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> Dauerthread für Feuerwehr, Rettungsdienstler und Polizisten, Diskussion zu dienstlichen Themen
Der_Veranstalter
Beitrag 15.12.2014, 15:53
Beitrag #3501


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Stimmt auch wieder. Im Regelfall, wenn ein Versorger da ist, nimmt der aber auch den VSA.

Damit kann das für den Erstangriff meist unnütze Fahrzeug hinten beim VSA stehen bleiben und das/die Primärfahrzeuge vorne am Einsatzort stehen.

Negativ: Das normalerweise recht niedrige Gewicht eines normalen Versorgers. Ein TLF wäre mir lieber. Obwohl, zwischen einem alten TLF 16/25 und einem GW-L2 ist nicht viel Unterschied, vor allem, wenn man ein paar Rollwagerl mit dem "Erstangriffskrempel" drauf tut.

(Scusi, auf dem Bild erkenne ich einen reinen "Versorger", also eine Pritsche mit Plane und - wohl - Ladebordwand. Ist also relativ leicht... Aber besser als ein VW-Bus oder ein Sprinter auf alle Fälle.)


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ulm
Beitrag 15.12.2014, 15:59
Beitrag #3502


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Nach meinem Kenntnisstand rückt der Lkw (vom Bild) mit dem VSA aus.
Entfernung zur Einsatzstelle nach anderen Bildern wohl fünf Leitpfosten.
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Mitleser
Beitrag 15.12.2014, 15:59
Beitrag #3503


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Dürfte der GW - L (Gerätewagen Logistik) - Florian Illertissen 55/1 gewesen sein.

P.S.: @ulm plasma.gif
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ulm
Beitrag 15.12.2014, 16:14
Beitrag #3504


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Ich bin nicht bei der Feuerwehr, ich bin schneller als die Feuerwehr... wavey.gif

@Mapleser: Bleib halt bei der Kartographie, da bist Du unschlagbar cool.gif
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ukr
Beitrag 03.01.2015, 22:45
Beitrag #3505


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Drehleiter kaputt

Zitat
Die Drehleiter der Feuerwehr Gräfenthal sei seit Anfang des Jahres nicht mehr einsatzbereit. Der Stadt fehle das Geld für die notwendigen Reparaturen.
Das ist sicherlich in kleineren Wehren trauriger Alltag, oder?
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LMH
Beitrag 03.01.2015, 22:47
Beitrag #3506


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Jap. Wir haben seit längeren ein Ersatzfahrzeug für unseren HLF, welcher für Aubesserungsarbeiten im Werk ist.
Schön ist anders.


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blackdodge
Beitrag 03.01.2015, 22:49
Beitrag #3507


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so sollte es nicht sein


Meist teilen sich ja mehrere Gemeinden eine Drehleiter


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ulm
Beitrag 04.01.2015, 11:59
Beitrag #3508


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Zitat (ukr @ 03.01.2015, 22:45) *
Zitat
Die Drehleiter der Feuerwehr Gräfenthal sei seit Anfang des Jahres nicht mehr einsatzbereit. Der Stadt fehle das Geld für die notwendigen Reparaturen.

Hier ist die Fachaufsicht, sprich Landratsamt, gefragt.
Die Kommune hat die Pflicht zur Aufstellung einer leistungsfähigen Feuerwehr.
Sollte eine Drehleiter vom Kreisbrandrat wegen der vorhandenen Bebauung vorgeschrieben sein, dann muss dafür auch Geld da sein. Punkt.
Wäre mal interessant, ob die Baubehörde eines Landratsamtes aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes eine Nutzungsuntersagung für ein Hochhaus ohne zweiten baulichen Rettungsweg erlässt...
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Der_Veranstalter
Beitrag 04.01.2015, 15:44
Beitrag #3509


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Zitat
Die Drehleiter der Feuerwehr Gräfenthal sei seit Anfang des Jahres nicht mehr einsatzbereit. Der Stadt fehle das Geld für die notwendigen Reparaturen. Deshalb hätten erst die Drehleitern aus Neuhaus und Sonneberg angefordert werden müssen.


Neuhaus ist der direkte Nachbarort und Sonneberg etwa 15 km entfernt. Mit Neuhaus kann man jede Rettungsfrist einhalten.

Komplettes Edit: Gräfenthal ist eine Winzigstfeuerwehr mit 21 Aktiven und die DL ist eine mittlerweile 34 Jahre alte DL18. Mit 21 Leuten kann man eigentlich gar keine DL besetzen. Das Fahrzeug ist eine hinten abgelegte DL18 auf einem Mercedes-Fahrgestell. Das wurde irgendwann mal gebraucht gekauft (bei einer Beschaffung 1980 wäre das ja sonst ein IFA-Fahrgestell gewesen) ohne zu beachten, was damit für finanzielle Verpflichtungen eingegangen werden.

Eine DL muss alle 10 Jahre überholt werden (u.a. Austausch aller Hydraulikschläuche etc.) und alle 20 Jahre ins Werk zum neuen richten (Vorspannung etc.) des Leiterparks - da wird das Ding total abgebaut und zerlegt, was die Kosten immens treibt. Deswegen werden ja fast alle DLs nach 20 Jahren ausgemustert, weil die dann nötigen Instandhaltungskosten den Zeitwert übersteigen. Und dass die DL baufällig ist, wurde schon im August 2013 in der OTZ breitgetreten.

