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> Dauerthread für Feuerwehr, Rettungsdienstler und Polizisten, Diskussion zu dienstlichen Themen
Damastor
Beitrag 12.02.2015, 12:50
Beitrag #3601


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Dann sollte man die Vorschrift entsprechend anpassen.
Es kann doch kaum subjektiv sein, dass ich (und auch einige andere) das eine Fahrzeug deutlich lauter im Innenraum wahrnehmen und das andere wesentlich leiser. Wo das technisch seinen Ursprung hat ist mir dabei relativ egal.
Zudem kommt die Beobachtung, dass bei Annäherung eines Pressluft-Fahrzeuges die Leute wesentlich früher beginnen Platz zu machen, das spricht ebenfalls für meine Theorie oder nicht?
Technische Daten spiegeln halt nich immer die Realität wieder (je nachdem wie sie verrechnet sind bzw. von welchen Bedingungen sie ausgehen), vor allem beim Thema Schall was ja sowieso kein "Messwert" im klassischen Sinne ist.

Ich hatte bei mir im Auto schon den Fall, dass das normale Horn sich wunderbar in meine nicht sonderlich laute Musik gefügt hat wink.gif


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Viele Grüße!

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Mitleser
Beitrag 12.02.2015, 12:54
Beitrag #3602


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Zitat (Damastor @ 12.02.2015, 12:50) *
Es kann doch kaum subjektiv sein, dass ich (und auch einige andere) das eine Fahrzeug deutlich lauter im Innenraum wahrnehmen und das andere wesentlich leiser.
Wo befindet sich Presslufthorn und E-Horn? Ersteres schräg über dem eigenen Kopf auf dem Dach und Zweiteres sauber von der Kabine entkoppelt im Bereich Stoßstange/Kühlergrill?
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Damastor
Beitrag 12.02.2015, 13:05
Beitrag #3603


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Nicht im Innenraum vom SoSi Fahrzeug, in einem vorausfahrenden oder entgegenkommenden Fahrzeug. Wahlweise auch an einem beliebigen Ast einer Kreuzung an die man heranfährt. (Alleine die Positionierung sorgt doch dafür dass ein Großteil am jeweils vorausfahrenden Objekt reflektiert wird)

Ich muss aber sagen ich war erstaunt, SO laut ist die Pressluft auch im Innenraum vom SoSi Fahrzeug nicht. Da scheppern die älteren KTW E-Tröten ähnlich dass man seinen Funk nicht mehr versteht...mit ein bisschen Dämmung im Dach sollte das doch zu regeln sein?


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Mitleser
Beitrag 12.02.2015, 13:21
Beitrag #3604


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Hier mal eine Studie (Krahé, 2007) zu den Unterschieden zwischen Dach- und Frontmontage.

Kurzfazit: Der Unterschied ist überwiegend gering. Zumeist ist die Dachmontage minimal besser wahrnehmbar, bisweilen aber auch die Frontmontage. Gegen die Dachmontage spricht nicht nur der Arbeitsschutz, sondern sogar der negative Einfluss des Fahrtwindes bei höheren Geschwindigkeiten auf die Schallausbreitung.
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udobur
Beitrag 12.02.2015, 13:49
Beitrag #3605


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Zitat (Damastor @ 12.02.2015, 12:50) *
Es kann doch kaum subjektiv sein, dass ich (und auch einige andere) das eine Fahrzeug deutlich lauter im Innenraum wahrnehmen und das andere wesentlich leiser. Wo das technisch seinen Ursprung hat ist mir dabei relativ egal.
Zudem kommt die Beobachtung, dass bei Annäherung eines Pressluft-Fahrzeuges die Leute wesentlich früher beginnen Platz zu machen, das spricht ebenfalls für meine Theorie oder nicht?
Technische Daten spiegeln halt nich immer die Realität wieder (je nachdem wie sie verrechnet sind bzw. von welchen Bedingungen sie ausgehen), vor allem beim Thema Schall was ja sowieso kein "Messwert" im klassischen Sinne ist.
Nunja, das "Laut"-empfinden ist eine ganz individuelle, teils auch gesundheitliche Angelegenheit. smile.gif
In Bezug auf den Vergleich Lufthorn - E-Horn habe ich (als Fahrer bzw als GF) bisher noch keine gravierenden Unterschiede in der Reaktion feststellen können - hängt natürlich auch davon ab, wie die Hörner bzw die Anlage montiert ist ... wenn die über das vordere Fahrzeug "drüber blasen" ist da auch nicht viel zu wollen.

