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> Dauerthread für Feuerwehr, Rettungsdienstler und Polizisten, Diskussion zu dienstlichen Themen
Der_Veranstalter
Beitrag 18.08.2014, 08:23
Beitrag #3301


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Zitat (udobur @ 17.08.2014, 16:39) *
Zitat (Zp9 @ 17.08.2014, 15:42) *

Ich bleibe bei der Aussage, dass der RD hier nicht der Feuerwehr unterstellt ist. Sicher, ist es im rahmen der guten und kollegialen Zusammenarbeit nice to have, wenn man sich abspricht, jedoch ist das hier m.E. kein Unterstellungsverhältnis.

Auch in Bayern gilt die DV 100.
Solange der Einsatzabschnitt "Rettungsdienst" nicht eingerichtet ist, also ELRD oder OrgL oder ggf. ÖEL vor Ort, hat eben nur der FW-EL als (vorläufiger) örtlicher Einsatzleiter das Sagen.


Einspruch, Euer Ehren.

Die Datei ausm BayStMI gilt NUR für den Katastrophenfall und erfordert als Einsatzleiter einen ÖEL. Im BayKG ist genau geregelt, dass

Art. 6: Ein ÖEL als verlängerter Arm der Katastrophenschutzbehörde (Landratsamt bzw. Kreisverwaltungsbehörde) koordiniert die Arbeiten ALLER mitwirkenden Behörden, Dienststellen und Organisationen steuert, einschließlich Polizei etc.

Art. 15: Bei Großeinsätzen unterhalb der Katastrophenschwelle (bzw. vor Feststellung der Katastrophe durch das LRA) der ÖEL alle Organisationen steuert mit Ausnahme der Polizei. Der ÖEL darf diesen Fall selbst feststellen.

Der Art. 18 ausm FwG gilt nur für von der Feuerwehr herangezogene Hilfskräfte (Baggerfirmen, Kranfirmen etc.), die beim Einsatz helfen. Auswirkung auf RD hat dieser Artikel nicht, denn dem normalen RD ist das BayFwG völlig egal. Die Führungsstrukturen des RD laufen bei normalen Einsätzen vollkommen eigenständig und parallel (natürlich in Absprache) mit den anderen Organisationen. Ich finde auch im BayRDG keinen Hinweis darauf, dass der gewöhnliche FW-Einsatzleiter auch Einsatzleiter RD ist.


Ich war seit meiner Bestellung schon bei einigen Einsätzen nach Art.15 KSG dabei, und das ist ein ganz anderes Arbeiten als bei einem normalen FW-Einsatz.


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Firefighter im Ruhestand....

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Jack Daniels
Beitrag 18.08.2014, 19:21
Beitrag #3302


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Zitat (Noch?ohne_Punkte @ 16.08.2014, 22:35) *
Bei der Explosion eines brennenden PKWs mit Gasantrieb wurden, neben dem getöteten Fahrer auch zehn Feuerwehrleute verletzt. Eine Pressemeldung

Ohne nun auf diesen speziellen Fall eingehen zu wollen. Die Gasbehälter von LPG oder CNG Fahrzeugen sollten doch eigentlich bei Überdruck abblasen wie z.B. Gasflaschen?

Haltet ihr die Kennzeichnung von Gas-Fahrzeugen wie in dem Artikel gefordert für Sinnvoll?.

Ich hoffe das die Verletzungen der Kameraden nicht so schlimm sind wie man nach dem Presseartikel vermuten könnte.

Gruß
Jens


Anscheinend ist erst Einer aus dem Krankenhaus entlassen worden.
Ford püft wohl gerade über die FIN ob das Auto ab Werk mit Gas ausgerüstet war, aber die Größe des Tanks spricht wohl für eine Nachrüstung da Größer als der Werkstank.
Was eine Kennzeichnung angeht, so wenig wie sich Alle um einen korrekten Einbau der Anlage scheren dürfen sich Alle um eine Kennzeichnung kümmern. Es wäre wohl zu befürchten das gerade die zweifelhaften Anlagen nicht gekennzeichnet wären da man ja auch Niemanden auf den Umbau aufmerksam machen will.

Gasunfall
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Zp9
Beitrag 18.08.2014, 19:22
Beitrag #3303


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Danke dass sich hierzu auch ein Feuerwehrhäuptling aus By dazu äußert. Ich sehe es immernoch so wie ich es eingangs beschrieben habe. (Keine Unterstellung des RD der FwEL außer K-Fall...)

Dass die DV 100 sich auf den K Fall oder die Stufe darunter bezieht ist mir natürlich auch klar, ich hatte gestern nur keine Lust mehr weiter darüber zu fachsimpeln. Wer recht hat, zahlt ne Maß ;-D
Ich hätte mich bei nächster Gelegenheit mal mit einem unserer OrgL darüber (= Unterstellung des RD der FwEL) unterhalten - wenn ich ihn das nächste mal gesehen hätte.

In meinem Dunstkreis (= erweiterte Nachbarschaft vom Veranstalter) wird sowieso recht schnell die UGSanEl und dem ELRD( wovon die meisten auch bestellte Orgl sind) rausgeholt, wenn's größer wird oder eben den Anschein hat dass es notwendig sein könnte, allein schon zu Übungszwecken (was mir sehr Sinnvoll erscheint).


