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#601
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 318 Beigetreten: 20.07.2004 Wohnort: S-H, hinterm Deich an der Ostsee Mitglieds-Nr.: 4408 ![]() |
![]() Auf den Dienststellen in SH, die ich bisher besucht habe, gehöre ich aber trotzdem schon zum alten Eisen... Nana, solltest du deinen Fahrstil in der Oberstufe so extrem verändert haben? ich bin entsetzt! Ach ne, richtig: deine Klienten fahren ja maximal 86 km/h... ![]() Du kommst ja langsam aber sicher in die heimatliche Richtung. Sobald du die Ostsee riechen kannst, bist du garantiert mit Abstand der Jüngste hier! ![]() -------------------- |
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#602
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2807 Beigetreten: 05.04.2004 Wohnort: Saarland Mitglieds-Nr.: 2650 ![]() |
[...] Was haben denn die BAB-Kollegen so für Vehikel?[...] Nur der Vollständigkeit halber die Ausstattung im Saarland ![]() Autobahnpolizei gibt's keine; für VU usw. sind die "normalen" Wachen zuständig und die haben jetzt fast nur noch Mercedes B-Klasse und Vitos (vorher vorwiegend Peuegot 406). Für die VÜ vorwiegend zuständig ist ne eigene Dienststelle, welche sich über Passat, B-Klasse, Vito, Oberklasse-ProVida usw. freuen kann. -------------------- |
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#603
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2497 Beigetreten: 03.04.2007 Wohnort: Wo man auch abends noch Moin sagt Mitglieds-Nr.: 30273 ![]() |
Ich habe grade einen hochinteressanten Artikel auf einer Feuerwehrseite gelesen. Wir kennen ja alle das Problem, dass Sonderrechtsfahrten oftmals nicht ohne sind, selbige aber nur sehr schlecht trainierbar sind. Diese Problematik hat eine Firma jetzt aufgegriffen und einen Fahrsimulator entwickelt, der auf unsere Bedürfnisse zugeschnitten ist. Die computergesteuerten VT erkennen, ob man mit Sondersignal unterwegs ist oder nicht und reagieren entsprechend. Dabei können diverse Schwierigkeitsgrade und auch Gemeinheiten vom Instruktor eingebaut werden (VT, die einen übersehen oder VT, welche scharf bremsen statt auszuweichen und ähnliche alltägliche Dinge). Die weitere Besonderheit des Simulators: Das System ist mobil, kann in nur kurzer Zeit überall aufgebaut werden (kann so z.B. von Wache zu Wache wandern) und ist relativ günstig.
Kurzer Ausriss aus dem Artikel: Zitat Grundgedanke des Simulators ist dem Fahrer einen Eindruck über die Gefahren einer Einsatzfahrt zu vermitteln, die in der Stresssituation entstehen. In der Realität kommt es bei Sonderrechtsfahrten oft zu einem „Tunnelblick“, d.h. der Fahrer des Sondersignalfahrzeuges blickt starr geradeaus, und nimmt die Verkehrsszenen im linken, rechten und rückwärtigen Teil des Fahrzeuges nicht mehr wahr. Dieses psychologische Moment entsteht durch die Konzentration auf das Ziel der Sonderrechtsfahrt, sei es die Rettung eines Menschen oder eine andere Art der Hilfeleistung, die den Verkehr ausblendet. Das Simulationstraining will genau diese psychologische Reaktion des Menschen bewusst machen. Dabei soll die Konzentration auf den Verkehr, die Früherkennung von gefährlichen Verkehrssituationen und die Handlungssicherheit unter Stress trainiert werden. Der Clou ist folgender: Solange der Fahrer ohne Sonderrechte fährt, verhalten sich die Verkehrsteilnehmer in der Simulation normal, wird jedoch das Tonfolgehorn zugeschaltet – der Benutzer hört dieses, wie in einer echten Einsatzfahrt auch –, passt sich das Verhalten der Simulation an die neue Situation an. Die Simulation zeigt verschiedene Situation auf, wie zum Beispiel Überholmanöver und Vorbeifahren unter verschiedenen Sichtbedingungen, Gassenbildung in unterschiedlichen Verkehrssituationen, Annähern und Überqueren von Kreuzungen mit unterschiedlichen Vorfahrtsregelungen und plötzliche Ereignisse. Den vollen Artikel mit Bildern und Videos, u.a. mit einer Beispielfahrt, gibt es hier: http://www.fwnetz.de/2008/09/22/zusatzausb...echt-mit-video/ -------------------- Feuerwehr - Wir machen auch Hausbesuche! Kostenlose bundesweite Hotline, 24h am Tag erreichbar!
