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#3851
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24501 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Iru,
feste Stichwörter auf unserer Seite gibt es zumindest bei uns nicht. Wenn die Kollegen an der Unfallstelle sehen, dass die Feuerwehr gebraucht wird, wird dies (Person eingeklemmt, wir brauchen die Feuerwehr, Fahrzeug brennt, wir brauchen die Feuerwehr usw.) Je nach Sachlage wird die Feuerwehr auch schon von vornherein sofort informiert und fährt mit an. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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#3852
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3974 Beigetreten: 08.01.2009 Wohnort: Munich County Mitglieds-Nr.: 46150 ![]() |
Mal zur Info: Hatte heute auf der A99 einen VU, bei dem ein beteiligtes Fahrzeug über den BMW-Notrufservice Hilfe geholt hat. Der hatte so einen Schalter in der Dachkonsole, der auf Druck einen Kontakt zur BMW-Rettungsleitstelle aufbaut. Die gibt das dann sofort weiter an die jeweils örtlich zuständige.
Das erste Mal seit langer Zeit, dass die angegebene Örtlichkeit bei einem VU auf der Autobahn wieder perfekt stimmte. Fand ich richtig klasse. War aber keine automatische Wahl (die beginnt, wenn die Airbags aufgehen), sondern "manuell" vom Fahrer, dem jemand anders hinten rein rummste, ausgelöst wurde. -------------------- Firefighter im Ruhestand....
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#3853
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14302 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Zwei so Knöpfe habe ich auch über dem Innenspiegel für echte Hilfe und Pannendienst. Hoffen wir, dass wir´s nie brauchen.
Aber ähnlich wie Haushaltsrauchmelder sehe ich es positiv. Natürlich wird es Fehlalarme geben, die werden aber meist im Callcenter abgefangen, weil die zuerst versuchen, eine Sprachverbindung herzustellen und den Notrufgrund abfragen können- ...da werden zum Glück auch GPS-Daten an dieses Callcenter übermittelt. Wenn der Agent dort dann noch die Fahrtrichtung im Telefonat abfragen kann, ist alles perfekt. Hatte ich schon vor >15 Jahren in meiner Freisprecheinrichtung am Siemens S35 und war einfach genial! ![]() |
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#3854
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1439 Beigetreten: 20.05.2014 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 72608 ![]() |
Hmm, muss der Fahrer dabei zum Hilferufen im Fahrzeugwrack auf der Autobahn-Fahrbahn sitzen bleiben?
-------------------- Etwaige Werbelinks in diesem Beitrag wurden durch die Forensoftware automatisch hinzugefügt. Ich distanziere mich davon ausdrücklich.
Internet ≠ Realität |
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#3855
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14302 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Nein,
nur, wenn er manuell einen Notruf auslöst. Bei Airbag-Auslösung wird automatisch ein Notruf an das Callcenter generiert. Die Callcenter-Mitarbeiter versuchen dann den Fahrer telefonisch anzusprechen. Kommt eine Telefonverbindung zustande und niemand antwortet nach der Airbag-Auslösung, wird von einem Verkehrsunfall mit Bewusstlosem ausgegangen und die Rettungsdienste entsprechend alarmiert. |
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#3856
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2410 Beigetreten: 09.01.2015 Mitglieds-Nr.: 75051 ![]() |
Halli Hallo
![]() ich hab Mal eine kurze praktische Frage an alle Polizisten und alle anderen die sich auskennen. Würdet ihr die Weiterfahrt eines Verkehrsteilnehmers unterbinden, wenn die Auflage 01 im FS eingetragen ist und der VT keine Sehhilfe dabei hätte? Ja, nein oder kommt drauf an? Gerne mit viel Lesestoff antworten ![]() |
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#3857
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14302 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Ähm, ich verstehe die Frage nicht...
Wer keine vorgeschriebene Sehhilfe dabei hat, bleibt stehen. Jetzt. Hier. Ende. Du lässt ihn noch bis nach Hause fahren und an der letzten Ecke lädt er einen Radfahrer auf: "Aber der Polizist an der Kontrollstelle hat gesagt, ich kann auch ohne Brille nach Hause fahren". Das ist in meinen Augen eine Null-Toleranz-Auflage. Es wurde durch Fachleute festgestellt, dass der Fahrerlaubnis-Inhaber nicht ausreichend sieht. Wie kannst Du Dich darüber hinwegsetzen? Wenn der Fahrerlaubnis-Inhaber der Meinung ist, er kann auch ohne Brille genug sehen, dann kann er jederzeit sich eine entsprechende Bescheinigung besorgen und die Auflage aus dem Führerschein streichen lassen. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt sie. Immer. |
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#3858
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5566 Beigetreten: 13.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34126 ![]() |
Nunja so schwarz/weiss ist es nicht. Ich hatte schon Patienten die nach eigener Aussage Kontaktlinsen getragen haben. Gefunden habe ich sie nicht...
