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> Was ist euch heute kurioses im Straßenverkehr passiert?, Impressionen...
henpara
Beitrag 05.09.2019, 07:28
Beitrag #34901


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Ich bin gestern in Ladenburg die Bahnhofstraße entlang geradelt. Die dortige Unterführung ist einspurig befahrbar und auch recht niedrig.
Vor mir fuhr ein LKW mit Anhänger, deutlich zu hoch für die Unterführung. Das merkte er dann zum Glück rechtzeitig, setzte den Blinker und wollte nach rechts abbiegen.
Er holte schon vorher so weit wie möglich links aus, dennoch kam er nicht um die Kurve, weil im 5m-Bereich natürlich (natürlich, weil ich selten Kreuzungen frei erlebe) Autos parkten.

Ich freute mich tierisch, hier mit dem Fahrrad unterwegs zu sein, denn von hinten und von vorne bildete sich schnell ein längerer Stau, so dass der LKW weder vor noch zurück konnte.
Ich musste wegen eines Termins leider weiterfahren, ich hätte gerne gesehen, wie sich diese Situation aufgelöst hat!

Möglichkeiten:
Mit Rangieren doch noch abbiegen können.
Polizei hinzuziehen, welche die Falschparker abschleppen lässt (unwahrscheinlich, geparkte Fahrzeuge sind hier mehr als heilig und werden regelmäßig nicht einmal von Behindertenparkplätzen oder Radwegen abgeschleppt.
Alle Fahrzeuge hinter ihm fahren rückwärts zurück, so dass er rückwärts bis zur nächsten Kreuzung fahren konnte um dort abzubiegen (hoffentlich ohne Falschparker).

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Doc aus Bückeburg
Beitrag 05.09.2019, 08:36
Beitrag #34902


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 04.09.2019, 12:34) *
Darf ein Radfahrer in einem verkehrsberuhigten Bereich einen Pkw, der dort knapp 15 km/h fährt, links überholen, in dem er sich mit dem Fahrrad durch die ca. einen Meter breite Lücke zwischen besagtem Pkw und einer Hecke durchquetscht? think.gif
Zitat (Explosiv @ 04.09.2019, 14:01) *
Da sich keiner der Beteiligten an die für einen VBB geltenden Regeln gehalten hat: ja. Im Unrecht kann man kein Recht fordern.

Irgendwie versteht Du da was falsch:
Ich "fordere" nichts, sondern ich frage nur: "Darf der das?"
Ich bin der Meinung, dass auch ein Radfahrer im VB nicht schneller als "Schritttempo" fahren darf.
Du bist dagegen der Meinung, er darf es, wenn er gerade einen anderen Verkehrsteilnehmer überholt, der eh schon zu schnell fährt??? blink.gif

Und wie ist das mit dem Seitenabstand beim Überholen?
Radfahrer brauchen keinen Seitenabstand zu halten, "weil Autofahrer es meistens auch nicht tun"?

Was wäre gewedern, wenn es während seines waghalsigen Überholmanövers zu einer Berührung gekommen wäre - und er wäre womöglich gestrauchelt und unter meine Räder gekommen?
Dann wäre ICH Deiner Meinung nach wohll schuldig gewesen, weil ICH zu schnell war?
Und was ist es überhaupt für eine Frechheit von mir, mich - bei nur einem Meter Abstand zur Hecke - von einem Radfahrer überholen zu lassen?!?

Doc



P.S.:
Übrigens wage ich zu bezweifen, dass ich im VB mit geschätzten 15 km/h tatsächlich "zu schnell" war.
Schuld für meine Zweifel haben mal wieder die "Praktikanten", die die StVO verbrochen verfasst haben.
Während in der StVO klipp unnd klar steht, dass ich innerhalb von Ortschaften maximal 50 km/h und außerhalb derselben maximal 100 km/h fahren darf, darf ich in verkehrsberuhigten Bereichen nicht etwa "5 km/h" oder "10 km/h", sondern "Schritttempo" fahren - und mir bleibt selbst überlassen, was ich denn nun "Schritttempo" halten soll".

Manche Juristen haben sich wohl darauf geeinigt, dass Schrittempo "4 bis 7 km/h" ist. Auch schon wieder so eine mir unverständliche Formulierung: Ab wann BIN ich denn nun zu schnell: Ab 5 km/h oder erst ab 8 km/h? think.gif

Ich glaube mich aber erinern zu können, dass in den seltenen Fällen, wo im VB "geblitzt" wird, von zuöässigen 15 km(h ausgegangen wird.
Also nicht "ab 15 km/h wird geblitzt, und man bekommt dann ein Knöllchen wegen"7 bis 11 km/h zu schnell",
sondern jemand, der nach Toleranzabzug mit 31 km/h geblitzt wird, war 16 km/h zu schnell und zahlt 35,00 €

Nach DER Lesart bin ich mit meinen 15 km/h eben NICHT zu schnell gewesen.

Aber das kennt man ja aus dem Verkehrsportal:
Wenn man wissen möchte, ob ein anderer alles richtig gemacht hat, wirt einem Selbst "Fehlverhalten" unterstellt... crybaby.gif
http://www.verkehrsportal.de/board/style_i...s/icon_open.gif


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Prince Kassad
Beitrag 05.09.2019, 09:41
Beitrag #34903


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 05.09.2019, 09:36) *
Ich "fordere" nichts, sondern ich frage nur: "Darf der das?"
Ich bin der Meinung, dass auch ein Radfahrer im VB nicht schneller als "Schritttempo" fahren darf.

