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> Dauerthread für Feuerwehr, Rettungsdienstler und Polizisten, Diskussion zu dienstlichen Themen
Damastor
Beitrag 03.02.2015, 17:19
Beitrag #3551


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Zitat (Mitleser @ 03.02.2015, 09:12) *
Wenn ich die Entgegenkommenden "zum scharfen Abbremsen und Ausweichen aufs Bankett" nötige,

Nur muss ich mir die Frage stellen wie ein Fahrzeug mit Horn und Signal überhaupt zu scharfem Abbremsen führen kann. Das höre oder sehe ich schon über eine gewisse Distanz also kann ich mich schonmal rechts in meiner Spur orientieren. Das Ausweichen aufs Bankett ist für mich zu erwarten und üblich um i.S.d. Wegerechte sofort "freie Bahn" zu schaffen.

Ich sehe hier spontan einfach keine Möglichkeit, um tatsächlich bis zur Nötigung zu kommen. think.gif

Ja die Berichterstattung erscheint etwas einseitig trotzdem halte ich den Strafbefehl für überzogen. Es kam offenbar nichtmal annähernd zu einem Kontakt - wenn das die Runde macht, zeigt ab sofort jedes "Sensibelchen" den Blaulichtfahrer an. Besonders toll wenn man das ganze dann ehrenamtlich macht.
Ich will auch keinen Freibrief, denn es gibt genügend Chaoten die nicht von der Organisation aus dem Verkehr gezogen werden (können). Trotzdem sollte man die Kirche im Dorf lassen - es ist noch nichtmal annähernd etwas passiert. (Hätte er den anderen die Ohren angeklappt - okay)


--------------------
Viele Grüße!

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dopero
Beitrag 03.02.2015, 17:20
Beitrag #3552


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Ich melde mich hier auch mal als nicht SOSi Fahrer.
Als erstes die Aussage "Zuerst einmal konnte ich mich nicht an eine gefährliche Situation erinnern.", bei der er zugibt sich an diese Fahrt nicht mehr gut Erinnern zu können. Dann im zweiten Satz "Und zum Zweiten befand ich mich im Einsatz zu einem lebensbedrohlichen Kindernotfall, hatte Blaulicht und Martinshorn, sowie Abblendlicht und Nebelscheinwerfer an." kann er sich offensichtlich ganz genau an diese eine Fahrt erinnern und genau benennen welche SoSi zum Zeitpunkt des Vorfalles benutzt wurden.
Ich meine das jeden anderem Verkehrsteilnehmer eine solche Argumentation ungünstig ausgelegt werden würde. Wie ich meine zu Recht.
Und in diesem Fall klingt es für mich wie eine Schutzbehauptung.
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Mitleser
Beitrag 03.02.2015, 22:58
Beitrag #3553


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@Damastor:

Du hast den Unterschied zwischen Nötigung und Sachbeschädigung sauber herausgearbeitet. whistling.gif
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ulm
Beitrag 04.02.2015, 07:23
Beitrag #3554


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Zitat (dopero @ 03.02.2015, 17:20) *
[...]Als erstes die Aussage "Zuerst einmal konnte ich mich nicht an eine gefährliche Situation erinnern.", [...] Dann im zweiten Satz "Und zum Zweiten befand ich mich im Einsatz zu einem lebensbedrohlichen Kindernotfall, hatte Blaulicht und Martinshorn, sowie Abblendlicht und Nebelscheinwerfer an." [...] Und in diesem Fall klingt es für mich wie eine Schutzbehauptung.

Klingt für mich nicht nach Schutzbehauptung.
Satz 1 ist nach so einer Zeit vollkommen normal.
Satz 2 ist einfach zu erklären: Ein Blick in das ordentlich abgeheftete Einsatzprotokoll und ich weiss, wo ich wann wegen was hingefahren bin. Light&Sound und die missbräuchliche Verwendung der Nebelscheinwerfer kann auch ganz gut die Standardbeleuchtung auf Einsatzfahrten sein, dann kann man das auch mal so behaupten.

Wobei ich aus dem Artikel noch nicht einmal herausgelesen habe, ob der Notarzt mit dem "Firmenwagen" oder dem Privatfahrzeug gefahren ist, also auch die passive Erkennbarkeit des Fahrzeuges ungeklärt ist.
Auch wissen wir nicht, ob Tag oder Nacht, starker Verkehr oder schmale Fahrbahn, Überholen eines Pkw oder Lkw, Zeit, die der Gegenverkehr zum Erkennen des SoSi-Fahrzeuges und seines Fahrverhalten hatte.
Also eigentlich wissen wir nur, wer der Fahrer war. Und sonst nichts gesichertes.
Aber der Aufruhr in den "Fach- und Lachforen" SoSi-Freaks ist heftig! whistling.gif
Nur hier im vp wird´s so überwiegend so sauber seziert wie sonst nur in der Pathologie.
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Damastor
Beitrag 04.02.2015, 08:20
Beitrag #3555


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Die "missbräuchlichen" Nebelscheinwerfer kenne ich hier in Nbg als Teil der SoSi Schaltung. Sowohl bei Rettungwägen wie auch bei der Feuerwehr.

