Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
![]() ![]() |
09.04.2007, 18:42
Beitrag
#51
|
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3294 Beigetreten: 28.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7457 |
Nunja, aber wie auch beim russischen Roulette: Man muss nicht mitspielen. Wenn ich da nicht in einem Zug durchfahren kann, ist der Weg nicht befahrbar und der Lolli kann mich mal. Ich gehe für mich persönlich noch weiter: Jede Stelle, die mich ohne bevorrechtigten Verkehr zum starken Abbremsen nötigt, ist eine unnötige Behinderung, die für mich die Benutzung des Weges unmöglich macht. Geht mir sowieso jedesmal auf den Keks, wenn das gut gemeint wieder durchkommt. RADELwege sind eben keine RADwege. Sollten sich mal alle Radler mit Durchschnittstempo unter 15 km/h in der Ebene hinter die Ohren schreiben. Gruss kai Das setzt aber voraus, dass man vorher weiss was einen erwartet. Oder, dass es eine andere, zumutbare Möglichkeit gibt. Da ist man mit einem Fahrradanhänger oftmals sehr im Nachteil. Das trifft auch für Kreuzungen zu wo man nicht mit einem mal auf die andere Seite kommt und dann auch einer schmalen Verkehrsinsel, zwischen den Fahrspuren, warten muss. Da kann man sich dann aussuchen ob man das halbe Fahrrad oder den Anhänger auf der Fahrbahn stehen lässt. Oder ob man einfach bei Rot weiter fährt. -------------------- Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal. |
|
|
|
10.04.2007, 06:05
Beitrag
#52
|
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4352 Beigetreten: 24.06.2005 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 10655 |
Geht mir sowieso jedesmal auf den Keks, wenn das gut gemeint wieder durchkommt. Yepp, so is' es ...... "gut gemeint" ist das Gegenteil von "gut gemacht". Gruß, Klaus -------------------- @HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]" @Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co." |
|
|
|
10.04.2007, 16:55
Beitrag
#53
|
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 |
Muss ich mir sowas antun? Warum fährst du nicht einfach Fahrbahn, wie du es sonst auch immer willst? -------------------- Viele Grüße,
MM |
|
|
|
10.04.2007, 18:20
Beitrag
#54
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1055 Beigetreten: 25.06.2005 Wohnort: Frankfurt a.M. Mitglieds-Nr.: 10687 |
Muss ich mir sowas antun? Warum fährst du nicht einfach Fahrbahn, wie du es sonst auch immer willst? Das Problem: Man würde gerne Rücksicht nehmen, wenn denn eine annehmbare Alternative vorhanden wäre. 1 Meter fuffzich breiter Seitenstreifen und allen wäre gedient. -------------------- §2Abs.6StVO: Autofahrer dürfen einzeln in zweispurigen Fahrzeugen fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. ;)
|
|
|
|
10.04.2007, 21:04
Beitrag
#55
|
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1710 Beigetreten: 28.09.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 23604 |
Muss ich mir sowas antun? Warum fährst du nicht einfach Fahrbahn, wie du es sonst auch immer willst? Klar will ich gerne auf der Fahrbahn fahren, weil diese oft besser ausgebaut sind als die vielen Radwege mit "Vorsicht Radwegschäden". Nun habe ich aber endlich einen guten Radweg, aber muss mir diese Drängelgitter antun. Wenigstens zweimal muss ich sogar absteigen, weil man einfach nicht fahrend daran vorbeikommt. Da kommt natürlich der Wunsch, dann doch wieder auf der Fahrbahn fahren zu wollen. Aber die Frage ist ja, ob solch eine Anzahl von Drängelgittern und die vielen Fahrbahnqueren schon ausreichen, um eine Unzumutbarkeit oder Unbenutzbarkeit zu begründen. Ich will also in solchen Situationen gerne die Fahrbahn benutzen, aber halt auch nur dann, wenn ich es darf! Wären die Drängelgitter jetzt weg, dann würde ich ohne zu zögern den Radweg nehmen! -------------------- "Auch das Parken auf Radwegen werde abends nicht geahndet, weil eine Gefährdung zu der ruhigen Tageszeit nicht mehr zu befürchten ist." (Klasse sowas!)
