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> Gilt die StVO nicht für Rennradfahrer?, Abgesplittet aus "Kurioses im Straßenverkehr"
sigggi
Beitrag 26.05.2008, 12:34
Beitrag #101


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Zitat (Vernünftiger @ 26.05.2008, 14:23) *
Gegen ausreichend breite Schutzstreifen (der im Bild könnte ein solcher sein) habe ich persönlich jedoch nichts. Mein persönliche Meinung dazu: Lieber von allen Autos mit 1 Meter Abstand überholt werden als auf der Fahrbahn von jedem fünfzigsten Auto mit 10 cm Abstand.

Gruß,
V.


Ich halte solche Schutzstreifen für überflüssig. Wozu sollen sie gut sein? Das Verhalten in Fahrspuren ist in der StVO ausreichend geregelt.
In diesem Thema geht es um Behinderung, Beleidigung, Gefährdung u.s.w.. Das Bild in der FAZ zeigt wie es um die Wahrnehmung bestellt ist.


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Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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Vernünftiger
Beitrag 26.05.2008, 13:06
Beitrag #102


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Zitat (sigggi @ 26.05.2008, 14:34) *
Ich halte solche Schutzstreifen für überflüssig. Wozu sollen sie gut sein? Das Verhalten in Fahrspuren ist in der StVO ausreichend geregelt.
In diesem Thema geht es um Behinderung, Beleidigung, Gefährdung u.s.w.. Das Bild in der FAZ zeigt wie es um die Wahrnehmung bestellt ist.


Der folgende Text ist OT, handelt nicht vom Ursprungsthema sondern von Radstreifen.

Ich komme aus Berlin, hier werden in letzter Zeit viele Schutzstreifen angelegt. Manche sind eindeutig zu eng bemessen, das ist dann eine Verschlechterung. Auf diesen Wegen fahre ich noch unlieber als auf Bürgersteigradwegen. Die Vorteile liegen sicher im psychologischen Bereich, wobei ich das nicht als unwichtig erachten würde. Ziel einer sinnvollen Verkehrspolitik muss es ja sein, Menschen, die sich bisher nicht "getraut" haben, aufs Fahrrad zu bringen. Das wirkt sich positiv auf die Volkswirtschaft aus (weniger Rohstoffverbrauch = geringer steigende Preise) und auf den Verkehrsfluss (weniger Stau) sowie die Gesundheit. Bürgersteigradwege haben ja die Sicherheit bereits subjektiv stark erhöht und sicher auch zum steigenden Verkehrsanteil beigetragen. Dass deren Sicherheit objektiv katastrophal ist, weiss kaum jemand, weil es niemand öffentlich macht.

Meine Erfahrungen mit den ausreichend breiten Schutzstreifen sind hingegen überwiegend positiv. Autofahrer fahren schon von sich aus nicht mehr ganz rechts, fühlen sich also auch nicht von den Radfahrern gestört (meist ist das Behinderungsgefühl ja nur psychologisch). Selbst wenn der durchschnittliche Überholabstand oft zu gering ist, habe ich auf so einem Radstreifen noch nie einen 10-cm-Überholer erlebt. Auf normalen Fahrbahnen ist das bei mir ca. 1x im Jahr der Fall (weil ich nie ganz rechts fahre, sonst wäre es viel häufiger). Ermahnungen von Autofahrern - meist inhaltlich falsch, da ich mich an die Regeln halte - bleiben auf den Radstreifen weitgehend aus. Auf der Fahrbahn kann es schonmal vorkommen, dass ein Autofahrer wütend wird, weil er denkt, ich müsse auf dem Gehweg oder in 10 cm Abstand zu diesem fahren. Weiterer Aspekt: Falschparker und andere Radler kann ich fahrend überholen, ohne eine OWi zu begehen. Auf Gehwegradwegen undenkbar. Problematisch bleiben rechtsabbiegende Lastwagen. Zwar stehe ich eher hinter oder links neben ihnen, die meisten Radfahrer wissen aber um die Gefahr nicht. In Berlin gibt es einige wenige Straßen, wo der Geradeaus-Schutzstreifen links von den Rechtsabbiegern angeordnet ist.

Grundsätzlich gilt aber tatsächlich, dass Schutzstreifen im Idealfall unnötig sind und die Radfahrer vor (unfallstatistisch selten auftretenden) Gefahren schützen sollen, die alleine aus Fehlverhalten von Autofahrern herrühren. Radwege auf dem Bürgersteig sind generell unnötig und unsinnig. Bei Straßenneubauten würde ich mir wünschen, dass die rechte Fahrspur einfach ausreichend Breite hat.

Gruß,
V.
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Waldfee
Beitrag 26.05.2008, 13:48
Beitrag #103


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Ich gehöre zu der Kategorie "braver Bürger" und fahre so um die 7000km Renn- und Reiserad p.a.

Ich verstoße dann gerne gegen die Regeln, wenn:
- die Ampel mal wieder nicht auf Radler reagiert oder ich als Radler 5min warten muss
- Wenn der Radweg mal wieder voller Dreck ist oder voller Schlaglöcher (wer zahlt mir eigentlich die ganzen defekten Reifen, die durch die Verunreinigungen auf dem Radweg entstehen? Hier mal einen Mantel (35EUR), da mal wieder ein paar Schläuche (je 5EUR), wer zahlt mir das Zentrieren der Laufräder...)KEIN PKW Lenker würde den Umstand akzeptieren, das durch Verunreinigungen Fahrzeugdefekte entsteht.
- der Radweg zu schmal ist und man absteigen müsste, damit sich 2 Personen begegnen
- in Ortschaften, weil dort zu viele Beinahunfälle passieren(auch wenn man dann nur noch 20km/h fährt)
- der Radweg viel zu unsinnig kurz ist (Rekord hier im Gemeindegebiet: 100m)

bietet man mir über mehrere km auf meiner Seite straßenbegleitend einen guten Radweg (und es gibt richtig gute!), dann nehme ich den gerne an. Aber das, was hier in D oft als Radweg deklariert wird, ist eine Frechheit.

Ach ja: Schutzstreifen sind blöd und gefährlich.

Die Autofahrer hier haben eh einen an der Waffel (oder liegt das am BM Kennzeichen?)


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klausimausi
Beitrag 26.05.2008, 14:26
Beitrag #104


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Zitat (Waldfee @ 26.05.2008, 15:48) *
Ich verstoße dann gerne gegen die Regeln, wenn:
Es gibt auch ganz legale Gründe, einen Radweg zu verlassen/ignorieren.
  • Direktes Abbiegen (da hat erst letzten Freitag bei mir jemand gehupt, auf den Effe habe ich winkend verzichtet rolleyes.gif )
  • Unzumutbare Auffahrten
  • Falsche Ausgeschilderung (der Hit: Ein Lollie der quer zu Fahrtrichtung steht)
  • Der Radweg ist von Dosenfahrern zugestellt
  • Der linkseitige Radweg führt nur 100 Meter in meine Richtung
  • usw
whistling.gif
Gruß,
Klaus


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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Waldfee
Beitrag 26.05.2008, 14:30
Beitrag #105


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werft denen doch die Kusshand hinterher. Das ist viel besser biggrin.gif



@ Rennleitung: oder ist das auch eine Beleidigung?


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Helmi
Beitrag 26.05.2008, 18:50
Beitrag #106


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Nun ja, ein schöner Thread hat sich hier mal wieder aufgetan.


Halten wir fest - die Radwegebenutzungspflicht ist genau eine Verkehrsregel. Gegen diese eine Verkehrsregel verstoße ich gerne, auch andauernd.


