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> Petition zur Abschaffung der Radwegbenutzungspflicht, Ein guter Radweg braucht keine Benutzungspflicht
helmet lampshade
Beitrag 14.03.2008, 10:50
Beitrag #801


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Zitat (Heinz Wäscher @ 13.03.2008, 19:23) *
In dieser von mir verlinkten, (meiner Meinung nach:) "äußerst dämlichen" Broschüre über Schutzstreifen

Schutzstreifen sind also Reserveflächen für KfZ, das war mir neu. Für wesentlich intelligenter halte ich es allerdings, bei einer breiten Straße Reserveflächen in der Fahrbahnmitte (Frankreich, GB) zu schaffen, dann fahren alle stärker rechts und können diese Streifen für Überholmanöver nutzen. Zweiräder können darauf auch leicht an Staus vorbeifahren. Kennt jemand von den VPlanern den Terminus dafür?

Zusatz: Wie sieht es eigentlich mit der Vorfahrtsregelung beim Beginn und Ende von Schutzstreifen aus?
Fall 1: Schutzstreifen endet an Fahrbahnverengung
Fall 2: Schutzstreifen endet und mündet in Bordsteinradweg, (S 21 oben) Radfahrer fährt auf der Fahrbahn weiter
Fall 2a: Wie fall 2 aber Bordsteinradweg ist nicht benutzungspflichtig
Fall 3: Bordsteinradweg mündet in Schutzstreifen (S 20 unten)
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granny
Beitrag 14.03.2008, 11:22
Beitrag #802


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Zitat (helmet lampshade @ 14.03.2008, 11:50) *
Zusatz: Wie sieht es eigentlich mit der Vorfahrtsregelung beim Beginn und Ende von Schutzstreifen aus?
Fall 1: Schutzstreifen endet an Fahrbahnverengung
Fall 2: Schutzstreifen endet und mündet in Bordsteinradweg, (S 21 oben) Radfahrer fährt auf der Fahrbahn weiter
Fall 2a: Wie fall a aber Bordsteinradweg ist nicht benutzungspflichtig
Fall 3: Bordsteinradweg mündet in Schutzstreifen (S 20 unten)
In allen Fällen: nicht anders als ohne diese Peilhilfen.
Schutzstreifen sind verkehrsrechtlich "Plazebo forte".
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Hane
Beitrag 14.03.2008, 11:38
Beitrag #803


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Schutzstreifen sind durch Leitlinien abgegrenzt.
Zitat (helmet lampshade @ 14.03.2008, 10:50) *
Fall 1: Schutzstreifen endet an Fahrbahnverengung
Fall 2: Schutzstreifen endet und mündet in Bordsteinradweg, (S 21 oben) Radfahrer fährt auf der Fahrbahn weiter
Fall 2a: Wie fall 2 aber Bordsteinradweg ist nicht benutzungspflichtig
Die Radfahrer sind wartepflichtig:
Zitat (StVO)
Leitlinien dürfen überfahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht gefährdet wird
Im Fall 1 greift der Reisverschluß nicht, da ein Schutzstreifen kein Fahrstreifen ist:
Zitat (StVO)
Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.
Zitat (StVO)
Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, daß sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlußverfahren).

Zitat (helmet lampshade @ 14.03.2008, 10:50) *
Fall 3: Bordsteinradweg mündet in Schutzstreifen (S 20 unten)
Das wissen die Götter. Beide, die Radwegfahrer und die Fahrbahnfahrer sind zum Warten verpflichtet:
Zitat (StVO für den Radwegfahrer)
Wer von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist
Zitat (StVO für den Fahrbahnfahrer)
Leitlinien dürfen überfahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht gefährdet wird
Zitat (StVO für den Fahrbahnfahrer)
wird am rechten Fahrbahnrand ein Schutzstreifen für Radfahrer so markiert, dann dürfen andere Fahrzeuge die Markierung bei Bedarf überfahren; eine Gefährdung von Radfahrern ist dabei auszuschließen


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John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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helmet lampshade
Beitrag 14.03.2008, 13:59
Beitrag #804


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Zitat (Hane @ 14.03.2008, 11:38) *
Schutzstreifen sind durch Leitlinien abgegrenzt.
Zitat (helmet lampshade @ 14.03.2008, 10:50) *
Fall 1: Schutzstreifen endet an Fahrbahnverengung..
Die Radfahrer sind wartepflichtig:...
Im Fall 1 greift der Reisverschluß nicht, da ein Schutzstreifen kein Fahrstreifen ist:

Und wieso sollte der Radfahrer dann wartepflichtig sein? Er fährt doch auf keinem eigenen Fahrstreifen.
Andererseits: Ob Vorfahrt oder nicht, vertrauen kann man ganz sicher nicht darauf.

Beispielbild für Ende eines Schutzstreifens, so suggeriert das natürlich Vorfahrt für den motorisierten Verkehr.
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granny
Beitrag 14.03.2008, 14:48
Beitrag #805


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Zitat (helmet lampshade @ 14.03.2008, 14:59) *
Beispielbild für Ende eines Schutzstreifens, so suggeriert das natürlich Vorfahrt für den motorisierten Verkehr.

Der Schutzstreifen verändert aber keine Vorrangfolge. Er sorgt nur dafür, dass Radfahrer eine Fahrlinie wählen, mit der sie in Schwulitäten kommen. Die Schwulitäten an sich sind aber bei identischen Fahrlinien ohne Schutzstreifen exakt die gleichen.
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Hane
Beitrag 14.03.2008, 15:32
Beitrag #806


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Zitat (helmet lampshade @ 14.03.2008, 13:59) *
Und wieso sollte der Radfahrer dann wartepflichtig sein? Er fährt doch auf keinem eigenen Fahrstreifen.
Dennoch überfährt er eine Leitlinie. Dabei har er andere nicht zu gefährden also vorzulassen.


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helmet lampshade
Beitrag 14.03.2008, 16:36
Beitrag #807


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Zitat (granny @ 14.03.2008, 14:48) *
Zitat (helmet lampshade @ 14.03.2008, 14:59) *
Beispielbild für Ende eines Schutzstreifens, so suggeriert das natürlich Vorfahrt für den motorisierten Verkehr.

Der Schutzstreifen verändert aber keine Vorrangfolge. Er sorgt nur dafür, dass Radfahrer eine Fahrlinie wählen, mit der sie in Schwulitäten kommen. Die Schwulitäten an sich sind aber bei identischen Fahrlinien ohne Schutzstreifen exakt die gleichen.

Ich würde erwarten, dass der Schutzstreifen hier das genaue Gegenteil von dem bewirkt, was sein Name aussagt. Pkw werden verstärkt versuchen noch vor der Engstelle zu überholen.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 14.03.2008, 16:40
Beitrag #808


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Zitat (helmet lampshade @ 14.03.2008, 16:36) *
Pkw werden verstärkt versuchen noch vor der Engstelle zu überholen.

Das würden diejenigen welchen aber wohl auch ohne "Schutz"streifen - wenn's denn eine absehbare Engstelle ist... unsure.gif

lg
c.s.
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helmet lampshade
Beitrag 14.03.2008, 17:01
Beitrag #809


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Es macht aber einen Unterschied ob man mit dem Gedanken fährt: "Ich geb mal kurz Gas, dann komm ich noch durch" oder denkt "Moment mal, ICH hab hier Vorfahrt!"