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#604
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 356 Beigetreten: 05.07.2007 Wohnort: BW Mitglieds-Nr.: 33813 ![]() |
Schade dass es keine Demo gibt *gg*
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#605
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24870 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Das würde sicher auch auf Volksfesten und in Spielhallen seine Nutzer finden
![]() -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#606
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1990 Beigetreten: 13.01.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 27351 ![]() |
In der Ausbildung hatte ich ein Fahrtraining, bei denen auch (in NRW per Erlass geregelte) Ausbildungsfahrten für Sonder- u. Wegerechtsfahrten im öffentlichen Verkehrsraum durchgeführt wurden und zwar
- durch Ortschaften - über Kreuzungen mit LZA "rot" (gar nicht so einfach es so zu timen, dass man bei "rot" da ist) - über die Autobahn Insofern wurde "am lebenden Objekt" geübt. |
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#607
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 ![]() |
Diese Form des Trainings halte ich für etwas bedenklich.
![]() -------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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#608
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1990 Beigetreten: 13.01.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 27351 ![]() |
Aber sehr effektiv.
Habe mal im Netz gesucht und diesen Erlass gefunden. Bei Punkt 2.6 heißt es u.a.: Zitat Übungsfahrten der Polizei unter Einbeziehung und Inanspruchnahme von Sonderund Wegerechten dienen der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben und fallen unter §§ 35 Abs. 1 und 38 Abs. 1 u. 2 StVO.
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#609
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2497 Beigetreten: 03.04.2007 Wohnort: Wo man auch abends noch Moin sagt Mitglieds-Nr.: 30273 ![]() |
Rechtlich mag das ja abgesichert sein (obwohl genau das bei uns nicht erlaubt ist, weiss allerdings nicht ob´s nur ´ne interne DA ist oder ob das von höherer Stelle kommt), aber praktisch gesehen halte ich das für wenig verantwortungsvoll. Immerhin geht von Sonderrechtsfahrzeugen ja auch eine gewisse Gefahr aus, und wie wir alle wissen ist die Unfallwahrscheinlichkeit bei Fahrten mit Sonderrechten sehr viel höher als bei normalen Fahrten. Ob es da so geschickt ist, die Zivilbevölkerung dieser Gefahr auszusetzen, bleibt meiner Meinung nach diskussionswürdig.
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#610
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 799 Beigetreten: 26.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26828 ![]() |
aber die Alternative: Die Leute zum ersten mal bei einem echten Einsatz mit Sonderrechten losfahren zu lassen finde ich auch nicht so prickelnd.
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#611
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1990 Beigetreten: 13.01.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 27351 ![]() |
oder ob das von höherer Stelle kommt Vom IM. Hier ist ab Seite 12 eine detaillierte Betrachtung darüber. Wie gefordert, hatten wir vorher ein zweiwöchiges Fahr- u. Sicherheitstraining. Und irgendwann ist halt immer das erste Mal. Ob nun als Übungsfahrt zu vorher ausgewählter Tageszeit vielleicht bei wenig Verkehr ohne Druck und Einsatzstreß oder irgendwann zur Rush-Hour mit einem echten Einsatzziel. Ich bevorzuge da die erste Variante. |
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#612
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4899 Beigetreten: 25.04.2004 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 2975 ![]() |
In den Simulator würde ich mich auch gern mal setzen...
~ Janus -------------------- Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht. |
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#613
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2497 Beigetreten: 03.04.2007 Wohnort: Wo man auch abends noch Moin sagt Mitglieds-Nr.: 30273 ![]() |
Nein, ich meinte damit das diesbezügliche Verbot bei uns. Ich weiss nicht, von welcher Stelle das kommt, sondern nur, dass es existiert. -------------------- Feuerwehr - Wir machen auch Hausbesuche! Kostenlose bundesweite Hotline, 24h am Tag erreichbar!
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#614
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 ![]() |
