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> Dauerthread für Feuerwehr, Rettungsdienstler und Polizisten, Diskussion zu dienstlichen Themen
blackdodge
Beitrag 15.06.2011, 19:33
Beitrag #2051


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Tja die alten Blaulichtanlagen mit Drehspiegel oder die Hella RTK4/6 mit Blitz sieht man sehr gut.

Am Dienstmopped R1200RT-P habe ich LED-Blitzer (Klasse)

am Sprinter haben wir auf dem Dach eine Blau-Blitz-Anlage von Hänsch. Bei starkes Sonneneinstrahlung sieht man da garnix.


Ausrede der Beschaffer war damals, das die Hubi-Piloten durch den Sonenfilter die LED-Blitzer nicht warnehmen würden.
Leider gibt es keinerlei Extra-Heckwarnleuchten an dem Flitzer.


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Dennis112
Beitrag 19.06.2011, 18:37
Beitrag #2052


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Die Polizei in NRW hat auf Ihren LED Balken deswegen Infrarot-"Drehspiegel" damit Hubschrauberpiloten diese erkennen können!

http://www.youtube.com/watch?v=8CpOesBW_LY...player_embedded
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udobur
Beitrag 20.06.2011, 08:57
Beitrag #2053


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Gibt's dazu genauere (auch technische) Infos?
Wir haben hier bei uns teils mit nachtflugtauglichen Rettungshubschraubern zu tun (Christoph München, auch die REGA kommt öfter rüber).
Die mögen keine Blaulichter, kein Fahrlicht, ...


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Beste Grüße
Udo
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Der Anfang einer jeden Katastrophe beginnt mit den Worten:
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Dennis112
Beitrag 20.06.2011, 09:07
Beitrag #2054


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Zitat (udobur @ 20.06.2011, 09:57) *
Gibt's dazu genauere (auch technische) Infos?
Wir haben hier bei uns teils mit nachtflugtauglichen Rettungshubschraubern zu tun (Christoph München, auch die REGA kommt öfter rüber).
Die mögen keine Blaulichter, kein Fahrlicht, ...



Tut mir leid, damit kann ich leider nicht dienen. Habe dne Link dazu selbst zufällig in einem aderen Forum entdeckt
www.polizeiautos.de

Der Link zum Thema: http://www.polizeiautos.de/forum/thread.ph...686cc549c2d2016
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blackdodge
Beitrag 20.06.2011, 10:10
Beitrag #2055


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sieht aus wie ne Brücke von PINTSCH_BAMAG


haben wir mit normalen Blitzern auf den neueren Wagen also ohne LED und Infrarot. Die normalen Blitzer sind sowas von Dunkel unsure.gif


daür aber LED-Scheinwerfer und zusätzlicher roter Anhalte-Aufmerksamkeitsblitz nach vorn ( läuft mit dem Stop-Polizei in Spiegelschrift und möglichem YELP-Signal (grässlich))



ich schau dann mal was drauf steht


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blackdodge
Beitrag 20.06.2011, 18:49
Beitrag #2056


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so, steht drauf

TOPas 100 Sachsen analog


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Dennis112
Beitrag 20.06.2011, 21:09
Beitrag #2057


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Die Anlage auf dem T5 der Polizei NRW ist auch definitv ne Pintsch-Bamag Anlage
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blackdodge
Beitrag 20.06.2011, 21:23
Beitrag #2058


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sicher die Landesspezifikation


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udobur
Beitrag 23.06.2011, 21:17
Beitrag #2059


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Moin,

in anderen Fachforen wird zur Zeit dieser Artikel auf ovb-online.de sehr heftig diskutiert.
Zitat
Letztendlich beschloss der Gemeinderat, dass bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung bis 30 Kilometer pro Stunde das Ordnungswidrigkeitsverfahren eingestellt wird - solange kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wurde, die Überschreitung nicht länger als zehn Minuten nach der Alarmierung passiert und der Feuerwehrkommandant in jedem Einzelfall schriftlich nachweist, dass der Geblitzte tatsächlich zum Einsatz gefahren ist.


think.gif

Mal abgesehen von der Sinnhaltigkeit dieses (nein, sag ich jetzt nicht) Beschlusses, welchen Rechtsbestand hätte dieser?
Könnte sich der hü Feuerwehrmann tatsächlich darauf berufen?


