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> Dauerthread für Feuerwehr, Rettungsdienstler und Polizisten, Diskussion zu dienstlichen Themen
Der_Veranstalter
Beitrag 17.08.2012, 12:32
Beitrag #2651


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Neulich, im San-Kurs zum Kollegen, direkt am Patienten:

"Bei den Verletzungen kann der doch gar nicht mehr leben..."


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blackdodge
Beitrag 17.08.2012, 13:11
Beitrag #2652


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so ne Äußerungen hate ich letztens live in Kassel, von Sanis whistling.gif

Kommse mal rein, setzen se sich

ah den Ober- Arm abgebunden, ok das machen se mal bitte auf

schei..... das läuft schnell das Torni....irgendwas, das Ding um den Unterarm und es lief weiter blink.gif Also OberarmHosengürtelschlaufe wieder zugezogen und dann kam Druckverband. hiernach dann den Gürtel vom Oberarm und es lief minimal weiter.

Während der Fahrt (2 Sanis davon einer Fahrer)

können sie den Arm hochhalten ?
Momentan ja, wie lange weiß ich nicht aber einfacher ne Schlaufe an die Dach- Haltestange und dann die Hand einhängen whistling.gif


und im Krankenhaus der Doc zur Schwester

Bitte den Druckverband aufschneiden, will die Verletzung sehen

Schei......... und ich sah nen Doc mit gefärbtem Hemd und Gesicht whistling.gif

und der Handchirurg bei der Übernahme

wass soll das Tornidings, dafür gibt es keinen Grund, aufmachen ! und im Nu war der Druckverband durch


Ach so, ich bin froh mal vor langer Zeit die Abbinde und Abdrückpunkte bei der Schulung zur Ersten Hilfe genannt bekommen zu haben. Gibt es ja jetzt nicht mehr unsure.gif think.gif

Habe festgestellt, Telefonieren und abdrücken oder abdrücken und abbinden gleichzeig geht nicht.

lt Doc habe ich schon an den Radieschen gerochen, Glück war dass ich einen 10jährigen Helfer bei hatte (habs ja schon mal woanders geschildert)

Seit gestern sind die Fäden in der Hand gezogen


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durban
Beitrag 17.08.2012, 13:25
Beitrag #2653


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In einer Sanitäterprüfung habe ich mal erlebt, dass ein Prüfling es mit "dem Patienten die Maßnahmen erklären" etwas zu weit trieb; simuliert war ein Herzinfarktpatient, der jedoch bei Bewusstsein war. Ihm wurde erläutert: "Mein Kollege stellt schonmal den Defibrillator bereit, falls sie gleich einen Herzstillstand erleiden sollten. Und hier ist schonmal die Absaugpumpe vorbereitet, mit der wir ihre Atemwege freimachen".

Fazit: Man muss dem Patienten auch nicht alles erzählen. laugh2.gif


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Proxima Estación: Esperanza.
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Der_Veranstalter
Beitrag 17.08.2012, 13:47
Beitrag #2654


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"Haben Sie eigentlich einen Organspenderausweis?"


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janr
Beitrag 17.08.2012, 23:54
Beitrag #2655


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"Wollen Sie einen, ich hab grad einen dabei"


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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nachteule
Beitrag 18.08.2012, 00:25
Beitrag #2656


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Hallo, Der_Veranstalter,

einem jungen Kollegen ist auch mal so ein Missgeschick passiert.

Anruf einer jungen Dame, die ihren Freund seit ein paar Tagen vermisste und dann von irgendwem erfahren hatte, dass er in unserem Revierbereich in irgendeinem der Krankenhäuser lag.

Was sie nicht wusste: Der junge Mann war vollgepumpt mit Drogen auf die Autobahn gelaufen und kurz nach dem Unfall verstorben.

Nun wollte sie gerne wissen, in welchem Krankenhaus er lag und landete bei dem jungen Kollegen, der davon ganz überrascht war und dem prompt heraus rutschte: "Aber der ist doch schon tot". dry.gif

Danach war erst einmal Stille auf beiden Seiten und dann ein kleinlauter Kollege: Ey, ..., kannst Du mal übernehmen?

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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Go Hard!
Beitrag 18.08.2012, 19:10
Beitrag #2657


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Neulich beim Verkehrsunfall, zwei PKWs mit zwei FahrerINNEN waren beteilgt.

Sagt der eine Kollege zu den beiden nur abgebrüht: "Wieder ein Unfall, der in Saudi-Arabien nicht passiert wäre".
Zum Glück schienen es die beiden Damen nicht zu begreifen...
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Bonsai-Brummi
Beitrag 17.09.2012, 12:27
Beitrag #2658


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Nee - oder...? blink.gif

Zitat (rhein-zeitung.de)
Weil die Einsatzfähigkeit aus der eigenen Bevölkerung auf freiwilliger Basis nicht mehr zu gewährleisten ist, sollen die Bürger des 140-Einwohnerdorfs Tiefenthal nun zum Dienst an der Spritze zwangsverpflichtet werden. Ihnen stehen Einberufungsbescheide ins Haus.


Das wird bestimmt hochinteressant, wenn im Dorf mal mehr als ein Mülleimer brennt und die Zwangsverpflichteten höchst motiviert loslegen... wacko.gif
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Mitleser
Beitrag 17.09.2012, 12:34
Beitrag #2659


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Die Drohung gab es vor einigen Jahren in Meck-Pom (irgendwo auf Rügen?) auch schon. Was ist eigentlich daraus geworden?