Wenn ich mir anschaue, gegen wie viele verschiedene Regeln - und zwar nicht nur Verkehrsregeln, sondern elementare Menschenrechte - Autofahrer verstoßen und in welchem Ausmaß, dann ist mir das recht. Ich verstoße geschätzt als Autofahrer ebenfalls in wesentlich höherem Ausmaß gegen Verkehrsregeln und bin mir dessen bewusst, dass dadurch eine gewisse (abstrakte) Gefahrsteigerung ausgeht. Mit Tempo 60-70 innerorts fährt man nunmal gefährlicher, als mit Tempo 50. Deshalb erlaube ich es mir, auf Radwege zu pfeifen, Ein Verstoß, der sogar noch die Verkehrssicherheit erhöht, das ist quasi was fürs gute Gewissen.


Ja, es ist ein großes Problem mit den Radwegen und es ist sehr interessant (=traurig), dass unsere Polizisten da ihr Lieblingsbetätigungsgebiet gefunden zu scheinen haben.

Heute morgen ist eine Ampel an einer vier-/fünfstreifigen Hauptverkehrsstraße ausgefallen. Die Kreuzung wurde von zwei Beamten geregelt.

Natürlich musste mich die Beamtin, die vor/neben meiner Fahrbahn stand (die Straße ist an der Stelle zwei-dreibahnig wegen einer altertümlichen Bahnunterführung) an die Radwegebenutzungspflicht erinnern (sie hat das Zauberwort auch genau so ausgesprochen).

"Kostet 10 Euro." Ich dachte ja, es würde 20 kosten, habe aber nur milde gelächelt und bin nach Verkehrsfreigabe in meiner Richtung von dannen. Hübsch war das Mädel. Hübsch und leider so verdorben. Zeit, mich zu verwarnen hatte sie leider (=zum Glück) nicht.

Wieso stellen die zwei sich nicht mal an diese Straße und halten jeden, der nicht in einer Gefahrensituation hupt (sind die meisten), oder schneller als 50 km/h fährt, an und verwarnen ihn mit dem vorgesehenen Geldbetrag? Oder jemanden, der nicht richtig blinkt? Nein, auf dem armen Radfahrer muss rumgehackt werden.

Der Radweg ist an der Unterführung übrigens trotz äußerster Gefährlichkeit (Lindwurmstraße - gefährlichster Radweg Münchens) mit Blaulolli als benutzungspflichtig beschildert, dazu kommen große Schilder mit roter Schrift "Radfahrer Schrittgeschwindigkeit fahren" und "auf Fußgänger achten".
Zwischen der Abgrenzung von der Fahrbahn (Geländer) links und Mauer rechts sind gerademal ~2 Meter und das bei einem stark von Fußgängern und Radfahrern frequentierten Straßenabschnitt, wo die Kfz-Dichte aber gerademal so stark ist, dass ein Fahrstreifen je Richtung ausreicht.
Hier herrscht noch das verkehrsplanerische Denken der 1930er Jahre vor, es wird Zeit für eine Denk-Modernisierung.


Helmi



Zitat (Arthur Dent @ 26.05.2008, 14:15) *
Übrigens: Das AgO mich mal jemand angehupt hat, um sein Überholen anzukündigen hab ich zumindes so selten erlebt, daß ich mich nicht dran erinnern kann.
Das ist bei Radfahrern auch nicht notwendig, die hören einen. Ausnahme vielleicht eine Rennradlergruppe.

Bei Autofahrern ist es dagegen notwendig, vor allem, wenn man eine Kolonne überholt, denn ohne zu gucken ausscheren macht so mancher schon mal. Ich hupe beim Kolonnenüberholen deshalb immer.

Zitat (Vernünftiger @ 25.05.2008, 19:06) *
Radfahrer, die sich primitiv verhalten (Stinkefinger) erschweren Normalradlern das Leben. Radfahrer, die Regeln einhalten, tun dies nicht.
Radfahrer, die auf alles flüchten, was nur irgendwie für sie erlaubt ist (oder gar nicht erlaubt - Gehweg), erschweren mir als Fußgänger das Leben.
q.e.d.
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cheffe
Beitrag 26.05.2008, 19:02
Beitrag #107


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Zitat (Helmi @ 26.05.2008, 19:50) *
Der Radweg ist an der Unterführung übrigens trotz äußerster Gefährlichkeit (Lindwurmstraße - gefährlichster Radweg Münchens) mit Blaulolli als benutzungspflichtig beschildert, dazu kommen große Schilder mit roter Schrift "Radfahrer Schrittgeschwindigkeit fahren" und "auf Fußgänger achten".

Oh ja, die Stelle kenne ich. Wenn ich mit dem Rad da lang fahre, komme ich nie im Traum auf die Idee, diesen "Radweg" zu benutzen. Der ist wirklich lebensgefährlich, es sei denn man schiebt sein Rad da durch.


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Leben und leben lassen....

Ich weiß, daß ich nichts weiß. (Sokrates)
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studpeterle
Beitrag 27.05.2008, 20:50
Beitrag #108


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Zitat (sigggi @ 26.05.2008, 12:55) *
Du meinst also wer hupt hat automatisch Recht. Die Vorstellung, dass die zwei Radfahrer eventuell zu ihrer eigenen Sicherheit nebeneinander gefahren sind weil sie sonst andauernd mit zu geringen Seitenabstand überholt werden, kommt dir nicht.

Nein, ich glaube das hat er nicht gemeint!
Zu dem zu geringen Sicherheitsabstand kenne ich einen Trick: Ich fahre von Anfang an nicht komplett rechts, sondern lasse ca. 1m Straße rechts neben mir. Wenn ich dann höre, dass ein Fahrzeug unmittelbar hinter mir ist, fahre ich ganz rechts. So halten die Überholenden automatisch den richtigen Sicherheitsabstand! wavey.gif
Ich bissl miteinander wird doch wohl noch möglich sein! crybaby.gif


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Lupfi
Beitrag 27.05.2008, 21:27
Beitrag #109


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Zitat (studpeterle @ 27.05.2008, 22:50) *
Zu dem zu geringen Sicherheitsabstand kenne ich einen Trick: Ich fahre von Anfang an nicht komplett rechts, sondern lasse ca. 1m Straße rechts neben mir.


Das ist nicht nur ein Trick, sondern allgemein ratsam.

Zitat
Wenn ich dann höre, dass ein Fahrzeug unmittelbar hinter mir ist, fahre ich ganz rechts. So halten die Überholenden automatisch den richtigen Sicherheitsabstand!


Warum? Warum sollte ich den Abstand zu rechts parkenden Fahrzeugen verringern, nur weil mich jemand überholen möchte. Gehen dadurch weniger Autotüren plötzlich vor einem auf? Und wann ziehe ich wieder ein Stück nach links, muss ich mich dafür erst nochmal umgucken, ob da nicht noch ein Auto kommt? Warum also dieses unnötige Riskio in Kauf nehmen. think.gif


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"Auch das Parken auf Radwegen werde abends nicht geahndet, weil eine Gefährdung zu der ruhigen Tageszeit nicht mehr zu befürchten ist." (Klasse sowas!)
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studpeterle
Beitrag 27.05.2008, 21:30
Beitrag #110


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An einer Bundesstraße über Land stehen selten reihenweise Autos hintereinander, oder? wink.gif


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Bonsai-Brummi
Beitrag 27.05.2008, 21:31
Beitrag #111


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Zitat (Lupfi @ 27.05.2008, 22:27) *
... nur weil mich jemand überholen möchte. Gehen dadurch weniger Autotüren plötzlich vor einem auf?

Wie kommt's eigentlich, daß zwischen Ampelstau und Parkreihe von keiner Seite jemals Türen aufgehen? rolleyes.gif

lg
c.s.
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Kolbenfeder
Beitrag 27.05.2008, 21:39
Beitrag #112


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Egal wie 1- 2 Radfahrer auf der Fahrbahn hintereinnander oder nebeneinander fahren , ich bin der Meinung nur wenn die Fahrspur/halbe Straßenseite breiter als 4,7m ist kann und darf ein Kraftfahrer nur überholen wenn KEIN Gegenverkehr vorhanden ist.