Vorzeigen ist irgendwie auch keine Lösung, dann gehen sie nicht mehr rein. Und nachdem ich mit meinen 1,2 Dioptrien entgegen der Empfehlung des Augenarztes fast eine Eintragung kassiert hätte sehe ich das ganze tatsächlich etwas entspannter. Fraglich ist halt wirklich: Wie willst dus kontrollieren? (Wie z.B. bei einer Sonnenbrille kontrollieren ob diese Sehstärke hat oder nicht?) -------------------- |
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#3859
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5124 Beigetreten: 25.08.2008 Wohnort: Wien/Österreich Mitglieds-Nr.: 43905 ![]() |
Und nachdem ich mit meinen 1,2 Dioptrien entgegen der Empfehlung des Augenarztes fast eine Eintragung kassiert hätte sehe ich das ganze tatsächlich etwas entspannter.Fraglich ist halt wirklich: Wie willst dus kontrollieren? (Wie z.B. Da gibt es doch eine fixe Regel: mit Visus 0,8 braucht man keine Brille, wenn ich mich nicht irre.Zitat bei einer Sonnenbrille kontrollieren ob diese Sehstärke hat oder nicht?) Die Briten haben da eine einfache Regel: Man muss ein KFZ-Kennzeichen auf 20 m ablesen können. |
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#3860
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4811 Beigetreten: 04.12.2013 Wohnort: Nürnberg Mitglieds-Nr.: 70843 ![]() |
Es ist im übrigen relativ leicht zu prüfen, ob ein Brillenglas fokussierende Eigenschaften hat oder nicht.
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#3861
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4282 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 50 ![]() |
Vor Jahren ist einem Kollegen Einer ins Auto gefahren der seine Brille nicht dabei hatte, Zeugen des Unfalls waren praktischerweise Polizisten.
Beim nachfolgenden Prozess, der Unfallfahrer hatte so seine Probleme damit klarzukommen Schuld zu sein, wurde dicht nur der Unfall abgefrüstückt sondern der gute Mann auch noch wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis verknackt. Ist aber schon mehr als 10 Jahre her. Kann also unschöne Folgen nach sich ziehen. |
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#3862
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14302 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Die massive Änderung des §23 StVO (Handyverbot) ist ja erst einmal gestoppt.
Im §35 Abs. 9 StVO gibt es dann ja vielleicht die Erlaubnis, als Alleinfahrer im "Firmenwagen" zu funken. Zitat Dem § 35 wird folgender Absatz angefügt: (9) Unbeschadet des Absatzes 1 und Absatz 5a dürfen abweichend von § 23 Absatz 1a ein Funkgerät oder das Handteil eines Funkgerätes aufgenommen und gehalten werden, wenn ein Einsatzfahrzeug der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) von einem Berechtigten des BOS-Funks ohne Beifahrer geführt wird." Aber: Es soll je ehrenamtliche Einsatzkräfte geben, die digitale Funkmeldeempfänger haben und die dürfen dann, wenn sie mit dem Privat-Fahrzeug unterwegs sind, nicht mehr den Einsatzauftrag vom Melder ablesen? ![]() Lobbyarbeit nötig? |
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#3863
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19677 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Bei uns lesen auch die hauptamtlichen Kräfte grundsätzlich die Einsätze vom Melder ab; auch Einsatzabbrüche kommen auf den Melder.
