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> Dauerthread für Feuerwehr, Rettungsdienstler und Polizisten, Diskussion zu dienstlichen Themen
nachteule
Beitrag 04.04.2013, 22:46
Beitrag #2951


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Hallo, Jannik112,

möglicherweise ist es die gleiche Sendung, die im SWR am 02.04. um 22.00 Uhr unter dem Titel "Ermittler Südwest" oder so ähnlich lief.

Diese ist in der SWR - Mediathek schon zu sehen.

Viele Grüße,

Nachteule


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Mahatma Gandhi
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Pionic
Beitrag 05.04.2013, 22:56
Beitrag #2952


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Die Sendung heißt "Kommissare Südwest" und ich habe sie mir gerade angesehen.

Geht das nur mir so oder bin ich da vielleicht mittlerweile einfach schon zu sehr empfindsam für so etwas, aber: Müssen denn die Funkrufnamen unbedingt öffentlich verbreitet werden?
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nachteule
Beitrag 05.04.2013, 23:20
Beitrag #2953


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Hallo, Pionic,

bei uns stehen sie sogar auf den Fahrzeugen.

Viele Grüße,

Nachteule


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durban
Beitrag 05.04.2013, 23:32
Beitrag #2954


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Vielleicht nicht gleichermaßen sensibel, aber bei Rettungsdienstfahrzeugen findet sich der Funkrufnahme auch irgendwo am Fahrzeug.


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ulm
Beitrag 06.04.2013, 08:38
Beitrag #2955


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Zitat (nachteule @ 06.04.2013, 00:20) *
bei uns stehen sie sogar auf den Fahrzeugen.

...und praktischerweise auf der Motorhaube, damit man beim Blick nach vorne sieht, in welchem Fahrzeug man sitzt wink.gif

Wer heutzutage die Funkrufnamen nicht kennt, der kann nicht googeln.
Da in manchen Regionen digital gefunkt wird (digital ist 1 und 0, also "geht" und "geht nicht"), kann doch eh niemand mithören.
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Pionic
Beitrag 06.04.2013, 10:02
Beitrag #2956


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Der Rufname findet sich bei uns schon auch auf den Fahrzeugen. Allerdings glaube ich nicht, dass an der Außenseite des Präsidiums auch groß der Name der Einsatzzentrale zu finden ist, oder? wink.gif

Abgesehen davon (auch wenn das natürlich kein übermäßig riesiges Geheimnis ist) geht es auch um die Art und Weise des Funkens an sich, also quasi die reine Kommunikation über Funk.

Naja, vielleicht interpretiere ich da auch zu viel rein, wenn ich meine, dass man solche Sequenzen nicht ausstrahlen sollte.
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Tazmedic
Beitrag 06.04.2013, 10:33
Beitrag #2957


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Die bloße Anmeldung in der FuBZ halte ich für eher unkritisch. Anders sehe ich das, wenn die Einsatztaktik oder spezielle Stichworte mit durchschimmern. Das gehört definitiv nicht ins TV.
Ganz nüchtern betrachtet: diejenigen die ohnehein ein gesteigertes Interesse am Funkverkehr haben, wissen das alles eh schon. Scanner für unter 60 Euro und unverschlüsselter Analogfunk sei Dank.


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Beste Grüße
Dirk


"Wer sich den Gesetzen nicht fügen will, muß die Gegend verlassen, wo sie gelten." Ja, Herr Goethe war ein weiser Mann...
Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. Tucholsky.
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Hoheneicherstation
Beitrag 06.04.2013, 10:57
Beitrag #2958


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Zitat (ulm @ 06.04.2013, 09:38) *
Da in manchen Regionen digital gefunkt wird (digital ist 1 und 0, also "geht" und "geht nicht"), kann doch eh niemand mithören.


Hallo

"Geht nicht" gibt's nicht ...

Wenn ein verschlüsseltes Funksignal von einem Empfänger gehört/gesehen/gelesen/verstanden werden soll, muss dieser Empfänger das Signal entschlüsseln können.
Jedes Handy kann digital "verschlüsselte" Signale entschlüsseln. Wenn die Signale aber noch codiert werden, wird's schon schwieriger. Aber eigentlich jedes Schloss lässt sich knacken ...