Was ich aber genauso bedenklich finde sind manche Kommentare der Gegenseite unter dem Zeitungsartikel. Da lang ich mir auch ans Hirn.

@Mitleser
Trotzdem sehe ich da eine große Gefahr, denn streng genommen nötigt jeder SoSi Fahrer schon Kraft Gesetzes andere zu Fahrmanövern. Und da ist wesentlich unüblicheres dabei wie bremsen und aufs Bankett ziehen.


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Mitleser
Beitrag 04.02.2015, 08:51
Beitrag #3556


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Zwischen umgangssprachlichem nötigen und der Nötigung iSd § 240 StGB liegen Welten.
StA und Gericht haben Letzteres bejaht. Und die Gründe dafür sollten nicht üblich sein.

Ich glaube auch nicht, dass es, vor allem aber nicht nur, den ehrenamtlichen und nebenberuflichen SoSig-Fahrern schadet, wenn sie hin und wieder per "nicht nachvollziehbarer", "weltfremder", "vom warmem Bürostuhl aus getroffener" Gerichtsentscheidung an die Grenzen von Licht&Sound erinnert werden.
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steveluke
Beitrag 04.02.2015, 14:29
Beitrag #3557


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Der Gedanke, der meinem Beitrag von gestern zu Grunde lag, war der:

Selbst wenn man unterstellt, dass die Fahrweise des NA eine allein von ihm zu verantwortende konkrete Gefährdung darstellte und die Sonderrechte somit nicht gem. der StVO ausgeübt wurden, muss man ja in der rechtlichen Bewertung dennoch nicht zwingend von einer
strafbaren Gefährdung des Straßenverkehrs (§315c StGB) ausgehen.
Es bleibt immer noch Raum, diesen Verstoß als Gefährdungs-OWi zu ahnden… jedenfalls dann, wenn man dem NA keine „Rücksichtslosigkeit“ in der Definition unterstellt, die das StGB hierfür voraussetzt.

Und zur Nötigung wurde ja schon einiges gesagt. Stichworte: „Doppelte Rechtswidrigkeit“, „Verwerflichkeitsprüfung“ - irgendwie kann ich im o.a. Kontext mit dem Begriff der strafbaren Nötigung nix anfangen…


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Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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Mitleser
Beitrag 04.02.2015, 14:48
Beitrag #3558


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Spekulation(!), wie man zur strafbaren Nötigung gelangen könnte:

Obwohl man den Gegenverkehr sieht, hält man in dessen Fahrspur weiter drauf zu, um ihn zum Ausweichen im letzten Moment zu zwingen, weil man ihn zur zukünftig stärkeren Beachtung des Blaulichtes erziehen will.
Kann man mMn dann annehmen, wenn der Blaulichtfahrer auch ungefährdet weiter rechts hätte fahren können. Oder wenn die absehbare Kollision nur durch das Ausweichen des Gegenverkehrs, und nicht mehr durch ein Verlangsamen/Ausweichen des Blaulichtfahrers, verhindert werden konnte. [Dabei auch mit abgewogen, dass die Äußerung des Blaulichtfahrers wahrscheinlich vor Erlass des Strafbefehls gar nicht bei Staaatsanwaltschaft und Gericht angekommen ist. Und ein Strafbefehl ist nur ein Angebot.]
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dopero
Beitrag 04.02.2015, 17:00
Beitrag #3559


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Zitat (ulm @ 04.02.2015, 07:23) *
...
Klingt für mich nicht nach Schutzbehauptung.
Satz 1 ist nach so einer Zeit vollkommen normal.
Satz 2 ist einfach zu erklären: Ein Blick in das ordentlich abgeheftete Einsatzprotokoll und ich weiss, wo ich wann wegen was hingefahren bin. Light&Sound und die missbräuchliche Verwendung der Nebelscheinwerfer kann auch ganz gut die Standardbeleuchtung auf Einsatzfahrten sein, dann kann man das auch mal so behaupten.

Ich komme aus dem Großraum in dem diese Fahrt stattgefunden hat. Dort ist es sehr üblich das man dass laute Ding (Horn) bei Überlandstrecken nur anmacht wenn es unbedingt nötig ist, z.B. kurz vor einer Kreuzung. Ich kann mir aber nicht vorstellen das dies im Protokoll nachvollziehbar und genau (Zeit und Ort) festgehalten wurde. Da man als Alleinfahrer eigentlich genug mit der Fahrt selbst zu tun hat, aber mit den Gedanken schon beim Notfall selbst ist, kann ich mir durchaus vorstellen das evtl. das Horn sehr spät eingeschaltet wurde oder sogar aus einem Augenblickversagen heraus gar nicht eingeschaltet wurde.
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hk_do
Beitrag 04.02.2015, 21:30
Beitrag #3560


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Zitat (Mitleser @ 04.02.2015, 08:51) *
Zwischen umgangssprachlichem nötigen und der Nötigung iSd § 240 StGB liegen Welten.
StA und Gericht haben Letzteres bejaht.