Bemerkenswert ist die Zusammensetzung des 14-köpfigen Stadtrats:
7 Sitze: Freiwillige Feuerwehr der Einheitsgemeinde Stadt Gräfenthal / Bürgerinitiative für gerechtgertigte Kommunalabgaben (FFW / BI)
4 Sitze: Dörfliche Vereine (DV)
3 Sitze: CDU

Da ist also schon lange was im ganz, ganz Argen. Und scheinbar wird darauf reagiert. Gut.



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LaRue
Beitrag 04.01.2015, 19:06
Beitrag #3510


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Zitat (blackdodge @ 03.01.2015, 22:49) *
Meist teilen sich ja mehrere Gemeinden eine Drehleiter

Ist das wirklich so?
Vorhandene Drehleitern fahren bei Bedarf zwar auch überörtlich zum Einsatz, von "Teilen" kann aber m.E. in den allermeisten Fällen keine Rede sein. Bei einem gemäß Bauordnung erforderlichen Hubrettungsfahrzeug scheidet eine gemeinsame Nutzung häufig schon aufgrund der Anfahrtszeiten aus. Die erforderlichen interkommunalen Vereinbarungen hinsichtlich Kostenverteilung sind auch nicht unproblematisch (mit nutzen möchte man gerne, mit bezahlen häufig eher nicht).

Zitat (ulm @ 04.01.2015, 11:59) *
Wäre mal interessant, ob die Baubehörde eines Landratsamtes aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes eine Nutzungsuntersagung für ein Hochhaus ohne zweiten baulichen Rettungsweg erlässt...

Meines Erachtens ist das nicht möglich. In dem Moment, in dem die Gemeinde die Baugenehmigung für ein DL-Objekt erteilt oder, falls sie nicht selbst Baugenehmigungsbehörde ist, beim Bauantrag nicht entsprechend protestiert, geht sie m.E. eine dauerhafte Verpflichtung zur Sicherstellung des zweites Rettungsweges über Rettungsgeräte der Feuerwehr ein, auf die der Eigentümer/Betreiber vertrauen kann.

Der sog. "Drehleiter-Erlass" II A 5 - 100/17.3 aus NRW vom August 2000 sagt dazu:
Zitat
Für rechtmäßig bestehende Gebäude kann zwar gefordert werden, dass nachträglich ein zweiter baulicher Rettungsweg errichtet wird, wenn dies im Einzelfall wegen der Sicherheit für Leben und Gesundheit erforderlich ist (...). Dabei ist jedoch zu prüfen, durch wen die Gefahr entstanden ist und wer sie somit zu beseitigen hat. Lag der Baugenehmigung zugrunde, dass das Rettungsgerät der Feuerwehr den zweiten Rettungsweg sicherstellte, so kann diese Situation nicht nachträglich, etwa durch Umrüstung oder Neuorganisation der Feuerwehr zu Lasten des Bauherrn verändert werden. Dies widerspräche dem Versorgungsgrundsatz des § 1 Abs. 1 FSHG. In diesen Fällen wäre eine auf § 87 BauO NRW gestützte Ordnungsverfügung ermessensfehlerhaft.


Zitat (Der_Veranstalter @ 04.01.2015, 15:44) *
Neuhaus ist der direkte Nachbarort und Sonneberg etwa 15 km entfernt. Mit Neuhaus kann man jede Rettungsfrist einhalten.

Da bin ich skeptisch. Also ich komme bei Googlemaps für die Fahrt vom Feuerwehrhaus Neuhaus bis Ortsmitte Gräfenthal auf 15 km Fahrtstrecke, das dürfte mit einem Großfahrzeug auch unter besten Bedingungen kaum unter 20 Minuten (Stufe 2) nach Alarmierung zu schaffen sein.

Sofern Gebäude mit 3 bis 5 Vollgeschossen vorhanden sind, ist gemäß ThürFwOrgVO in der Regel aber eine DLA (K) 18/12 in Stufe 1 (10 Minuten) erforderlich.

Weiß man denn etwas zum Vorhandensein DL-pflichtiger Objekte in diesem Ort?
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blackdodge
Beitrag 04.01.2015, 19:39
Beitrag #3511


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schaust Du mal hier:

http://www.feuerwehr-wilsdruff.de/ausruestung/fahrzeuge/


keine Drehleiter aber genügend Fläche.

Die nächsten Drehleitern gibt es in
Freital, FFw
Dresden, BF
Meißen, FFw


Edit:


was zu lesen:

Brandschutzbedarfsplan Sachsen http://www.feuerwehr.sachsen.de/download/S...fehlung_BSP.pdf



Zitat
Durch eine entsprechende Alarmierungsorganisation ist eine Verkürzung der Zeit bis zum
Eintreffen an der Einsatzstelle beziehungsweise eine Erhöhung des Erreichungsgrades zu erzielen.
Die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr kann weiterhin durch entsprechende Einsatznachbereitung
und Einsatzdokumentation oder die Erstellung von Checklisten und standardisierten
Einsatzabläufen erhöht werden. Das kann die Veränderung der Alarm- und Ausrückeordnung,
eine verstärkte Einsatzplanung oder die Änderung des Führungssystems erforderlich
machen.

Die verstärkte Zusammenarbeit der Ortsfeuerwehren untereinander, und die Bündelung der
Einsatztechnik im Rendezvousverfahren einerseits, andererseits eine Konzentration auf die
Standorte mit hoher personeller Absicherung kann die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr erhöhen


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LaRue
Beitrag 04.01.2015, 19:50
Beitrag #3512


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Bei der Frage, ob die Feuerwehr einer Gemeinde eine Drehleiter haben muss, kommt es im Wesentlichen nur auf die vorhandene Bebauung an.