Edit: Es war auf Rügen und zwar in Binz. Vom 10.09.2009 bis 09.06.2010.
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nachteule
Beitrag 17.09.2012, 12:48
Beitrag #2660


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Hallo, Bonsai-Brummi,

es ist zwar schade, wenn man zu solchen Maßnahmen greifen muss, aber irgendwie auch ein Zeichen, wie sich die Bereitschaft zur gemeinnützigen Hilfe geändert hat.

Ich gehe einfach mal davon aus, dass die beiden aktiven Feuerwehrleute kein Problem damit haben, wenn sie nicht zu einem Einsatz im Nachbarort, sondern zu einem Einsatz im eigenen Ort gerufen werden.

Bei den anderen, die nicht freiwillig bereit sind, zu helfen, würde es mich dagegen nicht wundern, wenn diese innerhalb kürzester Zeit vor Ort wären, um zu gaffen und "gute" Ratschläge zu geben, wie sie es besser machen würden.

Es ist nun leider mal so, dass immer mehr Menschen erwarten, dass andere sich für sie einsetzen, auch kostenlos, dass sie selber aber nicht bereit sind, auch nur den geringsten Anteil an der gemeinnützigen Arbeit selber zu übernehmen.

Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Zwangsverpflichteten außer zu den Übungen irgendwann mal zu einem richtigen Einsatz herangezogen werden, ist in so einem kleinen Ort recht gering.

Somit sehe ich hier keine extrem hohe Belastung, die hier auf die zukünftigen Feuerwehrleute zukommt.

Viele Grüße,

Nachteule


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superdiesel
Beitrag 17.09.2012, 13:54
Beitrag #2661


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Wenn dort einige Tiefenthaler -wie im Artikel erwähnt- trotz längerer Anfahrtswege offenbar lieber in einer Nachbargemeinde Dienst tun als daheim, so könnte das wohl auch noch einen Grund haben.
Vielleicht stimmt beim Betriebsklima innerhalb der FF Tiefenthal auch irgendwas nicht.
Und ob die Ortsbürgermeisterin selber wohl Mitglied der FF ist?


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„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

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nachteule
Beitrag 17.09.2012, 14:05
Beitrag #2662


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Hallo, Superdiesel,

möglicherweise liegt es nur daran, dass es den beiden Feuerwehrleuten nicht gefällt, die einzigen Mitglieder der FFW Tiefenthal zu sein.

Vor etlichen Jahren gab es in BW noch die Feuerwehrabgabe.

Hier musste jeder einzahlen, der sich nicht in der FFW engagiert, obwohl es zumutbar gewesen wäre.

M. E. nicht die schlechteste Einrichtung.

Viele Grüße,

Nachteule


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CvR
Beitrag 17.09.2012, 20:12
Beitrag #2663


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Zitat (superdiesel @ 17.09.2012, 14:54) *
Wenn dort einige Tiefenthaler -wie im Artikel erwähnt- trotz längerer Anfahrtswege offenbar lieber in einer Nachbargemeinde Dienst tun als daheim, so könnte das wohl auch noch einen Grund haben.

Dem Artikel zufolge ist "in den anderen Orten mehr los". Dass es in einem 140-Seelen-Ort weniger Einsätze gibt als in größeren Orten sollte man jetzt - nur um glückliche Feuerwehrleute zu haben - vielleicht nicht unbedingt aktiv ändern. rolleyes.gif Wenn es nur alle 20 Jahre mal brennt, ist das zwar "ärgerlich", wenn man als Feuerwehrleut das erlernte und geübte Wissen nicht anwenden kann - aber trotzdem irgendwie ein wünschenswerter Zustand.


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"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
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Jack Daniels
Beitrag 17.09.2012, 20:55
Beitrag #2664


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Zitat (nachteule @ 17.09.2012, 15:05) *
Vor etlichen Jahren gab es in BW noch die Feuerwehrabgabe.

Hier musste jeder einzahlen, der sich nicht in der FFW engagiert, obwohl es zumutbar gewesen wäre.

M. E. nicht die schlechteste Einrichtung.


Und vor allem war es eine Zweckgebundene Abgabe die kaum Jemandem weh tat aber den Feuerwehren gut. Bis so ein Dödel in Straßburg klagte weil Frauen nicht zahlen mußten. Da das laut Gericht gegen den Gleichheitsgrundsatz verstossen hat mußte man was tun und hat die Abgabe abgeschafft. Mittlerweile wären sie wohl froh wenn man die Abgabe auch auf Frauen ausgeweitet hätte.
Wenn ich mich richtig erinnere waren es seinerzeit 50DM die Mann im Jahr abdrücken durfte.
Da wäre manche Feuerwehr heute sicher besser in Schuß als sie es ist weil die Gemeinde nichts investieren kann/will.
Wie in einer benachbarten Stadt als bei einem Brand die Drehleiter nach 30 Jahren Dienstzeit und der Tatsache das sie seit Jahren nur noch mühsam über die technische Kontrolle gerettet werden konnte überraschend den Geist aufgab und die Drehleiter aus der Nachbarstadt angefordert werden mußte die zwar Pleite ist aber offensichtlich besseres Gerät besitzt.
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nachteule
Beitrag 17.09.2012, 21:15
Beitrag #2665


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Hallo, Jack Daniels,

Zitat (Jack Daniels @ 17.09.2012, 21:55) *
Wenn ich mich richtig erinnere waren es seinerzeit 50DM die Mann im Jahr abdrücken durfte.

diesen Betrag habe ich auch noch im Hinterkopf.