Das habe ich anders verstanden:

Der Entgegenkommende hat Nötigung angezeigt, die Staatsanwaltschaft wirft aber Verkehrsgefährdung vor? think.gif

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haidi
Beitrag 04.02.2015, 21:37
Beitrag #3561


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Zitat (dopero @ 04.02.2015, 17:00) *
Ich komme aus dem Großraum in dem diese Fahrt stattgefunden hat. Dort ist es sehr üblich das man dass laute Ding (Horn) bei Überlandstrecken nur anmacht wenn es unbedingt nötig ist, z.B. kurz vor einer Kreuzung. Ich kann mir aber nicht vorstellen das dies im Protokoll nachvollziehbar und genau (Zeit und Ort) festgehalten wurde. Da man als Alleinfahrer eigentlich genug mit der Fahrt selbst zu tun hat, aber mit den Gedanken schon beim Notfall selbst ist, kann ich mir durchaus vorstellen das evtl. das Horn sehr spät eingeschaltet wurde oder sogar aus einem Augenblickversagen heraus gar nicht eingeschaltet wurde.


Im Gegenverkehr hilft mir das Horn wesentlich weniger als ein anständiges Blaulicht, das ich früher und besser sehe als ich das Horn höre (Das Blaulicht sehe ich bei freier Strecke auf alle Fälle schon auf 500 m.

Als normaler Verkehrsteilnehmer ist es mir zumutbar, wegen eines Einsatzfahrzeuges auf das Bankett auszuweichen und einmal auch stärker zu bremsen. Möglicherweise hat der Gut sich mit sienem Navi gespielt oder ähnliches gemacht, sodass es dann ein bisschen enger wurde. Manche Autofahrer nehmen einem überhaupt erst war, wenn es gefährlicher wird. Hab es selbst schon erlebt (ich bin kein Einsatzfahrer), dass mir ein Fahrzeug halb auf meiner Spur entgegen kommt, nicht einmal auf die LIchthupe reagiert. Erst wenn man ruckartig und weit in seine Fahrspur hinein lenkt wachen sie auf.
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Damastor
Beitrag 05.02.2015, 08:18
Beitrag #3562


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Zitat (Mitleser @ 04.02.2015, 08:51) *
Zwischen umgangssprachlichem nötigen und der Nötigung iSd § 240 StGB liegen Welten.
StA und Gericht haben Letzteres bejaht. Und die Gründe dafür sollten nicht üblich sein.

Und welches Übel war das? Hätte der anderen seinen Karren in den Graben gesetzt...aber ein Bankett? Daher ja mein Vergleich...ob jemand auf den Grünstreifen innerorts fährt (und dabei am Bordstein aufsitzt) oder aufs Bankett außerorts, wo liegt deiner Meinung nach der Unterschied?


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Viele Grüße!

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Mitleser
Beitrag 05.02.2015, 08:44
Beitrag #3563


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Der sich abzeichnende Zusammenstoß ist für mich ein drohendes empfindliches Übel.


Ohne Kenntnis der Örtlichkeit und der Weite des seitlichen Fahrbahnverlassens ist die Bezeichnung Bankett sehr unbestimmt.
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Mitleser
Beitrag 05.02.2015, 09:44
Beitrag #3564


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Hier mal ein Aussage des Notarztes samt Örtlichkeit - ab 0:26min.
Überholen bei Gegenverkehr - unbefestigter, ggf gar leicht grabenartiger, Seitenstreifen - Leitpfosten im Ausweichbereich - Kurve mit Baum- und Strauchbesatz -> so ganz von der Hand zu weisen ist die Anzeige nicht

Die Aussage von seinem Anwalt Florian Englert kratzt auch an den Grenzen der Mandanten-PR "Man darf alles. Das heißt, es gilt die StVO nicht mehr. ..."
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haidi
Beitrag 05.02.2015, 11:18
Beitrag #3565


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Was mich interessiert ist, wieviele Tagsätze sind die 4500 Euro in diesem Fall?
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Mitleser
Beitrag 05.02.2015, 12:10
Beitrag #3566


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Die Seite des Strafbefehls hat der Notarzt nicht in die Kamera gehalten. Wohl aber die erste Seite, aus der Örtlichkeit und Handlungsvorwurf klar hervorgehen.

Zitat (Abschrift fürs Archiv)
Sie fuhren am 23.04.2014 gegen 13:30 mit dem Pkw Notarztfahrzeug, Kennzeichen ***, auf der StS 2043 im Bereich Neuburg a.d.Donau mit hoher Geschwindigkeit, wobei Sie sich in einem Notarzteinsatz befanden und das Blaulicht eingeschaltet hatten.