Ich finde das übrigens gar nicht so unproblematisch. Ich finde es immer ziemlich störend, wenn es während der Fahrt piept, man dann mühsam den Melder vom Hosenbund abfriemelt - ggf. muss man dafür noch irgendwie unter die Jacke greifen - vom Melder, vor das Lenkrad gehalten, den Text abliest und dann den Melder irgendwo unterbringen muss, sodass er nicht in den Fußraum fällt. Bisher hätte ich das unter "nicht geregelten Status quo" verbucht; ob man aber wirklich eine ausdrückliche Ausnahme im Gesetz einführen sollte, finde ich gar nicht mal so klar. ![]() Vor Jahren ist einem Kollegen Einer ins Auto gefahren der seine Brille nicht dabei hatte, Zeugen des Unfalls waren praktischerweise Polizisten. Beim nachfolgenden Prozess, der Unfallfahrer hatte so seine Probleme damit klarzukommen Schuld zu sein, wurde dicht nur der Unfall abgefrüstückt sondern der gute Mann auch noch wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis verknackt. Ist aber schon mehr als 10 Jahre her. Wenn man trotz Auflage ohne Sehhilfe fährt, ist das kein FoFE, sondern nur ein Auflagenverstoß. Wenn es also wirklich so gewesen sein sollte, ist das ärgerlich; da hätte es sich gelohnt, in die nächste Instanz zu gehen. MfG Durban ![]() -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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#3864
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1200 Beigetreten: 13.02.2008 Mitglieds-Nr.: 40142 ![]() |
Es soll je ehrenamtliche Einsatzkräfte geben, die digitale Funkmeldeempfänger haben und die dürfen dann, wenn sie mit dem Privat-Fahrzeug unterwegs sind, nicht mehr den Einsatzauftrag vom Melder ablesen? Wo siehst du ein Problem? Oder, anders gefragt, warum machst du daraus ein Problem? Innerorts im Beritt rechts ranfahren, anhalten, gucken ... und dann überlegen, ob man bei normaler(!) Fahrweise noch rechtzeitig am Gerätehaus/Unterkunft ankommt. Wenn nein, weiter den eigenen Geschäften nachgehen. Außerorts im Beritt bei nächster Gelegenheit zum Anhalten dito. Außerhalb des Beritts bei nächster Gelegenheit anhalten, gucken ... die Kameraden bedauern und weiter den eigenen Geschäften nachgehen. Ganz einfach, oder? ![]() -------------------- Beste Grüße
Udo --------------------------------------------- Der Anfang einer jeden Katastrophe beginnt mit den Worten: "Ich dachte ...", "Ich wollte ...", "Ich glaube ...", "Ich kann ...", "... mal eben ..." |
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#3865
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 606 Beigetreten: 29.05.2014 Mitglieds-Nr.: 72692 ![]() |
Gut dass mein Handy mir vorliest, was Sache ist und ich gleichzeitig meist laufen kann.
![]() Davon abgesehen würde ich weiterhin situativ entscheiden, was angemessen ist und damit leben, dass die Wahrscheinlichkeit, kontrolliert und sanktioniert zu werden, verhältnismäßig gering ist. Und wenn etwas passiert, hat man eh ganz andere Probleme. |
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#3866
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5566 Beigetreten: 13.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34126 ![]() |
Ausser die Kat Alarme bekommt man bei uns nix auf den Melder von daher hat man das Problem da nicht.
Was ich aber wirklich arg gefährlich finde (da hab ich mir gerne die Mecker abgeholt): Kanalwechsel mit einem unbeleuchteten Funkhörer auf der Autobahn bei Nacht und der Beifahrer ist hinten beschäftigt. Habe ich im Sinne der Sicherheit aller beteiligter dann am Zielort erledigt. Warum man das nicht endlich mal hinbekommt (anstelle die Hörner immer leiser zu machen) ist mir schleierhaft. -------------------- |
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#3867
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7791 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Aber: Es soll je ehrenamtliche Einsatzkräfte geben, die digitale Funkmeldeempfänger haben und die dürfen dann, wenn sie mit dem Privat-Fahrzeug unterwegs sind, nicht mehr den Einsatzauftrag vom Melder ablesen? ![]() Du meinst also, sie dürfen bisher im Rucksack oder der Handtasche nach dem Melder wühlen, diesen dann mit einer Hand vors Gesicht halten und während des Lesens im Blindflug mit der anderen Hand das Lenkrad (und alle anderen Einrichtungen des Fahrzeugs) bedienen? ![]() Zitat Lobbyarbeit nötig? Präventionsarbeit nötig? ![]() Letztlich lassen sich auch solche Situationen durch ordentliche Planung im Vorfeld entschärfen: Wenn direkt am Alarmton die Unterscheidung zeitkritisch ja/nein gemacht werden kann, braucht man in der Regel nicht während der Fahrt auf den Melder zu schauen. Ist es zeitkritisch und ich bin in Schlagweite des Sammelortes, fahre ich diesen mit der gebotenen Eile an. Dort kann ich dann ggf. die Nachricht lesen. In allen anderen Fällen kann ich die Fahrt an einer geeigneten Stelle kurz unterbrechen um die Nachricht zu lesen. Für die Umsetzung solcher sinnvoller Regelungen (und Aufklärung über die Gefahren anderer Handhabung) ist da natürlich der Dienstherr gefordert! ![]() |
