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> Dauerthread für Feuerwehr, Rettungsdienstler und Polizisten, Diskussion zu dienstlichen Themen
Borsti
Beitrag 27.09.2008, 15:45
Beitrag #601


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Zitat (Trassi33 @ 27.09.2008, 15:12) *
wavey.gif , deswegen ja auch ;-), denke, dass es einige Kollegen übertreiben, was das Thema Einsatzfahrt betrifft, aber das ist eher unabhängiger vom Alter des Kollegen... Was diesen Bereich betrifft, habe ich ein geschätztes Dienstalter von 55 Jahren :-)

Auf den Dienststellen in SH, die ich bisher besucht habe, gehöre ich aber trotzdem schon zum alten Eisen...


Nana, solltest du deinen Fahrstil in der Oberstufe so extrem verändert haben? ich bin entsetzt! Ach ne, richtig: deine Klienten fahren ja maximal 86 km/h... laugh2.gif

Du kommst ja langsam aber sicher in die heimatliche Richtung. Sobald du die Ostsee riechen kannst, bist du garantiert mit Abstand der Jüngste hier! rolleyes.gif


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Nucki
Beitrag 27.09.2008, 19:52
Beitrag #602


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Zitat (GrünWeißNRW @ 10.09.2008, 15:09) *
[...] Was haben denn die BAB-Kollegen so für Vehikel?[...]
Nur der Vollständigkeit halber die Ausstattung im Saarland wink.gif
Autobahnpolizei gibt's keine; für VU usw. sind die "normalen" Wachen zuständig und die haben jetzt fast nur noch Mercedes B-Klasse und Vitos (vorher vorwiegend Peuegot 406). Für die VÜ vorwiegend zuständig ist ne eigene Dienststelle, welche sich über Passat, B-Klasse, Vito, Oberklasse-ProVida usw. freuen kann.


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Cookiedeluxe
Beitrag 28.09.2008, 01:39
Beitrag #603


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Ich habe grade einen hochinteressanten Artikel auf einer Feuerwehrseite gelesen. Wir kennen ja alle das Problem, dass Sonderrechtsfahrten oftmals nicht ohne sind, selbige aber nur sehr schlecht trainierbar sind. Diese Problematik hat eine Firma jetzt aufgegriffen und einen Fahrsimulator entwickelt, der auf unsere Bedürfnisse zugeschnitten ist. Die computergesteuerten VT erkennen, ob man mit Sondersignal unterwegs ist oder nicht und reagieren entsprechend. Dabei können diverse Schwierigkeitsgrade und auch Gemeinheiten vom Instruktor eingebaut werden (VT, die einen übersehen oder VT, welche scharf bremsen statt auszuweichen und ähnliche alltägliche Dinge). Die weitere Besonderheit des Simulators: Das System ist mobil, kann in nur kurzer Zeit überall aufgebaut werden (kann so z.B. von Wache zu Wache wandern) und ist relativ günstig.

Kurzer Ausriss aus dem Artikel:

Zitat
Grundgedanke des Simulators ist dem Fahrer einen Eindruck über die Gefahren einer Einsatzfahrt zu vermitteln, die in der Stresssituation entstehen. In der Realität kommt es bei Sonderrechtsfahrten oft zu einem „Tunnelblick“, d.h. der Fahrer des Sondersignalfahrzeuges blickt starr geradeaus, und nimmt die Verkehrsszenen im linken, rechten und rückwärtigen Teil des Fahrzeuges nicht mehr wahr. Dieses psychologische Moment entsteht durch die Konzentration auf das Ziel der Sonderrechtsfahrt, sei es die Rettung eines Menschen oder eine andere Art der Hilfeleistung, die den Verkehr ausblendet. Das Simulationstraining will genau diese psychologische Reaktion des Menschen bewusst machen. Dabei soll die Konzentration auf den Verkehr, die Früherkennung von gefährlichen Verkehrssituationen und die Handlungssicherheit unter Stress trainiert werden.

Der Clou ist folgender: Solange der Fahrer ohne Sonderrechte fährt, verhalten sich die Verkehrsteilnehmer in der Simulation normal, wird jedoch das Tonfolgehorn zugeschaltet – der Benutzer hört dieses, wie in einer echten Einsatzfahrt auch –, passt sich das Verhalten der Simulation an die neue Situation an. Die Simulation zeigt verschiedene Situation auf, wie zum Beispiel Überholmanöver und Vorbeifahren unter verschiedenen Sichtbedingungen, Gassenbildung in unterschiedlichen Verkehrssituationen, Annähern und Überqueren von Kreuzungen mit unterschiedlichen Vorfahrtsregelungen und plötzliche Ereignisse.


