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#1551
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1900 Beigetreten: 31.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26930 ![]() |
Im RF meine ich mich an einen zu erinnern, der einen alten Feuerwehrwagen hat und erfolgreich gegen eine Verwarnung wegen Überholens im LKW-Überholverbot vorgegangen ist. Es gäbe wohl Urteile, die sagen, daß ein FW-Auto kein LKW sei. Das tut imho nichts zur Sache, da es um das Gewicht geht, aber die scheinen da regelmäßig mit durchzukommen ![]() Verwirrung... 1. Überholverbote (durch Schilder) führen nicht zu Verwarnungen, sondern zu BGBen. 2. Das "Lkw-Überholverbot" gilt nicht nur für Lkw sondern für Fahrzeuge und Kombinationen über 3,5t zgG ausgenommen PKW und KOM. Da so ein Feuerwehrauto (außer den kleinen Flitzern) aber idR kein Pkw und kein KOM ist, gilt es unabhängig von der eingetragenen Fahrzeugart Um hierauf nochmal kurz einzugehen: 1. Mein Fehler. 2. Eben, das ist auch meine Ansicht. Ich finde leider den Thread nicht mehr, aber dort war ein Urteil verlinkt und ein Forum, in dem mehrere Leute aussagten, damit "durchgekommen" zu sein. |
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#1552
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1200 Beigetreten: 13.02.2008 Mitglieds-Nr.: 40142 ![]() |
... und sich damit bei der Anwendung dem Vorwurf der Freiheitsberaubung aussetzen. Hm, das ist so nicht ganz richtig. Grundlos macht man das ja nicht. Im einfachsten Fall geht dem ganzen eine Drohung oder eine Tätlichkeit etc. voraus. Dann ist das automatisch nach §34 StGB ein rechtfertigender Notstand.Sprich, die Maßnahmen MUSS zur Abwehr geeignet sein und das relativ mildeste(!) Mittel darstellen. Eine Notwehrhandlung ist nicht geboten, wenn die Maßnahme grob unverhältnismäßig ist, der Agressor schuldlos ist (Unzurechnungsfähigkeit durch Alkohol oder Drogen ?!), eine enge familiäre Bindung (z.B. zum Patient) besteht oder eine Provokation (z.B. durch vermeinlich diffamierende Sprüche des Rettungsdienstlers) vorausgegangen ist. Bedeutet faktisch (musste sich vor Gericht ein Kollege sagen lassen, der in (vermeintlicher Notwehr) einen Patienten unfreiwillig ausgeknockt hatte): Rückzug, Flucht. Zum Thema Freiheitsberaubung: Eine Pflegeeinrichtung (meine Frau war dort beschäftigt) hatte, um demente Patienten vor dem Weglaufen und damit vor einer erheblichen Eigengefährdung zu schützen, die Türgriffe an den Außentüren verkehrt herum montiert. Der MDK erstattete Anzeige, die Leitung der Einrichtung erhielt einen Strafbefehl - wegen Freiheitsberaubung. -------------------- Beste Grüße
Udo --------------------------------------------- Der Anfang einer jeden Katastrophe beginnt mit den Worten: "Ich dachte ...", "Ich wollte ...", "Ich glaube ...", "Ich kann ...", "... mal eben ..." |
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#1553
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9137 Beigetreten: 15.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7279 ![]() |
Ich möchte deine Hoffnungen nicht trüben, aber (ohne eine Kommentierung zur Hand zu haben!) könnte ich mir gut vorstellen, dass der § bei der Behandlung eines "normalen Betrunkenen" nicht zutreffend scheint, wenn man sich die Definition von Unglücksfall zur Gemüte führt: Ja, da könntest Du recht haben, das hab ich aus dieser juristischen Spitzfindigkeitswarte noch gar nicht gesehen... ![]() Mir stellt sich bei solchen Beschreibungen folgende Frage, zur der ich leider keine Antwort weiß (eine in meinen Augen unverzeihliche Lücke in der Ausbildung ![]() Also ich kann Dir da jetzt außer §677 BGB keine Paragrafen nennen und weiß auch gar nicht, ob es noch anderswo gesetzlich geregelt ist. Also abgesehen vom PsychKG, wo ich ja das Recht habe, gegen den Willen eines prinzipiell einwilligungsfähigen Patienten eine Unterbringung einzuleiten (wegen Fremd- oder Eigengefährdung). Im Falle von Patienten wie dem betrunkenen "Bullen" entscheide ich aus meiner Garantenstellung heraus nach dem sog. mutmaßlichen Willen des Patienten für ihn, das ist HIER bei Wikipedia sehr gut erklärt. Auch unsere Ärztekammer macht dazu Vorgaben. Dieses "Festhalterecht" kann ich bei nicht einwilligungsfähigen Patienten nutzen, also Patienten, die momentan nicht in der Lage sind, Entscheidungen für sich zu treffen, die sie im einsichts- und einwilligungsfähigen Zustand treffen würden. Also eben der Patient im Vollrausch, der zwar noch "lasst mich in Ruhe, ich will nicht in die Klinik!" lallt oder sehr oft bei Gehirnerschütterung, wo der Patient krankheitsbedingt oft gar nicht begreift, daß er einen Unfall hatte und verletzt ist und sich gegen den vermeintlich völlig unnötigen Transport in die Klinik wehrt. Die Einwilligungsfähigkeit und den mutmaßlichen Willen muß ich sorgfältig ergründen. Zur Einwilligungsfähigkeit stelle ich zunächst Fragen nach Person, Zeit u. Ort, also Namen, Geburtsdatum, wo sind wir hier, welchen Wochentag/Monat ect. haben wir. Kommen hier bereits krasse Fehlauskünfte und ich muß davon ausgehen, daß der Patient sowas normalerweise weiß, ist der Patient nicht einwilligungsfähig und ich nehme ihn gegen seinen Willen mit. Kann er das Obige in etwa beantworten, frage ich nach der aktuellen Situation, also ob er überhaupt weiß was vorgefallen ist und warum wir bei ihm sind. Patienten, die bewußtlos waren (wie der Bulle) haben ja meist gar keine Ahnung, was passiert ist in dieser Zeit. Oft beschuldigen die uns dann sogar aggressiv der Lüge, was normalerweise ein orientierter Patient nach einer Ohnmacht nicht täte. Die besoffene Dame schrie z.B. immer nur "was erzählt ihr für einen Scheiß, stimmt doch gar nicht, LMAA", und wußte noch nicht mal, in welcher Straße sie wohnt oder daß sie eben bei Bekannten in der Wohnung zusammengebrochen war. Ich versuche also rauszukriegen, ob dem Patienten überhaupt klar ist, daß er krank/gefährdet ist und erkläre, warum ich aus ärztlicher Sicht eine weitere Behandlung/Überwachung/ Diagnostik für