Zitat (Damastor @ 12.02.2015, 13:05) *
Ich muss aber sagen ich war erstaunt, SO laut ist die Pressluft auch im Innenraum vom SoSi Fahrzeug nicht. Da scheppern die älteren KTW E-Tröten ähnlich dass man seinen Funk nicht mehr versteht...mit ein bisschen Dämmung im Dach sollte das doch zu regeln sein?
Egal, was du montierst, du brauchst eine "akustische Entkopplung" - grausam waren blanco auf die Stoßstange montierte Starktonhörner bei T2, T3 und ähnlichen Fahrzeugen.
Die Bundespolizei schreibt (u.a. auch aufgrund der verlinkten Sudie von Krahe) nach meinen Infos mittlerweile so aus, das der Geräuschpegel im Innenraum einen festgelegten Grenzwert nicht überschreiten darf - wäre auch eine Option im Rettungsdienst.



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Udo
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Tortenjan
Beitrag 14.02.2015, 22:07
Beitrag #3606


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So, mediale Nachwirkung von der Notarztgeschichte. Da es jetzt eher um allgemeines zu SoSi geht mach ich damit hier weiter.
SpOn: Unfälle bei Rettungseinsätzen: Forsche Helfer, milde Strafen
Ist da was dran? Habt ihr da Erfahrung?


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durban
Beitrag 14.02.2015, 23:58
Beitrag #3607


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Ich selbst wurde einmal mündlich für das Außerachtlassen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bei der Ausübung von Sonderrechten mündlich ermahnt; ich kenne einen weiteren Fall eines Verwarngeldes (ich glaube 35 Euro).

In meinem Fall war es ein leichter Unfall beim Überholen; im Falle der Verwarnung der Verstoß gegen ein physisch begründetes Verkehrsverbot. whistling.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 15.02.2015, 16:11
Beitrag #3608


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Zitat (durban @ 14.02.2015, 23:58) *
Verstoß gegen ein physisch begründetes Verkehrsverbot. whistling.gif


Brücke zu niedrig? Auto kaputt?
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dopero
Beitrag 15.02.2015, 18:26
Beitrag #3609


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Nach einer weile Suchen zu diesem Thema im Netz bin ich überrascht wie viele Unfälle es unter Sonderrechten zu geben scheint. Die Angaben beschränken sich aber oft auf bestimmte Rettungsleitstellen oder Landkreise. Da ich davon in der Presse aber sehr wenig finden kann, liegt fast nahe, das hier der Ermessensspielraum schon zu Gunsten der SoSi Fahrer genutzt wird.
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udobur
Beitrag 15.02.2015, 19:01
Beitrag #3610


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naja ... alles relativ.
Ich habe vor einigen Jahren über mehrere Jahre hinweg Presse- und Polizeimeldungen ausgewertet.
Dabei komme ich auf rund 300 - 400 Unfälle mit Blaulichtfahrzeugen im Jahr, mit ca. 500 - 800 Verletzten und 10 - 20 Toten.
Die rechtlichen Folgen derartiger Unfälle spielen sich nach meiner Einschätzung (und den Erfahrungen in meinem Umfeld) häufig auf Strafbefehl-Ebene ab, kommen somit selten in die Presse.