|
|
|
|
11.04.2007, 09:24
Beitrag
#56
|
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 |
Gut, meine Frage war in der Tat sehr provokant
Wenigstens zweimal muss ich sogar absteigen, weil man einfach nicht fahrend daran vorbeikommt. Ich musste an den Dingern komischerweise noch nie absteigen (es sei denn, es kam mir jemand entgegen), und besser als die von dir fotografierten Gitter waren sie auch nicht. Aber die Frage ist ja, ob solch eine Anzahl von Drängelgittern und die vielen Fahrbahnqueren schon ausreichen, um eine Unzumutbarkeit oder Unbenutzbarkeit zu begründen. Ich will also in solchen Situationen gerne die Fahrbahn benutzen, aber halt auch nur dann, wenn ich es darf! Seit wann sind solche Wege benutzungspflichtige Radwege? Ich denke, ihr kippt einen benutzungspflichtigen Radweg schon, weil er 2m lang mal nicht straßenbegleitend ist. Wären die Drängelgitter jetzt weg, dann würde ich ohne zu zögern den Radweg nehmen! Wieder provokant: Das klingt so, als ob du dir immer das beste raussuchen wolltest. Arthut Dent hat ja schon einige positive Beispiele genannt: ![]() Wobei ich das hier am recht gut finde: ![]() Das Problem hierbei ist nur, dass sie ihren Sinn und Zweck zum Teil verfehlen. Sinn und Zweck dieser Gitter ist - nicht wie viele Radfahrer annehmen, die Radfahrer zu quälen oder zu ärgern, sondern - die unrechtmäßige Nutzung durch andere Verkehrsteilnehmer wirkungsvoll zu unterbinden. Das sind in erster Linie Pkw, die dort nicht langfahren sollen, aber auch Krads. Genau die werden aber von einfachen Pfosten nicht von der Nutzung abgehalten. Die Annähernd-Ideallösung ist die folgende. Allerdings kann es hier auch sein, dass geschickte Kradfahrer die Barriere ebenfalls überwinden können.
-------------------- Viele Grüße,
MM |
|
|
|
11.04.2007, 10:31
Beitrag
#57
|
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4352 Beigetreten: 24.06.2005 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 10655 |
Wieder provokant: Das klingt so, als ob du dir immer das beste raussuchen wolltest. Was ist daran provokant? Dem ist - zumindest bei mir - so. Oder glaubst du im Ernst, ich würde aus Prinzip auf gute Wege verzichten? ... dumme Frage ... Gruß, Klaus -------------------- @HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]" @Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co." |
|
|
|
11.04.2007, 11:21
Beitrag
#58
|
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 |
@MM: Eine Fremd-Nutzung durch Kräder ist mir bislang noch nicht begegnet, durch PKW (meist als Parkplatz) schon. Insofern halte ich Pfosten für absolut ausreichend.
Wenn die Absperrungen eine gewisse Anzahl/Fahrstrecke erreichen, tritt der Zweck des Abhaltens von Fremdnutzung und damit Behinderung des Radverkehrs in den Hintergrund und die Behinderungswirkung der Absperrungen in den Vordergrund. IMHO ist das bereits so, wenn ich auf 5km Strecke mehr als zweimal wegen sowas abbremsen muss, obwohl ich dank freier Sicht durchfahren könnte. Es wird dann zur vermeidbaren Behindeung. Oft sieht man das bei Lärmschutzwällen. Da werden kreuzende Fahrradwege mit drängelgittern geschützt. Hier meist nicht mit dem Argument des Abhaltens von Fremdnutzung, sondern dem verhindern von unbedachtem Durchfahren. Gleichzeitig wird aber die Ampel seitlich so versetzt angebracht, dass man sie erst 2m vor der Strasse wirklich sieht, anstatt die Ampel gleich als Schutzpfosten mitten in den Weg zu stellen, wo man sie von weither sieht und sie nebenbei die Fremdnutzung ab und den Gegenverkehr auseinander hält. Gruss kai -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
|
|
|
11.04.2007, 20:26
Beitrag
#59
|
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1710 Beigetreten: 28.09.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 23604 |
Also etwas provokantes kann ich da irgendwie nicht sehen. Bei Feldweg und Autobahn würde ich doch mit dem Auto selbstverständich den Feldweg nehmen.
Und wie gesagt, 4 Drängelgitter schaffe ich ja zu umfahren, bei 2en schaffe ich es einfach nicht. Der Radweg knickt dort direkt nach den Drängergittern ab und da kommt man irgendwie fahrend nicht rum ohne auf die Sandfläche daneben zu kommen und diese liegt gute 5cm tiefer als der Radweg - also AUA-Gefahr! -------------------- "Auch das Parken auf Radwegen werde abends nicht geahndet, weil eine Gefährdung zu der ruhigen Tageszeit nicht mehr zu befürchten ist." (Klasse sowas!)