Wir hatten doch darüber diskutiert, ob die Verkehrsplanung eine Mitschuld haben könnte, wenn es zu einem Unfall kommt. Zum Beispiel wenn ein Radweg in die Fahrbahn mündet. Warum muss man einen Schutzstreifen so enden lassen? Es wäre doch viel sicherer, ihn noch im breiten Teil einfach auslaufen zu lassen.
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sigggi
Beitrag 14.03.2008, 19:53
Beitrag #810


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Zitat (helmet lampshade @ 14.03.2008, 13:59) *
Beispielbild für Ende eines Schutzstreifens, so suggeriert das natürlich Vorfahrt für den motorisierten Verkehr.


Dort ist an keiner Stelle gewährleistet, dass man einen Radfahrer mit dem nötigen Sicherheitsabstand überholen kann.
Also kann auch dort, wo der Schutzstreifen endet, kein PKW, LKW oder sonstwie breite Fahrzeuge, den Radfahrer überholen.
Dem Radfahrer kann eigentlich, am Ende des Schutzstreifens, absolut nichts passieren.

Leider wird, gerade wegen dem Schutzstreifen, genau das Gegenteil eintreten. Ohne Schutzstreifen würden dort nur wenige einen Radfahrer überholen. Mit dem Schutzstreifen tun es alle.


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Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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Alexander Brock
Beitrag 15.03.2008, 10:56
Beitrag #811


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Zitat
Die fahren ja auch alle hinter Dir thread.gif (scnr)


Das hätte ich mit Sicherheit gemerkt. Erstens am Spiegelbild und zweitens am Geräusch.
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Don Jusi
Beitrag 16.03.2008, 19:10
Beitrag #812


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Zitat (sigggi @ 14.03.2008, 19:53) *
Zitat (helmet lampshade @ 14.03.2008, 13:59) *
Beispielbild für Ende eines Schutzstreifens, so suggeriert das natürlich Vorfahrt für den motorisierten Verkehr.


Dort ist an keiner Stelle gewährleistet, dass man einen Radfahrer mit dem nötigen Sicherheitsabstand überholen kann.
Also kann auch dort, wo der Schutzstreifen endet, kein PKW, LKW oder sonstwie breite Fahrzeuge, den Radfahrer überholen.
Dem Radfahrer kann eigentlich, am Ende des Schutzstreifens, absolut nichts passieren.

Leider wird, gerade wegen dem Schutzstreifen, genau das Gegenteil eintreten. Ohne Schutzstreifen würden dort nur wenige einen Radfahrer überholen. Mit dem Schutzstreifen tun es alle.


Das ist aus der Luft gegriffen Siggi. Ich habe, seit ich Dich kenne ( rolleyes.gif ) wirklich schon oft geschaut, wie sich Autofahrer bei unseren Schutzstreifen verhalten. Eigentlich fahren alle deutlich zur Fahrbahnmitte, um trotz Trennstreifen möglichst viel Platz beim Überholen zu lassen. Dein "alle" stimmt vielleicht in Köln, aber das muss sowieso eine einzige Narretei dort sein.

Aber das Beispielbild ist für mich eine bodenlose Frechheit. Es zeigt ziemlich deutlich, wie mit Radfahrern umgesprungen wird. Wie soll jemand ortsfremdes, schnellfahrendes bei Nacht und Nässe hier schnell und korrekt reagieren können? Der fährt doch im Extremfall entweder an den Kotflügel oder an den Baum!

Vielleicht kämpft Ihr künftig auch etwas in die Richtung wie wir: Entweder es reicht für einen echten Radfahrstreifen in voller Breite bei adäquater Fahrbahnbreite, oder Ihr lehnt eine Separation ab. Falls ein Schutzstreifen unausweichlich ist (d.h. Ihr die einzigen Gegner seid), sollte aber auch er die maximale Größe aufweisen, kämpft dafür bis zum Umfallen! Wenn allerdings Kfz nicht mehr korrekt auf die Fahrbahn passen, erst recht!
.


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Gruß, DJ

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sigggi
Beitrag 16.03.2008, 21:06
Beitrag #813


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Zitat (Don Jusi @ 16.03.2008, 19:10) *
Entweder es reicht für einen echten Radfahrstreifen in voller Breite bei adäquater Fahrbahnbreite, oder Ihr lehnt eine Separation ab. Falls ein Schutzstreifen unausweichlich ist (d.h. Ihr die einzigen Gegner seid), sollte aber auch er die maximale Größe aufweisen, kämpft dafür bis zum Umfallen! Wenn allerdings Kfz nicht mehr korrekt auf die Fahrbahn passen, erst recht!


Habe ich dir aber auch schon oft genug gesagt.
Wenn eine Fahrbahn so breit ist,
Zitat (Don Jusi @ 16.03.2008, 19:10) *
es reicht für einen echten Radfahrstreifen in voller Breite bei adäquater Fahrbahnbreite
dann ist sie bereits so breit, dass man auch ohne Radfahstreifen auskommt. Sie dienen dann höchstens als Begründung dafür Radstreifen in die engsten Fahrspuren zu quetschen.


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Don Jusi
Beitrag 16.03.2008, 22:46
Beitrag #814


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Zitat (sigggi @ 16.03.2008, 21:06) *
Zitat (Don Jusi @ 16.03.2008, 19:10) *
Entweder es reicht für einen echten Radfahrstreifen in voller Breite bei adäquater Fahrbahnbreite, oder Ihr lehnt eine Separation ab. Falls ein Schutzstreifen unausweichlich ist (d.h. Ihr die einzigen Gegner seid), sollte aber auch er die maximale Größe aufweisen, kämpft dafür bis zum Umfallen! Wenn allerdings Kfz nicht mehr korrekt auf die Fahrbahn passen, erst recht!


Habe ich dir aber auch schon oft genug gesagt.
Wenn eine Fahrbahn so breit ist,
Zitat (Don Jusi @ 16.03.2008, 19:10) *
es reicht für einen echten Radfahrstreifen in voller Breite bei adäquater Fahrbahnbreite
dann ist sie bereits so breit, dass man auch ohne Radfahstreifen auskommt. Sie dienen dann höchstens als Begründung dafür Radstreifen in die engsten Fahrspuren zu quetschen.


Nein Siggi, das ist einfach falsch.

Ich habe mir das schon öfters überlegt, auch konsequent gegen Radfahrstreifen (RFS) vorzugehen. Doch es ist leider so, dass selbst bei sehr guten RFS noch einige Radfahrer, auch teilweise recht ambitioniert wirkende mit Scott-Fully etc., auf den Gehweg ausweichen, obwohl der RFS an dieser Stelle wirklich mustergültig ist. Wäre dieser RFS dann auch noch weg, würden noch viel mehr auf dem Gehweg fahren - oder eben gar nicht.

Gegen das konsequente Vorgehen gegen RFS spricht für mich das Rechtsfahrgebot. Fahrzeuge müssen sich, nicht nur bei Gegenverkehr, am äußersten rechten Rand halten. Wenn mehrere Kfz hintereinander fahren, ist das für mich heutzutage (dicht auffahren, zu schnell fahren, nicht blinken beim ausscheren) eine echte (angeordnete) Gefahr. Entweder führt man das Mittig-Fahrgebot für vierrädrige Kfz ein, oder es bleibt kritisch.