Als Polizeibeamter ist man zwar von der Zahlung ausgenommen, aber persönlich wäre ich gerne bereit, diese umgerechnet 25 € pro Jahr zu zahlen, wenn davon tatsächlich die Feuerwehren profitieren.

Viele Grüße,

Nachteule


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Mahatma Gandhi
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blackdodge
Beitrag 17.09.2012, 21:23
Beitrag #2666


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kannst Du ja


hier unsere schnellste Dresdner "Freiwillige Feuerwehr" http://niedersedlitz-feuerwehr.de/index.ph...9&Itemid=37

Die Mitglieder, welche z.B. keine Arbeit oder keine Familie haben und viele andere halten sich freiwillig in der Wache auf

und der Förderverein http://niedersedlitz-feuerwehr.de/index.php/foerderverein freut sich immer über Spenden.

Sowas gibt es in vielen Gegenden in Deutschlands


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Noch?ohne_Punkte
Beitrag 17.09.2012, 21:48
Beitrag #2667


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Zitat (CvR @ 17.09.2012, 21:12) *
Zitat (superdiesel @ 17.09.2012, 14:54) *
Wenn dort einige Tiefenthaler -wie im Artikel erwähnt- trotz längerer Anfahrtswege offenbar lieber in einer Nachbargemeinde Dienst tun als daheim, so könnte das wohl auch noch einen Grund haben.

Dem Artikel zufolge ist "in den anderen Orten mehr los". Dass es in einem 140-Seelen-Ort weniger Einsätze gibt als in größeren Orten sollte man jetzt - nur um glückliche Feuerwehrleute zu haben - vielleicht nicht unbedingt aktiv ändern. rolleyes.gif Wenn es nur alle 20 Jahre mal brennt, ist das zwar "ärgerlich", wenn man als Feuerwehrleut das erlernte und geübte Wissen nicht anwenden kann - aber trotzdem irgendwie ein wünschenswerter Zustand.


Zur Motivationssteigerung kann man aber die 140-Selen-Feuerwehr auch zu Einsätzen in den anderen Ortsteilen mit Einsätzen oder eine Sonderaufgabe geben.


Was ich überhaupt nicht verstehe ist, dass hier eine Pflichtfeurwehr gegründet wird, obwohl die Nachbargemeinden die Hilfsfristen einhalten können.

Die nächste Frage die sich mir stellt: " Wie bokomme ich aus 140 Personen eine funktionierende Feuerwehr zustande, die die Schutzziele
Zitat (Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren für Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten vom 16.September 1998 )
So müssen zur Menschenrettung und zur Brandbekämpfung beim „Kritischen Wohnungsbrand“ mindestens 16 Einsatzfunktionen zur Verfügung stehen. Diese 16 Einsatzfunktionen können als eine Einheit oder durch Addition mehrerer Einheiten dargestellt werden. Die Kombination von Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr ist möglich. Sofern die Einheiten nicht gleichzeitig eintreffen, kann mit zumindest 10 Funktionen. Um die Menschenrettung noch rechtzeitig durchführen zu können, sind beim „Kritischen Wohnungsbrand“die ersten 10 Funktionen innerhalb von 8 Minuten nach Alarmierung erforderlich. Nach weiteren 5 Minuten (das sind also 13 Minuten nach Alarmierung), müssen vor einem möglichen „Flash-Over“ mindestens 16 Funktionen vor Ort sein.
einhalten kann."


Ich glaube nicht, dass der Bürgermeister 8 Menschen in dem Ort findet, die zwischen 18 und 60 Jahre alt sind, gesund genug für die Feuerwehr sind und sich überwiegend innerhalb von acht halben Minuten um das Feuerwehrhaus auf halten.


In unsere AAO werden wir zu Einsätzen im Grenzgebiet auch in der Nachbargemeinde mit als erstes alarmiert. Ich meine das es sogar Gemeindeteile im deutsch/holländischem oder deutsch/belgischem Grenzgebiet gibt in denen als erstes die Feuerwehr aus dem Nachbarland alarmiert wird, da diese schneller sind. (Wo habe ich das bloß gelesen?)

Manche Leute leben vermutlich noch nach dem Motto: "Mein Feuer! Dein Feuer". In Zeiten knapper Ressourcen, sollte man vielleicht mal etwas weiter denken.


Kopfschüttelnde Grüße

Jens


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Kleine Anmerkung zum Namen: Ihr dürft das "Noch?" durch ein "wieder" ersetzen. ;-)
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CvR
Beitrag 17.09.2012, 23:03
Beitrag #2668


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Zitat (Noch?ohne_Punkte @ 17.09.2012, 22:48) *
Zur Motivationssteigerung kann man aber die 140-Selen-Feuerwehr auch zu Einsätzen in den anderen Ortsteilen mit Einsätzen oder eine Sonderaufgabe geben.

Nur sehr begrenzt. Die meisten Sonderaufgaben gehen wohl mit zusätzlichem technischem Equipment einher, für das dann freilich auch zusätzliches Personal gebraucht wird.

Und wie du schon erkannt hast:
Zitat (Noch?ohne_Punkte @ 17.09.2012, 22:48) *
Die nächste Frage die sich mir stellt: " Wie bokomme ich aus 140 Personen eine funktionierende Feuerwehr zustande,

Wird eng. Schon 6 Personen für die Besetzung eines TSF/KLF (imho Mindestforderung...) sind ~4,2% der Bevölkerung... Wie sollen da noch zusätzliche Sonderaufgaben abgedeckt werden können? Wenn man von den 140 Einwohnern mal die unter 18jährigen, die Alten, Kranken und Gebrechlichen sowie die Berufstätigen abzieht, wieviele bleiben dann wohl überhaupt noch über - tagsüber? Kann das überhaupt reichen für "mehr" Aufgaben als "Lage erkunden" und rudimentären Brandschutz/Erstangriff?