|
|
|
|
12.04.2007, 15:02
Beitrag
#60
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4689 Beigetreten: 20.04.2004 Mitglieds-Nr.: 2885 |
Wieder provokant: Das klingt so, als ob du dir immer das beste raussuchen wolltest. 1.) war dein davorliegendes Post, wie du ja selbst zugegeben hast, ebenfalls provokant und 2.) Natürlich liegt es nahe, das sich jeder VT (egal welches Verkehrsmittel er nutzt) sich die für ihn beste Möglichkeit raussucht. Machst du sicherlich auch nicht anders, oder? Zitat Arthut Dent hat ja schon einige positive Beispiele genannt: Habe ich, aber was nutzt das dem TE wenn diese dort nicht vorhanden sind?Zitat sondern - die unrechtmäßige Nutzung durch andere Verkehrsteilnehmer wirkungsvoll zu unterbinden. Das sind in erster Linie Pkw, die dort nicht langfahren sollen, aber auch Krads. Genau die werden aber von einfachen Pfosten nicht von der Nutzung abgehalten. Mit dem Nebeneffekt, daß die Nutzung für einige VT, die dort her fahren oder -gehen dürfen, stark erschwert wird oder gar unmöglich ist.Zu nennen wären Rollstuhfahrer, Menschen mit (Zwinllings-)Kinderwagen, Fußgänger mit großen Handkarren, Radfahrer mit Tandem, langen Liegerädern, Trailer-Bikes, Anhänger, dreirädrigen Fahrrädern usw. Konkretes Beispiel: Zur nächsten Sperrmüllannahme sind es von mir ca. 1,8 km wenn ich den kürzesten Weg nutze. Kann ich mit beladenem Anhänger aber nicht wegen eines Drängelgitters. Da muß ich dann einen Umweg von knapp 1 km fahren* (ausschließlich Straßen ohne Radwege). Und ginge es tatsächlich um Kradfahrer, würden Drängelgitter "mitten in der Pampa" (z.B. an der Kreuzung zweier unbefestigter Feldwege) keinen Sinn machen, die es aber auch gibt. Ein "tolles" Drängelgitter entdeckte ich übrigens letzten Samstag in Recklinghausen, als ich nach Dorsten geradelt bin um meine Mutter zu besuchen. Das Drängelgitter sah selbst aus nur 5 Metern Entfernung immer noch wie ein Zaun oder Sperrgitter aus, das Löchlein zum durchfahren war für mich erst zu erkennen, nachdem ich mich dann (trotz RWBP) für die Fahrbahn entschieden hatte und an der Stelle vorbei war und so das Arrangement mal von der andren Seite sah. (Die Fahrbahn sah übrigens so aus: 2 breite Fahrspuren je Richtung, mäßiger Verkehr. Auf ca. 800m kamen mir 3 Autos entgegen und 2 haben mich überholt.) ============================================================== * Der lange Umweg ergibt sich daraus, daß der Radweg, eine stillgelegte Straße, genau zwischen dem Großmarkt/Südbahnhof und der Hauptverwaltung der Stadtwerke hindurchführt. -------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5 |
|
|
|
12.04.2007, 21:31
Beitrag
#61
|
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1710 Beigetreten: 28.09.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 23604 |
Also ich habe von unserer Straßenverkehrsbehörde Infos bekommen, was man sich bei den Drängelgittern gedacht hat.
1. Die Schutzgitter wurden wirklich so angebracht, dass der Radfahrer absteigen "soll". Vorgestellt hat man es sich so, dass der Radfahrer vor dem Gitter absteigt, das Fahrrad über die Straße schiebt und hinter dem nächsten Schutzgitter wieder weiterfährt. 2. Hauptaugenmerk lag dabei auf: a) Kinder, die womöglich einfach ohne zu schauen auf die Fahrbahn radeln. b) Ältere Menschen, deren Seh- oder Hörvermögen nicht mehr so gut ist. 3. Die Maßnahmen wurden ergriffen, weil die Straßenverkehrsbehörde verantwortlich für die Verkehrssicherung ist. Insbesondere deshalb, weil bei Unfällen durch unzureichende Sicherung die Behörde mit in die Verantwortung gezogen werden kann. Soviel also zu den Hintergründen. Ich für meinen Teil denke mir folgendes: zu 1. Regelmäßig sein Rad zu schieben hat mit Radfahren nicht mehr viel zu tun. zu 2. a) Kinder müssen auch an den Autobahnanschlussstellen erkennen, dass ein kleines Vz. 205 ihnen die Vorfahrt nimmt. Wer sorgt also hier dafür, dass Kinder nicht einfach auf dem Radweg weiterfahren. Und weiter hatte ich hier mal einen Radweg bildlich gezeigt, wo man bergab vom Radweg in den Gegenverkehr der Fahrbahn geleitet wird. Da muss ich mich doch fragen, warum man dort keine Schutzgitter angebracht hat. b) So hart es klingt, aber Menschen mit ausgeprägter Sehschwäche haben schon hinter dem Steuer nichts zu suchen. Wer also trotz Sehhilfe den Verkehrsraum nicht richtig beobachten kann, der ist auf einem Gehweg mit "Radfahrer frei" gut aufgehoben. Keinesfalls aber rechtfertigen Radfahrer mit Sehschwäche es, dass ein Radweg deswegen benutzungspflichtig wird. zu 3. Klar ist die Behörde zur Verkehrssicherung verpflichtig. Aber wer verpflichtet denn die Behörde, einen Radweg zu planen, der so gefährlich ist, dass er an allen Ecken und Kanten mit Schutzgittern ausgestattet werden muss? Man stelle sich vor was wäre, wenn langsam aber sicher _alle_ Radwege mit Schutzgittern versehen werden. Da kann mir doch keiner erzählen, dass er das toll findet Die Haltung der Straßenverkehsbehörde ist in diesem Fall eindeutig. Weder wird die Benutzungspflicht aufgehoben, noch werden die Drängelgitter entfernt. Und sogar mehr noch: Man plant weitere Radwege, sobald wieder etwas Geld in der Kasse ist. Und dabei haben wir hier so viele Radwege, die dringend saniert werden müssen. Aber anstatt das zu tun, werden lieber weitere Radwege gebaut ... -------------------- "Auch das Parken auf Radwegen werde abends nicht geahndet, weil eine Gefährdung zu der ruhigen Tageszeit nicht mehr zu befürchten ist." (Klasse sowas!)