Wenn man aber eine benötigt, muss man diese im Regelfall aber auch selber haben und kann nicht auf die in der Nachbarschaft zurückgreifen. In Deinem Beispiel ist zumindest die Leiter aus Meißen m.E. aufgrund der Entfernung für ein notwendiges Rettungsgerät raus. Freital und Dresden von der nächstgelegenen Wache aus wird auch knapp.


Die verlinkte Handreichung zum BBP bestätigt das auch: Die Vorhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr ist Aufgabe der Gemeinde. Innerhalb einer Gemeinde sollten die einzelnen Ortsfeuerwehren natürlich zusammenarbeiten. Wenn ich aber aufgrund der Bedarfsplanung zum Schluss komme, in der Gemeinde eine oder zwei oder drei Feuerwehren/Drehleitern zu benötigen, dann muss ich die eben haben.
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blackdodge
Beitrag 04.01.2015, 19:53
Beitrag #3513


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sehe ich auch so.


Es gibt mehrere Gewerbegebiete mit mehr als 3 geschossiger Bebauung, auch in Wohngebieten das gleiche....................


bisher zum Glück alles...................................... thread.gif


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Jack Daniels
Beitrag 04.01.2015, 19:54
Beitrag #3514


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Zitat (ulm @ 14.12.2014, 18:13) *
Frage vor allem an die feuerwehrenden Bayern:
Wieso hängt man auf der Autobahn einen VSA ab und stellt den ziehenden Lkw daneben?
Guckst Du Zeitungsfoto blink.gif zu diesem Unfall


whistling.gif Kein Bayer... laugh2.gif
Möglicherweise wollten Sie auch nur verhindern das eine Blindschleiche den guten LKW zerstört, solche Sicherungshänger werden ja dank guter Tarnung schon mal Übersehen.
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Der_Veranstalter
Beitrag 04.01.2015, 20:16
Beitrag #3515


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Zitat (LaRue @ 04.01.2015, 19:06) *
Da bin ich skeptisch. Also ich komme bei Googlemaps für die Fahrt vom Feuerwehrhaus Neuhaus bis Ortsmitte Gräfenthal auf 15 km Fahrtstrecke, das dürfte mit einem Großfahrzeug auch unter besten Bedingungen kaum unter 20 Minuten (Stufe 2) nach Alarmierung zu schaffen sein.

Sofern Gebäude mit 3 bis 5 Vollgeschossen vorhanden sind, ist gemäß ThürFwOrgVO in der Regel aber eine DLA (K) 18/12 in Stufe 1 (10 Minuten) erforderlich.

Weiß man denn etwas zum Vorhandensein DL-pflichtiger Objekte in diesem Ort?


a) Stimmt, da habe ich mich verschätzt. Sind laut Routenplaner sogar 16,5 km.
b) Das Brandobjekt war nicht so hoch: EG + 1. OG + (wahrscheinlich) ausgebautes DG
c) Die Feuerwehr schreibt selbst von einem AWO-Wohnheim, Schule, etc.etc. und einer Burg oder sowas...


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Jack Daniels
Beitrag 04.01.2015, 20:17
Beitrag #3516


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Zitat (ukr @ 03.01.2015, 22:45) *
Drehleiter kaputt

Zitat
Die Drehleiter der Feuerwehr Gräfenthal sei seit Anfang des Jahres nicht mehr einsatzbereit. Der Stadt fehle das Geld für die notwendigen Reparaturen.
Das ist sicherlich in kleineren Wehren trauriger Alltag, oder?



Nun ja. Vor wenigen Jahren stellten die Feuerwehrleute in Bad Waldsee auch fest das die Drehleiter auf den Schrott gehört, während dem Einsatz ist die Steuerung kaputtgegangen. Das Geld für eine Neue wurde regelmässig für Anderes verpulvert, die Alte tut es ja noch. Zum Glück konnt Altshausen aushelfen, die auch vor nicht allzulanger Zeit überstürzt eine Neue brauchten und letztes Jahr wurde in Aulendorf die leiter vom TÜV stillgelegt.
think.gif Komisch, alles RV.
Der Kreislöschverband des Nachbarkreises BC hat 2008 gleich 3 neue Drehleitern gekauft und 2011 nochmals Zwei. Die Alten wurden teilweise auf andere Stützpunktwehren verteilt.
laugh2.gif Nur wenn deren Kollegen von der Betriebsfeuerwehr Böhringer anrücken soll es immer noch neidische Gesichter geben, spielen beim Material in einer anderen Liga.
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Der_Veranstalter
Beitrag 04.01.2015, 20:18
Beitrag #3517


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Zitat (Jack Daniels @ 04.01.2015, 19:54) *
Möglicherweise wollten Sie auch nur verhindern das eine Blindschleiche den guten LKW zerstört, solche Sicherungshänger werden ja dank guter Tarnung schon mal Übersehen.


Stimmt. Und dabei sterben auch Feuerwehrleute. Dein Witz ist ziemlich ********.



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hk_do
Beitrag 04.01.2015, 22:04
Beitrag #3518


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Zitat (LaRue @ 04.01.2015, 19:06) *
Weiß man denn etwas zum Vorhandensein DL-pflichtiger Objekte in diesem Ort?


Ein kurzer Blick auf den wikipedia-Artikel über den Ort bringt mich zu der Antwort: Ja, gibt es.

Möglicherweise ist es aber (erheblich) kostengünstiger, für die (wenigen?) betroffenen Objekte einen zweiten baulichen Rettungsweg auf Kosten der Kommune zu schaffen, als eine Drehleiter zu unterhalten....