Tja, und zu den Einsätzen in den anderen Ortsteilen: Das könnte auch schwer werden: Denn zuerst alarmiert werden ja sicher (und selbstverständlich) die Feuerwehren direkt vor Ort. Und ob dann für alles was dem Erstangriff folgt die Kleinfeuerwehr die richtige Technik und das richtige Personal hat?
Zitat (Noch?ohne_Punkte @ 17.09.2012, 22:48) *
Was ich überhaupt nicht verstehe ist, dass hier eine Pflichtfeurwehr gegründet wird, obwohl die Nachbargemeinden die Hilfsfristen einhalten können.

Naja, für die Nachbargemeinde ist das "außerhalb ihres Dienstbereichs" - also schickt sie hinterher womöglich ne Rechnung, wenn's brennt. rolleyes.gif Und wenn die Nachbargemeinde "regelmäßig" diese Aufgabe übernehmen soll, dann muss dort die Feuerwehr auch entsprechend dimensioniert werden (also womöglich technisch und personell aufgestockt werden...), um dem vergrößerten Regeleinsatzgebiet gerecht zu werden. Wer das dann wohl zahlt... rolleyes.gif


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Noch?ohne_Punkte
Beitrag 18.09.2012, 09:23
Beitrag #2669


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Zitat (CvR @ 18.09.2012, 00:03) *
Wird eng. Schon 6 Personen für die Besetzung eines TSF/KLF (imho Mindestforderung...) sind ~4,2% der Bevölkerung... Wie sollen da noch zusätzliche Sonderaufgaben abgedeckt werden können? Wenn man von den 140 Einwohnern mal die unter 18jährigen, die Alten, Kranken und Gebrechlichen sowie die Berufstätigen abzieht, wieviele bleiben dann wohl überhaupt noch über - tagsüber? Kann das überhaupt reichen für "mehr" Aufgaben als "Lage erkunden" und rudimentären Brandschutz/Erstangriff?


Sehe ich auch so.

Zitat (CvR @ 18.09.2012, 00:03) *
Naja, für die Nachbargemeinde ist das "außerhalb ihres Dienstbereichs" - also schickt sie hinterher womöglich ne Rechnung, wenn's brennt. rolleyes.gif Und wenn die Nachbargemeinde "regelmäßig" diese Aufgabe übernehmen soll, dann muss dort die Feuerwehr auch entsprechend dimensioniert werden (also womöglich technisch und personell aufgestockt werden...), um dem vergrößerten Regeleinsatzgebiet gerecht zu werden. Wer das dann wohl zahlt... rolleyes.gif


Rechnung gibt es nicht:
Zitat (§3 (2) Landesgesetz über den Brandschutz; die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz des Landes Rheinland Pfalz)
(2) Die Gemeinden haben sich auf Ersuchen des Einsatzleiters (§ 24) unentgeltlich gegenseitig Hilfe zu leisten, sofern die Sicherheit der ersuchten Gemeinde durch die Hilfeleistung nicht erheblich gefährdet wird. Die Aufsichtsbehörde kann bei besonderen Gefahrenlagen im Benehmen mit dem Bürgermeister die Hilfeleistung anordnen, selbst wenn die Sicherheit der ersuchten Gemeinde vorübergehend nicht gewährleistet ist.

Vielleicht kann man die zwei die dort im Ort schon für andere Feuerwehren tätig sind, davon überzeugen in die "zuständigen" Nachbarfeuerwehr einzutreten.
Außerdem wird ein Zuschuss für die Nachbargemeinde günstiger sein als eine Pflichtfeuerwehr. Besonderes wenn ich die Anfangsinvestition sehe.

Gruß
Jens






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Bonsai-Brummi
Beitrag 18.09.2012, 12:14
Beitrag #2670


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Zitat (Noch?ohne_Punkte @ 18.09.2012, 10:23) *
Vielleicht kann man die zwei die dort im Ort schon für andere Feuerwehren tätig sind, davon überzeugen in die "zuständigen" Nachbarfeuerwehr einzutreten.


Das könnt' schwierig werden: Der nächste FFw-Stützpunkt liegt im knapp 2km entfernten Niederhausen an der Appel - dass dazwischen Verbandsgemeinde- und Kreisgrenze verlaufen, ist wohl nicht das große Problem - wohl aber die zwischen Rheinhessen und der Pfalz... shutup.gif
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Noch?ohne_Punkte
Beitrag 18.09.2012, 15:05
Beitrag #2671


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 18.09.2012, 13:14) *
n, ist wohl nicht das große Problem - wohl aber die zwischen Rheinhessen und der Pfalz... shutup.gif


Oh,

ich vergaß!

Es gibt auch wichtigere Dinge als seinen Nachbarn in der Not zu helfen. ranting.gif whistling.gif

Gruß
Jens


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Jack Daniels
Beitrag 18.09.2012, 21:18
Beitrag #2672


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Zitat (Noch?ohne_Punkte @ 18.09.2012, 16:05) *
Oh,

ich vergaß!