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#3868
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1177 Beigetreten: 20.06.2013 Wohnort: Green Hell Mitglieds-Nr.: 68944 ![]() |
Ohne jetzt vorwurfsvoll zu klingen, aber das
Davon abgesehen würde ich weiterhin situativ entscheiden, was angemessen ist und damit leben, dass die Wahrscheinlichkeit, kontrolliert und sanktioniert zu werden, verhältnismäßig gering ist. Und wenn etwas passiert, hat man eh ganz andere Probleme. denken je nach Situation wahrscheinlich bis zu 95% der VT bei VZ 274, 276, 250, 267, 283, 286, 123, 133, 206, 325 und so manch anderen ![]() Ich selbst teilweise auch, daher werfe den ersten Stein wer .... ![]() |
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#3869
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1720 Beigetreten: 12.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45327 ![]() |
Aber: Es soll je ehrenamtliche Einsatzkräfte geben, die digitale Funkmeldeempfänger haben und die dürfen dann, wenn sie mit dem Privat-Fahrzeug unterwegs sind, nicht mehr den Einsatzauftrag vom Melder ablesen? ![]() Du meinst also, sie dürfen bisher im Rucksack oder der Handtasche nach dem Melder wühlen, diesen dann mit einer Hand vors Gesicht halten und während des Lesens im Blindflug mit der anderen Hand das Lenkrad (und alle anderen Einrichtungen des Fahrzeugs) bedienen? ![]() Du musst noch über whatsapp Bescheid sagen, dass du direkt zur Einsatzstelle kommst, dass jemand dein Sachen mit nimmt und das die Handschuhe nicht an deinem Platz liegen sondern noch auf der Heizung im Schulungsraum. Ab dem Moment wo das Ding am Gürtel rappelt gilt §35(1) und wenn man sich auch an §35(8) hält, sollt das doch kein Problem sein. Gruß Jens -------------------- Kleine Anmerkung zum Namen: Ihr dürft das "Noch?" durch ein "wieder" ersetzen. ;-)
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#3870
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14302 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
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#3871
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1720 Beigetreten: 12.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45327 ![]() |
Hallo Ulm,
Aber bei Hintergrunddiensten sollte es doch kein Problem sein bei nächster Gelegenheit anzuhalten. Diese Dienste sollten zwar möglichst schnell zum Einsatz kommen, aber wenn es bei denen auf jede Sekunde ankommen sollte, ist der Rettungsdienst, Katastrophenschutz etc. falsch aufgestellt. Gruß Jens -------------------- Kleine Anmerkung zum Namen: Ihr dürft das "Noch?" durch ein "wieder" ersetzen. ;-)
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#3872
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9505 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 ![]() |
Wenn Katastrophenschutz, dann ist Katastrophenschutz.
Also für SEG normal kein Problem. Bei Hilfsorganisationen ist das eben teilweise schizophren mit den Rechten je nach Alarmierung, aber das letztemal wurde mir hier gesagt, das wäre kein Problem. ![]() Und wer von HvO oder First Responder nicht bei der Feuerwehr ist, für den gibt es: Zitat Das Sonderrecht des § 35 Absatz 5 a StVO, welches sich auf „Fahrzeuge des Rettungsdienstes“ beschränkt, kann durch Ausnahmegenehmigung fahrzeugbezogen auf ein zulässig mit Sonderwarneinrichtungen ausgerüstetes „Einsatzfahrzeug einer Ersthelfergruppe“ erweitert werden. bayerische AH StVO zu Sonderrechten bei Privatfahrzeugen usw... Zumindest in Bayern. Ein paar. Mit paar Auflagen. Selbstverständlich natürlich Sonderrechte hier fahrzeugbezogen weil ja keine Feuerwehr die die Sonderrechte an Frau/Mann hat. ![]() -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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#3873
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7791 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Ab dem Moment wo das Ding am Gürtel rappelt gilt §35(1) Das ist ungefähr genauso pauschal richtig wie "Bei der Menschenrettung gilt keine UVV". Wie ist es denn nun mit der Notwendigkeit, ohne die es überhaupt keine Sonderrechte gibt? Bin ich schneller am Sammelpunkt, wenn ich vorher den Text gelesen habe? Reicht es nicht, wenn ich den Text am Sammelpunkt lese? Solche Fragen können bei entsprechende Antwort dazu führen, dass Sonderrechte für das Ablesen der Alarmierungsnachricht nicht greifen, und dann ist es kein Verstoß gegen 35(8) für ein paar Euro, sondern einer gegen §23 für rund 100 Euro und mit einem Punkt. Zitat und wenn man sich auch an §35(8) hält, sollt das doch kein Problem sein. Genau, man darf einfach nichts tun, was andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Sich z.B. irgendwelche Datenendgeräte während der Fahrt vors Gesicht halten ![]() |