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Udo
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Dennis112
Beitrag 23.06.2011, 21:28
Beitrag #2060


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Zitat (udobur @ 23.06.2011, 22:17) *
Moin,

in anderen Fachforen wird zur Zeit dieser Artikel auf ovb-online.de sehr heftig diskutiert.
Zitat
Letztendlich beschloss der Gemeinderat, dass bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung bis 30 Kilometer pro Stunde das Ordnungswidrigkeitsverfahren eingestellt wird - solange kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wurde, die Überschreitung nicht länger als zehn Minuten nach der Alarmierung passiert und der Feuerwehrkommandant in jedem Einzelfall schriftlich nachweist, dass der Geblitzte tatsächlich zum Einsatz gefahren ist.


think.gif

Mal abgesehen von der Sinnhaltigkeit dieses (nein, sag ich jetzt nicht) Beschlusses, welchen Rechtsbestand hätte dieser?
Könnte sich der hü Feuerwehrmann tatsächlich darauf berufen?



Japp §35 der StVO
Zitat
§35 Sonderrechte

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.




Angehörige der freiwliigen Feuerwehr haben auch in Ihrem Privat PKW Sonderecht wenn es hoheitliche Aufgaben gibt. Bitte Sonderrechte nicht mit Wegerechten verwechseln!
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Cookiedeluxe
Beitrag 23.06.2011, 21:38
Beitrag #2061


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Ich habe sogar zu Fuß oder auf dem Tretroller Sonderrechte, wenn ich hoheitliche Aufgaben wahrnehme. wink.gif


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durban
Beitrag 24.06.2011, 00:37
Beitrag #2062


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Der Feuerwehrmann könnte sich aber nicht unmittelbar auf die Verwaltungsvorschrift oder den Beschluss berufen. Daraus hat er keinen Anspruch auf Einstellung des Owi- Verfahrens, unabhängig von der Frage, ob Sonderrechte gem. § 35 StVO vorliegen.

Ob ein solcher Beschluss rechtmäßig ist, daran habe ich meine Zweifel, aus mehreren Gründen.


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Dennis112
Beitrag 24.06.2011, 04:10
Beitrag #2063


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Zitat (Cookiedeluxe @ 23.06.2011, 22:38) *
Ich habe sogar zu Fuß oder auf dem Tretroller Sonderrechte, wenn ich hoheitliche Aufgaben wahrnehme. wink.gif


Zu Fuß oder auf dem tretroller ist man aber meistens nicht zu schnell unterwegs. Aber grdunsätzlich hast du ja recht ;-)


@durban. Der Feuerwehrmann kann sich aber Problemlos auf §35 STVO beziehen.
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Andreas
Beitrag 24.06.2011, 07:47
Beitrag #2064


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Zitat (durban @ 24.06.2011, 01:37) *
Ob ein solcher Beschluss rechtmäßig ist, daran habe ich meine Zweifel, aus mehreren Gründen.


Ich auch. wink.gif

Ein Gemeinderat in Bayern darf nur über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises beschließen, dies ist hier eindeutig nicht der Fall.


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udobur
Beitrag 24.06.2011, 11:19
Beitrag #2065


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Zitat (Dennis112 @ 23.06.2011, 22:28) *
Japp §35 der StVO ... Angehörige der freiwliigen Feuerwehr haben auch in Ihrem Privat PKW Sonderecht wenn es hoheitliche Aufgaben gibt. Bitte Sonderrechte nicht mit Wegerechten verwechseln!

Keine Sorge ..., die Rechtsgrundlagen sind mir bekannt.

Es geht mir auch nicht um die Frage ob Sonderrechte oder doch nicht, sondern um die Rechtmäßigkeit und die Rechtswirksamkeit des Gemeinderatsbeschlusses ...


Zitat (durban @ 24.06.2011, 01:37) *
Der Feuerwehrmann könnte sich aber nicht unmittelbar auf die Verwaltungsvorschrift oder den Beschluss berufen. Daraus hat er keinen Anspruch auf Einstellung des Owi- Verfahrens, unabhängig von der Frage, ob Sonderrechte gem. § 35 StVO vorliegen.
Ob ein solcher Beschluss rechtmäßig ist, daran habe ich meine Zweifel, aus mehreren Gründen.


Zitat (Andreas @ 24.06.2011, 08:47) *
Ein Gemeinderat in Bayern darf nur über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises beschließen, dies ist hier eindeutig nicht der Fall.