Den vollen Artikel mit Bildern und Videos, u.a. mit einer Beispielfahrt, gibt es hier: http://www.fwnetz.de/2008/09/22/zusatzausb...echt-mit-video/


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fiesta12345
Beitrag 28.09.2008, 07:56
Beitrag #604


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Schade dass es keine Demo gibt *gg*


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mir
Beitrag 28.09.2008, 10:18
Beitrag #605


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Das würde sicher auch auf Volksfesten und in Spielhallen seine Nutzer finden laugh2.gif


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GrünWeißNRW
Beitrag 28.09.2008, 11:00
Beitrag #606


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In der Ausbildung hatte ich ein Fahrtraining, bei denen auch (in NRW per Erlass geregelte) Ausbildungsfahrten für Sonder- u. Wegerechtsfahrten im öffentlichen Verkehrsraum durchgeführt wurden und zwar
- durch Ortschaften
- über Kreuzungen mit LZA "rot" (gar nicht so einfach es so zu timen, dass man bei "rot" da ist)
- über die Autobahn
Insofern wurde "am lebenden Objekt" geübt.
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JTH
Beitrag 28.09.2008, 11:07
Beitrag #607


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Diese Form des Trainings halte ich für etwas bedenklich. think.gif


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GrünWeißNRW
Beitrag 28.09.2008, 18:34
Beitrag #608


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Aber sehr effektiv.

Habe mal im Netz gesucht und diesen Erlass gefunden.
Bei Punkt 2.6 heißt es u.a.:
Zitat
Übungsfahrten der Polizei unter Einbeziehung und Inanspruchnahme von Sonderund Wegerechten dienen der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben und fallen unter §§ 35 Abs. 1 und 38 Abs. 1 u. 2 StVO.
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Beitrag 28.09.2008, 19:08
Beitrag #609


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Rechtlich mag das ja abgesichert sein (obwohl genau das bei uns nicht erlaubt ist, weiss allerdings nicht ob´s nur ´ne interne DA ist oder ob das von höherer Stelle kommt), aber praktisch gesehen halte ich das für wenig verantwortungsvoll. Immerhin geht von Sonderrechtsfahrzeugen ja auch eine gewisse Gefahr aus, und wie wir alle wissen ist die Unfallwahrscheinlichkeit bei Fahrten mit Sonderrechten sehr viel höher als bei normalen Fahrten. Ob es da so geschickt ist, die Zivilbevölkerung dieser Gefahr auszusetzen, bleibt meiner Meinung nach diskussionswürdig.


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Charly70
Beitrag 28.09.2008, 19:13
Beitrag #610


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aber die Alternative: Die Leute zum ersten mal bei einem echten Einsatz mit Sonderrechten losfahren zu lassen finde ich auch nicht so prickelnd.
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GrünWeißNRW
Beitrag 28.09.2008, 19:17
Beitrag #611


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Zitat (Cookiedeluxe @ 28.09.2008, 20:08) *
oder ob das von höherer Stelle kommt
Vom IM.

Hier ist ab Seite 12 eine detaillierte Betrachtung darüber.
Wie gefordert, hatten wir vorher ein zweiwöchiges Fahr- u. Sicherheitstraining.

Und irgendwann ist halt immer das erste Mal. Ob nun als Übungsfahrt zu vorher ausgewählter Tageszeit vielleicht bei wenig Verkehr ohne Druck und Einsatzstreß oder irgendwann zur Rush-Hour mit einem echten Einsatzziel.
Ich bevorzuge da die erste Variante.
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Janus
Beitrag 28.09.2008, 19:20
Beitrag #612


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In den Simulator würde ich mich auch gern mal setzen...


~ Janus


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Beitrag 28.09.2008, 19:22
Beitrag #613


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Zitat (GrünWeißNRW @ 28.09.2008, 20:17) *
Zitat (Cookiedeluxe @ 28.09.2008, 20:08) *
oder ob das von höherer Stelle kommt
Vom IM.

Nein, ich meinte damit das diesbezügliche Verbot bei uns. Ich weiss nicht, von welcher Stelle das kommt, sondern nur, dass es existiert.


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JTH
Beitrag 28.09.2008, 19:31
Beitrag #614


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Zitat (GrünWeißNRW @ 28.09.2008, 19:34) *
Aber sehr effektiv.

Habe mal im Netz gesucht und diesen Erlass gefunden.
Bei Punkt 2.6 heißt es u.a.:
Zitat
Übungsfahrten der Polizei unter Einbeziehung und Inanspruchnahme von Sonderund Wegerechten dienen der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben und fallen unter §§ 35 Abs. 1 und 38 Abs. 1 u. 2 StVO.



Wenn es von oben abgesegnet ist - sicher ein guter Weg.


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Beitrag 28.09.2008, 19:45
Beitrag #615


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Zitat (Charly70 @ 28.09.2008, 20:13) *
aber die Alternative: Die Leute zum ersten mal bei einem echten Einsatz mit Sonderrechten losfahren zu lassen finde ich auch nicht so prickelnd.


Zitat (GrünWeißNRW @ 28.09.2008, 20:17) *
Und irgendwann ist halt immer das erste Mal. Ob nun als Übungsfahrt zu vorher ausgewählter Tageszeit vielleicht bei wenig Verkehr ohne Druck und Einsatzstreß oder irgendwann zur Rush-Hour mit einem echten Einsatzziel.
Ich bevorzuge da die erste Variante.