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Tanker
Beitrag 05.01.2015, 00:05
Beitrag #3519


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Was hat die Höhe eines Geäudes mit der Drehleiter zu tun?
Bei mir in der Straße konnte oder durfte eine Nachbarin nur liegend transportiert werden. Leider wohnte die im ersten Stock. Treppe runter ging liegend nicht. Also blieb nichts anderes übrig als die Feuerwehr mit Drehleiter an zu fordern. rolleyes.gif Die kam aus der Nachbarstadt von über der Kreisgrenze. Einfach weil sie näher an uns dran ist als die aus dem Kreis. Klappt auch hervorragend, weil zufällig da ein Mitglied unserer Feuerwehr Kommandant einer Werksfeuerwehr ist. wink.gif
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LaRue
Beitrag 05.01.2015, 06:35
Beitrag #3520


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Zitat (Tanker @ 05.01.2015, 00:05) *
Was hat die Höhe eines Geäudes mit der Drehleiter zu tun?

Für die Frage, ob der zweite Rettungsweg eines Gebäudes über Rettungsgeräte der Feuerwehr sichergestellt werden kann? Ziemlich viel.

Die wenigsten Kommunen werden eine Drehleiter für ca. 500.000 - 700.000 Euro Anschaffungspreis und erheblichen laufenden Kosten (wie bereits erwähnt wurde, müssen die Fahrzeuge im Laufe der Nutzungsdauer mehrmals technisch überholt werden) kaufen, wenn es auch eine tragbare Leiter für weniger als 1000 Euro tut.

Zitat
Bei mir in der Straße konnte oder durfte eine Nachbarin nur liegend transportiert werden. Leider wohnte die im ersten Stock. Treppe runter ging liegend nicht. Also blieb nichts anderes übrig als die Feuerwehr mit Drehleiter an zu fordern. rolleyes.gif Die kam aus der Nachbarstadt von über der Kreisgrenze. Einfach weil sie näher an uns dran ist als die aus dem Kreis.

Das ist aber üblicherweise nicht der Beurteilungsmaßstab für den Bedarf an Feuerwehrausstattung. Der sieht eher so aus: Brand mit Menschenrettung und verrauchtem baulichen Rettungsweg. Da ist das Warten auf die Drehleiter von j.w.d. meist keine so coole Idee.
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LaRue
Beitrag 05.01.2015, 09:30
Beitrag #3521


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Zitat (hk_do @ 04.01.2015, 22:04) *
Zitat (LaRue @ 04.01.2015, 19:06) *
Weiß man denn etwas zum Vorhandensein DL-pflichtiger Objekte in diesem Ort?


Ein kurzer Blick auf den wikipedia-Artikel über den Ort bringt mich zu der Antwort: Ja, gibt es.

Du alter Fuchs. wink.gif

Zitat
Möglicherweise ist es aber (erheblich) kostengünstiger, für die (wenigen?) betroffenen Objekte einen zweiten baulichen Rettungsweg auf Kosten der Kommune zu schaffen, als eine Drehleiter zu unterhalten....

Möglich - sofern Eigentümer und Denkmalbehörde mitspielen.
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Damastor
Beitrag 05.01.2015, 09:50
Beitrag #3522


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Zitat (LaRue @ 05.01.2015, 06:35) *
Da ist das Warten auf die Drehleiter von j.w.d. meist keine so coole Idee.

Im wahrsten Sinne des Wortes wavey.gif

Wie ist das eigentlich bei den FFW im Stadtbereich, hat da jemand ein "Gefühl" dafür:

Ein Bekannter aus dem Studium von mir (schon lange FFWler) ist hier bei einem Löschzug (Die Stadt hat logischerweise einige) nachdem ich etwas Zeit gewonnen habe und mich das Thema interessiert werd ichs mir wohl mal anschauen - ist aber viel netter wenn man schon jemand kennt. Angeblich geht die Zuordnung nach Wohnort bei Eintritt...das würde sich ausgehen, ich ziehe aber in zwei Wochen um und hätte Wohnung zu Wache knapp 20 Minuten per Auto laut GMaps.

Gibt es da irgendwie eine Grundlage der Zuordnung zu welchem Zug man muss anhand Wohn/Anfahrtsort?
oder überwiegt bei sowas der Druck der einzelnen Wehren überhaupt Mitglieder zu gewinnen?


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Viele Grüße!

VW CC:
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udobur
Beitrag 05.01.2015, 13:17
Beitrag #3523


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Gute Frage.
Problem ist, das viele Bundesländer Hilfsfristen haben, die einzuhalten sind.
Die Mannschaft "darf" also nur in einem ganz bestimmten Umkreis um den Standort wohnen und arbeiten, um die Alarmsicherheit gewähren zu können. Wenn die üblichen Zeiten angesetzt werden, max. 5, 6 Minuten Anfahrtzeit ab Alarmierung.
Wohnst / arbeitest du weiter weg, bist du normalerweise, wenn überhaupt, erst beim zweiten oder dritten Abmarsch dabei.

Wie schnell ist die Feuerwehr - science slam


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Beste Grüße
Udo
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Der Anfang einer jeden Katastrophe beginnt mit den Worten:
"Ich dachte ...", "Ich wollte ...", "Ich glaube ...", "Ich kann ...", "... mal eben ..."
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Mitleser
Beitrag 05.01.2015, 13:28
Beitrag #3524


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Bei so weiter Anfahrt kommt die Auswahl der Wache wohl nur dann in Frage, wenn man Interesse an nicht eilbedürftigen Verwendungen hat - und die FFW derartiges im Portfolio hat.