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[A1] [BE] [C1E] [CE] [MSLT]
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thetdk
Beitrag 19.08.2014, 09:01
Beitrag #3304


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Eine sinnvolle Kennzeichnung kann an einem PKW nicht funktionieren. Was soll dann alles gekennzeichnet werden?
Elektroautos ebenfalls, wegen der Akkus?
Und wie, und wo? Bei einem Brand ist ein Aufkleber nicht lange zu sehen, wenn überhaupt. Zudem führt das eher zu Hysterie, bei Gas vergessen manche Leute oft Ihren Verstand. (ich kenne tatsächlich jemand der ein Haus nicht betritt sobald es dort eine Gasleitung gibt - die explodieren ja dauernd...)

Ich denke, es ist jetzt wichtig abzuwarten, was genau das Gutachten ergibt. War die Anlage fachgerecht installiert und TÜV abgenommen? Oder ein illegaler Poleneinbau oder ähnliches?
In dem Artikel wird suggeriert, nur das von Ford autorisierte Unternehmen könnte eine Gasanlage sicher einbauen, das ist natürlich Unsinn. Die überwiegende Mehrzahl der LPG-Fahrzeuge ist von Drittfirmen umgerüstet, läuft zuverlässig und sicher, und entspricht den Vorschriften.
Allerdings weiß ich auch das es illegale Umrüstungen gibt, die scheinbar auch beim TÜV nicht auffallen (wo so eine Gasanlage doch eigentlich nicht unauffällig ist...)

Wenn der Wagen vorschriftsmäßig war und trotzdem explodierte - dann muss man sich Gedanken machen was man tun kann um das in Zukunft zu verhindern.
Das ist aber sicher kein komischer Aufkleber, sondern eher eine technische Änderung.

es grüßt

thetdk


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Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut,
das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen
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Tortenjan
Beitrag 19.08.2014, 15:26
Beitrag #3305


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Was ist eigentlich aus der anfänglichen Vermutung geworden, dass ein Teil der Ladung explodiert ist und den Tank "mitgenommen" hat?


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errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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hk_do
Beitrag 20.08.2014, 08:28
Beitrag #3306


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Zitat (thetdk @ 19.08.2014, 10:01) *
Wenn der Wagen vorschriftsmäßig war und trotzdem explodierte - dann muss man sich Gedanken machen was man tun kann um das in Zukunft zu verhindern.


Wenn Druckbehälter von außen genug Feuer bekommen, dann können sie zerknallen. Das können auch Sicherheitseinrichtungen nicht zuverlässig verhindern.

Was will man daran ändern?
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OlafSt
Beitrag 20.08.2014, 09:18
Beitrag #3307


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Wer sagt denn, das nicht der Benzintank explodiert ist und dabei den - noch immer dicht haltenden - Gastank aufgerissen hat ?

Freunde, wir alle fahren mit ner Bombe im Heck rum. Nennt sich Tank und kein Hahn kräht danach.


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ZITAT(blue0711)
Ich muss als VT nicht mit jedem erdenklichen Unsinn als Reaktion von Anderen auf meine blosse Existenz in einem in der Praxis doch recht subjektiv eingeschätzten imaginären Raum rechnen.
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Damastor
Beitrag 20.08.2014, 09:21
Beitrag #3308


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Wir leben nicht im Actionfilm, wann ist denn der letzte Benzintank explodiert? Im Gegensatz zum Gastank braucht ein Benzintank doch kein Sicherheitsventil, der ist einfach entlüftet und kann atmen. Da explodiert nix selbst beim Vollbrand vom Fahrzeug. (Auch nicht wenn man drauf schießt thread.gif )

Wobei man es auch übertreiben kann, es ist jetzt seit wie vielen Jahren der erste Tank hochgegangen? Auf Grund eines Einzelfalles (der auf alles mögliche zurückzuführen sein kann was jetzt gar nicht mehr festzustellen ist) jetzt Panik vor allen Gasautos zu schieben halte ich für übertrieben.


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Viele Grüße!

VW CC:
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hk_do
Beitrag 20.08.2014, 10:31
Beitrag #3309


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Zitat (OlafSt @ 20.08.2014, 10:18) *
Wer sagt denn, das nicht der Benzintank explodiert ist und dabei den - noch immer dicht haltenden - Gastank aufgerissen hat ?


So ein Gastank ist ja nicht massenexplosionsfähig...

Ich gehe aber durchaus davon aus, daß Benzin hier eine wesentliche Rolle gespielt hat: brennendes Benzin dürfte den Gastank bis über seine Belastungsgrenze erhitzt und dann auch das freiwerdende Gas entzündet haben. Ob das Benzin nun aber aus dem Tank kam oder als Ladung mitgeführt wurde müssen die Ermittlungen zeigen.
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OlafSt
Beitrag 20.08.2014, 18:57
Beitrag #3310


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Ich bin da ganz derselben Ansicht. Erhitzt bis zur Detonation. Was mich aber wundert: Wo ist das Sicherheitsventil des Gastanks, das bei Überdruck auslöst ? Die sind doch sicher vorgeschrieben (ansonsten würd eich auch keinem Gasauto zu nahe kommen wollen).