Auf Höhe Abschnitt 140 - km 0,500 im Bereich der Abzweigung Am Kreut kurz nach der Ortschaft Zell überholten Sie ein rechtsabbiegendes Fahrzeug und scherten dabei - nur auf Ihr [schn]elleres Fortkommen bedacht - nahezu ungebremst auf die Gegenfahrbahn aus, obwohl ... diesem Zeitpunkt Fahrzeuge im Gegenverkehr näherten. Dies hatte zur Folge, dass der ... Pkw VW, a. Kz. *** entgegenkommende Zeuge *** , sowie auch der ... dem Pkw Saab, a. Kz. *** fahrende Zeuge *** scharf abbrem[sen] ... rechts ins Bankett ausweichen mussten, um einen Zusammenprall mit Ihrem Fahr[zeug] ... . Nur durch die sofortige Ausweichreaktion der Geschädigten konnte ein .... [we]rden.
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Speichenkarussell
Beitrag 05.02.2015, 12:25
Beitrag #3567


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Zitat (haidi @ 05.02.2015, 11:18) *
Was mich interessiert ist, wieviele Tagsätze sind die 4500 Euro in diesem Fall?

Locker aus der Hüfte geschätzt: Facharzt z.B. an einem Krankenhaus mit gelegentlichen Bereitschaftsdiensten und gelegentlichen Notarzteinsätzen Brutto knapp 100k€ p.a. ==> verfügbares Netto (falls keine unterhaltspflichtigen Bälger, private KV, ...) um 4000€.
Dann wären das in diesem konkreten Fall gut 30 Tagessätze.
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dopero
Beitrag 05.02.2015, 17:05
Beitrag #3568


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Zitat (Mitleser @ 05.02.2015, 12:10) *
Zitat (Abschrift fürs Archiv)
..., wobei Sie sich in einem Notarzteinsatz befanden und das Blaulicht eingeschaltet hatten...


Doch ohne Wegerechte?
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Alex79
Beitrag 05.02.2015, 17:29
Beitrag #3569


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@ Speichenkarussell.
Laut einem Artikel fährt er Notarzt und ist Betriebsarzt.

Hier, daß dürfte die besagte Stelle sein.
Ich komm aus der gleichnamigen Stadt.
Ich werde mir das glatt morgen mal anschauen wie tief es da runtergeht und ob das daneben ein Feldweg ist.
Der Notarzt müßte normal von oben nach unten gefahren sein, auf Höhe der Abfahrt müßte die besagte Stelle sein.
https://www.google.de/maps/place/48%C2%B042...1!1s0x0:0x0
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Bonsai-Brummi
Beitrag 05.02.2015, 19:26
Beitrag #3570


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Zitat (Damastor @ 04.02.2015, 08:20) *
streng genommen nötigt jeder SoSi Fahrer schon Kraft Gesetzes andere zu Fahrmanövern.


Wie kann man Leute zu etwas nötigen, wozu sie ohnehin verpflichtet sind? unsure.gif

Zitat (StVO § 38 Abs.1)
Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn ... ordnet an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.


Der "Logik" folgend, da sei jemand vom Notarzt genötigt worden, wäre doch jegliche Inanspruchnahme von Vorfahrt bzw. -rang Nötigung, wenn deswegen ein Nachrangiger abbremsen, gar anhalten oder womöglich gar ausweichen muss... think.gif
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Alex79
Beitrag 05.02.2015, 19:38
Beitrag #3571


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 05.02.2015, 19:26) *
Zitat (Damastor @ 04.02.2015, 08:20) *
streng genommen nötigt jeder SoSi Fahrer schon Kraft Gesetzes andere zu Fahrmanövern.


Wie kann man Leute zu etwas nötigen, wozu sie ohnehin verpflichtet sind? unsure.gif

Laut Interview om (O)SA wurde der Strafbefehl ja nicht wegen Nötigung erlassen, sondern wegen Straßenverkehrsgefährdung.
Indem er eben grob vekehrswidrig und rücksichtslos überholt hat.

An die Forumsjuristen.
Das nächste was interessant werden könnte, darf man so einen Strafbefehl eigentlich im öffentlichen Fernsehen zeigen, indem Namen und Kennzeichen klar zu erkennen sind?
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Bonsai-Brummi
Beitrag 05.02.2015, 19:51
Beitrag #3572


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Zitat (Alex79 @ 05.02.2015, 19:38) *
...Straßenverkehrsgefährdung.
Indem er eben grob vekehrswidrig und rücksichtslos überholt hat.


Kann er nach §38 eigentlich nicht: Es haben ihm alle freie Bahn zu schaffen, also auch der Gegenverkehr auf der selben Fahrbahn - außer natürlich, wenn klar ersichtlich ist, dass das entgegenkommende SoSi-Fahrzeug auf seiner Seite freie Bahn hat. Das aber ist hier offensichtlich nicht der Fall gewesen no.gif
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Alex79
Beitrag 05.02.2015, 19:54
Beitrag #3573


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Keiner weiß hier, wie unmittelbar vor dem Gegenverkehr der Notarzt zum Überholen ausgescherrt ist und die Wegerechte sagen ja nur, die anderen müssen freie Bahn schaffen, wenn man kein Horn hört, warum auch immer kann man auch keine freie Bahn schaffen.
Genau aus diesem Grund sagt ja auch die Rechtsprechung man darf sich die "Wegerechte" nicht erzwingen oder blind links drauf vertrauen das der andere VT das einfordern dieser auch gehört und entsprechung umsetzen wird.