sinnvoll erachte. Nur wenn ich sicher bin, daß der Patient diese Zusammenhänge versteht (ich lasse ihn das in eigenen Worten auch nochmal kurz wiederholen), sich der Gefahr bewußt ist und es tatsächlich seinem Willen entspricht, die Gefahr in Kauf zu nehmen, ist er für mich einwilligungsfähig. Dann sollte er wenn möglich noch die Transportverweigerung unterschreiben, auf der ich kurz notiere, welche Diagnosen ich stelle und über welche Risiken der Behandlungsverweigerung ich aufgeklärt habe. Unterschreibt der Patient nicht, notiere ich die Namen der Zeugen (da reichen meine Kollegen, aber ich schreibe z.B auch wenn anwesend die Namen der Polizisten mit auf) und der Patient kann gehen. Bei dem Bullen war es so, daß er während des Randalierens und nachdem die Polizei eingetroffen war, immer klarer im Kopp wurde. Als er das Randalieren anfing und aussteigen wollte, war das aber noch nicht der Fall, da wäre er vermutlich in Unterhose ohne Schuhe stumpf in den Wald gelaufen und wir hätten noch die Feuerwehr zum Suchen hinterherschicken können... Unter dem Schutz der Polizei wurde er dann aber ruhiger und ich konnte die Einwilligungsfähigkeit prüfen. Zwar gab der Bulle Hitlers Geburtstag als Geburtsdatum an, das war aber absichtlich. Ansonsten hatte er aber begriffen, daß er einen Atemstillstand durch Alkoholintox erlitten hatte, daß dies wieder auftreten könnte, wenn er zur Ruhe kommt oder weitertrinkt und er mit einigen Stunden Überwachung in der Klinik sicherer aufgehoben wäre. Dies lehnte er ab. Die Polizei hat ihn dann netterweise nach Hause gefahren. Daß ich ihn für einwilligungsfähig hielt, hat ihm dann später wegen des Hiltergrußes (den er uns zum "Abschied" aus dem RTW noch darbot) allerdings das Genick gebrochen ![]() Die besoffene Dame dagegen wußte zwar Namen und Geburtsdatum, hatte aber sonst NULL Peil, wo sie ist, wo genau sie wohnt oder was passiert ist. Die war also nicht einsichts- oder einwilligungsfähig. Ihren mutmaßlichen Willen habe ich so angenommen, daß sie nicht auf dem Sofa ihrer Bekannten an Erbrochenem ersticken oder im Atemstillstand sterben will, die kam dann mit Polizeibegleitung in die Klinik. Interessant auch hier, daß sie einigermaßen friedlich war, solange die Polizei dabei war, in der Klinik aber wieder hochaggressiv gegen das Pflegepersonal wurde, so daß sie mit Valium sediert und mit Bauchgurt fixiert werden mußte. Zitat Wie aber sieht es jetzt bei einer Behandlung mit dem RtW aus? Ab wann ist ein Patient evtl. verpflichtet, auf Anordnung da zu bleiben? Und - noch wichtiger - wer darf die Anordnung treffen? Nur der Notarzt, oder auch schon der Rettungsassistent oder der Rettungssanitäter? Diese Anordnung darf im Sinne der "Geschäftsführung ohne Auftrag" jeder treffen, also z.B. auch ein Laienhelfer. Ich hab zwar keine Erfahrung mit Anzeigen deswegen, denke aber, daß die Richter da den Hammer eher niedrig hängenm, was die Eingriffsrechte betrifft, insbesondere bei Laienhelfern. Gruß von COYOTA ![]() Edit: § geändert (war falsch) -------------------- Life is simple: eat, sleep, save lives !
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#1554
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2497 Beigetreten: 03.04.2007 Wohnort: Wo man auch abends noch Moin sagt Mitglieds-Nr.: 30273 ![]() |
Cookies Beschreibungen klangen allerdings erheblich brenzliger. Habe ich zu diesem Thema hier was öffentlich geschrieben? ![]() -------------------- Feuerwehr - Wir machen auch Hausbesuche! Kostenlose bundesweite Hotline, 24h am Tag erreichbar!
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#1555
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2853 Beigetreten: 08.07.2004 Wohnort: 667 One step ahead the evil Mitglieds-Nr.: 4202 ![]() |
Ist ja gut das jetzt REttungsdienstler und FWler aufgenommen wurden. Das THW muß sich weiterhin alles gefallen lassen ?
![]() Ich habe einige Einsätze mitgemacht bei denen pro Fahrzeug 2 Mann mit der großen Maglite zur Fahrzeugsicherung abgestellt wurden (Problemviertel) und oft genug Polizeiunterstützung angefordert wurde. Die dummen Sprüche zähl ich garnicht mehr, die waren in bestimmten Gegenden allgegenwärtig. -------------------- Mahlzeit ! und Gruß Karsten
"Fußball ist auch nur ein Spiel, wie Schach ohne Würfel, und da hilft es nicht jetzt den Sand in den Kopf zu stecken" Peter Zwegat hat Schulden bei Chuck Norris. |
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#1556
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1485 Beigetreten: 15.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16018 ![]() |
Also ich kann Dir da jetzt außer §677 BGB keine Paragrafen nennen und weiß auch gar nicht, ob es noch anderswo gesetzlich geregelt ist. Also abgesehen vom PsychKG, wo ich ja das Recht habe, gegen den Willen eines prinzipiell einwilligungsfähigen Patienten eine Unterbringung einzuleiten (wegen Fremd- oder Eigengefährdung). Dementsprechend haben wir als Gegenstück und medizinische Laien ja das UnterbrG. (Wenigstens) diese Fälle sind also Gott sei Dank zur Genüge durch eine eindeutige gesetzliche Regelung abgedeckt. Interessanter wird es es eben bei den Fällen, in welchen eine augenscheinlich nicht einwilligungsfähige Person eine Behandlung verweigert. Dass sich eure Festhaltungsmöglichkeiten dabei nur auf das BGB stützen, hätte ich nicht gedacht. ![]() Unsere Eingriffsmöglichkeiten stützen sich in diesen Fällen ja auf das jeweilige Landespolizeigesetz, welches Maßnahmen zur Abwehr einer konkreten Gefahr zulässt. Weiterhin gibt es noch die Amtshilfe, auf welche ich mich in diesem Falle gerne gestützt hätte. Hintergrund ist der: Hättet ihr ein theoretisches Festhalterecht nach bsp. dem RDG und wärt nur nicht befugt, das notfalls auch mit Gewalt durchzusetzen, dann läge mMn ein klarer Fall von Amtshilfe vor. Rettungsdienst/Notarzt ordnet an, dass der Betroffene behandelt wird, Polizei setzt im Rahmen der Amtshilfe durch. Wenn sich der Rettungsdienst allerdings selbst nur auf das BGB berufen kann, dann muss