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ZITAT(blue0711)
Ich muss als VT nicht mit jedem erdenklichen Unsinn als Reaktion von Anderen auf meine blosse Existenz in einem in der Praxis doch recht subjektiv eingeschätzten imaginären Raum rechnen.
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Noch?ohne_Punkte
Beitrag 20.08.2014, 19:39
Beitrag #3311


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Zum weiterinformieren zum Thema Gas-Auto:

Als Beispiel eines Autoherstellers:Volkswagen Rettungsleitfaden alternative Antriebe (pdf)
Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (pdf)


Gruß
Jens



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Kleine Anmerkung zum Namen: Ihr dürft das "Noch?" durch ein "wieder" ersetzen. ;-)
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hk_do
Beitrag 20.08.2014, 20:27
Beitrag #3312


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Zitat (OlafSt @ 20.08.2014, 19:57) *
Was mich aber wundert: Wo ist das Sicherheitsventil des Gastanks, das bei Überdruck auslöst ?


Das gibt es, wie auch bei entsprechenden Gasflaschen.

Es sollte aber (wie auch für Gasflaschen) in Fachkreisen eigentlich bekannt sein, dass diese Sicherheitseinrichtung nicht in jedem Fall den durch äußere Beflammung steigenden Druck in Verbindung mit der wärmebedingten Schwächung des Behältermaterials ausgleichen kann.

Der Begriff BLEVE dürfte genug google-Treffer bringen (Text, Bilder, Videos...)

Je mehr Feuer von aussen und je weniger (!) Flüssigphase im Tank, desto gefährlicher.

Zur rollenden Bombe wird ein LPG-Auto also vor allem, wenn man genug Benzin hinzufügt.

Eine Manipulation am Sicherheitsventil halte ich aber eher für unwahrscheinlich: von aussen kann man es i.d.R. nicht blockieren, und zum Austausch gegen einen Stopfen müsste man den Tank entleeren.
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Abbu Klaus
Beitrag 20.08.2014, 21:03
Beitrag #3313


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Zitat (hk_do @ 20.08.2014, 21:27) *
Eine Manipulation am Sicherheitsventil halte ich aber eher für unwahrscheinlich: von aussen kann man es i.d.R. nicht blockieren, und zum Austausch gegen einen Stopfen müsste man den Tank entleeren.

Wenn überhaupt eins verbaut war... ich hatte schon ein brennendes Gasauto (Polen umbau) das hatte weder Absperr- noch Sicherheitsventil. Das war ne alte Gasflasche mit verlöteten Kupferleitungen... ranting.gif
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Damastor
Beitrag 28.08.2014, 10:33
Beitrag #3314


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Aus dem Warnwestenthread - weils mich wirklich interessiert:

Zitat
Was diese Organisationen für interne Kontrollmechanismen haben, ist deren Sache und für die Polizei nicht interessant. Offenbar sind diese, falls vorhanden, durchaus lückenhaft, wie die von mir genannten Kontrollergebnisse zeigen.
Ein Polizist steht übrigens unter einer noch viel engeren Kontrolle. Zu einem erkennbar betrunkenen oder bekifften Kollegen würde sich nämlich niemand mit ins Auto setzen.

Ich behaupte einfach mal Stand heute garkeine.
Und wie ist das bei nicht erkennbar bekifften? Da unterstelle ich auch im RD, dass sich keiner danebensetzt wenn der Fahrer erkennbar nicht fahrtauglich ist.
Musst du regelmäßig zum Drogentest? Oder nach dem Zufallsprinzip bei Schichtantritt "pusten"?

Eine entzogene Fahrerlaubnis wird vermutlich auch nicht direkt an die Dienststelle gemeldet, oder?

Zitat
Und inwiefern wärst du dann aufgeschmissen? Meinst du, dass jedem VT die Weiterfahrt untersagt wird, der glaubwürdig angibt, seinen FS zuhause oder in seiner Dienststelle vergessen zu haben?

Nein, aber entweder zahle ich 10€ aus meiner eigenen Tasche oder ich gehe zu Fuß zurück. Beides nicht wirklich sinnvoll.
Ausser Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst fällt mir keine Berufsgruppe ein, die derart überhastet aufbrechen muss. Ähnlich sinnvoll wenn eine Politesse an Autos Strafzettel anbringt weil man ihrer Meinung nach nur mit laufendem Blaulicht dort in zweiter Reihe stehen dürfe ranting.gif


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Viele Grüße!

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Officer
Beitrag 28.08.2014, 10:55
Beitrag #3315


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Zitat (Damastor @ 28.08.2014, 11:33) *
Musst du regelmäßig zum Drogentest? Oder nach dem Zufallsprinzip bei Schichtantritt "pusten"?

Nein, nur bei konkretem Verdacht. Eben so, wie jeder andere VT auch. Mit dem Unterschied, dass das Entdeckungsrisiko um ein Vielfaches höher ist, da man nicht nur alle Jubeljahre in eine Kontrolle gerät, sondern ständig in direktem Kontakt mit dahingehend geschulten Kollegen ist, die körperliche Anzeichen für eine Rauschmittelbeeinflussung sehr schnell erkennen würden.

Zitat (Damastor @ 28.08.2014, 11:33) *
Eine entzogene Fahrerlaubnis wird vermutlich auch nicht direkt an die Dienststelle gemeldet, oder?

Fahrverbot und FE-Entzug wird, wie bei jedem VT, an die für dessen Wohnort zuständige Dienststelle gemeldet. Da ca. 90% der Kollegen entweder im Zuständigkeitsbereich der eigenen PI oder einer angrenzenden PI, wo man sich i.d.R. auch namentlich kennt, wohnen, wäre das allein schon deshalb sehr schnell bekannt.
Darüber hinaus ist man verpflichtet, ein Fahrverbot oder einen FE-Entzug zu melden, sofern das Führen von Kfz zum dienstlichen Verwendungsbereich gehört. Das ist aber auch kein Problem, selbst mehrmonate Fahrverbote lassen sich i.d.R. organisatorisch auffangen. Dann ist man eben in dieser Zeit Beifahrer oder nimmt in der Wache die Anzeigen auf.