Aber sehr effektiv. Habe mal im Netz gesucht und diesen Erlass gefunden. Bei Punkt 2.6 heißt es u.a.: Zitat Übungsfahrten der Polizei unter Einbeziehung und Inanspruchnahme von Sonderund Wegerechten dienen der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben und fallen unter §§ 35 Abs. 1 und 38 Abs. 1 u. 2 StVO. Wenn es von oben abgesegnet ist - sicher ein guter Weg. -------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
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#615
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2497 Beigetreten: 03.04.2007 Wohnort: Wo man auch abends noch Moin sagt Mitglieds-Nr.: 30273 ![]() |
aber die Alternative: Die Leute zum ersten mal bei einem echten Einsatz mit Sonderrechten losfahren zu lassen finde ich auch nicht so prickelnd. Und irgendwann ist halt immer das erste Mal. Ob nun als Übungsfahrt zu vorher ausgewählter Tageszeit vielleicht bei wenig Verkehr ohne Druck und Einsatzstreß oder irgendwann zur Rush-Hour mit einem echten Einsatzziel. Ich bevorzuge da die erste Variante. Ist natürlich richtig, das sehe ich mehr oder weniger ähnlich. Allerdings gibt es ja noch ein paar Stufen dazwischen. Bei der freiwilligen Feuerwehr, in welcher ich auch tätig bin, läuft das so ab: - Maschinist von Einsatzfahrzeugen wird man grundsätzlich erst mit frühestens 21, zumal auch dann erst Klasse 2 gemacht werden kann - Zum Maschinistenlehrgang wird nur zugelassen, wer schon seit mindestens drei Jahren private Fahrpraxis hat - Während des Maschinistenlehrganges wird das Thema Sonderrechtsfahrten tiefgehend behandelt, allerdings nur theoretisch - Nach erfolgreichem Maschinistenlehrgang bekommt der Kandidat eine etwa dreistündige Einweisungsfahrt auf dem jeweiligen Fahrzeug - Während des nächsten Jahres darf er dann bei Übungsdiensten als Maschinist fungieren, d.h. das Fahrzeug so bedienen und fahren, als wäre es ein echter Einsatz. Lediglich die Inanspruchnahme von Sonderrechten entfällt natürlich - Während des Probejahres gibt es insgesamt vier Weiterbildungen zum Thema, wobei man an mindestens drei zwingend teilnehmen muss. Während dieser Weiterbildungen werden (echte) Sonderrechtsfahrten behandelt, welche zu einem früheren Zeitpunkt per Video aufgenommen wurden und dann ausgewertet werden. Der Ausbilder hält das Video dabei immer an bestimmten Stellen an und fragt, was die Kandidaten an der jeweiligen Stelle machen würden. Anschliessend wird gezeigt, wie es dann wirklich gemacht wurde, und hinterher wird über die Fahrt dann diskutiert. Ausserdem wird die Gesetzeslage intensiv geschult und Unfallberichte analysiert. Einmal pro Jahr wird ausserdem ein freiwilliges Fahrsicherheitstraining für alle Maschinisten abgehalten, wobei die Teilnahme für den Kandidaten innerhalb des Probejahres Pflicht ist - Nach dem Probejahr wird vom Kommando abgestimmt, ob der jeweilige Kandidat für Sonderrechtsfahrten geeignet erscheint - Ist alles okay, so darf der Kandidat anschliessend bei kleineren Sachen (also nichts mit Menschenrettung o.ä.) unter Aufsicht die ersten Sonderrechtsfahrten durchführen. Kommen hier keine Klagen, dann wird er nach etwa einem weiteren Vierteljahr uneingeschränkt tauglich geschrieben - Wer innerhalb eines Kalenderjahres keine Sonderrechtsfahrt unternimmt, muss eine Evaluationsfahrt absolvieren, wenn er seinen Status behalten will. Zugegebenermassen etwas aufwendig, aber wir haben seitdem keine grösseren Unfälle mehr gehabt. Gleichzeitig muss ich aber auch sagen, dass es damals bei der Berufsfeuerwehr anders abging. Da wurde man zum Maschinisten ausgebildet, bekam den ganzen Kram in der Theorie mit, und dann wurde man von einen Tag auf den anderen in´s kalte Wasser geschmissen. Optimal ist anders. -------------------- Feuerwehr - Wir machen auch Hausbesuche! Kostenlose bundesweite Hotline, 24h am Tag erreichbar!
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#616
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 142 Beigetreten: 09.11.2005 Wohnort: Crailsheim Mitglieds-Nr.: 14456 ![]() |
Ich muss jetzt aus aktuellem Anlass auch etwas loswerden. Hier den vollen Text von unserm