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ulm
Beitrag 06.04.2013, 14:08
Beitrag #2959


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Zitat (Hoheneicherstation @ 06.04.2013, 11:57) *
"Geht nicht" gibt's nicht ...

Keine Sorge, das "geht" / "geht nicht" im Zusammenhang mit Digitalfunk war nur ein kleiner Seitenhieb für alle Digitalfunk-Feinde.
Nach mehreren Tagen Tetra-Schulung kann ich Dir gerne Deine Fragen zum Thema Zeitschlitze und Ende-zu-Ende-Verschlüsselung beantworten. ;-)

Kritisch sehe ich es auch, wenn im Fernsehen unnötig zu viel Taktik "verraten" wird.
Auf der anderen Seite ist so vieles ergooglebar, dass es eh kaum "Geheimnisse" gibt.
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Hoheneicherstation
Beitrag 06.04.2013, 14:12
Beitrag #2960


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Zitat (ulm @ 06.04.2013, 15:08) *
Auf der anderen Seite ist so vieles ergooglebar, dass es eh kaum "Geheimnisse" gibt.



So seh ich das auch ...

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Odenwälder
Beitrag 06.04.2013, 14:41
Beitrag #2961


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Hat einer von euch den passenden Link? Ich finde in der Mediathek nichts. crybaby.gif


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Tazmedic
Beitrag 06.04.2013, 16:04
Beitrag #2962


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Oh, das ist fies. Heute Nacht habe ich die Folge vom 02.04 noch sehen können. Jetzt ist sie raus..... Tut mir leid.


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Dirk


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mir
Beitrag 06.04.2013, 16:15
Beitrag #2963


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Nach 4 Tagen schon "depubliziert" blink.gif


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Odenwälder
Beitrag 06.04.2013, 19:31
Beitrag #2964


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Schade. Waren das nicht mal 7 bzw. 14 Tage?


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Hoheneicherstation
Beitrag 06.04.2013, 19:37
Beitrag #2965


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Funzt dieser Link?

(Ich hab ihn teilweise angesehen, jetzt geht aber nix mehr ... blink.gif )


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Odenwälder
Beitrag 06.04.2013, 20:05
Beitrag #2966


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Bis jetzt funktioniert es. Vielen Dank.

Und direkt die erste Frage: Warum hat man die Tram dort immer noch halten lassen?


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Odenwälder
Beitrag 06.04.2013, 20:39
Beitrag #2967


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Und die zweite Frage: Gehe ich recht in der Annahme, dass Polizisten keinerlei fotografische Ausbildung haben?

Schließlich fotografiert der Ermittler im Dunklen mit Blitz. So ein normales Blitzlicht wirkt aber nur wenige Meter weit. Zum Fotografieren eines Daches in der Dunkelheit ist es somit ungeeignet. Hier braucht es entweder ein Stativ oder einen ordentlichen externen Blitz.


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nachteule
Beitrag 06.04.2013, 20:57
Beitrag #2968


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Hallo, Odenwälder,

Zitat (Odenwälder @ 06.04.2013, 21:39) *
Zum Fotografieren eines Daches in der Dunkelheit ist es somit ungeeignet. Hier braucht es entweder ein Stativ oder einen ordentlichen externen Blitz.

ohne die Sendung gesehen zu haben:

Was soll man machen, wenn es beides nicht gibt? think.gif

Mit Glück gibt es eine digitale Spiegelreflex mit einem externen Blitz auf der Dienststelle und ansonsten die kleinen Fotoapparate.

Mit etwas Pech gibt es zwar eine digitale Spiegelreflex mit einem externen Blitz, aber diese wird gerade von einer anderen Streifenbesatzung mitgeführt, die bei einem Einsatz 50 km weit weg ist.

Also nimmt man, was man hat, und das ist zur Not das private Handy mit Foto - und Blitzfunktion.

Hallo, Tazmedic,

es kommt immer auf die Bedeutung der verschlüsselten Funksprüche an.