Ich zweifel' auch an der Rechtsmäßigkeit dieses Beschlusses.
Zwar betreibt diese Gemeinde die Überwachung des fließenden Verkehrs in Eigenregie, aber IMHO ist eine Pauschalisierung unzulässig, es müsste IMHO jedesmal eine Einzelfallbetrachtung, insbesondere im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit durchgeführt werden.

Könnte der zuständige Sachbearbeiter arbeitsrechtlich belangt werden, wenn er sich nicht an den Gemeinderatsbeschluss hält?


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Andreas
Beitrag 24.06.2011, 11:31
Beitrag #2066


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Zitat (udobur @ 24.06.2011, 12:19) *
Zwar betreibt diese Gemeinde die Überwachung des fließenden Verkehrs in Eigenregie,


Dies ist aber eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises und da hat ein Gemeinderat nicht reinzupfuschen.

Zitat
Könnte der zuständige Sachbearbeiter arbeitsrechtlich belangt werden, wenn er sich nicht an den Gemeinderatsbeschluss hält?


Eigentlich dürfte der 1. Bgm. einen solchen Beschluss gar nicht vollziehen.


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Dennis112
Beitrag 27.06.2011, 14:06
Beitrag #2067


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Mal was intressnates von den Kollegen in den Niederlande.

"Spoedtransport"

Die Polizei räumt einem RTW die Straße frei,. damit dieser mit hoher Geschwindigkeit unterwegs sein kann. So verstehe ich das jedenfall. kennt einer das System? Der Perosnalaufwand scheint ziemlich hoch zu sein.

http://www.youtube.com/watch?v=rvvv9rxp7sM

oder

http://www.youtube.com/watch?v=vt9Qdva5L3w...feature=related

oder auch hier

http://www.youtube.com/watch?v=kQnGMqymTgE&NR=1
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Offroad-Events
Beitrag 27.06.2011, 16:24
Beitrag #2068


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Das sieht für mich sehr nach Organtransport aus think.gif


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durban
Beitrag 27.06.2011, 16:37
Beitrag #2069


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Zitat (udobur @ 24.06.2011, 11:19) *
Ich zweifel' auch an der Rechtsmäßigkeit dieses Beschlusses.
Zwar betreibt diese Gemeinde die Überwachung des fließenden Verkehrs in Eigenregie, aber IMHO ist eine Pauschalisierung unzulässig, es müsste IMHO jedesmal eine Einzelfallbetrachtung, insbesondere im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit durchgeführt werden.


Neben der Regelungsbefugnis, die ich als sehr zweifelhaft sehe, halte ich einen Erlass, Beschluss oder was auch immer für unzulässig, in dem festgelegt wird, dass bei einem Verhalten, dass möglicherweise den Tatbestand einer bundesrechtlichen Owi- Norm erfüllt, grundsätzlich kein Owi- Verfahren einzuleiten sei.
Na ja, wenn man das grundsätzlich für möglich hält, so ist m.E. der Gemeinderat für solche Sachen nicht entscheidungsbefugt.
Zuständig wäre eher die Verfolgungsbehörde.


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blackdodge
Beitrag 27.06.2011, 16:40
Beitrag #2070


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Ich würde mal sagen

Nix Organtransport sondern


Spezialkrankenhaus und Anlieferung von Schwerstkranken nicht Helitransportfähigen Patienten.

Wenn dann noch das Krankenhaus regelmäßig in ner STAU-Zone ist, kann man schon mal viel Leute aufbieten.



So ne Lotsungen haben wir auch ab und zu mal in unsere Uni-Klinik aber dann reicht ein FSTW.

Ach so, man verfährt sich nicht gern mit Patient und verlässt sich lieber auf die ortskundige Polizei.




Ich erinnere auch an das Jahr 2002 und die Hochwasserkatastrophe im Raum Dresden.

Nachdem dann alle Rettungskräfte in Dresden waren, gab es 2 zentrale Samelpunkte für Feuerwehr, THW und MEDIZIN.

Die gesamte Verkehrspolizei aus dem Raum Dresden besetzte in 2 Schichten Lotsenfahrzeuge für Einsatzkräfte, hauptsächlich aber Rettungsdienst.