Manch einer löscht zwar gerne, hat aber wenig Lust, sich die Wochenenden mit Bombenevakuierungen, Umzugsbegleitung, Stadtfestwache, Jugendfeuerwehrgedöns usw herumzuschlagen. Oder auch des Nachts den Einsatzkräften heißen Tee nachzuführen oder tagelang irgendwelche Deiche am anderen Ende des Bundesgebietes zu beobachten.
Wenn man dann als Kommandant Zugriff auf Personen hat, die sich (nur) für solche Dienste anbieten, warum soll man sie ablehnen?
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Damastor
Beitrag 05.01.2015, 15:49
Beitrag #3525


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Nuja nach meinen Bekannten schaffens die meisten ohnehin erst mit dem zweiten Auto. Im (Groß)Stadtgebiet wirds mit 5-6 Minuten ohnehin nichts. Sind die Leute in der Arbeit gleich zehnmal nicht. Daher die Frage geht es nach Distanz, nach durchschnittlicher Fahrzeit, etc. ?

Sinnigerweise geht es wohl nach Wohnort bei Eintritt - dass langjährige Kameraden beim Umzug im Stadtgebiet nicht freiwillig wechseln ist wohl unnötig zu erwähnen wink.gif
Da könnte man natürlich entsprechenden Unfug treiben, vor allem müsste ich mich ca. 1 Jahr lang nichtmal ummelden. (Nachdem sie auch Leute nehmen die häufig nichtmal können und ich zu Beginn ohnehin keine Einsätze fahren darf so wie ich das verstanden habe))
Ich denk ich rede mal relativ offen mit dem Kommandanten des Wunschzuges. (Der nächste bei mir hätte nämlich gerade die Feldküche - und damit kann man mich nun tatsächlich jagen.)

Mein jetziger sowie zukünftiger Wohnort sind jeweils ca. 10-15 minuten je nach Verkehr von der nächsten Wache entfernt...die 10 schafft man vielleicht mit SoSi aber selbst das vmtl. nicht.

Bombenräumungen und Deiche brauch icht nicht das kann ich übers Rote Kreuz auch schon haben <.<


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Viele Grüße!

VW CC:
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Tortenjan
Beitrag 15.01.2015, 11:57
Beitrag #3526


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Als das über Facebook kam, dachte ich ja noch an einen Aprilscherz mit langer Lunte, aber das ist wohl ernst gemeint:
Grünes Blinklicht auf dem weg zum Gerätehaus
Kinders, warum wohl gibt es für den gemeinen Löschknecht kein privates Blaulicht? Weil grün noch nicht erfunden war?


--------------------
errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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.Andi.
Beitrag 15.01.2015, 12:37
Beitrag #3527


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Ich hatte auch schon überlegt das zu posten laugh2.gif

Das wird aber- zum Glück- eh nichts werden.
Es gibt genügend Themen in dem Bereich die deutlich relevanter sind, fängt an mit Rettungsgasse etc.

Und wenn eine Begründung anfängt mit : " In den USA ist es bereits normal " kann man sich gleich sparen den Rest zu lesen whistling.gif
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blackdodge
Beitrag 15.01.2015, 13:11
Beitrag #3528


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eher wäre ich dafür, statt diesen sinnlosen und im Dunklen nicht erkennbaren Fähnchen, bei Kolonnenfahrt usw, die DDR-Variante wieder einzuführen.

siehe http://www.polizeilada.de/BlaulichterinderDDR.pdf Seite 20, also zumindest blau/Rot vorn und blau/grün hinten


und die Pflicht bei Erkennen Einsatzfahrt
rechts ran und Anhalten ! wavey.gif



da wir ja schon mal hier das Thema BAG und Sondersignalanlage hatten, hier ein Foto eines solchen Fahrzeuges



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udobur
Beitrag 15.01.2015, 15:33
Beitrag #3529


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Zitat (.Andi. @ 15.01.2015, 12:37) *
Und wenn eine Begründung anfängt mit : " In den USA ist es bereits normal " kann man sich gleich sparen den Rest zu lesen

Alle Jahre wieder, und dabei ist doch noch kein 1. April ...

Schlecht recheriert dazu, in nur wenigen US-Countys ist grünes Blinklicht erlaubt, und wenn, dann ausschließlich an (privaten) Fahrzeugen der so genannten "First-Responder", also den Freiwilligen (Volunteers), die direkt eine Einsatzstelle anfahren. Aber: die haben noch lange kein "right-to-way".



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Beste Grüße
Udo
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Der Anfang einer jeden Katastrophe beginnt mit den Worten:
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hk_do
Beitrag 15.01.2015, 19:52
Beitrag #3530


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Zitat (blackdodge @ 15.01.2015, 13:11) *
und die Pflicht bei Erkennen Einsatzfahrt
rechts ran und Anhalten ! wavey.gif



nein, bitte nicht!

Ich zittere ja jetzt schon immer beim rechts-vorbeifahren, dass blos nicht jemand mit DDR-Fahrausbildung unter den Wartenden ist...
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Tortenjan
Beitrag 16.01.2015, 14:30
Beitrag #3531


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Reflektorfolien an der Rückseite von Feuerwehrfahrzeugen:

feuerwehrmagazin.de: Wegen Warnbeklebung keine Zulassung für LF

Wie sieht es damit bei euch aus?