Außenstehende Kollegen haben ewig lange gerätselt, was ein bestimmter Code bei uns bedeutet hat, bis sie irgendwann mal spitz bekommen haben, dass damit der Wachhabende gebeten wurde, den Kaffee bereit zu halten. laugh2.gif

Viele Grüße,

Nachteule



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Pionic
Beitrag 07.04.2013, 08:08
Beitrag #2969


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Zitat (Odenwälder @ 06.04.2013, 21:05) *
Und direkt die erste Frage: Warum hat man die Tram dort immer noch halten lassen?
Das frage ich mich allerdings auch. unsure.gif
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Cookiedeluxe
Beitrag 08.04.2013, 08:05
Beitrag #2970


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Zitat (Tazmedic @ 06.04.2013, 11:33) *
Die bloße Anmeldung in der FuBZ halte ich für eher unkritisch. Anders sehe ich das, wenn die Einsatztaktik oder spezielle Stichworte mit durchschimmern. Das gehört definitiv nicht ins TV.

Ich kann mich noch erinnern, damals in grauen Urzeiten eine Belehrung unterschrieben zu haben, nach welcher ich es zu verhindern habe, den Inhalt von BOS-Funksprüchen der Öffentlichkeit empfangbar zu machen bzw. den Inhalt in welcher Form auch immer weiter zu geben. Sowas ähnliches wird sicherlich jeder BOSler irgendwann mal unterschrieben haben, insofern müsste also eigentlich jedesmal ein Piepston im Fernsehen kommen, wenn gefunkt wird.

Gibt deswegen ja auch diese albernen endlosen Querelen um die diversen berühmt-berüchtigten "Best of BOS"-Websiten.

Zitat
Ganz nüchtern betrachtet: diejenigen die ohnehein ein gesteigertes Interesse am Funkverkehr haben, wissen das alles eh schon. Scanner für unter 60 Euro und unverschlüsselter Analogfunk sei Dank.

Eben.


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durban
Beitrag 08.04.2013, 08:10
Beitrag #2971


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Zitat (Cookiedeluxe @ 08.04.2013, 08:05) *
Sowas ähnliches wird sicherlich jeder BOSler irgendwann mal unterschrieben haben, insofern müsste also eigentlich jedesmal ein Piepston im Fernsehen kommen, wenn gefunkt wird.


Bin mir ziemlich sicher, soetwas nie unterschrieben zu haben. blink.gif

Zum "best of BOS": Solange keine Identifikation möglich ist, sehe ich darin überhaupt kein Problem. Das ist schließlich weder Mitschnitt noch Mithören, sondern quasi ein Gedächtnisprotokoll (und geschätzte 3/4 davon auch nicht echt). wavey.gif


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Damastor
Beitrag 08.04.2013, 20:36
Beitrag #2972


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Zitat (durban @ 08.04.2013, 09:10) *
Zitat (Cookiedeluxe @ 08.04.2013, 08:05) *
Sowas ähnliches wird sicherlich jeder BOSler irgendwann mal unterschrieben haben, insofern müsste also eigentlich jedesmal ein Piepston im Fernsehen kommen, wenn gefunkt wird.


Bin mir ziemlich sicher, soetwas nie unterschrieben zu haben. blink.gif

Zum "best of BOS": Solange keine Identifikation möglich ist, sehe ich darin überhaupt kein Problem. Das ist schließlich weder Mitschnitt noch Mithören, sondern quasi ein Gedächtnisprotokoll (und geschätzte 3/4 davon auch nicht echt). wavey.gif


Dito. Ich habe unterschrieben keine Patientenbezogenen Daten weiterzugeben die eine Identifikation desjenigen zulassen. Ich darf dir aber jederzeit erzählen, was gestern mit der Mischintox mit gebrochenem Knöchel in der UBahn gestern früh los war. Selbst wenn ich dir verrate, dass das ganze am Funk als Ambulanztfahrt gemeldet war und der Typ 26 war ist in meinen Augen keine Verletzung der Schweigepflicht, die ich unterschrieben habe.

Auch andere Veröffentlichungen aus dem Funk sollten zwar nicht sein, weil es niemanden was angeht wie der RD eine Schlägerei abkürzt (und außenstehende sowas auch falsch verstehen könnten) aber eine Verpflichtung das nicht zu tun sehe ich nicht.