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Bonsai-Brummi
Beitrag 05.07.2011, 15:10
Beitrag #2071


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Was sind denn das für Verhörmethoden...? scarey.gif

Zitat
... erfreute sich bester Gesundheit. Aber nicht mehr lange. Er musste auf eindringliche Befragung zugeben, ...
Polizei Mainz


shutup.gif
c.s.
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superdiesel
Beitrag 05.07.2011, 15:24
Beitrag #2072


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 05.07.2011, 16:10) *

Zitat
12-Jähriger.....Für die Kosten der Einsatzkräfte wird wohl die Familie aufkommen müssen; ein teurer Spaß.
Ja? Ist das so? think.gif


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„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten.
Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker.
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nachteule
Beitrag 05.07.2011, 15:39
Beitrag #2073


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Hallo, Superdiesel,

rein persönliche Meinung:

Es wäre richtig, den Jungen zumindest einen Teil des Einsatzes zahlen zu lassen, damit er so einen Unsinn nicht wieder macht.

M. E. ist ein zwölfjähriger durchaus in der Lage, einzuschätzen, was er durch so einen Anruf bewirkt.

Der VGH Kassel sieht das allerdings anders: Hier das Urteil zu einem ähnlichen Fall

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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superdiesel
Beitrag 05.07.2011, 15:48
Beitrag #2074


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Danke für den Urteilslink, Nachteule.
Ich wollte das auch nicht moralisch werten, sondern war aus rechtlicher Sicht irritiert.
Ich ging auch davon aus, dass da bei unter 14-jährigen eher nichts zu holen gewesen wäre, insbesondere die Formulierung "wird wohl die Familie aufkommen müssen" fand ich seltsam.
Das würde m.E. ja bedeuten, dass man der Mutter mangelnde Aufsichtspflicht vorwerfen können müsste - und das halte ich in diesem Fall für ausgeschlossen.


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Tortenjan
Beitrag 07.07.2011, 14:57
Beitrag #2075


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Als wenn der Unfall gestern in Hamburg (FW gegen Linienbus 2 Tote) nicht schon schlimm genug wäre, aber bei der journalistischen Glanzleistung möchte man doch am liebsten die ganze Redaktion [PIIIEEEEEPPPPPP] ranting.gif


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errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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ulm
Beitrag 07.07.2011, 15:41
Beitrag #2076


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Zitat (Tortenjan @ 07.07.2011, 15:57) *

Ja, ich hatte das heute morgen auch gesehen und mich "leicht" aufgeregt...
...auf der anderen Seite kann man´s ja vielleicht doch als Argumentation gegen den "Feuerwehrführerschein" nutzen.

Eigentlich wollte ich ja zu dem VU hier nichts schreiben.
Der Unfall an sich ist wirklich schlecht und sollte ohne Fakten nicht kommentiert werden.
Aber ich bin auch gespannt, was bei der Unfallermittlung herauskommt, vor allem, wenn man, um seine eigenen Glaskugelvermutungen zu stützen, diesen Link betrachtet.
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Q-Treiberin
Beitrag 07.07.2011, 15:52
Beitrag #2077


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Was will man von Journalisten auch anderes erwarten...? Sieht man doch auch daran, dass nur der Einsatzleiter Sonderrechte anordnen darf... whistling.gif
Zitat
Ob mit Blaulicht gefahren werden darf, entscheiden die Einsatzleiter der Feuerwehr oder Polizei. Sie erteilen das sogenannte Sonderrecht.
Quelle: @Tortenjans Link

@ulm ich fahr regelmäßig auf der Stein-Hardenberg-Straße (gleiche Stelle und Richtung wie gestern die FW) und musste auch schon mehr als einmal meine Bremsen ausprobieren, weil irgendein Busfahrer meinte dass rote Ampeln nur für andere gelten... ranting.gif


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
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Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Bonsai-Brummi
Beitrag 09.07.2011, 18:52
Beitrag #2078


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Stolze Erfolgsbilanz von der A61! clapping.gif

Zitat (Polizei Mainz)
531 Anzeigen wegen mangelndem Abstandsverhalten wurden erstattet

122 Anzeigen wegen überhöhter Geschwindigkeit, überwiegend durch Pkw mit Anhänger

55 Anzeigen wegen des Missachtens des Überholverbotes


... in gerade mal fünf Stunden... blink.gif

Zitat
Die Kontrollen fanden am Samstag, dem 09.07.2011, in der Zeit von 08:00 Uhr - 13:00 Uhr, statt.



mellow.gif
c.s.
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Jannik112
Beitrag 13.07.2011, 18:41
Beitrag #2079


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http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Region/...-Sanitaeter-aus

Unglaublich, es gibt doch echt immernoch ne Steigerung.