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errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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Jannik112
Beitrag 16.01.2015, 15:10
Beitrag #3532


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Der neue ELW(Sprinter mit Hochdach) ist hinten komplett Gelb/Rot gestreift. Besser geht es nicht. die Aktiven Warneinrichtungen sind ja mittlerweile schon super (LED-Heckblitzer in gelb etc), aber mit der Warnbestreifung ist man passiv einfach super sichtbar. Die fällt einem einfach immer ins Auge, auch wenn man nicht direkt hinsieht, sobald diese Streifen ins Blickfeld geraten schaue ich ersönlich fast reflexartig hin, einfach weil es so gut sichtbar ist.

In England haben sämtliche Fahrzeuge der Motorway-Instandhaltung solch eine Bestreifung und dafür kaum warnehmbare gelbe Rundumlichter. Die Bestreifung haut bei normalen Sichtverhältnissen am Tage meiner Meinung die dortige fehlende Rundumlicht-Qualität (Schönes Wort..muss ich mir für billige Stroboskob-Blitzleuchten etc merken) komplett wieder heraus.

Zulassungstechnisch weiss ich hier in NRW leider nicht bescheid, meine aber es muss genauso wie Frontblitzer nach wie vor eingetragen sein (?)


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Fährste quer, siehste mehr!

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durban
Beitrag 16.01.2015, 15:13
Beitrag #3533


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Die aktuellen Schleswig-Holstein-RTW und -NEF haben alle eine ganzflächige Heckbeklebung mit rot-gelber Schraffur.

(SH hat weitgehend vereinheitlichte Rettungsfahrzeuge unabhängig vom RD-Betreiber.)


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Mitleser
Beitrag 16.01.2015, 15:16
Beitrag #3534


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Zitat (Jannik112 @ 16.01.2015, 15:10) *
Zulassungstechnisch weiss ich hier in NRW leider nicht bescheid, meine aber es muss [...] nach wie vor eingetragen sein (?)
Ja, siehe Nr. 4.3 der AG.

Und so etwas gibt es für M-V nicht, wohl aber in etlichen anderen Bundesländern. Und es ist doch mal schön zu hören, dass die Prüforganisation auch bei Behördenfahrzeugen mal hinschaut.
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hk_do
Beitrag 16.01.2015, 16:55
Beitrag #3535


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Braucht man eigentlich für die Beantragung der Ausnahmegenehmigung immer noch ein Gutachten der TP oder kann das auch der TD schreiben? think.gif
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dopero
Beitrag 16.01.2015, 17:56
Beitrag #3536


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Zitat (Tortenjan @ 16.01.2015, 14:30) *
Reflektorfolien an der Rückseite von Feuerwehrfahrzeugen:
feuerwehrmagazin.de: Wegen Warnbeklebung keine Zulassung für LF
Wie sieht es damit bei euch aus?

Ich würde das Fahrzeug, wenn ich dafür zuständig wäre, so auch nicht abnehmen. Schließlich wird die lichttechnische Einrichtung in ihrer Funktion durch allerlei zusätzliche Einrichtungen (Leiter, Lichtmast, Kennzeichenhalter) verdeckt.
Und das mit dem optischen Ausblenden ist mir als Autofahrer selber schon mal passiert. Man konnte kaum erkennen was sich in den "dunklen Bereichen" neben dem Fahrzeug tat. Die Augen brauchten danach auch ziemlich lange um sich wieder an die Dunkelheit zu adaptieren, Handzeichen der neben dem Fahrzeug befindlichen Personen konnten dadurch auch nur schwer wahrgenommen werden.
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udobur
Beitrag 16.01.2015, 21:03
Beitrag #3537


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Zitat (Tortenjan @ 16.01.2015, 14:30) *
Reflektorfolien an der Rückseite von Feuerwehrfahrzeugen: .... Wie sieht es damit bei euch aus?
In Baden-Württemberg per Erlass nur für Feuerwehrfahrzeuge zulässig, nicht für Rettungsdienstfahrzeuge.
Aber auch Fakt: die Warnbeklebung überstrahlt alles, auch die Leute - und genau da sehe ich die Gefahr.
Es gibt auch Autofahrer, die sind so fasziniert von den Streifen, das die nix anderes mehr sehen.


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Udo
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Damastor
Beitrag 17.01.2015, 08:29
Beitrag #3538


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Ich finds eher kurios was da für eine Welle gemacht wird...ich mein die Vorschriften gibts doch nicht erst seit gestern, da informier ich mich doch ERST und kleb DANN.

Jetzt aber auf die Behörden zu schimpfen weil man diese vor vollendete Tatsachen gestellt hat und die halt "Nö" sagen finde ich auch dreist.

Im Sinne des Rettungsdienstes ist es auch nicht gerade...der hat das schlechteste Blaulicht, inzwischen haben unsere neuen RTWs 5 gelbe(?!?!) LED Blitzer nach hinten über der Tür. Trotzdem sieht man jede Polizeistreife oder Feuerwehr wesentlich besser.


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Viele Grüße!

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udobur
Beitrag 20.01.2015, 15:53
Beitrag #3539


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Das mit informieren sagst du so einfach ... Guck dir mal in den diversen Bildsammlungen die Palette der Beklebungen an, die von diversen Firmen fabriziert werden. Vergleiche das mit der jeweils gültigen Erlasslage oder erdreiste dich, nach einer Ausnahmegenehmigung zu fragen ... wink.gif

Leider scheint es in DE jedoch nicht möglich zu sein, sich auf einheitliches Erscheinungsbild bei Einsatzfahrzeugen zu einigen - obwohl dies, wenn man Aussagen aus z.B. GB (Battenburg markings) oder NL (Striping) glaubt, ein nachweisbares Sicherheitsplus bringt.