Das Risiko fährt immer mit Feuerwehrleute haben Sonderrechte im Straßenverkehr - Fahrlässigkeit haftet selbst Wenn der Piepser ertönt, muss es schnell gehen. Diese Situation kennen freiwillige Helfer, bei der Feuerwehr und beim Rettungsdienst. Geschieht aber bei der Fahrt zum Einsatz ein Unfall, wird alles schwerfällig. MATHIAS SCHWAPPACH Landkreis Manchmal werden Helfer selbst zu Opfern: "Zwei Verletzte forderte ein Zusammenstoß zwischen einem Daimler- und einem Fiat-Panda-Fahrer", so liest sich vor Kurzem ein Polizeibericht in unserer Zeitung. "Der Mercedes-Fahrer wollte in eine vorfahrtsberechtigte Straße abbiegen, als sich von links der Panda-Fahrer - ein Feuerwehrmann - mit eingeschaltetem Warnblinklicht auf dem Weg zu einem Einsatz näherte." Der Mercedes-Fahrer schätzte damals die Situation als Blinken zum Rechtsabbiegen ein und fuhr los. Ungebremst prallte der Fiat in die linke Seite des Mercedes. Beide Fahrer kamen ins Krankenhaus. Sein Kamerad sei mittlerweile wieder im Dienst, erklärt Volker Damm, Stadtbrandmeister von Schwäbisch Hall. Um den ihm entstandenen Schaden müsse er sich allerdings selbst kümmern. "Es gibt zwar schon gewisse Sonderrechte in der Straßenverkehrsordnung (StVO)", erklärt Damm, zitiert aber auch die Einschränkung: "Es dürfen keine Dritten gefährdet werden." Mit anderen Worten: Wer sich auf dem Weg zur Erfüllung einer "hoheitlichen Aufgabe" befindet - zum Beispiel zu einem Feuerwehreinsatz - soll zwar schnell sein, muss aber die Konsequenzen eines durchgedrückten Gaspedals oder einer genommenen Vorfahrt selbst tragen. "Wir sagen keinem, dass er schneller fahren soll, als es erlaubt ist", versichert Damm. Bereits in der Grundausbildung, sowie mehrmals im Laufe ihrer Dienstzeit, würden alle Haller Feuerwehrleute darauf hingewiesen: "Der Pkw-Fahrer ist selbst strafrechtlich verantwortlich." Dasselbe sagt auch Heiko Weindrich vom DRK Schwäbisch Hall-Crailsheim: "Das Risiko fährt immer mit", so der Rettungsdienstleiter. "Wir haben auch keinen Dachaufsetzer wie die Feuerwehr." Indes sei der Rettungsdienst überwiegend hauptamtlich besetzt: "Privat alarmierte Kräfte werden nur als zweite Welle dazugeholt, etwa im Katastrophenschutz." Die Feuerwehr, meint Weindrich, habe es da schwerer. Beim baden-württembergischen Innenministerium ist Ministerialrat Rolf Schmid für Angelegenheiten der Feuerwehr zuständig. Landesweit gelte die Regel, sagt er, dass "ein Feuerwehrmann auf dem Weg zum Einsatz von allem ein bisschen mehr darf." Voraussetzung hierfür sei, dass er seine Sorgfaltspflicht wahrnehme und nicht übertreibe: "Das könnte bedeuten: 60 Stundenkilometer statt 50, aber nicht 120. Man kann etwa auch in die falsche Richtung in eine Einbahnstraße fahren, sofern man keinen Unfall baut."Passiert dann doch etwas, so hafte zunächst die Gemeinde, in deren Auftrag der Feuerwehrmann unterwegs ist, sagt Schmid. Habe Letzterer allerdings "nachweislich fahrlässig" gehandelt - was ja de facto der Fall ist -, dann haftet er privat. "Das Gericht entscheidet solche Fälle individuell", erklärt Schmid. Pro Jahr seien es etwa fünf bis zehn Fälle der freiwilligen Feuerwehren landesweit, die vor Gericht landen. "Der Fall aus Hall ist nicht vor Gericht gegangen", erklärt Kreisbrandmeister Jürgen Mors. "Bei dieser Sache war die Schuld relativ eindeutig: Der Mercedes-Fahrer hat das Blinken falsch interpretiert." Seit 1986 ist Mors beim Landkreis Hall in seiner Funktion tätig. Der Unfall von Fiat gegen Mercedes war der erste gravierende, der ihm unterkam. "Wir halten jeden Feuerwehrmann an, sich soweit wie möglich der StVO entsprechend zu verhalten", beteuert Mors. Wenn sich jemand dafür entscheide, auf dem Weg zum Einsatz eine rote Ampel zu überfahren, "muss er eben entsprechend Vorsicht walten lassen." Dass sich ein Feuerwehrmann nach der Fahrt zum Gerätehaus auf seine Sonderrechte berufe, das kommt laut Mors "bei jedem Einsatz" vor. Eine Ausdehnung der Sonderrechte erachtet Mors als unnötig: "Das reicht aus, wie es ist. Wie man die Sonderrechte nutzt, liegt in der eigenen Verantwortung." (Fett markierte Stellen durch mich hervorgehoben) Quelle: Hohenloher Tagblatt vom 26.09.2008 Ich bin selbst seit Jahren bei den Freiwilligen, aber manche Dinge werde ich keinesfalls tun. Also, etwas schneller, von mir aus noch vertretbar. Aber bei ROT über eine Ampel?? -------------------- †† Es gibt zwei Arten von Fußgängern - die schnellen und die toten. †† Robert Lembke
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#617
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 356 Beigetreten: 05.07.2007 Wohnort: BW Mitglieds-Nr.: 33813 ![]() |
Sofern ich die Kreuzung gut einsehen kann und mit Sicherheit drüber komme (also auch niemand für mich bremsen muss) würde ich auch ohne Sondersignal in eine Kreuzung einfahren. Dass der Feuerwehrmann selbst haftet sollte ihm grund zum Nachdenken vor solchen Aktionen genug sein, weil die Haftpflichtversicherung dich wenns dumm kommt auch noch in Regress nimmt und die Vollkasko versicherung ganz entfällt was je nach unfall und schaden mehrere 10k € ausmachen kann. Und dass man alles nur in Maßen überschreiten soll sollte ja sowieso klar sein, denn die Physik geht auch nicht aus wenn das Blaulicht angeht.
-------------------- Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom!