Es gibt auch wichtigere Dinge als seinen Nachbarn in der Not zu helfen. ranting.gif whistling.gif


Liegt aber eher an den Verwaltungen als an den Feuerwehren vor Ort.
Ein Kollege ist auch Feuerwehrler und bei Unfällen sind sie oft die Ersten vor Ort obwohl die Kreisgrenze praktisch gleich hinter ihrem Ortsschild liegt und die Unfälle somit fast immer im Nachbarkreis.
Die eigendlich zuständige Feuerwehr ist darüber gar nicht verärgert das sie nicht nur rund 10km fahren müssen sondern auch noch durch die komplette (Klein)Stadt.
Das Finanzielle regeln die Gemeinden dann mit gegenseitigen Zickereien. whistling.gif Sprich jedesmal dumme Kommentare aber doch im Grund reibungslos. Ist halt kein kleiner bürokratischer Aufwand. Abe rich vermute dabei kommt es eher auf die jeweiligen regionalen Provinzfürstchen an wie reibungslos das Ganze abläuft.
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Jannik112
Beitrag 19.09.2012, 18:33
Beitrag #2673


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Kurze Frage:

Unser Gerätehaus liegt in ner 30er-Zone im Wohngebiet, man braucht so ca. 700 m und muss an einigen Einmündungen/rechts vor links/Spielstraßen vorbei.

Wenn ich diese 700 m, wo in der Regel nachts sowieso keiner fährt, komplett ohne Blaulicht und Horn fahre (Ich habe auf der gesamten Strecke durch die Verkehrsregelungen Vorfahrt) und dann was passiert, kann mir doch eigentlich keiner was, oder? Nach meiner Überlegung wäre man damit rechtlich auf der sicheren Seite, weckt keinen Anwohner auf und Zeit sparen tut man auf der Strecke mit Wegerechten auch keine.

Ist dem so?


--------------------
Fährste quer, siehste mehr!

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Bonsai-Brummi
Beitrag 19.09.2012, 19:15
Beitrag #2674


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Zitat (Jannik112 @ 19.09.2012, 19:33) *
... so ca. 700 m und muss an einigen Einmündungen/rechts vor links/Spielstraßen vorbei. ... (Ich habe auf der gesamten Strecke durch die Verkehrsregelungen Vorfahrt)


ja, wie denn nun - rvl oder überall Vorfahrt...? unsure.gif
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Der_Veranstalter
Beitrag 19.09.2012, 19:20
Beitrag #2675


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Zitat (Jannik112 @ 19.09.2012, 19:33) *
Unser Gerätehaus liegt in ner 30er-Zone im Wohngebiet, man braucht so ca. 700 m und muss an einigen Einmündungen/rechts vor links/Spielstraßen vorbei.


Sogar wenn du auf der gesamten Straße Vorfahrt hättest - einer, der in deine Straße einbiegt, weiß nicht, dass du u.a. erheblich zu schnell fährst. Deswegen würde ich das nie ohne Blau machen.

Ich verstehe aber den Sinn der Frage nicht. Es gibt keinen Grund, bei einem Einsatz ohne Blau zu fahren. (Ausgenommen spezielle taktische Lagen wie Suizid, von denen wir hier aber ja nicht sprechen.)

Außerdem ist die Lage des GH falsch geplant worden. 700 m tief in der 30er Zone ist Unsinn.



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Janus
Beitrag 19.09.2012, 20:04
Beitrag #2676


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Zitat (Der_Veranstalter @ 19.09.2012, 20:20) *
Außerdem ist die Lage des GH falsch geplant worden. 700 m tief in der 30er Zone ist Unsinn.
Ich tippe darauf, dass das Gerätehaus älter ist das die Anordnung der 30er-Zone. Die beiden mir nächsten FF-Gerätehäuser liegen ebenfalls mitten drin in alten Dorfkernen und damit halt seit einigen Jahren in Tempo-30-Zonen.


~ Janus


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Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht.
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Der_Veranstalter
Beitrag 19.09.2012, 20:11
Beitrag #2677


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Zitat (Janus @ 19.09.2012, 21:04) *
Ich tippe darauf, dass das Gerätehaus älter ist das die Anordnung der 30er-Zone. Die beiden mir nächsten FF-Gerätehäuser liegen ebenfalls mitten drin in alten Dorfkernen und damit halt seit einigen Jahren in Tempo-30-Zonen.


Das kann sein. Sprich, das Gerätehaus war lange Zeit in / nahe einer Hauptstraße, irgendwann wurde aber alles in eine 30-Zone umgewandelt...

Edit: Ne, dann ist die 30er Zone falsch.


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die-scharfs
Beitrag 19.09.2012, 20:24
Beitrag #2678


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Gibt es viele Gerätehäuser, die nicht in einer 30-Zone liegen? Mir fallen da zur Zeit nur wenige von freiwilligen Wehren ein. think.gif (auch Schwerpunkt oft in 30er-Zonen)
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blackdodge
Beitrag 19.09.2012, 20:28
Beitrag #2679


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dummerweise sind die Gerätehäuser meist älter als die Wünsche der "Ruheliebenden" Anwohner.


ich könnt ko...... wenn ich Beschwerden wegen Ruhestörung durch SOSI-Fahrten lese think.gif


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durban
Beitrag 19.09.2012, 21:50
Beitrag #2680


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Bei meiner Rettungswache war es mal keine Beschwerde, sondern eine freundliche Anfrage auf der Wache:
Die Wache in einer Straße, die an einer "T- Kreuzung" in eine Querstraße einmündete. Wenn man das Horn vor der Einmündung einschaltete, hupte man damit den Bewohnern der Häuser gegenüber der Einmündung direkt ins Schlaf- und Wohnzimmer.
Da es an dieser Wache pro Tag im Schnitt ca. 20 - 30 Alarmausfahrten gibt, kann ich gut verstehen, dass man das als erhebliche Beeinträchtigung des Wohngefühls aufnimmt.
Im Team wurde das dann erörtert und man hat sich darauf geeinigt, an dieser Kreuzung besonders sensibel zu fahren. Das hieß natürlich nicht, dass man das Horn dort "untersagt" hat. Wir haben dann einfach versucht, wenn es ging, an dieser Kreuzung auf das Horn zu verzichten, insbesondere in verkehrsarmen Zeiten hat man sich eher an die Einmündung herangetastet und nur, wenn es nicht anders ging, das Horn eingeschaltet.