Edit: Streng genommen, seh ich für den Notarzt keine Chance auf Freispruch, höchstens das er mit einem blauen Auge davon kommt.
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udobur
Beitrag 05.02.2015, 19:55
Beitrag #3574


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 05.02.2015, 19:51) *
Kann er nach §38 eigentlich nicht: Es haben ihm alle freie Bahn zu schaffen, also auch der Gegenverkehr auf der selben Fahrbahn - außer natürlich, wenn klar ersichtlich ist, dass das entgegenkommende SoSi-Fahrzeug auf seiner Seite freie Bahn hat. Das aber ist hier offensichtlich nicht der Fall gewesen

Grundsätzlich zwar richtig, aber er muss sich vor der Nutzung eines Freiraumes davon überzeugen, das ihn auch alle Verkehrsteilnehmer wahrgenommen haben - und entsprechend reagieren. Er darf in keinem Fall ein Vorrecht erzwingen.


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Beste Grüße
Udo
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Der Anfang einer jeden Katastrophe beginnt mit den Worten:
"Ich dachte ...", "Ich wollte ...", "Ich glaube ...", "Ich kann ...", "... mal eben ..."
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Bonsai-Brummi
Beitrag 05.02.2015, 20:36
Beitrag #3575


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Zitat (udobur @ 05.02.2015, 19:55) *
Er darf in keinem Fall ein Vorrecht erzwingen.


Eben das wird hier wohl die spannende Frage sein: Wo wird aus der bloßen Inanspruchnahme eines Vorrechts ein Erzwingen desselben?

IMHO kann das nicht schon der Fall sein, wenn jemand, der seiner ohnehin bestehenden Pflicht nicht beizeiten nachgekommen ist, infolgedessen nun ein wenig herzhafter reagieren muss. Das nämlich würde zu Ende gedacht sämtliche Vorfahrt-/-rangregeln (nix anderes ist der §38(1) bei Licht besehen!) auf den Kopf stellen... wacko.gif
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Alex79
Beitrag 05.02.2015, 21:13
Beitrag #3576


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 05.02.2015, 20:36) *
Zitat (udobur @ 05.02.2015, 19:55) *
Er darf in keinem Fall ein Vorrecht erzwingen.


Eben das wird hier wohl die spannende Frage sein: Wo wird aus der bloßen Inanspruchnahme eines Vorrechts ein Erzwingen desselben?

Da beist sich die Katze leider in den Schwanz.
Denn SoSi heißt nicht, daß der Fahrer Vorrecht hat, sondern die anderen ihr Vorrecht eben abgeben müssen und somit kann sich rein praktisch gesehen eine SoSi Fahrer eben ein Vorrecht "erzwingen" was aber illegal ist.
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Wookie
Beitrag 05.02.2015, 22:36
Beitrag #3577


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Zitat (Abschrift fürs Archiv)
Nur durch die sofortige Ausweichreaktion der Geschädigten konnte ein .... [we]rden.
Auf sowas sollte doch kein Mensch der ein SoSi-Fhzg steuert bauen - oder liege ich da falsch?
Das nur noch durch eine spontane Ausweichreaktion des Gegenverkehrs ein Zusammenstoß verhindert werden kann, sollte auch bei dringenden Einsätzen ein Tabu sein.

Was imho gegen den Notarzt spricht, sind schon mal zwei unabhängige Zeugenaussagen dieser Situation.

P.S.: Im Großraum Ingolstadt fallen weder die BF noch RTWs mit riskanten Fahrmanövern auf - die Notärzte fahren aber häufiger einen "heißen Reifen".


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Mitleser
Beitrag 05.02.2015, 22:45
Beitrag #3578


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Zitat (Alex79 @ 05.02.2015, 19:38) *
Das nächste was interessant werden könnte, darf man so einen Strafbefehl eigentlich im öffentlichen Fernsehen zeigen, indem Namen und Kennzeichen klar zu erkennen sind?
Ich sage mal "Nein."
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Bonsai-Brummi
Beitrag 05.02.2015, 22:50
Beitrag #3579


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Als Adressat desselben oder mit dessen Einverständnis - wieso nicht...? unsure.gif
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Mitleser
Beitrag 05.02.2015, 22:56
Beitrag #3580


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Da sind auch die beiden Zeugen klar benannt. Deren Einverständnis würde ich mal glatt verneinen. dry.gif
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Bonsai-Brummi
Beitrag 05.02.2015, 23:13
Beitrag #3581


