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> Dauerthread für Feuerwehr, Rettungsdienstler und Polizisten, Diskussion zu dienstlichen Themen
thetdk
Beitrag 05.04.2018, 14:35
Beitrag #4001


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Wenn ich den Artikel korrekt verstehe, hat dieser Arzt über die Rettungsleitstelle einen Anruf bekommen, damit er einen Notarzteinsatz übernimmt.

Hier wäre jetzt primär die Frage, warum hat die Rettungsleitstelle kein Sosi-Fahrzeug geschickt um den Arzt abzuholen?
Und was war das Meldestichwort?
Wenn die Anfahrt eines Sosi-Fahrzeugs zur Praxis länger dauert als die Fahrt Praxis->Patient, und der Zustand des Patienten hinreichend kritisch ist (oder zu sein scheint), wäre das dann nicht ein gerechtfertigter Notstand?

Schaut man sich die Girbigshofer Strasse in Görlitz an, gibt es dort ein Dialysezentrum und ein Klinikum, aber es ist keine typische Anwohnerstrasse. Das man dort 84km/h fahren kann (ohne gemeingefährlich zu sein) kann ich mir vorstellen.
Bleibt die Frage, gab es keinen Arzt im Dialysezentrum oder Klinikum?

Um das alles zu beurteilen fehlen hier zu viele Details.

Natürlich ist es auch vorstellbar, das hier ein Arzt übers Ziel hinausgeschossen ist.

Edit:
Die Praxis des Arztes ist übrigens 1,6km vom Blitzerort entfernt.

Der Arzt ist beleidigt und schließt seine Praxis. Hier auf seiner Website ist eine Stellungnahme und unten auch der BGB verlinkt. Da das erwähnte Kennzeichen seines Subaru kein deutsches Kennzeichen ist, kann man ein Sondersignalfahrzeug wohl ausschließen.

es grüßt

thetdk


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Andreas
Beitrag 05.04.2018, 15:00
Beitrag #4002


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Zitat (thetdk @ 05.04.2018, 15:35) *
Da das erwähnte Kennzeichen seines Subaru kein deutsches Kennzeichen ist,


Dann sollte sich der Herr Doktor aber nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.


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dazydee
Beitrag 05.04.2018, 16:10
Beitrag #4003


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Zitat (thetdk @ 05.04.2018, 14:35) *
Hier auf seiner Website ist eine Stellungnahme


Wow. Akutes Ego Offendi würde ich sagen. Schwerer Fall sogar.


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Alex79
Beitrag 05.04.2018, 16:31
Beitrag #4004


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Da der BGB ja eigentlich noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist, kann das dickere Ende ja auch erst noch kommen.

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 353d Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
3. die Anklageschrift oder andere amtliche Dokumente eines Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens oder eines Disziplinarverfahrens, ganz oder in wesentlichen Teilen, im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__353d.html

Oder trifft das hier nicht zu?
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azrael
Beitrag 05.04.2018, 17:00
Beitrag #4005


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offtopic.gif
Verstehe ich das richtig, das es verboten ist hier im Forum einen BGB abzutippen? scarey.gif
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janr
Beitrag 05.04.2018, 17:06
Beitrag #4006


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Wüßte ich nicht.

Haben wir immer so gemacht.
Anonym halt.


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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haidi
Beitrag 05.04.2018, 19:01
Beitrag #4007


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Ich bin der Ansicht, er hätte die Praxis so und so aufgegeben. Vielleicht hat er in seinem Heimatland eine gute Stelle in einem Spital angeboten bekommen oder übernimmt dort eine Praxis und kann somit in seine Heimat zurück. Das gibt ihm nur die Möglichkeit, das mit Trara zu machen.
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thetdk
Beitrag 05.04.2018, 19:11
Beitrag #4008


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Davon ist wohl auszugehen.
Ein Arzt der sich wegen 300€ derart aufregt, hat entweder einiges falsch gemacht, oder schiebt das einfach vor.

Das er nicht mehr für Notfalleinsätze zur Verfügung stehen will, verstehe ich ja noch. Alles andere ist Show.

es grüßt

thetdk


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hk_do
Beitrag 05.04.2018, 21:04
Beitrag #4009


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Zitat (Alex79 @ 05.04.2018, 14:13) *
Es geht zwar aus dem Artikel nicht hervor, aber ich denke nicht das er mit einem "richtigen" Notarzteinsatzfahrzeug mit SoSi unterwegs war.