Ist natürlich richtig, das sehe ich mehr oder weniger ähnlich. Allerdings gibt es ja noch ein paar Stufen dazwischen. Bei der freiwilligen Feuerwehr, in welcher ich auch tätig bin, läuft das so ab:

- Maschinist von Einsatzfahrzeugen wird man grundsätzlich erst mit frühestens 21, zumal auch dann erst Klasse 2 gemacht werden kann
- Zum Maschinistenlehrgang wird nur zugelassen, wer schon seit mindestens drei Jahren private Fahrpraxis hat
- Während des Maschinistenlehrganges wird das Thema Sonderrechtsfahrten tiefgehend behandelt, allerdings nur theoretisch
- Nach erfolgreichem Maschinistenlehrgang bekommt der Kandidat eine etwa dreistündige Einweisungsfahrt auf dem jeweiligen Fahrzeug
- Während des nächsten Jahres darf er dann bei Übungsdiensten als Maschinist fungieren, d.h. das Fahrzeug so bedienen und fahren, als wäre es ein echter Einsatz. Lediglich die Inanspruchnahme von Sonderrechten entfällt natürlich
- Während des Probejahres gibt es insgesamt vier Weiterbildungen zum Thema, wobei man an mindestens drei zwingend teilnehmen muss. Während dieser Weiterbildungen werden (echte) Sonderrechtsfahrten behandelt, welche zu einem früheren Zeitpunkt per Video aufgenommen wurden und dann ausgewertet werden. Der Ausbilder hält das Video dabei immer an bestimmten Stellen an und fragt, was die Kandidaten an der jeweiligen Stelle machen würden. Anschliessend wird gezeigt, wie es dann wirklich gemacht wurde, und hinterher wird über die Fahrt dann diskutiert. Ausserdem wird die Gesetzeslage intensiv geschult und Unfallberichte analysiert. Einmal pro Jahr wird ausserdem ein freiwilliges Fahrsicherheitstraining für alle Maschinisten abgehalten, wobei die Teilnahme für den Kandidaten innerhalb des Probejahres Pflicht ist
- Nach dem Probejahr wird vom Kommando abgestimmt, ob der jeweilige Kandidat für Sonderrechtsfahrten geeignet erscheint
- Ist alles okay, so darf der Kandidat anschliessend bei kleineren Sachen (also nichts mit Menschenrettung o.ä.) unter Aufsicht die ersten Sonderrechtsfahrten durchführen. Kommen hier keine Klagen, dann wird er nach etwa einem weiteren Vierteljahr uneingeschränkt tauglich geschrieben
- Wer innerhalb eines Kalenderjahres keine Sonderrechtsfahrt unternimmt, muss eine Evaluationsfahrt absolvieren, wenn er seinen Status behalten will.

Zugegebenermassen etwas aufwendig, aber wir haben seitdem keine grösseren Unfälle mehr gehabt.

Gleichzeitig muss ich aber auch sagen, dass es damals bei der Berufsfeuerwehr anders abging. Da wurde man zum Maschinisten ausgebildet, bekam den ganzen Kram in der Theorie mit, und dann wurde man von einen Tag auf den anderen in´s kalte Wasser geschmissen. Optimal ist anders.


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Koehli
Beitrag 29.09.2008, 20:32
Beitrag #616


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Ich muss jetzt aus aktuellem Anlass auch etwas loswerden. Hier den vollen Text von unserm Käsblatt Tageszeitung vom Freitag, 26.09.08, da er in Kürze nicht mehr erreichbar sein wird:

Das Risiko fährt immer mit
Feuerwehrleute haben Sonderrechte im Straßenverkehr - Fahrlässigkeit haftet selbst

Wenn der Piepser ertönt, muss es schnell gehen. Diese Situation kennen freiwillige Helfer, bei der Feuerwehr und beim Rettungsdienst. Geschieht aber bei der Fahrt zum Einsatz ein Unfall, wird alles schwerfällig.

MATHIAS SCHWAPPACH

Landkreis Manchmal werden Helfer selbst zu Opfern: "Zwei Verletzte forderte ein Zusammenstoß zwischen einem Daimler- und einem Fiat-Panda-Fahrer", so liest sich vor Kurzem ein Polizeibericht in unserer Zeitung. "Der Mercedes-Fahrer wollte in eine vorfahrtsberechtigte Straße abbiegen, als sich von links der Panda-Fahrer - ein Feuerwehrmann - mit eingeschaltetem Warnblinklicht auf dem Weg zu einem Einsatz näherte." Der Mercedes-Fahrer schätzte damals die Situation als Blinken zum Rechtsabbiegen ein und fuhr los. Ungebremst prallte der Fiat in die linke Seite des Mercedes. Beide Fahrer kamen ins Krankenhaus.

Sein Kamerad sei mittlerweile wieder im Dienst, erklärt Volker Damm, Stadtbrandmeister von Schwäbisch Hall. Um den ihm entstandenen Schaden müsse er sich allerdings selbst kümmern. "Es gibt zwar schon gewisse Sonderrechte in der Straßenverkehrsordnung (StVO)", erklärt Damm, zitiert aber auch die Einschränkung: "Es dürfen keine Dritten gefährdet werden." Mit anderen Worten: Wer sich auf dem Weg zur Erfüllung einer "hoheitlichen Aufgabe" befindet - zum Beispiel zu einem Feuerwehreinsatz - soll zwar schnell sein, muss aber die Konsequenzen eines durchgedrückten Gaspedals oder einer genommenen Vorfahrt selbst tragen. "Wir sagen keinem, dass er schneller fahren soll, als es erlaubt ist", versichert Damm. Bereits in der Grundausbildung, sowie mehrmals im Laufe ihrer Dienstzeit, würden alle Haller Feuerwehrleute darauf hingewiesen: "Der Pkw-Fahrer ist selbst strafrechtlich verantwortlich."