|
|
|
|
13.04.2007, 15:01
Beitrag
#62
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5139 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 45 |
1. Die Schutzgitter wurden wirklich so angebracht, dass der Radfahrer absteigen "soll". Vorgestellt hat man es sich so, dass der Radfahrer vor dem Gitter absteigt, das Fahrrad über die Straße schiebt und hinter dem nächsten Schutzgitter wieder weiterfährt. Ich bezweifle daß der(die) BehördenmitarbeiterIn ( -------------------- Leben und leben lassen....
Ich weiß, daß ich nichts weiß. (Sokrates) |
|
|
|
13.04.2007, 15:41
Beitrag
#63
|
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 816 Beigetreten: 03.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8652 |
Wenn Das Fahrrad nicht zu sehr beladen ist, kann man einfach das Vorderrad über das hinterrad heben (also quasi einen Wheelee machen, nur abgestiegen) und durch den Engpass schieben.
Ich habe mich selbst mal dabei erwischt, wie ich mich bei Drängelgittern fast Nur auf die Durchfahrt konzentriert habe (gerade mit Packtaschen nicht leicht; oder mit Inlineskates bei zusätzlicher Verschmutzung des Wegs, Kehrmaschinen kommen ja nicht so gut um die Drängelgitter herum) und dabei den Verkehr vernachlässigt habe (kam glücklicherweise auch keiner). Erst beim Weiterfahren ist mir bewußt geworden, wie das Drängelgitter auf mich gewirkt haben. Hat jemand von Euch ähnliche Erfahrungen gemacht? |
|
|
|
13.04.2007, 15:52
Beitrag
#64
|
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 |
Die Kombination cheffe/Fahrrad wird jedenfalls nicht schmaler, wenn cheffe von seinem Fahrrad absteigt....... Es dürfte regelmäßig so sein, dass die physikalische Breite eines Radschiebers inkl. Fahrrad größer ist als die eines Radfahrers und man deshalb an solchen Stellen noch viel schlechter schieben als fahren kann. Wer sich diesen Unsinn ausdenkt, dem sollte man an solche Örtlichkeiten mal ein vollgepacktes Reiserad mit Anhänger hinstellen - inkl. Antreiber Was hat es auch nur im entferntesten mit Ideallösung zu tun, das man einen augenscheinlichen Zweirichtungsradweg nicht in beide Richtungen gleichzeitig benutzen kann? Von Gepäck und Anhängern will ich mal garnicht reden. wenn das eine Ideallösung ist, wundert mich das Aussehen unserer Radwege überhaupt nicht. Hat jemand von Euch ähnliche Erfahrungen gemacht? |
|
|
|
13.04.2007, 18:18
Beitrag
#65
|
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 446 Beigetreten: 30.11.2005 Wohnort: Europa Mitglieds-Nr.: 15032 |
Zitat Hauptaugenmerk lag dabei auf: a) Kinder, die womöglich einfach ohne zu schauen auf die Fahrbahn radeln. Vor dem Hintergrund meines Beitrages oben freue ich mich, dass die Behörde die Interessen schutzbedürftiger Kinder höher bewertet, als die einiger weniger. Ich kann noch immer nicht glauben, daß einige hier im Forum noch nicht einmal in der Lage sind, die Interessen anderer auch nur in Erwägung zu ziehen. Viele Grüße Christoph99 Edit: P.S. Auch hier wieder der Versuch, andere vom Verkehr auszuschließen; oder wie soll ich Zitat So hart es klingt, aber Menschen mit ausgeprägter Sehschwäche haben schon hinter dem Steuer nichts zu suchen verstehen? Hatte ich in meinem anderen Beitrag doch zu sehr an das Gute im Menschen geglaubt?