--------------------
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Dennis112
Beitrag 14.07.2011, 04:17
Beitrag #2080


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Zitat (Jannik112 @ 13.07.2011, 19:41) *
http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Region/...-Sanitaeter-aus

Unglaublich, es gibt doch echt immernoch ne Steigerung.

blink.gif

Da fällt mir auch nichts mehr zu ein,.....



Wie beurteilen die Experten eigentlich diesen Vorfall:

http://www.nw-news.de/lokale_news/paderbor...re_zerlegt.html
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Offroad-Events
Beitrag 14.07.2011, 05:55
Beitrag #2081


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Zitat (Jannik112 @ 13.07.2011, 19:41) *
Unglaublich, es gibt doch echt immernoch ne Steigerung.


Alles schon erlebt. Normalerweise ziehen die aber meist hinter mir durch die Rettungsgasse mit bis an die Unfallstelle und wollen dann vorbei, egal ob früher mit dem THW Fzg, oder heute mit dem Schleppwagen. Ich übergeb dieses Volk dann immer der Polizei an der Unfallstelle, die stellen die Typen meist erstmal auf dem Standstreifen ab und kassieren Schlüssel und Papiere bis die Unfallstelle geräumt ist und sie Zeit haben sich um die *PIEP* zu kümmern.

Zitat (Dennis112 @ 14.07.2011, 05:17) *
Wie beurteilen die Experten eigentlich diesen Vorfall


Es gibt auch andere Rettungsmethoden um Personen mit Rückenverletzungen aus einem intakten Fahrzeug zu holen. Da gibt es spezielle Rettungssysteme bei denen der Patient komplett in einer Art Korsett fixiert wird und dann geborgen werden kann. Mit sowas wurde ich nach einem Rennunfall auch schon mal aus dem Auto geholt, damals war bei mir der Verdacht auf Lendenwirbelbruch.
Wahrscheinlich war dieses System nicht vor Ort und die Feuerwehr wusste sich nicht anders zu helfen. Passiert halt leider gerade "auf dem Dorf" mangels Ausrüstung und Kenntnis.
Interessanter wäre zu erfahren ob der Geschädigte Zeuge seinen Schaden ersetzt bekommt. Eigentlich sollte das zerstörte Fahrzeug ja einem benutztem Verbandkasten gleichgestellt sein und müsste von der Versicherung ersetzt werden think.gif


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steveluke
Beitrag 14.07.2011, 06:07
Beitrag #2082


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Zitat (Offroad-Events @ 14.07.2011, 06:55) *
Zitat (Dennis112 @ 14.07.2011, 05:17) *
Wie beurteilen die Experten eigentlich diesen Vorfall

Interessanter wäre zu erfahren ob der Geschädigte Zeuge seinen Schaden ersetzt bekommt. Eigentlich sollte das zerstörte Fahrzeug ja einem benutztem Verbandkasten gleichgestellt sein und müsste von der Versicherung ersetzt werden think.gif

Die Geschichte ist ja der Brüller überhaupt... laugh2.gif

Ich denke aber mal, dass das Fahrzeug von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ersetzt wird, da es sich um Kosten/Schäden handelt, die bei erforderlichen Rettungs-/Bergungsmaßnahmen entstanden sind.


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Beitrag 15.07.2011, 00:42
Beitrag #2083


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Ich glaube wenn ich einen solchen Befehl bekäme, würde ich mindestens dreimal nachfragen ob ich das auch richtig verstanden habe bevor ich ihn ausführe... laugh2.gif Den Schaden wird der gute Mann aber sicherlich ersetzt bekommen, glaube nicht dass es da Probleme geben wird.

Was das ausbremsen angeht, so ist das nichts sooo besonderes. Habe ich selbst auch schon mehrfach in der einen oder anderen Form erlebt. Am besten gar nicht weiter drüber nachdenken...


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superdiesel
Beitrag 17.07.2011, 10:20
Beitrag #2084


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Über die Berliner Feuerwehr wurde hier ja schon hin und wieder geschrieben.
Ein Song von Beschäftigten: Ich bin ein Video.
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Dennis112
Beitrag 18.07.2011, 12:01
Beitrag #2085


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Zitat (Offroad-Events @ 14.07.2011, 06:55) *
Es gibt auch andere Rettungsmethoden um Personen mit Rückenverletzungen aus einem intakten Fahrzeug zu holen. Da gibt es spezielle Rettungssysteme bei denen der Patient komplett in einer Art Korsett fixiert wird und dann gerettet werden kann.