Dasselbe sagt auch Heiko Weindrich vom DRK Schwäbisch Hall-Crailsheim: "Das Risiko fährt immer mit", so der Rettungsdienstleiter. "Wir haben auch keinen Dachaufsetzer wie die Feuerwehr." Indes sei der Rettungsdienst überwiegend hauptamtlich besetzt: "Privat alarmierte Kräfte werden nur als zweite Welle dazugeholt, etwa im Katastrophenschutz." Die Feuerwehr, meint Weindrich, habe es da schwerer.

Beim baden-württembergischen Innenministerium ist Ministerialrat Rolf Schmid für Angelegenheiten der Feuerwehr zuständig. Landesweit gelte die Regel, sagt er, dass "ein Feuerwehrmann auf dem Weg zum Einsatz von allem ein bisschen mehr darf." Voraussetzung hierfür sei, dass er seine Sorgfaltspflicht wahrnehme und nicht übertreibe: "Das könnte bedeuten: 60 Stundenkilometer statt 50, aber nicht 120. Man kann etwa auch in die falsche Richtung in eine Einbahnstraße fahren, sofern man keinen Unfall baut."Passiert dann doch etwas, so hafte zunächst die Gemeinde, in deren Auftrag der Feuerwehrmann unterwegs ist, sagt Schmid. Habe Letzterer allerdings "nachweislich fahrlässig" gehandelt - was ja de facto der Fall ist -, dann haftet er privat. "Das Gericht entscheidet solche Fälle individuell", erklärt Schmid. Pro Jahr seien es etwa fünf bis zehn Fälle der freiwilligen Feuerwehren landesweit, die vor Gericht landen.

"Der Fall aus Hall ist nicht vor Gericht gegangen", erklärt Kreisbrandmeister Jürgen Mors. "Bei dieser Sache war die Schuld relativ eindeutig: Der Mercedes-Fahrer hat das Blinken falsch interpretiert." Seit 1986 ist Mors beim Landkreis Hall in seiner Funktion tätig. Der Unfall von Fiat gegen Mercedes war der erste gravierende, der ihm unterkam. "Wir halten jeden Feuerwehrmann an, sich soweit wie möglich der StVO entsprechend zu verhalten", beteuert Mors. Wenn sich jemand dafür entscheide, auf dem Weg zum Einsatz eine rote Ampel zu überfahren, "muss er eben entsprechend Vorsicht walten lassen."

Dass sich ein Feuerwehrmann nach der Fahrt zum Gerätehaus auf seine Sonderrechte berufe, das kommt laut Mors "bei jedem Einsatz" vor. Eine Ausdehnung der Sonderrechte erachtet Mors als unnötig: "Das reicht aus, wie es ist. Wie man die Sonderrechte nutzt, liegt in der eigenen Verantwortung."

(Fett markierte Stellen durch mich hervorgehoben)

Quelle: Hohenloher Tagblatt vom 26.09.2008


Ich bin selbst seit Jahren bei den Freiwilligen, aber manche Dinge werde ich keinesfalls tun. Also, etwas schneller, von mir aus noch vertretbar. Aber bei ROT über eine Ampel??


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fiesta12345
Beitrag 29.09.2008, 21:21
Beitrag #617


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Sofern ich die Kreuzung gut einsehen kann und mit Sicherheit drüber komme (also auch niemand für mich bremsen muss) würde ich auch ohne Sondersignal in eine Kreuzung einfahren. Dass der Feuerwehrmann selbst haftet sollte ihm grund zum Nachdenken vor solchen Aktionen genug sein, weil die Haftpflichtversicherung dich wenns dumm kommt auch noch in Regress nimmt und die Vollkasko versicherung ganz entfällt was je nach unfall und schaden mehrere 10k € ausmachen kann. Und dass man alles nur in Maßen überschreiten soll sollte ja sowieso klar sein, denn die Physik geht auch nicht aus wenn das Blaulicht angeht.


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Cookiedeluxe
Beitrag 30.09.2008, 06:22
Beitrag #618


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Eben. Man hat zwar Sonderrechte, aber (mangels geeigneter Anzeigemöglichkeiten) keine Wegerechte. Ich kann also im privaten PKW tun und lassen was ich will (wenn §35 StVO es erlaubt), solange wie ich keinen anderen VT damit in seinen Rechten einschränke. Wenn ich für die freiwilligen unterwegs bin, habe ich auch schon rote Ampeln in meinem Privat-PKW überfahren. Es ist aber die eine Sache, ob ich das nachts um drei bei einer überschaubaren Kreuzung mache, oder ob ich das nachmittags um halb fünf im Berufsverkehr versuche. Hier gilt es einfach abzuwägen, was vertretbar ist und was nicht. Ersteres ist i.d.R. kein Problem, letzteres sollte man i.d.R. tunlichst unterlassen. Vor allem muss man sich immer bewusst vor Augen halten: Kommt es zu einem Unfall, so hat man ganz offensichtlich §35 Abs. 8 StVO nicht beachtet und steht somit komplett in der Schuld. Das allein sollte schon dazu führen, dass man eine sehr sorgfältige Risikoanalyse durchführt, bevor man im privaten PKW seine Sonderrechte in Anspruch nimmt.