|
|
|
|
13.04.2007, 18:32
Beitrag
#66
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4689 Beigetreten: 20.04.2004 Mitglieds-Nr.: 2885 |
Vor dem Hintergrund meines Beitrages oben freue ich mich, dass die Behörde die Interessen schutzbedürftiger Kinder höher bewertet, als die einiger weniger. 1.) Nach dem Radverkehrsbericht der Bundesregierung sind ca. 2/3 aller Radfahrten "Alltagsfahrten" zur Arbeit, Schule, Ausbildung Einkauf etc. Diese Alltagsfahrer, die hier ausgebremst werden, sind nicht "einige wenige", sondern eine absolute Mehrheit. 2.) Wenn es (hauptsächlich) um den Schutz der Kinder ginge, bräuchte man keinen benutzungspflichtigen Radweg. 3.) Die allermeisten Geh- und Radwege haben keine Absperrung ggü. dem Fahrbahnverkehr. Konsequenterweise müsste man doch hier nachrüsten (und würde dadurch die genannten VT ausschließen). 4.) Angeblich werden doch Radwege der Sicherheit wegen gebaut. Warum muß dann der vorgeblich sichere Radweg dann nochmal extra gesichert werden? Zitat Auch hier wieder der Versuch, andere vom Verkehr auszuschließen; oder wie soll ich Zitat So hart es klingt, aber Menschen mit ausgeprägter Sehschwäche haben schon hinter dem Steuer nichts zu suchen verstehen? Meinst du ernsthaft, das stark sehbehinderte Menschen, die andere VT erst sehr spät oder gar nicht erkennen Fahrzeuge führen dürfen sollen? Nee, da muß ich, so leid es mir für die Betroffenen tut, Lupfi recht geben. Wer andere VT nicht mehr rechtzeitig erkennen kann und auf entsprechene alltägliche Verkehrssituationen reagieren kann, sollte keine Fahrzeuge führen. Was machen die genannten Personengruppen eigentlich am Ende des Radweges oder in den einmündenden Straßen? -------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5 |
|
|
|
13.04.2007, 18:41
Beitrag
#67
|
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 446 Beigetreten: 30.11.2005 Wohnort: Europa Mitglieds-Nr.: 15032 |
@Arthur Dent
1.) Ohne statistisches Material, Quellen und Zitate benutzen zu müssen, kann ich behaupten: Doch, es sind nur ausgesprochen wenige, die für den Schutz anderer kein Verständis haben. 2) Den hier behaupteten Zusammenhang verstehe ich nicht. 3) Wenn Du das so siehst, ... 4) siehe 2) Zitat Was machen die genannten Personengruppen eigentlich am Ende des Radweges oder in den einmündenden Straßen? Im Zweifelsfall auf Rücksichtnahme und Verständnis anderer angewiesen sein. Bist Du dazu nicht in der Lage?
|
|
|
|
13.04.2007, 20:10
Beitrag
#68
|
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1710 Beigetreten: 28.09.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 23604 |
@Christoph99,
das mit den Kindern und den benutzungsflichtigen Radwegen meinte Arthur Dent sicherlich so, dass Kinder bis zu einem bestimmten Alter nicht auf Radwegen fahren dürfen. Demnach wäre ein "benutzungspflichtiger" Fußweg völlig ausreichend. Und in der Tat dürfen Menschen Fahrzeuge nur dann führen, wenn ihr gesundheitlicher Zustand es erlaubt. Das geht sogar so weit, dass man ein Fahrzeug nicht führen darf, wenn man zum Beispiel wegen Kopfschmerzen sich nicht ausreichend genug auf den Verkehr konzentrieren kann. Wer also den Weg vor und um sich herum nicht ausreichend erkennen kann, der darf ein Fahrzeug nicht bewegen. Da man aber bei den Schutzgittern absteigen und schieben soll, ist man zu diesem Zeitpunkt Fußgänger und alles ist in Butter. Darauf wollte die Straßenverkehrsbehörde wohl hinaus ... -------------------- "Auch das Parken auf Radwegen werde abends nicht geahndet, weil eine Gefährdung zu der ruhigen Tageszeit nicht mehr zu befürchten ist." (Klasse sowas!)