Wenn sich Anwohner beschweren, weil einmal in der Woche die FF durch die Straße fährt, ist es natürlich etwas anderes. Aber meiner Meinung nach darf man vor solchen Bedürfnissen auch nicht sofort die Ohren verschließen. Ich wäre als Anwohner vermutlich genauso genervt, wenn mehrmals am Tag es direkt in mein Fenster schallen würde. Die Anwohner haben hier ihr Anliegen freundlich und vernünftig vorgetragen, und auch, wenn sich die Lärmimmission nicht ganz vermeiden lässt, hatte man eine gute Lösung gefunden.



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Der_Veranstalter
Beitrag 20.09.2012, 10:10
Beitrag #2681


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Zitat (die-scharfs @ 19.09.2012, 21:24) *
Gibt es viele Gerätehäuser, die nicht in einer 30-Zone liegen? Mir fallen da zur Zeit nur wenige von freiwilligen Wehren ein. think.gif (auch Schwerpunkt oft in 30er-Zonen)


Bisschen in der 30er ist ja okay. Aber nicht 700 m tief drin.


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Der_Veranstalter
Beitrag 20.09.2012, 12:39
Beitrag #2682


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Hallo,

die Hamburger Sondersignal-Sache ist jetzt durch. Zur Erinnerung: Mitm LF mit 63 km/h bei rot über die kreuzung. Im Querverkehr ein Bus, darin sterben zwei Personen, 23 werden verletzt. Einsatzziel war ein verqualmter Aufzugsschacht.

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nachteule
Beitrag 20.09.2012, 13:01
Beitrag #2683


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Hallo, Der_Veranstalter,

Zitat (Der_Veranstalter @ 20.09.2012, 11:10) *
Bisschen in der 30er ist ja okay. Aber nicht 700 m tief drin.

es dürfte schwer werden, einfach so neue Gerätehäuser außerhalb einer 30er - Zone zu finden/zu bauen, denn dafür ist oft kein Geld vorhanden.

Was soll man also machen, wenn ein Gerätehaus schon seit ewigen Zeiten z. B. im Ortskern steht und die Anwohner es nun durchgesetzt haben, dass im weiten Umkreis eine 30er Zone eingerichtet wird?

Viele Grüße,

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Der_Veranstalter
Beitrag 20.09.2012, 13:22
Beitrag #2684


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Wenn eine Gemeinde so wächst, dann wird vielleicht auch mal das bestehende Grundstück zu klein und man muss sich was verkehrsgünstigeres suchen...

Wenn der kürzeste Weg 700 m beträgt, dann ergibt das ja einen Durchmesser des Orts von 1,4 km. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass eine Gemeinde seit vierzig Jahren diese Größe hat oder nur unwesentlich gewachsen ist und es nie zu einem Gerätehausneubau oder einer massiven -erweiterung kommen musste.


Aber nochmals zu deinem Argument: Gibts das bei dir irgendwo, dass ein Feuerwehrhaus im Ortskern gebaut wird, und dann alle Straßen dorthin auf 700 m Zone 30 sind? Ich kann mir das nicht vorstellen...


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durban
Beitrag 20.09.2012, 13:45
Beitrag #2685


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Mensch, hättest Du das mal vor einem Monat gefragt; da wäre mir eine Feuerwache, die diese Anforderungen erfüllt, eingefallen. Diese Feuerwache lag an einer Stichstraße zur Ortsdurchgangsstraße, die selbst 30- Zone war.

Aber die Situation hat sich nun geändert, jedoch nicht durch Verlegung des Feuerwehrhauses: Der StVB fiel auf, dass die 30- Zone dort rechtswidrig ist (weil Ortsdurchfahrtsstraße) und hat diese nun aufgehoben. tongue.gif

In Berlin gibt es allerdings mehrere Feuerwachen, die in 30- Zonen und ruhigen Wohnstraßen liegen.


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janr
Beitrag 20.09.2012, 13:55
Beitrag #2686


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Tortenjan
Beitrag 20.09.2012, 15:03
Beitrag #2687


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Zitat (Der_Veranstalter @ 20.09.2012, 14:22) *
Aber nochmals zu deinem Argument: Gibts das bei dir irgendwo, dass ein Feuerwehrhaus im Ortskern gebaut wird, und dann alle Straßen dorthin auf 700 m Zone 30 sind? Ich kann mir das nicht vorstellen...

Jedes vernünftig geplante Feuerwehrhaus wir möglichst mittig im Ort liegen um für die Einsatzkräfte keine langen Anfahrtswege entstehen zu lassen.

Und hier ein Beispiel, die Einfahrt Lübecker Hauptfeuerwehrwache liegt ein paar 100 m in einer T30 Zone wo die Ausfahrt liegt war ja nicht gefragt wink.gif


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superdiesel
Beitrag 20.09.2012, 15:05
Beitrag #2688


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30-er-Zone?