Beispiel: Ich fuhr bei einer RTF in eine größere Stadt. Zwei Autos überholten mich relativ akzeptabel (jedoch vermutlich ohne vorher zu blinken), doch das dritte dahinter streifte mich fast mit dem Blech. Das war dermaßen knapp, dass ich den durch etliche Straßen verfolgte und ihn dann nach dem Ausstieg zum Spaziergang darauf ansprach (waren 50 HM höher, schnaub..). Er und auch seine Frau, die ja auf der Beifahrerseite saß, wussten erst nicht, wovon ich rede. Sie hatten (wegen der RTF), viele Radfahrer überholt, doch immer gut Abstand gehalten. Erst fühlten sie sich angemacht, doch dann wurde Ihnen allmählich klar, dass ich nicht auf Konflikt, sondern auf Aufklärung aus war. Sie waren dermaßen dicht auf den Vordermann aufgefahren, dass der Fahrer mich aus dem Paralax gar nicht mehr sehen konnte. Das leuchtete mir ein, hätte aber auch einen Unfall bedeuten können, der mit einem Radstreifen kaum passiert wäre.

Siggi, es ist schwierig, das richtige Mittelmaß zu finden. Du musst Dir einfach eine differenziertere Sichtweise angewöhnen und versuchen, zumindest 20% auch an die Belange der Normalradler zu denken. Wenn von denen alle auf dem Gehweg unterwegs sind, wir dieser sicher bald zum Rad-/Fußweg deklariert. So ist meine Erfahrung. Die Behörden geben schon in entlegenen 700 Menschen Gemeinden dem Wunsch der Eltern nach und bauen Radwege.


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Helmi
Beitrag 16.03.2008, 22:46
Beitrag #815


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Zitat (sigggi)
dann ist sie bereits so breit, dass man auch ohne Radfahstreifen auskommt. Sie dienen dann höchstens als Begründung dafür Radstreifen in die engsten Fahrspuren zu quetschen.
Ordentliche Linksabbiege-Radfahrstreifen sind aber doch eine gute Sache, die führen nämlich dazu, dass sich auch Leute zum Linksabbiegen auf mehrstreifigen Fahrbahnen einordnen, die das sonst nicht täten. Vgl. auch Aufstellflächen.
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sigggi
Beitrag 17.03.2008, 20:30
Beitrag #816


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Zitat (Helmi @ 16.03.2008, 22:46) *
Zitat (sigggi)
dann ist sie bereits so breit, dass man auch ohne Radfahstreifen auskommt. Sie dienen dann höchstens als Begründung dafür Radstreifen in die engsten Fahrspuren zu quetschen.
Ordentliche Linksabbiege-Radfahrstreifen sind aber doch eine gute Sache, die führen nämlich dazu, dass sich auch Leute zum Linksabbiegen auf mehrstreifigen Fahrbahnen einordnen, die das sonst nicht täten. Vgl. auch Aufstellflächen.


Um es mal ganz klar zu sagen.
Wer zum Radfahren zu doof ist der soll es eben lassen.
Ich kann oft nicht verstehen wie sogar Leute mit Führerschein sich wie Kleinkinder im Strassenverkehr benehmen in dem Moment wo sie ein Fahrrad benutzen.
Es kann ja wohl nicht sein, dass solche Verhaltensweisen als Alibi für unzählige unsinniger Radverkehrsanlagen herhalten müssen. Zunmal ja gerade diese unsinnigen Radverkehrsanlagen mit Schuld an diesen Verhaltensweisen sind. Ein Teufelskreis den es zu brechen gilt.


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danke_mama
Beitrag 17.03.2008, 23:44
Beitrag #817


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Zitat (sigggi @ 17.03.2008, 20:30) *
Ich kann oft nicht verstehen wie sogar Leute mit Führerschein sich wie Kleinkinder im Strassenverkehr benehmen in dem Moment wo sie ein Fahrrad benutzen.
Es kann ja wohl nicht sein, dass solche Verhaltensweisen als Alibi für unzählige unsinniger Radverkehrsanlagen herhalten müssen. Zunmal ja gerade diese unsinnigen Radverkehrsanlagen mit Schuld an diesen Verhaltensweisen sind. Ein Teufelskreis den es zu brechen gilt.
Etwas hart formuliert, aber schön gesagt.

Apropos (Klein-)Kinder:
Ein ganz spezielles Kind bat mich heute, einen Auszug der StVO auszudrucken (§2 Abs. 1, 4 und 5). Das Papier soll im sozialen Umfeld als Argumentationshilfe für die Fahrbahnnutzung dienen.
Es ist schon eindrucksvoll, dass 9jährige freiwillig Gesetze studieren, um Radverkehrsanlagen nicht nutzen zu müssen. (Von mir aus wäre "Radweg" unter gewissen Bedingungen sogar erlaubt!) Dieses Kind ist übrigens sehr sicherheitsbewusst, kennt beide Möglichkeiten und hat sich entschieden.

Gerade für !Kinder ("aber die Kinder!") ist es besonders schwer, sich der inoffiziellen Benutzungspflicht zu entziehen.
Gerade !Kinder müssen aber besonders geschützt werden und sollten nicht auf Radwege gezwungen werden, weder offiziell noch inoffiziell. Das ist gerade Thema bei uns. Da sehe ich langsam ein echtes Problem.

Zitat (sigggi @ 17.03.2008, 20:30) *
Wer zum Radfahren zu doof ist der soll es eben lassen.
... oder lernen. Können wir uns darauf einigen?
Jedenfalls kann die Lösung nicht sein, gerade unsichere Verkehrsteilnehmer auf die gefährlicheren Wege zu schicken.


Viele Grüße
Katharina


--------------------
Mädchen auf Motorhauben – vor 85% meiner Unfälle kann ich mich schützen.
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Baghira
Beitrag 18.03.2008, 07:45
Beitrag #818


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Zitat (sigggi @ 17.03.2008, 20:30) *
Um es mal ganz klar zu sagen.
Wer zum Radfahren zu doof ist der soll es eben lassen.
Ich kann oft nicht verstehen wie sogar Leute mit Führerschein sich wie Kleinkinder im Strassenverkehr benehmen in dem Moment wo sie ein Fahrrad benutzen.
Es kann ja wohl nicht sein, dass solche Verhaltensweisen als Alibi für unzählige unsinniger Radverkehrsanlagen herhalten müssen. Zunmal ja gerade diese unsinnigen Radverkehrsanlagen mit Schuld an diesen Verhaltensweisen sind. Ein Teufelskreis den es zu brechen gilt.


Ich versteh es schon:
In der Fahrschule wird das Thema Radverkehr ausgespart, in der Schule bekommt man die untertänigkeit gegenüber Autos eingeimpft, wo soll den das Selbsbewusstsein herkommen? Nur wie kann man den Radfahrenden Fußgängern das Selbsbewusstsein nahelegen?
Wird Zeit,daß eine Art Fahrradfahrschule entwickelt wird, in der die 10 Gebote des sicheren Radfahrens gelehrt wird.


--------------------
Gruß Christian


Vernünftige Kinderräder findet man hier Kinderfahrradfinder
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Janus
Beitrag 18.03.2008, 09:40
Beitrag #819


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Zitat (danke_mama @ 17.03.2008, 23:44) *
!Kinder
Nicht-Kinder? think.gif


~ Janus


--------------------
Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht.
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helmet lampshade
Beitrag 19.03.2008, 16:12
Beitrag #820


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Schuldfrage bei Unfall am Radwegende geklärt.