|
|
|
|
14.04.2007, 09:58
Beitrag
#69
|
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 387 Beigetreten: 30.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16410 |
Das Problem hierbei ist nur, dass sie ihren Sinn und Zweck zum Teil verfehlen. Sinn und Zweck dieser Gitter ist - nicht wie viele Radfahrer annehmen, die Radfahrer zu quälen oder zu ärgern, sondern - die unrechtmäßige Nutzung durch andere Verkehrsteilnehmer wirkungsvoll zu unterbinden. Das sind in erster Linie Pkw, die dort nicht langfahren sollen, aber auch Krads. Genau die werden aber von einfachen Pfosten nicht von der Nutzung abgehalten. Hallo, erst einmal zur allgemeinen Situation: Solche Drängelgitter kenne ich auch, nämlich von der Flämingskate (teilweise gemeinsame Fuß- / Radwege, teilweise Fahrradstraßen) bei der Querung von Landstraßen. Ich halte nicht viel davon, da hier relativ normale Querungssituationen herrschen und diese eine normale, durch korrektes Verhalten minimierbare Gefahr darstellen. Ein (informatives) Vorfahrt-beachten-Schild für diejenigen Radfahrer, die hier Rechts-vor-Links annehmen, würde in meinen Augen reichen. Und jetzt zum zitierten Posting: Es gibt im Straßenverkehr unendlich viele Möglichkeiten, sich falsch zu verhalten. Hier werden keine technischen Abhilfen geschaffen, sondern auf die Vernunft und Verkehrsüberwachung gesetzt. Dass nun ausgerechnet Überlandradwege mit einer 100%igen Fehlbenutzungssicherheit ausgestattet werden sollen, das ist schwer vorzustellen. Meine Einschätzung der Drängelgitter: Gut gemeint (Unfallvermeidung), oft schlecht gemacht. Gruß, der Vernünftige |
|
|
|
18.04.2007, 16:43
Beitrag
#70
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4689 Beigetreten: 20.04.2004 Mitglieds-Nr.: 2885 |
Entschuldige die späte Antwort, @Christoph99, aber ich hatte recht wenig Zeit.
1.) Ohne statistisches Material, Quellen und Zitate benutzen zu müssen, kann ich behaupten: Doch, es sind nur ausgesprochen wenige, die für den Schutz anderer kein Verständis haben. Das hast du aber mit deinem Satz Zitat dass die Behörde die Interessen schutzbedürftiger Kinder höher bewertet, als die [interessen] einiger weniger. nicht ausgedrückt. Zudem verstehe ich nicht, was Kritik an Drängelgittern auf Radwegen im Allgemeinen und in der hier vom TE vorgestellten Anhäufung auf relativ kurzer Strecke im konkreten mit meinem Verständnis für den Schutz anderer zu tun hat. In der VwV-STvO heißt es u.a. das benutzungspflichtige Radwege frei von Hindernissen sein müssen, was hier nicht gegeben ist.Zitat 2) Den hier behaupteten Zusammenhang verstehe ich nicht. Radfahrende Kinder bis 8 Jahren müssen den Gehweg benutzen, bis 10 Jahre dürfen sie es. Sind sie älter müssen sie dort, wo kein Radweg vorhanden ist (wie z.b. hier zwischen den Punkten C und D) ganz normal auf der Fahrbahn fahren und sollten dementsprechend auch in der Lage sein, alltägliche Gefahrensitationen (wie sie z.B. an jeder Kreuzung vorkommen kann) zu erkennen. Sollten die das nicht können, sollen sie meinetwegen gerne (unerlaubterweise) Gehwege benutzen, sofern sie die Fußgänger nicht behindern oder gefärden, aber deshalb muß man noch lange nicht alle Radfahrer ausbremsen.Zitat 3) Wenn Du das so siehst, ... Sehe ich so, siehst du es anders? In wie fern und warum?Zitat 4) siehe 2) Es wird von Verkehrsbehörden immer wieder behauptet, Radwege dienten der Sicherheit der Radfahrer, daher sollten bei vernünftiger Planung diese Drängelgitter überflüssig sein. Die VwV-StVO macht da auch bestimmte Vorschriften, was die Gestaltung von Kreuzungen angeht, besonders bei Radwegen, die in beide Richtungen befahren werden dürfen (wovon ich im vorliegenden Fall ausgehe). Zitat Im Zweifelsfall auf Rücksichtnahme und Verständnis anderer angewiesen sein. Bist Du dazu nicht in der Lage? Doch bin ich und ich kritisiere Drängelgitter auf Radwegen trotzdem. Ich fahre dafür lieber Vorsichtig an haltenden Bussen vorbei und fahr langsam und bremsbereit an Schulen, Kindergärten, Spielplätzen und wo sonst noch Kinder oder auch Gebrechliche auftauchen. Rücksicht nehmen geht auch ohne Drängelgitter. Autofahrer würden auch zu