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Udo
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dopero
Beitrag 15.02.2015, 19:56
Beitrag #3611


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Zitat (udobur @ 15.02.2015, 19:01) *
naja ... alles relativ.
Ich habe vor einigen Jahren über mehrere Jahre hinweg Presse- und Polizeimeldungen ausgewertet.
Dabei komme ich auf rund 300 - 400 Unfälle mit Blaulichtfahrzeugen im Jahr, mit ca. 500 - 800 Verletzten und 10 - 20 Toten.
Die rechtlichen Folgen derartiger Unfälle spielen sich nach meiner Einschätzung (und den Erfahrungen in meinem Umfeld) häufig auf Strafbefehl-Ebene ab, kommen somit selten in die Presse.

Die zahlen kommen mir sehr klein vor.
z.B. hier werden alleine vom BRK Nürnberg im Jahr 2010 ca. 20 Unfälle mit SoSi genannt.
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mir
Beitrag 15.02.2015, 20:30
Beitrag #3612


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Die eigentliche Quelle ist dort leider nicht mehr verlinkt. Die Seite spricht von "Unfällen mit Dienstfahrzeugen" gesprochen, was ja über Blaulichtunfälle hinausgeht.


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dopero
Beitrag 15.02.2015, 22:15
Beitrag #3613


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Ich habe mich auf den zweiten Teil der Meldung bezogen, da ist die Anzahl der SoSi Unfälle für ein Gebiet und eine Orga genannt worden.
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mir
Beitrag 15.02.2015, 22:59
Beitrag #3614


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Oh, ich muß wohl doch mal die Tomaten auf den Augen beiseite schieben, man sieht dann echt besser. blushing.gif


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Tortenjan
Beitrag 19.02.2015, 14:20
Beitrag #3615


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Hier gab es wohl tatsächlich einen Blaulichtbonus: ln-online.de: Wehrfuehrer fuhr betrunken zum Einsatz


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Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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Damastor
Beitrag 23.03.2015, 16:10
Beitrag #3616


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Huch? Das ist woanders nicht so einfach geregelt: Petition zur Gleichstellung von RD/KatS zur Feuerwehr


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blabla52
Beitrag 10.04.2015, 19:37
Beitrag #3617


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Moin Zusammen.

Eine kurze Frage, die mich schon seit ein paar Monaten beschäftigt, in die versammelte Runde:

In unserer Feuerwehr werden regelmäßig die Maschinisten im Umgang mit den Gerätschaften und den Fahrzeugen geschult. Dabei werden die Fahrzeuge auch bewegt, um ein Minimum an Fahrpraxis zu gewährleisten. (Wir haben relativ viele Fahrzeugen mit verschiedenen Schaltungen im Stall stehen)

Wir stehen dabei immer wieder vor dem Problem, dass für mehrere Wohngebiete in unserer Gemeinde ein Fahrverbot für LKW besteht (Zeichen 253), meistens in Verbindung mit dem ZZ "Anlieger frei".

Einige Führungskräfte in unseren Reihen sagen nun, dass wir diese Straße, außer im Einsatzfall, nicht befahren dürfen. Meiner Meinung nach haben wir jedoch ein konkretes Anliegen, nämlich die Verbesserung der Ortskenntnis, und gelten damit als Anlieger. Aber selbst wenn diese Argumentation nicht ausreicht, so sollte das Befahren dieser Straßen doch durch den § 35 StVO genehmigt sein, oder?

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mir
Beitrag 10.04.2015, 20:55
Beitrag #3618


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Anlieger wird man nicht dadurch, daß man bei der betreffenden Straße Ortskenntnisse erwerben möchte. rolleyes.gif Im Einsatzfall wäret ihr aber definitiv Anlieger und braucht für das Befahren nicht mal Sonderrechte in Anspruch nehmen. laugh2.gif

Ob der § 35 StVO per Sonderrechte das Befahren der Straßen zu Übungszwecken erlaubt? In dem § steht:

Zitat
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
[...]


Dieses "dringend geboten" sehe ich zu Schulungen grundsätzlich nicht. Man kann Fahrer schulen, ohne in solche Straßen zu fahren. Anders mag man das vielleicht (!) sehen, wenn dort besondere "Ziele" bestehen, sowas wie ein Chemiewerk oder ein Krankenhaus, so daß hier Ortskenntnis bei allen Fahrern absolut notwendig wäre.