Auch mit der Konsequenz mal 1km = 3min hinter auch nur EINEM Radler herfahren zu müssen.

Als langsamer Verkehrsteilnehmer nötigenfalls anderen durch Anhalten am rechten Rand das Überholen/Passieren zu ermöglichen ist keine Pflicht für alle 5s oder nur EINZELNE Nachfolger!!
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studpeterle
Beitrag 27.05.2008, 21:40
Beitrag #113


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Das liegt vielleicht daran, dass man dort nur sehr langsam vorbei fährt. think.gif


Da war wohl wer schneller. Meine Aussage bezog sich auf Bonsai-Brummi.


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Lupfi
Beitrag 27.05.2008, 21:54
Beitrag #114


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 27.05.2008, 23:31) *
Zitat (Lupfi @ 27.05.2008, 22:27) *
... nur weil mich jemand überholen möchte. Gehen dadurch weniger Autotüren plötzlich vor einem auf?

Wie kommt's eigentlich, daß zwischen Ampelstau und Parkreihe von keiner Seite jemals Türen aufgehen? rolleyes.gif

lg
c.s.


Kann ich nicht bestätigen. Ich habe schon so manchen Schlenker hinlegen müssen, weil ich auf einen Radfahrstreifen gezwängt werde und an der Parkreihe tatsächlich eine Autotür geöffnet wird. Wer weiß, vielleicht hat derjenige vorher noch sein Handygespräch geführt oder auf jemanden gewartet und steigt erst dann aus seinem Auto. Und nein, dass ist mir nicht nur 1 oder 2 Mal passiert.


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Arthur Dent
Beitrag 27.05.2008, 22:01
Beitrag #115


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 27.05.2008, 22:31) *
Wie kommt's eigentlich, daß zwischen Ampelstau und Parkreihe von keiner Seite jemals Türen aufgehen? rolleyes.gif
*gähn* das Thema hatten wir doch schon 12.684 mal.


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10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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Nerari
Beitrag 28.05.2008, 08:39
Beitrag #116


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Zitat (Arthur Dent @ 27.05.2008, 23:01) *
das Thema hatten wir doch schon 12.684 mal.


Das ursprüngliche Thema dieses Threads (Radfahrer und ihr Verhältnis zur StVO) kommt mir auch nicht ganz unbekannt vor whistling.gif

Was mich immer wieder verblüfft (oder auch nicht) ist u.a.:
- dass, obwohl diese Diskussionen doch i.d.R. recht fruchtlos verlaufen, immer wieder so ausgiebige Diskussionen entstehen blink.gif
- dass jeder, der in seiner Freizeit ein bisserl mit dem Radel rumgondelt meint, die Probleme, die dem zügigen Alltagsradler entstehen, kompetent beurteilen zu können crybaby.gif (Meine Frau kann auch nicht verstehen, wieso ich viele Radwege nich für wirklich gut halte.

Frage hierzu: Haltet diejenigen es wirklich für einen Zufall,
dass nahezu jeder hier aufschlagende Alltagsradler, der mehrere tausend km im Jahr abspult, sich über Radverkehrsanlagen beschwert,
dass nahezu jeder hier aufschlagende Altagsradler zig Fälle kennt, in denen Radfahrer im Vergleich zu den dort fahrenden KFZ-Lenkern (extrem) benachteiligt werden,
dass nahezu jeder hier aufschlagende Alltagsradler sich auf der Fahrbahn, wo Fahrzeuge grundsätzlich hingehören, besser aufgehoben fühlt als auf den extra für sie für teures Geld gebauten Radwegen?

Klar kann man es sich leicht machen, und diesen (Alltags-)Radlern grundsätzlich ein gestörtes Verhältnis zur StVO vorwerfen. Weil sie es ja sind, die mutwillig einfach die StVO missachten. Müssen sich ja nur dran halten thread.gif

Man könnte sich ja auch mal überlegen, worin sich so ein "gestörtes" Verhältnis begründet. Man könnte z.B. auf die Idee kommen, dass Alltagsradler durch Verkehrsplaner, die StVO und die zugehörigen Ausführungs- und Bauvorschriften wirklich benachteiligt werden, so dass ein vernünftiges Vorwärtskommen auf bestimmten Strecken einfach nicht möglich ist.
Ich sags mal so: Die KFZ-Verkehrslobby würde sich das, was Radfahrern i.d.R. als "extra für sie füe teures Geld gebauten" zugemuteten Strecken geboten wird, nicht wirklich lange als Standard gefallen lassen whistling.gif .

Die StVO stammt in weiten Teilen und von ihrem Grundtenor her noch aus einer Zeit, in der das Auto das Maß aller Dinge im Verkehr war. Und das ist es, auch hier im VP, für einige leider immer noch. Denkt man doch z.B. an die Aussage und Einstellung, dass Radfahrer, die auf der Fahrbahn fahren, den Verkehr behindern würden.

Gruß
Nerari
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sigggi
Beitrag 28.05.2008, 09:08
Beitrag #117


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Zitat (Nerari @ 28.05.2008, 10:39) *
Man könnte sich ja auch mal überlegen, worin sich so ein "gestörtes" Verhältnis begründet. Man könnte z.B. auf die Idee kommen, dass Alltagsradler durch Verkehrsplaner, die StVO und die zugehörigen Ausführungs- und Bauvorschriften wirklich benachteiligt werden, so dass ein vernünftiges Vorwärtskommen auf bestimmten Strecken einfach nicht möglich ist.

Das Unterstelle ich den Verkehrspolitikern schon lange. In Deutschland werden Radverkehrsanlagen bewusst so angelegt um das Rad als vollwertiges Verkehrsmittel auszubremsen. Ganz deutlich daran zu erkennen dass man eine Benutzungspflicht braucht damit man Radfahrer per Gesetzt zwingen kann so etwas zu benutzen.

Zitat (Nerari @ 28.05.2008, 10:39) *
Die StVO stammt in weiten Teilen und von ihrem Grundtenor her noch aus einer Zeit, in der das Auto das Maß aller Dinge im Verkehr war. Und das ist es, auch hier im VP, für einige leider immer noch. Denkt man doch z.B. an die Aussage und Einstellung, dass Radfahrer, die auf der Fahrbahn fahren, den Verkehr behindern würden.

Diese Meinungsmache wird ja täglich durch Presse, Werbung, Polizeiberichterstattung und Gerichtsurteile geschürt.
Darum hat die Verkehrspolitik ja auch so ein leichtes Spiel und kann mit Radfahrern ganz nach belieben umspringen.

Der einzige Lichtblick sind wohl die steigenden Spritpreise. Immer mehr Leute steigen aufs Rad um und immer mehr Gelegenheitsradler werden zum Vielfahradler.
Das bringt natürlich diese "egoistischen" Vielradlereigenschaften mit sich wie zügige Fahrweise, den Wunsch schnell und sicher von A nach B zu kommen. Eigenschaften die man bis heute nur Kraftfahrzeugführern zugsteht. Dann kommt irgendwann die Überzeugung sich nicht durch Massnahmen in Lebensgefahr zu bringen zu lassen, auch wenn diese Massnahmen gesetzlich angeordnet sind.
Irgendwann wird die Anzahl der Menschen dann einfach zu gross die sich das nicht mehr gefallen lassen wollen.