Ja das System kenne ich, Ich komme nur gerade nicht auf den Namen. Habe ich der Zeit bei der FF und im Zivi damit ein paar mal geübt. Mich interessiert lediglich ob jemand mit den Schaden ersetzt. Als Angehöriger der F hätte auch dreimal nachgefragt ob das jetzt der Ernst vom Einstazleiter sei.... wavey.gif
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durban
Beitrag 18.07.2011, 12:08
Beitrag #2086


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Gemeint ist wohl das Ked- System.

Der Schaden müsste m.E. ersetzt werden, in einer privatrechtlichen Konstellation auf jeden Fall, da kann es nichts anderes sein, wenn die Feuerwehr das Fahrzeug beschädigt.


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Jannik112
Beitrag 18.07.2011, 16:04
Beitrag #2087


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Ist das KED-System nicht nur fü+r Nackenverletzungen, oder verwechsel ich das jetzt mit dem Stifneck? Als Untersützung würde mir noch ein Spineboard einfallen, aber das ist ja auch mehr nen nettes Helferlein..


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durban
Beitrag 18.07.2011, 16:10
Beitrag #2088


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Mit einem Stifneck, der zur Ausstattung jedes Rettungsfahrzeugs gehören sollte, wird der Nacken immobilisiert.

Das Ked- System stabilisiert den gesamten Rückenbereich.
Es kann typischerweise bei im Fahrzeug sitzenden Personen angelegt werden. Jedoch ist auch bei Anwendung von Ked-System bzw. Spineboard ab und zu der Eingriff am Fahrzeug notwendig.


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Offroad-Events
Beitrag 18.07.2011, 21:22
Beitrag #2089


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Richtig ! KED war der Name, hatte die ganze überlegt wie das Ding bezeichnet wird. Ich "durfte" damals sogar einen Prototypen einer neuen Version "testen".
Stifneck ist ja eh Standardausrüstung im RTW, ich hab sogar eins im Privatwagen und im Rennauto für alle Fälle.


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Der_Veranstalter
Beitrag 19.07.2011, 11:18
Beitrag #2090


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Spineboard ist doch "surfbrett-groß", oder? Also so 1,70 bis 1,80 m mindestens.

KED ist nur für Rücken und Kopf. Schonend aufs Spine umbetten ohne Dachentfernung sehe ich nicht wirklich. Beim KED geht das.

Und ein Stifneck hilft fürn Rücken ja mal gar nichts. Bei uns ist die auch ziemlich out, wg. Nachteile. (Alles andere als vollständige Immobilisierung etc.) Mitgefahren wird sie noch, aber ...


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Zp9
Beitrag 19.07.2011, 14:11
Beitrag #2091


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dem muss ich widersprechen,.. ked ist zwar gut aber auch nicht für alles geeigent, da hier die in meinen augen die lws nicht gut "abgesichert" ist.
dass ein stiffneck out ist, kann ich so auch nicht unterschreiben, erlaube mir mal bitte die frage was "bei uns" ist. stiffneck ist und bleibt m.e. einfach eine standartmaßnahme.
hat man platzmangel bezweifel ich auch, dass man das ked sicher und fest anlegen kann.

mit nem spineboard könnte man arbeiten, wenn man genug platz hat, (heckscheibe rausnehmen?!) patient dazu immobilisieren(stiffneck, ked) sitz komplett nach unten drehen (bei einem intakten fahrzeug kann man die sitze ja fast senkrecht stellen) spineboard über die heckscheibe "reinschieben" patient achsengerecht auf das spineboard ziehen, dann mit spineboard rausziehen und mit schaufeltrage auf vac. madratze umlagern.

sicherlich kann man sowas auch nur sicher einschätzen, wenn man "live" dabei ist und die gegebenheiten kennt, von außen betrachtet tut man sich immer leicht dann "man hätte machen tun können sollen" schreiben =o)

meine theorie mit dem "heckscheibe raus" ist jetzt eher auf eine limosine bezogen. geht aber auch nicht aus dem bericht hervor, um welches fahrzeug es sich dann gehandelt hat, oder ich habe es einfach überlesen.

edit: fehler ausgebessert und 2 worte ergänzt.


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Jannik112
Beitrag 19.07.2011, 16:26
Beitrag #2092


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Ich kenne den Einsatz des Spineboardes vorallem so, dass das Dach abgenommen wird, und dann quasi nach oben heraus gerettet wird.