Disclaimer: Mit Feuerwehr hab ich nichts am Hut, ich war noch nicht mal Kunde, und hoffentlich bleibt das so. whistling.gif


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Gast_Original Bernie_*
Beitrag 10.04.2015, 21:05
Beitrag #3619





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Ein kurzer Blick ins VZ 253 genügt:
Zitat
Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.

Bleibt somit für euch nur die tatsächlich begründete Einsatz ins betroffene Gebiet, un dort zu fahren...
Um sich Ortskundig zu machen, wird nicht ausreichen, ihr könnt ja die Wohngebiet auch mit zulässige Fahrzeuge oder zu Fuss erkunden!

Anders sehe ich persönlich noch eine Möglichkeit, nämlich indem ihr dort nicht nur durchfahrt, sondern dort auch eine weitere Tätigkeit macht, sei es Übungen an besondere Saugstellen, oder prüfen, ob alle ausreichend gut parken, damit ihr mit euer Feuerwehrauto's dort durch kommt...

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Scitch
Beitrag 10.04.2015, 21:18
Beitrag #3620


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Zitat (blabla52 @ 10.04.2015, 20:37) *
Meiner Meinung nach haben wir jedoch ein konkretes Anliegen, nämlich die Verbesserung der Ortskenntnis, und gelten damit als Anlieger.
Ein Anlieger hat nichts mit einem Anliegen zu tun.
Anlieger ist derjenige, der ein anliegendes Grundstück besitzt oder mit einem Grundstück in Beziehung tritt. (Bspw. zum Besuch)

Siehe auch: Anlieger


P.S.: Wohnen in den jeweiligen Bereichen vielleicht der Feuerwehr zugeneigte Anwohner? Vielleicht laden die ja mal zum Kaffee und Kuchen ein...die ganze Wache. Wer sagt dass man da nicht mit großem Fahrzeugaufgebot zum Kaffeetrinken kommen darf? whistling.gif


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Gruß Scitch

Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun.
- Johann Wolfgang von Goethe
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Abbu Klaus
Beitrag 11.04.2015, 06:05
Beitrag #3621


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Also wir befahren bei Übungen und Übungsfahreten unser komplettes Ortsgebiet auch mit den dicken Brummern, egal was da Beschildert ist, es bringt genau gar nix da mit Kleinfahrzeugen hin zu fahren/zu üben, um dann bei einem Einsatz zu merken dass man mit den Großen nicht durchkommt.

Gruß abbu
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blackdodge
Beitrag 11.04.2015, 12:22
Beitrag #3622


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Zitat (blabla52 @ 10.04.2015, 20:37) *
Moin Zusammen.

Eine kurze Frage, die mich schon seit ein paar Monaten beschäftigt, in die versammelte Runde:

In unserer Feuerwehr werden regelmäßig die Maschinisten im Umgang mit den Gerätschaften und den Fahrzeugen geschult. Dabei werden die Fahrzeuge auch bewegt, um ein Minimum an Fahrpraxis zu gewährleisten. (Wir haben relativ viele Fahrzeugen mit verschiedenen Schaltungen im Stall stehen)

Wir stehen dabei immer wieder vor dem Problem, dass für mehrere Wohngebiete in unserer Gemeinde ein Fahrverbot für LKW besteht (Zeichen 253), meistens in Verbindung mit dem ZZ "Anlieger frei".

Einige Führungskräfte in unseren Reihen sagen nun, dass wir diese Straße, außer im Einsatzfall, nicht befahren dürfen. Meiner Meinung nach haben wir jedoch ein konkretes Anliegen, nämlich die Verbesserung der Ortskenntnis, und gelten damit als Anlieger. Aber selbst wenn diese Argumentation nicht ausreicht, so sollte das Befahren dieser Straßen doch durch den § 35 StVO genehmigt sein, oder?




Verbindet solche Runden durch diese Gebiete regelmäßig mit ner Hydrantenkontrolle auf Funktion, zuparken usw. nehmt nen Knöllchenkleber mit und alle haben was davon.
Auch der Maschinist hat sehr viel davon. Durch das ständige Anfahren, Anhalten, ggf Einparken kommt noch ein besseres Gefühl für die Fahrzeugabmessungen dazu.