Das ist aber eine andere Frage. Auch jemand, der zu schnell fährt, darf überholen. Das Überholrecht wird nicht alleine dadurch verwirkt, dass man dabei gegen ein Tempolimit verstößt.

Der notwendige Seitenabstand beim Überholen ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern durch Richterrecht entwickelt. Für Radler beträgt er "0". Deshalb dürfen die ja auch rechts an stehenden Autos vorbei, selbst wenn nur Zentimeter zwischen Fahrrad und Kfz liegen.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 05.09.2019, 09:54
Beitrag #34904


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Logo:An sich ist das Überholen bei nicht vorhandenem Überholverbot erlaubt, selbst wenn man dabei die zulässige Geschwindigkeit überschreitet.
Nichtsdestotrotz darf man meiner Meinung nach nicht "Überholen und dabei zu schnell fahren", denn "zu schnell fahren" darf man nicht. Auch dann nicht, wenn man dabei überholt.

Und wie schnell man letztlich im VB fahren "darf" sollten die Sachbearbeiter in den Ordnungsämtern wissen.
Ich vermute mal, die würden sagen "15 km/h ist noch nicht 'zu schnell' ".

Doc


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columbo
Beitrag 05.09.2019, 10:24
Beitrag #34905


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 05.09.2019, 10:54) *
Und wie schnell man letztlich im VB fahren "darf" sollten die Sachbearbeiter in den Ordnungsämtern wissen.


Du hast echt Humor.
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Hick-Hack
Beitrag 05.09.2019, 11:31
Beitrag #34906


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 05.09.2019, 09:36) *
P.S.:
Übrigens wage ich zu bezweifen, dass ich im VB mit geschätzten 15 km/h tatsächlich "zu schnell" war.
Schuld für meine Zweifel haben mal wieder die "Praktikanten", die die StVO verbrochen verfasst haben.
Während in der StVO klipp unnd klar steht, dass ich innerhalb von Ortschaften maximal 50 km/h und außerhalb derselben maximal 100 km/h fahren darf, darf ich in verkehrsberuhigten Bereichen nicht etwa "5 km/h" oder "10 km/h", sondern "Schritttempo" fahren - und mir bleibt selbst überlassen, was ich denn nun "Schritttempo" halten soll".


Das dürfte sich mit der neuen StVO-Novelle erledigt haben. Dort ist Schrittgeschwindigkeit zwischen 7 und 11 km/h definiert (Quelle: "Für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t soll aus Gründen der Verkehrssicherheit innerorts Schrittgeschwindigkeit (7 bis 11 km/h) vorgeschrieben werden.").
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 05.09.2019, 11:43
Beitrag #34907


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Zitat (columbo @ 05.09.2019, 11:24) *
... Du hast echt Humor.

Nö, ich meinte das völlig ernst.

Wer auf einer "normalen" Straße innerorts mit 65 km/h nach Toleranzabzug geblitzt wird, zahlt 25,00€ ("bis 15 km/h zu schnell");
Wer auf einer "normalen" Straße innerorts mit 66 km/h nach Toleranzabzug geblitzt wird, zahlt 35,00€ ("mehr als 15 km/h zu schnell").

Was zahlt einer, der im VB mit 20 km/h nach Toleranzabzug geblitzt wird?
Nach" deutschem Richterrecht" müsste er ein Verwarngeldangebot über exakt "25,00 € bis 35,00 € erhalten.



Zitat (Hick-Hack @ 05.09.2019, 12:31) *
"Für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t soll aus Gründen der Verkehrssicherheit innerorts Schrittgeschwindigkeit (7 bis 11 km/h) vorgeschrieben werden.").

Es würde mich nicht wundern, wenn es danach im Straßenverkehr unterschiedliche "Schrittgeschwindigkeiten" gibt: Nämlich "5 bis 7 km/h" im VB und "7 bis 11 km/h" beim Rechtabbiegen.

Wieso sind die Leutchens zu blöd, hier - so wie in anderen Fällen auch - eine exakte zulässige Höchstgeschwindigkeiten anzugeben? ("Im VB idarf nicht schneller als 6 km/h gefahren werden";
"Beim Rechtsabbiegen innerorts dürfen fahrzeuge über 3,5 t zGM nicht schneller als 10 km/h fahren".)?

Doc


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Mueck
Beitrag 05.09.2019, 12:20
Beitrag #34908


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Zitat (Hick-Hack @ 05.09.2019, 12:31) *
Das dürfte sich mit der neuen StVO-Novelle erledigt haben. Dort ist Schrittgeschwindigkeit zwischen 7 und 11 km/h definiert (Quelle: "Für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t soll aus Gründen der Verkehrssicherheit innerorts Schrittgeschwindigkeit (7 bis 11 km/h) vorgeschrieben werden.").
Das ist bisher nur Prosa, kein Gesetzestext. Da ja jeder weiß, wie schnell Schrittgeschwindigkeit ist whistling.gif reicht es ja, einfach nur "Schrittgeschwindigkeit" in die StVO reinzuschreiben ... whistling.gif
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henpara
Beitrag 05.09.2019, 14:27
Beitrag #34909


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Zitat
Und was ist es überhaupt für eine Frechheit von mir, mich - bei nur einem Meter Abstand zur Hecke - von einem Radfahrer überholen zu lassen?!?

