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> Dauerthread für Feuerwehr, Rettungsdienstler und Polizisten, Diskussion zu dienstlichen Themen
umeier
Beitrag 31.10.2014, 23:56
Beitrag #3401


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Zum Thema Einhaltung der Hilfsfrist:
Die ist in Bayern eine reine Planungsgröße, einen Rechtsanspruch auf Einhaltung irgendwelcher Zeiten im Einzelfall kann man daraus IMHO nicht ableiten.
Die exakten Zeiten zu jedem Einsatz hat die örtliche ILS/RLSt, wird die aber üblicherweise nicht rausrücken.
Hilfsfrist = Fahrzeit: Ja, weil reine Planungsgröße für die Dislozierung der Rettungswachen.
TRUST-Gutachten musste ich in einem früheren Leben bis zum Erbrechen durcharbeiten, das war auch der Grund weswegen ich dann Geoinformationswesen studiert habe. Ich habe mal spaßeshalber für einen Standort durchgerechnet dass die 80% locker eingehalten werden können auch wenn Teile des Wachgebietes unmöglich innerhalb der Hilfsfrist erreicht werden können.
Mit meinem Vorschlag zunächst einmal Isochronen zu rechnen (um "weiße Flecken" zu finden und die zu schließen) und erst dann die erforderliche Vorhaltung zu ermitteln konnte ich mich nicht durchsetzen und zog es dann vor den Arbeitgeber zu wechseln.
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Zp9
Beitrag 02.11.2014, 21:08
Beitrag #3402


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Bei keinem Rettungsmittel welches mir bekannt ist (= u.A von mir gefahren) ist eine Durchsage nach außen nicht möglich.
Die "Bayern" Fahrzeuge ( die die eben zentral beschafft sind) Bayern Nef, Bayern Rtw und Bayern Ktw haben keine Möglichkeit, nach draußen zu sprechen. Ausgenommen natürlich Fenster auf und schreien :-).
Das einzigste Fahrzeug welches nach außen sprechen kann ist das von unserem Elrd ( ab und zu als Ersatz Nef) Hierbei handelt es sich um ein Fahrzeug von der Stange welches beklebt wurde und einen Blaulichtbalken bekommen hat.

Das fahren damit ist aber fürchterlich, bei Horn An versteht man sein eigenes Wort nicht mehr... Da Lob ich mir die zentral beschafften Fahrzeuge ;-D


Zum Thema Hilfsfrist bleibt halt zu sagen dass man schauen muss wo man eben ist. Manchmal spielt das Wetter nicht mit oder eben die Technik mir hat s neulich (auf Einsatzfahrt den Reifen zerrissten) oder die Ressourcen. In / um München gibt's genug Ressourcen, aber auf dem "Platten Land" kann das schon mal anders aussehen.


Edit: Fehlerbeseitigung


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Der_Veranstalter
Beitrag 02.11.2014, 21:11
Beitrag #3403


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Das habe ich jetzt aber nicht verstanden.



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Zp9
Beitrag 02.11.2014, 21:16
Beitrag #3404


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Du hast doch gefragt, wer aussendurchsagen nutzt. Ich habe geschrieben dass dies bei allen zentral beschafften Fahrzeugen der "Bayern Serie" (Rettungsdienst) nicht möglich ist.

Zitat (Der_Veranstalter @ 31.10.2014, 22:17) *
Die nutzen also genauso wie wir hier in Bayern die elektronischen Hörner auch für Durchsagen via Handapparat - aber auch für "Funk auf außen"? Beides war mir früher immer als "Bayernschaltung" oder "FuV" bekannt, wer nutzt das denn noch?


Hierauf bezog sich meine Antwort ;-)

Edit: Rettungsdienst eingefügt.