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durban
Beitrag 19.07.2011, 17:50
Beitrag #2093


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Ich kann Zp9 nur zustimmen; der Stifneck ist m.E. sogar im Sanitätsdienstbereich absolute Standartmaßnahme und oft sogar das erste, was überhaupt am Patienten gemacht wird.
Die Stifnecks, die in Verwendung sind, sind bei richtiger Anwendung auch in der Regel einfach zu handhaben und bringen eine gute Immobilisation.
Das KED ist in letzter Zeit weniger zu sehen, da es inzwischen andere Möglichkeiten und Lösungen gibt.
Oft wird ja das KED- System oder das Spineboard auch nicht vom Rettungsdienst, sondern von der Feuerwehr mitgeführt.

Das Kedsystem hat eben den Nachteil, dass es nur Rücken aufwärts stabilisiert, dafür ist es auch in komplizoerten Lagen gut anwendbar.


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Beitrag 19.07.2011, 22:40
Beitrag #2094


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Die Spineboards bei uns auf den Autos sind übrigens teilbar. Kann mich aber spontan nicht daran erinnern, schonmal mit einem halben Spineboard gearbeitet zu haben.


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ulm
Beitrag 20.07.2011, 06:12
Beitrag #2095


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...und hier einmal wieder gleich ein paar Gründe, warum man als Feuerwehr nicht für andere Vereine die Straßensperrung übernehmen sollte:

42-Jährige fährt bei Festumzug Feuerwehrmann an
Zitat
Höhenkirchen - Aus Ärger über die Straßensperrung beim Festumzug der Krieger- und Soldatenkameradschaft Höhenkirchen am Samstag hat eine 42-Jährige einen Feuerwehrmann mit dem Auto angefahren und verletzt.
Dirk Schneider hat genug von den Beleidigungen und Beschimpfungen, die er und seine Kameraden sich immer wieder von uneinsichtigen Bürgen anhören dürften. „Manche glauben wohl, wir sperren Straßen zum Spaß ab, ich bin granatensauer“, sagt der Kommandant. Der Zwischenfall beim Festumzug am Wochenende hat das Fass zum Überlaufen gebracht. „Jetzt wird das Auto schon als Waffe gegen uns verwendet, das geht eindeutig zu weit“, findet Schneider.
Damit der Festumzug sicher durch die Straßen ziehen kann, hatte die Feuerwehr auf Anweisung des Kommandanten am Nachmittag die Bahnhofstraße abgeriegelt. Zum Ärgernis vieler Autofahrer. „Ich werde für das Ende ihrer Karriere sorgen“, oder „Mein Mann ist Richter, mit der Sperre werden Sie nicht durchkommen“ sind zwei noch harmlose Beispiele, an die sich Schneider erinnern kann. Gegen 14.15 Uhr fährt eine 42-jährige Höhenkirchnerin auf einen 26-jährigen Feuerwehrmann zu. Als er sie anhält und zu verstehen gibt, dass sie hier nicht weiterfahren könne, sei die Autofahrerin „richtig ausgeflippt“, berichtet der junge Kamerad, der wegen des laufenden Strafverfahrens nicht namentlich genannt werden möchte. „Sie hat gewettert, dass ihre Einkäufe im Auto schlecht werden, wenn sie hier nicht durchkommt“, erzählt er. Als er sich kurz umgedreht habe, sei die 42-Jährige einfach weitergefahren. Dabei streifte sie mit dem Kotflügel das Bein des 26-Jährigen, der daraufhin zu Boden fällt. Beim Vorbeifahren habe sie ihm noch zugerufen: „Du kannst mir mal einen Schuh aufblasen.“
Der Arzt attestierte dem Höhenkirchner einen wahrscheinlichen Kapselriss im Knie. Bis auf Weiteres ist er nun dienstunfähig. Er hat die 42-Jährige bei der Polizei angezeigt, unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung. „Beleidigungen gehören ja leider schon zum Alltag in unserer Arbeit“, bedauert der 26-Jährige, der schon seit elf Jahren bei der Feuerwehr aktiv ist. „Aber das ist an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten.“ Zur Feuerwehr sei er gegangen, um anderen Menschen zu helfen, nicht um sich beschimpfen oder umfahren zu lassen. „Es ist schlimm. dass man als Ehrenamtlicher, der diesen Job in seiner Freizeit macht, manchmal mit so wenig Respekt behandelt wird“, beklagt Kommandant Schneider.
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Beitrag 20.07.2011, 08:37
Beitrag #2096


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Zitat (durban @ 19.07.2011, 18:50) *
Ich kann Zp9 nur zustimmen; der Stifneck ist m.E. sogar im Sanitätsdienstbereich absolute Standartmaßnahme und oft sogar das erste, was überhaupt am Patienten gemacht wird.