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Stimmt: Die hätten natürlich unkenntlich gemacht werden müssen - darüber hinaus seh ich freilich kein grundsätzliches Problem darin, mit dem "eigenen" Strafbefehl oder ähnlichen obrigkeitlichen Schriftstücken an die Öffentlichkeit zu gehen
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Mitleser
Beitrag 05.02.2015, 23:17
Beitrag #3582


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Damastor
Beitrag 06.02.2015, 08:09
Beitrag #3583


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Dem Normalbürger ist kaum bekannt, dass er nur bei Blaulicht UND Horn (wobei das reine Weglassen keine Aussage ist, dass es ausgeschaltet ist...) Wegerechte in Anspruch nehmen darf.
Sie sind auf ihn zugekommen, also haben sie ihn gesehen (sonst haben sie gepennt) und auch mit dem Ausscheren kann man rechnen und verlangsamt schonmal.

Aus Sicht des Notarztes war es ein verunglücktes Überholmanöver...wer ist nicht schonmal ausgeschert hat gemerkt da kommt einer und ist wieder zurück in die Lücke?
Nachdem die anderen Beiden offenbar gebremst haben und ausgewichen sind...da wäre ich auch nicht zurück in die Lücke sondern weitergefahren.



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auchdasnoch
Beitrag 06.02.2015, 09:30
Beitrag #3584


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Zitat (Damastor @ 06.02.2015, 08:09) *
auch mit dem Ausscheren kann man rechnen und verlangsamt schonmal.
Oder man fährt zügig weiter, damit das Einsatzfahrzeug danach freie Fahrt hat. Wir waren wohl alle nicht dabei, und kennen daher auch die genaue Situation nicht.
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durban
Beitrag 06.02.2015, 10:53
Beitrag #3585


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Wir haben hier nun zwei parallele Diskussionen zu dem Thema. Ich bitte darum die Diskussion hier in dem speziellen Thread weiterzuführen. Die diesbezüglichen Beiträge werde ich aber nicht in jenen Thread verschieben, weil dies zu unübersichtlich würde (chronologische Anordnung).



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Alex79
Beitrag 06.02.2015, 10:53
Beitrag #3586


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 05.02.2015, 23:13) *
Stimmt: Die hätten natürlich unkenntlich gemacht werden müssen - darüber hinaus seh ich freilich kein grundsätzliches Problem darin, mit dem "eigenen" Strafbefehl oder ähnlichen obrigkeitlichen Schriftstücken an die Öffentlichkeit zu gehen

Seh ich auch nicht, wie schon geschrieben, ging es mir eigentlich explizit um die Veröffentlichung der Zeugen.
Sicher waren wir alle nicht dabei, interessant wäre allerdings sicher, war das Horn an? Hier sollte es genug Zeugen geben, auch die Überholenden.
Wie sieht eigentlich ein Strafmaß aus, wenn jemand anderes so ein Überholmanöver macht?
Ist in dem Strafbefehl schon ein eventueller SoSi Fahrer "Bonus" eingebaut?
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dopero
Beitrag 06.02.2015, 18:55
Beitrag #3587


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Zitat (Mitleser @ 05.02.2015, 12:10) *
Die Seite des Strafbefehls hat der Notarzt nicht in die Kamera gehalten. Wohl aber die erste Seite, aus der Örtlichkeit und Handlungsvorwurf klar hervorgehen.

Ich habe mir den Link mal angesehen. Der Notarzt erwähnt das er nicht zu schnell gewesen sein kann, denn er hat ja immerhin für die 10 km Anfahrt 8 Minuten benötigt (das wären 75 km/h Durchschnittsgeschwindigkeit). Mann sieht aber auch auf den Bildern das er zuerst von einem Wald verdeckt gewesen sein muss.
Meine Überlegung:
Ab der Stelle wo er zu sehen war bis zur Kreuzung an der er den Rechtsabbieger überholt hat sind es nach meiner Schätzung auf bayernviewer etwa 300m. Das würde bei der oben genannten Geschwindigkeit etwa 14 Sekunden, bei realistischen 100 km/h (sonst ist der Schnitt nicht zu erreichen), 11 Sekunden dauern. Der Gegenverkehr konnte den Notarzt also 11 Sekunden lang sehen. Ich würde annehmen das es 3 Sekunden dauert bis man die Situation, entgegenkommendes Fahrzeug auf der eigenen Spur wegen Überholmanöver, realisiert hat. Bleiben also noch 7 Sekunden übrig. Wenn man annimmt das der Gegenverkehr zwar bremst, aber keine Vollbremsung hingelegt hat, sind aus 100km/h 80m Bremsweg eine gute Annahme. Das hätte dann 5,5 Sekunden bis zum Stillstand gedauert. Also bleibt noch ein Zeitpuffer von 1,5 Sekunden bis zu einem möglichen Einschlag übrig.
Da kann ich mir schon vorstellen, das es von den Entgegenkommenden als etwas knapp wahrgenommen wurde.
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durban
Beitrag 06.02.2015, 19:10
Beitrag #3588


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Bitte dazu im anderen Thread weiterschreiben!