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#618
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2497 Beigetreten: 03.04.2007 Wohnort: Wo man auch abends noch Moin sagt Mitglieds-Nr.: 30273 ![]() |
Eben. Man hat zwar Sonderrechte, aber (mangels geeigneter Anzeigemöglichkeiten) keine Wegerechte. Ich kann also im privaten PKW tun und lassen was ich will (wenn §35 StVO es erlaubt), solange wie ich keinen anderen VT damit in seinen Rechten einschränke. Wenn ich für die freiwilligen unterwegs bin, habe ich auch schon rote Ampeln in meinem Privat-PKW überfahren. Es ist aber die eine Sache, ob ich das nachts um drei bei einer überschaubaren Kreuzung mache, oder ob ich das nachmittags um halb fünf im Berufsverkehr versuche. Hier gilt es einfach abzuwägen, was vertretbar ist und was nicht. Ersteres ist i.d.R. kein Problem, letzteres sollte man i.d.R. tunlichst unterlassen. Vor allem muss man sich immer bewusst vor Augen halten: Kommt es zu einem Unfall, so hat man ganz offensichtlich §35 Abs. 8 StVO nicht beachtet und steht somit komplett in der Schuld. Das allein sollte schon dazu führen, dass man eine sehr sorgfältige Risikoanalyse durchführt, bevor man im privaten PKW seine Sonderrechte in Anspruch nimmt.
Fahren mit Warnblinker halte ich übrigens nicht nur für schwachsinnig, sondern auch für hochgradig gefährlich. Ein anderer VT kann damit überhaupt nichts anfangen und kann es schlimmstenfalls - wie ja oben beschrieben - als normales blinken mißverstehen, weil er nur eine Seite einsehen kann. Gleiches gilt für die beliebten Dachaufsetzer. Auch damit hat man keine Wegerechte, und im schlimmsten Fall wird man damit für ein Fahrschulwagen gehalten. ![]() -------------------- Feuerwehr - Wir machen auch Hausbesuche! Kostenlose bundesweite Hotline, 24h am Tag erreichbar!
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#619
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9137 Beigetreten: 15.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7279 ![]() |
Eben. Man hat zwar Sonderrechte, aber (mangels geeigneter Anzeigemöglichkeiten) keine Wegerechte. Ich denke, die Wegerechte werden nicht wegen der mangelnden Anzeigemöglichkeit nicht gewährt, sondern der Gesetzgeber hat sie bewußt nicht eingeräumt. Wenn ich mir vorstelle, was passiert, wenn 20 Feuerwehrleute im Privat-PKW mit Wegerechten zur Feuerwache rasen und gleichzeitig andere SoSi-Fahrzeuge (z.B. Polizei/ Rettungsdienst) im gleichen Gebiet unterwegs sind... ![]() Wir hatten früher solche Situationen, da unsere Rettungswache direkt neben der Feuerwache lag. Wir kamen -wenn gleichzeitig die FW alarmiert war- nur unter vorsichtigem Vorantasten vom gemeinsamen Hof, weil die FWler teils wie die Irren anrasten. In einem Fall kamen wir gar nicht aus unserer Garage, weil diese durch den Privat-PKW eines FWlers zugeparkt war ![]() Für unsere SEG (also Rettungsdienstler) ist es teils ein Problem, daß sie auf der Privat-Anfahrt keine Sonderrechte haben. Die werden nämlich nicht nur in größeren Katastrophenfällen als "zweite Welle" ausgelöst, sondern auch wenn alle normalen RTW unterwegs sind und ein weiterer Rettungseinsatz reinkommt. Da wäre es im ländlichen Gebiet mit langen Anfahrtswegen der Mitarbeiter schon zeitsparend, wenn sie etwas schneller und über rote Ampeln fahren dürften. Gruß von COYOTA ![]() -------------------- Life is simple: eat, sleep, save lives !
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Beitrag
#620
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 356 Beigetreten: 05.07.2007 Wohnort: BW Mitglieds-Nr.: 33813 ![]() |
Wenn sie in Katasstrophenfällen als 2te Welle ausgelöst werden haben sie aber Sonderrechte weil sie dann dem Katastrophenschutz angehehören und dieser keine Beschränkung auf Fahrzeuge hat.
Ich brauch wenn ich ca.20 zu schnell fahr zur Wache 5 Minuten. Wenn sie mich dann beim SEG-Einsatz(erst in nem Jahr möglich;im mom ja nur Hausnotruf) blitzen hab ich halt pech und zahl die 25 €, die dann nach Toleranzabzug und Tachovoreilung übrig bleiben. Ampeln sind eh keine aufm Weg und Vorfahrt hab ich auch die ganze Strecke=> Wunderbar ![]() -------------------- Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom!
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 114 Beigetreten: 18.09.2008 Wohnort: Bayern Mitglieds-Nr.: 44370 ![]() |
Das Thw verzichtet im Übrigen auch komplett auf diese "sonderrechte" der Helfer im einsatzfall.