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Brila
Beitrag 18.04.2015, 20:41
Beitrag #3623


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Was ist eigentlich der Punkt, in einer Kolonne von Acht Polizeifahrzeugen bei jedem einzelnen verdammten Auto die Sirene laufen zu lassen? ranting.gif
So geschehen in einer Häuserschlucht mitten in Saarbrücken.

Schallert so schön, oder was? dry.gif
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mir
Beitrag 18.04.2015, 20:57
Beitrag #3624


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Nun, was ist die Alternative? Wär doch blöd, wenn der nächstbeste Autofahrer das erste Auto kommen sieht, ihm Wegerechte gewährt und dann geradewegs in das zweite hineinsaust, weil das ja nun ohne "Sirene" keine Wegerechte hat ...


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Brila
Beitrag 18.04.2015, 21:01
Beitrag #3625


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Also ich denke schon, das so eine Ansammlung an Polizei auffällt...
Wer anhält muss eh erst schauen, ob die Straße wieder frei ist, also insofern...
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Mitleser
Beitrag 18.04.2015, 22:02
Beitrag #3626


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Die Straße ist doch frei, wenn das zweite Polizeifahrzeug, ohne Sirene, nachrangig gemäß Beschilderung/rvl ist.

[Kolonnenregelung mal außen vor.]
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Brila
Beitrag 18.04.2015, 22:28
Beitrag #3627


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Ok, hätte mehr schreiben können. Die Straße ist an der Stelle durchgängig ohne Querungsmöglichkeit anderer Verkehrsteilnehmer. Der einzige Sinn der Aktion war es, Platz zu machen für die Kolonne. Ich meine, wenn meine Ohrmuschel aufgibt, dann kann man sagen, es war sehr laut. Die Fahrzeuge fuhren dicht hintereinander. Würde sogar behaupten, niemand bei klarem Verstand würde da rausziehen ohne sich zu vergewissern, das tatsächlich nichts mehr kommt.

Ist es tatsächlich Vorschrift, das alle Einsatzfahrzeuge da zusätzlich die Sirene anhaben müssen? think.gif
Also für meine Ohren war das schon Körperverletzung. dry.gif
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Damastor
Beitrag 19.04.2015, 09:03
Beitrag #3628


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Zitat (Brila @ 18.04.2015, 23:28) *
Ist es tatsächlich Vorschrift, das alle Einsatzfahrzeuge da zusätzlich die Sirene anhaben müssen? think.gif
Also für meine Ohren war das schon Körperverletzung. dry.gif

Ja, wer Wegerechte will hat Ton und Licht anzuhaben. Egal ob da 7 Fahrzeuge vorneweg sind oder nicht.
Die neuen E-Hörner sind doch eh viel ausser laut im Vergleich zu früher.

Aber ja es gibt (gerade im Rettungsdienst) einige Kollegen die aus falscher Rücksicht immer ausschalten...würd ich nicht machen.


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Odenwälder
Beitrag 19.04.2015, 10:22
Beitrag #3629


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Zitat (mir @ 10.04.2015, 21:55) *
Anlieger wird man nicht dadurch, daß man bei der betreffenden Straße Ortskenntnisse erwerben möchte. rolleyes.gif Im Einsatzfall wäret ihr aber definitiv Anlieger und braucht für das Befahren nicht mal Sonderrechte in Anspruch nehmen. laugh2.gif

Aber erst, wenn sich das Feuer auf einem anliegenden Grundstück befindet. Solange nur die Straße brennt, wäre die Feuerwehr kein Anlieger und bräuchte Sonderrechte...


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Theoretisch gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, praktisch schon.
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janr
Beitrag 19.04.2015, 11:17
Beitrag #3630


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Zitat (mir @ 10.04.2015, 21:55) *
Anlieger wird man nicht dadurch, daß man bei der betreffenden Straße Ortskenntnisse erwerben möchte. ...
Wirklich nicht? think.gif

Anlieger ist/wird man, wenn man eine Beziehung mit einem anliegenden Grundstück eingeht/eingehen will.