Es gibt auch Bußgeldstellen, die bei (zahlenmäßig) so drastischen Überschreitungen einen Einspruch grundsätzlich nicht anerkennen sondern immer eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen. Auch bei SoSi-Fahrzeugen.

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nachteule
Beitrag 06.04.2018, 00:07
Beitrag #4010


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Hallo, thetdk,

Zitat (thetdk @ 05.04.2018, 20:11) *
Ein Arzt der sich wegen 300€ derart aufregt, hat entweder einiges falsch gemacht, oder schiebt das einfach vor.

es geht hier zwar offensichtlich eher um das Fahrverbot, aber trotzdem sehe ich ähnlich, zumal bislang ja nur ein Bußgeldbescheid vorliegt.

Warum geht der Arzt nicht gerichtlich gegen diesen vor, anstatt gleich die Praxis zu schließen? think.gif

Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Arzt eine gut gehende Praxis einfach so aufgibt, nur, weil er für zwei Monate nicht selber fahren darf.

Es dürfte um einiges billiger kommen, für diese Zeit jemanden einzustellen, der die Fahrertätigkeit übernimmt.

Zu dem ausländischen Kennzeichen auf seinem PKW:

Es muss nicht unbedingt sein, dass er sich damit strafbar macht.

Sollte er regelmäßig hin - und herpendeln, dürfte es kaum praktikabel sein, das Fahrzeug immer neu umzumelden, so dass es gut sein kann, dass er das Fahrzeug ganz legal weiter in seiner ursprünglichen Heimat zugelassen hat, aber hier trotzdem Steuern zahlt.

Viele Grüße,

Nachteule


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ulm
Beitrag 06.04.2018, 06:13
Beitrag #4011


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Was soll man von so einer Geschichte auf seiner oben verlinkten Homepage halten?
Zitat
Ich wurde von einem Rettungsassistenten zu einem lebensbedrohlichen Notfall nachgefordert. Der diensthabende Notarzt befand sich zu dieser Zeit im Einsatz. Somit wurde ich gebeten, außerplanmäßig diesen Notarzteinsatz zu übernehmen.

"Echte Notärzte" werden über die Rettungsleitstelle alarmiert.
Alle anderen "Notärzte" sind keine Notärzte im Sinne des Rettungsdienstgesetztes (Ich unterstelle mal, das ist in allen Landesrettungsdienstgesetzes ähnlich geregelt).
Und selbst wenn es ein Notarzt ist, der §35 StVO greift nur für Fahrzeuge des Rettungsdienstes, nicht für Teilnehmer des Rettungsdienstes.
Von einem Arzt erwarte ich, dass er diese Spielregel kennt.

Wenn ich mal so überlege, welche Hausärzte mir in zehn Minuten Kreis einfallen, die ich für einen "lebensbedrohlichen Notfall" nachfordern würde, dann fällt mir eigentlich keiner ein.
Was bringt mir ein Hausarzt? Ist er überhaupt verfügbar? Hat der Epinephrin oder Urapidil griffbereit und bringt ein Monitoring mit? Wie schnell kann er seine Praxis verlassen?
Wenn ich bei einem lebensbedrohlichen Notfall bin, dann reanimiere ich halt selber oder lasse Passanten oder Angehörige drücken und ich mache den Rest. Personalbeschaffung ist Aufgabe der Leitstelle. Ich habe bei einem echten Notfall gar keine Zeit, noch irgendwo herumzutelefonieren.


Wegen eines BGB die Praxis zu schließen, ist auch in meinen Augen ein vorgeschobenes Argument.
Wie macht er es denn, wenn er Urlaub hat/will?
Sorry, der BGB ist höchstens der Punkt, der "das Fass zum überlaufen gebracht hat", also gibt es eine Vorgeschichte. Vielleicht ist der Arzt des Fernpendelns überdrüssig oder die wirtschaftlichen Erwartungen haben sich nicht erfüllt.
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ulm
Beitrag 06.04.2018, 13:50
Beitrag #4012