In meinem Ov wurde hier klar festgestellt, dass jeder der mit dem Privat - Pkw im Alarmfall bei der Anfahrt zur Unterkunft ist, für die Schäden die er "anrichtet" selber haftet Sei es das Blitzen bzw. im Schlimmsten fall der Verkehrsunfall. Letztes Jahr wurde ebenfalls von der Leitung des THW´s eine Rundverfügung erlassen, die eben genau aussagt, dass das THW wie oben geschrieben auf die Sonderrechte (helfer auf anfahrt im privat pkw) verzichtet. -------------------- [A1] [BE] [C1E] [CE] [MSLT]
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#622
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2497 Beigetreten: 03.04.2007 Wohnort: Wo man auch abends noch Moin sagt Mitglieds-Nr.: 30273 ![]() |
Naja, das THW ist da ja auch ein kleiner Sonderfall, da sind ja nur die allerwenigsten Einsätze wirklich zeitkritisch. Insofern schon eine durchaus vernünftige Regelung.
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#623
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 3577 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: An der Ostseeküste Mitglieds-Nr.: 33 ![]() |
Wenn du dich da mal nicht täuschst! Das THW ist mittlerweile recht gut integriert. Ich kenne einige (Teil-) Einheiten die in RD-SEGn und GefG-Züge der FW fest eingebunden sind. Viele von denen wurden auch deswegen schon mit FME ausgerüstet.
Allerdings ist die Rundverfügung mit den Sonderrechten auf dem Weg zur Unterkunft auch schon einige Jährchen alt. -------------------- errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!"" |
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#624
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19677 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Also bei mir im Landkreis rückt das THW regelmäßig zu Türöffnungen aus.
Ich persönlich hatte nur einen sehr kurzen Gastauftritt in einer SEG, der nicht länger als 8 Wochen dauerte. In dieser Zeit kam ich nie in die Situation, mir Gedanken um Sonderrechte im Privat- PKW machen zu müssen. Dennoch habe ich mal darüber nachgedacht, wie lange ich im Einsatzfall zur Wache brauchen müsste und ob SR mir was bringen würden. Die Strecke der Wache betrug ca. 5km; auf dem Weg (alles igO) lagen 4 Ampelanlagen (heute nur noch 3). Zu verkehrsschwachen Zeiten verstrich natürlich viel sinnlose Zeit vor den Ampeln. Bei den gut ausgebauten und ausgeleuchteten Straßen wäre es auch ohne Weiteres vertretbar gewesen, schneller als 50 zu fahren. Im Berufsverkehr hätten Sonderrechte keine Vorteile gebracht, da man viel Zeit in Warteschlangen vor den Ampeln verbracht hätte. Auch Geschwindigkeitsübertretungen waren kaum denkbar, da ich nicht zu riskanten Überholmanövern neige. Durch Wegerechte hätte man bestimmt 5-10 Minuten im Berufsverkehr sparen können; das ist in Relation zur Strecke natürlich schon erheblich. Dennoch halte ich Wegerechte in Relation zum Einsatzgeschehen in 99% der Fälle für unzweckmäßig. Sonderrechte halte ich im gegebenen Rahmen für sinnvoll, weil man einfach nachts nicht unnötigerweise bummeln muss. Ein status activus, in dem Sinne, dass man aktiv die Anfahrtszeit verkürzen muss, ist dagegen nicht notwendig. Für mich relevanter istwar das von Coyota angesprochene Problem: Wir hatten einen sogenannten "B- Dienst": Bei Bedarf wurde der Reserve- RTW der RD- Wache von Hauptamtlichen, die gerade frei hatten, besetzt. Das kam so ca. 2-4 mal im Jahr vor. Das Sonderrechtsproblem stellte sich deshalb für mich nicht, weil ich meine Wohnung im Hinblick auf den Wachenstandort gewählt hatte und nur einmal die Straße überqueren musste. ![]() Die Nutzung von Sonderrechten -mögicherweise mißbräuchlich- beschränkte sich darauf, das Fußgängergrün der Bedarfsampel nicht auszulösen und, mea culpa, die Straße bei rot zu überqueren ![]() -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2233 Beigetreten: 06.03.2007 Wohnort: Aachen Mitglieds-Nr.: 29273 ![]() |
Das THW macht im Kreis Aachen in der Gemeinde Simmerath die Verkehrsunfallrettung, nicht etwa die Feuerwehr.