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Der_Veranstalter
Beitrag 02.11.2014, 21:20
Beitrag #3405


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Zitat (Zp9 @ 02.11.2014, 21:08) *
Bei keinem Rettungsmittel welches mir bekannt ist (= u.A von mir gefahren) ist eine Durchsage nach außen nicht möglich.
Die "Bayern" Fahrzeuge ( die die eben zentral beschafft sind) Bayern Nef, Bayern Rtw und Bayern Ktw haben keine Möglichkeit, nach draußen zu sprechen. Ausgenommen natürlich Fenster auf und schreien :-).


Erster Satz: Den verstehe ich nicht. Gekürzt: "Bei keinem Rettungsmittel, welches mir bekannt ist, ist eine Durchsage nach außen nicht möglich."

Zweiter Satz: Du meinst zentral beschaffte BRK-Fahrzeuge?


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durban
Beitrag 02.11.2014, 21:22
Beitrag #3406


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Die Schleswig-Holstein-RTWs haben in der Regel die Möglichkeit von Außendurchsagen, m.W. auch die meisten Fahrzeuge der Hamburger Feuerwehr und die Hamburger Streifenwagen.

Die Schaltung "Funk nach draußen" kenne ich auch, habe aber noch nie von jemandem gehört, dass er es benutzt hätte.


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Zp9
Beitrag 02.11.2014, 21:23
Beitrag #3407


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Richtig, es handelt sich bei meiner Aussage um zentral für den Rettungsdienst in Bayern beschaffte Fahrzeuge die an alle Rettungsdienst-leistenden Beteiligten(Brk, Feuerwehr(en), Juh, Maltis und diverse "Privaten") in Bayern ausgegeben werden.


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Damastor
Beitrag 02.11.2014, 23:46
Beitrag #3408


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Da ist aber ein "nicht" zu viel wink.gif

Die normalen Bayern-RTW und KTW haben keine Möglichkeit nach aussen zu sprechen. Geht bei uns auch nur mit wenigen ausgewählten Fahrzeugen (Mannschaftswagen der SEG z.B.)


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Viele Grüße!

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Zp9
Beitrag 03.11.2014, 08:23
Beitrag #3409


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thread.gif thread.gif Entschuldigung ... Kommt davon wenn man mit dem Handy postet und nebenbei noch kocht ;-D


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iru
Beitrag 03.11.2014, 09:53
Beitrag #3410


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Zitat (umeier @ 31.10.2014, 23:56) *
Zum Thema Einhaltung der Hilfsfrist:
Die ist in Bayern eine reine Planungsgröße, einen Rechtsanspruch auf Einhaltung irgendwelcher Zeiten im Einzelfall kann man daraus IMHO nicht ableiten.

Mir geht es nicht um den Einzelfall, der hat mich nur zum Nachdenken gebracht.
Mir geht es darum, ob der Staat seinen Verpflichtung nachkommt. Als Bürger sollte es möglich sein, dies nachzuvollziehen.
Wenn es sich bei der Hilfsfrist nur um eine Planungsgröße handelt, so sollte man wenigstens Einsicht, in eben diesen Planungsvorgang haben. Allerdings, was hilft eine Planung, ohne diese nachher zu überprüfen?

Ich blicke auch bei den Zahlen und deren Herkunft nicht durch. Einmal heißt es 12 Minuten, einmal 15. Einmal 90%, einmal reichen 80%.
Auf welches Gebiet diese Zahlen zu beziehen sind steht auch nirgends, obwohl es natürlich einen riesigen Unterschied macht, ob ich eine einzelne Gemeinde am Landkreisrand betrachte, oder den kompletten Landkreis mit einer Großstadt in der Mitte.

Zitat
Die exakten Zeiten zu jedem Einsatz hat die örtliche ILS/RLSt, wird die aber üblicherweise nicht rausrücken.

Das finde ich einerseits schade, andererseits verstehe ich es nicht. Mit welchem Recht hält der Staat solche Informationen zurück?
Dann bräuchte man auch keine Arbeitslosenzahlen, Aufklärungsquoten oder Anzahl der Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung veröffentlichen, dokumentieren sie doch alle nur das Gelingen/Versagen des Staates, wie auch im Falle der Einhaltung der Hilfsfrist.
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Damastor
Beitrag 03.11.2014, 10:11
Beitrag #3411


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Weil solche Zahlen etwas von öffentlichem "Organisationsbashing" haben. Das wäre ähnlich wie die Entwicklungszeiten von Siemens und GE zu veröffentlichen. Es stehen ja keine Behörden dahinter sondern im Endeffekt Gemeinschaften die auch in Konkurrenz zueinander stehen.