(Wegen des tragischen Unfalls verzichte ich auf sarkastische Smileys)
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klausimausi
Beitrag 19.03.2008, 16:19
Beitrag #821


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Mein Beileid und Mitgefühl gilt den Angehörigen und dem Fahrer des LKWs sad.gif

Gruß,
Klaus

PS Provokant gefragt: Wieviele Kerben müssen wir denn noch in die Radwegkanten schnitzen crybaby.gif


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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Janus
Beitrag 19.03.2008, 16:41
Beitrag #822


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Zitat (klausimausi @ 19.03.2008, 16:19) *
Wieviele Kerben müssen wir denn noch in die Radwegkanten schnitzen crybaby.gif
Hm.... aus der Idee könnte man eine öffentlichkeitswirksame Aktion machen... wink.gif



~ Janus


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Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht.
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velo
Beitrag 19.03.2008, 17:31
Beitrag #823


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So sieht die Stelle übrigens aus:

http://forum.tour-magazin.de/showpost.php?...;postcount=1081


--------------------
§2Abs.6StVO: Autofahrer dürfen einzeln in zweispurigen Fahrzeugen fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. ;)
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Don Jusi
Beitrag 25.03.2008, 22:55
Beitrag #824


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Wie findet Ihr das:

http://www.adfc-neuss.de/index.html?type=a...1&artID=166

und das:

http://www.tour-magazin.de/?p=1854


--------------------
Gruß, DJ

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Cycleride - eine Initiative von Radfahrern für praxistaugliche Radverkehrspolitik.
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helmet lampshade
Beitrag 26.03.2008, 12:37
Beitrag #825


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Gar nicht so schlimm.

Diese Radwege kann man als sportliche Herausforderung annehmen oder getrost ignorieren.
Unschön allerdings die Entwicklung in Grevenbroich. Da wird das Ignorieren wohl weniger akzeptiert.

Wesentlich gefährlicher sind allerdings solche Führungen wie in Berlin, wenn der "Schutzstreifen" direkt auf parkende Fahrzeige führt.
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Don Jusi
Beitrag 27.03.2008, 07:49
Beitrag #826


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Dann interessiert Dich vielleicht das hier:

http://www.adfc-neuss.de/index.html?type=a...1&artID=166

rolleyes.gif


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helmet lampshade
Beitrag 27.03.2008, 11:30
Beitrag #827


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Ja, den Zustand 2005 fand ich am besten: das Schild war ungültig, da der Radweg fehlte

PS: Der ADFC in BW bleibt indiskutabel (Zeitungsbericht)
Oder wurde eine differenzierte Stellungnahme zum Radwegbau wieder verkürzt?
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granny
Beitrag 27.03.2008, 11:57
Beitrag #828


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Zitat (helmet lampshade @ 27.03.2008, 12:30) *
Ja, den Zustand 2005 fand ich am besten: das Schild war ungültig, da der Radweg fehlte

Das Schild wäre auch mit vorhandenem Sonderweg ungültig gewesen, weil es das veraltete Verkehrszeichen "Z. 244" (nach StVO-Fassung von 1992; Fahrradsymbol oberhalb Fußgängersymbol) für gemeinsame Geh- und Radwege in der heute gültigen StVO schon lange nicht mehr gibt. Daran ändert IMO auch § 53 Abs. 9 StVO nichts.
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Lupfi
Beitrag 28.03.2008, 21:43
Beitrag #829


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Zitat (granny @ 27.03.2008, 11:57) *
Zitat (helmet lampshade @ 27.03.2008, 12:30) *
Ja, den Zustand 2005 fand ich am besten: das Schild war ungültig, da der Radweg fehlte

Das Schild wäre auch mit vorhandenem Sonderweg ungültig gewesen, weil es das veraltete Verkehrszeichen "Z. 244" (nach StVO-Fassung von 1992; Fahrradsymbol oberhalb Fußgängersymbol) für gemeinsame Geh- und Radwege in der heute gültigen StVO schon lange nicht mehr gibt. Daran ändert IMO auch § 53 Abs. 9 StVO nichts.


Wenn die Schilder vorher aufgestellt wurden, dann behalten auch diese bis beute ihre Wirkung. Erst wenn dort neue Schilder aufgestellt werden, dürfen diese nicht erneut verwendet werden.

Meine Lieblingsstadt hat übrigens auch schöne und gefährliche Schutzstreifenkonstrukte frisch angelegt. Mache demnächst mal ein paar Aufnahmen ...


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Hane
Beitrag 23.03.2010, 21:55
Beitrag #830


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Die Petition ist abgeschlossen worden!

Wir wollen euch aus dem Weg habe!

Ich kann gar nicht so viel essen, wie ich kotzen möchte.


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mgka
Beitrag 23.03.2010, 22:34
Beitrag #831


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Zitat (Hane @ 23.03.2010, 21:55) *
Die Petition ist abgeschlossen worden!

Wir wollen euch aus dem Weg habe!


Na, dann alle los vor die Verwaltungsgerichte, dass die die nächsten Jahre nichts anderes mehr zu tun haben als über rechtswidrige Radwegbenutzungspflichten zu urteilen. Bleibt zu hoffen, dass in Leipzig das Urteil des Bayerischen VGH vom August 2009 Bestand hat, denn dann geht's erst richtig los mit dem Klagen... whistling.gif


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"Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
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mir
Beitrag 23.03.2010, 23:20
Beitrag #832


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Zitat (Schreiben des Petitionsausschußes)
Etwa 90 vom Hundert der rechts fahrenden Radfahrer nutzen unabhängig von der
Benutzungspflicht die Radwege beziehungsweise die Radfahrstreifen beziehungs-
weise Schutzstreifen selber. Der Anteil regelwidrig Linksfahrender liegt bei 20 vom
Hundert bei Radwegen und bei 10 vom Hundert bei markierten Führungen.

Eine generelle Präferenz für einen Anlagentyp kann aufgrund der Untersuchungser-
gebnisse nicht getroffen werden. Ob bauliche Radwege als benutzungspflichtig aus-
gewiesen sind oder nicht, ist für die Unfallbelastung des Radverkehrs und für die Flä-
chennutzung fast aller Radfahrer nicht ausschlaggebend. Die Beachtung der techni-
schen Entwurfsempfehlungen hat maßgeblichen Einfluss auf eine niedrige Unfallbe-
lastung.


Die Folgerung verstehe ich nicht. Die Beschilderung verändert die Unfallrisiken nicht. Gleichzeitig schränkt sie Radfahrer individuell ein und setzt sie an einigen Stellen größerer Gefahr aus, da ja nun auch technisch miserabel ausgeführte Radwege benutzungspflichtig markiert werden und die entsprechenden Beschilderungen zu beachten sind, selbst wenn sie widerrechtlich wären.

Mit welcher Berechtigung tut man das, wenn das keinen Einfluß auf die Unfallzahlen hat?

Die BASt-Studie ist auch in einigen Punkten seltsam. Sie kommt nämlich darauf, daß Radwege auf dem Gehweg ebenso sicher wie auf der Straße geführte sind, wenn sie technisch richtig ausgeführt sind und man sich die 20 % Geisterradler wegdenkt. Eigentlich ist in so einer Studie aber strikt von den Gegebenheiten auszugehen, und nicht von Wunschdenken.