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hk_do
Beitrag 08.02.2015, 01:48
Beitrag #3589


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Hätte da jetzt irgendwie ein Link sein sollen? unsure.gif
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blackdodge
Beitrag 08.02.2015, 05:25
Beitrag #3590


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den findest Du einen BLauen Beitrag weiter oben wavey.gif whistling.gif


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Hoheneicherstation
Beitrag 11.02.2015, 18:03
Beitrag #3591


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Zufällig hab ich dieses, schon ältere, Video gefunden - kann es sowas tatsächlich geben? blink.gif wallbash.gif


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ulm
Beitrag 11.02.2015, 18:11
Beitrag #3592


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Ähm, das ist leider der Alltag an deutschen Ampelkreuzungen... crybaby.gif
Gut, diesmal hat jemand gefilmt und der Rot-Fan ist etwas hartnäckiger als sonst, aber im Prinzip Alltag.
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Heinz Wäscher
Beitrag 11.02.2015, 18:17
Beitrag #3593


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Ich würde mutmassen, dass das Fehlverhalten des Fahrzeugführers des grünen PKW nicht sanktioniert wird da er/sie nicht eindeutig identifiziert wurde. think.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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udobur
Beitrag 11.02.2015, 18:23
Beitrag #3594


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Zitat (Heinz Wäscher @ 11.02.2015, 18:17) *
... das Fehlverhalten des Fahrzeugführers des grünen PKW nicht sanktioniert wird da er/sie nicht eindeutig identifiziert wurde.

Was willst du auch großartig sanktionieren?
TBNR 138112 Sie unterließen es, einem Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem blauen Blinklicht und Einsatzhorn sofort freie Bahn zu schaffen. 20 €


Ach so, durch einen Kollegen drauf aufmerksam gemacht worden: Artikel zur Wahrnehmbarkeit von Sondersignalen (Seite 3).


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Beste Grüße
Udo
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Der Anfang einer jeden Katastrophe beginnt mit den Worten:
"Ich dachte ...", "Ich wollte ...", "Ich glaube ...", "Ich kann ...", "... mal eben ..."
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Damastor
Beitrag 12.02.2015, 08:18
Beitrag #3595


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Zitat (Heinz Wäscher @ 11.02.2015, 18:17) *
Ich würde mutmassen, dass das Fehlverhalten des Fahrzeugführers des grünen PKW nicht sanktioniert wird da er/sie nicht eindeutig identifiziert wurde. think.gif

Der rote daneben schläft aber auch den Schlaf der Gerechten...

@udobur
Im Fazit: Zu leise?

Ich finds immer wieder faszinierend, gestern kam mir in Nürnberg ein RTW entgegen (Zwischen Hauptbahnhof und Plärrer wer es nachschauen will). Gehört hab ich ihn de facto erst bei 2m Abstand zwischen uns.
Die Idee mit dem Stadthorn, welches an Häuserwänden reflektiert mag ja gut gemeint sein...nur leben wir nicht in den USA. Viele Kollegen wechseln gerne zwischen Stadt und Landschaltung inzwischen.
Und der Feuerwehr RTW/Baby NAW die noch Pressluft haben hört man auf Kilometer. (Aber nachdem sich Leute inzwischen schon bei E-Hörnern ausserhalb vom Tunnel die Ohren zuhalten unsure.gif )


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Viele Grüße!

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Mitleser
Beitrag 12.02.2015, 08:52
Beitrag #3596


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Zitat (Damastor @ 12.02.2015, 08:18) *
(Aber nachdem sich Leute inzwischen schon bei E-Hörnern ausserhalb vom Tunnel die Ohren zuhalten unsure.gif )
Weil heutige E-Hörner mit den alten Starktonhörnern von Bosch akustisch nicht mehr zu vergleichen sind.
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udobur
Beitrag 12.02.2015, 09:49
Beitrag #3597


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Zitat (Damastor @ 12.02.2015, 08:18) *
@udobur Im Fazit: Zu leise?
Ich persönlich bin der Ansicht, das die weitere Erhöhung der Lautstärke keinen Sinn mehr macht. (Norm: 110 dB(A) in 3 m Entfernung)
Wenn du eine noch größere "Lautheit" willst, gibt's Probleme (Gefahr der Schädigung) mit Fußgängern, Radfahrern, ...
Auch sind die lärmtechnischen Auswirkungen auf die Fahrzeugbesatzung selbst nicht zu verachten.

Zitat (Damastor @ 12.02.2015, 08:18) *
Die Idee mit dem Stadthorn, welches an Häuserwänden reflektiert mag ja gut gemeint sein...nur leben wir nicht in den USA. Viele Kollegen wechseln gerne zwischen Stadt und Landschaltung inzwischen.
Schulungsproblem ... Die Fahrer müssen verstehen(!) wo die Unterschiede sind und was wann Sinn macht.

