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> Linksabbieger und Überholverbot, §5(7)StVO vs. VZ276?
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Beitrag 16.08.2007, 03:28
Beitrag #51


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Mir ist kürzlich mal eine ähnliche Situation aufgefallen: Eine Straße mit beschildertem Überholverbot ist relativ breit, hat aber keine Markierungen. Am rechten Rand parken in regelmäßigen Abständen Autos. Links davon befindet sich - praktisch zumindest - die durchgehende Fahrbahn (weil rechts zu regelmäßig geparkt wird, um dort wirklich fahren zu können). Nun blinkt ein PKW rechts, verzögert etwas, fährt dann rechts (vorwärts) in eine ziemlich große Lücke in der "Parkspur" hinein und verliert dabei ganz allmählich immer mehr an Geschwindigkeit, bis er irgendwann steht. Das Überholverbot würde anordnen, dass ich ihn erst passieren darf, wenn er völlig zum Stillstand gekommen ist (weil ich ihn sonst nämlich überholen würde) - aber auch das wäre hier kaum praktikabel - vor allem nicht, wenn hinter mir auch noch andere Autos unterwegs sind ... whistling.gif

Gute Nacht wavey.gif
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Guenni61
Beitrag 18.08.2007, 16:20
Beitrag #52


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Ich denke, es kommt drauf an, welche Absicht dahinter steckt.

Wenn vor mir ein Fahrzeug offensichtlich dem Straßenverlauf
folgt, und ich fahre vorbei, dann habe ich ihn tatsächlich überholt.

Wenn es offensichtlich ist, dass ein Fahrzeug die Fahrbahn verlassen
will, und ich fahre vorbei, dann kann ja in dem Fall kaum von
Überholen die Rede sein.

Das Gleiche gilt für mein Beispiel Stau auf Autobahnen:

Wenn ich die Autobahn verlassen will, fahre ich ja an dem Stau vorbei,
ohne dass ich beabsichtige, jemanden zu überholen.

Und wenn der Stau zum Stehen kommt, muß ich dann beim Verlassen
der Autobahn auf dem Verzögerungsstreifen anhalten?

Anhalten auf der Autobahn ist ja auch verboten.

Gruß
Günni
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Beitrag 18.08.2007, 19:45
Beitrag #53


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Zitat (Guenni61 @ 18.08.2007, 17:20) *
Wenn es offensichtlich ist, dass ein Fahrzeug die Fahrbahn verlassen
will, und ich fahre vorbei, dann kann ja in dem Fall kaum von
Überholen die Rede sein.

Ich denke aber, dass auch das vom konkreten Einzelfall abhängen wird. Denn wenn ein Fahrzeug nach rechts abbiegen will, blinkt und dabei stark verzögert, dahinter aber jemand mit 50 km/h ankommt, keine Lust zum Bremsen hat und deswegen das abbiegende Fahrzeug links überholt, dann ist das bei Überholverbot IMHO eindeutig ein Verstoß gegen eben dieses. think.gif

LG wavey.gif
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