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Cookiedeluxe
Beitrag 09.04.2013, 10:16
Beitrag #2973


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Zitat (Damastor @ 08.04.2013, 21:36) *
weil es niemanden was angeht wie der RD eine Schlägerei abkürzt

Zustand nach PAM? wink.gif

Ich suche nachher mal meine Unterlagen durch, vielleicht finde ich besagte Belehrung noch. Falls ich sie finde, poste ich den Wortlaut hier mal.


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Tazmedic
Beitrag 09.04.2013, 13:13
Beitrag #2974


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Also ich habe das damals auch unterschreiben müssen. Aber gaaaaaaaanz lange her und weiß der Geier wo ich das noch habe


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Dirk


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Cookiedeluxe
Beitrag 09.04.2013, 14:43
Beitrag #2975


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Hab´s tatsächlich gefunden! Unterschreiben musste ich das während der Grundausbildung, damals noch bei der freiwilligen Feuerwehr. Da ich keinen Scanner habe, tippe ich den Wortlaut einfach mal schnell ab und versuche es so zu formatieren, wie es auch auf der Urkunde steht:

Zitat
Dienststelle: ………………………………………………………………

VERPFLICHTUNGSNIEDERSCHRIFT

über die förmliche Verpflichtung nach § 1 Abs. 1 bis 3 des Verpflichtungsgesetztes vom 2.3.1974 ( BGBl. I S. 469, 547 ) in der jeweils geltenden Fassung


Herr: …………………………………… geb. am: …………………………………… Feuerwehr: ………………………………………………………………

wird auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten im Fernmeldedienst einer der in der Richtlinie für den nichtöffentlichen beweglichen Landfunkdienst der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), Nummer 1.1 bis 1.7 aufgeführten Behörde/Organisation verpflichtet und erklärt:

"Mir wurde der Inhalt der folgenden Vorschriften des Strafgesetzbuches und anderer Vorschriften und Gesetzlichkeiten bekanntgegeben:

§ 201 Abs. 3 StGB Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
§ 203 Abs. 2 StGB Verletzung von Privatgeheimnissen
§ 331 StGB Vorteilsnahme
§ 332 StGB Bestechlichkeit
§ 353 b StGB Verletzung des Dienstgeheimnisses und der besonderen Geheimhaltungspflicht
§ 358 StGB Nebenfolgen
§§ 88, 89, 90 TKG Fernmeldegeheimnis, Abhörverbot, Verbot der Weitergabe an Dritte, Mißbrauch Sendeanlagen
FwDV 810 Sprechfunkdienst BOS

Ich bin darauf hingewiesen worden, dass es verboten ist, dienstliche Aufzeichnungen für nichtdienstliche Zwecke zu fertigen oder im persönlichen Gewahrsam zu haben.

Mir ist eröffnet worden, dass ich bei Verletzung meiner Pflichten im Fernmeldedienst strafrechtliche Verfolgung zu erwarten habe.

Ich habe eine Ausfertigung dieser Niederschrift und der vorstehenden Vorschriften und Gesetze erhalten. "


........................................................, den .................................


Unterschrift des Verpflichteten: ..................................................................


Verpflichtet durch: ..................................................................


Man erkennt das Alter des Teils daran, dass immer nur die männliche Form gewählt wird. Frauen im Einsatzdienst waren damals einfach nicht vorgesehen. wink.gif


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Damastor
Beitrag 09.04.2013, 17:27
Beitrag #2976


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Zitat (Cookiedeluxe @ 09.04.2013, 11:16) *
Zitat (Damastor @ 08.04.2013, 21:36) *
weil es niemanden was angeht wie der RD eine Schlägerei abkürzt

Zustand nach PAM? wink.gif

whistling.gif wavey.gif

Ich habe am Wochenende auch lernen dürfen, dass wir eine Zahl als Abkürzung für Verdacht auf Exitus haben. Ich weiß zwar nicht wieso man das am Funk verschlüsseln muss und nicht einfach ins Display schreibt aber gut...


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Tortenjan
Beitrag 16.04.2013, 15:13
Beitrag #2977


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Wie Herrn Ramsauers Presseabteilung eben mitgeteilt hat, erkennen D und A jetzt gegenseitig ihre Feuerwehrführerscheine an.

Nutzt die Dinger eigentlich irgend jemand tatsächlich?