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Kolbenfeder
Beitrag 28.05.2008, 09:39
Beitrag #118


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Brauchbare Radwegkriterien für eine Benutzungsplicht:

1. Ausbaugeschwindigkeit betreff Fahrbahnbeschaffenheit, Radien und Sichtverhältnissen zu mindestens 95% der Streckenlänge auf 30km/h oder höher.
2. Für Kreuzungsbauwerke mit Lichtsignalanlagen ein Passieren oder beliebiges Abbiegen in nicht mehr Ampelzyklen als auch für den Kraftverkehr!
3. Einseitige Überlandradwege entweder soweit straßenabseits oder durch immergrüne Blendschutzhecken so abgetrennt daß Radfahrer nicht durch asymetrisches Fahrlicht von KFZ geblendet werden.
4. Abschaffen der Ausnahmen für Mindestbreiten, zwingend die derzeitigen Sollvorschriften oder Empfehlungen als Minimum.
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studpeterle
Beitrag 28.05.2008, 14:32
Beitrag #119


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Zitat (sigggi @ 28.05.2008, 11:08) *
Das Unterstelle ich den Verkehrspolitikern schon lange. In Deutschland werden Radverkehrsanlagen bewusst so angelegt um das Rad als vollwertiges Verkehrsmittel auszubremsen. Ganz deutlich daran zu erkennen dass man eine Benutzungspflicht braucht damit man Radfahrer per Gesetzt zwingen kann so etwas zu benutzen.

Warum glaubst du sollte die Verkehrspolitik so etwas wollen?

Zitat (Kolbenfeder @ 28.05.2008, 11:39) *
1. Ausbaugeschwindigkeit betreff Fahrbahnbeschaffenheit, Radien und Sichtverhältnissen zu mindestens 95% der Streckenlänge auf 30km/h oder höher.
2. Für Kreuzungsbauwerke mit Lichtsignalanlagen ein Passieren oder beliebiges Abbiegen in nicht mehr Ampelzyklen als auch für den Kraftverkehr!
3. Einseitige Überlandradwege entweder soweit straßenabseits oder durch immergrüne Blendschutzhecken so abgetrennt daß Radfahrer nicht durch asymetrisches Fahrlicht von KFZ geblendet werden.
4. Abschaffen der Ausnahmen für Mindestbreiten, zwingend die derzeitigen Sollvorschriften oder Empfehlungen als Minimum.

Das wäre schön! clapping.gif yes.gif


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Janus
Beitrag 28.05.2008, 15:41
Beitrag #120


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Zitat (sigggi @ 28.05.2008, 10:08) *
Zitat (Nerari @ 28.05.2008, 10:39) *
Man könnte z.B. auf die Idee kommen, dass Alltagsradler durch Verkehrsplaner, die StVO und die zugehörigen Ausführungs- und Bauvorschriften wirklich benachteiligt werden, so dass ein vernünftiges Vorwärtskommen auf bestimmten Strecken einfach nicht möglich ist.
Das Unterstelle ich den Verkehrspolitikern schon lange. In Deutschland werden Radverkehrsanlagen bewusst so angelegt um das Rad als vollwertiges Verkehrsmittel auszubremsen.
Ich seh das eher so, dass das Ziel der Verkehrspolitik und -planung eher ist, mehr Leute zum Umstieg von KFZ auf Fahrrad zu bekommen. Und diese Zielgruppe der ahnungslosen Angsthasen will nunmal Radwege haben... bzw. es wurde ihnen ja jahrzehntelang eingeredet, dass solche nötig seien.
Auf den Radwegen erfahren die aA dann, wie gefährlich das Fahren darauf ist, und fordern konsequenterweise noch mehr Radwege, um vor den bösen Autos geschützt zu werden, weil sie ja nicht merken, wo das wirkliche Problem liegt. Oder sie steigen wieder auf's Auto um. Nur in seltenen Fällen kommt es zur Erkenntnis, dass die Gefahren aus schwachsinniger Verkehrsführung herrühren.


~ Janus


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Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht.
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sigggi
Beitrag 28.05.2008, 17:52
Beitrag #121


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Zitat (Janus @ 28.05.2008, 17:41) *
Zitat (sigggi @ 28.05.2008, 10:08) *
Das Unterstelle ich den Verkehrspolitikern schon lange. In Deutschland werden Radverkehrsanlagen bewusst so angelegt um das Rad als vollwertiges Verkehrsmittel auszubremsen.
Ich seh das eher so, dass das Ziel der Verkehrspolitik und -planung eher ist, mehr Leute zum Umstieg von KFZ auf Fahrrad zu bekommen. Und diese Zielgruppe der ahnungslosen Angsthasen will nunmal Radwege haben... bzw. es wurde ihnen ja jahrzehntelang eingeredet, dass solche nötig seien.
Auf den Radwegen erfahren die aA dann, wie gefährlich das Fahren darauf ist, und fordern konsequenterweise noch mehr Radwege, um vor den bösen Autos geschützt zu werden, weil sie ja nicht merken, wo das wirkliche Problem liegt. Oder sie steigen wieder auf's Auto um. Nur in seltenen Fällen kommt es zur Erkenntnis, dass die Gefahren aus schwachsinniger Verkehrsführung herrühren.
~ Janus


Die Aufgabe von Experten ist es die Menschen auf eine obejektive Basis zu bringen.
Den Rauchern zu sagen, dass Rauchen gefährlich ist.
Den Alkoholikern zu sagen, dass Saufen gefährlich ist.
u.s.w.
u.s.w.
Nur bei Radwegen schlägt man genau den entgegengesetzten Weg ein. Trotz aller Studien die bis jetzt immer belegt haben, dass Radwege das Unfallrisiko für Radfahrer erhöhen zwingt man Radfahrer dazu diese zu benutzen und redet ihen auch noch ein, dass sie dort sicherer sind.

Damm müsste man den Alkoholikern auch sagen: "Sauft doch wenn ihr euch dabei besser fühlt".

Warum in Deutschland so verfahren wird?? Könnte eventuell etwas damit zu tun haben, dass es in Deutschland ein paar Kleinbetriebe gibt die Autos bauen.


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studpeterle
Beitrag 28.05.2008, 18:52
Beitrag #122


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Zitat (Janus @ 28.05.2008, 17:41) *
Ich seh das eher so, dass das Ziel der Verkehrspolitik und -planung eher ist, mehr Leute zum Umstieg von KFZ auf Fahrrad zu bekommen. Und diese Zielgruppe der ahnungslosen Angsthasen will nunmal Radwege haben... bzw. es wurde ihnen ja jahrzehntelang eingeredet, dass solche nötig seien.

So sehe ich das auch! Die Politik bemüht sich, aber neue Straßen sind publikumswirksamer als neue Radwege.

Zitat (sigggi @ 28.05.2008, 19:52) *
Trotz aller Studien die bis jetzt immer belegt haben, dass Radwege das Unfallrisiko für Radfahrer erhöhen zwingt man Radfahrer dazu diese zu benutzen und redet ihen auch noch ein, dass sie dort sicherer sind.

Die Statistiken kenne ich auch! Einen Hacken hat die Sache aber:
Während auf der Straße fast nur "Radfahrprofis" fahren, fährt auf Radwegen jeder "Amateur". Will sagen, die auf der Straße Rad fahrenden Menschen sind nicht die gleichen Menschen wie die, die auf dem Radweg fahren. Ergo: Die Statistik vergleicht zwei unterschiedliche Grundgesamtheiten und ist damit schlichtweg nicht aussagefähig.

Ein Beispiel:
Nur weil teure Autos in weniger tödliche Unfälle verwickelt sind, heißt das nicht das nun die Parole ausgegeben werden kann: "Macht die Autos teurer, dann gibt es weniger tödliche Verkehrsunfälle!"

Zitat (sigggi @ 28.05.2008, 19:52) *
Warum in Deutschland so verfahren wird?? Könnte eventuell etwas damit zu tun haben, dass es in Deutschland ein paar Kleinbetriebe gibt die Autos bauen.