Bei uns wird auf der ILS auch darauf geschaut und da beginnt die "Zeiterfassung" ab Alarm. Was aber hintenraus mit den Zahlen passiert erfahren wir nicht, es heißt nur man soll drauf schauen möglichst schnell den Einsatz zu "akzeptieren" weil sonst die Organisation eine auf den Deckel bekommt wenn die Besatzungen permanent zu lang brauchen. (Weil sie beispielsweise erst Schreiben, dann Akzeptieren und losfahren).


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iru
Beitrag 03.11.2014, 10:23
Beitrag #3412


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Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich, oder gibt es denn neuerdings gesetzliche Vorschriften für die Entwicklungszeiten von Siemens und GE? rolleyes.gif

Abgesehen davon, warum sollte es denn ein Bashing geben, wenn alles i.O. ist (90%+)? Und wenn man weit drunter liegt, was ist dann an einem Bashing, das den ein oder anderen Kommunalpolitiker aufweckt und im besten Fall zu mehr Rettungskräften/Fahrzeugen führt, falsch?
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Damastor
Beitrag 03.11.2014, 10:29
Beitrag #3413


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Das war ein einfacher, plakativer. Dann nimm mirwegen Daten des Zolls oder Finanzamtes von den beiden. Du bekommst auch nur die Jahresbilanz zu sehen. Es gibt genügend Dinge die in Privatunternehmen gesetzlich geregelt aber nicht veröffentlicht sind...

Na weil dann einfach die Johanniter wieder auf die Malteser zeigen, dann springt noch ein privater mit ins Boot und meint er könnte das viel besser und im Fazit scheitert es dann an Mitteln die der Staat zur Verfügung stellen sollte. Ich sehe hier eine Überwachung seitens des Staates, der im Zweifelsfall auch auf die betreffende Organisation zugehen muss, für ausreichend an. Wir haben hier bei uns auch immer mal wieder Diskussionen, wer das geforderte zusätzliche Auto denn jetzt stellt. Da gab es eine Zeitlang sogar einen "rotierenden RTW" das wurde aber zentral eingesteuert.

Aber man bekommts bei uns schon mit, da fängt das Schieben des Schwarzen Peters zwischen ILS und den Trägern immer mal wieder an...vor allem wenn dann die Zeiten voneinander abweichen.


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iru
Beitrag 03.11.2014, 11:23
Beitrag #3414


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Mir reicht die Jahresbilanz völlig. rolleyes.gif

Welcher Aufkleber auf dem RTW ist (Johanniter, Malteser), interessiert mich doch gar nicht. Der entsprechende Privatunternehmer kann überhaupt nichts dafür, dass er keinen zweiten RTW "weiter draußen" stationieren darf. Er würde es bei entsprechender Vergütung sicher gerne tun.
Genausowenig kann die ILS etwas dafür, aber sie sollte wenigstens sagen dürfen oder besser, müssen "liebe Politiker, liebe Bürger, im Ort XYZ haben wir ein Problem die Hilfsfrist einzuhalten". Punkt.
Dann kann der Bürger bei den nächsten Kommunalwahlen denjenigen Politiker wählen, der diese Situation ändern will.
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durban
Beitrag 03.11.2014, 12:48
Beitrag #3415


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@damastor:
Der Unterschied ist, dass die Notfallrettung zur Daseinsvorsorge gehört, d.h. die Kommune muss im eine effektive Notfallrettung sicherstellen. Der Bürger hat ein subjektives Recht darauf (das aus Art. 2 Abs. 1 GG entspringt). Deshalb muss der Bürger auch grundsätzlich die Möglichkeit haben, zu überprüfen, ob die Kommune diesem Auftrag nachkommt - anders als bei Privatunternehmen.