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errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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haidi
Beitrag 16.04.2013, 16:39
Beitrag #2978


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Zitat (Tortenjan @ 16.04.2013, 16:13) *
Wie Herrn Ramsauers Presseabteilung eben mitgeteilt hat, erkennen D und A jetzt gegenseitig ihre Feuerwehrführerscheine an.

Nutzt die Dinger eigentlich irgend jemand tatsächlich?


In Österreich gibt es die Gruppen A, B, C.... schon seit Jahrzehnten, also nichts mit 7,5 Tonnen nach einer Fahrschulausbildung auf dem PKW. DAher wird hier der Feuerwehrführerschein sicher mehr verwendet werden.

Hannes
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Damastor
Beitrag 16.04.2013, 16:42
Beitrag #2979


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Zitat (Tortenjan @ 16.04.2013, 16:13) *
Wie Herrn Ramsauers Presseabteilung eben mitgeteilt hat, erkennen D und A jetzt gegenseitig ihre Feuerwehrführerscheine an.

Nutzt die Dinger eigentlich irgend jemand tatsächlich?


Hier ich. Zwar nicht bei der Feuerwehr aber bei uns im Rettungsdienst wird er viel genutzt.

Und in Anbetracht der gemeinsamen Übung in Österreich ist der Schritt gar nicht so doof.


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Der_Veranstalter
Beitrag 17.04.2013, 07:33
Beitrag #2980


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Zitat (Tortenjan @ 16.04.2013, 16:13) *
Nutzt die Dinger eigentlich irgend jemand tatsächlich?


Ja. Tatsächlich...

Es gibt auch in großstadtnahen Landkreisen Bayerns mehr Feuerwehren als erwartet, die entsprechende Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen (Anhänger!) vorhalten.




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Firefighter im Ruhestand....

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THwellmood
Beitrag 26.04.2013, 12:33
Beitrag #2981


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Hallo,

anlässlich des Flugzeugabsturzes in Rotenburg (Link) stellt sich mir die Frage, ob Fahrzeuge der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung auch mit SoSi zum Einsatzort ausrücken können/dürfen. Laut § 35 I StVO fällt dieses Bundesamt nicht unter die BOS, oder interpretiere ich dies falsch?
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saniboy
Beitrag 26.04.2013, 14:44
Beitrag #2982


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Zitat (THwellmood @ 26.04.2013, 13:33) *
ob Fahrzeuge der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung auch mit SoSi zum Einsatzort ausrücken können/dürfen. Laut § 35 I StVO fällt dieses Bundesamt nicht unter die BOS, oder interpretiere ich dies falsch?


Sie können, denn sie sind mit SoSi ausgerüstet. Ich nehme mal an, per Ausnahmegenehmigung.
http://bos-fahrzeuge.info/einsatzfahrzeuge...chung_aD#/34217

Viele Grüße,
saniboy
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Mitleser
Beitrag 26.04.2013, 14:51
Beitrag #2983


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Ist doch wie bei den Stadtwerken und Verkehrsbetrieben und ...
Sie sind damit ausgerüstet und dürfen es unter den genannten Bedingungen benutzen. Dank der damit verbundenen Wegerecht muss jedermann Platz machen. Aber sie haben keine Sonderrechte und dürfen daher eigentlich nicht gegen die StVO verstoßen.
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Noch?ohne_Punkte
Beitrag 26.04.2013, 16:57
Beitrag #2984


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Zitat
§38 StVO(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Es ordnet an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.


Ich sehe jetzt kein Grund Wegerechte in Anspruch zu nehmen. Wenn der Flieger unten ist, kommt es auf ein paar Minuten nicht mehr an.

Zitat
§38 StVO(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.


Dafür mag es wohl gut sein.

Da stellt sich die Frage: Haben die nur blaues Licht? Oder haben die auch den dazu gehörenden Sound?