Die Frechheit ist es höchstens, (sofern du alleine im Auto warst), im öffentlichen Raum etwas 2 Meter Breite einzunehmen, wenn die menschliche Breite bei grob geschätzen 50cm liegt.
Also eine Vervierfachung, und das aus lediglich rein egoistischen Motiven. Das ist schon frech.

Aber wir haben uns daran gewöhnt, dass "man" 2 Meter Breite "braucht", daher regt sich fast niemand (außer ein paar exotische Radfahrer und manche Fußgänger auf Gehwegen, Rollifahrer und andere Minderheiten) darüber auf.

Kannst du also getrost ignorieren und dich weiter über den Radfahrer ärgern, dem die 15km/h zu langsam waren. Sei froh, dass JanR nicht dein Ordnungshüter und Richter ist, sonst säßest du sicher wegen Nötigung schon im Knast.
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Prince Kassad
Beitrag 05.09.2019, 15:33
Beitrag #34910


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 05.09.2019, 12:43) *
Was zahlt einer, der im VB mit 20 km/h nach Toleranzabzug geblitzt wird?
Nach" deutschem Richterrecht" müsste er ein Verwarngeldangebot über exakt "25 bis 35 Euro" bekommen.

Es wundert mich, dass Knöllchen im VBB überhaupt mit dem strafrechtlichen Bestimmtheitsgebot vereinbar sind. Aber was wundert mich nicht alles in diesem Land.

Kurios: ich wurde ernsthaft angehupt, weil ich nicht geradeaus geblinkt habe. Ich wollte die abknickende Vorfahrtsstraße nach rechts verlassen und geradeaus in die Dorfstraße rein, der Weg führt über einen abgesenkten Bordstein, es gibt aber keine Schilder dass man hier nicht geradeaus in die Dorfstraße rein darf. Trotzdem bekam ich ein heftiges Hupkonzert. Weiß jemand, wo der Knopf für "geradeaus blinken" ist?
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Mueck
Beitrag 05.09.2019, 15:45
Beitrag #34911


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Ist das nicht der Knopf mit dem drauf? whistling.gif
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Explosiv
Beitrag 05.09.2019, 17:43
Beitrag #34912


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@Doc:
meine Antwort bezog sich auf das Innenverhältnis zwischen Dir und dem Radfahrer. Du bist zu schnell, er ist zu schnell. Ihr seid beide im Fehler. Und jetzt erwartest Du Rechtssicherheit im Fehler.
Und ich schrub doch auch, dass es juristisch interessant würde, wenn es zum Unfall käme. Hast Du das überlesen in der Empörung?

Da ich kein RA bin und der Fall komliziert ist und wohl auch nicht vor jedem Richter gleich ausgehen würde, bin ich nicht in der Lage, ihn verbindlich aufzudröseln. Wahrscheinlich bekämt ihr beide jeweils eine Teilschuld. Kann sein, dass der Radler höheren Anteil bekäme, weil er noch schneller zu schnell fuhr als Du. Und sich durch eine enge Lücke zwängte, die im Falle eines Unfalls wohl zu eng gewesen wäre. Kann aber auch sein, dass Du wegen des Führens eines KFZ und der daraus resultierenden Gefährdungshaftung mehr Schuldanteile bekommen hättes oder eben 50:50. Vor Gericht und auf hoher See....

Und ja, Du warst definitiv zu schnell, wenn man das jüngere Richterrecht heranzieht. Was ich hier im Forum mitbekommen habe, sterben die Richter, die bis zu 15 km/h noch als tolerierbar im VBB angesehen haben, langsam aus. Es sind eher die 7-11 km/h, die angebracht erscheinen, Tendenz eher zu den 7 als zu den 11.


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siralec
Beitrag 05.09.2019, 18:36
Beitrag #34913


Neuling


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Zitat (Prince Kassad @ 05.09.2019, 16:33) *
Weiß jemand, wo der Knopf für "geradeaus blinken" ist?


Das passt grad hier dazu smile.gif
Mittelblinker zum Signalisieren von Geradeausfahrten wird ab 2020 Pflicht
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 05.09.2019, 19:45
Beitrag #34914


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Zitat (Explosiv @ 05.09.2019, 18:43) *
Und jetzt erwartest Du Rechtssicherheit im Fehler.

Wieso sollte ich "Rechtssicherheit" erwarten?
Ich habe mich lediglich ziemlich erschrocken, als ich nichts Böses ahnend unser kleines Nebensträßchen entlangzuckelte und plötzlich ein Radfahrer mit geschätzt glatt der doppelten Geschwindigkeit und "null Seitenabstand" an mir vorbeiraste.
Und ich habe mich gefragt: "Darf der das überhaupt?"

Das war von mir kein Rechtssicherheitsersuchen, sondern lediglich eine ganz normale Frage.



Zitat
Und ja, Du warst definitiv zu schnell, wenn man das jüngere Richterrecht heranzieht. Was ich hier im Forum mitbekommen habe, sterben die Richter, die bis zu 15 km/h noch als tolerierbar im VBB angesehen haben, langsam aus. Es sind eher die 7-11 km/h, die angebracht erscheinen, Tendenz eher zu den 7 als zu den 11.