die Polizei meiner Meinung nach als lex specialis auf die polizeilichen Eingriffsbefugnisse zurückgreifen, welche von oben bereits erwähnter konkreten Gefahr sprechen. Mein Problem dabei ist: Ich als medizinischer Laie kann nicht entscheiden, ab wann wirklich eine konkrete Gefahr vorliegt. ![]() Nehmen wir als Beispiel die übliche Samstag-Nacht-Geschichte: A schlägt sich in der Disko mit B. A trägt eine Kopfplatzwunde davon und ist mit 1,5 Promille alkoholisiert. Er zeigt sich beratungsresistent und tut die blutende Wunde als Kratzer ab. Bei einer oberflächlichen Nachschau durch den medizinischen Laien liegt ein Kratzer von etwa 3 cm vor, der etwas stärker blutet. Nun könnte einerseits eine Gehirnerschütterung vorliegen, die im Zusammenhang mit dem Alkohol unlustige Sachen mit A anstellen könnte. Andererseits könnte es wirklich nur ein Kratzer sein, das Blut ist halb so wild und nach 2 Wochen weiß A nichts mehr davon. Klar ist in diesem Fall natürlich, dass ich als Laie natürlich eher vom Schlimmeren ausgehe. Also unterstütze ich den Rettungsdienst dabei, A zu untersuchen, evtl. sogar unter Einsatz von unmittelbarem Zwang. Der Rettungsdienst kann vor Ort auch keine abschließende Beurteilung treffen und bringt A ins KH. Dort wird A geröntgt und danach wieder in die Nacht entlassen, weil wirklich nur ein Kratzer vorlag. Nun kommt A am nächsten Tag auf den Trichter, dass er eigentlich in der Nacht weiterfeiern wollte und eben nicht ins KH. Deswegen versucht er nun, den eingesetzten Kräften ans Bein zu pinkeln. Er habe geäußert, dass er nicht behandlungsbedürftig sei, es sei ja im Endeffekt wirklich nur ein Kratzer gewesen, außerdem sei er 1,5 Promille gewohnt und aus diesem Grund habe er die Folgen seines Handelns sehr wohl selbst abschätzen können. Ich als medizinischer Laie stehe nun da: Ich kann den Behandlungsbedarf wirklich nicht abschätzen, über seine Orientierung kann ich auch keine genaue Aussage treffen, da ich eben kein Mediziner bin. Was nu? ![]() Vermutlich wird bei der Beschwerde nicht viel herauskommen bzw. das Handeln der Polizei wird sich hinterher als gerechtfertigt herausstellen. Ich war allerdings bislang der Meinung, dass es - ähnlich dem PsychKG oder dem UnterbrG - gesetzliche Normen gibt, welche es dem medizinischen Personal erlauben, bei dem Verdacht einer bestimmten Diagnose Personen zumindest zu untersuchen, um sich Klarheit zu verschaffen. ![]() |
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#1557
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Diese Anordnung darf im Sinne der "Geschäftsführung ohne Auftrag" jeder treffen, also z.B. auch ein Laienhelfer. Ich hab zwar keine Erfahrung mit Anzeigen deswegen, denke aber, daß die Richter da den Hammer eher niedrig hängenm, was die Eingriffsrechte betrifft, insbesondere bei Laienhelfern. Ich (Sanitätshelfer, Rettungshelfer NRW) hatte bereits mehrmals deswegen Kontakt zu netten ![]() ![]() Um es mit den Worten eines netten Kollegen zu sagen: "Jeder Patient hat das Recht zu sterben!" Aber zurück zum Thema Aggression: Ich denke, das wir zusätzlich zu der Gesetzesänderung zwei Dinge machen sollten: 1. unsere Mitarbeiter gezielt auf das Erkennen gefährlicher Situationen schulen, insbesondere auch im Hinblick auf die Fähigkeit zum Rückzug / Flucht. 2. in bekannten Problemgegenden und bei vermutlich problembehafteten Einsatzsituationen dafür sorgen, das dort grundsätzlich Polizei mit vor Ort ist. -------------------- Beste Grüße
Udo --------------------------------------------- Der Anfang einer jeden Katastrophe beginnt mit den Worten: "Ich dachte ...", "Ich wollte ...", "Ich glaube ...", "Ich kann ...", "... mal eben ..." |
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#1558
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Ist ja gut das jetzt REttungsdienstler und FWler aufgenommen wurden. Das THW muß sich weiterhin alles gefallen lassen ? Das THW ist eine Bundesanstalt ... andere Baustelle. ![]() Ich habe einige Einsätze mitgemacht bei denen pro Fahrzeug 2 Mann mit der großen Maglite zur Fahrzeugsicherung abgestellt wurden (Problemviertel) und oft genug Polizeiunterstützung angefordert wurde. Die dummen Sprüche zähl ich garnicht mehr, die waren in bestimmten Gegenden allgegenwärtig. Wenn es soweit kommt, habe ich (mittlerweile) bei Einsätzen im Rahmen in der öffentlichen Gefahrenabwehr kein Problem damit, den Einsatz aufgrund der Gefährdung meiner Leute abzulehnen. (betrifft nicht den Bereich der zivilen Verteidigung, auch das ist andere Baustelle)
-------------------- Beste Grüße
Udo --------------------------------------------- Der Anfang einer jeden Katastrophe beginnt mit den Worten: "Ich dachte ...", "Ich wollte ...", "Ich glaube ...", "Ich kann ...", "... mal eben ..." |
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#1559
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Gerade im Fernsehen, Polizei Fürth at it's best.
Laserkontrolle, nachts, an einer 2-spurigen Strasse innerorts. Meßbeamter versteckt sich mit seinem Laser hinter einem Baum, der Rest der Mannschaft hinter einem parkenden VW Bus (irgendein Privat KFZ) 5m hinter dem Meßbeamten. Der Meßbeamte misst auf 70-100m Entfernung, ruft seinen Kollegen aufgeregt die Geschwindigkeit zu und die springen daraufhin hinter dem Bus vor auf die Strasse und versuchen die Deliquenten zu stoppen. Bei so ziemlich jedem Fahrzeug müssen sie ins Auto springen und hinterherjagen um das Fahrzeug zu stoppen. Hinterher wundern die sich tatsächlich das niemand direkt anhält ![]() Hat denen noch niemand erklärt dass es einen gewissen Reaktions- und Bremsweg gibt ? ![]() -------------------- Mahlzeit ! und Gruß Karsten
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#1560
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1720 Beigetreten: 12.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45327 ![]() |
Ich mogele mich mal kurz in die Gewalt gegen Rdler Diskussion ein um euch zu Danken dass ihr eure Meinung zum §35 kund getan habt.