Zitat
Nein, aber entweder zahle ich 10€ aus meiner eigenen Tasche oder ich gehe zu Fuß zurück. Beides nicht wirklich sinnvoll.

Wieso das? Auch bei nicht unmittelbarer Zahlung wird die Weiterfahrt nicht untersagt. Du kannst es auch gerne später überweisen.


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Damastor
Beitrag 28.08.2014, 13:51
Beitrag #3316


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Ich will schlicht keine 10€ zahlen für etwas wo ich nichts dafür kann.

Vom Feuerwehrmaschinisten käme doch auch keiner auf die Idee den Führerschein auf dem Rückweg zur Wache sehen zu wollen. Wo soll er den denn auch haben? In der Schutzkleidung geht bei der FW definitiv nicht (zumindest nur mit erheblichem Risiko).

Damit bleibts dabei, wenn ich alarmiert werde suche ich zukünftig erstmal meinen Geldbeutel/Führerschein bevor ausgerückt wird. Man könnte ja am Rückweg in eine Kontrolle kommen. Ob das so der Plan ist? think.gif
Du wirst das doch selbst vom Streifendienst kennen wenns mal bressiert. Weißt du zu jeder Minute ob der Geldbeutel jetzt in der Jackentasche ist oder vielleicht doch beim Kaffeeautomaten liegt?


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mir
Beitrag 28.08.2014, 15:00
Beitrag #3317


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@damastor, mal abgesehen, daß ich es auch normal gefunden hätte, wenn man Dir Gelegenheit gegeben hätte, den Führerschein bei der Polizei bis zu einer Frist vorzulegen - warum kann man mit dem Geldbeutel oder der Scheckkarte nicht genauso umgehen wie mit all den anderen Dingen, die man zu einer solchen Fahrt braucht? Genauso wie man systematisch den Schlüssel an einer bestimmten Stelle hinlegt, Melder lädt, wie man den Bestand wieder auffüllt und auch sonst die Bereitschaft sichert, genauso kann man auch mit dem Führerschein umgehen.

Zur Not steck ihn Dir in die Socken thread.gif


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redonner sa grandeur à l'europe!
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Abbu Klaus
Beitrag 28.08.2014, 16:46
Beitrag #3318


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Im Einsatzfall liegt mein Geldbeutel in meinem privat PKW auf dem Parkplatz des Gerätehauses, wo sollte ich den auch sonst hinstecken, am Atemschutzgerät festtackern? Und zurück zum Gerätehaus fahre ich auch ganz entspannt dank Sonderrecht (Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft) also ein 10€ Ticket weil ich den Schein nicht dabei hab würde ich nicht bezahlen wink.gif
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Damastor
Beitrag 28.08.2014, 21:45
Beitrag #3319


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Weil der Geldbeutel ein Privatgegenstand ist. Ich kenne Kreisverbände da darf er nicht in der Schutzkleidung sein. (Macht ja irgendwo auch Sinn, sonst könnt ich die Schutzkleidung auch im Privatpkw anlassen)
Melder steckt am Gürtel, der hälts auch aus wenn man ihn in Desi taucht. Autoschlüssel ist irgendwo in der Hosentasche oder am Gürtel - wesentlich handlicher als mein Geldbeutel. Häufig hab ich auch erst zur Pause gemerkt, dass mein Geldbeutel noch im Rucksack auf der Wache ist.

Im Auto lasse ich ihn auch nicht gerne mangels vernünftiger Ablagemöglichkeit und erhöhter Diebstahlgefahr. Leider haben wir bis heute keine Autos die getrennt absperrbar sind ranting.gif


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Officer
Beitrag 28.08.2014, 21:47
Beitrag #3320


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Zitat (Abbu Klaus @ 28.08.2014, 17:46) *
Und zurück zum Gerätehaus fahre ich auch ganz entspannt dank Sonderrecht (Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft) also ein 10€ Ticket weil ich den Schein nicht dabei hab würde ich nicht bezahlen wink.gif

Dann erklär doch mal ganz entspannt, wie du mit Sonderrechten, die von den Vorschriften der StVO befreien, eine Verpflichtung aus der FEV außer Kraft setzen willst.


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Mitleser
Beitrag 28.08.2014, 21:59
Beitrag #3321


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Zitat (Damastor @ 28.08.2014, 22:45) *
Weil der Geldbeutel ein Privatgegenstand ist. Ich kenne Kreisverbände da darf er nicht in der Schutzkleidung sein. (Macht ja irgendwo auch Sinn, sonst könnt ich die Schutzkleidung auch im Privatpkw anlassen)
Den Zusammenhang versteh ich nicht. think.gif

Und wieso stört ein Portemonnaie an der RD-Uniform? Also kein Riesenteil, sondern eine Minimallösung.
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durban
Beitrag 28.08.2014, 22:09
Beitrag #3322


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Zitat (Officer @ 28.08.2014, 22:47) *
Dann erklär doch mal ganz entspannt, wie du mit Sonderrechten, die von den Vorschriften der StVO befreien, eine Verpflichtung aus der FEV außer Kraft setzen willst.