Es geht ja nicht darum, dass irgendwelche Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht werden, sondern nur transparente Angaben darüber, ob eine bedarfsgerechte Notfallrettung existiert.

@iru: Ich würde einfach mal bei der zuständigen Behörde nachfragen. Wenn es Statistikmaterial gibt, solltest Du an sich auch Einsicht nehmen können.


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iru
Beitrag 03.11.2014, 13:49
Beitrag #3416


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Ich werde heute Abend mal mit dem Bürgermeister sprechen, da ich den zufällig treffe. Ich denke aber eher, dass der Landkreis zuständig ist.

Ich hätte mir halt eine gewisse rechtliche Basis in Form von Gesetzen (ich finde nicht mal eine Quelle für die 15 Minuten crybaby.gif) oder Urteilen erhofft.
Momentan ist ja leider davon auszugehen, dass es völlig i.O. ist wenn bestimmte Gegenden auch unter besten Bedingungen erst in 20 Minuten erreichbar sind, solange man im Landkreisschnitt einigermaßen die 12-15 Minuten einhält.
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durban
Beitrag 03.11.2014, 14:03
Beitrag #3417


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Die Hilfsfrist ergibt sich in Bayern aus § 2 AVBayRDG. Demnach muss jeder Ort grundsätzlich in 12 Minuten erreichbar sein.

Zuständig ist tatsächlich in der Regel der Landkreis.

wavey.gif


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Beitrag 03.11.2014, 14:06
Beitrag #3418


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Ja, ich weiß, es gibt aber unzählige Quellen (u.a. die TRUST-Studie) die von 15 Minuten in dünn besiedelten Gebieten sprechen. Nur die entsprechende Grundlage finde ich nicht, da im AVBayRDG nur 12 Minuten stehen.

Vielleicht weiß umeier aus seinem früheren Leben noch etwas dazu? wavey.gif
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haidi
Beitrag 10.11.2014, 12:30
Beitrag #3419


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Wien:
Probeführerscheinbesitzer, Zivildiener (in Österreich 1 Jahr) fährt mit Rettungswagen im Einsatz bei Rot in die Kreuzung ein - RTW umgestürzt, 1 PKW beschädigt.
(Einsatzfahrzeug darf bei rot einfahren, muss vorher anhalten und darf niemand gefährden, sonst Schuld am VU)

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Der_Veranstalter
Beitrag 10.11.2014, 12:42
Beitrag #3420


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Der Link funkt aber nur mit Benutzerkennung und Passwort.


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haidi
Beitrag 10.11.2014, 14:11
Beitrag #3421


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Wusste ich nicht, da ich ja angemeldet bin.

Im Link geht es um das Foto, beampelte Kreuzung, 1 auf der Seite liegender RTW mit eingeschaltetem Blaulicht, 1 beschädigter PKW und diverse Einsatzfahrzeuge, der REst ist schon in meinem Posting oben beschrieben.
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.Andi.
Beitrag 10.11.2014, 14:26
Beitrag #3422


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Mal wieder die Frage wie schnell mit Sonderrechten gefahren werden darf wavey.gif

Je nach dem wie der Verkehr zu der Zeit war, finde ich 150 auf einer autobahnähnlichen Straßen grenzwertig aber noch im Rahmen think.gif
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mir
Beitrag 10.11.2014, 14:40
Beitrag #3423


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Den Nachweis, daß die Geschwindigkeitsübertretung ohne Gefährdung und ohne Behinderung die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gebührend berücksichtigt habe, stelle ich mir schwierig vor, vor allem wenn man nichts weiter als das punktuelle Tempo an einer Meßstelle in der Hand hat.

Ob's sinnvoll und dringend geboten war, ist wieder eine andere Frage. Da sehe ich eher den Schwachpunkt. Wenn er schon den Dienstwagen des Arbeitsgebers erst zurückbringt, um dann mit seinem privaten PKW loszufahren, da denke ich mir meinen Teil, und das wird der Richter auch tun.


