Das einzige, was gegebenenfalls der Parkplatz sein könnte, ist die nordwestliche Wiese. Die aber mit Autos auch nicht auf anderen Wegen erreichbar ist. unsure.gif


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rapit
Beitrag 28.10.2015, 18:04
Beitrag #17289


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"Viele fragen sich, wie sie ins Parkhaus gelangen". blink.gif Eigentlich müsste man sich ja fragen, wie man am Parkhaus vorbei kommt.


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Heinz Wäscher
Beitrag 28.10.2015, 23:55
Beitrag #17290


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Ich spendiere ein Zeichen 314 mit Dach smartass.gif


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MisterOJ
Beitrag 29.10.2015, 01:04
Beitrag #17291


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Zitat (masseur81 @ 28.10.2015, 12:42) *
Wieso? Gehwege darf man zum Erreichen dahinterliegender Grundstücke überfahren.

überfahren (also QUERen) schon - nicht jedoch entlangfahren! no.gif

Zitat (masseur81 @ 28.10.2015, 12:42) *
Und wenn da ein 314er-ähnliches Etwas auch noch dazu einlädt?

Du meinst, das Z314-Blech hebt das Z239 auf?? blink.gif


Zitat (Heinz Wäscher @ 28.10.2015, 23:55) *

leicht offtopic.gif ich hab in den letzten Monaten wiederholt solch ein Schild - jedoch mit umgekehrtem Dach - gesehen: Also Synonym für eine Tiefgarage.
Solch ein zeichen war mir bis vor ca. 6...8 Monaten neu.

OJ


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rapit
Beitrag 29.10.2015, 09:37
Beitrag #17292


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Zitat (MisterOJ @ 29.10.2015, 01:04) *
wiederholt solch ein Schild - jedoch mit umgekehrtem Dach - gesehen

Du Schelm!

Sowas nicht mit Foto zu posten!


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Mitleser
Beitrag 29.10.2015, 09:44
Beitrag #17293


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Wenn man nicht nur Eisenbahn fährt, dann sind solche Tiefgaragenschilder doch seit mindestens 10 Jahre keine Neuigkeit mehr. thread.gif
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Kuli
Beitrag 29.10.2015, 09:58
Beitrag #17294


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Welchen Sinn sollte das haben? Es ist doch für den Fahrzeugführer irrelevant, ob es sich um ein Parkhaus oder eine Tiefgarage handelt think.gif
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rapit
Beitrag 29.10.2015, 09:58
Beitrag #17295


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@OJ kommt doch aus einem ganz kleinen Ort, da gibt es keine Tiefgaragen, nur Tunnel.


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masseur81
Beitrag 29.10.2015, 11:56
Beitrag #17296


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Zitat (MisterOJ @ 29.10.2015, 01:04) *
Zitat (masseur81 @ 28.10.2015, 12:42) *
Wieso? Gehwege darf man zum Erreichen dahinterliegender Grundstücke überfahren.

überfahren (also QUERen) schon - nicht jedoch entlangfahren! no.gif


Definiere bitte "quer" und "entlang". Für mich wäre der Gehweg an dieser Stelle 2m lang und 50m breit. whistling.gif
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Kuli
Beitrag 29.10.2015, 11:58
Beitrag #17297


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Zitat (masseur81 @ 29.10.2015, 11:56) *
Definiere bitte "quer" und "entlang". Für mich wäre der Gehweg an dieser Stelle 2m lang und 50m breit. whistling.gif
Entlang = Senkrecht zum Schild tongue.gif

Ich vermute, bei irgendwelchen Veranstaltungen wird die Wiese zum Parkplatz umfunktioniert, dafür kann der Poller entnommen oder umgeklappt werden.

Zeichen 239 wird dabei natürlich fachmännisch temporär ungültig gemacht (als ob thread.gif )

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masseur81
Beitrag 29.10.2015, 11:59
Beitrag #17298


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Zitat (rapit @ 28.10.2015, 18:04) *
"Viele fragen sich, wie sie ins Parkhaus gelangen". blink.gif Eigentlich müsste man sich ja fragen, wie man am Parkhaus vorbei kommt.


Interessant auch der Satz:
Zitat
Ein neues Hinweisschild sei aber nicht geplant. Es handele sich um ein privates VW-Parkhaus - ein öffentlicher Wegweiser sei nicht möglich.


blink.gif Soll das heißen, das Blauschild wurde von Privat so hingestellt? Da bring ich doch gleich §33 Abs.2 StVO ins Spiel.
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Kuli
Beitrag 29.10.2015, 12:01
Beitrag #17299


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Zitat (masseur81 @ 29.10.2015, 11:59) *
blink.gif Soll das heißen, das Blauschild wurde von Privat so hingestellt?
So kann man auch seine Einnahmen als Parkhausbesitzer steigern laugh2.gif
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ilam
Beitrag 29.10.2015, 12:03
Beitrag #17300


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Es sei denn, der hat ne "Brötchentaste" (X Minuten kostenlos). Dann hat er nur verdammt viel Verkehr in seiner Bude. laugh2.gif
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 07.09.2025 - 04:43