Eine der größeren, vielbeschäftigten Berliner Wachen in der westlichen Innenstadt liegt mitten in einer Verkehrsberuhigten Zone:
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haidi
Beitrag 20.09.2012, 15:36
Beitrag #2689


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Zitat (Der_Veranstalter @ 20.09.2012, 13:39) *
die Hamburger Sondersignal-Sache ist jetzt durch. Zur Erinnerung: Mitm LF mit 63 km/h bei rot über die kreuzung. Im Querverkehr ein Bus, darin sterben zwei Personen, 23 werden verletzt. Einsatzziel war ein verqualmter Aufzugsschacht.

Der Berufsfeuerwehrmann, 28 Jahre alt, wurde zu 6 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.


Wie ist das mit dem Rotlicht überfahen? Bei uns muss das Einsatzfahrzeug anhalten und darf die Kreuzung erst überqueren wenn der Fahrer erkennen kann, dass er niemanden gefährdet. Meist wird aber je nach Kreuzung mit 20 - 40 durchgefahren.

Hannes
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Jannik112
Beitrag 20.09.2012, 16:29
Beitrag #2690


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Machen wir das ganze mit einem Google-Maps-Link und der Erklärung, dass auf dem Weg zur Hauptstraße hin ein paar Straßen sind,wo wir aber überall Vorfahrt haben.

https://maps.google.de/maps?saddr=Sundernst...;sz=16&z=16

Und es sind auch nur-laut Google- 500 m.

Dies soll auch nicht wieder in einer Horn aus/an Diskussion enden, sondern ist lediglich eine Überlegung.

Das bei größeren Meldungen komplett mit Horn und höherer Geschwindigkeit durchgezogen wird, ist nunmal so.

Aber bei kleineren Einsätzen wie Türöffnungen, PKW-Bränden und dergleichen würde es nicht drauf ankommen ob man mit 30 oder 50 da lang fährt (schneller ist mit Großfahrzeugen eh nicht), und die Anwohner würden etwas mehr ruhe haben. Gibt auch keine Beschwerde, mehr eine Überlegung von mir um denen freiwillig entgegen zu kommen.


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Der_Veranstalter
Beitrag 20.09.2012, 18:56
Beitrag #2691


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Zitat (haidi @ 20.09.2012, 16:36) *
Wie ist das mit dem Rotlicht überfahen? Bei uns muss das Einsatzfahrzeug anhalten und darf die Kreuzung erst überqueren wenn der Fahrer erkennen kann, dass er niemanden gefährdet. Meist wird aber je nach Kreuzung mit 20 - 40 durchgefahren.


Auch in Hamburg muss man sich an sowas halten. Eigentlich anhalten, schauen ob jeder angehalten hat, und dann weiterfahren... (Ehrlich, ich mach das...)



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blackdodge
Beitrag 28.09.2012, 09:28
Beitrag #2692


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Aus der heutigen sächs. Zeitung zu Sonder- und Wegerechten

http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=3168342

Freitag, 28. September 2012
(Sächsische Zeitung)

Blaulicht ist kein Freifahrtschein
Von Stefan Weißenborn
Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste haben Anspruch auf freie Bahn – aber nicht bei jeder Fahrt. Sogar für Müllfahrzeuge gelten Sonderrechte.

Volltext entfernt, bitte den Link benutzen.

Der Beitrag wurde von Tortenjan bearbeitet: 28.09.2012, 10:58
Bearbeitungsgrund: Copyright


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Der_Veranstalter
Beitrag 28.09.2012, 10:47
Beitrag #2693


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Okay, gut, mal davon abgesehen, dass ich als Ex-Journalist das vom Copyright her bedenklich finde, dass du das hier einstellst (sorry...), steht da drin ja nichts neues...

Sehe ich auch so, deswegen ist er jetzt auch weg.

Der Beitrag wurde von Tortenjan bearbeitet: 28.09.2012, 10:59


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janr
Beitrag 28.09.2012, 12:40
Beitrag #2694


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Zitat (Der_Veranstalter @ 28.09.2012, 11:47) *
... dass ich als Ex-Journalist das vom Copyright her bedenklich finde, ...
und grad als Ex-Journalist solltest du wissen, daß nach §51 UrhG die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats Zulässig ist, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. tongue.gif

Allerdings ist das vollständige veröffentlichen eines Zeitungsartikels ein Grenzfall, und ich weis jetzt nicht wieviel von dem Artikel hier drinne war. whistling.gif

Sicher ist sicher und der Link reicht ja auch wavey.gif


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nachteule
Beitrag 28.09.2012, 13:51
Beitrag #2695


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Hallo, @alle,

aus dem von Blackdodge eingefügten Link:

Zitat
Doch den Alkoholtest dürfen sie aufgrund ihrer Immunität verweigern und weiterfahren.

Punkt 1 (Alkotest) ist richtig; Punkt 2 dagegen nicht:

Stellt ein Polizeibeamter bei einem Diplomaten fest, dass er eindeutig alkoholisiert ist, darf er ihm die Weiterfahrt zur Gefahrenabwehr untersagen und m. W. sogar unmittelbaren Zwang anwenden, wenn die Gefahr nicht anders abgewendet werden kann.

Viele Grüße,

Nachteule


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buckdanny
Beitrag 29.09.2012, 11:46
Beitrag #2696


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Zitat (Der_Veranstalter @ 20.09.2012, 14:22) *
Aber nochmals zu deinem Argument: Gibts das bei dir irgendwo, dass ein Feuerwehrhaus im Ortskern gebaut wird, und dann alle Straßen dorthin auf 700 m Zone 30 sind? Ich kann mir das nicht vorstellen...