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Andreas
Beitrag 10.11.2014, 14:55
Beitrag #3424


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Dem Angehörigen einer Freiwilligen Feuerwehr, der nach Auslösung eines Alarms mit seinem privaten Pkw zum Feuerwehrhaus fährt, stehen grundsätzlich die Sonderrechte des § 35 Abs. 1 StVO zu. Diese dürfen aber mangels ausreichender Anzeigemöglichkeiten ihres Gebrauchs nur im Ausnahmefall nach Notstandsgesichtspunkten ausgeübt werden (OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.04.2002, Az. 4 Ss 72/02)

In diesem Fall war der Feuerwehrmann mit 161 km/h außerorts unterwegs. Das AG hat ihn freigesprochen und das OLG Stuttgart hat den Freispruch bestätigt, allerdings wegen einem Verbotsirrtum.

Auszug aus der Begründung des OLG:

"Mit einem privaten Pkw, der keine Signaleinrichtungen wie ein Feuerwehrfahrzeug aufweist, sind daher, soweit es um die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (§ 3 StVO) geht, allenfalls mäßige Geschwindigkeitsüberschreitungen ohne Gefährdung oder gar Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer statthaft.

Ob dies angesichts der Zeit, zu der der Betroffene nach ... fuhr, und der erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung noch der Fall ist, was fraglich erscheint, kann ebenso dahingestellt bleiben wie die Frage, ob sein Verhalten zumindest subjektiv unter § 16 OWiG einzuordnen ist. Der Betroffene hat sich jedenfalls in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum nach § 11 Abs. 2 OWiG befunden.

Nach den Feststellungen des Amtsgerichts war er durch die Schulungen der Feuerwehr und aufgrund schriftlicher Unterlagen der Polizei der Auffassung, er könne bei seiner Fahrt Sonderrechte nach § 35 Abs. 1 StVO in Anspruch nehmen, wenn er niemanden gefährde. Es fehlte ihm damit die Einsicht, etwas Unerlaubtes zu tun. Dafür spricht auch, dass er an der Frontscheibe seines Wagens vorübergehend ein Kunststoffschild angebracht hatte, wonach er als Feuerwehrangehöriger im Einsatz sei. Da seine Ansicht auf der Auskunft kompetenter Stellen beruhte, war sein Irrtum nicht vermeidbar."


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Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
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.Andi.
Beitrag 10.11.2014, 14:58
Beitrag #3425


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Den Punkt mit den Dienstwagen fand ich auch kritisch, da wären Hintergründe interessant.
Je nach Dienstwagen kann es schon sinnvoll sein, sei es ein Fahrzeugkran,ein Traktor etc..
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mir
Beitrag 10.11.2014, 15:22
Beitrag #3426


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Zitat (Andreas @ 10.11.2014, 14:55) *
In diesem Fall war der Feuerwehrmann mit 161 km/h außerorts unterwegs. Das AG hat ihn freigesprochen und das OLG Stuttgart hat den Freispruch bestätigt, allerdings wegen einem Verbotsirrtum.


Zum Urteil im Volltext


Zitat
Ob dies angesichts der Zeit, zu der der Betroffene nach ... fuhr, und der erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung noch der Fall ist, was fraglich erscheint, kann ebenso dahingestellt bleiben wie die Frage, ob sein Verhalten zumindest subjektiv unter § 16 OWiG einzuordnen ist.


Ich interpretiere diesen Absatz so, daß das Gericht keine Entscheidung darüber getroffen hat, ob die Tempoüberschreitung tatsächlich den erlaubten Bereich verlassen hat, weil es angesichts des unvermeidbaren Verbotsirrtums irrelevant ist. Es läßt eine Tendenz erkennen, daß es das Tempo für problematisch hält, aber das Gericht hat sich eben nicht genauer damit auseinandergesetzt.



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Heinz Wäscher
Beitrag 17.11.2014, 17:50
Beitrag #3427


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Dürfen die so parken weil angeblich sonst keine Möglichkeit zur Nahrungsaufnahme besteht?