Wieso muss man dazu überhaupt "Richterrecht" heranziehen? wieso sind die Damen und Herren Praktikanten in Berlin nicht in der Lage, einen exakten Zahlenwert für die zulässige Höchstgeschwindigkeit im VB in die Stvo zu schreiben - so wie es ihre Vorgänger in den Paragraphen 3 und 18 geschafft haben? think.gif

Doc


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Explosiv
Beitrag 06.09.2019, 06:15
Beitrag #34915


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Gut, dann antworte ich mal einfach. Nein, der darf das nicht. Also so schnell im VBB fahren, dass er einen anderen, der bereits zu schnell fährt, überholt.
Darüber, ob der Platz zum Überholen reicht, kann man sich dagegen streiten.
Zieht man heran, dass beim Überholen KFZ-> Fahrrad wenigstens 1,5 m lichter Abstand einzuhalten sind, reicht der Platz nicht.
Diese Situation liegt hier aber nicht vor.
Zieht man heran, dass manche Behörde Handtuchradwege von nicht mehr als 80 cm Breite benutzungspflichtig ausschildert, reicht eine Restfahrbahnbreite von 1 m zum Überholen Radler -> KFZ gerade so aus.

Und die Praktikanten im Mysterium haben wohl auf Anweisung ihres Mynisters so gehandelt, den KFZ-Verkehr so wenig mit Vorgaben zu belasten, wie irgend geht.
Mittlerweile dreht sich der Wind ein bisschen....


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henpara
Beitrag 06.09.2019, 06:43
Beitrag #34916


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Zitat
Ich habe mich lediglich ziemlich erschrocken, als ich nichts Böses ahnend unser kleines Nebensträßchen entlangzuckelte und plötzlich ein Radfahrer mit geschätzt glatt der doppelten Geschwindigkeit und "null Seitenabstand" an mir vorbeiraste.

Also so, wie es umgekehrt regelmäßig passiert (Auch mit mehr, als der doppelten Geschwindigkeit), nur dass man als Radfahrer dann noch die Windänderung abbekommt und die Gefährdung real ist, statt nur gefühlt. Außerdem natürlich noch die deutlich größere Änderung in der Lautstärke.

Also wenn dich das mit dem Radfahrer sehr gestört hat, dann hoffe ich, dass du auch für sehr viel mehr Kontrollen bei Überholmanövern KFZ-Rad auf Seitenabstände inklusive einer starken Erhöhung des Bußgeldes bist.
Alles andere ist inkonsequent.

Im Falle eine Unfalls würde ich übrigens zu 70-30 KFZ-Rad urteilen, weil ein KFZ so viel Breite einnimmt und durch seine Motorisierung entsprechende Gefährdungshaftung hat.

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Andreas24
Beitrag 06.09.2019, 06:58
Beitrag #34917


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Wie jetzt unsure.gif, gegeben den Fall der Radfahrer überholt, verschätzt sich im Abstand und es kommt zum Unfall. Dann soll er nur 30% bekommen, kann ich nicht glauben think.gif , er überholt ja freiwillig. Eher 75 (Rad) zu 25 (PKW) zugunsten des PKW Fahrers.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 06.09.2019, 08:01
Beitrag #34918


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Zitat (Andreas24 @ 06.09.2019, 07:58) *
Wie jetzt unsure.gif, gegeben den Fall der Radfahrer überholt, verschätzt sich im Abstand und es kommt zum Unfall. Dann soll er nur 30% bekommen, kann ich nicht glauben think.gif , er überholt ja freiwillig. Eher 75 (Rad) zu 25 (PKW) zugunsten des PKW Fahrers.

Warum sollte der Autofahrer UBERHAUPT irgendeine Mithaftung aufgedrückt bekommen?
Er hat doch nichts falsch gemacht, und er hätte auch mit größter Umsicht den Unfall nicht vermeiden können.

Aber Monent mal:
Er HÄTTE natürlich im VB
- entweder vorschriftsmäßig mit "4 bis 7 km/h" fahren können, und das Überholmaöver mit der Brechstange wäre für den Radfahrer gefahrloser gewesen;
- oder aber im VB mindestens mit 35 km/h fahren können. Dann wäre das Überholmanöver des Radfahrers nicht nötig geworden... thread.gif

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Dlarah
Beitrag 06.09.2019, 08:08
Beitrag #34919


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 05.09.2019, 09:36) *
Ich "fordere" nichts, sondern ich frage nur: "Darf der das?"

Ich glaube, der Inhalt dieser Frage ist völlig verschieden von ihrem Wortlaut. Eigentlich lautet die Frage: Wieviele von den 2 bis 5 Prozent Vollpfosten, die man in jeder beliebig ausgewählten Gruppe (so auch unter den Rad fahrenden) finden kann, braucht es, um die ganze Innung zu blamieren?

Klare Antwort: nicht viele. Für den Doc reicht einer.




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Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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Andreas24
Beitrag 06.09.2019, 08:22
Beitrag #34920


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 06.09.2019, 09:01) *
(...) Warum sollte der Autofahrer UBERHAUPT irgendeine Mithaftung aufgedrückt bekommen? (...)