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#3874
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1200 Beigetreten: 13.02.2008 Mitglieds-Nr.: 40142 ![]() |
Solche Fragen können bei entsprechende Antwort dazu führen, dass Sonderrechte für das Ablesen der Alarmierungsnachricht nicht greifen, und dann ist es kein Verstoß gegen 35(8) für ein paar Euro, sondern einer gegen §23 für rund 100 Euro und mit einem Punkt. Nur schade, das in viel zu vielen Fällen genau diese Fragen von der StA oder dem Richter nicht gestellt und nicht geprüft werden ... bedauerlicher Weise. -------------------- Beste Grüße
Udo --------------------------------------------- Der Anfang einer jeden Katastrophe beginnt mit den Worten: "Ich dachte ...", "Ich wollte ...", "Ich glaube ...", "Ich kann ...", "... mal eben ..." |
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#3875
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1720 Beigetreten: 12.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45327 ![]() |
Ab dem Moment wo das Ding am Gürtel rappelt gilt §35(1) Das ist ungefähr genauso pauschal richtig wie "Bei der Menschenrettung gilt keine UVV". Die Aussage ist Humbug, auch wenn gefühlt 90% der Einsatzkräfte das so sagen/denken. Wie ist es denn nun mit der Notwendigkeit, ohne die es überhaupt keine Sonderrechte gibt? Melder läuft ein. Eile ist geboten, um den Text zu lesen. Steht auf dem Display eine Meldung bei denen man von Menschenleben in Gefahr ausgehen kann ist weiterhin Eile geboten. Ist kein Menschenleben in Gefahr, hält man sich an die Regeln. Bin ich schneller am Sammelpunkt, wenn ich vorher den Text gelesen habe? Nein, den du musst die Zeit, die den Text liest zur Fahrtzeit mit dazu rechnen. Reicht es nicht, wenn ich den Text am Sammelpunkt lese? Da musst du den Fragen, der in der bewusstlos in der brennenden Wohnung liegt. Wenn ich weiß, dass die Einsatzstelle zwischen Aufenthaltsort und Feuerwehrhaus liegt, fahre ich eine andere Strecke. Aber ehrlich gesagt, so oft ist mir dass noch nicht passiert, dass ich mit dem Auto als Fahrer unterwegs war und dass ich so nah am Sammelpunkt war, dass es Sinn hatte, sehr schnell dort zu sein. In der Regel liest man die Meldung und läuft dann zum Auto. Gruß Jens -------------------- Kleine Anmerkung zum Namen: Ihr dürft das "Noch?" durch ein "wieder" ersetzen. ;-)
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#3876
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24501 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, @alle,
vor ein paar Tagen habe ich mir einen neuen PC gekauft und dieser Kauf hat sich schon vor dem Anschließen bezahlt gemacht. Dazu eine kleine Erklärung: Meinen Laptop, die Lautsprecher und meine Schreibtischlampe hatte ich an einer Mehrfachsteckdose angeschlossen, die einen Überspannungsschutz hatte und seinerzeit gar nicht mal so billig war. Diese Steckdosenleiste befand sich die ganze Zeit in einem Teil des Schreibtischschranks. Mein Sohn, der den neuen PC nun anschließen wollte, hat nun voller Entsetzen festgestellt, dass sich die Steckdosenleiste bereits innerlich auflöste (man konnte beim Schütteln ordentlich Bröckchen rascheln hören) und sie ging auch schon auseinander. Es hätte vermutlich nicht mehr lange gedauert und sie wäre irgendwann in Flammen aufgegangen. Das Dingen ist natürlich gleich im Müll gelandet, aber mir ist immer noch schleierhaft, wie es dazu kommen konnte, denn ich hatte selten mehr als diese drei Anschlüsse in Betrieb (sie hatte 5 oder 6 Steckplätze). ![]() Deshalb mein Rat: Schaut ihr auch mal nach euren Steckdosenleisten, damit ihr nicht euer feuriges Wunder erlebt. ![]() Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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#3877
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Im Netz traf ich auf folgenden bunten Hund: Werkstattfahrzeug (Instkw) der LZPD des Landes Nordrhein-Westfalen.
Interessant und auffällig. Aber irgendwie stößt mir die Gestaltung auf. Entweder man orientiert sich weitestgehend an der Gestaltung von FuStW. Oder aber an vergleichbaren zivilen Fahrzeugen. Und damit meine ich nicht die Beschriftung "Polizei" ja/nein, sondern den Mischmasch und die Sonderlösungen beim Reflektionsmaterial. Die gelben Gaps seitlich und hinten sind vollkommen unkritisch an einem N2. Aber die Leuchtfolie vorne gibt es nur im Ausnahmefall. Und neben Gaps hinten auch noch großflächig rot-gelbe Schraffur ist auch mindestens ungewöhnlich. Oder gar unzulässig? Wie steht ihr zu solchen "Neutral"-fahrzeugen außerhalb der StVZO? |
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#3878
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14302 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Sieht mir nach einem klassischen Beschaffungsdilemma aus.