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Die Stadt Görlitz wehrt sich ungewöhnlich deutlich in einer Pressemitteilung:
Zitat
In den letzten Tagen gab es vermehrt Presse- und Bürgeranfragen in Bezug auf eine Ankündigung und Veröffentlichung von Herrn Dr. Prejzek, welcher wegen eines Bußgeldbescheides der Stadt Görlitz ankündigt, seine Praxis in Königshufen zum 30.06.2018 zu schließen.
[...]
Der Einsatz von Herrn Dr. Prejzek am 06.01.2018 wurde zwischen der Besatzung des Rettungswagens und ihm selbst abgesprochen und anschließend von der Leitstelle veranlasst. [...] Auf Grund der sehr großen Differenz zwischen erlaubter und gefahrener Geschwindigkeit sowie der getätigten Aussage von Herrn Dr. Prejzek, dass es sich um einen notärztlichen Einsatz handelte, wurde seitens der Stadtverwaltung Görlitz der Vorgang einer vorgeschriebenen Prüfung unterzogen.

Ausweislich des Einsatzprotokolls der Rettungsleitstelle handelte es sich bei dem Einsatz von Herrn Dr. Prejzek nicht um einen notärztlichen Einsatz der die Inanspruchnahme von Sonderrechten gestattete, sondern um einen Einsatz der kassenärztlichen Versorgung (gleichsetzbar mit dringender Hausarztbesuch), welcher keine Rechtfertigung der Nutzung von Sonderrechten/-signalen gibt. Der Arzt wurde vorher bereits durch den vor Ort tätigen Rettungsdienst selbst über den Zustand des Patienten informiert. Der Einsatz hatte die Priorität 4 (Einstufung 1 = sehr hoch bis 5 = sehr niedrig). Weiterhin wird ausweislich des Einsatzprotokolls der Rettungsleitstelle dargestellt, dass der alarmierte Rettungswagen um 10.34 Uhr am Einsatzort ankam und dann nach der Benachrichtigung vom Herrn Dr. Prejzek um 11.16 Uhr um 11.20 Uhr seinen Einsatz beendete. Herr Dr. Prejzek wurde um 11.38 Uhr mit überhöhter Geschwindigkeit gemessen.

Gemäß dieses Zeitablaufs - anhand des vorliegenden Einsatzprotokolls der Rettungsdienstes nachvollziehbar – handelte es sich im Voraus erkennbar nicht um einen Notfalleinsatz (keine lebensbedrohliche Situation), der die Inanspruchnahme von Sonderrechten rechtfertigte, insbesondere nicht mit einer solch extremen Geschwindigkeitsüberschreitung (84 km/h in einer 30-Zone in der Mittagszeit).

Durch die Art und Weise des Umgangs in dieser Angelegenheit von Herrn Dr. Prezjek kam es zu einer Rufschädigung der Stadt und deren Mitarbeiter, die auf das Strengste von der Stadt Görlitz und Herrn Oberbürgermeister Deinege von uns zurück gewiesen wird.

Natürlich sind die praktizierenden Ärzte und auch die Einsätze als Notarzt für die Stadt sehr wichtig. Herr Oberbürgermeister Deinege bedankt sich an dieser Stelle für den unermüdlichen Einsatz der Notärzte, die vor allem am Wochenende teils in Doppelschichten für die Bevölkerung im Einsatz sind. Dennoch gibt es genau für solche Einsätze Regularien, die einzuhalten sind.

Im konkreten Fall wurden diese Regularien nicht eingehalten und die Information und die Darstellung der Sachlage erfolgte wissentlich falsch – gegenüber den Patienten der Praxis, der Bevölkerung und den Medien.[...]

Damit ist der Drops gelutscht.
Zurecht.
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Alex79
Beitrag 06.04.2018, 14:32
Beitrag #4013


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Zitat (ulm @ 06.04.2018, 14:50) *
Damit ist der Drops gelutscht.
Zurecht.

Und nach dieser Schilderung hoffe ich auch, daß dieser besagte "Not"arzt nicht mehr in Deutschland praktiziert und er seine Praxis schließt.
Selbst mit "Blauhorn" würde ich es mich niemals trauen die Geschwindigkeit auch nur ums doppelte zu Überschreitung, bei ihm wars sogar eine Verdreifachung.
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Der_Veranstalter
Beitrag 06.04.2018, 14:55
Beitrag #4014


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Das ist ja richtig geil. Der RTW fährt wieder heim und der örtlich ansässige "Facharzt für leicht erkennbare Krankheiten" fährt dann 22 Minuten nach dem Telefonat mit dem dreifachen Erlaubten in eine Tempokontrolle?

Falls der Herr Dr. sich wie angekündigt nicht verteidigt oder sonstwas macht, könnte die Stadt als Bußgeldstelle das trotzdem ans zuständige AG weitergeben?