Ich gehe davon aus das die Kollegen aus diesem Ortsverband durchaus Sonderrechte auf der Anfahrt zu einem solchen Einsatz in Anspruch nehmen. Ist in diesem Fall sicher auch angebracht. Aber dies sind natürlich Ausnahmefälle, meist hat das THW ohnehin Ausrückzeiten oberhalb von 30 Minuten, und damit sinkt natürlich die Relevanz für Sonderrechte. es grüßt thetdk -------------------- ----------------------------------------------------------
Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut, das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen ---------------------------------------------------------- |
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#626
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19677 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Ich denke, sowohl bei der FW, bei RD- oder SAN- SEGn als auch beim THW (viele tolle Abkürzungen
![]() Daher ist es angemessen, wenn man diesen Institutionen in gleichem Maße SR zukommen lässt. Weitere Rechte, die darüber hinaus gehen, vorhandene Spielräume in Straßenverkehr auszunutzen und neue zu schaffen (versteht ihr, was ich meine?) halte ich bei keinen der genannten Organisationen für notwendig. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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#627
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2497 Beigetreten: 03.04.2007 Wohnort: Wo man auch abends noch Moin sagt Mitglieds-Nr.: 30273 ![]() |
Also bei mir im Landkreis rückt das THW regelmäßig zu Türöffnungen aus. Das sind in 90% der Fälle ja auch Einsätze, bei denen die Zeit keine grosse Rolle spielt. Entweder überlebt die Person hinter der Tür sowieso noch die nächsten zehn Minuten, oder aber es ist ihr mittlerweile sowieso egal, was wohl der häufigste Fall ist. An eine Türöffnung, bei welcher wir wirklich in letzter Sekunde kamen, kann ich mich in all den Jahren kein einziges Mal bewusst erinnern. Insofern sehe ich hier durchaus eine recht geeignete Indikation für das THW, zumal ich mir gut vorstellen kann, dass die eine Türöffnung wahrscheinlich oftmals zerstörungsfreier hinbekommen dürften als wir. Zitat Das Sonderrechtsproblem stellte sich deshalb für mich nicht, weil ich meine Wohnung im Hinblick auf den Wachenstandort gewählt hatte und nur einmal die Straße überqueren musste. ![]() Oh Gott, du wahnsinniger! ![]() ![]() Das THW macht im Kreis Aachen in der Gemeinde Simmerath die Verkehrsunfallrettung, nicht etwa die Feuerwehr. Interessant, hast du da nähere Infos zu? Wie werden die denn alarmiert und was haben die für Ausrückzeiten? Wer übernimmt während der technischen Rettung den Brandschutz? -------------------- Feuerwehr - Wir machen auch Hausbesuche! Kostenlose bundesweite Hotline, 24h am Tag erreichbar!
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#628
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2233 Beigetreten: 06.03.2007 Wohnort: Aachen Mitglieds-Nr.: 29273 ![]() |
Das THW macht im Kreis Aachen in der Gemeinde Simmerath die Verkehrsunfallrettung, nicht etwa die Feuerwehr. Interessant, hast du da nähere Infos zu? Wie werden die denn alarmiert und was haben die für Ausrückzeiten? Wer übernimmt während der technischen Rettung den Brandschutz? Detailinformationen habe ich auch nicht, ich kann das aber bei einem gemeinsamen Dienst in der Zukunft mal hinterfragen. Ich vermute allerdings die Feuerwehr kommt auch noch. Das THW ist ja für Brandbekämpfung nicht ausgebildet. Die Ausrückzeiten sind wohl durch ausreichend nah wohnende Helfer sehr kurz, alamiert wird meines Wissens durch FME. Damit sind die Kollegen dort sicher nicht langsamer als die entsprechende FF. Von einem Einsatz im Januar diesen Jahres weiß ich, dass das erste THW-Fahrzeug (ein "VUK", eine Art Vorrausrüstwagen auf VW T3) als erstes Fahrzeug an der Unfallstelle war. Man ist also offenbar schnell. In dieser ländlichen Gemeinde ist das THW wohl deutlich besser aufgestellt als die Feuerwehr, daher diese Regelung. Was aber genau den Auschlag dazu gegeben hat kann ich auch nicht genau sagen. es grüßt thetdk -------------------- ----------------------------------------------------------
Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut, das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen ---------------------------------------------------------- |
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Gast_buerger_* |
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#629
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Ich möchte euch Heute mal den (Polizei-)Beamter des Monats vorstellen.
Zuerst habe ich ja an ein fake geglaubt weil das Gesicht sehr deutlich erkennbar ist, aber da es den Pressesprecher des Kreises Borken wirklich gibt, scheint mir Sache wahr zu sein. Im großen und ganzen geht es darum, das jemand von einen Blitzer wagen mit 17 km/h über die erlaubten 30 Km/h geblitzt worden ist. Dieser hatte sofort nach dem Blitzen reagiert und ein Beweisfoto gemacht. Aufgrund des Fotos wurde dann das Verfahren eingestellt, weil der Zeuge im Blitzer wagen, na sagen wir mal nicht bei der Sache war. Aber seht selber Klick ![]() ![]() |
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#630
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1990 Beigetreten: 13.01.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 27351 ![]() |
Das ist eindeutig KEIN Polizist! (der hätte sich nämlich den Sitz nach hinten gestellt und seine Homer-Simpson-Brille (auf der Augen aufgemalt sind) aufgesetzt
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#631
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
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#632
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 356 Beigetreten: 05.07.2007 Wohnort: BW Mitglieds-Nr.: 33813 ![]() |
Ist das jetzt ein 2tes mal passiert oder ist die Story schon nen bissl älter? Hab sowas schomma gelesen iwann
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Gast_buerger_* |
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#633
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#634
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
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#635
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1990 Beigetreten: 13.01.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 27351 ![]() |
Ab sofort gilt bei uns: Beginn und Ende von Sonder- u. Wegerechtsfahrten sind bei der Leitstelle zu melden (wo und wann entscheidet weiter der Fahrzeugführer).