Mit Sonderrechten gem. § 74 Abs. 5 FeV:

Zitat
Die Bundeswehr, die Polizei, die Bundespolizei, die Feuerwehr und die anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie der Zolldienst sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist.


wavey.gif



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Proxima Estación: Esperanza.
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Officer
Beitrag 28.08.2014, 22:11
Beitrag #3323


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Das sind keine Sonderrechte, sondern Ausnahmen. tongue.gif

Und es ist sicher nicht dringend geboten, ohne FS zu fahren. Den kann man nämlich auch bequem im Fahrzeug deponieren, wenn man ihn schon, warum auch immer, nicht in der Kleidung aufbewahren möchte.


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durban
Beitrag 28.08.2014, 22:20
Beitrag #3324


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Also die ganze Diskussion ist natürlich ziemlich theoretisch, aber ich persönlich sehe auch keinen Grund, des FS nicht zum Einsatz mitzunehmen, weshalb ich auch an der Rechtfertigung durch Sonderrechte zweifeln würde. Im Auto würde ich den FS nicht lassen, aber das kommt wohl auf die Umgebung an. wink.gif

Ohne Portemonnaie mache ich draußen sowieso kaum einen Schritt... man weiß nie, wann man Schokolade braucht. wink.gif


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Proxima Estación: Esperanza.
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steveluke
Beitrag 29.08.2014, 07:13
Beitrag #3325


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Zitat (durban @ 28.08.2014, 23:20) *
Ohne Portemonnaie mache ich draußen sowieso kaum einen Schritt...

Tja, so unterschiedlich sind die Menschen; auch ich trage Portemonnaie und (noch wichtiger) meine Armbanduhr stets bei mir, um mich nicht nackt zu fühlen.

Aber du glaubst gar nicht, wie viele Leute mit ihren PKW unterwegs sind, die weder das eine noch das andere mit sich führen und die sich dabei ganz gut fühlen wink.gif
Es sind wirklich eine Menge!


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Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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Damastor
Beitrag 29.08.2014, 07:18
Beitrag #3326


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Zitat (Officer @ 28.08.2014, 23:11) *
Und es ist sicher nicht dringend geboten, ohne FS zu fahren. Den kann man nämlich auch bequem im Fahrzeug deponieren, wenn man ihn schon, warum auch immer, nicht in der Kleidung aufbewahren möchte.


Wenn du mir sagst wo. Zumindest in den KTWs bei uns fällt mir spontan keine Ablage ein bei der das Ding nicht permanent durch die Gegend fliegt oder offensichtlich herumliegt.


@durban
Bei uns hat einer 10€ gezahlt, so theoretisch ist das gar nicht wavey.gif


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Viele Grüße!

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LaRue
Beitrag 29.08.2014, 08:31
Beitrag #3327


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Ich lasse meine persönlichen Wertgegenstände - Geldbörse, Schlüsselbund, Mobiltelefon - im Einsatzfall wie die meisten meiner Kameraden auch im Spind im Feuerwehrhaus. Diese während des Einsatzes am Mann zu tragen scheidet aus, da man sie gar nicht braucht und sie nur stören. Sie im Feuerwehrauto zu belassen ist mangels abschließbarer Staufächer und des typischen Chaos, das sechs oder neun Menschen auf engem Raum verbreiten, auch eine eher schlechte Idee.

Wenn die Sachen nämlich hinterher verschwunden, nass oder beschädigt sind, ist das erstens mein ganz eigenes Problem (Dienstanweisung, dass private Handys nichts an der Einsatzstelle zu suchen haben und ein Schadenersatz daher abgelehnt wird) und zweitens ziemlich ärgerlich.

Dass ich deswegen ggf. ein paar Kilometer ohne Führerschein unterwegs bin, nehme ich in Kauf. Ich hoffe, dass im Falle des Falles alle Beteiligten das bei einer Kontrolle mit dem nötigen Pragmatismus sehen würden. Selbst wenn ich mal die 10 Euro bezahlen müsste, wäre das immer noch wesentlich günstiger als eine Neubeschaffung aller Dokumente und Karten ...
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mir
Beitrag 29.08.2014, 08:40
Beitrag #3328


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Zitat (Damastor @ 29.08.2014, 08:18) *
Wenn du mir sagst wo. Zumindest in den KTWs bei uns fällt mir spontan keine Ablage ein bei der das Ding nicht permanent durch die Gegend fliegt oder offensichtlich herumliegt.


Kauf Dir sowas in der Art. Das gibt es auch ganz dünn aus Stoff, mit muß ja nur der Führerschein. Auch auf Reisen praktisch.

Wie gesagt, zur Not steck ihn Dir in die Socken.


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Schlepper
Beitrag 29.08.2014, 11:10
Beitrag #3329


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Es gibt Neuigkeiten zum Thema explodiertes Gasauto:
Zitat
Wie die Kriminalpolizei Bad Segeberg am Donnerstag mitteilte, sind durch die Kollision Bremsflüssigkeit und Getriebeöl ausgelaufen und entzündeten sich am heißen Motor. Wegen der Hitze stieg im Gastank der Druck. Dieser konnte nicht ausgeglichen werden. Der Grund: In einem Überdruckventil steckten Kautschukreste eines Schlauches, möglicherweise durch Materialermüdung oder als Folge des Aufpralls.

Quelle



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Etwaige Werbelinks in diesem Beitrag wurden durch die Forensoftware automatisch hinzugefügt. Ich distanziere mich davon ausdrücklich.