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ulm
Beitrag 06.04.2018, 15:13
Beitrag #4015


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Leider nicht, das Ding wird dann einfach rechtskräftig.
Die Einlassungen inkl. Nennung der Verfahrensbeteiligten in der Behörde sind so dreist, dass man mal prüfen sollte, ob hier Straftatbestände verwirklicht werden. Vor allem fordert der Arzt auch auf, Angehörige der OA-Mitarbeiter anzusprechen:
Zitat (von der Homepage des Arztes)
Wenn Sie mit der Einstellung von Herrn *** - Sachbearbeiter des Ordnungsamtes - nicht einverstanden sind und wenn Sie die Versorgung durch unsere Praxis gut fanden, wenden Sie sich doch an Frau Staatssekretärin ***, Herrn *** persönlich oder an seine Chefin Frau ***. Sagen Sie am besten allen, wie Sie darüber denken. Sie können gerne auch mit den Lokalpolitikern sprechen, ob solche Sachbearbeiter und Beamten dem Volk mit so einem Verhalten einen Gefallen tun, oder ob sie die Bedürfnisse der Mitmenschen und Bürgern ignorieren, nur um ihren eigenen Willen rücksichtslos durchzusetzen. Ich wollte mit Herrn *** persönlich sprechen, leider wurde mir dies verwehrt. Vielleicht kennen Sie Herrn *** oder Frau *** oder deren Angehörigen persönlich, dann teilen Sie ihnen Ihre Meinung mit.


Übrigens berichtet auch das Fernsehen in Form des MDR.
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thetdk
Beitrag 06.04.2018, 15:16
Beitrag #4016


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Das liest sich in der Tat richtig finster. Hätte Herr Doktor mal lieber den Mund gehalten...

es grüßt

thetdk


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Alex79
Beitrag 06.04.2018, 17:39
Beitrag #4017


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Wobei, wenn ich es mir genau überlege hat die Bußgeldstelle hier einen Fehler gemacht.

Die Geschwindigkeitsübertretung fand hier ja eindeutig und öffentlich geäußert vorsätzlich statt.
Zitat:"war ich gezwungen schneller zu fahren"
(Von seiner Homepage)
Somit hätte das Bußgeld ja angemessen erhöht werden müssen.
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nachteule
Beitrag 07.04.2018, 14:57
Beitrag #4018


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Hallo, Alex79,

Zitat (Alex79 @ 06.04.2018, 18:39) *
Somit hätte das Bußgeld ja angemessen erhöht werden müssen.

sollte der Herr Dr. vor Gericht gehen, kann das noch passieren. wavey.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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Alex79
Beitrag 07.04.2018, 21:04
Beitrag #4019


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Mittlerweile soll er doch Widerspruch eingelegt haben.

https://www.mdr.de/sachsen/bautzen/notarzt-...erlitz-100.html
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Schlepper
Beitrag 13.04.2018, 12:52
Beitrag #4020


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Zitat
Von diesen verhärteten Fronten ist jetzt keine Rede mehr - nach einem Gespräch mit dem Oberbürgermeister Siegfried Deinege gibt sich Prejzek versöhnlich: "Er war sehr engagiert, hat sich sehr eingesetzt, das fand ich gut." Endlich habe er seine Sichtweise der Dinge klarmachen können, erklären können, warum er von einem Notarzteinsatz ausgegangen sei. Details zu dem Gespräch mit dem Politiker will der Arzt nicht verraten. Deinege teilte auf Anfrage mit, das Gespräch sei sachlich und konstruktiv verlaufen. Prejzek habe eingeräumt, dass er mit der Geschwindigkeitsübertretung einen Fehler begangen habe.

(...)

Prejzek jedenfalls will seine Praxis in Görlitz nun weiterführen, ebenso wie die Notarzteinsätze.

(...)

Während er zunächst keinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen wollte, hat er sich nun doch dazu entschlossen. Laut Oberbürgermeister Deinege will Prejzek das Strafmaß akzeptieren, hofft aber, dass sich das Fahrverbot in eine Geldbuße umwandeln lässt. Das Verfahren werde derzeit noch geprüft.

(...)

Vor allem aber hat er einen Wunsch: "Dass endlich wieder Ruhe einkehrt." Für ihn selbst, aber auch für seine Patienten.
Quelle: SPON

Warum nicht gleich so? rolleyes.gif


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Frechdachs75
Beitrag 02.05.2018, 09:56
Beitrag #4021


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Guten Tag zusammen.