Fahren mit Warnblinker halte ich übrigens nicht nur für schwachsinnig, sondern auch für hochgradig gefährlich. Ein anderer VT kann damit überhaupt nichts anfangen und kann es schlimmstenfalls - wie ja oben beschrieben - als normales blinken mißverstehen, weil er nur eine Seite einsehen kann. Gleiches gilt für die beliebten Dachaufsetzer. Auch damit hat man keine Wegerechte, und im schlimmsten Fall wird man damit für ein Fahrschulwagen gehalten. tongue.gif


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Coyota
Beitrag 30.09.2008, 08:10
Beitrag #619


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Zitat (Cookiedeluxe @ 30.09.2008, 07:22) *
Eben. Man hat zwar Sonderrechte, aber (mangels geeigneter Anzeigemöglichkeiten) keine Wegerechte.


Ich denke, die Wegerechte werden nicht wegen der mangelnden Anzeigemöglichkeit nicht gewährt, sondern der Gesetzgeber hat sie bewußt nicht eingeräumt. Wenn ich mir vorstelle, was passiert, wenn 20 Feuerwehrleute im Privat-PKW mit Wegerechten zur Feuerwache rasen und gleichzeitig andere SoSi-Fahrzeuge (z.B. Polizei/ Rettungsdienst) im gleichen Gebiet unterwegs sind... shutup.gif

Wir hatten früher solche Situationen, da unsere Rettungswache direkt neben der Feuerwache lag. Wir kamen -wenn gleichzeitig die FW alarmiert war- nur unter vorsichtigem Vorantasten vom gemeinsamen Hof, weil die FWler teils wie die Irren anrasten. In einem Fall kamen wir gar nicht aus unserer Garage, weil diese durch den Privat-PKW eines FWlers zugeparkt war crybaby.gif ... da müßte man dann eine Vorfahrtsregelung unter Wegerechtlern ausarbeiten.

Für unsere SEG (also Rettungsdienstler) ist es teils ein Problem, daß sie auf der Privat-Anfahrt keine Sonderrechte haben. Die werden nämlich nicht nur in größeren Katastrophenfällen als "zweite Welle" ausgelöst, sondern auch wenn alle normalen RTW unterwegs sind und ein weiterer Rettungseinsatz reinkommt. Da wäre es im ländlichen Gebiet mit langen Anfahrtswegen der Mitarbeiter schon zeitsparend, wenn sie etwas schneller und über rote Ampeln fahren dürften.

Gruß von COYOTA thread.gif


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fiesta12345
Beitrag 30.09.2008, 16:30
Beitrag #620


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Wenn sie in Katasstrophenfällen als 2te Welle ausgelöst werden haben sie aber Sonderrechte weil sie dann dem Katastrophenschutz angehehören und dieser keine Beschränkung auf Fahrzeuge hat.

Ich brauch wenn ich ca.20 zu schnell fahr zur Wache 5 Minuten. Wenn sie mich dann beim SEG-Einsatz(erst in nem Jahr möglich;im mom ja nur Hausnotruf) blitzen hab ich halt pech und zahl die 25 €, die dann nach Toleranzabzug und Tachovoreilung übrig bleiben. Ampeln sind eh keine aufm Weg und Vorfahrt hab ich auch die ganze Strecke=> Wunderbar biggrin.gif


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Zp9
Beitrag 30.09.2008, 23:14
Beitrag #621


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Das Thw verzichtet im Übrigen auch komplett auf diese "sonderrechte" der Helfer im einsatzfall.
In meinem Ov wurde hier klar festgestellt, dass jeder der mit dem Privat - Pkw im Alarmfall bei der Anfahrt zur Unterkunft ist, für die Schäden die er "anrichtet" selber haftet Sei es das Blitzen bzw. im Schlimmsten fall der Verkehrsunfall.

Letztes Jahr wurde ebenfalls von der Leitung des THW´s eine Rundverfügung erlassen, die eben genau aussagt, dass das THW wie oben geschrieben auf die Sonderrechte (helfer auf anfahrt im privat pkw) verzichtet.


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Cookiedeluxe
Beitrag 01.10.2008, 07:02
Beitrag #622


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Naja, das THW ist da ja auch ein kleiner Sonderfall, da sind ja nur die allerwenigsten Einsätze wirklich zeitkritisch. Insofern schon eine durchaus vernünftige Regelung.


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Tortenjan
Beitrag 01.10.2008, 11:09
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Wenn du dich da mal nicht täuschst! Das THW ist mittlerweile recht gut integriert. Ich kenne einige (Teil-) Einheiten die in RD-SEGn und GefG-Züge der FW fest eingebunden sind. Viele von denen wurden auch deswegen schon mit FME ausgerüstet.
Allerdings ist die Rundverfügung mit den Sonderrechten auf dem Weg zur Unterkunft auch schon einige Jährchen alt.