Weil es leider so etwas gibt wie Gefährdungshaftung, und die würde wohl in dem Bereich liegen. Würde ich aber definitiv mit zum Anwalt und den das klären lassen ob und wie man da rauskommt.


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Dlarah
Beitrag 06.09.2019, 08:28
Beitrag #34921


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Bei grobem Fehlverhalten (oder wie der Fachbegriff heißt) gelten aber m.W. (bin da kompletter Laie) andere Regeln.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 06.09.2019, 08:29
Beitrag #34922


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Die "Gefährdungshaftung" folgt aus der "Betriebsgefahr" des Kraftfahrzeugs.
Die wird aber regelmäßig nicht zum Ansatz gebracht, wenn der Unfall für den "Unschuldigen" auch bei größter Umsicht nicht zu vermeiden war.

Das ist beispielsweise der Fall, wenn jemand vor einer geschlossenen Bahnschranke steht und irgendein Penner fährt ihm hinten drauf.
Das dürfte m.E. auch vorausgesetzt werden, wenn jemand ein gefährlichees Überholmanöver versucht und nicht auf die Reihe kriegt...

Doc


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henpara
Beitrag 06.09.2019, 08:54
Beitrag #34923


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Zitat
bei größter Umsicht nicht zu vermeiden war.

Vielleicht hättest du ja weiter rechts fahren können? So wie zB ein Idealfahrer?
Oder gleich mit dem Roller, wenn es denn motorisiert sein muss, dann wäre ein Überholen noch viel gefahrloser möglich gewesen und ein Unfall nicht passiert. Leider wird in diese Richtung nie überlegt, stattdessen Staus und Verkehrshindernisse als gegeben akzeptiert.

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iru
Beitrag 06.09.2019, 09:05
Beitrag #34924


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Willst Du eigentlich trollen, oder meinst Du das wirklich ernst?
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 06.09.2019, 09:29
Beitrag #34925


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Zitat (Dlarah @ 06.09.2019, 09:08) *
... Klare Antwort: nicht viele. Für den Doc reicht einer.

Sag mal GEHT'S noch?
Habe ich irgendwo irgendwas gegen die "böhsen Radfahrer im Allgemeinem" geschrieben?
Ich habe lediglich gefragt,
- ob ein Radfahrer im VB mit 30 km/h fahren dürfen (Atwort: "Nein, der darf nicht.")
- und ob er sich dabei auch durch engste Lücken quetschen dürfen (Antwort: "Ja, der darf.").

Ich habe weder gegen "DIE Radfahrer" gewettert (wäre ja auch blöd, denn ich bin schließlich selbst häufig einer), noch DIESEM EINEN Radfahrer irgendetwas unterstellt.
Aber ICH bin in diesem Fall ein Autofahrer, und "der andere" war ein Radfahrer, und schon geht der Shitstorm gegen mich hier los:
- ich sei selbst mehr als doppelt so schnell wie erlaubt durch den VB gerast, da könne ich doch nicht das Fehlverhalten Anderer anprangern;
- ich sei mit einem Auto gefahren, wo es doch ein Fahrrad oder ein E-Roller ebenfalls getan hätten.

Das sind eben die Pawlowschen Reflexe der mancher Radfahrer... whistling.gif

Doc


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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Dlarah
Beitrag 06.09.2019, 09:53
Beitrag #34926


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... Treffer!

Das kommt aber auch davon, dass du hier im Kuriositätenthread schrubst. Diese Fragen hätte ich ehers neues Thema unter "Verhalten im Straßenverkehr" erwartet. wavey.gif



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Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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henpara
Beitrag 06.09.2019, 09:55
Beitrag #34927


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Zitat
Willst Du eigentlich trollen, oder meinst Du das wirklich ernst?

Siehst du es als gottgegeben an, dass jeder das Recht hat, ohne Not, alleine 2 Meter Breite und mehr für sich im Straßenverkehr in Anspruch zu nehmen, und für ihn dann dennoch die gleichen und nicht mehr Pflichten gelten sollten, als für jemanden, welcher lediglich die Hälfte beansprucht?

Mir ist schon klar, dass die Mehrheit der Deutschen derzeit nicht auf ihr Auto verzichten möchten, dass die Industrie auch gar keine Alternativen anbietet, stattdessen fahren die meisten lieber mit 2 Tonnen und 500ps Tempo 20 in der Stadt oder stehen im Stau.

Ich sage: Das muss nicht so sein. Ein Weg das zu ändern wäre bei Haftungsquotelung auch die Breite über die Betriebsgefahr zu berücksichtigen unter der Fragestellung: Wäre der Unfall auch mit schmaleren Fahrzeugen passiert? Und die Haftungsquotelung entsprechend daran koppeln.
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janr
Beitrag 06.09.2019, 10:02
Beitrag #34928


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 06.09.2019, 10:29) *
...
- ob ein Radfahrer im VB mit 30 km/h fahren dürfen (Atwort: "Nein, der darf nicht.")
- und ob er sich dabei auch durch engste Lücken quetschen dürfen (Antwort: "Ja, der darf."). ...
Auch Radfahrer haben langsam im VBB zu fahren.
Sie dürfen sich nicht durch die engsten Lücken quetschen.
Überholen im VBB fällt von vorne herein weg. Bei Schrittgeschwindigkeit kann man nicht überholen. Gibt also faktisch ein Überholverbot.
Dennoch kann er das machen, wenn Platz ist und er will. Sein Ding. wavey.gif