Ich unterstelle, bei der Beschaffung gibt es zwei Arten Fahrzeuge: Uniformierte und zivile. Da das Werkstatt-Personal keine Beamten im Vollzugsdienst hat, dürfen sie "logischerweise" keine uniformierten Fahrzeuge fest zugeteilt bekommen, denn der Bürger erwartet von einem uniformierten Fahrzeug (zu Recht) kompetente Hilfe. Bleibt also "ziviles" Fahrzeug. Und an der Stelle findet wohl keine Kommunikation zwischen Verwender und Beschaffer statt. Anforderung wäre in meinen Augen ganz klar "Warnmarkierung nach DIN 30710" und Farbgestaltung analog eines privaten Werkstatt- oder Abschleppwagen. Das klappt wohl kommunikativ nicht. Dann wird ein ziviles Fahrzeug geliefert und das Werkstatt-Personal kann schauen, wie sie zum Beispiel UVV-Vorschriften und Erkennbarkeit mit einem tarnfarbenen Fahrzeug hinbekommt. Im Werkstatt-Regal finden sich dann halt schwefelgelbe Folien von Reparaturen an Streifenwagen und der Rest wird auch irgendwie improvisiert und organisiert. Da bin ich ja richtig glücklich über den Abschleppwagen des PP Schwaben Süd/West, der mir gestern begegnet ist: Weiß mit Blaulichtbalken. |
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#3879
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1200 Beigetreten: 13.02.2008 Mitglieds-Nr.: 40142 ![]() |
Es gibt noch eine dritte Variante, das Leasingfahrzeug (2-Jahre).
Die relativ kleinen Folien sind dann schneller runter als bei einer Gesamtfolierung. -------------------- Beste Grüße
Udo --------------------------------------------- Der Anfang einer jeden Katastrophe beginnt mit den Worten: "Ich dachte ...", "Ich wollte ...", "Ich glaube ...", "Ich kann ...", "... mal eben ..." |
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#3880
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3121 Beigetreten: 16.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21252 ![]() |
Ich stelle mir eher immer die Frage warum diese Fahrzeuge Blaulicht und Horn haben.
Werden ja mit Werkstattpersonal besetzt. |
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#3881
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2410 Beigetreten: 09.01.2015 Mitglieds-Nr.: 75051 ![]() |
Ein Beamter kann das Teil aber auch mal fahren. Und wenns schnell gehen muss mit TatüTaTa und Horn. Da würde aber ein Magnetblaulicht auch reichen...
@udobur, auf die 30 mins mehr oder weniger bei der Entfernung der Folien... is doch schon egal ![]() |
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#3882
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Auch ein Nichtbeamter darf ein solches Auto der Polizei mit Blauhorn fahren. Zumindest im Außenverhältnis.
Fahrtanlässe sind auch außerhalb der 'einheitlichen Kolonnenfahrt' denkbar. Aber mir ging es auch eher ums Design. |
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#3883
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24501 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Mitleser,
sieht es nur so aus oder sind das Blaulichter mit Magnetfuß ![]() Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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#3884
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Sieht sehr stark danach aus.
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#3885
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2410 Beigetreten: 09.01.2015 Mitglieds-Nr.: 75051 ![]() |
Sieht aus wie Magnetfuß, ja.
Es gibt sehr viele kuriose Desinggestaltungen bei der Polizei ![]() |
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#3886
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3121 Beigetreten: 16.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21252 ![]() |
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#3887
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7791 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Zitat Und bei Werkstattfahrzeugen scheinen die gelb/rote Warnmarkierungen nicht ganz unüblich zu sein: klar, warum sollte auch ausgerechnet die Polizei bei der Wahl der Warnmarkierung das in Deutschland vorgeschriebene bzw. zulässige weiß/rot verwenden (oder gar die Streifen mit dem Gefälle in die richtige Richtung anbringen...) ![]() |
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#3888
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3121 Beigetreten: 16.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21252 ![]() |
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#3889
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2110 Beigetreten: 07.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73791 ![]() |
Letztens im Lokalblatt: Rettungswagen fährt mit Blaulicht eine 95-jährige platt.