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Abbu Klaus
Beitrag 29.08.2014, 17:31
Beitrag #3330


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Zitat (Officer @ 28.08.2014, 23:11) *
Und es ist sicher nicht dringend geboten, ohne FS zu fahren. Den kann man nämlich auch bequem im Fahrzeug deponieren, wenn man ihn schon, warum auch immer, nicht in der Kleidung aufbewahren möchte.

Bei "geplantem Dienst" zb. Berufsfeuerwehr, Rettungsdienst usw. ist das sicher irgendwie lösbar den Führerschein dabei zu haben, wie das dann auch immer aussehen mag... aber sobald es in den Bereich der Melderalarmierung (zb. freiwillige Feuerwehr, THW) geht, ist das einfach nicht mehr praktikabel umsetzbar.
zb. zu Fuß im Ort unterwegs-> sprint zum Gerätehaus, oder doch erst heim laufen und den Schein holen?
oder Nachts um 3 aus dem Bett geklingelt werden, da ist der Lappen das letzte an das ich denke, da wird der Schlüssel geriffen und dann gehts los...

Zitat (mir @ 29.08.2014, 09:40) *
Kauf Dir sowas in der Art. Das gibt es auch ganz dünn aus Stoff, mit muß ja nur der Führerschein. Auch auf Reisen praktisch.
Wie gesagt, zur Not steck ihn Dir in die Socken.

und die nette Bauchtasche hänge ich mir dann beim Atemschutzeinsatz um den Hals? weil am Bauch wo die hingehört, müssen die Gurte des Atemschutzgerätes hin wink.gif

Wie schon erwähnt wurde, ist das (meist) eher ein theoretisches Problem, und bei den cop.gif cop.gif mit denen ich bisher im Einsatz zu tun hatte bin ich mir sicher dass, wenn sie uns (FFW) überhaubt kontrollieren wüden, es für sie kein problem wäre nach dem Einsatz mit ans Gerätehaus zu kommen und erst dort das begehrte Papier in Händen halten zu können wink.gif

gruß abbu
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Officer
Beitrag 29.08.2014, 17:35
Beitrag #3331


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Zitat (Abbu Klaus @ 29.08.2014, 18:31) *
aber sobald es in den Bereich der Melderalarmierung (zb. freiwillige Feuerwehr, THW) geht, ist das einfach nicht mehr praktikabel umsetzbar.
zb. zu Fuß im Ort unterwegs-> sprint zum Gerätehaus, oder doch erst heim laufen und den Schein holen?

Der wackere, allzeit einsatzbereite Freiwillige wird doch wohl immer den Schein dabei haben, um seine Einsatzbereitschaft nicht zu gefährden. Beim Melder klappt's ja schließlich auch, und der ist i.d.R. nicht so handlich wie der FS.


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hk_do
Beitrag 29.08.2014, 17:46
Beitrag #3332


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Zitat (mir @ 29.08.2014, 09:40) *
Wie gesagt, zur Not steck ihn Dir in die Socken.


wenn dann die Kontrolle gegen Ende der Schicht erfolgt, macht der cop.gif das bestimmt nie wieder rofl1.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 29.08.2014, 18:09
Beitrag #3333


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Muß ein Führerschein geruchsneutral sein? think.gif


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Abbu Klaus
Beitrag 29.08.2014, 18:25
Beitrag #3334


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und vor allem muss er auch Trocken sein?... tongue.gif
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Noch?ohne_Punkte
Beitrag 29.08.2014, 20:30
Beitrag #3335


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Zitat (Damastor @ 28.08.2014, 22:45) *
Im Auto lasse ich ihn auch nicht gerne mangels vernünftiger Ablagemöglichkeit und erhöhter Diebstahlgefahr. Leider haben wir bis heute keine Autos die getrennt absperrbar sind ranting.gif


Wenn dir dein Dienstherr keine Möglichkeit gibt, mitnahmepflichtige Dokumente diebstahlsicher im Fahrzeug zu deponieren und dir verbietet sie in der Dienstkleidung mit zu führen verletzt er seine Fürsorgepflicht.

Gruß
Jens


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Kleine Anmerkung zum Namen: Ihr dürft das "Noch?" durch ein "wieder" ersetzen. ;-)
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haidi
Beitrag 29.08.2014, 20:53
Beitrag #3336


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Zitat (Abbu Klaus @ 29.08.2014, 18:31) *
Bei "geplantem Dienst" zb. Berufsfeuerwehr, Rettungsdienst usw. ist das sicher irgendwie lösbar den Führerschein dabei zu haben, wie das dann auch immer aussehen mag... aber sobald es in den Bereich der Melderalarmierung (zb. freiwillige Feuerwehr, THW) geht, ist das einfach nicht mehr praktikabel umsetzbar.
zb. zu Fuß im Ort unterwegs-> sprint zum Gerätehaus, oder doch erst heim laufen und den Schein holen?
oder Nachts um 3 aus dem Bett geklingelt werden, da ist der Lappen das letzte an das ich denke, da wird der Schlüssel geriffen und dann gehts los...

Ich hab meinen Führerschein immer mit, weil er in der Geldbörse steckt.
Zitat
und die nette Bauchtasche hänge ich mir dann beim Atemschutzeinsatz um den Hals? weil am Bauch wo die hingehört, müssen die Gurte des Atemschutzgerätes hin wink.gif


Ich bin mir nicht sicher, aber der Fahrer (Maschinist) geht üblicherweise nicht in den Atemschutzeinsatz.
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LaRue
Beitrag 29.08.2014, 21:03
Beitrag #3337


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Zitat (haidi @ 29.08.2014, 21:53) *
Ich bin mir nicht sicher, aber der Fahrer (Maschinist) geht üblicherweise nicht in den Atemschutzeinsatz.