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Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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durban
Beitrag 01.10.2008, 12:33
Beitrag #624


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Also bei mir im Landkreis rückt das THW regelmäßig zu Türöffnungen aus.

Ich persönlich hatte nur einen sehr kurzen Gastauftritt in einer SEG, der nicht länger als 8 Wochen dauerte. In dieser Zeit kam ich nie in die Situation, mir Gedanken um Sonderrechte im Privat- PKW machen zu müssen. Dennoch habe ich mal darüber nachgedacht, wie lange ich im Einsatzfall zur Wache brauchen müsste und ob SR mir was bringen würden.

Die Strecke der Wache betrug ca. 5km; auf dem Weg (alles igO) lagen 4 Ampelanlagen (heute nur noch 3).
Zu verkehrsschwachen Zeiten verstrich natürlich viel sinnlose Zeit vor den Ampeln. Bei den gut ausgebauten und ausgeleuchteten Straßen wäre es auch ohne Weiteres vertretbar gewesen, schneller als 50 zu fahren.
Im Berufsverkehr hätten Sonderrechte keine Vorteile gebracht, da man viel Zeit in Warteschlangen vor den Ampeln verbracht hätte.
Auch Geschwindigkeitsübertretungen waren kaum denkbar, da ich nicht zu riskanten Überholmanövern neige.

Durch Wegerechte hätte man bestimmt 5-10 Minuten im Berufsverkehr sparen können; das ist in Relation zur Strecke natürlich schon erheblich. Dennoch halte ich Wegerechte in Relation zum Einsatzgeschehen in 99% der Fälle für unzweckmäßig.

Sonderrechte halte ich im gegebenen Rahmen für sinnvoll, weil man einfach nachts nicht unnötigerweise bummeln muss. Ein status activus, in dem Sinne, dass man aktiv die Anfahrtszeit verkürzen muss, ist dagegen nicht notwendig.

Für mich relevanter istwar das von Coyota angesprochene Problem: Wir hatten einen sogenannten "B- Dienst": Bei Bedarf wurde der Reserve- RTW der RD- Wache von Hauptamtlichen, die gerade frei hatten, besetzt. Das kam so ca. 2-4 mal im Jahr vor.
Das Sonderrechtsproblem stellte sich deshalb für mich nicht, weil ich meine Wohnung im Hinblick auf den Wachenstandort gewählt hatte und nur einmal die Straße überqueren musste. laugh2.gif

Die Nutzung von Sonderrechten -mögicherweise mißbräuchlich- beschränkte sich darauf, das Fußgängergrün der Bedarfsampel nicht auszulösen und, mea culpa, die Straße bei rot zu überqueren laugh2.gif


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thetdk
Beitrag 01.10.2008, 13:00
Beitrag #625


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Das THW macht im Kreis Aachen in der Gemeinde Simmerath die Verkehrsunfallrettung, nicht etwa die Feuerwehr.
Ich gehe davon aus das die Kollegen aus diesem Ortsverband durchaus Sonderrechte auf der Anfahrt zu einem solchen Einsatz in Anspruch nehmen. Ist in diesem Fall sicher auch angebracht.

Aber dies sind natürlich Ausnahmefälle, meist hat das THW ohnehin Ausrückzeiten oberhalb von 30 Minuten, und damit sinkt natürlich die Relevanz für Sonderrechte.

es grüßt

thetdk


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durban
Beitrag 01.10.2008, 13:06
Beitrag #626


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Ich denke, sowohl bei der FW, bei RD- oder SAN- SEGn als auch beim THW (viele tolle Abkürzungen laugh2.gif ) sollte im Einsatzfall nicht gebummelt werden.
Daher ist es angemessen, wenn man diesen Institutionen in gleichem Maße SR zukommen lässt.

Weitere Rechte, die darüber hinaus gehen, vorhandene Spielräume in Straßenverkehr auszunutzen und neue zu schaffen (versteht ihr, was ich meine?) halte ich bei keinen der genannten Organisationen für notwendig.


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Cookiedeluxe
Beitrag 01.10.2008, 15:50
Beitrag #627


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Zitat (durban @ 01.10.2008, 13:33) *
Also bei mir im Landkreis rückt das THW regelmäßig zu Türöffnungen aus.

Das sind in 90% der Fälle ja auch Einsätze, bei denen die Zeit keine grosse Rolle spielt. Entweder überlebt die Person hinter der Tür sowieso noch die nächsten zehn Minuten, oder aber es ist ihr mittlerweile sowieso egal, was wohl der häufigste Fall ist. An eine Türöffnung, bei welcher wir wirklich in letzter Sekunde kamen, kann ich mich in all den Jahren kein einziges Mal bewusst erinnern. Insofern sehe ich hier durchaus eine recht geeignete Indikation für das THW, zumal ich mir gut vorstellen kann, dass die eine Türöffnung wahrscheinlich oftmals zerstörungsfreier hinbekommen dürften als wir.

Zitat
Das Sonderrechtsproblem stellte sich deshalb für mich nicht, weil ich meine Wohnung im Hinblick auf den Wachenstandort gewählt hatte und nur einmal die Straße überqueren musste. laugh2.gif

Oh Gott, du wahnsinniger! tongue.gif Ich wohne soweit von meiner Arbeitsstelle weg wie es mir erlaubt ist (bis auf die letzten 500m ausgereizt, und sogar in einem anderen Bundesland, hehe) und war da bisher noch nie böse drum. wink.gif

Zitat (thetdk @ 01.10.2008, 14:00) *
Das THW macht im Kreis Aachen in der Gemeinde Simmerath die Verkehrsunfallrettung, nicht etwa die Feuerwehr.