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Don Jusi
Beitrag 24.03.2010, 09:05
Beitrag #833


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V.a. vergisst die Regierung die Gegebenheit "Fußgänger", insbesondere Kinder (die sich nur wenig auch bei getrennten Radwegen an ihr Revier halten).

Radfahrer sind eine hoch inhomogene Gruppe. Mag sein, dass manche Spezies, insbesondere bei mehr als 20.000 Kfz/Tag, auf Bordsteinradwegen sicherer sind, als auf der Fahrbahn. Zügige Alltagsradler oder gar eine 12-köpfige Rennradgruppe sind es nicht! Im Gegenteil gefährden sie o.g. Fußgänger und natürlich auch "Geisterradler" (freiwillige oder unfreiwillige) über Gebühr und haben auf Radwegen nichts verloren.

So ein "Blauschild" muss aber für alle taugen! Tut es demnach nicht! Tut es auch außerorts bei 10% Gefälle nicht! Tut es nie linksseitig, nie innerorts und schon gar nicht gemeinsam mit Fußgängern! Und wenn es irgendwo tatsächlich mal für alle taugt, braucht es keine Benutzungspflicht.

Ist das so schwer zu verstehen?

Was hier klar fehlt (und das sollten wir jetzt fordern) ist eine im Gegenzug geschaffene Möglichkeit, gegen straßenbegleitende Blauschildanordnung vorzugehen. Wo sind die Nachweise für die "erhebliche Gefahrenlage"? Halten sich alle an:

Die Radwegebenutzung stellt einen Sonderfall dar, der nur für die Fälle gilt, in denen eine Entmischung des Verkehrs aus Gründen der Verkehrssicherheit geboten ist.

???

(da steht noch nicht mal was von Radwegebenutzungspflicht, ich denke mal, das ist aber so gemeint. Denn sonst ist das ja ein eindeutiger Hinweis, dass Radwege im Normalfall nicht sicher sind!)

Und wer entscheidet darüber? Sofern dies nicht Radfahrerverbände sind, ist das kein Maßstab.
.


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granny
Beitrag 24.03.2010, 11:59
Beitrag #834


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Zitat (mir @ 23.03.2010, 23:20) *
Die Folgerung verstehe ich nicht. Die Beschilderung verändert die Unfallrisiken nicht.

Dieses Ergebnis als Nachweis, dass eine Aufhebung der Pflicht nicht erforderlich/möglich sei zu verkaufen, erfordert schon ein erhebliches Maß an Dreistigkeit. Gerade weil sich durch die fehlende Beschilderung gar nichts ändert, ist die Pflicht als Instrument der Disziplinierung vollkommen unnötig und daher selbst bei dem seltenen Fall, wo ausnahmsweise wirklich ein örtlich erhöhtes Unfallrisiko auf der Fahrbahn vorliegt, noch rechtswidrig.

Auch der Versuch, die Radwegebenutzungspflicht von der eigentlich kristallklaren Maßgabe des § 45 IX StVO "hintenrum" auszunehmen, ist eine Frechheit. "Außerorts" ist z.B. gerade keine örtlich besondere Bedingung i.S. von §45 IX. Dennoch wird behauptet, dass die Benutzungspflicht bei allen Tempi oberhalb von 50 km/h generell als Standard anzusehen sei. In der StVO steht aber gerade nicht: "Wo schnell gefahren wird, dürfen Radfahrer dadurch gefährdet werden". Vielmehr steht dort klipp und klar: "Wenn Radfahrer dadurch gefährdet werden, darf eben nicht schnell gefahren werden".

Die Begründung des Ausschusses entbehrt auch an anderen Stellen jeder Logik. So wird z.B. unterstellt, dass "erfahrungsgemäß" mit Verkehrsbelastung und Geschwindigkeit das Unfallrisiko steige, ohne dass auch nur der kleinste Versuch unternommen wird, diese Behauptung durch Verweise auf Forschungsergebnisse und Untersuchungen zu untermauern. So fehlt natürlich erst recht jeder Beleg dafür, dass erstens die aufgestellte Behauptung für den Radverkehr stärker zutrifft als für den Kraftverkehr, und dass es zweitens überhaupt die von der Separation profitierenden Längsverkehrsunfälle sind, die beim Radverkehr überproportional zunehmen.
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Hane
Beitrag 24.03.2010, 12:19
Beitrag #835


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Zitat (granny @ 24.03.2010, 11:59) *
Dieses Ergebnis als Nachweis, dass eine Aufhebung der Pflicht nicht erforderlich/möglich sei zu verkaufen, erfordert schon ein erhebliches Maß an Dreistigkeit. Gerade weil sich durch die fehlende Beschilderung gar nichts ändert, ist die Pflicht als Instrument der Disziplinierung vollkommen unnötig und daher selbst bei dem seltenen Fall, wo ausnahmsweise wirklich ein örtlich erhöhtes Unfallrisiko auf der Fahrbahn vorliegt, noch rechtswidrig.
Politiker denken nicht so.

Weil sich durch die Aufhebung nicht viel ändert, ist die Klientel, der man damit etwas gutes täte, sehr gering. Im Gegenzug ist viel Gegenwind seitens der Autolobby zu erwarten. Es geht Politikern nicht darum, das Richtige zu tun.


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John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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granny
Beitrag 24.03.2010, 13:34
Beitrag #836


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Zitat (Hane @ 24.03.2010, 12:19) *
Politiker denken nicht so.

Weil sich durch die Aufhebung nicht viel ändert, ist die Klientel, der man damit etwas gutes täte, sehr gering. Im Gegenzug ist viel Gegenwind seitens der Autolobby zu erwarten. Es geht Politikern nicht darum, das Richtige zu tun.

Mag sein. Allerdings wundert mich dann im Lichte dieser zynischen Grundhaltung um so mehr, welcher Teufel Engel den Herrn Verkehrsminister Wissmann (heute immerhin Oberlobbyist der deutschen Automobilhersteller!) 1997 zur Aufhebung der Allgemeinen Radwegebenutzungspflicht veranlasst hat? think.gif
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sigggi
Beitrag 24.03.2010, 21:57
Beitrag #837


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Zitat (Don Jusi @ 24.03.2010, 09:05) *
Und wer entscheidet darüber? Sofern dies nicht Radfahrerverbände sind, ist das kein Maßstab.
.


Worüber entscheiden, was entscheiden? Radverkehr braucht keine Sonderregelungen. Wie man auf einer Fahrbahn zu fahren hat ist in der StVO ausreichend festgelegt.
Auch der Ruf von Radfahrerfraktionen jeglicher Art, nach irgendwelchen Förderungsmassnahmen für den Radverkehr, hat zu dem Murks geführt vor dem wir heute stehen.


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Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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MickyMaus
Beitrag 24.03.2010, 22:11
Beitrag #838


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Zitat (Hane @ 23.03.2010, 21:55) *
Die Petition ist abgeschlossen worden!

Schade, die Begründung ist leider eine Luftnummer. Traurig, dass sich unsere Staatsvertreter für das Ergebnis länger als 5 Minuten beraten mussten sad.gif

Interessant finde ich jedoch die Auszüge aus der BASt-Studie auf Seite 5:
Zitat
Etwa 90 vom Hundert der rechts fahrenden Radfahrer nutzen unabhängig von der Benutzungspflicht die Radwege beziehungsweise die Radfahrstreifen beziehungsweise Schutzstreifen selber

Ohne jede Wertung: Fahrbahnradfahrer sind die klare Ausnahme.