Es ist aber häufig erst am Fahrzeug klar, wer fährt, bzw. ergibt sich ggf. an der Einsatzstelle noch Bedarf, zu tauschen oder andere Fahrzeuge zu bewegen. Also müssten alle FE-Inhaber immer ihren FS dabei haben.
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Nebukad
Beitrag 29.08.2014, 21:12
Beitrag #3338


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Wozu? Zur dringenden Erfüllung hoheitlicher Aufgaben brauch ich ja nichtmal eine Fahrerlaubnis für das entsprechende Fahrzeug. Zudem hackt die eine Krähe der anderen kein Auge aus...
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Zp9
Beitrag 18.09.2014, 15:16
Beitrag #3339


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Nachdem ich gerade einen Bericht der Lokalpresse über einen VU mit Polizeibeteiligung und einem Schwerverletzten Polizisten gelesen hab ja ich eine Frage an die hier im Forum anwesenden police.gif

Der Kollege der Polizei wurde durch den Rettungsdienst versorgt und in die Klinik gebracht jedoch Frage ich mich was mit der Bewaffnung des verletzen Kollegen passiert ? Wird diese durch den Kollegen gesichert, sofern dieser noch in der Lage ist? Gerade in VU lagen kann es doch vorkommen, dass der Patient dann ggf. Narkotisiert und Intubiert werden muss, und ich gehe einfach mal davon aus dass das was der Kollege am
Gürtel trägt erstmal nicht in die Tüte mit dem
Patienteneigentum landen soll(te).
Ich selbst hatte einen solchen Fall in meiner Kariere noch nicht, daher meine Frage.


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LaRue
Beitrag 18.09.2014, 15:28
Beitrag #3340


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Ich kenne einen Fall, da befanden sich im Fahrzeug des verunfallten Jägers mehrere Langwaffen unbekannten Zustands. Diese wurden durch die Polizei sichergestellt. Ich denke, das wird bei betroffenen Polizisten genau so sein. Vielleicht nicht direkt durch den Partner, der ja u.U. auch betroffen ist, aber sicher durch die zur Unfallstelle eilenden weiteren Kollegen.

Solange legt man das Schießeisen halt wie andere persönliche Gegenstände des Patienten an einen geeigneten Platz und passt darauf auf. Wenn die Waffe im Holster steckt und niemand daran herumspielt, dürfte die von ihr ausgehende Gefahr recht überschaubar sein.
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mir
Beitrag 18.09.2014, 16:00
Beitrag #3341


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Zitat (Nebukad @ 29.08.2014, 22:12) *
Wozu? Zur dringenden Erfüllung hoheitlicher Aufgaben brauch ich ja nichtmal eine Fahrerlaubnis für das entsprechende Fahrzeug. Zudem hackt die eine Krähe der anderen kein Auge aus...


Welcher § regelt das so? Ich kenne nur die Sonderrechte im Rahmen der StVO, und die befreien nicht von den Vorschriften des StVG.


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Zp9
Beitrag 18.09.2014, 16:05
Beitrag #3342


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Zitat (mir @ 18.09.2014, 16:00) *
Zitat (Nebukad @ 29.08.2014, 22:12) *
Wozu? Zur dringenden Erfüllung hoheitlicher Aufgaben brauch ich ja nichtmal eine Fahrerlaubnis für das entsprechende Fahrzeug. Zudem hackt die eine Krähe der anderen kein Auge aus...


Welcher § regelt das so?


Ich nehme an das er sich hierbei dann auf 34 StGB berufen wird, wenngleich dies dann wohl sehr abendteuerlich vor Gericht werden könnte wink.gif


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Beitrag 18.09.2014, 16:48
Beitrag #3343


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Nachfolgend der Bericht über den Unfall:
http://www.merkur-online.de/lokales/ebersb...te-3870902.html

Hoffen wir das alle wieder ganz gesund werden ;-/


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Der_Veranstalter
Beitrag 19.09.2014, 08:13
Beitrag #3344


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In Krimis liest man das ja manchmal, aber ich habe das im Leben noch nie gesehen, dass der Tacho auf der Geschwindigkeit des Einschlags stehen geblieben ist. Es hat den Anschein, dass die Pol auf der nicht vorfahrtsberechtigten Ortsverbindungsstraße mit 100 kmh (Bilderstrecke, Foto vom BMW-Tacho) die Kreisstraße queren wollte.

Ach übrigens...

Zitat (OlafSt @ 20.08.2014, 19:57) *
Erhitzt bis zur Detonation. Was mich aber wundert: Wo ist das Sicherheitsventil des Gastanks, das bei Überdruck auslöst ? Die sind doch sicher vorgeschrieben (ansonsten würd eich auch keinem Gasauto zu nahe kommen wollen).


Das Sicherheitsventil war durch Gummi- oder Silikonreste unbrauchbar. Also erhitzt bis zur Detonation.



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steveluke
Beitrag 19.09.2014, 08:27
Beitrag #3345


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Zitat (Der_Veranstalter @ 19.09.2014, 09:13) *
In Krimis liest man das ja manchmal, aber ich habe das im Leben noch nie gesehen, dass der Tacho auf der Geschwindigkeit des Einschlags stehen geblieben ist.