Bei sowas könnte man wirklich denken, dass manche Fahrer von Rettungswagen der Meinung sind, Blaulicht bedeute "immer feste druff". Das sollte doch klar sein, dass eine ältere Dame mit Rollator nicht einfach mal zur Seite springen kann wie es ein gesunder Mensch könnte und ich hoffe, dass das für die Besatzung Konsequenzen haben wird. |
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#3890
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14302 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
"Platt fahren" ist vollkommen daneben von Dir!
![]() Ja, die Frau wurde vom Fahrzeug erfasst und erlitt u.a. eine Beckenfraktur. Sowas muss nicht sein. Leider ist in dem Bericht nicht einmal erwähnt, an welcher Stelle der Leipziger Straße der Unfall passierte. Die Leipziger Straße hat außer an den beiden Kreisverkehren keinerlei Querungen für Fußgänger, an denen diese Vorrang hätten. Daher ist die Schuldverteilung erst mal nicht eindeutig und die Bezeichnung "platt fahren" eine Suggestition, dass hier der RTW-Fahrer vorsätzlich gehandelt hätte. |
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#3891
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24501 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Prince Kassad,
scheinbar ist die Schuldfrage für Dich ganz eindeutig. ![]() Hast Du nähere Informationen, wie der Unfall passiert ist? War es an einem Fußgängerüberweg, an einer ampelgeregelten Kreuzung mit Grün für Fußgänger oder ist es auf freier Strecke passiert? Befand sich die Dame schon deutlich sichtbar auf der Fahrbahn, als der Krankenwagen ankam oder ist sie einfach zwischen zwei parkenden Fahrzeugen, vielleicht sogar großen Lieferwagen, die die Sicht auf die Dame versperrten, ohne zu schauen auf die Fahrbahn gegangen? Wie schnell war der Krankenwagen, wie war das Verkehrsaufkommen und wie waren die Sichtverhältnisse? Bevor Du vorschnell urteilst, solltest Du vielleicht mal ein klein wenig nachdenken. ![]() Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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#3892
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2110 Beigetreten: 07.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73791 ![]() |
Wer die Leipziger Straße nicht kennt: das ist eigentlich eine wirklich sehr sichere Straße, ich hatte sogar schon mal Schilder von der Straße hier gezeigt. Zwischen den zwei Kreiseln (ich gehe davon aus dass der Unfall dort passiert ist weil es dort ein Altenheim gibt) gibt es mehrere Verkehrsinseln die zwar keine Vorfahrt für Fußgänger gewähren, aber es ungleich schwieriger machen einen Fußgänger versehentlich zu erfassen. An der Straße gibt es Parkbuchten an einer Seite, ansonsten ist das Parken verboten. Man kann also eigentlich nicht übersehen werden.
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#3893
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14302 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
...und trotzdem warst Du nicht dabei, weisst nicht, wo genau es war und außer an den beiden Kreisverkehren hat schon ein normales Fahrzeug auf der Fahrbahn Vorrang.
Außerdem wissen wir nichts zu der gefahrenen Geschwindigkeit. Also: Ja, es ist ein unnötiger und bedauerlicher Unfall passiert. Aber wer welchen Schuldanteil an diesem Verkehrsunfall hat, können wir mit den vorliegenden Informationen nur würfeln. Und dieses Stammtischniveau ist nicht das Niveau des verkehrsportal. |
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#3894
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10602 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Es wird im Pressebericht auch nur von Blaulicht geschrieben. Kein Wort davon, ob auch die Sirene eingeschaltet war.
Ohne weitere Informationen kann man keine Aussagen zur Schuldverteilung treffen. -------------------- |
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#3895
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5566 Beigetreten: 13.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34126 ![]() |
Was ändert es an der Schuldfrage wenn die Sirene aus war und die Dame vor den RTW "springt"?
In dem Alter reicht eine Aufprallgeschwindigkeit von <20km/h für die beschriebenen Verletzungen, es spricht sogar viel dafür, dass das recht langsam passiert ist. Derartige Verletzungen kenne ich wenn ältere Personen aus dem Bett fallen bzw. stürzen. Niemand war dabei, die Dame kann zwischen zwei Parkbuchten auf die Straße sein, sie kann einfach so auf die Straße getreten sein und der Fahrer des RTW hat schon auf den vorausschauenden Verkehr geachtet...alles schon passiert. Ich hab auch schon 30cm vor einem Typ der einfach auf die Straße gestiefelt ist gestoppt. Macht er die Aktion 2 Sekunden später und ich hätte ihn aufgegabelt - parkfreie Straße, vor mir etwas Verkehr und er tritt ohne sich umzusehen auf die Fahrbahn. Da bist du auch zivil machtlos. -------------------- |
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#3896
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2233 Beigetreten: 06.03.2007 Wohnort: Aachen Mitglieds-Nr.: 29273 ![]() |
Eben auf der BAB einen RTW gesehen, dessen Schriftzüge mit Magnetschildern "Überprüfungsfahrt" vorne, hinten und an der Seite abgedeckt waren.