recht kritisieren, wenn aus vermeintlicher Rücksichtnahme auf Haupdurchgangsstraßen an vielen Kreuzungen durch Aufpflasterungen oder andere bauliche Maßnahmen eine stark verlangsamte Geschwindigkeit erzwingen würde.Appropos Rücksichtnahme: Wer nimmt denn im Vorliegenden Fall auf wen Rücksicht? Woher kommt die vorgebliche Gefährdung von Kindern und älteren Verkehrsteilnehmern? Wäre der Radweg ordentlich Geplant, ergäben sich die Gefährdungen nicht. Man hat den Radweg also trotz der zu erwartenden Gefahren für (einen Teil der) Radfahrer und Fußgänger so eingerichtet. Anders gesagt, hier nimmt die Behörde keine Rücksicht auf die Sicherheit der genannten VT, sondern versucht mittels der Gitter den missglückten Versuch zu kaschieren.Auf die VT, die aufgrund der Gitter den Weg nicht benutzen können, nimmt die Behörde ebenfalls keine Rücksicht. Und was die Kinder angeht, können Drängelgitter, wie "Schutzbiotope" im allgemeinen auch dazu beitragen, daß die jungen Nachwuchs-VT sich kaum noch gedanken machen über Gefahrenpunkte. Ganz nach dem Motto: "Wenn die Kreuzung gefährlich wäre, hätte man wohl ein Drängelgitter aufgestellt, also muß ich nicht so stark aufpassen, wenn da kein Gitter ist." M.m.n. ist das, was die Behörde hier an den Tag legt nur Pseudo-Rücksichtnahme. Und allgemein muß Verkehr möglichst sicher, aber auch möglichst "flüssig" ablaufen. Rad fahren mach keinen Sinn, wenn man alle paar Meter anhalten und absteigen muß/soll. Wie gesagt, ca. 2/3 aller Radfahrten sind alltagsfahrten, da möchte man auch mal ankommen, wenn das Fahrrad das Mittel ist um von A nach B zu kommen. Um wieviel wärst du aus vermeintlicher Rücksichtnahme bereit, deinen morgentlichen Weg zur Arbeit zu verlängern (zeitlich gesehen)? -------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5 |
|
|
|
18.04.2007, 20:01
Beitrag
#71
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1768 Beigetreten: 01.10.2004 Wohnort: Limassol (Zypern) Mitglieds-Nr.: 5855 |
Rad fahren mach keinen Sinn, wenn man alle paar Meter anhalten und absteigen muß/soll. Kürzlich habe ich einen Satz gelesen, der mir nicht mehr aus dem Kopf geht. Er hieß sinngemäß:"Wer RadfahrerInnen erfolgreich dazu erzieht, sich wie FußgängerInnen zu verhalten, bekommt dennoch keine FußgängerInnen, sondern AutofahrerInnen." Das gilt vermutlich auch für Kinder!. -------------------- Mädchen auf Motorhauben – vor 85% meiner Unfälle kann ich mich schützen.
|
|
|
|
18.04.2007, 20:37
Beitrag
#72
|
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 |
Zitat a) Kinder, die womöglich einfach ohne zu schauen auf die Fahrbahn radeln. Ich kann noch immer nicht glauben, daß einige hier im Forum noch nicht einmal in der Lage sind, die Interessen anderer auch nur in Erwägung zu ziehen. Ich kann immer noch nicht glauben, dass es Menschen gibt, die einfach nicht verstehen wollen, dass Radwege nicht Schutzbiotope für Ausflugsradler, sondern Verkehrswege sind. Als solches müssen sie mit minimaler Behinderung funktionieren.Auch hier wieder der Versuch, andere vom Verkehr auszuschließen; Nö, eher die Überzeugung, dass Andere VT vor unverantwortlichem Nutzen von Fahrzeugen zu schützen sind. Sehschwäche mit Auswirkung auf die Verkehrssicherheit, aber dann ein fahrzeug führen wollen? Grob fahrlässig ist da leicht untertrieben...Aus der Perspektive eines Familienvaters freue ich mich, dass Barrieren zwischen dem hundertprozentig sinnvollen Radweg und der Straße aufgestellt wurden. Kinder, die eventuell mal das Bremsen vergessen könnten, werden dadurch geschützt. Aus der Sicht eines Familienvaters: Wenn die Goven überall in Watte gepackt werden, lernen sie's nie. Und wenn mein Gör das Bremsen vergisst, landet sie erst gar nicht auf so einem Weg.Warum jetzt einige wenige "Profi-Radler" anfangen, diese Sicherheitsmaßnahmen als Belästigung zu sehen, kann ich nicht nachvollziehen. Lasst Euch bitte zurufen:" Ihr seid nicht alleine auf der Welt und es gibt viele, für die solche Maßnahmen sinnvoll sind". Hier sind Toleranz und Verständnis für andere gefragt. Bin kein Profiradler, aber Verkehrsteilnehmer. Als solches würde ich gerne am Verkehr teilnehmen