Aber gut, das ihr die Heckwarneinrichtungen bekommen habt. Bringt einiges an Sicherheit - im Gegensatz zu der DIN-Bestreifung, die bei RTW dank häufig offener Türen meist gut zu sehen ist ... ph34r.gif


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durban
Beitrag 20.01.2015, 17:23
Beitrag #3540


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Zitat (udobur @ 20.01.2015, 16:53) *
Leider scheint es in DE jedoch nicht möglich zu sein, sich auf einheitliches Erscheinungsbild bei Einsatzfahrzeugen zu einigen - obwohl dies, wenn man Aussagen aus z.B. GB (Battenburg markings) oder NL (Striping) glaubt, ein nachweisbares Sicherheitsplus bringt.


Immerhin klappt das innerhalb einiger Bundesländer schon seit einigen Jahren ganz gut.


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Der_Veranstalter
Beitrag 20.01.2015, 20:22
Beitrag #3541


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Aber eher bei den zentral beschafften. Also viele, viele RTWs oder bei vom Land beschafften FW-Fahrzeugen (MeckPom, glaube ich) oder so. In Bayern, wo jede Gemeinde ihr selbst konzipiertes Super-Löschstaffel-Fahrzeug mit Sonderlöschmittel, via Quadkopter in der Luft gehaltenem Powermoon und zwei Rettungssätzen beschaffen kann, halte ich das nicht für möglich...


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Firefighter im Ruhestand....

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durban
Beitrag 21.01.2015, 00:18
Beitrag #3542


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Hatte auch Feuerwehrfahrzeuge gar nicht im Kopf, sondern nur RD-Fahrzeuge. smile.gif


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dopero
Beitrag 21.01.2015, 08:59
Beitrag #3543


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Zitat (udobur @ 16.01.2015, 21:03) *
Aber auch Fakt: die Warnbeklebung überstrahlt alles, auch die Leute - und genau da sehe ich die Gefahr.
Es gibt auch Autofahrer, die sind so fasziniert von den Streifen, das die nix anderes mehr sehen.

Da bist du einer der wenigen mir dieser Meinung.
In meiner Umgebung habe ich den Eindruck das im Moment ein richtiger Wettbewerb zwischen den Wehren läuft. Wer das Fahrzeug sein eigen nennt, welches nachts am meisten die übrigen Verkehrsteilnehmer blendet, hat gewonnen. Da glaube ich auch nicht das alle aktiven und passiven Beleuchtungseinrichtungen abgenommen sind. Beruht wohl eher auf der Einstellung "Wir sind die Feuerwehr, wir dürfen das".
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Damastor
Beitrag 24.01.2015, 08:44
Beitrag #3544


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Zitat (udobur @ 20.01.2015, 15:53) *
Aber gut, das ihr die Heckwarneinrichtungen bekommen habt. Bringt einiges an Sicherheit - im Gegensatz zu der DIN-Bestreifung, die bei RTW dank häufig offener Türen meist gut zu sehen ist ... ph34r.gif

ich fände aber erstmal das Blaulicht wie die Polizei es hat praktischer. Ob die Gelben Blitzer was bringen weiss ich noch nicht...ich finde sie nur arg hell...


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ulm
Beitrag 03.02.2015, 08:59
Beitrag #3545


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Ich glaube, ich bekomme Schnappatmung...
Notarzt soll Autofahrer gefährdet haben
Durch Blauhorn entsteht kein rechtsfreier Raum und alleinfahrende Notärzte halte ich für keine gute Idee, aber kann dieser Strafbefehl und vor allem die Führerschein-Folge sinnvoll sein?
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Mitleser
Beitrag 03.02.2015, 09:12
Beitrag #3546


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Ich bekomme keine Schnappatmung.

Die konkrete Fahrsituation scheint für die StA klar - und kritisch - zu sein. Sonst hätte sie den Vorgang eingestellt. Aber doch nicht pauschal, weil da jemand berechtigt mit Licht&Ton fährt. Auch dann gelten Regeln.
Wenn ich die Entgegenkommenden "zum scharfen Abbremsen und Ausweichen aufs Bankett" nötige, mag das mal gerechtfertigt sein. Mal aber auch nicht. Nicht ok wäre es zBsp dann, wenn auf einer normalen Landstraße der Blaulichtfahrer merklich über der Fahrbahnmitte fährt und auch bei nicht-ausweichendem Gegenverkehr selbst nicht etwas zurücksteckt. Oder wenn er eine schlecht einsehbare Kurve schneidet. Oder ...

Ich(wir) kenne(n) den konkreten Vorgang nicht. Aber "ich [kann] nur den Kopf schütteln, wie jemand überhaupt auf die Idee kommen kann, einen Notarzt oder Rettungsdienstler im Einsatz anzuzeigen", sehe ich als Forderung nach einem Freibrief an. Und dieser Forderung schließe ich mich nicht an.
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steveluke
Beitrag 03.02.2015, 09:22
Beitrag #3547


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@ulm:

Vorweg muss ich sagen, dass wir den Sachverhalt bislang ausschließlich aus der Sicht des betroffenen NA kennen.
Was natürlich kein Indiz dafür ist, dass er nicht die vollständige Wahrheit sagt - im Gegenteil: Es liest sich alles sehr realistisch und plausibel.

So gesehen habe ich kein Verständnis für das Urteil.

Der Knackpunkt in der rechtlichen Würdigung liegt wohl in der Definition des notwendigen Tatbestandmerkmales der „Rücksichtslosigkeit“, sprich: der unterstellten Motivation, seine Verpflichtungen gegenüber anderen VT aus eigensüchtigen Gründen vernachlässigt zu haben.
Diese Motivation kann ich bei einem NA im Einsatz schwerlich erkennen.