Sehen wir doch einfach mal ins Gesetz: ....... dringend ...... Auf die Idee hätte ich auch selber kommen können. ![]() So ist es m.E. unverhältnismäßig, mit einem Großfahrzeug in der Stadt mit 100km/h unterwegs zu sein, damit man ein Gefühl dafür bekommt wie es sich bei diesen Geschwindigkeiten verhält. Ich hatte eher an Kraftfahrstraßen mit 2+1 Verkehrsführung oder Landstraßen mit zwei Mehrzweckstreifen gedacht, auf denen für PKWs 100km/h gilt. Lediglich Gewichtsbeschränkungen sollte man aus eigenem Interesse heraus immer beachten. ![]() Wenn man die Vorgeschichte einiger Gewichtsbeschränkungen kennt, … ![]() ![]() Gruß Jens -------------------- Kleine Anmerkung zum Namen: Ihr dürft das "Noch?" durch ein "wieder" ersetzen. ;-)
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#1561
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9137 Beigetreten: 15.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7279 ![]() |
Hallo Pionic,
Deine Frage finde ich sehr interessant, aus dieser Warte habe ich mir tatsächlich noch nie Gedanken zu der Situation "renitenter Patient/Amtshilfe durch die Polizei" gemacht. Die Rechtslage aus Deinem Beispiel kann ich auch schlecht einschätzen. Du bist letztlich darauf angewiesen, daß die Rettungsassistentewn bzw. der Notarzt die richtige Einschätzung bezüglich Einwilligungsfähigkeit/Behandlungsbedürftigkeit getroffen hat. Vielleicht hilft Dir meine genaue Beschreibung oben etwas weiter, wie ich in diesen Fällen abschätze, ob ich das Recht habe, den Patienten zwangsweise einer Behandlung oder Überwachung zuzuführen? Die Fragen, die ich solchen Patienten stelle, kannst Du im Prinzip ja auch stellen, wenn Du Dir nicht sicher bist. Wenn ich die Polizei dazuhole, erkläre ich den Beamten schon kurz, aus welchen Gründen ich die Mitnahme für nötig erachte. Ganz wichtig ist übrigens auch, sich zu erkundigen, ob der Patient evtl. unter Gesundheitsbetreuung steht, da dann der Betreuer zugezogen werden muß! Ich denke, daß ein Patient, der sich ungerechtfertigtem Zwang durch den Rettungsdienst ausgesetzt sieht, im Nachhinein am ehesten den Rettungsdienst verklagen würde und daß im Zweifel erstmal der Notarzt wegen seiner Entscheidung belangt würde und erst im zweiten Zug evtl. die Polizei, die Amtshilfe leistet. Eine Rechtsgrundlage für diese Annahmen kann ich aber leider nicht bieten. Wichtig ist eine genaue Dokumentation zu führen. Ich sehe im Rettungsdienst allerdings eher die Gefahr, daß eigentlich nicht urteilsfähige Patienten nicht erkannt und einer Behandlung zugeführt werden. Kein Rettungsteam reißt sich darum, einen solchen Patienten unter Gegenwehr einzuladen. Es gab schon einige Fälle, in denen Rettungsdienstler (bei Notärzten weiß ich es nicht) verknackt wurden, weil sie einen "aba ich will nich mit!" lallenden Besoffenen mit Kopfverletzung unter dem Motto "wenn der nicht will, dürfen wir ihn ja nicht mitnehmen ![]() Oft ist es übrigens auch schwierig (meist bei häuslichen Notfällen mit alten Patienten), wenn der Patient trotz hoher gesundheitsrisiken die Mitnahme verweigert und einwilligungsfähig ist. Da kommt es oft zu üblen Szenen mit Angehörigen, die verständlicherweise mit dieser egoistischen Entscheidung des Patienten völlig überfordert sind und nicht einsehen wollen, daß diese Patientenrechte leider auch zu sowas führen. Den Patienten halte ich dann schon einen Vortrag, was sie ihren Angehörigen eigentlich antun... aber vielen ist das egal, die Angst vor der Klinik überwiegt. Angehörige drohen dann auch mal mit Klage wegen unterlassener Hilfeleistung -gekommen ist bisher zum Glück noch nichts. Ich hab @Sasquatch gebeten, wenn er Zeit hat, hier mal reinzuschauen. Vielleicht kann er uns ja juristisch weiter erhellen? ![]() Damit es nicht verlorengeht wiederhole ich nochmal meine Frage von oben: wie schätzen die Polizisten hier eine Anzeige meinerseits wegen (versuchter) Körperverletzung oder Beleidigung gegen deutlich alkoholisierte Patienten oder aufgebrachte/aggressive Angehörige ein? ![]() Gruß von COYOTA ![]() -------------------- Life is simple: eat, sleep, save lives !
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#1562
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1485 Beigetreten: 15.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16018 ![]() |
Die Rechtslage aus Deinem Beispiel kann ich auch schlecht einschätzen. Du bist letztlich darauf angewiesen, daß die Rettungsassistentewn bzw. der Notarzt die richtige Einschätzung bezüglich Einwilligungsfähigkeit/Behandlungsbedürftigkeit getroffen hat. Vielleicht hilft Dir meine genaue Beschreibung oben etwas weiter, wie ich in diesen Fällen abschätze, ob ich das Recht habe, den Patienten zwangsweise einer Behandlung oder Überwachung zuzuführen? Die Fragen, die ich solchen Patienten stelle, kannst Du im Prinzip ja auch stellen, wenn Du Dir nicht sicher bist. Der Polizei kann eigentlich egal sein, ob Anordnungen von anderen Stellen rechtsfehlerhaft sind oder nicht. Die Maßnahme hat die anordnende Stelle zu vertreten, wobei ich eigentlich nicht davon ausgehe, dass es da seitens des Rettungsdienstes zu gravierenden Fehleinschätzungen kommt. Deine Beschreibung finde ich nicht schlecht. Und ich würde mir auch zutrauen, eine solche Befragung selbst durchzuführen und anschließend einzuschätzen, ob und wie klar die Person ist. Letztlich bleibe ich aber vor dem Gesetz einfach medizinischer Laie und deswegen wird eine solche Einschätzung meinerseits nicht mehr als eine grobe Orientierung bleiben. Einschätzungen von medizinischem Fachpersonal (und sei es nur der Rettungssantitäter) gehen hier eindeutig vor. Wenn ich die Polizei dazuhole, erkläre ich den Beamten schon kurz, aus welchen Gründen ich die Mitnahme für nötig erachte. Das finde ich sehr gut! Oftmals ist der Grund der Renitenz natürlich gleich ersichtlich (Alkoholisierung), aber die Information, aus welchen Grund eine medizinische Behandlung erforderlich ist, finde ich spitze. Hilft auch dabei, dem Betroffenen die Situation weiter zu erläutern, anstatt einfach nur stoisch "Der Arzt hat aber gesagt, dass Sie mit müssen..." zu wiederholen. ![]() Ich denke, daß ein Patient, der sich ungerechtfertigtem Zwang durch den Rettungsdienst ausgesetzt sieht, im Nachhinein am ehesten den Rettungsdienst verklagen würde und daß im Zweifel erstmal der Notarzt wegen seiner Entscheidung belangt würde und erst im zweiten Zug evtl. die Polizei, die Amtshilfe leistet. Hmm, denke ich nicht. Meistens ist in solchen Fällen die Polizei der Buhmann ("bis die gekommen sind, war alles in Ordnung"), aber darüber brauchen wir auch nicht zu streiten. Mich hat es eben einfach nur interessiert, damit ich weiß, in welchem rechtlichen Rahmen ich mich bewege(n muss). Damit es nicht verlorengeht wiederhole ich nochmal meine Frage von oben: wie schätzen die Polizisten hier eine Anzeige meinerseits wegen (versuchter) Körperverletzung oder Beleidigung gegen deutlich alkoholisierte Patienten oder aufgebrachte/aggressive Angehörige ein? Erfahrungsgemäß werden Beleidigungen und (versuchte) Tätlichkeiten gegen Beamte konsequent verfolgt und auch hart bestraft. Ich könnte mir gut vorstellen, dass die Staatsanwaltschaft auch beim Rettungsdienst mitzieht, vorausgesetzt, die StA wird nicht mit Anzeigen geflutet. ![]() ![]() Aber in krassen und berechtigten Fällen denke ich, dass ein Täter mit empfindlichen Strafen zu rechnen hat. Ich würde es einmal probieren und auf eine Mitteilung über den Verfahrensausgang bei der StA bestehen. So erfährst du das Ende (wenn du nicht eh als Zeugin vor Gericht erscheinen musst) und kannst dann die Sache eher einschätzen. ![]() |
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#1563
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9137 Beigetreten: 15.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7279 ![]() |
Erfahrungsgemäß werden Beleidigungen und (versuchte) Tätlichkeiten gegen Beamte konsequent verfolgt und auch hart bestraft. Gut zu wissen! Wie haltet ihr das eigentlich bei Euch auf Wache? Ihr werdet ja sehr oft beleidigt oder körperlich bedroht. Macht ihr jedesmal konsequent eine Anzeige? -------------------- Life is simple: eat, sleep, save lives !