Bin zwar nicht dienstlich bei Rettungsdiensten etc beschäftigt.

Dennoch frage ich mich wie das bei Einsatzfahrten mit dem Martinshorn gehandhabt wird. Es gibt ja Stadt- und Landhorn soweit ich weiss.
Meiner Erfahrung nach wechseln die Fahrer dies jedoch innerorts z.b willkürlich hin und her.

Gibt es dort Richtlinien, oder ist das egal bzw. zum "Spielzeug" des Fahrers gedacht der dies willkürlich wechseln kann?

Hier ein Video einer Einsatzfahrt eines NEF wie es hier typisch ist und meist vorkommt.

https://www.youtube.com/watch?v=pawFgzIob2E
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LaRue
Beitrag 02.05.2018, 10:10
Beitrag #4022


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Der wechselt von Elektro- zu Presslufthorn. Stadt- und Landhorn sind unterschiedliche Signale, die aber aus dem gleichen Elektrohorn stammen.

Richtlinien gibt es m. W. keine. Oftmals wird nur vor Kreuzungen auf Presslufthorn gewechselt, um die Aufmerksamkeit zu erhöhen. Ob das in dem Fall Absicht war, um den Videofilmer zu grüßen, keine Ahnung. Manchmal sind es auch nur "dicke Finger", die das etwas unkontrolliert wirken lassen.

Auf Dauer könnte alleiniges Presslufthorn sowohl für die Fahrzeugbesatzungen, als auch für die Anwohner an Feuer- und Rettungswachen, Krankenhäusern, innerstädtischen Knotenpunkten etc. ziemlich belastend werden.
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Frechdachs75
Beitrag 02.05.2018, 10:13
Beitrag #4023


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Zitat (LaRue @ 02.05.2018, 11:10) *
Der wechselt von Elektro- zu Presslufthorn. Stadt- und Landhorn sind unterschiedliche Signale, die aber aus dem gleichen Elektrohorn stammen.


Achso ok. Wieder etwas gelernt. Danke.
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thetdk
Beitrag 02.05.2018, 10:31
Beitrag #4024


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Ist unterschiedlich. Damals © hatten wir einen RTW bei dem das "Stadthorn" über Elektro lief, das "Landhorn" über eine Pressluftfanfare.

In der Praxis haben wir in der Tat vor Kreuzungen oder in anderen Situationen wo wir besondere Aufmerksamkeit der anderen VT wollten, kurzzeitig auf Pressluft umgeschaltet, und das hatte durchaus einen Effekt.

Eigenart dieses Fahrzeugs war es, das die Aktivierung der Pressluftfanfare immer eine Doppeltonfolge auslöste, auch wenn man den Kompressor nur kurz einschaltete. Schaltete man also sofort auf Stadthorn zurück, liefen kurzzeitig beide Hörner.
In der Praxis haben wir das aber vermieden, da dass die anderen VT vollends verwirrt.

es grüßt

thetdk


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Der_Veranstalter
Beitrag 04.05.2018, 07:37
Beitrag #4025


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Die meisten größeren Fahrzeuge haben ja immer noch richtige Presslufthörner, gottseidank. Die müssen auch immer einen Tatüüütataaa komplett durchmachen, damit innen drin das Stellrad im Kompressor wieder an die richtige Position kommt. Früher war definitiv vorgeschrieben, dass das Tatüüütataaa mit dem Tatüüü anfangen muss.

Vermeintlich ist es halt lauter, wenn man durch hin-und-her-schalten beide Hörner parallel laufen lässt.





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Janus
Beitrag 04.05.2018, 11:46
Beitrag #4026


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Gestern kam mir einer der BMW 3er der hiesigen Polizei auf Einsatzfahrt entgegen. Das Elektrohorn klang einfach nur jämmerlich. Mit geschlossenen Fenstern und Musik (beides bei mir nicht der Fall) wahrscheinlich kaum wahrnehmbar.