Stetten ein TO der Gemeinde 71394 Kernen ist inzwischen komplett 30er Zone einschliesslich der durchführenden L 1199
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T_HH
Beitrag 07.10.2012, 22:19
Beitrag #2697


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Hallo,

wir haben im Regierungsbezirk Detmold folgende Situation erfahren: LINK

Im Text steht unter anderem folgender Sachverhalt:

Zitat
Aus drei verschiedenen Richtungen eilen die Jugendfeuerwehrleute zur Einsatzstelle mit den Feuerwehrfahrzeugen herbei. Mit Blaulicht und Martinshorn wurde der Baubetriebshof angefahren, trotz der Sonderrechte fuhren die Jugendbetreuer nach Straßenverkehrsordnung normal zur Einsatzstelle, sodass keine Gefährdung der Jugendlichen bestand.


Zu einer simplen Übung mit Jugendfeuerwehr-Angehörigen wurde also Blaulicht und Martinshorn genutzt. Wie ist das nun zu bewerten, wenn auf Grund des zu diesem Zeitpunkt sehr schlechten Wetters PKW-Führer zwecks "Platz-machens" in eine Wiese gedrängt wurden?

Das kann ja wohl nicht wahrsein, dass wegen so einem Killefitt Blaulicht und Martinshorn eingesetzt wurde ranting.gif
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Der_Veranstalter
Beitrag 08.10.2012, 07:23
Beitrag #2698


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Ganz einfach:

Zitat
Auszug aus der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Straßenverkehrsordnung (VwV IM - StVO -) vom 11.06.1981 (GABl. S. 729)

„1. Sonderrechte bei Übungsfahrten der Feuerwehr
Übungsfahrten der Feuerwehr zählen zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben im Sinne des § 35 Abs. 1 StVO. Es ist daher möglich, sich über die Bestimmungen der StVO hinwegzusetzen, wenn es der Zweck der Übung dringend erfordert. Die Sonderberechtigten des § 35 StVO können sich unter den dort genannten Voraussetzungen auch über die Bestimmungen des § 38 StVO hinwegsetzen. Das bedeutet, dass die Feuerwehr auch bei Übungsfahrten sich durch Blaulicht und Einsatzhorn freie Bahn verschaffen kann. Voraussetzung ist jedoch stets, dass der Tatbestand des § 35 Abs. 1 StVO erfüllt ist. In allen Fällen ist § 35 Abs. 8 StVO zu beachten.


Davon abgesehen:

Ich verstehe
Zitat
Mit Blaulicht und Martinshorn wurde der Baubetriebshof angefahren, trotz der Sonderrechte fuhren die Jugendbetreuer nach Straßenverkehrsordnung normal zur Einsatzstelle, sodass keine Gefährdung der Jugendlichen bestand.

so, dass die ohne SoSi bis dort hin gefahren sind und dann erst auf den letzten Metern zum Baubetriebshof das SoSi eingeschaltet haben. Auch das ist 100 % legal.

Zitat (T_HH @ 07.10.2012, 23:19) *
Das kann ja wohl nicht wahrsein, dass wegen so einem Killefitt Blaulicht und Martinshorn eingesetzt wurde

Auch wenn du die Ausbildung von Nachwuchskräften für nicht relevant erachtest, sehen das die Politiker glücklicherweise anders.


Grüße


P.S.: Hat einer den Sinnfehler im Zitat der VwV gemerkt? "Kann sich über den §38 hinwegsetzen" müsste eigentlich heißen "kann die Regelungen des §38 nutzen", oder?




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Mitleser
Beitrag 08.10.2012, 07:31
Beitrag #2699


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Zitat (Der_Veranstalter @ 08.10.2012, 08:23) *
P.S.: Hat einer den Sinnfehler im Zitat der VwV gemerkt? "Kann sich über den §38 hinwegsetzen" müsste eigentlich heißen "kann die Regelungen des §38 nutzen", oder?

Nein, den Fehler bemerke ich nicht. Wenn es zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben (hier Übung) erforderlich ist, kann man auch ohne das Gebot der höchsten Eile zur Rettung von ... mit Licht und Musik fahren. Man darf sich also über das eigentlich normierte Verbot hinwegsetzen.
Nach Deiner Lesart dürfte man auch im Übungsfall nur den § 38 StVO "nutzen", dass heißt im Übungsfalle dürfte man beim Eilegebot Licht und Musik einschalten - eine solche Regelung wäre aber widersinnig, da man a) bei einer Übung dann kein Tatütata einsetzen dürfte und b) der Eilfall nicht erst durch § 35 StVO anwendbar wird.
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Der_Veranstalter
Beitrag 07.11.2012, 09:09
Beitrag #2700


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Was neues...

Also: Gestern fahre ich gegen 19.30 Uhr an Feuerwehrfahrzeugen des Nachbarorts vorbei. Die standen auf der Straße und bearbeiteten eine Ölspur. Und da merkte ich, dass die Blitzer aufm Dach und die Frontblitzer definitiv mehr weiß als blau blitzen...

Ein neueres Fahrzeug weiter hinten hatte dann richtiges Blau.

Ist das einem anderen BOS-Kollegen auch schon aufgefallen? Wie kommt das denn??? Die Fahrzeuge mit dem "weißen" Frontblitzer und RKL dürften schon 10 Jahre alt sein.



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