Dir ist aber schon klar, dass die Gesamtheit des Autoverkehrs Verluste verursacht, oder? Infrastruktur, Lärmschutz, Flächenversiegelung, Luftverschmutzung, Flächenverbrauch,...wavey.gif


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Arthur Dent
Beitrag 28.05.2008, 19:09
Beitrag #123


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Zitat (studpeterle @ 28.05.2008, 19:52) *
Die Statistiken kenne ich auch! Einen Hacken hat die Sache aber:
Während auf der Straße fast nur "Radfahrprofis" fahren, fährt auf Radwegen jeder "Amateur". Will sagen, die auf der Straße Rad fahrenden Menschen sind nicht die gleichen Menschen wie die, die auf dem Radweg fahren. Ergo: Die Statistik vergleicht zwei unterschiedliche Grundgesamtheiten und ist damit schlichtweg nicht aussagefähig.
Nein, es ist dieselbe Grundgesamtheit. Es gibt z.B. vohrher/nachher Vergleiche, wonach nach Einrichtung eines radweges die Unfallzahlen stiegen, bei annähernd gleicher Anzahl Radfahrer. Es gibt keinen Hinweis darauf, daß sich das radfahrende Klientel geändert hätte.


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Trucker
Beitrag 28.05.2008, 20:03
Beitrag #124


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Es sind Jetzt 3Seiten Von unseren Fahrradactivisten blabla geschrieben worden aber KEINER unsere Fahrradexperten hat die Ausgangsfrage Beantwortet sondern nur versucht sich und die anderen Radfahrer in Schutz zu nehmen und irgendwelche Entschuldigungen zu suchen,Ein altes Sprichwort sagt wer sich verteidigt klagt sich an shutup.gif .Also Nochmal: Gilt die StVO nicht für Radfahrer?

zu beginn dieses Threads wurde ich gefragt warum Popcorn und Grill weil es in Allen Radfahrerthread so läuft:Sprich Radfahrer machen immer alles richtig und wenn sie mal etwas falsch machen zeigen sie sofort mit dem Finger auf die Bösen anderen Verkehrsteilnehmer.


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Beitrag 28.05.2008, 20:07
Beitrag #125


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Zitat (Trucker @ 28.05.2008, 21:03) *
zu beginn dieses Threads wurde ich gefragt warum Popcorn und Grill

Sind die Steaks denn jetzt fertig? wavey.gif


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Arthur Dent
Beitrag 28.05.2008, 20:11
Beitrag #126


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Zitat (Trucker @ 28.05.2008, 22:03) *
Gilt die StVO nicht für Radfahrer
Doch, natürlich gilt die StVO für Radfahrer. Für meine Person kann ich sagen, daß ich auch so gut wie es geht bemüht bin, mich an die StVO zu halten. Darüber hinaus kann festgestellt werden, das es Radfahrer gibt, die sich nicht an die StVO halten, genau so, wie es Kraftfahrer oder Fußgänger gibt, die sich nicht an die StVO halten.

Die implizierte Ansicht, das Radfahrer besonders oft gegen die StVO verstoßen, teile ich hingegen nicht. Auch nicht die Ansicht, das Verstöße von Radfahrern andere VT stärker beeinträchtigen, als die Verstöße von nicht-Radfahrern.


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Trucker
Beitrag 28.05.2008, 20:13
Beitrag #127


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scarey.gif yahoo.gif wie hättest du gerne Rare /Medium oder Welldon


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sigggi
Beitrag 28.05.2008, 20:16
Beitrag #128


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Zitat (Trucker @ 28.05.2008, 22:03) *
Ein altes Sprichwort sagt wer sich verteidigt klagt sich an shutup.gif .Also Nochmal: Gilt die StVO nicht für Radfahrer?


Klar doch.
Doch es gibt noch ein Recht was dies alles in den Schatten stellt. Das ist das Recht auf Unversehrtheit. Wenn mir diese Recht durch illegale Radwege verwehrt wird, dann kann ich so etwas nicht benutzen.


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Kolbenfeder
Beitrag 28.05.2008, 20:17
Beitrag #129


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@ Trucker

1. Die STVO gilt auch für Fahrrdfahrer.
2. Wenn Radfahrer gegen die Vorschrift Radwegbenutzungspflicht verstossen ( gilt ja nicht absolut ) , selbst dann gilt die STVO auch betreff Überholen nur mit sicheren Seitenabstand und das Nebeneinanderfahren ist nur dann verboten wennDADURCH übrige Verkehrsteilnehmer am korrekten Überholen behindert werden. Da bei weniger als 4,7m Fahrspurbreite zum Überholen immer eine 2. Richtungsfahrbahn oder die Gegenspur benötigt wird ist Nebeneinanderfahren nur auf sehr schmalen Straßen verboten.
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Q-Treiberin
Beitrag 28.05.2008, 20:18
Beitrag #130


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Zitat (Trucker @ 28.05.2008, 21:13) *
scarey.gif yahoo.gif wie hättest du gerne Rare /Medium oder Welldon

Rare/Medium, so dass ich vielleicht noch den Rest-Puls fühlen kann... wavey.gif Dazu ein bisschen Fladenbrot mit Kräuterbutter und einen Schlag Kartoffelsalat... rolleyes.gif


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Trucker
Beitrag 28.05.2008, 20:23
Beitrag #131


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Zitat (Arthur Dent @ 28.05.2008, 21:11) *
Doch, natürlich gilt die StVO für Radfahrer. Für meine Person kann ich sagen, daß ich auch so gut wie es geht bemüht bin, mich an die StVO zu halten. Darüber hinaus kann festgestellt werden, das es Radfahrer gibt, die sich nicht an die StVO halten, genau so, wie es Kraftfahrer oder Fußgänger gibt, die sich nicht an die StVO halten.

Die implizierte Ansicht, das Radfahrer besonders oft gegen die StVO verstoßen, teile ich hingegen nicht. Auch nicht die Ansicht, das Verstöße von Radfahrern andere VT stärker beeinträchtigen, als die Verstöße von nicht-Radfahrern.

Heute auf dem Weg nach Hause Quer durch HH Gab es an Sünden Alles Vom Telefonieren über Geisterradler,Rotradler und der Hit zum schluss 5 Rennradler auf der A25 zwischen Curslack und Geesthacht. ranting.gif
@Arthur Dent dein letzter Satz bestätigt meinen Post Radfahrer Machen keine Fehler und wenn sind die Fehler anderer VT doch viel schlimmer

Aber da hier nix neues kommt EOD

@ Q-treiberin kommt laugh2.gif


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Q-Treiberin
Beitrag 28.05.2008, 20:27
Beitrag #132


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Zitat (Trucker @ 28.05.2008, 21:23) *
Aber da hier nix neues kommt EOD

@ Q-treiberin kommt laugh2.gif

Bin schon unterwegs, nicht dass die Steaks kalt werden... wavey.gif


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Arthur Dent
Beitrag 28.05.2008, 20:32
Beitrag #133


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Zitat (Trucker @ 28.05.2008, 22:23) *
Heute auf dem Weg nach Hause Quer durch HH Gab es an Sünden Alles Vom Telefonieren über Geisterradler,Rotradler und der Hit zum schluss 5 Rennradler auf der A25 zwischen Curslack und Geesthacht. ranting.gif
Heute auf dem Weg zum Waschsalon (keine 800 Meter): Ca. 10 KFZ, die ohne Blinken abbogen. ca. 6 KFZ, wo der Fahrer telefonierte, 2, die noch schnell bei "spät-dukel-gelb" über die Ampel huschten und 3 KFZ, die beim Abbiegen nicht auf Fußgänger achteten. Dazu kommen grob geschätzt ca. 100-200 Falschparker auf dem Weg und in den Seitenstraßen, die ich einsehen konnte. Und nun? Wer hat nun "recht"?