~ Janus


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Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht.
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thetdk
Beitrag 04.05.2018, 11:57
Beitrag #4027


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Ja, das Polizeihorn der BMW in NRW ist in der Tat furchtbar quäkig und leise.

es grüßt

thetdk


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UX3
Beitrag 08.05.2018, 14:26
Beitrag #4028


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Presslufthorn zwischen hohen Häusern grenzt an Körperverletzung an ungeschützten Fußgängern mad.gif
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angeditscht
Beitrag 08.05.2018, 14:46
Beitrag #4029


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Saint-Louis
Beitrag 08.05.2018, 18:42
Beitrag #4030


Neuling
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Doch.
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angeditscht
Beitrag 08.05.2018, 20:03
Beitrag #4031


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rayquaza
Beitrag 08.05.2018, 20:42
Beitrag #4032


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Kurz herbeigegoogelt muss "der mindestens erreichbare Schalldruck in 3,5 Metern Entfernung 110dB(A) nach DIN 45633 Blatt I betragen" (normalerweise also lauter) und laut Wikipedia sind "Gehörschäden bei kurzfristiger Einwirkung" ab 120 dB zu erwarten, bei langfristiger Einwirkung schon bei 85 dB. Ob man das nun als an Körperverletzung grenzend ansieht mag jeder selbst entscheiden.
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UX3
Beitrag 08.05.2018, 20:42
Beitrag #4033


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Wow, ich wollte nicht gleich eine so ergiebige Diskussion auslösen! laugh2.gif
Ich hoffe jedenfalls, die Ohrgeräusche vergehen auch das nächste Mal nach einer Stunde, so dass ich die genaue Grenze nicht offiziell nachprüfen lassen muss.
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mir
Beitrag 09.05.2018, 07:10
Beitrag #4034


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Ich wundere mich seit langem, warum man die Schalldämpfung in Fahrzeugen für Geräusche von außen nicht beschränkt. Dann bräuchte es auch keine derartigen Lautstärken für Einsatzfahrzeuge.


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UX3
Beitrag 09.05.2018, 09:13
Beitrag #4035


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Das wäre vernünftig.
Wenn man dazu noch die Maximallautstärke und das Bassdröhnen von Automusikanlagen begrenzen würde, hätten wirklich alle was davon.
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mkossmann
Beitrag 09.05.2018, 11:30
Beitrag #4036


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Aber ... so etwas würde doch den Komfort von KFZ-Insassen mindern und ist damit absolut unzumutbar. shutup.gif
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LaRue
Beitrag 09.05.2018, 13:39
Beitrag #4037


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Zitat (rayquaza @ 08.05.2018, 21:42) *
Kurz herbeigegoogelt muss "der mindestens erreichbare Schalldruck in 3,5 Metern Entfernung 110dB(A) nach DIN 45633 Blatt I betragen" (normalerweise also lauter) und laut Wikipedia sind "Gehörschäden bei kurzfristiger Einwirkung" ab 120 dB zu erwarten, bei langfristiger Einwirkung schon bei 85 dB. Ob man das nun als an Körperverletzung grenzend ansieht mag jeder selbst entscheiden.

Man muss aber auch bedenken, dass es sich bei dB(A) um eine Einheit mit logarithmischer Skala handelt.

Von 110 dB(A) auf 120 dB(A) verdreifacht sich der Schalldruck, so viel lauter wird das Einsatzhorn real nicht werden.

Laut Wikipedia gelten die Gehörschäden bei kurzfristiger Einwirkung für die Einwirkung "am Ohr".

Ein Schalldruckpegel von 120 dB(A) (entspricht einem Schalldruckpegel von 20 Pa) entspricht nach gängiger Auffassung der Schmerzschwelle.

Selbst 110 dB(A) am Ohr wären nach derzeit geltendem Arbeitsschutzrecht für 1,5 Minuten am Tag ohne zu erwartende Gehörschäden zulässig.

Die 85 dB(A) kann man bis zu 8h an jedem Arbeitstag sein Erwerbsleben lang ohne Schädigung überstehen.
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durban
Beitrag 09.05.2018, 21:17
Beitrag #4038


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Ich habe mal gelesen, dass man in den USA ganz interessante Versuche mit einem "Sondersignal durchs Radio" macht, dass also herannahende Einsatzfahrzeuge auf allen Radiofrequenzen ein Sondersignal aussenden, dass direkt ins Auto übertragen wird.

Hört sich auf den ersten Blick ganz nett an, aber das Problem ist natürlich, dass sich dadurch das Fahrzeug nicht lokalisieren lässt.



Zitat (Der_Veranstalter @ 04.05.2018, 08:37) *
Die meisten größeren Fahrzeuge haben ja immer noch richtige Presslufthörner, gottseidank.