Fraglich bleibt für mich auch, ob eine der sog. 7 „Todsünden“ begangen wurden, eigentlich auch ein notwendiges TBM.
Edit: Den o.a. Satz habe ich nach nochmaligem Durchlesen der Quelle wieder gestrichen.

Zitat (Mitleser @ 03.02.2015, 09:12) *
Ich bekomme keine Schnappatmung.

Das ist gut so.
Es würde uns auch im Bemühen um eine differenzierte Betrachtung nicht wirklich helfen wink.gif

Zitat
sehe ich als Forderung nach einem Freibrief an. Und dieser Forderung schließe ich mich nicht an.

Ich glaube, so war es auch gar nicht gemeint.
Wir sind uns alle darüber einig, dass es so einen „Freibrief“ nicht geben darf. wavey.gif

Der Beitrag wurde von steveluke bearbeitet: 03.02.2015, 09:24


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Mitleser
Beitrag 03.02.2015, 09:30
Beitrag #3548


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Die 7 Todsünden (von denen nur d und e denkbar sind) oder auch einfache Nötigung. Den vorgeworfenen Verstoß kann ich aus der Zeitungsmitteilung nicht erkennen.

Zumindest hat der NA einen Anzeigenden und einen Zeugen gegen sich. Wobei der Zeuge zumindest ein anderes Fahrzeug als der Anzeigende gesteuert hat.
Und Antwortschreiben vom 08.01. (Donnerstag) sowie Strafbefahl vom 13.01. (Dienstag) klingt für mich danach, als hätte man es mit Antwortfristen nicht so genau genommen.

Und zumindest der Rechtsanwalt, der "selbst ehrenamtlich stellvertretender Kreisvorsitzender des BRK-Kreisverbandes" und HvO ist, fordert für mich nach den Zitaten einen Freibrief. ("Für völlig unverständlich halte ich es, wenn ein Vertreter einer Staatsanwaltschaft und ein Richter ein solches Verfahren nicht sofort einstellen" oder auch "fatales Signal gegenüber allen Haupt- und Ehrenamtlichen, die für Rotes Kreuz, Feuerwehr und Polizei Tag und Nacht selbstlos im Einsatz sind")
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steveluke
Beitrag 03.02.2015, 09:33
Beitrag #3549


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Zitat (Mitleser @ 03.02.2015, 09:30) *
Und zumindest den Rechtsanwalt, der "selbst ehrenamtlich stellvertretender Kreisvorsitzender des BRK-Kreisverbandes" und HvO ist, fordert für mich nach den Zitaten einen Freibrief. ("Für völlig unverständlich halte ich es, wenn ein Vertreter einer Staatsanwaltschaft und ein Richter ein solches Verfahren nicht sofort einstellen" oder auch "fatales Signal gegenüber allen Haupt- und Ehrenamtlichen, die für Rotes Kreuz, Feuerwehr und Polizei Tag und Nacht selbstlos im Einsatz sind")

Ach so, den RA meintest du.
Ich war davon ausgegangen du bezögest dich auf den „Schnappatmung-Einwurf“ von @ulm rolleyes.gif

Bei RA weißt du selbst, wie es sich verhält: Sie werden für das Einnehmen bestimmter Standpunkte bezahlt und auch dafür, sie plakativ in den Raum zu stellen.
Sollte man nicht zu ernst nehmen.

P.S.:
Und auch das DEFA-Kind musste wieder herhalten, sowas stößt mir regelmäßig viel störender auf.
Nicht dass ich bestreiten wollte, dass der NA auf dem Weg zu einem Kind war.
Aber ich stelle mir immer die Anschlussfrage, ob die identische Notlage bei einem Erwachsenen eine andere Herangehens- bzw. Heranfahrensweise rechtferigen würde?

Der Beitrag wurde von steveluke bearbeitet: 03.02.2015, 09:37


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ulm
Beitrag 03.02.2015, 10:26
Beitrag #3550


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Genau dafür mag ich das vp! flowers.gif
Meinen dreckigen Versuch, Euch auf die Seite des Notarztes zu ziehen, habt Ihr entweder überlesen oder gekonnt ignoriert. thumbup.gif
Ich finde den ganzen Artikel extrem einseitig und unausgewogen inklusive dem, was @Mapleser schon feststellte.
Der zeitliche Ablauf von Einlassung des RA bis zum Posteingang des Strafbefehl ist so knapp (Donnerstag bis Dienstag), dass ein "konnte sie nicht entlasten" bis hin zu "was denkt der RA überhaupt, wer er ist (nämlich Professor)" zu vermuten ist.
Der ehrenamtliche Rechtsanwalt Schalk wird bei wikipedia zitiert mit den Fachgebieten "privates Baurecht, Vergaberecht, Architekten- und Ingenieurrecht", sein Kollege Englert ist ähnlich ("Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht") vorbelastet. Da fragt sich der vp-Laie schon, was die da wohl so geschrieben haben...
Die Tendenz des Artikels, einen Freibrief zu fordern, halte ich auch für nicht zielführend.
Ich denke, es ist gut, das Verfahren in die Öffentlichkeit zu ziehen, um auf die Porblematik hinzuweisen, aber etwas mehr Ausgewogenheit würde der Veröffentlichung gut tun.
Abgesehen davon ist der Strafbefehl jetzt auch schon knapp drei Wochen alt und wurde erst jetzt vom Empfänger via Zeitung veröffentlicht.
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