Das ist genau das Problem. Sie gehören zum Standard-Algorithmus, und da sind sie vor allem durch Lobbyarbeit.

Aber frag doch mal bitte NAs, was sie davon halten, dann trag mal selbst einen "an der Unfallstelle angepassten" Stifneck für zwei Stunden (nicht jeder hat das Glück, dass er da bewusstlos ist) und dann schau dir mal genau an, was/wo/wie das Stifneck schützt. Der Hersteller sagt ja selbst, dass das Ding nur Wirbel 1-5 schützt. Und das Bejahen von "haben Sie Nackenschmerzen?" als Indikation für einen Stifneck ist ja völliger Unsinn. Ein Stifneck schützt vor weiteren Verletzungen der Halswirbel, das sind die Knochen. Wenn die Knochen durch den Unfall geschädigt sind, merkt das auch ohne die Frage zu stellen.

Ich habe geschrieben, dass das Ding bei uns Out ist. Das sollte heißen, dass es zwar verwendet wird, weils im Algorithmus drinsteht. Aber nicht, weil es überaus klasse ist. Wüsste jetzt keinen, der vom Stifneck "überzeugt" ist.

gb


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mir
Beitrag 20.07.2011, 11:52
Beitrag #2097


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Zitat (ulm @ 20.07.2011, 07:12) *
...und hier einmal wieder gleich ein paar Gründe, warum man als Feuerwehr nicht für andere Vereine die Straßensperrung übernehmen sollte:

Passiert sowas bei polizeilichen Absperrungen nie?


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thetdk
Beitrag 20.07.2011, 12:58
Beitrag #2098


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Bei der Polizei passiert sowas gleichermaßen, die kann es nur im Zweifel sofort selber sanktionieren.
Habe ich durchaus schon mitbekommen.

Und Nicht-Polizisten passiert das sicherlich häufiger, da habe ich genug Erfahrung als Verkehrshelfer.
Das fängt bei "Sie dürfen da nicht parken das ist eine Feuerwehrzufahrt - Wieso, heute ist doch Sonntag" an, und hört bei Beleidigungen leider manchmal nicht auf.

esgrüßt

thetdk

Edith meint, ich sollte lieber recht schreiben


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mir
Beitrag 20.07.2011, 14:14
Beitrag #2099


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Aber was hat denn der Verkehrshelfer mit Parken in einer Feuerwehreinfahrt zu tun?

Wobei ich auch sagen muß, daß mancher auf freundliche und gut gemeinte Hinweise aggressiv reagiert - vor meiner Tür tun sich viele Leute schwer damit, die Logik von Parkschildern zu begreifen. Nun gut, sollen sie sich halt einen Parkschein lösen, um auf dem Anwohnerparkplatz zu parken, während die freundliche Verkehrsaufsicht gerade auf der anderen Seiten mit den Notizen beginnt, ich halt' inzwischen da auch meinen Mund.

Zitat (thetdk @ 20.07.2011, 13:58) *
Bei der Polizei passiert sowas gleichermaßen, die kann es nur im Zweifel sofort selber sanktionieren.
Habe ich durchaus schon mitbekommen.


Na, ich schätze, daß der besagte Fall ziemlich deutlich sanktioniert werden wird, und daß oberndrein mal jemand die Fahrtauglichkeit der guten Frau prüfen lassen wird. Nicht anders, als wenn das einem Polizisten passiert wäre.


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thetdk
Beitrag 20.07.2011, 15:22
Beitrag #2100


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Schon richtig, nur hat der Polizist im Zweifel mehr Handhabe vor Ort.
Beim Fall den ich mitbekommen habe war der Autofahrer uneinsichtig, beleidigend und an der Schwelle zur Handgreiflichkeit, da waren binnen Minuten 6 Beamte um das Fahrzeug verteilt...

Verkehrshelfer sind nicht nur "Schülerlotsen", da kann es auch schonmal darum gehen bei Großveranstaltungen proaktiv ein Zuparken von Feuerwehrzufahrten zu verhindern, oder in Zusammenarbeit mit der Polizei auf Durchfahrverbote hinzuweisen.
Verkehrskadetten

es grüßt

thetdk


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