Interessant, hast du da nähere Infos zu? Wie werden die denn alarmiert und was haben die für Ausrückzeiten? Wer übernimmt während der technischen Rettung den Brandschutz?


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thetdk
Beitrag 02.10.2008, 08:27
Beitrag #628


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Zitat (Cookiedeluxe @ 01.10.2008, 17:50) *
Zitat (thetdk @ 01.10.2008, 14:00) *
Das THW macht im Kreis Aachen in der Gemeinde Simmerath die Verkehrsunfallrettung, nicht etwa die Feuerwehr.

Interessant, hast du da nähere Infos zu? Wie werden die denn alarmiert und was haben die für Ausrückzeiten? Wer übernimmt während der technischen Rettung den Brandschutz?


Detailinformationen habe ich auch nicht, ich kann das aber bei einem gemeinsamen Dienst in der Zukunft mal hinterfragen.
Ich vermute allerdings die Feuerwehr kommt auch noch. Das THW ist ja für Brandbekämpfung nicht ausgebildet.
Die Ausrückzeiten sind wohl durch ausreichend nah wohnende Helfer sehr kurz, alamiert wird meines Wissens durch FME.
Damit sind die Kollegen dort sicher nicht langsamer als die entsprechende FF.

Von einem Einsatz im Januar diesen Jahres weiß ich, dass das erste THW-Fahrzeug (ein "VUK", eine Art Vorrausrüstwagen auf VW T3) als erstes Fahrzeug an der Unfallstelle war. Man ist also offenbar schnell.

In dieser ländlichen Gemeinde ist das THW wohl deutlich besser aufgestellt als die Feuerwehr, daher diese Regelung.
Was aber genau den Auschlag dazu gegeben hat kann ich auch nicht genau sagen.

es grüßt

thetdk


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Gast_buerger_*
Beitrag 11.10.2008, 14:19
Beitrag #629





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Ich möchte euch Heute mal den (Polizei-)Beamter des Monats vorstellen.

Zuerst habe ich ja an ein fake geglaubt weil das Gesicht sehr deutlich erkennbar ist, aber da es den Pressesprecher des Kreises Borken wirklich gibt, scheint mir Sache wahr zu sein.

Im großen und ganzen geht es darum, das jemand von einen Blitzer wagen mit 17 km/h über die erlaubten 30 Km/h geblitzt worden ist. Dieser hatte sofort nach dem Blitzen reagiert und ein Beweisfoto gemacht. Aufgrund des Fotos wurde dann das Verfahren eingestellt, weil der Zeuge im Blitzer wagen, na sagen wir mal nicht bei der Sache war.

Aber seht selber Klick rofl1.gif

wavey.gif
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GrünWeißNRW
Beitrag 11.10.2008, 14:27
Beitrag #630


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Das ist eindeutig KEIN Polizist! (der hätte sich nämlich den Sitz nach hinten gestellt und seine Homer-Simpson-Brille (auf der Augen aufgemalt sind) aufgesetzt laugh2.gif )
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Bonsai-Brummi
Beitrag 11.10.2008, 14:38
Beitrag #631


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Zitat (buerger @ 11.10.2008, 15:19) *
... wurde dann das Verfahren eingestellt, weil der Zeuge im Blitzer wagen, na sagen wir mal nicht bei der Sache war.

Da hatte der Geblitzte aber Glück, daß dort keine moderne Meßtechnik im Einsatz war, die keinen "Aufmerksamen Meßbetrieb" mehr erfordert... rolleyes.gif

lg
c.s.
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fiesta12345
Beitrag 11.10.2008, 16:33
Beitrag #632


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Ist das jetzt ein 2tes mal passiert oder ist die Story schon nen bissl älter? Hab sowas schomma gelesen iwann


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Gast_buerger_*
Beitrag 11.10.2008, 16:43
Beitrag #633





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Zitat (fiesta12345 @ 11.10.2008, 17:33) *
Ist das jetzt ein 2tes mal passiert oder ist die Story schon nen bissl älter? Hab sowas schomma gelesen iwann


Keine Ahnung, aber wie man im link nachlesen kann wurde der Beitrag Feb.08 geschrieben.

wavey.gif
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Bonsai-Brummi
Beitrag 11.10.2008, 16:47
Beitrag #634


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Zitat (fiesta12345 @ 11.10.2008, 17:33) *
...oder ist die Story schon nen bissl älter?