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1485 Beigetreten: 15.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16018 ![]() |
Ihr werdet ja sehr oft beleidigt oder körperlich bedroht. Macht ihr jedesmal konsequent eine Anzeige? Mein persönlicher Stil: Wenn jemand in einem die freie Willensbildung beeinflussenden Zustand (= unter Alkohol/Drogen) beleidigend wird und ansonsten aber friedlich bleibt, seh ich im Regelfall darüber hinweg. Wenn es jemand braucht (zum Beispiel, wenn er im nüchternen Zustand beleidigt oder aber nach dem x-ten Hinweis immer noch nicht aufhört und sehr wohl noch weiß, was er tut), dann kriegt er die Anzeige wegen Beleidigung. Bei körperlicher Gewalt, welche nur darauf aus ist, sich evtl. halbherzig einer Maßnahme zu entziehen (z. B. der Betrunkene, der nicht in ein Fahrzeug einsteigen will und sich versucht aus einem Griff herauszuwinden), wird im Regelfall auch keine Anzeige geschrieben. Körperliche Gewalt im Sinne von gezielten und gewollten Attacken gegen uns wird nicht toleriert, das wird sofort unterbunden und die Anzeige gibt's hinterher. |
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#1565
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9137 Beigetreten: 15.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7279 ![]() |
Deine Infos sind wirklich interessant und hilfreich, @pionic!
Wie agiert die Staatsanwaltschaft denn, wenn der Angreifer betrunken ist (das dürfte bei mir den Gros potentieller Anzeigen ausmachen). Wird da gleich einer auf "Schuldunfähig/ Vollrausch" gemacht? Würdet ihr -wenn ich so eine Anzeige meinetwegen wegen Beleidigung und Bedrohung- gegen einen betrunkenen Patienten mache und diesen in die Klinik verbracht habe, dann eine Blutptobe abnehmen oder woran macht die Staatsanwaltschaft erfahrungsgemäß fest, ob jemand noch "zurechnungsfähig/verantwortlich" ist??? -------------------- Life is simple: eat, sleep, save lives !
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#1566
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Wie agiert die Staatsanwaltschaft denn, wenn der Angreifer betrunken ist (das dürfte bei mir den Gros potentieller Anzeigen ausmachen). Wird da gleich einer auf "Schuldunfähig/ Vollrausch" gemacht? Ich sage dir lieber nicht, wie die Staatsanwaltschaft/der Richter meiner Meinung nach reagiert. Da kommen (in meinen Augen) oftmals unbefriedigende Urteile raus. Aber das ist vielleicht eine persönliche Einschätzung meinerseits, vielleicht täusche ich mich da auch. ![]() Vom Prinzip her ist es so, dass die Staatsanwaltschaft sowas durchaus in gewisser Weise als strafmildernd betrachtet, viel macht das in meinen Augen aber nicht aus. Hängt natürlich alles von den konkreten Umständen und dem Grad der Alkoholisierung ab. Würdet ihr -wenn ich so eine Anzeige meinetwegen wegen Beleidigung und Bedrohung- gegen einen betrunkenen Patienten mache und diesen in die Klinik verbracht habe, dann eine Blutptobe abnehmen oder woran macht die Staatsanwaltschaft erfahrungsgemäß fest, ob jemand noch "zurechnungsfähig/verantwortlich" ist??? Der "normale" Weg wäre in der Tat eine Blutentnahme durch die Polizei, um einen gerichtsverwertbaren Wert zu erlangen. Dies wird allerdings in den meisten Fällen (zumindest durch unsere StA) verneint und die StA gibt sich dann als Anhalt mit einem Wert des Vortestgerätes zufrieden. Ich habe es auch schon bei Widerständen erlebt, dass der Beschuldigte den (natürlich freiwilligen) Alkoholtest verweigert hat und die StA trotz allem auf eine BE verzichtet hat. In den Fällen wurden dann die alkoholbedingten Ausfallerscheinungen schriftlich dokumentiert, aber das kann in meinen Augen auch nicht Sinn der Sache sein. Naja, was macht man nicht alles (nicht) in Zeiten leeren Staatskassen. ![]() ![]() Also für dich wäre folgender Weg praktikabel: Setze dich mit deiner örtlichen Polizeidienststelle in Verbindung und frage sie, wie das bei denen gehandhabt wird: - Wollen sie, dass bei einer Beleidigung eine Streife bereits vor Ort erscheint, um die Personalien des Beschuldigten festzustellen oder reichen ihnen eure Angaben? - Sollst du hinterher auf der Inspektion zur Vernehmung erscheinen oder ist es ihnen lieber, wenn du selbst ein Ablaufprotokoll anfertigst und das dann als Vernehmung einreichst? - Wird in den Fällen von Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte durch die örtliche StA eine BE gefordert? Wenn ja, würde das auch für Gewaltanwendungen gegen den Rettungsdienst zutreffen? Wenn nein, werden Vortests gemacht? Wenn Vortests gemacht werden, wie würde eine praktikable Lösung für beide Seiten aussehen? Im Falle eines beleidigenden Patienten zur Feststellung der Alkoholisierung eine Streife hinzurufen? Ich würde die Kollegen bitten, eben jene Fragen abzuklären bzw. sich darüber Gedanken zu machen. Auf die Art und Weise kann man eine bestmögliche Zusammenarbeit von Anfang an sicherstellen und auftauchende Fragen/Probleme bereits im Vorhinein aus der Welt schaffen. ![]() |
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#1567
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6483 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 ![]() |
-------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
www.blueknights.de www.blueknights.org Blue Knights Germany 19 Saxonia (eines von 41 in Deutschland, über 600 weltweit mit weit über 40000 Mitgliedern) |
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#1568
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 750 Beigetreten: 03.02.2007 Wohnort: Gelsenkirchen-Buer Mitglieds-Nr.: 28164 ![]() |
Oi... ich hätte erst drauf getippt, das das ein Screenshot aus dem neuesten Need for Speed Teil ist...
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#1569
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9137 Beigetreten: 15.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7279 ![]() |
![]() ![]() @pionic: vielen lieben Dank für Deine ausführlichen Infos! So werde ich das machen! Die überaus netten Jungs und Mädels "meiner" Polizeiwache kenn ich alle recht gut (bin seit 8 Jahren auf "meiner" Rettungswache) und mit denen werde ich das beschnacken, wie ich da eine Anzeige hinkriege und was sie dafür brauchen! Zeugen habe ich ja immer dabei, nämlich meine RD-Kollegen. Fühle mich schon viel besser bei dem Gedanken, mich auch mal wehren zu können, dieses ewige Beleidigtwerden nervt schon! Und wenn es sich erstmal rumspricht, daß die Rettungsdienstler keine Fußabtreter sind, sondern sich wehren und es Strafen gibt, dann bessern sich die Sitten ja vielleicht wieder? ![]() -------------------- Life is simple: eat, sleep, save lives !