Gruß
Jens


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Kleine Anmerkung zum Namen: Ihr dürft das "Noch?" durch ein "wieder" ersetzen. ;-)
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THwellmood
Beitrag 26.04.2013, 18:10
Beitrag #2985


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Zitat (saniboy @ 26.04.2013, 15:44) *
Sie können, denn sie sind mit SoSi ausgerüstet. Ich nehme mal an, per Ausnahmegenehmigung.
http://bos-fahrzeuge.info/einsatzfahrzeuge...chung_aD#/34217


Oh, der Link ist sehr interessant, vielen Dank smile.gif

Ich bin im Allgemeinen schon der Meinung, dass eine SoSi-Anlage am Fahrzeug der BFU notwendig ist. Im oben genannten Fall ist das Flugzeug auf eine Wiese gefallen, aber es hätte ja ebenso gut auch auf eine Bahnstrecke stürzen können und dementsprechend läuft da schon die Zeit davon, um jene BAhnstrecke schnellstmöglich wieder befahrbar zu kriegen. smile.gif
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Mitleser
Beitrag 26.04.2013, 19:25
Beitrag #2986


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Die BFU sitzt nicht an jeder Ecke. Da sind die Anfahrtswege bisweilen weiter als bis nach Rotenburg/W. Da macht SoSig durchaus einen Unterschied.

Ja, der Flieger ist unten. Zeitkritisch ist auch weniger die Freigabe der Schadstelle, bei der Gesamtdauer kommt es nicht unbedingt auf ein bis zwei Stunden mehr oder weniger an. Von der Abwägung der Gründe des § 38 StVO ganz zu schweigen.
Relevanter ist die Sicherung der Schadstelle. Also die schnellstmögliche Einleitung der Untersuchung, bevor bestimmte Spuren/Teile/... durch Witterung, zeitkritische Aufräumarbeiten, fehlende Fachkenntnis der Kräfte vor Ort, ... zerstört werden. Die Anforderungen des § 38 StVO werden durch die Abwehr zukünftiger ähnlicher Flugunfälle spielend erfüllt.
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durban
Beitrag 26.04.2013, 19:26
Beitrag #2987


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Zitat (Noch?ohne_Punkte @ 26.04.2013, 16:57) *
Da stellt sich die Frage: Haben die nur blaues Licht? Oder haben die auch den dazu gehörenden Sound?


Grundsätzlich müssen gem. § 55 Abs. 3 StVZO Fahrzeuge, die Blaulicht haben, auch Horn haben. wavey.gif


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Mitleser
Beitrag 26.04.2013, 19:38
Beitrag #2988


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Stimmt, diesen Grundsatz beweist das BAG auch tagtäglich. whistling.gif
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durban
Beitrag 26.04.2013, 19:52
Beitrag #2989


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Tja, das Blaulicht für die BAG ist in mehrfacher Hinsicht speziell.


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DocZ
Beitrag 29.04.2013, 17:41
Beitrag #2990


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Mir ist ja schon einiges passiert im Einsatz was andere Verkehrsteilnehmer angeht (unvergessen: die Straßenbahn, die den RTW touchierte weil der Fahrer die Breite irgendwie anders eingeschätzt hatte), aber vor ein paar Tagen wurde es dreist: einsatzbedingt am linken Fahrbahnrand geparkt, rechts war so eine bepflanzte Insel zur Verkehrsberuhigung wie man sie in Wohngebieten oft findet, ein anderes Auto hat noch durchgepasst, allerdings nur unter "Zuhilfenahme" der Verkehrsinsel. Dass es funktioniert haben diverse Verkehrsteilnehmer bewiesen, die an uns vorbei fuhren, während wir den Patienten im Fahrzeug versorgten. Und dann kam er. Dunkler BMW, will am RTW vorbei, es macht "ratsch". Ich denke: oh, ist der vielleicht zu weit in die Insel gefahren und hat aufgesetzt? Die Kollegin fragt ob der uns gerade angefahren hat. Ich wolle gerade zu einer Antwort ansetzen, da ertönt ein noch lauteres schleifendes Geräusch und der RTW wackelt - spätestens jetzt hat er es geschafft. Noch bevor ich aussteigen kann setzt er 20 Meter zurück, ich sehe noch, dass seine Frau erregt auf ihn einredet, fährt rückwärts an der nächsten Seitenstraße vorbei, biegt ein und ist weg. Die Kollegin ist noch hinterher gelaufen um zu sehen ob er vielleicht nur irgendwo angehalten hat - von wegen. Verpisst hat der sich. Offensichtlich hat er nicht realisiert, dass wir im RTW waren und alles hervorragend sehen konnten, Kennzeichen inklusive. Die Polizei hat es gefreut.