Ich habe bei unfallbeschädigten Fahrzeugen schon sehr oft Tachonadeln auf Geschwindigkeit "x" festgetackert gesehen.
Allerdings ziehe ich daraus keine voreiligen Schlüsse…


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Damastor
Beitrag 19.09.2014, 08:30
Beitrag #3346


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Naja höher wirds kaum von selber werden oder?


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LaRue
Beitrag 19.09.2014, 08:37
Beitrag #3347


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Warum nicht? Je nach mechanischen Einwirkungen während des Unfalls oder wenn bei getretenem Gaspedal die Räder den Bodenkontakt verlieren und durchdrehen, halte ich fast alles für möglich.
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ulm
Beitrag 19.09.2014, 09:31
Beitrag #3348


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Eben, ich habe auch schon einige Tachos mit ausgeschlagener Tachonadel gesehen. Da aber beim Aufprall allerlei Beschleunigungskräfte wirken, vor allem beim Schleudern oder beim seitlichen Einschlag, gebe ich auf diese Anzeige auch nichts.
Taugt aber wunderbar als abschreckendes Foto...
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ulm
Beitrag 19.09.2014, 11:21
Beitrag #3349


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Eigentlich bin ich ja froh, dass immer mindestens zwei Leute im RTW sitzen, dann kann einer fahren und einer denken.
Was ist hier schiefgegangen?

Zitat
Rettungswagen verursacht Unfall auf der Autobahn

Lohne (Grafschaft Bentheim) - Am Donnerstag gegen 13.35 Uhr befuhr ein Rettungswagen des DRK mit Blaulicht und Martinshorn die Autobahn A 31 in Fahrtrichtung Oberhausen. Das Fahrzeug war mit zwei Rettungsassistenten auf dem Weg zu einem Verkehrsunfall mit einer leicht verletzten Person auf der Autobahn A 31 zwischen den Anschlussstellen Emsbüren und Lingen. Aufgrund einer ungenauen Ortsbeschreibung fuhr der Rettungswagen zunächst in Richtung Emden auf die Autobahn. Kurz hinter der Anschlussstelle Lingen bemerkte die Besatzung des Rettungswagens dann den Verkehrsunfall auf der Gegenfahrbahn. Der 23-jährige Fahrer des Rettungswagens wendete auf der Autobahn, um bis zur Anschlussstelle Lingen auf dem Seitenstreifen zurückzufahren. Dabei kam es zu einer seitlichen Berührung mit einem niederländischen Tanklastzug, der von einem 27-jährigen Fahrer gelenkt wurde. Glücklicherweise wurde bei dem Unfall niemand verletzt. An beiden Fahrzeugen entstand geringer Sachschaden in Höhe von etwa 1000 Euro. Gegen den Fahrer des Rettungswagens wurde ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet.

***

Ergänzung zur Meldung Rettungswagen verursacht Unfall auf der Autobahn

Lohne (Grafschaft Bentheim) - Am Donnerstag gegen 13.35 Uhr befuhr ein Rettungswagen des DRK mit Blaulicht und Martinshorn die Autobahn A 31 in Fahrtrichtung Oberhausen. Das Fahrzeug war mit zwei Rettungsassistenten auf dem Weg zu einem Verkehrsunfall mit einer leicht verletzten Person auf der Autobahn A 31 zwischen den Anschlussstellen Emsbüren und Lingen. Aufgrund einer ungenauen Ortsbeschreibung fuhr der Rettungswagen zunächst in Richtung Emden auf die Autobahn.
Als die beiden Rettungsassistenten bis zur Abfahrt Wietmarschen keinen Unfall feststellten, drehten sie an der Anschlussstelle Wietmarschen und fuhren Richtung Oberhausen auf.
Kurz hinter der Anschlussstelle Lingen bemerkte die Besatzung des Rettungswagens dann den Verkehrsunfall auf der Gegenfahrbahn. Der 23-jährige Fahrer des Rettungswagens wendete auf der Autobahn, um bis zur Anschlussstelle Lingen auf dem Seitenstreifen zurückzufahren. Dabei kam es zu einer seitlichen Berührung mit einem niederländischen Tanklastzug, der von einem 27-jährigen Fahrer gelenkt wurde. Glücklicherweise wurde bei dem Unfall niemand verletzt. An beiden Fahrzeugen entstand geringer Sachschaden in Höhe von etwa 1000 Euro. Gegen den Fahrer des Rettungswagens wurde ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet.
(Pressemitteilungen der Polizeiinspektion Emsland vom 18.09.2014)
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hk_do
Beitrag 19.09.2014, 11:46
Beitrag #3350


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Zitat (mir @ 18.09.2014, 17:00) *
Zitat (Nebukad @ 29.08.2014, 22:12) *
Wozu? Zur dringenden Erfüllung hoheitlicher Aufgaben brauch ich ja nichtmal eine Fahrerlaubnis für das entsprechende Fahrzeug. Zudem hackt die eine Krähe der anderen kein Auge aus...


Welcher § regelt das so? Ich kenne nur die Sonderrechte im Rahmen der StVO, und die befreien nicht von den Vorschriften des StVG.


Auch die FeV und übrigens auch die StVZO und die FZV enthalten fast wortgleiche Regelungen wie §35(1) und (8) StVO. Allerdings stehen die da unter den Ausnahmen und werden nicht als Sonderrechte betitelt.

Ob man auf der Grundlage aber wirklich ohne FE fahren darf ist erstmal Auslegungssache. Vielleicht kennt ja jemand entsprechende Urteile?
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 06.10.2025 - 15:04