Wenn ich jetzt ein Adressbuch schreibe, dann ist das doch eine art Beziehung zu einem Grundstück. think.gif

Ist jetzt nur teilweise Ironie. wavey.gif


--------------------
Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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hk_do
Beitrag 20.04.2015, 11:54
Beitrag #3631


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Zitat (Brila @ 18.04.2015, 23:28) *
Würde sogar behaupten, niemand bei klarem Verstand würde da rausziehen ohne sich zu vergewissern, das tatsächlich nichts mehr kommt.


Das Problem ist, dass es eine signifikant große Gruppe von Verkehrsteilnehmern gibt, die gemäß deiner Definition eben nicht bei klarem Verstand sind.

Unfälle mit dem 2. bis n. Fahrzeug einer Kolonne passieren leider regelmäßig.

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oscar_the_grouch
Beitrag 20.04.2015, 12:34
Beitrag #3632


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Es gibt sogar VT (ok in Berlin ist Naßschrippigkeit Vorausetzung fürs Teilnehmen am Verkehr), die sich in solcherart Verband einreihen und dann vor roten Ampeln (natürlich) anhalten.....
Den Bißabdruck aus dem Holzlenkrad hab ich bis heute nicht rausbekommen.
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Jannik112
Beitrag 04.06.2015, 21:38
Beitrag #3633


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Hallo zusammen,

ich würde euch gerne ein sehr interessantes Projekt vorstellen. Hat nix direkt mit dem Straßenverkehr zutun, aber definitiv was mit der Blaulicht-Szene.

Das ganze nennt sich "Mobile Retter" und wurde im Kreis Gütersloh gegründet.
Der Gedanke dahinter: "Qualifizierte Ersthelfer", sprich Feuerwehrleute,Rettungsdienstpersonal,Krankenpfleger etc
können sich beim Verein "Mobile Retter" registrieren lassen.

Das ganze hat den Sinn, das intervallfreie Therapie bis zum eintreffen des Rettungsdienstes zu verkürzen. Über eine Handy-App werden alle aktiven mobilen Retter per GPS geortet.
Bei einem entsprechenden medizinischen Notfall (Reanimation oder bewusstlose Person) wird der nächste Mobile Retter über die App direkt von der Leitstelle zeitgleich mit dem Rettungsdienst alarmiert. Es handelt sich hierbei um keinen First Responder oder ähnliches, sondern einfach um eine leistungsstarke Koordination von sowieso in der nähe Anwesenden Ersthelfern, welche die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes nutzen, um z.b. die Wiederbelebung deutlich früher zu beginnen.

Zur Zeit sind bereits über 300 Personen registriert, Tendenz steigend. Ich persönlich hatte gestern meinen ersten Einsatz und konnte trotz 2 km langer Anreise mit dem PKW die 7 Minuten bis zum Eintreffen des Notarztes perfekt nutzen.

Meioner Meinung nach eine unglaublich sinnvolle App, die vielleicht schon bald in anderen Kreisen Nachahmer findet.

Weitere Infos gibt es auf ww.mobile-retter.de .

Grüße,

Jannik


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blackdodge
Beitrag 04.06.2015, 22:01
Beitrag #3634


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sinnvolle Sache. hast übrigens ein " w" vergessen.

genauso sinnvoll wie diese Frühdefis.


In Sachsen wollte man sogar mal Polizeifahrzeuge mit AED ausrüsten ..................... zu teuer und dann noch schlimmer, ein Rückschritt think.gif

Es gibt zwar in allen Behörden/Dienststellen ein / mehrere Geräte, diese dürfen trotz eindeutiger Hersteller-Bedienungsanleitung NUR durch speziell geschulte Mitarbeiter eingesetzt werden,

Ach so erreichbar sind sie auch nur für diese an festgelegten Orten


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durban
Beitrag 05.06.2015, 09:24
Beitrag #3635


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Ich bin gespannt, wie die ersten Ergebnisse des Projekts sind.