Und das Dümmste (aus seiner Sicht): hätte er gehalten und uns kurz die Personalien gegeben wäre vermutlich nie was nachgekommen, da der angefahrene RTW seine besten Tage schon vor 10 Jahren hinter sich hatte und nur noch als letzte Reserve fährt. Schönheitsreparaturen, und dazu würde ich einen langen Kratzer im Plastik des Kotflügels zählen, werden da eher nicht mehr gemacht.
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Der_Veranstalter
Beitrag 30.04.2013, 08:15
Beitrag #2991


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Damastor
Beitrag 30.04.2013, 14:41
Beitrag #2992


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Gestern hats auf der Gegenspur im Berufsverkehr gekracht...zweispurig in jede RIchtung, baulich getrennt in der Mitte. Berufsverkehr. Rettungswagen mit vollem Geläut kommt nur langsam voran auf seinem Weg zum anliegenden Altenheim. Alle VT bis auf einen haben den Krankenwagen der sich knapp 100m hinter dem RTW ebenfalls mit SoSi durchgekämpft hat bemerkt. Nur der eine (ich glaube Dacia) nicht...rumpelt links vom Bordstein runter und dem Krankenwagen voll in die Seite rolleyes.gif


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DocZ
Beitrag 01.05.2013, 09:56
Beitrag #2993


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Autsch. Darum mag ich das an manchen Orten (unter anderem dort wo ich studiere und nebenbei arbeite) praktizierte Vorwegfahren des NEF nicht - für mich erhöht das den Stress nur, weil ich permanent darauf achten muss, ob nicht doch einer wieder in die vorher geräumte Spur zieht. Das ist ein bisschen wie beim Motorrad fahren wenn sich irgendwo ein Auto auf einer nicht bevorrechtigten Straße verdächtig in meine Richtung bewegt. Mal davon abgesehen, dass ich die Begründungen, wieso dem NEF auch Sonder- und Wegerechte zustehen, ziemlich konstruiert finde. Aber da gibt es in der Rechtswelt ja wieder mehrere gegensätzlichen Ansichten zu...
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Damastor
Beitrag 01.05.2013, 17:48
Beitrag #2994


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Vorwegfahren wird hier gar nicht betrieben, in der Regel folgt das NEF entweder mit Doktor oder einer vom Retter fährt. Zutreffend ist aber tatsächlich der Grund, dass im Zweifelsfall Sachen im NEF sind die es im RTW nicht gibt.

Hier sah es von außen aber so aus als ob der KTW zur Trageunterstützung mitalarmiert worden wäre.


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DocZ
Beitrag 04.05.2013, 08:16
Beitrag #2995


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Das Argument kommt immer wieder, aber ich halte es ehrlich gesagt für ein Scheinargument. Was gibt es denn im NEF, was man innerhalb von Sekunden im RTW brauchen könnte und was man bei entsprechenden Patienten nicht umladen kann? Ich bin vier Jahre lang Vollzeit in einem Bereich gefahren, wo das NEF grundsätzlich ganz normal zum Krankenhaus gefahren ist, in der gesamten Zeit gab es nicht eine Situation in der wir dringend das NEF gebraucht hätten.
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Damastor
Beitrag 04.05.2013, 08:20
Beitrag #2996


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Teilweise sind es bei uns wirklich Medikamente, die in den neuen NEFs fest verbaut sind. Heißt hat der NA nix in der Tasche gibt's nix mehr. Ob das wirklich so zutrifft keine Ahnung, ich hab noch nie beim Nachführen angehalten. Wobei ich hinterherfahren wesentlich unkritischer finde wie das vornewegfahren und Kreuzung sperren was mancherorts gemacht wird.


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durban
Beitrag 04.05.2013, 10:30
Beitrag #2997


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Das Materialargument hängt tatsächlich von den konkreten Gegebenheiten ab. Es gibt ja Rettungsdienstbereiche, in denen die RTW nur eine sehr begrenzte Apotheke mitführen und alle Medikamente sich auf dem RTW befinden.
Andererseits stimme ich @DocZ zu. Selbst in solche Konstellationen kommt es äußerst selten vor, dass man plötzlich irgendetwas vom NEF benötigt (das man nicht vorher hätte im RTW mitnehmen können).