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 06.09.2019, 10:49
Beitrag #34929


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Zitat (Dlarah @ 06.09.2019, 10:53) *
... Das kommt aber auch davon, dass du hier im Kuriositätenthread schrubst. Diese Fragen hätte ich ehers neues Thema unter "Verhalten im Straßenverkehr" erwartet. wavey.gif

Nun, ich Hätte den Beitrag auch anfangen können mit: "Ich rolle mt ca 15 km/h durch den VB unserer Wohnsiedlung und zucke plötzlich zusammen, weil mich mit hoher Geschwindigkeit ein Radfahrer überholt, indem er sich zwischen mir und der links von mir befindlichen Hecke durchquetscht.
Das fand ich kurios, denn auf dieser Strecke bin ich in den 31 Jahren, die wir mittlerweile hier wohnen, NOCH NIE von irgendeinem anderen Fahrzeug überholt worden.

Frage: Was hätte MIR geblüht, wenn es zu einer Berührung oder gar zu einem Sturz seinerseits gekommen wäre?"


Ebendieses habe ich mir gespart um die Situation der Phantasie des Lesers zu überlassen...



Zitat (henpara @ 06.09.2019, 10:55) *
... Siehst du es als gottgegeben an, dass jeder das Recht hat, ohne Not, alleine 2 Meter Breite und mehr für sich im Straßenverkehr in Anspruch zu nehmen, und für ihn dann dennoch die gleichen und nicht mehr Pflichten gelten sollten, als für jemanden, welcher lediglich die Hälfte beansprucht

Das ist in der Tat nicht "gottgegeben", sondern lediglich durch den Gesetzgeber so vorgesehen.

Ich habe aber seinerzeit im Religionsunterricht gut aufgepasst und gelernt, dass ER es überhaupt nicht mag, wenn sich Menschen kraft eigener Wassersuppe für moralisch höherwertig halten als ihre Mitmenschen... whistling.gif

Doc


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henpara
Beitrag 06.09.2019, 12:20
Beitrag #34930


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Zitat
moralisch höherwertig halten als ihre Mitmenschen

Breite hat nichts mit Moral zu tun.
Und dass weniger besser ist hat auch nichts mit Moral zu tun, sondern ist der Menge an Menschen in deutschen Städten geschuldet.

Das sieht man ja immer dann sehr gut, wenn die Breite der Fahrbahn auf Grund von Baustellen verringert wird (Zunahme gestresster Menschen, welche aber alle nicht auf die Idee kommen, auf schmalere Fahrzeuge umzusteigen, sofern es für sie möglich ist).
Oder in den Ferien, wenn ein Rückgang von 10-30% auf einmal für gefühlt leere Straßen sorgt und man sich wundert, warum die paar mehr außerhalb der Ferien für solche Zustände sorgen können.

Daher würde ich mir wünschen, mir weniger eine nicht vorhandene Moralkeule entgegen zu werfen, sondern stattdessen einmal kritisch über das eigene Verhalten nachzudenken.
Angeblich wurde das ja früher TM in den Schulen noch gelehrt.
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iru
Beitrag 06.09.2019, 12:50
Beitrag #34931


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Zitat (henpara @ 06.09.2019, 13:20) *
Breite hat nichts mit Moral zu tun.
Aha, das würde der ein oder andere SUV-Fahrer vermutlich anders sehen.

Zitat
Zunahme gestresster Menschen, welche aber alle nicht auf die Idee kommen, auf schmalere Fahrzeuge umzusteigen, sofern es für sie möglich ist
Breite hat also mit Stress zu tun. Das wiederum würden Dir einige SUV-Fahrer bestimmt bestätigen. thread.gif
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henpara
Beitrag 06.09.2019, 14:00
Beitrag #34932


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Zitat
Aha, das würde der ein oder andere SUV-Fahrer vermutlich anders sehen.

Dann höre ich mir gerne Argumente für noch breitere Autos oder für die Breite eines SUV an.
Habe bisher keine Pro-Argumente gelesen.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 06.09.2019, 18:59
Beitrag #34933


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Zitat (henpara @ 06.09.2019, 13:20) *
Zunahme gestresster Menschen, welche aber alle nicht auf die Idee kommen, auf schmalere Fahrzeuge umzusteigen, sofern es für sie möglich ist.

Zeig mir mal DEN Menschen, für den es problemlos möglich ist, bei Erreichen einer Engstelle auf ein schmaleres Fahrzeug umzusteigen... tongue.gif

Davon abgesehen, dass ich selbst mir niemals eines dieser stupid unpraclicable vehicles kaufen würde:
Viele Leute - auch hier im VP - scheinen sie waaaahnsinnig toll zu finden. Oder wie soll man es sonst verstehen, dass man mir vor 4 Jahren in meinem Rentnerdieselfindungsthread immer wieder von neuem irgendwelche SUV ans Herz gelegt hat.