Erzähl mal von Deinem Einsatz; was für ein Lagebild gab es und was hast Du bis zum Eintreffen des RD gemacht?

Und wie läuft das mit der App; kann man sich da auch "außer Dienst" melden?


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Der_Veranstalter
Beitrag 05.06.2015, 13:55
Beitrag #3636


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Entschuldigung. War blöd.


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Jannik112
Beitrag 05.06.2015, 14:37
Beitrag #3637


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Mein Meldebild war eine bewusstlose Person, als sekundäre Folge kam noch erschwerend ein ungebremster Sturz mit schwerer Platzwunde, konnte mich also Erste-Hilfe-Technisch ziemlich austoben. Sobald du die App aktiviert hast, meldet sie sich alle 9 Stunden. Dann reicht eine kurze Bestätigung(ein Tippen), um zu übermitteln das du noch da bist. Die App funktioniert auch ohne diese Bestätigung weiter, ist quasi nur ein kurzes Melden "Hallo, bin noch aktiv und funktioniere". Über eine Kalendarfunktion kannst du dich für einen bestimmten Zeitraum in die Pause versetzen, nach Ablauf dieser Zeit wird die App wieder aktiv. Über eine Menüfunktion kannst du dich aber auch dauerhaft offline stellen und musst dich dann mit Passwort und Nutzername wieder einloggen.

Diese App ist wirklich sehr ausgeklügelt und gleichzeitig sehr einfach. Wenn man der Leitstelle übermittelt das man einen Einsatz annimmt, geht in einem weiteren Fenster sofort Google Maps auf und berechnet einem den kürzesten Weg, gleichzeitig kriegt man auch alle Infos die der RD auf den Melder kriegt.


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durban
Beitrag 05.06.2015, 23:41
Beitrag #3638


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Und wie wird sichergestellt, dass nur potenzielle Ersthelfer die App nutzen?
Muss man da Nachweise erbringen?


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Alex79
Beitrag 06.06.2015, 11:07
Beitrag #3639


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Hier mal in meinen Augen ein interessanter Artikel zum Theme besondere Führungskräfte.
http://www.mittelhessen.de/lokales/region-...rid,496976.html
Was sagen dazu die Experten?
In meinen Augen klingt das einleuchtend und wirft die ein oder andere Frage auf.
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Jannik112
Beitrag 06.06.2015, 11:41
Beitrag #3640


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Zitat (durban @ 06.06.2015, 00:41) *
Und wie wird sichergestellt, dass nur potenzielle Ersthelfer die App nutzen?
Muss man da Nachweise erbringen?


Durch den Verein "Mobile Retter". Wenn du "qualifizierte Ersthelfer" bist, sprich FW,RD etc kannst du dich bei denen melden. Für alle neuen Retter gibt es dann eine Schulung für die App selber und in Erster Hilfer/HLW zum auffrischen. Deine persönlichen Daten werden gespeichert, und mit Benutzernamen und Passwort der von dem Verein generiert wird kannst du dann erst diese App freischalten. Alle aktiven Nutzer müssen , sofern nicht aktives RD-Personal, alle 18 Monate an einem Auffrischungs-EH - Kurs teilnehmen.


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iru
Beitrag 08.06.2015, 11:26
Beitrag #3641


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Da fährt man nach nächtlichem Starkregen morgens mit der FFW gemütlich zum Kellerauspumpen, da passiert gerade mal einen Kilometer von "unserem Keller" entfernt ein Verkehrsunfall: Kleinwagen frontal gegen Schulbus sad.gif So weit vorne war ich noch nie dabei... Gut, dass heute Abend Übung ist, da wird wohl erst mal verarbeitet.
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Noch?ohne_Punkte
Beitrag 12.07.2015, 16:09
Beitrag #3642


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Erneut tödlicher Unfall bei Sosifahrt (Höxter):