Aber das Thema ist eine never ending story. In der Neuen Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV) kommen dazu regelmäßig kontroverse Aufsätze, in denen sich die Autoren gegenseitig ihre Meinungen um die Ohren hauen.

Rechtlich ist m.E. beides vertretbar, sodass es dort kein "richtig" oder "falsch" gibt. In "meinem" früheren Landkreis, in dem ich hauptamtlich gefahren bin, fuhr das NEF oftmals hinter dem RTW mit Sosi her.

Das Vorausfahren ist übrigens zweifelsfrei in Ordnung, wenn das NEF Lotse für einen ortskundigen RTW- Fahrer ist. Aber durch Navis sollte das ein Problem sein, das immer seltener vorkommt.


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Ichtyos
Beitrag 04.05.2013, 15:31
Beitrag #2998


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Zitat (durban @ 04.05.2013, 11:30) *
Es gibt ja Rettungsdienstbereiche, in denen die RTW nur eine sehr begrenzte Apotheke mitführen und alle Medikamente sich auf dem RTW befinden.(...)
Das Vorausfahren ist übrigens zweifelsfrei in Ordnung, wenn das NEF Lotse für einen ortskundigen RTW- Fahrer ist.

Ich ahne ja, was Du uns sagen willst... think.gif


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DocZ
Beitrag 06.05.2013, 08:58
Beitrag #2999


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Zitat (Damastor @ 04.05.2013, 09:20) *
Teilweise sind es bei uns wirklich Medikamente, die in den neuen NEFs fest verbaut sind. Heißt hat der NA nix in der Tasche gibt's nix mehr.
Aus Interesse: was sind das konkret für Medikamente? Und selbst die kann man doch, wenn man befürchtet sie zu brauchen, vorher umladen. Selbes Argument bei den "Spar-RTW", ich kenne das bei solchen Systemen so, dass dann der NEF-Koffer/Rucksack mit dem Ampullarium in den RTW gestellt wird. Ansonsten kann der Patient bestimmt zwei Minuten warten, so riesig ist der Zeitvorteil beim Patiententransport mit Sonderrechten ja auch nicht...

Ist aber auch nicht so wichtig, mir ist (wie schon im Eingangspost geschrieben) bekannt, dass die rechtlichen Meinungen da gegensätzlich verlaufen. Wenn das NEF hinterher fährt ist es mir auch egal, ist ja nicht mein Führerschein/Geldbeutel falls was passiert und der Richter sich auf die "falsche" Seite schlägt... whistling.gif
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Damastor
Beitrag 06.05.2013, 09:19
Beitrag #3000


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Bei uns haben Ärzte aus der "Westvorstadt" teilweise richtig harte BTM wie Morphium am Auto, die im Stadtgebiet Nürnberg weder am RTW noch am NEF vorgehalten werden. Was das im weiteren sein soll weiß ich selber nicht, habe nur diesen Grund gehört. Habe wie gesagt bisher einmal ein NEF nachgeführt und in allen anderen Fällen, in denen der Arzt im NEF begleitet hat war es nie nötig vor der Klinik anzuhalten. Gerade im Stadtgebiet sind die Wege ja auch nicht so lang, dass da großer Bedarf besteht.

In dem von mir beschriebenen Fall war es ja kein Nachführen sondern völlig legitime Anfahrt mehrerer Fahrzeuge zum selben Einsatzort. Ich erlebe aber uach bei der Feuerwehr selbiges.

Letzte Woche überholt uns der ELW der Feuerwehr. An der nächsten Ampel sag ich so zu meiner Mutter sie soll mal auf die Linksabbiegerspur fahren. Sie fährt rüber unter wildem Hupen des Fahrzeuges neben uns. Ich hab dann nur nach hinten gedeutet, das blöde Gesicht als knapp 30 Sekunden später ein weiteres Fahrzeug der Feuerwehr kam und sich herzlich bei uns bedankt hat wollte ich fast fotografieren laugh2.gif


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