Ob das wirklich so gemeint war? ![]() Mal sehen, was unser DGL heute abend in der Besprechung dazu sagt. Bin dann mal wieder in den Federn - vorschlafen. ![]() |
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#636
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19677 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Das Anmelden von Wegerechtsfahrten finde ich grundsätzlich sinnvoll, auch wenn es nervig ist, gerade dann, wenn man auf Fahrten von mehreren 100km Länge viele unbekannte Funkverkehrskreise durchquert.
Ich würde allerdings eine entsprechende Norm in einer diesbezüglichen VO begrüßen. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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#637
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2497 Beigetreten: 03.04.2007 Wohnort: Wo man auch abends noch Moin sagt Mitglieds-Nr.: 30273 ![]() |
Wegerechtsfahrten könnte ich ja noch verstehen (allerdings ebenso nervig finden), aber Sonderrechtsfahrten? Kann das wirklich ernstgemeint sein? Falls ja, so prognostiziere ich den Zusammenbruch des 4m-Bandes nach etwa einer Viertelstunde.
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#638
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 3577 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: An der Ostseeküste Mitglieds-Nr.: 33 ![]() |
Ach, wenn im Fahrzeug ein GPS-Empfänger installiert ist läßt sich das per DME doch mit einem einzigen Tastendruck erledigen.
-------------------- errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!"" |
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#639
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2497 Beigetreten: 03.04.2007 Wohnort: Wo man auch abends noch Moin sagt Mitglieds-Nr.: 30273 ![]() |
DME? Du meinst sicherlich FMS, oder?
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#640
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Also in den Fahrzeugen die ich kenne ist kein fest verbautes GPS installiert... man belehre mich eines besseren wenn anderswo nicht an den letzen 500 € gespart wird. Ich versteht das nicht ... son RTW kostet mehr als 100.000 € und die schaffen es net die 1000 € für nen Navi zu bezahlen ... wie schön wärs ... mal steigt ins Auto und auf dem Navi steht der Einsatzort... ach ich träume ... Ich glaube übrigens dass sich die Vorschrift auf Wegerechte bezieht. Auf der Anfahrt sollte die LST ja aber eh schon wissen ob mit oder ohne gefahren wird ... und aufm Rückweg muss es bei uns net gemeldet werden.
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#641
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19677 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Die "Diskussion zu dienstlichen Themen" ist in letzter ZEit ruhiger geworden, aber ich habe neulich eine Situation erlebt, die mich schon zum Schmunzeln gebracht hat, und die ich hier kundtun möchte:
Wir fuhren auf die BAB, gemeldet war ein Unfällchen, Fahrzeug im Graben. Wir kamen als erstes Fahrzeug an der Unfallstelle an; hielten auf der Standspur und stiegen aus. Zur Klarstellung: Das Auto ist rot, es steht "Rettungsdienst" drauf und blinkt blau. Die Lage schien nicht sehr dramatisch, zwei Personen standen etwas fröstelnd neben der Leitplanke. Als wir auf die Personen zugingen, begrüßte eine davon uns mit den Worten: "Guten Tag, sind Sie die Herren vom ADAC?" meine Reaktion: ![]() ![]() ![]() ![]() -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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#642
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 70 Beigetreten: 12.03.2008 Mitglieds-Nr.: 40711 ![]() |
Menschens-Kinder !
Sowas nennt man Schock! Solltest du doch eigentlich wissen mit deiner Rettungsdienstausbildung! Dabei ist doch Farbenblindheit vollkommen normal. ![]() *Achtung Ironie* |
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#643
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Hehe, das hat was... Zumindest muss man dann die Alkoholkontrolle nicht mehr begründen, denn eine solche Aussage geht wohl locker als Anfangsverdacht durch...
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#644
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 ![]() |
![]() -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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#645
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2497 Beigetreten: 03.04.2007 Wohnort: Wo man auch abends noch Moin sagt Mitglieds-Nr.: 30273 ![]() |
Ihr werdet jetzt feixend und mit dem Finger auf mich zeigend lachen (und ich werde mich morgen früh fragen, was zum Teufel ich mir bloß dabei gedacht habe), aber ich habe mich vorhin freiwillig zum Dienst am Silvesterabend eingetragen.
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#646
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 ![]() |
Ich werde dafür am Neujahrstag früh anfangen...
![]() -------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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#647
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@Cookiedeluxe: Was zum Teufel hast du dir dabei gedacht?
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#648
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Ganz ehrlich ... bevor ich Silvester arbeite arbeite ich lieber Weihnachten und an beiden Feiertagen spät.
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#649
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1990 Beigetreten: 13.01.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 27351 ![]() |
22.12.08 - 04.01.09 Urlaub
Letztes Jahr Heiligabend hatte ich Spätdienst. Als ich nach Hause kam war der Weihnachtsbraten zum Großteil schon weg. ![]() Das wird mir dieses Jahr nicht passieren ![]() |
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#650
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 ![]() |
Haha, das kann mir nicht passieren, weil bei uns zu Hause fast ausschließlich ich koche...
![]() -------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 06.10.2025 - 08:37 |