Zitat
Die Beachtung der technischen Entwurfsempfehlungen hat maßgeblichen Einfluss auf eine niedrige Unfallbelastung.

Mit anderen Worten: Wenn die einschlägigen Richtlinien (ERA etc.) entsprechend umgesetzt werden, sinkt die Unfallbelastung. Das bestärkt mich in der Auffassung, dass unsere heutigen Planungsgrundlagen immer besser werden.

Aber: Haben so einige hier im Forum nicht immer nach Studien gefordert, die ihre Auffassung widerlegen? Hier ist sie, und zwar deutlich jünger als die bisher zitierten Studien.

Letztlich bestätigt auch das meine Auffassung, dass sich die Randbedingungen in den letzten 20 Jahren verbessert haben.


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mir
Beitrag 24.03.2010, 23:21
Beitrag #839


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Ich habe die Studie als Buch vor mir und sie auch schon vor einiger Zeit gelesen. Wie schon geschrieben, wirken die Schlußfolgerungen auf ein bestimmtes Ziel hin zurechtgebogen. Solche Studien betrachten normalerweise die Realität mit all ihren sich darbietenden Macken. In der Realität werden die Richtlinien schlicht und einfach nur selten vollständig umgesetzt (schon weil Verkehrsplanung in belebten Innenstädten immer eine Sache von Kompromissen ist), und zum anderen gibt es eben Geisterradler in Massen, die mit ihren Unfällen (vierfaches Risiko!) jede Unfallstatistik verderben.

Und die BASt schreibt sinngemäß, daß Hochbordradwege genauso gut wie Radspuren auf der Fahrbahn sind, wenn die Richtlinien gut eingehalten werden und man sich die Geisterradler wegdenkt.

Das ist im Grunde dieselbe Art von Schlußfolgerung wie die bekannte Weissagung, die Renten seien sicher (wenn das Wirtschaftswachstum jedes Jahr bei mindestens 2 % liegt). Es riecht förmlich nach politischer Einflußnahme (oder eben "Schere im Kopf").


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Hane
Beitrag 25.03.2010, 15:31
Beitrag #840


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Zitat (MickyMaus @ 24.03.2010, 22:11) *
Mit anderen Worten: Wenn die einschlägigen Richtlinien (ERA etc.) entsprechend umgesetzt werden, sinkt die Unfallbelastung. Das bestärkt mich in der Auffassung, dass unsere heutigen Planungsgrundlagen immer besser werden.
Nicht nur gut sondern auch schlecht ist auch besser als sehr schlecht. Was willst Du also aussagen?

Zitat (MickyMaus @ 24.03.2010, 22:11) *
Aber: Haben so einige hier im Forum nicht immer nach Studien gefordert, die ihre Auffassung widerlegen?
Die Untersuchung betrachtet keine Fahrbahnen sondern vergleicht nur die verschiedenen Ghettos. Auch sind Knotenpunkte ausgenommen, an denen sich die Gefahren der Ghettos besonders deutlich zeigen.


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klausimausi
Beitrag 25.03.2010, 16:08
Beitrag #841


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Zitat (MickyMaus @ 24.03.2010, 22:11) *
Letztlich bestätigt auch das meine Auffassung, dass sich die Randbedingungen in den letzten 20 Jahren verbessert haben.
Das magst du so auffassen - ich habe für meine persönliche Umgebung eine andere Erfahrung gemacht.
Die Autos werden mehr und sie werden schneller.

Hinzu kommt, dass eine leider nicht kleine Untergruppe Nutzerkreis des MIV der Auffassung ist, dass Radler sich
  • entweder kein Auto leisten können
  • oder keinen Führerschein besitzen
Beides mag bei einem Gutteil der Radler zugreffen - allerdings frage ich mich, warum so mancher Autonutzer mich einen Arbeitslosen nennt, wenn ich mich wegen einer genommenen Vorfahrt beschwere.

Alles in allem glauben immer noch zu viele, dass alles was nach einem Radweg aussieht
  • benutzungspflichtig sei
  • dem Wohle und der Sicherheit des Radfahers dient
  • die Fahrbahn dem MIV gehört und Radler auf der Fahrbahn daher diszipliniert werden dürfen
  • die Radler allen die Füsse küssen sollten, denn mit teurem (Steuer-)Geld sei schliesslich der Radweg für die Radler angelegt worden

Hinzu kommt, dass viele zwar wissen, dass Radwege teilweise unzulässig gebläut sind, aber da könne sich der gemeine Radler ja ganz leicht wehren - er bräuchte ja nur klagen

Und zu guter Letzt: Gab es da nicht jemanden, der uns einen gut geplanten und gut gemachten Radweg vorstellen wollte think.gif

Gruß,
Klaus

PS: Und nein, du brauchst mir meine persönliche Auffassung nicht ausdiskutieren ...


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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MickyMaus
Beitrag 25.03.2010, 19:17
Beitrag #842


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Zitat (mir @ 24.03.2010, 23:21) *
Und die BASt schreibt sinngemäß, daß Hochbordradwege genauso gut wie Radspuren auf der Fahrbahn sind, wenn die Richtlinien gut eingehalten werden und man sich die Geisterradler wegdenkt.

Ich kenne genügend, die richtlinienkonform umgesetzt sind und ich gehe davon aus, dass es tendenziell immer mehr davon geben wird.
Und die Gefahr der Geisterradler ist nun hausgemacht, wer die als radwegimmanentes Problem verkaufen will, der lügt sich schlicht in die Tasche. Sind Schusswaffen deshalb gefährlicher, weil es einige Amokläufer gibt, die rücksichtslos rumballern?

Zitat (mir @ 24.03.2010, 23:21) *
Das ist im Grunde dieselbe Art von Schlußfolgerung wie die bekannte Weissagung, die Renten seien sicher (wenn das Wirtschaftswachstum jedes Jahr bei mindestens 2 % liegt). Es riecht förmlich nach politischer Einflußnahme (oder eben "Schere im Kopf").

Naja, man kann auch alles schlechtreden, wenn man nur will.

Zitat (Hane @ 25.03.2010, 15:31) *
Nicht nur gut sondern auch schlecht ist auch besser als sehr schlecht. Was willst Du also aussagen?

Warum trittst du nicht der FGSV bei und hilfst, die Planungsrichtlinien zu verbessern, wenn du offensichtlich die eierlegende Wollmilchsau entdeckt hast?

Zitat (Hane @ 25.03.2010, 15:31) *
Zitat (MickyMaus @ 24.03.2010, 22:11) *
Aber: Haben so einige hier im Forum nicht immer nach Studien gefordert, die ihre Auffassung widerlegen?
Die Untersuchung betrachtet keine Fahrbahnen sondern vergleicht nur die verschiedenen Ghettos. Auch sind Knotenpunkte ausgenommen, an denen sich die Gefahren der Ghettos besonders deutlich zeigen.

Habe ich nicht früher sinngemäß hier im Thread geschrieben, dass ich vermute, dass du an jeder Studie etwas auszusetzen hast, die dir nicht nach Nase ist?
Und hast du nicht selbst früher mal geschrieben, dass eine flächendeckende Betrachtung nicht notwendig sei, sondern dass Stichproben ausreichen, um eine Signifikanz nachzuweisen? Komisch, wenn es nicht nach deiner Nase ist, dann gilt das plötzlich nicht mehr und alles ist anders.