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#1570
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 ![]() |
gibt's den auch als Bus? -------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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#1571
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3974 Beigetreten: 08.01.2009 Wohnort: Munich County Mitglieds-Nr.: 46150 ![]() |
schaut euch mal den Abfangjäger an Nimm lieber den: Spezialfahrzeug für die US-Polizei, das komplett neu entwickelt wurde und kein "Umbau" eines Serienfahrzeugs ist. Mit BMW-Turbodiesel drinnen... -------------------- Firefighter im Ruhestand....
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#1572
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2497 Beigetreten: 03.04.2007 Wohnort: Wo man auch abends noch Moin sagt Mitglieds-Nr.: 30273 ![]() |
Ein Traum Naja, mit ´nem V6 und mageren 260 PS? Damit bist du in Amiland grob untermotorisiert. -------------------- Feuerwehr - Wir machen auch Hausbesuche! Kostenlose bundesweite Hotline, 24h am Tag erreichbar!
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#1573
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2853 Beigetreten: 08.07.2004 Wohnort: 667 One step ahead the evil Mitglieds-Nr.: 4202 ![]() |
GM hatte ja angekündigt den australischen Holden Commodore als Chevrolet Impala,. speziell für die Polizei, anzubieten. Bislang verkauften sie den ja schon als Pontiac G8. Der hat dann wieder V8 und Heckantrieb. Die australische Polizei fährt die recht gern als Commodore SS mit dem 6.2 V8 und knapp 400 PS.
-------------------- Mahlzeit ! und Gruß Karsten
"Fußball ist auch nur ein Spiel, wie Schach ohne Würfel, und da hilft es nicht jetzt den Sand in den Kopf zu stecken" Peter Zwegat hat Schulden bei Chuck Norris. |
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#1574
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2497 Beigetreten: 03.04.2007 Wohnort: Wo man auch abends noch Moin sagt Mitglieds-Nr.: 30273 ![]() |
Gestern hatte ich ein kleines Erlebnis, zu welchem ich die geschätzten Kollegen der
![]() Folgendes ist passiert: Ich habe mich mit Freunden auf einen netten Abend getroffen und war so gegen kurz nach Mitternacht auf dem Heimweg. Tank war leer, also bin ich noch schnell die am Wegesrand liegende Filiale eines namhaften Mineralölprodukteherstellers angelaufen, um von selbigem ein paar Liter seiner kostbaren Flüssigkeit käuflich zu erwerben. Das ging auch alles problemlos über die Bühne, außer dass ich - beim verlassen des Tankstellengeländes - bemerkte dass zum einen meine Tür noch nicht ganz geschlossen war und zum anderen mein Gurt sich am Hebel der Sitzverstellung verfangen bzw. verdreht hatte. In Schrittgeschwindigkeit rollend habe ich dann die Tür wieder etwas geöffnet um besser am Gurt zuppeln zu können (Digo wird verstehen warum das nicht anders möglich ist ![]() ![]() Nachdem die Tagesgrußformeln ausgetauscht sowie Führer- und Fahrzeugschein hergezeigt wurden, kam der eine ![]() Dann hieß ich solle das Mundstück abziehen (was ich natürlich auch tat) und als Souvenir behalten. Ich sagte ich bräuchte kein Souvenir und sie könnten es ruhig wegschmeißen. Das war der Moment, in welchem sich die Stimmung dann schlagartig veränderte, und zwar negativ. Als erstes habe ich mal einen ganz schlauen Spruch gedrückt bekommen (Polizist zeigte auf das Wappen an seinem Arm und meinte "Sehen Sie da irgendwo das Wort "Müllabfuhr?") und bekam dann zu hören dass es ja wohl normal sei, dass derjenige den Müll zu entsorgen habe, der ihn auch verursacht. Auf meine Antwort "Ja, genau, deswegen möchte ich ja auch dass Sie ihn wieder mitnehmen" kamen dann diverse Belehrungen wieso ich mal besser ganz schnell kooperieren solle, sonst könne man auch anders, solche Schlauberger wie mich könne man ja ganz besonders leiden etc. pp. Die ganze Nummer hat mich ein wenig perplex zurückgelassen. Wie gesagt, der Tonfall bis dahin war ruhig und höflich, und zwar von beiden Seiten. Wieso meine Weigerung, das Mundstück mitzunehmen, die beiden jetzt so hat austicken lassen ist mir ein absolutes Rätsel. Meine dahingehende Nachfrage noch an Ort und Stelle hat die ganze Stimmung nur noch weiter angeheizt, ohne dass ich eine vernünftige Antwort bekommen hätte. Daher jetzt hier meine Frage an die mitlesenden ![]() -------------------- Feuerwehr - Wir machen auch Hausbesuche! Kostenlose bundesweite Hotline, 24h am Tag erreichbar!
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#1575
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2497 Beigetreten: 03.04.2007 Wohnort: Wo man auch abends noch Moin sagt Mitglieds-Nr.: 30273 ![]() |
Sechs Stunden, und noch immer keine Antwort? Habe ich das VP kaputtgemacht?
![]() -------------------- Feuerwehr - Wir machen auch Hausbesuche! Kostenlose bundesweite Hotline, 24h am Tag erreichbar!
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#1576
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2853 Beigetreten: 08.07.2004 Wohnort: 667 One step ahead the evil Mitglieds-Nr.: 4202 ![]() |
Schau auf mein Wappen: "Steht da irgendwo Auskunft ?"
![]() -------------------- Mahlzeit ! und Gruß Karsten
"Fußball ist auch nur ein Spiel, wie Schach ohne Würfel, und da hilft es nicht jetzt den Sand in den Kopf zu stecken" Peter Zwegat hat Schulden bei Chuck Norris. |
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#1577
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3974 Beigetreten: 08.01.2009 Wohnort: Munich County Mitglieds-Nr.: 46150 ![]() |
Führerschein und Fahrzeugpapiere UND Dienstausweis ausgehändigt?
gb -------------------- Firefighter im Ruhestand....
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#1578
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24501 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Cookiedeluxe,
Sechs Stunden, und noch immer keine Antwort? entschuldige bitte, man wird doch mal Urlaub machen dürfen. ![]() ![]() ![]() Zu Deiner Frage: Irgendwie hat sich mal der Spruch eingebürgert, ob der Proband das Mundstück als Souvenir behalten möchte, und ich habe dies auch schon des öfteren gefragt, bzw. angeboten. Die meisten finden das sogar recht lustig und nehmen es tatsächlich mit. Wenn jemand das Mundstück allerdings nicht haben will, ist das m. E. Sache des Polizeibeamten, das Teil zu entsorgen. Das Verhalten der Beamten ist deshalb absolut unverständlich, und ich will hier auch gar nicht versuchen, irgendwelche Gründe zu konstruieren, warum sie sich so verhalten haben. Eher wäre es verständlich, wenn sie sich von Dir die näheren Umstände Deiner Fahrweise hätten erklären lassen, aber das hat sie ja scheinbar, außer dem Alkotest, gar nicht interessiert. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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#1579
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1485 Beigetreten: 15.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16018 ![]() |
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#1580
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Führerschein und Fahrzeugpapiere UND Dienstausweis ausgehändigt? Nee, sowas mache ich nicht, finde ich albern. Außerdem bin ich froh dass es in unserem schönen Lande mit seinem weitestgehend sehr gut funktionierenden Polizeiwesen keinen großen Unterschied macht, ob ich nun selbst ein BOS-Angehöriger bin oder nicht, auch wenn ich dadurch in jenem Moment vielleicht einen persönlichen Nachteil erleide. Nachteule und Pionic, danke für eure Einschätzungen. Ich habe wirklich schon gedacht ich hätte da irgendeinen Faux Pas begangen, ohne es gemerkt zu haben. Anscheinend hatten die beiden aber wohl nur einen schlechten Tag. Naja, sei´s drum... -------------------- Feuerwehr - Wir machen auch Hausbesuche! Kostenlose bundesweite Hotline, 24h am Tag erreichbar!