Und wer teilt eigentlich die 24 h Schichten so ein, dass zwischendurch keine normalen Pausen möglich sind?


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blabla52
Beitrag 17.11.2014, 18:34
Beitrag #3428


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Wie willst du denn einen Dienst planen, wenn du nicht weißt, wann Einsätze reinkommen?
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Heinz Wäscher
Beitrag 17.11.2014, 18:51
Beitrag #3429


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Es gibt also keine Möglichkeit zur ungestörten Nahrungsaufnahme blink.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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blabla52
Beitrag 17.11.2014, 19:22
Beitrag #3430


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Also mir sind keine Beispiele für Dienstpläne bekannt, wo es die realistische Chance auf eine ungestörte Pause gibt.
Wie willst du das denn in kleineren Gemeinden / Landkreisen machen, wo es vielleicht nur 1-2 Rettungswagen pro Schicht gibt? Soll dann dort für die halbstündige Pause extra die Vorgängerschicht aus ihrerer Ruhepause geholt werden? Unmöglich. Genau das gleiche gilt auch für Großstädte. Dort kann man vielleicht die Leitstelle noch anflehen ein anderes Rettungsmittel zu alarmieren, wenn man bereits seit 10 Stunden ununterbrochen unterwegs ist. Ist alles andere belegt -> Pech gehabt!

Das gleiche gilt für viele andere Berufsgruppen: Wenn Notfall reinkommt ist egal, ob du gerade Pause hast, oder nicht.
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Heinz Wäscher
Beitrag 17.11.2014, 19:34
Beitrag #3431


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Zitat (blabla52 @ 17.11.2014, 19:22) *
Dort kann man vielleicht die Leitstelle noch anflehen ein anderes Rettungsmittel zu alarmieren, wenn man bereits seit 10 Stunden ununterbrochen unterwegs ist. Ist alles andere belegt -> Pech gehabt!

Und eine bestmögliche Versorgung für den Patienten ist in jedem Fall gewährleistet? think.gif


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hk_do
Beitrag 17.11.2014, 19:58
Beitrag #3432


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Zitat (Heinz Wäscher @ 17.11.2014, 19:34) *
Und eine bestmögliche Versorgung für den Patienten ist in jedem Fall gewährleistet? think.gif


Das bestmögliche Ergebnis (im Sinne von "alles was man tun kann") ist nie das Maß der Dinge im Blaulicht-Geschäft.

Die Auslegung ist immer ein Kompromiss zwischen dem, was eigentlich wünschenswert wäre und dem, was die Allgemeinheit zu bezahlen bereit ist...


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LaRue
Beitrag 17.11.2014, 22:46
Beitrag #3433


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Zitat (Heinz Wäscher @ 17.11.2014, 18:51) *
Es gibt also keine Möglichkeit zur ungestörten Nahrungsaufnahme blink.gif

Wenn man Glück hat, sind irgendwann zwei Kollegen vom Löschzug so nett und springen beim Alarm auf den Rettungswagen, damit die eigentliche Besatzung das zum dritten Mal aufgewärmte Essen zu sich nehmen kann (sofern in dieser Zeit kein Einsatz für den Löschzug reinkommt versteht sich).

Bei einem Notarzteinsatzfahrzeug, das alleine an einem Krankenhaus und nicht an einer Feuer- bzw. Rettungswache stationiert ist, und u.U. sowieso nur unterwegs ist (weil die Medizinmänner gefragt, teuer und selten sind), ist das noch einmal schwieriger.
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Cookiedeluxe
Beitrag 18.11.2014, 01:07
Beitrag #3434


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Genau deswegen sind bei uns die weißen Schichten auch nur 12 Stunden lang, nur die schwarzen sind 24er. Ist mittlerweile seit einigen Jahren so und hat sich ganz gut bewährt. 12 Stunden kann man schonmal ohne "richtiges" essen überbrücken.