Zudem waren die Blaulichter verhüllt/abgeklebt. Das Kennzeichen ließ aber vermuten, das der schon noch ein Fahrzeug der Feuerwehr ist, am Steuer saß ein Mann in Arbeitsklamotten. Also mutmaßlich tatsächlich eine Werkstattfahrt. Ich habe allerdings noch nie gesehen, das dafür dann der Schriftzug "Rettungswagen" abgedeckt wird, oder die Blaulichter abgeklebt. Ist das irgendwie vorgeschrieben? In einem gewissen Rahmen mag das Sinn machen um Verwechslungen zu vermeiden (wenn der Mechaniker zufällig an einer Unfallstelle vorbeikommt oder so), aber ich kenne das aus der (früheren) Praxis so garnicht. es grüßt thetdk -------------------- ----------------------------------------------------------
Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut, das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen ---------------------------------------------------------- |
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#3897
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Ich kenne das bei uns von der Polizei, mit entsprechenden Magnetschildchen - ähnlich denen, die man von Fahrschulautos kennt.
Blaulicht usw. wird dann aber nicht abgedeckt. Den "anderen" Fahrer erkannte man früher am Blaukittel - das ja jetzt kein Unterscheidungsmerkmal mehr. ![]() |
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#3898
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14302 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
...und schon wieder ist eine schlaue Pressemitteilung unterwegs:
Zitat Kommt es zu einem Unfall, weil ein Rettungsfahrzeug allein mit Blaulicht bei roter Ampel über eine Kreuzung gefahren ist, haftet der Halter des Rettungswagens in erheblichem Umfang mit. So entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Oberlandesgericht Düsseldorf. Wenn ich mich mit dem Volltext des Urteils beschäftige, dann lese ich da, dass der Halter des NAW 50% des Schaden am Fahrzeug des Klägers zahlen muss, weil er nicht nachweisen kann, dass das Horn an war. "In erheblichem Umfang" ist in meinem Sprachgebrauch dabei etwas anderes als "die Hälfte". Außerdem kam es zu keiner direkten Schädigung durch den NAW (Ich vermute eher ein NEF), sondern der Kläger fuhr auf ein anderes Fahrzeug auf, das dem Blaulicht Vorrang gewähren wollte. Bin ich voreingenommen oder lese ich in der Pressemitteilung ein Blaulicht-Bashing? ![]() Der ganze Unfallhergang ist extrem atypisch und taugt daher m.M.n. sowieso nicht für eine Pressemitteilung zum Thema "Wegerechte nur durch Horn" |
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#3899
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10602 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Ich hatte bei der Einweisung in das Fahren mit SoSi den Eindruck, dass man trotz Blaulicht und Horn keine Narrenfreiheit hat. Man muss vorsichtig defensiv damit umgehen. Eigentlich so, als ob man damit rechnet, dass immer wieder VT weder Blaulicht sehen noch Horn hören können. Und wenn man so fährt, ist es fast egal, ob das Horn jetzt an ist oder nicht. Dass hier darauf so abgehoben wird, versteh ich nicht recht.
Und was hat die falsche Fahrweise eines VT, der scheinbar zu wenig Abstand zu seinem Vodermann eingehalten hat, um mit dessen Reaktion auf das SoSi unfallfrei zurechtzukommen, damit zu tun, ob das Horn an war oder nicht? Anstatt dem Wagen mit Sosi hätte auch ein anderer Umstand den Vordermann zu einer Reaktion ähnlicher Art veranlassen können. Mit der hätte der VT dann auch zurechtkommen müssen. -------------------- |
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#3900
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@ulm:
Ich finde 50% schon "erheblich". Vor allem wenn man überlegt, dass das NEF eigentlich keinen echten Verstoß gegen die StVO begangen hat und auch am Unfall nur sehr indirekt beteiligt war. Blaulichtbashing sehe ich in der Pressemitteilung nicht. Wohl aber in den Ausführungen des OLG. Es besteht mir etwas zu stark auf dem akustischen Signal. Und die unterstellte gesteigerte Pflichtverletzung wenn gar zwei Akustiksysteme an Bord sind und keines von beiden verwendet wird, geht mMn auch an einigen Grundprinzipien vorbei. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 06.10.2025 - 04:12 |