Zitat (klausimausi @ 25.03.2010, 16:08) *
Die Autos werden mehr und sie werden schneller.

Mehr ja, aber schneller? Das ist Unsinn. Je mehr Autos du auf eine Straße drängelst, desto langsamer werden sie, bis hin zum Stillstand/Infarkt.

Zitat (klausimausi @ 25.03.2010, 16:08) *
Hinzu kommt, dass eine leider nicht kleine Untergruppe Nutzerkreis des MIV der Auffassung ist, dass Radler sich
  • entweder kein Auto leisten können
  • oder keinen Führerschein besitzen

Offensichtlich gibt es auch bei den Radfahrern eine Untergruppe, die vergleichbare Stereotypien bei "DEM Autofahrer" ausmachen wollen.
Beides ist Unsinn, die Lösung liegt wie so oft in der goldenen Mitte.

Zitat (klausimausi @ 25.03.2010, 16:08) *
allerdings frage ich mich, warum so mancher Autonutzer mich einen Arbeitslosen nennt, wenn ich mich wegen einer genommenen Vorfahrt beschwere.

So frage ich mich auch, wieso so mancher Radler mich einen "Radhasser" nennt und sich aufregt, wenn ich ihn anhupe, nachdem er in selbstmörderischer Manier (also ohne abzubremsen, Zeichen zu geben und ohne zurückzuschauen) direkt vor mir auf die Fahrbahn gefahren ist.

Zitat (klausimausi @ 25.03.2010, 16:08) *
Alles in allem glauben immer noch zu viele, dass alles was nach einem Radweg aussieht
  • benutzungspflichtig sei
  • dem Wohle und der Sicherheit des Radfahers dient
  • die Fahrbahn dem MIV gehört und Radler auf der Fahrbahn daher diszipliniert werden dürfen
  • die Radler allen die Füsse küssen sollten, denn mit teurem (Steuer-)Geld sei schliesslich der Radweg für die Radler angelegt worden

Interessant, was du für Gedankengänge hast. An so etwas habe ich noch nicht gedacht.
Ich habe eher daran gedacht, dass es vergleichsweise viele Radfahrer gibt, die nicht mit Autogeschwindigkeit unterwegs sind und die sich (teils auch ausdrücklich) auf Radwegen wohler fühlen.
Wer als Radfahrer die Abschaffung von Radwegen fordert, hat daher Scheuklappen auf.
Wer als Radfahrer die Abschaffung der RWBP fordert, hat mich hingegen auf seiner Seite. Denn von einem Zwang halte ich nicht viel.

Zitat (klausimausi @ 25.03.2010, 16:08) *
Und zu guter Letzt: Gab es da nicht jemanden, der uns einen gut geplanten und gut gemachten Radweg vorstellen wollte think.gif

Stimmt, gut dass du mich daran erinnerst. Werde ich in Angriff nehmen.


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MM
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granny
Beitrag 25.03.2010, 20:52
Beitrag #843


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Zitat (MickyMaus @ 25.03.2010, 19:17) *
Und die Gefahr der Geisterradler ist nun hausgemacht, wer die als radwegimmanentes Problem verkaufen will, der lügt sich schlicht in die Tasche.

Und die Gefahr durch Falschüberholer ist nun hausgemacht, wer die als fahrbahnimmanentes Problem verkaufen will, der lügt sich schlicht in die Tasche. wavey.gif
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MickyMaus
Beitrag 25.03.2010, 21:03
Beitrag #844


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Korrekt. Wobei nun aber nicht von der Hand zu weisen ist, dass ein kleiner aber feiner Unterschied zwischen den Geisterradlern und den Falschüberholern besteht.
Warum fahren Geisterradler eigentlich auf Radwegen, wenn die doch "pfui" sind?

Und unstreitig ein fahrbahnimmanentes Problem ist die Vermischung unterschiedlich schneller Verkehrsteilnehmer auf engem Raum.


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Viele Grüße,
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sigggi
Beitrag 25.03.2010, 21:06
Beitrag #845


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Zitat (MickyMaus @ 25.03.2010, 19:17) *
Ich kenne genügend, die richtlinienkonform umgesetzt sind und ich gehe davon aus, dass es tendenziell immer mehr davon geben wird.

--und ich denke, dass es immer schlimmer wird.
http://www.siggis-seiten.de/Beispiele/Radl...lisionskurs.pdf


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Don Jusi
Beitrag 25.03.2010, 22:52
Beitrag #846


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Zitat (MickyMaus @ 25.03.2010, 20:17) *
Und die Gefahr der Geisterradler ist nun hausgemacht, wer die als radwegimmanentes Problem verkaufen will, der lügt sich schlicht in die Tasche.


Mein lieber Micky, da lehnst Du Dich aber weit aus dem Fenster!

Mein Rekord war (und da kamen einige nahe dran): 16 Geisterradler bzw. Fußgänger auf einem abgetrennten Radweg auf nur einen einzigen (!) korrekten Radfahrer! Wohlgemerkt auf einer Strecke von 1,5 km und gut verteilt (also keine Gruppe).

Geisterradler (und Fußgänger) sind ein radwegimmanentes Problem, genauso wie Gehwegradler, die am Ende eines RWBP-Radweges auf dem anschließenden Gehweg weiterradeln. Dazu hab ich sogar Foto-Beweise.

Wer was anderes behauptet, fährt nicht gescheit Rad bzw. nicht in Deutschland. Oder macht die Augen zu.

Zitat
Sind Schusswaffen deshalb gefährlicher, weil es einige Amokläufer gibt, die rücksichtslos rumballern?


Ja klar man! Sofern man es nicht garantieren kann, dass diese Waffen in falsche Hände geraten, bleibt immer ein Restrisiko. Logisch, oder? Man vergleiche jedoch Waffeininhaber / Rad-Benutzer.

Zitat
Wer als Radfahrer die Abschaffung von Radwegen fordert, hat daher Scheuklappen auf.
Wer als Radfahrer die Abschaffung der RWBP fordert, hat mich hingegen auf seiner Seite. Denn von einem Zwang halte ich nicht viel.


Danke, damit habe ich mich wieder beruhigt. Allerdings: Zwang muss manchmal sein. Er muss jedoch wohlbegründet und die Begründung auch korrekt nachgewiesen sein. Und DAS fehlt bei fast jedem Blauschildradweg! V.a. linksseitigen die denen von Siggi!


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MickyMaus
Beitrag 26.03.2010, 00:16
Beitrag #847


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Zitat (sigggi @ 25.03.2010, 21:06) *
--und ich denke, dass es immer schlimmer wird.
http://www.siggis-seiten.de/Beispiele/Radl...lisionskurs.pdf

Ein schreckliches Beispiel, aber ein Beispiel, an dem deutlich wird, dass in der Planung leider regelmäßig Kompromisse eingegangen werden müssen. Der Kompromiss heißt halt hier: "Wir haben kein Geld für eine neue Brücke, also müssen wir die bestehende benutzen". Keine tolle Sache, wird aber bei Straßen oft genauso gemacht. Und in solchen Engpässen muss halt langsamer gefahren werden. Wer sich oder andere dort gefährdet, ist (wie auf der Straße auch) dort zu schnell gefahren. Stichwort: Angepasste Geschwindigkeit. Man kann halt nicht auf die Heile Welt hoffen und überall mit Tempo 30 rumfahren, auch als Radfahrer nicht.
Aber ich bin bei dir: Toll ist die Lösung nicht. Aber wer glaubt, dass jemand diese Lösung geplant hat und sich freut, dass er endlich wieder Radfahrer ärgern kann, der hat ein großes psychisches Problem dry.gif

Zitat (Don Jusi @ 25.03.2010, 22:52) *
Mein lieber Micky, da lehnst Du Dich aber weit aus dem Fenster!