Ist sie:
Die war Anfang September 2007 in der Zeitung mit den großen Buchstaben zu lesen - und ist seither immer wieder mal Thema in diversen Foren book.gif

lg
c.s.
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GrünWeißNRW
Beitrag 22.10.2008, 13:45
Beitrag #635


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Ab sofort gilt bei uns: Beginn und Ende von Sonder- u. Wegerechtsfahrten sind bei der Leitstelle zu melden (wo und wann entscheidet weiter der Fahrzeugführer).
Ob das wirklich so gemeint war? think.gif Von der PDV her sicherlich, aber praktisch... Denn grundsätzlich nehme ich ja auch Sonderrechte in Anspruch, wenn ich z.B. schneller durch die Baustelle (von denen wir aktuell ne Menge haben) fahre zur Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren. Sobald jeder Wagen jede solche Fahrten an- und abmeldet, wird es sich wohl schnell auf die Wegerechtsfahrten beschränken. Obwohl das Anmelden auch keinen Unfall des Polizeifahrzeugs verhindern wird.
Mal sehen, was unser DGL heute abend in der Besprechung dazu sagt.
Bin dann mal wieder in den Federn - vorschlafen. wink.gif
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durban
Beitrag 22.10.2008, 13:57
Beitrag #636


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Das Anmelden von Wegerechtsfahrten finde ich grundsätzlich sinnvoll, auch wenn es nervig ist, gerade dann, wenn man auf Fahrten von mehreren 100km Länge viele unbekannte Funkverkehrskreise durchquert.
Ich würde allerdings eine entsprechende Norm in einer diesbezüglichen VO begrüßen.


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Cookiedeluxe
Beitrag 22.10.2008, 15:03
Beitrag #637


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Wegerechtsfahrten könnte ich ja noch verstehen (allerdings ebenso nervig finden), aber Sonderrechtsfahrten? Kann das wirklich ernstgemeint sein? Falls ja, so prognostiziere ich den Zusammenbruch des 4m-Bandes nach etwa einer Viertelstunde. wink.gif


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Tortenjan
Beitrag 22.10.2008, 15:17
Beitrag #638


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Ach, wenn im Fahrzeug ein GPS-Empfänger installiert ist läßt sich das per DME doch mit einem einzigen Tastendruck erledigen.


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Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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Beitrag 22.10.2008, 15:39
Beitrag #639


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DME? Du meinst sicherlich FMS, oder?


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fiesta12345
Beitrag 22.10.2008, 19:35
Beitrag #640


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Also in den Fahrzeugen die ich kenne ist kein fest verbautes GPS installiert... man belehre mich eines besseren wenn anderswo nicht an den letzen 500 € gespart wird. Ich versteht das nicht ... son RTW kostet mehr als 100.000 € und die schaffen es net die 1000 € für nen Navi zu bezahlen ... wie schön wärs ... mal steigt ins Auto und auf dem Navi steht der Einsatzort... ach ich träume ... Ich glaube übrigens dass sich die Vorschrift auf Wegerechte bezieht. Auf der Anfahrt sollte die LST ja aber eh schon wissen ob mit oder ohne gefahren wird ... und aufm Rückweg muss es bei uns net gemeldet werden.


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durban
Beitrag 10.11.2008, 13:01
Beitrag #641


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Die "Diskussion zu dienstlichen Themen" ist in letzter ZEit ruhiger geworden, aber ich habe neulich eine Situation erlebt, die mich schon zum Schmunzeln gebracht hat, und die ich hier kundtun möchte:

Wir fuhren auf die BAB, gemeldet war ein Unfällchen, Fahrzeug im Graben.
Wir kamen als erstes Fahrzeug an der Unfallstelle an; hielten auf der Standspur und stiegen aus. Zur Klarstellung: Das Auto ist rot, es steht "Rettungsdienst" drauf und blinkt blau.

Die Lage schien nicht sehr dramatisch, zwei Personen standen etwas fröstelnd neben der Leitplanke.

Als wir auf die Personen zugingen, begrüßte eine davon uns mit den Worten:

"Guten Tag, sind Sie die Herren vom ADAC?"

meine Reaktion:
blink.gif --> think.gif --> no.gif --> rofl1.gif


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blabla52
Beitrag 10.11.2008, 19:13
Beitrag #642


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Sowas nennt man Schock! Solltest du doch eigentlich wissen mit deiner Rettungsdienstausbildung! Dabei ist doch Farbenblindheit vollkommen normal. thread.gif

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Cookiedeluxe
Beitrag 10.11.2008, 19:13
Beitrag #643


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Hehe, das hat was... Zumindest muss man dann die Alkoholkontrolle nicht mehr begründen, denn eine solche Aussage geht wohl locker als Anfangsverdacht durch... wacko.gif


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Beitrag 10.11.2008, 19:14
Beitrag #644


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Beitrag 22.11.2008, 02:59
Beitrag #645


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Ihr werdet jetzt feixend und mit dem Finger auf mich zeigend lachen (und ich werde mich morgen früh fragen, was zum Teufel ich mir bloß dabei gedacht habe), aber ich habe mich vorhin freiwillig zum Dienst am Silvesterabend eingetragen. shutup.gif


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JTH
Beitrag 22.11.2008, 06:43
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Beitrag 22.11.2008, 10:25
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fiesta12345
Beitrag 22.11.2008, 10:29
Beitrag #648


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GrünWeißNRW
Beitrag 23.11.2008, 00:20
Beitrag #649


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Das wird mir dieses Jahr nicht passieren smile.gif
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JTH
Beitrag 23.11.2008, 08:06
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Haha, das kann mir nicht passieren, weil bei uns zu Hause fast ausschließlich ich koche... laugh2.gif


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