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durban
Beitrag 18.11.2014, 20:00
Beitrag #3435


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Bei mir gab es in 24-Stunden-Schichten keine festen Pausen. Wenn es gar keine Möglichkeit zum Mittagessen gab, konnte man sich eine Überstunde gutschreiben.
Wenn man quasi bis in den frühen Nachmittag durchgefahren war, konnte man auch mal die Leitstelle bitten, ob sie soweit möglich zunächst andere Fahrzeuge alarmiert und einem eine Dreiviertelstunde Luft lässt. Das betraf dann aber natürlich nur den Ausrückrhythmus, wenn mehrere Fahrzeuge für den Einsatz zur Verfügung standen.

(Ein Beispiel: An einer Wache befanden sich zwei Fahrzeuge, die, wenn sie sich an der Wache befanden, im Wechsel alarmiert wurden. Man konnte die Leitstelle bitten, dass dann das zweite Fahrzeug entgegen dem Rhythmus bevorzugt wird, damit das andere Pause hat.)

Die Möglichkeit von LaRue bestand nicht, da es sich um einen reinen Rettungsdienst handelte.


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steveluke
Beitrag 19.11.2014, 05:19
Beitrag #3436


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Zitat (durban @ 18.11.2014, 20:00) *
Man konnte die Leitstelle bitten, dass dann das zweite Fahrzeug entgegen dem Rhythmus bevorzugt wird, damit das andere Pause hat.)

Der Euphemismus des Monats November! laugh2.gif


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durban
Beitrag 19.11.2014, 12:11
Beitrag #3437


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Na klar, man macht den Kollegen ja eine Freude, dass man selbst zu deren Gunsten auf die aufregenden Dinge des Alltages verzichtet, um sich schnöden Tätigkeiten wie "essen" zu widmen.


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Tortenjan
Beitrag 28.11.2014, 15:08
Beitrag #3438


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Mal wieder Sonderrechte und Wegerechte. Traurig nur, dass diesmal ein Richter das wohl offensichtlich nicht kapiert hat: Abenteuerliche Sorglosigkeit - Rettungsassistent verurteilt
Müsste das nicht eigentlich der Ansatz für eine Revision sein? Und was ist von der angedeuteten Verantwortlichkeit des DRK-Geschäftsführers und des Landkreises zu halten?


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Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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steveluke
Beitrag 28.11.2014, 15:15
Beitrag #3439


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Zitat
Ohne Martinshorn muss sich der Fahrer an die Straßenverkehrsregeln halten, wie jeder andere auch. Er hat unter der Fahrt ohne Martinshorn lediglich ein Sonderrecht, kein Wegerecht. Er war also mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs, so der Richter.

WTF?!? blink.gif


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ulm
Beitrag 28.11.2014, 15:56
Beitrag #3440


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Ich hoffe, das ist einfach ein Zitierfehler des Artikelschreibers. Alleine die "überhöhte Geschwindigkeit" ist ja schon, wenn es eine Unfallursache sein soll, korrekterweise eine "nicht angepasste Geschwindigkeit".

Und was hat ein Martin(s)horn mit dem alleinbeteilgten Abkommen von der Straße zu tun? Wenn das Martinhorn in Betrieb ist, habe ich doch viel eher eine instabile Fahrweise durch die wechselnden Druckverhältnisse an der Fahrzeugfront: Erst rechts erhöhter Widerstand durch die Druckluft des "Ta" und dann plötzlich auf der anderen Seite das "tü"... thread.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 28.11.2014, 15:57
Beitrag #3441


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Am Steuer hat ein Praktikant gesessen? blink.gif


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Tortenjan
Beitrag 28.11.2014, 16:08
Beitrag #3442


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Hoffentlich gehen die gegen das Urteil an. Unterm Strich ist der zwar IMHO sehr günstig bei weggekommen (bei Schneesturm mit dem RTW mit 104km/h aus einer T-70 Kurve geflogen, Patient ex) mit seinen 80 TS, aber die Urteilsbegründung schreit nach Revision.