Zeitungsmeldung; Einsatzbericht der Feuerwehr, Pressemeldung der Pol


Jens


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Kleine Anmerkung zum Namen: Ihr dürft das "Noch?" durch ein "wieder" ersetzen. ;-)
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Bonsai-Brummi
Beitrag 25.07.2015, 12:51
Beitrag #3643


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*schubs* smile.gif

Frage an die Profis: Wieso muss der schweizer Besitzer eines dort gestohlenen und dann in Deutschland sichergestellten Kfz eine Sicherheit hinterlegen, um sein Fahrzeug wieder mit heimnehmen zu dürfen...? think.gif
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mir
Beitrag 25.07.2015, 12:56
Beitrag #3644


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Vielleicht, weil er für den Schaden haftet, sofern der Diebstahl durch Fahrlässigkeit erleichtert wurde?


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Noch?ohne_Punkte
Beitrag 12.08.2015, 19:11
Beitrag #3645


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Sichert ihr auch so ab?


Bundesstraße, Außerorts, 70km/h erlaubt, Niedersachsen.


Die Vorgeschichte:

Irgendwann stand ein Streifenwagen Quer auf der Fahrbahn und die einzige mögliche Fahrtrichtung war nach rechts. Da ich keine detaillieren Ortskenntnisse besaß, bin ich nach zwei ca. km am ersten Zeichen 418 links gefahren und nach ein mal Abbiegelotto an der Stelle wieder auf die Bundesstraße gekommen. Ich vermute mal, dass ich nicht die gewünschte Umleitung genommen habe, da die Bundesstraße im weiterem Verlauf für die Gegenrichtung durch die Polizei gesperrt war.




Gruß
Jens



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autostrada
Beitrag 24.08.2015, 14:15
Beitrag #3646


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Das ist wohl eher ein mißglückter Versuch, mit extrem bescheidenen Mitteln die Strasse zu sperren. Da gibt es sperrungstechnisch noch viel Raum nach oben... blink.gif
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LaRue
Beitrag 24.08.2015, 15:19
Beitrag #3647


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Zitat (Noch?ohne_Punkte @ 12.08.2015, 20:11) *
Ich vermute mal, dass ich nicht die gewünschte Umleitung genommen habe, da die Bundesstraße im weiterem Verlauf für die Gegenrichtung durch die Polizei gesperrt war.

Wir überlegen uns in der Regel keine "gewünschte Umleitung", sondern sagen nur "Hier nicht". Alles andere muss der Verkehrsteilnehmer alleine hinbekommen.

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Adabei
Beitrag 24.08.2015, 16:48
Beitrag #3648


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Zitat (LaRue @ 24.08.2015, 16:19) *
Wir überlegen uns in der Regel keine "gewünschte Umleitung", sondern sagen nur "Hier nicht". Alles andere muss der Verkehrsteilnehmer alleine hinbekommen.

Dann darf man sich aber nicht wundern, gerade bei einer Bundesstrasse, dass ein 40tonner mit ausländischem Fahrer mitten in der Wallachei steht und nicht mehr vor und zurück kommt.

Aber das ist nun mal so, weder Polizei noch Feuerwehr auf dem Land haben die Kräfte, eine Umleitung so schnell auszuschildern bzw. an Knotenpunkten regelnd einzugreifen.


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Was weiß eigentlich der Weißwein?
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steveluke
Beitrag 25.08.2015, 05:26
Beitrag #3649


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Zitat (Adabei @ 24.08.2015, 17:48) *
Dann darf man sich aber nicht wundern, gerade bei einer Bundesstrasse, dass ein 40tonner mit ausländischem Fahrer mitten in der Wallachei steht und nicht mehr vor und zurück kommt.

Am wenigsten aber der bedauernswerte Trucker selber, denn dann muss er leider einfach stehen bleiben und warten, bis es weiter geht. Ist ja auf der BAB nicht anders.


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haschee
Beitrag 25.08.2015, 07:02
Beitrag #3650


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Wenn wir von Feuerwehr reden, die Feuerwehr darf in den meisten Bundesländern sowieso nicht leiten. wavey.gif


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 06.10.2025 - 08:37