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> Was ist euch heute kurioses im Straßenverkehr passiert?, Impressionen...
columbo
Beitrag 16.05.2008, 13:08
Beitrag #3251


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Zitat (swift @ 16.05.2008, 12:52) *
Wenn er es aber touchiert oder in sonstiger Weise dadurch gefährdet wird, ist der Tatbestand des § 315b erfüllt.


Dann müsste erstmal vor Gericht geklärt werden, ob ein kleiner Stock ein Hindernis im Sinne des § 315b ist.

Und dann müsste, angesichts der Tatsache, dass, um den Stock zu touchieren, der Mindestseitenabstand zum Fußgänger oder Radfahrer erheblich unterschritten werden musste, geklärt werden, ob das Mitführen dieses an sich harmlosen Stocks nicht offenkundig gerechtfertigt war.
Zitat
Aus der Sache kommst du dann auch so schnell nicht mehr raus. wavey.gif

Bin ich in irgendeiner Sache drin? Bitte um Aufklärung.

Zitat (AMenge @ 16.05.2008, 14:14) *
Ich persönlich halte es für sinnvoll, dem Autofahrer möglichst früh die Möglichkeit zu geben, den Gegenstand (und damit auch mich als Fussgänger) wahrzunehmen.


Am hellen Tag ist ein Stock (Ast, Zweig) gut sichtbar. Der im übrigen wie beschrieben nur etwa 30-40 cm weiter in die Fahrbahn hineinragt, als meine Schulter. Darauf achte ich schon. Aber ich möchte doch darauf bestehen, dass Autofahrer wenigstens 30-40 cm Abstand zu mir halten.

Kelle funktioniert übrigens nicht (schon probiert). Vermutlich, weil man sie nicht ernstnimmt. Das Fahrrad und der Fußgänger als solche werden ja auch nicht als potentielle Kratzerverursacher ernstgenommen.
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GrünWeißNRW
Beitrag 16.05.2008, 13:19
Beitrag #3252


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Zitat (swift @ 16.05.2008, 12:09) *
Der Stock wird hier aber nicht transportiert, sondern dient dem Bereiten eines Hindernissen, dem die Autofahrer ausweichen sollen!
Und ich möchte noch hinzufügen:
... handelt mit bedingtem Vorsatz, wenn er den Erfolg seiner Tat konkret für möglich hält und die Verletzung eines fremden Rechtsguts billigend in Kauf nimmt, auch wenn er ihn nicht erwünscht.


Zitat (AMenge @ 16.05.2008, 13:14) *
Ich persönlich halte es für sinnvoll, dem Autofahrer möglichst früh die Möglichkeit zu geben, den Gegenstand (und damit auch mich als Fussgänger) wahrzunehmen.
Sinnvoll wären hier passive Mittel wie das Benutzen von auffälliger Kleidung.

Das Halten eines aus der Entfernung schlecht warnehmbaren Stockes in den Fahrbahnbereich mit o. g. Zweck und mit Vorsatz ließe m.E. unschwer die Verwirklichung eines § 315b (2) StGB (beendeter Versuch) zu.
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columbo
Beitrag 16.05.2008, 14:10
Beitrag #3253


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Zitat (GrünWeißNRW @ 16.05.2008, 15:19) *
Sinnvoll wären hier passive Mittel wie das Benutzen von auffälliger Kleidung.


Es geht hier nicht darum, dass man nicht wahrgenommen wurde, sondern dass Autofahrer schlichtweg der Ansicht sind, dass 20 cm ausreichender Seitenabstand sind. Wenn die Gefahr besteht, statt des Fußgängers oder Fahrrads einen Stock oder Zweig zu touchieren, halten sie seltsamerweise einen Abstand von mindestens einem halben Meter (was noch knapp ist), meist aber deutlich mehr.

Und wenn ich in zehn Minuten fünfmal fast gestreift werde, ist es mir reichlich egal, ob irgendjemand meint, ich könne vielleicht irgendeinen Paragraphen verletzen.
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GrünWeißNRW
Beitrag 16.05.2008, 14:22
Beitrag #3254


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Zitat (columbo @ 16.05.2008, 15:10) *
Und wenn ich in zehn Minuten fünfmal fast gestreift werde, ist es mir reichlich egal, ob irgendjemand meint, ich könne vielleicht irgendeinen Paragraphen verletzen.
Ist ok, Straftäter.
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swift
Beitrag 16.05.2008, 14:32
Beitrag #3255


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Zitat (columbo @ 16.05.2008, 14:08) *
Zitat (swift @ 16.05.2008, 12:52) *

Aus der Sache kommst du dann auch so schnell nicht mehr raus. wavey.gif

Bin ich in irgendeiner Sache drin? Bitte um Aufklärung.

Ich meinte, falls es zu einer Anzeige kommt.