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#1581
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 ![]() |
Auch von mir: Das Verhalten des Kontrollierenden war mE völlig daneben. Ich bin eigentlich noch nie auf die Idee gekommen, daß ich das Mundstück des Alkomaten beim Gegenüber entsorge. Für so was gibt es in fast jedem Streifenwagen einen mehr oder weniger geräumigen Mülleimer.
Ich bin ja nicht oft dieser Meinung: Aber eine (wie auch immer vorgetragene) Beschwerde beim Dienststellenleiter wäre hier durchaus angebracht. -------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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#1582
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 ![]() |
Irgendwie hat sich mal der Spruch eingebürgert, ob der Proband das Mundstück als Souvenir behalten möchte, und ich habe dies auch schon des öfteren gefragt, bzw. angeboten. Hinter der humoristisch verklausulierten "Souvenir"-Frage verbirgt sich nichts anderes als die Suche nach einer Möglichkeit, den Müll (benutztes Mundstück) schnell loszuwerden. An Kontrollstellen befinden sich nur selten Mülleimer - und welcher Polizist will schon eine Schichtlänge Mundstücke sammeln, die sowieso nur nerven (weil sie rappeln), wenn man sie in der Türablage sammelt... ![]() Die "Souvenir"-Frage ist also nur eine geschickte Möglichkeit, dem Verkehrsteilnehmer eine "Win-Win-Situation" zu suggerieren: DU wirst von uns mit einem Souvenir beschenkt, WIR sind die Rappelei im Streifenwagen los. Zitat Wenn jemand das Mundstück allerdings nicht haben will, ist das m. E. Sache des Polizeibeamten, das Teil zu entsorgen. Aber natürlich. Zitat Das Verhalten der Beamten ist deshalb absolut unverständlich, und ich will hier auch gar nicht versuchen, irgendwelche Gründe zu konstruieren, warum sie sich so verhalten haben. Für mich zeugt das Verhalten der Beamten nicht mal von Boshaftigkeit. Sie waren einfach baff und auf eine solche Reaktion des VT nicht vorbereitet, weil sie derlei nicht kennen (Ich stelle mir vor, dass Cookie durchaus recht selbstbewusst auftrat). Der launige Verweis auf den fehlenden "Mülabfuhr"-Schriftzug lag noch so gerade in der antrainierten Repertoirekiste. Als der auch nichts nutzte, stellte sich halt blanke Hilf- und Ratlosigkeit ein. Die Schnoddrigkeit der Beamten war darauf zurück zu führen, dass sie "zumachten", weil sie nix mehr an Sprüchen in der Schublade liegen hatten und ein einfaches "Dann werden wir das Mundstück eben entsorgen" möglicherweise einen unerträglichen Gesichtsverlust bedeutet hätte. ![]() Nix mehr schlagfertig, nix mehr souverän... schade eigentlich - dennoch bleibe ich dabei: In der Situation fühlten sich die Beamten unsicherer als der kontrollierte VT. -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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#1583
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3974 Beigetreten: 08.01.2009 Wohnort: Munich County Mitglieds-Nr.: 46150 ![]() |
Nee, sowas mache ich nicht, finde ich albern. Du denkst aber nicht wirklich, dass ein Polizist, wenn er selbst in eine Kontrolle gerät, sich nicht sofort als solcher zu erkennen gibt? gb -------------------- Firefighter im Ruhestand....
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#1584
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 ![]() |
Also ich nicht...
-------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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#1585
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 ![]() |
Auch nicht, wenn's z.B. nach einem Verkehrsverstoß um Punkte geht?
![]() -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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#1586
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 ![]() |
In der Situation war ich noch nicht...
![]() -------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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#1587
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3974 Beigetreten: 08.01.2009 Wohnort: Munich County Mitglieds-Nr.: 46150 ![]() |
Also ich nicht... [Loriot] Ach. [/Loriot] Du willst uns erzählen, dass du das Fenster runterlässt und höflich siezend den Kollegen fragst, "Grüß Gott Herr Polizeibeamter. Was kann ich denn für Sie tun?" Ich habe auch keinen Dienstausweis, weils sowas hier gar nicht gibt, aber das erste ist ein "Servus. Sagen wir DU zueinander? An einer Einsatzstelle würden wir das ja auch machen." Und ich habe noch keinen gehabt, der das abgelehnt hätte. gb -------------------- Firefighter im Ruhestand....