Bei "uns" idR auch nur noch elektro-Presslufthorn. sad.gif


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Der_Veranstalter
Beitrag 11.05.2018, 07:08
Beitrag #4039


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Zitat (durban @ 09.05.2018, 21:17) *
Bei "uns" idR auch nur noch elektro-Presslufthorn. sad.gif


Was soll das denn sein?

Es gibt drei Möglichkeiten:
1. Kompressor drückt Luft durch echte akustische "Trompeten".
2. Tonfolgerelais schaltet normale (aber anders gestimmte) Autohupen abwechselnd
3. Elektronisch: Eine Schaltung erzeugt die Tonfolge (oder hat sie als MP3 gespeichert), die dann über Lautsprecher abgegeben wird.

Eigentlich ist ja 1 das altbekannte Original, u.a. von Martin. Das garstige ist 3.

Oh. Du meinst ein per 3 simuliertes 1? Ohje...


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durban
Beitrag 11.05.2018, 10:02
Beitrag #4040


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Zitat (Der_Veranstalter @ 11.05.2018, 08:08) *
Oh. Du meinst ein per 3 simuliertes 1? Ohje...


Genau so!

Hier ein Beispiel (Im Video tritt erstmalig ein Defekt in der Anlage auf, weshalb dann auf "normales" E-Horn umgeschaltet wird):
klick;

hier ein GW-San:
klick

Andere Gegend/anderer Verein:
Autobahnpolizei Berlin.


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hk_do
Beitrag 11.05.2018, 23:49
Beitrag #4041


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Zitat (Der_Veranstalter @ 11.05.2018, 08:08) *
Es gibt drei Möglichkeiten:
1. Kompressor drückt Luft durch echte akustische "Trompeten".
2. Tonfolgerelais schaltet normale (aber anders gestimmte) Autohupen abwechselnd
3. Elektronisch: Eine Schaltung erzeugt die Tonfolge (oder hat sie als MP3 gespeichert), die dann über Lautsprecher abgegeben wird.

Eigentlich ist ja 1 das altbekannte Original, u.a. von Martin. Das garstige ist 3.


Nicht wirklich.

Es gibt auch garstige nach Nummer 1, aber eigentlich ist die Nummer 2 garstig. Beide um so mehr, wenn je Ton nur eine Schallquelle vorhanden ist.

Bei Nummer 1 kann es auch an schlechter Pflege liegen: hier hat eine fachfremde Werkstatt gerne mal Fett in den Dochtöler des Martin-Kompressors gedrückt (weil der ja so ähnlich aussieht wie eine Staufferbüchse...). Das Ergebnis klingt dann irgendwann richtig grausam. Man kann den Kompressor aber retten, wenn man ihn zerlegt, gründlich reinigt und neu mit Öl befüllt. BTDT. Zweimal. *grummel*

Auch leidet das Kompressorhorn sehr bei Unterspannung. Sei es durch falsch dimensionierten elektrischen Anschluss oder durch zu geringe Bordnetzspannung.

Zitat
Oh. Du meinst ein per 3 simuliertes 1? Ohje...


Das "elektronische Kompressorhorn", was letztlich ein bewusst verstimmtes elektronisches Horn ist, finde ich in der Praxis ziemlich gut. Klingt zwar nicht so charakteristisch blechern, ist aber gut und deutlich als Einsatzhorn wahrnehmbar. Darunter leiden die all zu klaren elektronisch erzeugten Töne ja bisweilen.

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mir
Beitrag 12.05.2018, 10:32
Beitrag #4042


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Es ginge auch noch billiger, könnte der Beifahrer nicht Trompete spielen? Es reichen zwei Töne ...


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blackdodge
Beitrag 12.05.2018, 10:55
Beitrag #4043


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Zitat (hk_do @ 12.05.2018, 00:49) *
Das "elektronische Kompressorhorn", was letztlich ein bewusst verstimmtes elektronisches Horn ist, finde ich in der Praxis ziemlich gut. Klingt zwar nicht so charakteristisch blechern, ist aber gut und deutlich als Einsatzhorn wahrnehmbar. Darunter leiden die all zu klaren elektronisch erzeugten Töne ja bisweilen.



Richtig, haben das auf meinem Lieblingssprinter




bzw. in der Stoßstange verbaut. Natürlich mit 3stufigem Kippschalter für Stadt und Land auch noch.