Dann wirst du schon sehr in Erklärungsnöte kommen...
Wieso wolltest du einen Stock "transportieren"?
Und wieso hast du ihn nicht so transportiert, dass dabei keine Gefährdung für den Verkehr entstehen kann?
...
Da hört es sich schon viel plausibler an, dass du mit diesem Stock eigenmächtig Verkehrserziehung spielen wolltest und ihn den Autofahrern als Hindernis in den Weg gestreckt hast.

Wenn du dann noch solche Äußerungen wie hier von dir gibst, dann ist die Sache imho schon gegessen.

wavey.gif
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columbo
Beitrag 16.05.2008, 15:01
Beitrag #3256


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Zitat (swift @ 16.05.2008, 16:32) *
Dann wirst du schon sehr in Erklärungsnöte kommen...
Wieso wolltest du einen Stock "transportieren"?
Und wieso hast du ihn nicht so transportiert, dass dabei keine Gefährdung für den Verkehr entstehen kann?
...
Da hört es sich schon viel plausibler an, dass du mit diesem Stock eigenmächtig Verkehrserziehung spielen wolltest und ihn den Autofahrern als Hindernis in den Weg gestreckt hast.

Wenn du dann noch solche Äußerungen wie hier von dir gibst, dann ist die Sache imho schon gegessen.


Also, erstens wollte ich keinen Stock transportieren.
Zweitens sehe ich keinerlei Anhaltspunkt für eine Verkehrsgefährdung.
Drittens will ich niemanden erziehen.
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herr b
Beitrag 16.05.2008, 15:59
Beitrag #3257


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heute morgen hatte ich ein unvergessliches erlebniss mit einer "netten" dame a la mutter flodder.
komm vom zahnarzt wieder und denke mir das ich ja zu hause ein paar sympathiepunkte sammeln
könnte, also bringste brötchen mit dachte ich mir. die straße zum bäcker wird regelmäßig zugeparkt
so das immer nur ein auto fahren kann und der rest warten muss...
vor mir ein müllfahrzeug das den müll abholte. entfernung zum bäcker ca. 100m. ich setze den blinker
rechts und warte ca. 20 sekunden, dann hab ich das auto aus gemacht und dachte mir die 100m laufe
ich eben. mutter flodder hinter mir fängt an zu hupen wieso ich stehen bleibe und den ganzen verkehr
aufhalte blink.gif think.gif
freundlich zeigte ich in richtung des müllwagens der immer noch damit beschäfftigt gewesen ist die
mülltonnen zu leeren. die autos hinter mutter flodder fuhren derweil an ihr vorbei.
dann ohne zu blinken zieht sie links rüber fährt an meinem auto vorbei und parkt davor. das der hinter-
mann in die eisen gehen musste weil sie einfach links rüber zog muss ich ja nicht erwähnen. nettes
hupkonzert.
dann reisst sie auch noch die tür auf und die tür wird ihr fast abgefahren laugh2.gif da war die furie ja
nicht mehr zu halten, man schimpfte die wie ein rohrspatz...
sie kaufte auch brötchen, der dame hinterm tresen hat sie dann erstmal die verrückte welt der autofahrer
erzählt laugh2.gif
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Klatze
Beitrag 16.05.2008, 19:54
Beitrag #3258


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Zitat (CvR @ 16.05.2008, 11:16) *
Die StVO sieht für Fahrzeuge vor, dass Ladung ohne weitere Kenntlichmachung bis zu einer Breite von 40cm seitlich über die Beleuchtungseinrichtungen herausragen darf (§22 (5) StVO). Sie darf sogar weiter herausragen, muss dann jedoch - gemäß §17 StVO - bei Dämmerung/Dunkelheit etc. kenntlich gemacht werden. Tagsüber ist eine weitere Kenntlichmachung somit wohl nicht erforderlich.

Das geschilderte Verhalten ist also meines Erachtens absolut zulässig - und somit sicher kein gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr.


Wer liest, sollte auch bis zum Ende lesen:

Zitat (StVO §22 Ladung)
[...]
(5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußersten Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlußleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,5 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht hinausragen.


Keine weiteren Fragen, Euer Ehren!

wavey.gif

Klatze


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Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken, dass er sich auf die Reise freut!

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Waldfee
Beitrag 16.05.2008, 20:45
Beitrag #3259


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also muss ich den Regenschirm/Wanderstock im längs tragen und ja nicht einmal quer...


wobei die Frage ist, ob dann ein Stock/Wanderstock/Schirm als Ladung definiert wird.






PS: Jipie, kein Neuling mehr biggrin.gif


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DerWolf
Beitrag 16.05.2008, 22:24
Beitrag #3260


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ich würde einfach den Stock mit einem Rücklicht (+Reflektor) versehen, dann gibt es garantiert keine Verwechslungsgefahr. Der übliche KFZ-Fahrer wird auch dann Abstand halten.