Zitat (Damastor @ 12.02.2015, 08:18) *
Und der Feuerwehr RTW/Baby NAW die noch Pressluft haben hört man auf Kilometer.
Subjektiver Eindruck durch die Tremolierung des Tons ... smile.gif
Objektiv bringen die Teile auch nicht mehr als die Norm fordert.
Aus diesem Grund haben ja ein Hersteller Anstrengungen unternommen, diese Tremolierung elektronisch nachzubilden. Meiner persönlichen Ansicht nach mit gutem Erfolg.


Faktisch wird es zukünftig darauf hinauslaufen müssen, das sich Einsatzfahrzeuge bei den Fahrzeugen im Umkreis "melden" müssen.
Interessante Ansätze gibt es ja: akustische Methode, Connected Cars.



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Udo
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Damastor
Beitrag 12.02.2015, 10:01
Beitrag #3598


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Zitat (udobur @ 12.02.2015, 09:49) *
Zitat (Damastor @ 12.02.2015, 08:18) *
@udobur Im Fazit: Zu leise?
Ich persönlich bin der Ansicht, das die weitere Erhöhung der Lautstärke keinen Sinn mehr macht. (Norm: 110 dB(A) in 3 m Entfernung)
Wenn du eine noch größere "Lautheit" willst, gibt's Probleme (Gefahr der Schädigung) mit Fußgängern, Radfahrern, ...
Auch sind die lärmtechnischen Auswirkungen auf die Fahrzeugbesatzung selbst nicht zu verachten.

Zu leise ist in diesem Zusammenhang nicht wörtlich zu nehmen. Eine entsprechende Tongestaltung wäre auch ausreichend. Aber zumindest mit unseren RTWs und NEFs gehst du gegen den Kollegen mit Pressluft unter. Vielleicht ist es anderswo besser, aber selbst der neue Bayern RTW (der mit den lustigen Seitenblitzern) kommt da nicht hin.

Zitat
Schulungsproblem ... Die Fahrer müssen verstehen(!) wo die Unterschiede sind und was wann Sinn macht.

Wohl wahr...nur habe ich begründete Zweifel, dass sich bei uns im Kreisverband überhaupt irgendjemand mal mit der technischen Wirkung befasst hat. Ich hab ja schon schräge Blicke für meine Reflektionserklärung geerntet. Dabei ist zumindest das grafisch sehr leicht erklärt.
Ich mach das Spielchen aber auch - die Erfahrung hat gezeigt man wird durch die ungleichmäßige Tonfolge besser wahrgenommen.



Diese Connected Car Ansätze finde ich klasse. Vor allem weil man das ganze auch noch an die gewünschte Fahrtrichtung des Einsatzfahrzeuges koppeln kann, sodass das System die anderen Fahrzeuge entsprechend "lenkt" (also z.B. nur den zwei Rechtsabbiegern signalisiert sie sollen zur Seite, dem Rest ein Stehenbleiben)
Ich fänds klasse das auf meinem Display zu sehen.


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Brila
Beitrag 12.02.2015, 10:18
Beitrag #3599


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Würden sich manche Leute nicht wie gehirnamputierte Affen verhalten, bräuchte man den Quatsch nicht.
Was den Fahrer hinter mir dazu veranlasst hat, mir mit seinem Lichthupe geblinke auf die Nerven zu gehen und wilde Spurwechselmanöver zu veranstalten, wird wohl sein Geheimnis bleiben. Gebracht hat es nämlich rein gar nichts, der Notarzt fuhr dann einfach an einer durchgehenden Auf und Abfahrt an uns vorbei. Ja es war auf einer verdammten Autobahn. rolleyes.gif
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udobur
Beitrag 12.02.2015, 12:44
Beitrag #3600


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Zitat (Damastor @ 12.02.2015, 10:01) *
Zu leise ist in diesem Zusammenhang nicht wörtlich zu nehmen. Eine entsprechende Tongestaltung wäre auch ausreichend. Aber zumindest mit unseren RTWs und NEFs gehst du gegen den Kollegen mit Pressluft unter. Vielleicht ist es anderswo besser, aber selbst der neue Bayern RTW (der mit den lustigen Seitenblitzern) kommt da nicht hin.
Das ist subjektiv ... guck dir mal die technischen Daten der Anlagen an ... smile.gif
Die Tongestaltung ist halt vorgeschrieben (DIN 14160: Tonfolge a'–d", Frequenzbereich 362–483 Hz - Land, Frequenzbereich 410–547 Hz - Stadt). Aufgrund der zulässigen Bandbreite klingen die Anlagen auch unterschiedlich, kommt bei heutigen Anlagen übrigens von einem MP3-Speicherbaustein.

Zitat (Damastor @ 12.02.2015, 10:01) *
Ich mach das Spielchen aber auch - die Erfahrung hat gezeigt man wird durch die ungleichmäßige Tonfolge besser wahrgenommen.
Das ist richtig, weil es "anders" ist als gewohnt. Deshalb reagieren VT ja auch besser auf wail bzw. yelp - aber auch das nutzt sich ab oder verwirrt vollends.


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 06.10.2025 - 10:53