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#1588
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19677 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Nicht, dass ich aus der Ferne das Verhalten des
![]() ![]() -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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#1589
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 ![]() |
Du willst uns erzählen, dass du das Fenster runterlässt und höflich siezend den Kollegen fragst, "Grüß Gott Herr Polizeibeamter. Was kann ich denn für Sie tun?" Es ist machmal recht interessant, das Vorgehen von Kollegen kennen zu lernen. Außerdem kennen mich in meinem Bereich sehr viele Kollegen eh... ![]() -------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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#1590
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24501 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Der Veranstalter,
wenn ich z. B. über 110 eine Gefahrenstelle melde oder wenn ich z. B. mitteile, dass vor mir ein Verkehrsteilnehmer eigenartig fährt und kontrolliert werden sollte, gebe ich schon an, dass ich Polizeibeamter bin, damit der Kollege weiß, dass die Meldung von jemandem kommt, von dem man ausgehen kann, dass er berufsbedingt einschätzen kann, dass hier eine Streife vonnöten ist. Bei einer ganz normalen Verkehrskontrolle dagegen fällt es mir im Traum nicht ein, mich gleich als Polizeibeamter zu outen, und ich finde es persönlich auch unpassend, wenn jemand gleich ankommt, mit seinem Dienstausweis wedelt und sich dadurch Vorteile verspricht (lassen wir mal Zivilkräfte bei einem Einsatz außen vor). Hallo, SteveLuke, selbst, wenn es um Punkte ginge, würde ich keine Mauscheleien versuchen. Habe ich bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung einen Kollegen auf Privatfahrt vor mir, wird dieser genauso angezeigt, wie jeder andere Verkehrsteilnehmer auch. Aus diesem Grund kann ich es vor mir selber nicht rechtfertigen, wenn ich nun in so einer Situation versuchen würde, einen Kollegen zu überreden, mich laufen zu lassen. Neben dem moralischen Aspekt: Wer solche Sachen macht, macht sich selber angreifbar (auf beiden Seiten). Klar, ab und an kommt es allerdings auch vor, dass ich im Nachhinein angebe, dass ich Polizeibeamter bin, z. B. im letzten Jahr, als ich ausnahmsweise mal geblitzt worden bin (im Verwarnungsbereich) und mir von der netten Sachbearbeiterin die Blitzerfotos per Mail zuschicken lassen habe. ![]() Möglicherweise hätte ich sie aber auch so bekommen. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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#1591
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 ![]() |
Hallo, SteveLuke, selbst, wenn es um Punkte ginge, würde ich keine Mauscheleien versuchen. Was deutest du -um Gottes Willen- in einen Beitrag hinein, in dem ich einen Polizeibeamten (JTH) frage, ob er sich bei einer repressiven Verkehrskontrolle als Polizeibeamter zu erkennen gibt? Ich will dir, Nachteule, doch mit meiner Frage an JTH keine Mauscheleien unterstellen... ![]() -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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#1592
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24501 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, SteveLuke,
das wollte ich Dir auch gar nicht unterstellen. ![]() Der Beitrag an sich war eigentlich an alle gerichtet, die glauben, dass man sich als Polizeibeamter gewisse Vorteile verschafft, aber da Du den "Anstoß" dazu gesetzt hast, auf dieses Thema zu antworten, habe ich Dich direkt angesprochen. Das mache ich grundsätzlich immer so, weil man insbesondere bei längeren Threads besser zuordnen kann, auf welche Beiträge sich meine Antworten beziehen, wenn ich kein Zitat eingefügt habe. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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#1593
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1900 Beigetreten: 31.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26930 ![]() |
Klar, ab und an kommt es allerdings auch vor, dass ich im Nachhinein angebe, dass ich Polizeibeamter bin, z. B. im letzten Jahr, als ich ausnahmsweise mal geblitzt worden bin (im Verwarnungsbereich) und mir von der netten Sachbearbeiterin die Blitzerfotos per Mail zuschicken lassen habe. ![]() Möglicherweise hätte ich sie aber auch so bekommen. Damit hatte ich als Ottonormalverbraucher "noch nie" (so oft kam es noch nicht vor ![]() |
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#1594
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2497 Beigetreten: 03.04.2007 Wohnort: Wo man auch abends noch Moin sagt Mitglieds-Nr.: 30273 ![]() |
Ich bin ja nicht oft dieser Meinung: Aber eine (wie auch immer vorgetragene) Beschwerde beim Dienststellenleiter wäre hier durchaus angebracht. Ich hatte gedacht erstmal bei Gelegenheit bei der Dienststelle der beiden vorbeizuschauen, dann tatsächlich mal mit dem Dienstausweis zu wedeln ( ![]() Ich stelle mir vor, dass Cookie durchaus recht selbstbewusst auftrat Das natürlich schon, weil ich nunmal so bin. Ich lege aber großen Wert darauf, dass ich mich trotzdem jederzeit höflich und korrekt verhalte; ich werde nicht schnippisch oder besserwisserisch. Für Kontrollen habe ich volles Verständnis, und ich respektiere eure Arbeit sehr. Ich war nur ausgesprochen verwundert darüber, dass die Stimmung an der Kontrollstelle wegen einer solchen Nichtigkeit so schnell gekippt ist. Das konnte ich einfach nicht nachvollziehen. -------------------- Feuerwehr - Wir machen auch Hausbesuche! Kostenlose bundesweite Hotline, 24h am Tag erreichbar!
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#1595
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 ![]() |
Ich stelle mir vor, dass Cookie durchaus recht selbstbewusst auftrat Das natürlich schon, weil ich nunmal so bin. Ich lege aber großen Wert darauf, dass ich mich trotzdem jederzeit höflich und korrekt verhalte; ich werde nicht schnippisch oder besserwisserisch. Nicht anders meinte ich es auch. Zitat Ich war nur ausgesprochen verwundert darüber, dass die Stimmung an der Kontrollstelle wegen einer solchen Nichtigkeit so schnell gekippt ist. Das konnte ich einfach nicht nachvollziehen. Hilflosigkeit und Unsouveränität. Meine Meinung. -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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#1596
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 ![]() |
Ich bin ja nicht oft dieser Meinung: Aber eine (wie auch immer vorgetragene) Beschwerde beim Dienststellenleiter wäre hier durchaus angebracht. Ich hatte gedacht erstmal bei Gelegenheit bei der Dienststelle der beiden vorbeizuschauen, dann tatsächlich mal mit dem Dienstausweis zu wedeln ( ![]() MEinte ich doch genau so. Das "wie auch immer vorgetragene" schließt ein Telefonat mit dem Chef durchaus mit ein. ![]() -------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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#1597
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2377 Beigetreten: 24.09.2006 Mitglieds-Nr.: 23488 ![]() |
Ich hatte gedacht erstmal bei Gelegenheit bei der Dienststelle der beiden vorbeizuschauen Kannst ja ein nettes Gastgeschenk mitbringen... nen kleinen Reise-Mülleimer oder sowas, um das Problem für die Zukunft zu lösen! ![]() ![]() Klatze -------------------- Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken, dass er sich auf die Reise freut! |
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#1598
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1200 Beigetreten: 13.02.2008 Mitglieds-Nr.: 40142 ![]() |
Gaaanz so einfach ist das auch nicht
*klugscheissmodus an* Das Mundstück kann durchaus mit Erregern der Risikogruppen II, ggf. III kontaminiert sein. Somit ist - nach Biostoffverordnung - der Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu ergreifen. Es handelt sich um ungezielte Tätigkeiten; die Maßnahmen der Schutzstufe 1 (allgemeine Hygienemaßnahmen), ergänzt um Schutzhandschuhe, wenn das Mundstück angefasst werden muss und natürlich einem geeigneten Händedesinfektionsmittel sollten ausreichen. Besteht die Möglichkeit der aeroben Übertragung, kann während der Maßnahme (sowohl die Anwendung am Gerät, als auch während der Entsorgung) sogar das Tragen einer geeigneten Atemschutzmaske (FFP 3) notwendig werden. Die Abfalllagerung (Abfallschlüssel 18 01 03) im Fahrzeug ist auch nicht so ohne weiteres möglich, es muss sichergestellt sein, das es nach Möglichkeit nicht zu einem "Austritt" und damit zu einer Kontamination kommt. Bedeutet faktisch: pro Mundstück eine eigene verschließbare Mülltüte, bis zur Entsorgung aufbewahrt in einem geeigneten Behälter. Ach, und die Kennzeichnung des Abfallbehälters mit Gefahrzettel 6.2 und UN 2814 nicht vergessen ... *klugscheissmodus aus* Frage ist nur, wo sollen die Gelder dafür herkommen? ![]() Insofern verständlich, das die Kollegen ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() -------------------- Beste Grüße
Udo --------------------------------------------- Der Anfang einer jeden Katastrophe beginnt mit den Worten: "Ich dachte ...", "Ich wollte ...", "Ich glaube ...", "Ich kann ...", "... mal eben ..." |
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#1599
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2497 Beigetreten: 03.04.2007 Wohnort: Wo man auch abends noch Moin sagt Mitglieds-Nr.: 30273 ![]() |
Mit anderen Worten: Wenn ich das nächste Mal pusten soll, fordere ich vorher noch schnell den Gefahrgutzug nach?
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#1600
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@Cookie... du BIST das Gefahrgut
![]() Armes Deutschland |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 07.10.2025 - 05:00 |