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Reinheit
Beitrag 07.09.2019, 00:20
Beitrag #34934


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Beim Erreichen einer Engstelle auf ein schmaleres Fahrzeug umsteigen zu wollen ist ein relativ später Zeitpunkt. Manche kalkulieren die Möglichkeit, an eine solche Stelle zu gelangen, schon in ihre Fahrzeugwahl ein. Das kann nicht jeder, und das will nicht jeder.

Für die oft gescholtenen SUVs gibt es auch sachliche Gründe. Ein guter Freund von mir zum Beispiel, der sehr nüchtern und sachlich denkt, hat sich - kürzlich schon zum zweiten mal - ein solches Gefährt angeschafft. Dabei kam es ihm nicht auf den möglichen Allradantrieb an (den hatten beide nicht), und auch nicht auf die Breite, sondern auf die Höhe. Da er nicht mehr der Jüngsten einer und die Hüfte nicht mehr die Gelenkigste ist, ermöglicht ihm die Höhe, ohne große Probleme ein- und vor allem wieder auszusteigen.
Aber jeder, wie er will.


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Ich hab jeden Tag Ostern. Irgendwas such ich immer.
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dopero
Beitrag 07.09.2019, 10:52
Beitrag #34935


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Ich bin ja auch auf der Suche nach einem neuen fahrbaren Untersatz. Ich musste leider feststellen das man bei den meisten Herstellern dazu genötigt wird einen SUV zu nehmen.
Bei den normalen PKW Baureihen wird es immer mehr zum Problem ein Fahrzeug mit ausreichend Platz für Ladung (1 Fahrrad liegend muss möglich sein, maximal Vorderrad raus), und vernünftiger Kopffreiheit für den Fahrer zu finden. Ganz abgesehen von einem Motor, der nicht dem Downsizing Wahn zum Opfer gefallen ist.
Bei fast allen Herstellern bleibt da nur ein SUV oder ein VAN im VW Bus Segment. Transporter fahren möchte ich aber eigentlich nicht. => SUV crybaby.gif
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 07.09.2019, 11:34
Beitrag #34936


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Zitat (dopero @ 07.09.2019, 11:52) *
Bei fast allen Herstellern bleibt da nur ein SUV oder ein VAN im VW Bus Segment.

Die meisten Hersteller haben nach wie vor den altbekannten Kombi im Programm.
Das für den Kunden zur Wahl stehende Sortiment reicht da vom Dacia Logan MCV über den Skoda Superb Combi (der mittlerweile den den Passat Variant als klassische Vertreter-Möhre abgelöst hat), die Golf- und Passat-Variants von VW, und diverse süddeutsche Kombis aller Größenordnungen MIT und OHNE Stern bis hin zur absoluten automonilen Oberklasse...

Ich wurde mal sagen: Die Auswahl von Kombis war noch nie so groß.
ICH würde mich da eher nach Nordeuropa orientieren und mir einen gut erhaltenen Gebrauchten zulegen.
Den gibt es meines Wissens bis einschleißlich "Euro 6".

Den V 60 habe ich auch schon ein ganzes Wochenende lang probegefahren.
Ebenfalls kein schlechtes Auto...

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Acki
Beitrag 07.09.2019, 11:43
Beitrag #34937


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Ich suche auch gerade ein neues Fahrzeug.
Muß aber den Wohnwagen ziehen können und im Alltag Parkhaus-tauglich sein,da ich nur bis zum Bahnhof fahre und dann mit öffentlichen zur Arbeit.
Da kommt praktisch auch nur ein kompakter pseudo-SUV in Frage.

Gruß Acki
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 07.09.2019, 12:06
Beitrag #34938


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Es gibt auch "normale" Pkw mit ner brauchbaren Anhängelast.
Schon das "normalste" aller Autos - der VW Golf - zieht als Syncro mit der 2l Dieselmaschine 1900 kg.
Brauchst Du noch mehr?

Doc


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Acki
Beitrag 07.09.2019, 14:19
Beitrag #34939


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 07.09.2019, 13:06) *
der VW Golf - zieht als Syncro mit der 2l Dieselmaschine 1900 kg.

Hmm, den hatte ich noch nicht auf dem Plan.
Ist der nicht zu leicht? Dann darf man wieder nicht 100 fahren.

Außerdem, was genau spricht eigentlich gegen einen Mokka X z.B.?
Nur einfach der schlechte Ruf als Hausfrauen-SUV?

gruß Acki
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 07.09.2019, 14:40
Beitrag #34940


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Ist DER denn schwer genug, um Deinen Wohnwagen mit 100 km/h zu ziehen?
Bau an Deinnen Wohnwagen ne Schlingerkupplung (so er noch keine hat), und das Gewischtsverhältnis beträgt "1^:1"
Das LEER-Gewicht des Zugfahrzeugs muss dann mindestens so hoch sein wie die zGM Deines Wohnwagens.

Doc


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Acki
Beitrag 07.09.2019, 15:02
Beitrag #34941


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 07.09.2019, 15:40) *
Ist DER denn schwer genug, um Deinen Wohnwagen mit 100 km/h zu ziehen?

Ja, ist er. Der bisherige Wohnwagen hat zGg. 1300kg, der zukünftig geplante 1500kg.
Deshalb gibt es ja die Überlegung den bisherigen Cascada (zulässige Anhängelast 1300kg) gegen z.B. einen Mokka X zu tauschen.
Aber ich bin halt unsicher weil alle auf die pseudo-SUVs schimpfen. Was genau spricht denn dagegen?