Ähm nein. Sind Verkehrsschildmasten gefährlich, weil ein Irrer sie abflexen und als Schlagstockersatz nutzen könnte? Nur weil jemand ein für einen anderen Zweck gedachtes Instrumentarium missbraucht, ist dieses nicht per se gefährlich.
Es ist richtig, dass Geisterfahrer das Fahren auf dem Radweg gefährlicher machen. Aber dafür kann der Radweg nichts.

Zitat (Don Jusi @ 25.03.2010, 22:52) *
Mein Rekord war (und da kamen einige nahe dran): 16 Geisterradler bzw. Fußgänger auf einem abgetrennten Radweg auf nur einen einzigen (!) korrekten Radfahrer! Wohlgemerkt auf einer Strecke von 1,5 km und gut verteilt (also keine Gruppe).

Und was soll mir diese Stichprobe sagen? Was bringt es dir, wenn ich dagegenhalte, dass ich teilweise zig km ohne entgegenkommende Geisterradler fahre?
Vielleicht einzig und allein, dass einzelne Situation durch bestimmte (Fahrrad-)Verkehrsströme besonders zum Geisterfahren verleiten?
Und damit weiter schlussgefolgert, dass die Gefahr auf Radwegen im Einzelfall bewertet werden muss?

Zitat (Don Jusi @ 25.03.2010, 22:52) *
Geisterradler (und Fußgänger) sind ein radwegimmanentes Problem, genauso wie Gehwegradler, die am Ende eines RWBP-Radweges auf dem anschließenden Gehweg weiterradeln. Dazu hab ich sogar Foto-Beweise.

Das sind einfach nur dumme Radfahrer, das hat nichts mit dem Radweg zu tun, auch nix mit dem Gehweg.
Stell dir folgende Situation vor: Ein Radfahrer fährt auf einem Radweg an einer Bordsteinabsenkung fährt er (ohne sich umzudrehen) auf die Straße, ca. 10 m vor einem Auto. Ist das ein fahrbahn- oder radwegimmanentes Problem?
Und ist ein Gehwegradler ein rad- oder fußwegimmanentes Problem?

Zitat (Don Jusi @ 25.03.2010, 22:52) *
Wer was anderes behauptet, fährt nicht gescheit Rad bzw. nicht in Deutschland. Oder macht die Augen zu.

Ui, mit so was wär ich vorsichtig, insbesondere, wenn man wie du irgendetwas Verkehrspolitisches betreibt oder vorhat. So etwas wie "Ach du hast doch keine Ahnung, du kannst nicht mitreden" kommt nicht gut an, klingt eher wie "Wir sind was besseres".
Du solltest dir klarmachen, für wen du sprichst. Wenn es diejenigen sind, die "gescheit Rad fahren", dann sind es nicht viele, ich vermute 5-10% von der Gesamtverkehrsteilnehmerzahl.

Zitat (Don Jusi @ 25.03.2010, 22:52) *
Ja klar man! Sofern man es nicht garantieren kann, dass diese Waffen in falsche Hände geraten, bleibt immer ein Restrisiko. Logisch, oder? Man vergleiche jedoch Waffeininhaber / Rad-Benutzer.

Du sagst es, das Fahrzeug ist die Waffe, nicht das worauf du sie benutzt.


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Viele Grüße,
MM
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mir
Beitrag 26.03.2010, 05:48
Beitrag #848


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Zitat (MickyMaus @ 26.03.2010, 00:16) *
Zitat (sigggi @ 25.03.2010, 21:06) *
--und ich denke, dass es immer schlimmer wird.
http://www.siggis-seiten.de/Beispiele/Radl...lisionskurs.pdf

Ein schreckliches Beispiel, aber ein Beispiel, an dem deutlich wird, dass in der Planung leider regelmäßig Kompromisse eingegangen werden müssen. Der Kompromiss heißt halt hier: "Wir haben kein Geld für eine neue Brücke, also müssen wir die bestehende benutzen".


An der Stelle existiert parallel eine normale Fahrbahn, über die der Autoverkehr fährt. Nur die Radfahrer leitet man per Benutzungspflicht in diese Falle. Der könnte genauso auf der Fahrbahn fahren. Von notwendigen Kompromissen kann keine Rede sein.

Wobei ich hier keine Benutzungspflicht sehe, weil das nicht mehr fahrbahnbegleitend ist, aber das ist an der Stelle, wo der Radverkehr umgelenkt wird, noch nicht klar zu erkennen. Die Stelle war ja schon mehrfach Thema im Forum.


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Nerari
Beitrag 26.03.2010, 07:15
Beitrag #849


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Zitat (MickyMaus @ 26.03.2010, 00:16) *
Und in solchen Engpässen muss halt langsamer gefahren werden. Wer sich oder andere dort gefährdet, ist (wie auf der Straße auch) dort zu schnell gefahren.


Wenn du dir das Bild mal genau anschaust, wirst du feststellen, dass dort ein legales aneinander vorbeikommen (beide Radler auf dem Radweg bleibend) unmöglich ist. Einer muss auf den Fußweg ausweichen.

Bei einer 3 m breiten Fahrbahn hilft zwei einander entgegenkommenden PKW auch kein langsam fahren wink.gif

Gruß
Nerari
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Arthur Dent
Beitrag 26.03.2010, 07:21
Beitrag #850


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Zitat (MickyMaus @ 24.03.2010, 22:11) *
Zitat
Die Beachtung der technischen Entwurfsempfehlungen hat maßgeblichen Einfluss auf eine niedrige Unfallbelastung.

Mit anderen Worten: Wenn die einschlägigen Richtlinien (ERA etc.) entsprechend umgesetzt werden, sinkt die Unfallbelastung. Das bestärkt mich in der Auffassung, dass unsere heutigen Planungsgrundlagen immer besser werden.

Aber: Haben so einige hier im Forum nicht immer nach Studien gefordert, die ihre Auffassung widerlegen? Hier ist sie, und zwar deutlich jünger als die bisher zitierten Studien.

Letztlich bestätigt auch das meine Auffassung, dass sich die Randbedingungen in den letzten 20 Jahren verbessert haben.

Ist es wirklich ein Fortschritt, wenn das Unfallrisiko statt 3,4-Fach "nur" noch ca. 1,7-Fach ist? Mal abgesehen davon, so neu ist die Erkenntnis auch nicht, das wurde schon 1992 in "Sicherung von Radfahrern an städtischen Knotenpunkten, Bericht der Bundesanstalt für Straßenwesen zum Forschungsprojekt 8952" festgestellt.

Davon ab: Vielerorts gibt es überwiegend Radwege, die eben nicht der ERA 95 entsprechen (hier auch der Großteil der neu gebauten Radwege), die aber trotzdem beschildert sind. Die Begründung zur Petition ließt sich für mich jedoch so, als ginge der Gesetzgeber davon aus, daß sich die StVBn (fast) immer an ERA 95 und §45 Abs. 9 hielten, was leider nicht der Fall ist.


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10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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