Zitat
Radfahrer Machen keine Fehler und wenn sind die Fehler anderer VT doch viel schlimmer
Ich habe weder das eine noch das andere behauptet.


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trubby
Beitrag 28.05.2008, 20:34
Beitrag #134


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Tja, Trucker,

es ist halt wie immer im Straßenverkehr - behindern tun immer nur die anderen ... wink.gif

Zur Ausgangsfrage:
Es ist immer noch zu klären, ob der schönste aller Radwege denn wirklich so toll war, ob er benutzungspflichtig war und ob JTH die Radfahrer hätte überholen können, wenn sie nicht nebeneinander gefahren wären, sprich, ob dort überhaupt ein Verstoß gegen die StVO durch die RRler vorlag.

Die Aussage von JTH
Zitat (JTH @ 25.05.2008, 12:44) *
Grundsätzlich haben Radfahrer - jawohl auch Rennradfahrer - den vorhandenen Radweg zu benutzen, denn genau dafür wurden sie für teures Geld gebaut. Auf Straßen haben sie einzeln hintereinander zu fahren. Ich weiß nicht warum sich die Rennradfahrer einbilden, Sonderrechte zu haben.

mag ja seiner StVO entsprechen, aber nicht der StVO.

Insofern:
Für Rennradfahrer gilt die StVO von JTH nicht. (Andere müssen sich auch nicht dran halten.)
Zufrieden?

Wie war denn die Grillparty? In dem Thema hier war's ja eher langweilig ...

Grüße,
André


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Und ich saß da und sah, das es schlimm war. Da hörte ich eine Stimme, die sprach: "Lächle, denn es könnte schlimmer kommen!"
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Q-Treiberin
Beitrag 28.05.2008, 20:35
Beitrag #135


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Zitat (trubby @ 28.05.2008, 21:34) *
Wie war denn die Grillparty? In dem Thema hier war's ja eher langweilig ...

Wieso "war"? Die geht grade los... rolleyes.gif


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Trucker
Beitrag 28.05.2008, 20:36
Beitrag #136


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Zitat (Kolbenfeder @ 28.05.2008, 21:17) *
@ Trucker

1. Die STVO gilt auch für Fahrrdfahrer.
2. Wenn Radfahrer gegen die Vorschrift Radwegbenutzungspflicht verstossen ( gilt ja nicht absolut ) , selbst dann gilt die STVO auch betreff Überholen nur mit sicheren Seitenabstand und das Nebeneinanderfahren ist nur dann verboten wennDADURCH übrige Verkehrsteilnehmer am korrekten Überholen behindert werden. Da bei weniger als 4,7m Fahrspurbreite zum Überholen immer eine 2. Richtungsfahrbahn oder die Gegenspur benötigt wird ist Nebeneinanderfahren nur auf sehr schmalen Straßen verboten.

Siehe mein Beispiel Brücke Zeichen 254 und 259 Auf der Brücke Überholverbot durchgezogene Linie


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Gruß Werner



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trubby
Beitrag 28.05.2008, 20:42
Beitrag #137


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@Trucker: Und, was willst du damit sagen? think.gif

Grüße,
André


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Trucker
Beitrag 28.05.2008, 20:43
Beitrag #138


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Was haben Rennradfahrer auf dieser Brücke zu suchen.Und auf der A 25


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Hane
Beitrag 28.05.2008, 20:56
Beitrag #139


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Trucker, wie legst Du am liebsten eine gewisse Strecke zurück (alltäglich, nicht sonntäglich), was erwartest Du also vom Verkehr?

Was leistet dafür die Straßenverkehrsordnung und für wen?


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tessarakt
Beitrag 28.05.2008, 20:59
Beitrag #140


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Zitat (sigggi @ 28.05.2008, 22:16) *
Zitat (Trucker @ 28.05.2008, 22:03) *
Ein altes Sprichwort sagt wer sich verteidigt klagt sich an shutup.gif .Also Nochmal: Gilt die StVO nicht für Radfahrer?


Klar doch.
Doch es gibt noch ein Recht was dies alles in den Schatten stellt. Das ist das Recht auf Unversehrtheit. Wenn mir diese Recht durch illegale Radwege verwehrt wird, dann kann ich so etwas nicht benutzen.


Im übrigen gilt die StVO auch für Straßenverkehrsbehörden.

Zitat (Trucker @ 28.05.2008, 22:43) *
Was haben Rennradfahrer auf dieser Brücke zu suchen.


Was haben sie denn IYO nicht auf dieser Brücke zu suchen (um welche geht es überhaupt)? Wie ist die Straße gewidmet, die über diese Brücke führt?
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trubby
Beitrag 28.05.2008, 21:00
Beitrag #141


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Zitat (Trucker @ 28.05.2008, 21:43) *
Was haben Rennradfahrer auf dieser Brücke zu suchen.


Streng nach StVO nichts. Und über den Grund, warum sie dort anscheinend vermehrt anzutreffen sind, kann ich nur mutmaßen. Aber das haben andere hier auch schon getan - muß ich also nicht wiederholen.

Da verstoßen also ein paar Rennradfahrer gegen eine Regel. Und? Das passiert doch ständig und überall im Straßenverkehr. Bei Rennradfahrern, bei Sonntagsradlern, bei Autofahrern und wohl auch bei Truckern. Da wird mal ein bisschen zu schnell gefahren, im Halteverbot geparkt, bei Gelb noch schnell beschleunigt, bei Rot über die Ampel gegangen. Bei manchen Verstößen entstehen gefährliche Situationen oder es werden gar Unfälle verursacht, andere Verstöße kosten uns vielleicht (wenn überhaupt) nur ein müdes Lächeln.

Warum sind die Rennradfahrer auf der Brücke eigentlich so ein Ärgernis für dich?

Grüße,
André


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studpeterle
Beitrag 28.05.2008, 23:39
Beitrag #142


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Zitat (Arthur Dent @ 28.05.2008, 21:09) *
Es gibt z.B. vohrher/nachher Vergleiche, wonach nach Einrichtung eines radweges die Unfallzahlen stiegen, bei annähernd gleicher Anzahl Radfahrer. Es gibt keinen Hinweis darauf, daß sich das radfahrende Klientel geändert hätte.

Würde mich mal ernsthaft interessieren, woher du die Information hast und welche Schlüsse aus dieser gezogen werden. Hast du vielleicht einen Link oder eine Zeitschriftenausgabe o.ä.?


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diomega
Beitrag 29.05.2008, 01:25
Beitrag #143


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Jetzt möchte ich auch noch meinen Senf zu einigen der hier angesprochenen Themenkreise hinzugeben wink.gif:

  • Zu "Gilt die StVO auch für Radfahrer?":

    Grundsätzlich ja. Nur gibt es bzgl. der StVO für Radfahrer drei prinzipielle Probleme:

    1) mitunter will die StVO Radfahrer dazu zwingen, ihre körperliche Unversehrtheit, die von Fußgängern und den Lack von Autos zu gefährden (Stichwort "Benutzungspflicht")

    2) die StVO und VwV-StVO bzgl. Radfahrern ist an vielen Stellen in einer so krassen Art und Weise unstimmig, widersprüchlich und unklar, dass es StVO-konformes Verhalten häufig schlicht unmöglich wird. Bezüglich dieser Stellen sind sich nichtmal Polizei, Kommunen,Gerichte und Ministerien auch nur halbwegs einig, wie sie zu deuten sind. Wie soll sie dann der gemeine Radfahrer "korrekt" verhalten? (Stichwörter: Welche Ampel gilt?, Was ist eine Radverkehrsführung? Wie funktioniert indirektes Linksabbiegen eigentlich genau?, wer hat Vorrang am freilaufenden Rechtsabbieger etc. pp.)