Aber wir sind grad ganz schön off-topic.

gruß Acki
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 07.09.2019, 15:35
Beitrag #34942


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Zitat (Acki @ 07.09.2019, 16:02) *
... Was genau spricht denn dagegen?

Nun, sie sind halt stupid unpraclicable vehicles:
- Vor der Form her nicht in Richtung "elegant", sondern in Richtung "klobig" designed;
- nicht auf "maximalen Innenraum" hin optimiert (WENN sie innen viel Platz bieten, dann nur, weil sie außen NOCH mehr Platz verbrauchen)
- zwar manchmal noch mit halbwegs brauchbarem cw-Wert, aber dabei ignorierend, dass der Luftwiderstand proportional mit "cw x A" einhergeht;
- hoher Schwerpunkt, der eine schlechtere Straßenlage in Kurven bedingt.

Das einzige Plus eines SUV für Otto Normalfahrer, nämlich das Zugvermögen, mit dem gleichzeitig eine brauchbare Tierfschnee-Tauglichkeit einhergeht, ist lediglich bei vorhandenem Allradantrieb gegeben, und den gibt es
- auch bei vielen "normalen" Autos;
- auch bei vielen SUVs nur gegen Aufpreis... wallbash.gif

Genug Argumente?

Doc


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dopero
Beitrag 07.09.2019, 16:44
Beitrag #34943


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Dann nimm in meinem Fall bitte noch zusätzlich an:
- Sitzriese. obwohl nur 1,83 groß (das kriegen erstaunlich viele Hersteller nicht gebacken).
- kein Fahrzeug aus dem VW Konzern.
- kein Diesel.
- unbedingt Automatik.

Da wird die Auswahl dann schon geringer.



P.S. Ich möchte keinen SUV da ich als Zweitwagen schon einen echten Geländewagen habe.
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Prince Kassad
Beitrag 08.09.2019, 13:36
Beitrag #34944


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Kurios: eine Person aus dem näheren Umfeld vertritt die Auffassung, dass man auf dem Contipark-Parkplatz vor dem Hauptbahnhof zum Be- und Entladen halten dürfe, weil ja nur stehe "Parken nur mit Parkschein", und ein Halten sei ja kein Parken.

Sehr mutige Rechtsauffassung, also ich würde mich das nicht trauen.

Übrigens ist der VW Golf ein grausiges Auto. So etwas will ich nicht haben, die fünf Kilometer vom Bahnhof zum Parkplatz haben mir erreicht. Wie kann man so etwas fahren?
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 08.09.2019, 14:27
Beitrag #34945


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Zitat (Prince Kassad @ 08.09.2019, 14:36) *
... Übrigens ist der VW Golf ein grausiges Auto. So etwas will ich nicht haben, die fünf Kilometer vom Bahnhof zum Parkplatz haben mir erreicht. Wie kann man so etwas fahren?

Magst Du uns eventuell erzählen, WAS GENAU dich am VW Golf stört? think.gif

Doc


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Prince Kassad
Beitrag 08.09.2019, 14:39
Beitrag #34946


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1. fand ich die Rundumsicht etwas schlecht, vielleicht war aber auch der Sitz etwas zu tief eingestellt (wie gesagt, fremdes Auto, ich bin kurz gewachsen und der Vorgänger nicht). Jedenfalls konnte ich an Kreuzungen nicht über den Beifahrer hinweg sehen und Spurwechsel war mit den kleinen Außenspiegeln eher wie russisches Roulette.
2. Die Aufhängung ist mir ganz einfach zu weich. Alle Autos die ich bisher gefahren hab (Audi A4, Ford Focus) sind eher auf der harten Seite, da bekommt man auch die Straße gut mit. Im Golf fühlt man sich wie im Wohnzimmer und das ist für mich persönlich nichts, so kann ich kein Auto fahren.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 08.09.2019, 14:51
Beitrag #34947


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Dann solltest DU beim nächsten Mal - egal ob Golf oder Nicht-Golf - vor der Abfahrt zuerst mal den Fahrersitz und die drei(!) Rückspiegel richtig einstellen.
Lernt man das heute nicht mehr in der Fahrschule? :thik:

Doc


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Mueck
Beitrag 08.09.2019, 17:46
Beitrag #34948


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Zitat (Prince Kassad @ 08.09.2019, 14:36) *
Kurios: eine Person aus dem näheren Umfeld vertritt die Auffassung, dass man auf dem Contipark-Parkplatz vor dem Hauptbahnhof zum Be- und Entladen halten dürfe, weil ja nur stehe "Parken nur mit Parkschein", und ein Halten sei ja kein Parken.

Sehr mutige Rechtsauffassung, also ich würde mich das nicht trauen.
Wäre es öffentlicher Grund, hätte er nach § 13 (4) Recht.
Bei Contipark müsste man erst das Kleingedruckte genauer lesen ...
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janr
Beitrag 08.09.2019, 17:59
Beitrag #34949


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Und wie öffentlich muß der Grund werden? Tatsächlich öffentlich oder öffentlich gewidmet.


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Mueck
Beitrag 08.09.2019, 18:08
Beitrag #34950


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So öffentlich, dass man die Anwendbarkeit des § 13 mit amtlichen Schildern kundtut ...?
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