und nicht dauernd unnötig ausgebremst werden. Und Toleranz und Verständnis für ständiges Steine in den Weg legen kann ich nicht aufbringen. Ich hab mich 2 Jahre lang mit Kinderanhänger durch die Gegen bewegt. Das übelste war ein Sackweg von 2m Breite und etwa 300m Länge mit Gefälle und einem Drängelgitter mit 60 cm Abstand am Ende. Ich durfte also die ganze Fuhre umbauen, um wieder den berg hoch zurückfahren zu können. Den Termin, den ich da hatte, hab ich dementsprechend verpasst.Aus der Perspektive des Autofahrers sind solche Maßnahmen zum eigenen Schutz oder zum Schutz Dritter nichts ungewöhnliches. In Auto-Dimensionen würden solche "Massnahmen" aber bedeuten, dass es zB keine Schilder "Keine Wendemöglichkeit für LKW" gäbe, keine Warnschilder für Grössenbeschränkungen, Sackgassen ohne Beschilderung. Wegweiser in unbekanntes Gelände, nur um dort dann eben keine Wegweiser mehr anzutreffen und, um das Pendant zu den Drängelgittern zu setzen: Panzersperren vor Kreuzungen im Zickzack ausgelegt, damit keiner aus Versehen wegen Sehschwäche oder so bei Rot über die Kreuzung fährt.Achja: Induktionsschleifen für automatische Ampelanlagen wären dann übrigens auf einer Sonderfläche neben der Ampel angebracht, auf die man nur mittels umständlichen Rangierens drauf und zum Weiterfahren auch wieder runter kann. Die einseitige Perspektive, die bei vielen hier im Forum von Radfahrern geäußerten Meinungen deutlich wird, zusammen mit dem "Gegacker" über Kleinigkeiten und eine kaum noch zu ertragene Arroganz anderen gegenüber, empfinde ich bemerkenswert. Kleinigkeiten sind was anderes und Gackern tut hier keiner, oder etwa doch .... Gruss kai -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
|
|
|
19.04.2007, 14:28
Beitrag
#73
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4689 Beigetreten: 20.04.2004 Mitglieds-Nr.: 2885 |
"Wer RadfahrerInnen erfolgreich dazu erzieht, sich wie FußgängerInnen zu verhalten, bekommt dennoch keine FußgängerInnen, sondern AutofahrerInnen." Schöner Satz, dem möchte ich als Aufkleber für's Rad oder als T-Shirt. Zitat Das gilt vermutlich auch für Kinder! Gerade für die, denn wenn man beigebracht bekommt, Rad fahren sei so gefährlich, das man es nur in "Schutzbiotopen", die durch Zäune und Drängelgitter abgesichert sind tun sollte und das man an der nächsten Straße lieber absteigt und schiebt etc., der kommt nicht darauf, daß das Fahrrad auch ein richtiges Verkehrsmittel ist, um grünstig von A nach B zu kommen.(Mir hat meine Oma beigebracht "Ein Fahrrad ist wie ein Auto." und so bin ich dann auch schon immer gefahren und hab so keine Drägelgitter gebraucht.) -------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5 |
|
|
|
12.05.2007, 19:26
Beitrag
#74
|
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1710 Beigetreten: 28.09.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 23604 |
Ich muss das leider noch einmal hochholen, denn beim Stöbern bin ich auf folgenden Text gestoßen:
Zitat Da es sich um einen beidseitigen Radweg handelt, ist ein zweimaliges Queren der Fahrbahn erforderlich. Es sollte daher auf der Bundes/Staats/Kreis -straße eine Geschwindigkeitsbeschränkung z. B. auf 60 km, sowie ein Überholverbot angeordnet werden. Ebenso wäre es erforderlich, Zeichen 138 (Radfahrer kreuzen) aufzustellen. http://www.cycleride.de/rund_ums_fahrrad/a...xtbausteine.txt Wäre es im eingangs geschilderten Fall nicht eigentlich logisch, dass man dort auch ein Überholverbot ausschildert, auf 60km/h begrenzt und Zeichen 138 aufstellt? So "sicher" die Radler auf dem Radweg auch sein mögen, Autofahrer sollten doch nicht dem Irrglauben verfallen, dass nicht doch von links oder rechts an einigen Stellen Fußgänger und Radfahrer kreuzen. Für den Autofahrer sieht es nämlich so aus, dass er mit Radfahrern und Fußgängern über die gesamte Strecke nicht in Berührung kommt. -------------------- "Auch das Parken auf Radwegen werde abends nicht geahndet, weil eine Gefährdung zu der ruhigen Tageszeit nicht mehr zu befürchten ist." (Klasse sowas!)
|
|
|
|
![]() ![]() |
|
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 17.12.2025 - 01:18 |