    3) Leute die fragen "Gilt die StVO auch für Radfahrer?" (und davon gibt es viele), haben in der Regel keine Ahnung von den Radverkehr betreffenden Regeln er StVO. Zum Beispiel vertreten solche Leute gerne die objektiv falsche Ansicht, Radfahrer dürften nicht nebeneinander fahren oder auch die, Radfahrer müssten vorhandene Radwege nutzen.

  • Zu "30TS und 40TS für zwei Stinkefinger":

    Hier stimmeich @Willi und@ Janus zu: Die albernen §§, die derartig brutal überzogene Strafverfolgung ermöglichen gehören ersatzlos gestrichen. Sich dieser absurden §§ zu bedienen ist daher m.E moralisch hochgradig verwerflich.

  • Zu den nebeneinanderfahrenden Radfahren aus JTHs Schilderung:

    Wenn sich die Situation tatsächlich exakt so dargestellt hat, wie von JTH beschrieben und die Beschreibung vollständig war, verstehe auch ich nicht, warum die beiden sich nicht kurz mal hintereinander eingeordnet haben, um JTH ein Überholen zu ermöglichen.

  • Zu JTHs Satz "Grundsätzlich haben Radfahrer - jawohl auch Rennradfahrer - den vorhandenen Radweg zu benutzen, denn genau dafür wurden sie für teures Geld gebaut. Auf Straßen haben sie einzeln hintereinander zu fahren.":

    Gut das hier mit JTH nun zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit ein Polizist - immerhin sogar ein doch ein zusätzlich "VP-gebildeter"- freiwillig und schwarz auf weiß den Beweis abliefert, wie dünn es in Kreisen der Polizei mitunter um Kentnisse der den Radverkehr betreffenden Teile der StVO bestellt ist: Eine vollkommen falsche Tatsachenbehauptung (angebliche Benutzungspflicht auf Grund vorhandenem Radwegs) und eine nicht mal halbe Wahrheit (angebliches Verbot nebeneinander zu fahren) innerhalb zweier Beitragszeilen. "Hut ab".

  • Zu Brücken, die mit einem Verbot für Radfahrer beschildert sind:

    Natürlich müsste ein solches Verbot eigentlich beachtet werden. Festzuhalten ist allerdings, dass eine solche Beschilderung i.d.R mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit illegal, da §45(9) zuwiderlaufend ist. Eine "Quatschanordnung" sozusagen.

  • Zu Radfahrstreifen:

    Ich kann die Argumente und Sicherheitsbedenken der Gegner teilweise durchaus nachvollziehen. Aber für mich überwiegt bei der Bewertung der Dinger eine Sache, die sie mit sich bringen: Radstreifen sind in städtischem Raum mit hohem Verkehrsaufkommen dem zügigen Vorankommen von Radfahrern m.E. äußerst förderlich. Denn wo sonst kommt man so schnell, streßfrei und mit soviel Platz an jedem noch so hartnäckigen Ampelstau vorbei, wie auf einem Radstreifen? In Sachen Fahrradverkehrsfluss sind m.E Fahrradstreifen nicht nur baulichen Radwegen selbstredend haushoch überlegen, sondern oft sogar der Kfz-Fahrbahn.
    Sicherheit ist zwar selbstredend wichtig, aber doch nicht uneingeschränkt. Sonst wären ja auch Hochbordradwege kein Problem: Einfach nie Schrittgeschwinigkeit überschreiten, an Einmündungen und Einfahrten anhalten und absteigen und erst wenn kein Auto mehr weit und breit sichtbar ist, schiebend die Einfahrt/Einmündung passieren wink.gif

  • Zu Autofahrern, die sich von Radfahrern auf der Fahrbahn behindert fühlen und sich darüber so schwarz ärgern, dass sie ganz schrecklich ungehalten und laut werden:

    Es gibt da so ein Phänomen, das mir Rätsel aufgibt: Hier sieht man den Verlauf der Prenzlauer Allee und der Schönhauser Allee in Berlin zwischen Danziger- und Torstraße. Prenzlauer und Schönhauser haben Hochbordradwege und zwei Richtungsfahrbahnen. Der Radweg an der Prenzlauer ist benutzungspflichtig, der an der Schönhauser nicht. Aber dieser Unterschied tut aus Autofahrersicht natürlich nichts zur Sache und entsprechend findet sich hier wie dort regelmäßig ein Autofahrer, der angesichts eines Radfahrers auf der Fahrbahn lautstark ganz außer sich gerät, vor lauter sich-behindert-fühlen.

    Gleichzeitig ist es aber so, dass eigentlich auf diesen Abschnitten weder auf der Prenzlauer noch auf der Schönhauser die jeweils rechte der beiden Spuren wirklich genutzt werden könnte: Alle hundert Meter wird sie von Haltenden/Parkenden in zweiter Reihe blockiert. Insbesondere vor der Kreuzung Schönhauser/Torstraße gibt es allmorgendlich einen veritablen Ampelrückstau wohl vor Allem deshalb, weil 2.Reihe-Parker die Geradeaus- und Rechtsabbiegerspur vollständig blockieren.

    Sprich: Ab und zu verirrt sich da ein einsamer Radfahrer (zum Beispiel ich) auf die Fahrbahn und verwandelt sich so zu einem sich mit 30-40km/h bewegenden unerträglichen Hindernis, das zumindest alle zwei Tage deshalb unbedingt mal angehupt, alle drei Tage angeschrien und einmal die Woche mittels Schneiden erzogen werden muss.

    Warum beobachte ich dann analog nicht mindestens fünf mal so häufig Szenen, in denen die Fahrer der in 2.Reihe stehenden Kfz, wenn sie sich neben ihrem Fahrzeug befinden, angehupt und angeschrien werden oder auch mal absichtlich knapp und so ein ganz klitzekleinesbisschen lebensgefährdend an ihnen vorbeigefahren wird? Immerhin bewegen sich diese Hindernisse nichtmal. Müsste doch eigentlich tausendmal unerträglicher sein, als ein 30km/h Hindernis. Scheint es aber nicht zu sein. Warum nicht?

    Irgendwie scheint also nicht das Maß der Behinderung auschlaggebend für das Maß an resultierendem Zorn zu sein. Was aber dann?


...

das wars an Senf. Gruß,
diomega





Nachtrag:

Zitat (studpeterle @ 29.05.2008, 00:39) *
Hast du vielleicht einen Link oder eine Zeitschriftenausgabe o.ä.?


Hier wirst Du - denke ich - was passendes finden.


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Andreas
Beitrag 29.05.2008, 06:18
Beitrag #144


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Zitat (diomega @ 29.05.2008, 02:25) *
[*]Zu Brücken, die mit einem Verbot für Radfahrer beschildert sind:

Natürlich müsste ein solches Verbot eigentlich beachtet werden. Festzuhalten ist allerdings, dass eine solche Beschilderung i.d.R mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit illegal, da §45(9) zuwiderlaufend ist. Eine "Quatschanordnung" sozusagen.


Ja und? Es gibt auch sonst auf den Straßen genügend "Quatschanordnungen", trotzdem müssen sich die VT daran halten. Es kann doch nicht in der Entscheidung des VT ob er sich an ein VZ hält oder nicht. Wenn man meinte das VZ sei Quatsch, muß man dagegen vorgehen.