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Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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ulm
Beitrag 28.11.2014, 16:13
Beitrag #3443


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Warum sollte der RAiP nicht am Steuer sitzen?
Wäre ich NA hätte ich auch, je nach Konstellation, lieber den RA neben mir.
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Heinz Wäscher
Beitrag 28.11.2014, 16:15
Beitrag #3444


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think.gif
Zitat
Laut Anwalt der Nebenklage, hätte ein Ausbilder den damaligen Praktikanten begleiten müssen – auch während der Fahrt.


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ulm
Beitrag 28.11.2014, 16:20
Beitrag #3445


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Zitat (Tortenjan @ 28.11.2014, 16:08) *
(bei Schneesturm mit dem RTW mit 104km/h aus einer T-70 Kurve geflogen

...und laut dem Gutachten ist das Wetter nicht unfallursächlich gewesen.
Demnach reden wir doch hier über einen Verkehrsunfall, der möglicherweise wegen nicht angepasster Geschwindigkeit verursacht wurde.

Irritierend ist aber das
Zitat
Der Rettungswagen kam laut Gutachten der DEKRA mit 104 km/h von der Straße ab, fuhr dann genau 6,7 Sekunden, also 147 Meter, bis zum ersten Aufprall am Baum. Während dieser 6,7 Sekunden hat der Fahrer keinerlei Reaktionen gezeigt.
Da weiss ich nicht so recht, was für eine Reaktion der Fahrer während dem "Freiflug" zeigen kann. Wenn ein UDS aber keinerlei Bremsmanöver aufgezeichnet hat, spricht das doch für eine Ablenkung des Fahrers oder gar eine Bewusstlosigkeit. think.gif

Der ganze Online-Bericht ist mir da viel zu dünn, da wäre der Volltext des Urteils wirklich interessant.

Zitat (Heinz Wäscher @ 28.11.2014, 16:15) *
Zitat
Laut Anwalt der Nebenklage, hätte ein Ausbilder den damaligen Praktikanten begleiten müssen – auch während der Fahrt.
Woher will der Anwalt das denn wissen?
Auch bei meiner RS-Ausbildung gab es genug Schichten, bei denen "mein" LRA nicht auf dem Auto war.
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Heinz Wäscher
Beitrag 28.11.2014, 16:24
Beitrag #3446


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Und das entsprach den Vorgaben? think.gif


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durban
Beitrag 28.11.2014, 16:26
Beitrag #3447


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Wahrscheinlich handelte es sich nicht um einen Praktikanten im Sinne eines "da macht einer ein Praktikum im Rettungsdienst", sondern um einen Rettungsassistenten im Praktikum. Ein solcher ist vollausgebildeter Rettungssanitäter und ist "vollwertiges Mitglief" der Crew.


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Heinz Wäscher
Beitrag 28.11.2014, 16:28
Beitrag #3448


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Ach so whistling.gif


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ulm
Beitrag 28.11.2014, 16:59
Beitrag #3449


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Zitat (durban @ 28.11.2014, 16:26) *
Wahrscheinlich handelte es sich [...] um einen Rettungsassistenten im Praktikum.
Genau das vermute ich auch aus dem Artikel heraus, der von dem "heutigen Rettungsassistenten" schreibt.

§4 Abs. 2 RDG M-V
Zitat
(2) Krankenkraftwagen müssen im Einsatz mit zwei Personen besetzt sein, von denen mindestens eine die Erlaubnis nach § 1 des Rettungsassistentengesetzes vom 10. Juli 1989 (BGBl. I S. 1384) besitzt. Als zweite Person kann auch eingesetzt werden, wer eine Ausbildung zum Rettungssanitäter erfolgreich abgeschlossen hat.
Also wohl alles gut (wenn der RAiP vorher seinen RS gemacht hat und nur Anwaltsgepolter...
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Heinz Wäscher
Beitrag 28.11.2014, 17:06
Beitrag #3450


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Ein Praktikum macht man doch bevor man sich für einen Beruf entscheidet bzw. während eines Studiums? think.gif


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