Aber beim elektronischen "Martin" reagieren die anderen Verkehrsteilnehmer einfach besser

Übrigens seit März mit nachträglicher Beklebung entsprechend Projekt "VESBA" beklebt. Die Verwaltung hat bei der Genehmigung der nachträglichen Beklebung auf die Umrisskennzeichnung also die oberen gelben Ecken links und rechts am Heck verzichtet.
ein anderer kürzerer Sprinter mit einfachem Hochdach hat nur eine gelbe Bauchbinde bekommen ( anderes blau-Design )


Zusatzlink zum Nachlesen mit vielen Links, da hatte mal einer ne Frage weil es Länder gibt, welche andere Beklebung machen :-) https://fragdenstaat.de/anfrage/erhohung-de...kstreifenwagen/ da ist der obige auch drinn


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durban
Beitrag 12.05.2018, 13:36
Beitrag #4044


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thumbup.gif

In Hamburg werden die Peterwagen in den kommenden Wochen auch beklebt, nachdem sich das Pilotprojekt in Schleswig-Holstein bewährt hat.


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blackdodge
Beitrag 12.05.2018, 14:32
Beitrag #4045


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Neufahrzeuge kommen bei uns auch so, nachträgliche Beklebung nur bei Fahrzeugen mit Autobahnbezug ( so unsere Verwaltung )

übrigens, linkes Fahrzeug ist Ausbau "WAS" rechtes Fahrzeug ist "BINZ"



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ulm
Beitrag 12.05.2018, 14:38
Beitrag #4046


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Ist Dir schon aufgefallen, dass der Binz kürzer ist? think.gif
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durban
Beitrag 12.05.2018, 15:21
Beitrag #4047


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Sagt mal, ich habe gehört, dass eine bestimmte Art der gelb-rot-schraffierten Warnbeklebung am Heck von Einsatzfahrzeugen irgendwelchen Markenbeschränkungen unterliegt - ist da etwas dran? think.gif


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dopero
Beitrag 12.05.2018, 18:07
Beitrag #4048


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Wieso ist der Schriftzug auf der Haube nicht mehr gespiegelt?
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hk_do
Beitrag 12.05.2018, 18:49
Beitrag #4049


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Zitat (durban @ 12.05.2018, 16:21) *
Sagt mal, ich habe gehört, dass eine bestimmte Art der gelb-rot-schraffierten Warnbeklebung am Heck von Einsatzfahrzeugen irgendwelchen Markenbeschränkungen unterliegt - ist da etwas dran? think.gif


Ich würde bei dieser Version davon ausgehen. Aber das ist ohnehin eher ein Designelement als eine Warnmarkierung...

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blackdodge
Beitrag 12.05.2018, 21:27
Beitrag #4050


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Zitat (durban @ 12.05.2018, 16:21) *
Sagt mal, ich habe gehört, dass eine bestimmte Art der gelb-rot-schraffierten Warnbeklebung am Heck von Einsatzfahrzeugen irgendwelchen Markenbeschränkungen unterliegt - ist da etwas dran? think.gif


ich gehe mal davon aus, Du meinst die sehr oft durch die Feuerwehr genutzte hier an einem Polizeifahrzeug angebrachte Markierung ?





das reine rot/gelb als Schraffierung hat keine Beschränkung da es ja so fast der STVO Warnmarkierung entspricht. ansosnsten siehe @ hk_do

Wenn der VESBA-Abschlussbericht aus meinem posting weiter oben gelesen wird, ist erkennbar, dass die "VESBA-Warn-Markierung" eine eindeutige Erkennbarkeit von Polizeifahrzeugen sichern soll.

Meines Wissens nach, ist Sachsen-Anhalt mittlerweile ebenfalls am Umsteigen auf VESBA. Anscheinend einzig Rheinland-Pfalz, welche nicht wollen.

Die VESBA-Beklebung bzw die grefischen Symbole sind beim DPMA durch die Polizei BaWü für Polizeifahrzeuge Gebrauchsmuster/Geschmacksmuster geschützt DPMA

Zitat (dopero @ 12.05.2018, 19:07) *
Wieso ist der Schriftzug auf der Haube nicht mehr gespiegelt?



Weiss ich nicht, bringt aber sowieso nix

Zitat (ulm @ 12.05.2018, 15:38) *
Ist Dir schon aufgefallen, dass der Binz kürzer ist? think.gif



jo und beide V6 mit 190 PS


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