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Nerari
Beitrag 29.05.2008, 06:48
Beitrag #145


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Zitat (Trucker @ 28.05.2008, 21:03) *
Gilt die StVO nicht für Radfahrer

Ich verweise mal kurz auf meinen Beitrag von oben (Entschuldigung für das ausführliche Zitat, aber @Trucker hat es anscheinend übersehen thread.gif
Zitat (Nerari @ 28.05.2008, 09:39) *
Frage hierzu: Haltet diejenigen es wirklich für einen Zufall,
dass nahezu jeder hier aufschlagende Alltagsradler, der mehrere tausend km im Jahr abspult, sich über Radverkehrsanlagen beschwert,
dass nahezu jeder hier aufschlagende Altagsradler zig Fälle kennt, in denen Radfahrer im Vergleich zu den dort fahrenden KFZ-Lenkern (extrem) benachteiligt werden,
dass nahezu jeder hier aufschlagende Alltagsradler sich auf der Fahrbahn, wo Fahrzeuge grundsätzlich hingehören, besser aufgehoben fühlt als auf den extra für sie für teures Geld gebauten Radwegen?

Klar kann man es sich leicht machen, und diesen (Alltags-)Radlern grundsätzlich ein gestörtes Verhältnis zur StVO vorwerfen. Weil sie es ja sind, die mutwillig einfach die StVO missachten. Müssen sich ja nur dran halten thread.gif

Man könnte sich ja auch mal überlegen, worin sich so ein "gestörtes" Verhältnis begründet. Man könnte z.B. auf die Idee kommen, dass Alltagsradler durch Verkehrsplaner, die StVO und die zugehörigen Ausführungs- und Bauvorschriften wirklich benachteiligt werden, so dass ein vernünftiges Vorwärtskommen auf bestimmten Strecken einfach nicht möglich ist.
Ich sags mal so: Die KFZ-Verkehrslobby würde sich das, was Radfahrern i.d.R. als "extra für sie füe teures Geld gebauten" zugemuteten Strecken geboten wird, nicht wirklich lange als Standard gefallen lassen whistling.gif .

Die StVO stammt in weiten Teilen und von ihrem Grundtenor her noch aus einer Zeit, in der das Auto das Maß aller Dinge im Verkehr war.


Zitat (Andreas @ 29.05.2008, 07:18) *
Ja und? Es gibt auch sonst auf den Straßen genügend "Quatschanordnungen", trotzdem müssen sich die VT daran halten.

Ohne damit Radfahrer entschuldigen zu wollen, machen doch alle anderen Verkehrsteilnehmer genau das gleiche, nur ohne entsprechend angeprangert zu werden.

Nämlich Anordnungen, die ihnen sinnlos erscheinen, (oder die für sie nicht genehm sind), massiv zu missachten. Auch, wenn andere behindert oder gefährdet werden. Und teilweise sind das keine Ausnahmen, sondern eher die Regel. Ich nenne mal Einhaltung von Tempolimit, das strikte Anhalten bei roten Ampeln mit grünem Blechpfeil, gelbe Ampeln, Parkverbote (z.B. auf Radwegen) usw usw usw.. Da gehts nicht um die Sicherheit, sondern um schnelleres Vorankommen.

Immer wieder wird doch auch hier im VP gefordert, Beschränkungen müssten nachvollziehbar und für den VT sinnvoll sein. Autofahrer geben zu, Tempolimits, die angeblich nur zum Abkassieren aufgestellt sind, zu missachten, und halten das durchaus für gerechtfertigt.

Wieso wird dann den Radfahrern ein Strick daraus gedreht, die sie teilweise Anordnungen missachten, die sie nicht nur sinnloserweise massiv behindern, sondern oft auch wirklich gefährden (z.B. Benutzungpflicht für Radwege, in mehreren Studien belegt).

Im Übrigen kenne ich hier in Stadtbergen eine Stelle, an der Autofahrer einen Radfahrstreifen (nicht Schutzstreifen) ganz normal mitbenutzen (und teilweise Radfahrer damit gefährden), weil sonst ein Aneinandervorbeikommen im Gegenverkehr nicht möglilch wäre. Ebenfalls ein Verstoß, bei dem es lediglich ums schneller Vorankommen, nicht um ein Wiederhrstellen der Sicherheit geht.

Fazit: Autofahrer sind wirklich nicht "besser" als Radfahrer, wieso also sollte es umgekehrt sein think.gif

Gruß
Nerari
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THOR
Beitrag 29.05.2008, 08:13
Beitrag #146


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Lustig. Diesmal ist ein "Selbstbeweihräucherungsthread" geworden und ich halt mich diesmal (fast) schön raus (analog Arthur *gähn*)

Zitat (diomega @ 29.05.2008, 02:25) *
... Zu "30TS und 40TS für zwei Stinkefinger":

Hier stimmeich @Willi und@ Janus zu: Die albernen §§, die derartig brutal überzogene Strafverfolgung ermöglichen gehören ersatzlos gestrichen. Sich dieser absurden §§ zu bedienen ist daher m.E moralisch hochgradig verwerflich. ...
Das war m.E. das ursprüngliche Thema. Und da geb ich Dir 100% recht. Besoffen fahren ist billiger wie ein "Stinkefinger". no.gif

@Nerari: Ein Alltagsradler spult keine mehrere 1000 km im Jahr ab und hat ein Tempo das ein Radweg ohne weiteres benutzbar ist.

Grundtenor ist hier ja wieder: Bei den bösen Autos geht es nur um schnelles Vorankommen dadurch wird das schnelle Vorankommen des Radlers gebremst.
Also wollen beide Parteien doch nur das gleiche.


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THOR
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velo
Beitrag 29.05.2008, 08:14
Beitrag #147


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Zitat (Andreas @ 29.05.2008, 07:18) *
Ja und? Es gibt auch sonst auf den Straßen genügend "Quatschanordnungen", trotzdem müssen sich die VT daran halten. Es kann doch nicht in der Entscheidung des VT ob er sich an ein VZ hält oder nicht. Wenn man meinte das VZ sei Quatsch, muß man dagegen vorgehen.


Du verkennst aber den Umstand, dass hier systematisch gegen geltendes Recht verstossen wird. Ich kenne hier im Rhein-Main-Gebiet locker mal 100 illegal beschilderte Gehwege, wenn es dann wie im Fall der Eppendorfer Landstraße 10 Jahre dauert, bis die Benutzungspflicht aufgehoben wird (siehe http://hamburg.adfc.de/aktuell/aktuell/news/494/6/ ) dauert es 1000 Jahren alle illegalen Schilder wegzuklagen...

Diese systematische Fehlbeschilderung kann ich im im Bezug auf den motorisierten Verkehr nicht erkennen.


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sigggi
Beitrag 29.05.2008, 08:49
Beitrag #148


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Zitat (THOR @ 29.05.2008, 10:13) *
@Nerari: Ein Alltagsradler spult keine mehrere 1000 km im Jahr ab und hat ein Tempo das ein Radweg ohne weiteres benutzbar ist.


Mein Vater (76 Jahre) ist Alltagsradler. Er holt jeden morgen Brötchen aus dem Nachbardorf weil es im eigenen Ort keinen Bäcker gibt, er fährt zum Artzt mit dem Rad er fährt da hin und dorthin.
Kurz gesagt, er kommt im Jahr nie unter 10 000km mit seinem 8 Gang Damenrad.

Wer all seine Wege mit dem Rad zurücklegt kommt eigentlich immer auf mehrere 1000km im Jahr.
Das Tempo spielt bei Unfällen auf Radwegen auch nicht so die Rolle. Es ist eigentlich egal ob ich mit 15 oder 35 km/h an der Kreuzung abgeschossen werde.


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Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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Kolbenfeder
Beitrag 29.05.2008, 10:39
Beitrag #149


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An 300 Tagen täglich nur 15km Kurzstrecken ergebenn nun mal 4500km Jahresleistung auf dem Fahrrad.

Nur 3 Ziele täglich anfahren in 2,5km Entfernung, Arbeit, Einkaufen, Freizeit....
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THOR
Beitrag 29.05.2008, 10:45
Beitrag #150


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Möchte hier keine Diskussion über den Begriff "Alltagsradler" anzetteln. wavey.gif


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