Auch ich habe schon oft genug Angst auf dem Rad bekommen (genau in diesen Situationen). Nicht weit von meinem Wohnort ist dummerweise eine durchgezogene Mittellinie und da hat wohl Mancher Angst drüber zu fahren, dafür reduziert er lieber den Abstand zum Radfahrer. Darunter waren auch schon Linienbusfahrer, die sich wohl der Länge ihres Fahrzeuges nicht bewusst waren.

Erstaunlicherweise passiert so was kaum mit dem Liegerad. Da ist man doch noch zu ungewohnt (und unberechenbar?) für die Autofahrer.
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Alexander Brock
Beitrag 16.05.2008, 23:37
Beitrag #3261


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Zitat
Erstaunlicherweise passiert so was kaum mit dem Liegerad. Da ist man doch noch zu ungewohnt (und unberechenbar?) für die Autofahrer.


Mach das mal ein paar Wochen immer zur gleichen Zeit, dann triffst du Leute im Berufsverkehr wieder, die sich an dich gewöhnt haben und dich dann trotzdem zu knapp überholen.
Da hilft nur noch deutlicher Sicherheitsabstand nach rechts (1m).
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Gast_Mike1312_*
Beitrag 17.05.2008, 13:22
Beitrag #3262





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die einen sagen "typisch frauen..." , ich sage "exotisch!" whistling.gif

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rotakiwi
Beitrag 17.05.2008, 13:23
Beitrag #3263


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Mach mal das Kennzeichen raus. wink.gif


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Grüße - Victor R. aus D.
Pass auf das Zweirad auf!
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Gast_Mike1312_*
Beitrag 17.05.2008, 13:33
Beitrag #3264





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passiert wavey.gif
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swobi417
Beitrag 17.05.2008, 14:04
Beitrag #3265


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Zitat (GrünWeißNRW @ 15.05.2008, 21:44) *
Zitat (herr b @ 15.05.2008, 19:40) *
wenn ich das richtig in erinnerung habe bist du doch polizeibeamter.
Richtig.

Zitat (herr b @ 15.05.2008, 19:40) *
dann hättest du dich doch selbst in den dienst versetzen können und den guten mann "erklären" können was er gerade falsch gemacht hat, oder sehe ich das falsch?
Auch richtig. Aber dazu habe ich grundsätzlich keinen Nerv.
Wie hätte ich ihn auch anhalten sollen? Kelle hatte ich nicht im Auto. Dafür Schwiegermutter und Schwager, der gerade aus dem Krankenhaus kam. Oder an der Wache anrufen (war zufällig in unserem Bereich) und ein coloriertes Fahrzeug holen. Dann die Anzeige wegen Nötigung.
Geht eh aus wie´s Hornberger Schießen.

also stimmt es doch: polizisten und menschen sind manchmal verschieden... whistling.gif ...aber nur manchmal...
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jeho
Beitrag 17.05.2008, 21:27
Beitrag #3266


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Hi

Ich komme aus dem Baumarkt meines Vertrauens und will heim. Vor mir ein roter G... der sich, na sagen wir mal vorsichtig, eigenartig vorwärts bewegt. Irgendwie hatte ich auch schon eine Vorahnung. Wir kommen an eine T-Mündung und müssen die Vorfahrt gewähren. Es geht leicht bergan. Die VT vor mir nimmt drei mal Anlauf, bleibt aber immer wieder stehen, weil am Horizont ein vorfahrtsberechtigter VT auftaucht. Beim vierten Versuch klappt es wieder nicht, nur diesmal tritt die Gute nicht auf die Bremse sonder rollt rückwärts und nutz meinen Wagen als Endanschlag. Ich konnte auch nicht nach hinten ausweichen wegen den Fz hinter mir. Meiner besseren Hälft neben mir stand das Grauen ins Gesicht geschrieben.
Nun die VT vor mir schafft dann die Überquerung der Kreuzung und hält an. Ich hinterher und ausgestiegen.

"Na da haben sie aber Glück das nichts passiert ist! " tönt es mir entgegen.
Ich think.gif "Hallo ?"
Sie: "Na ich musste doch anhalten, da kam doch einer, haben Sie den nicht gesehen oder warum sind sie mir drauf gefahren?"
Ich blink.gif "Entschuldigen sie, Ich stand und sie sind mir rückwärts drauf gerollt."
Sie "Denken Sie nur weil ich eine Frau bin können sie hier die Schuld auf mich abwälzen"
Ich ranting.gif ; meine Antwort hat sicher das ganze Viertel gehört (Ich war nicht gut drauf - zu Hause war mir eines von meinen Aquarien ausgelaufen - nicht gut no.gif

Dialog gekürzt

Nachdem ich an meinem Wagen nicht die kleinste Blessur gesehen habe und an ihrem Wagen auch nichts zu sehen war außer diversen Beulen von früheren Fahrversuchen, habe ich ihr noch nahegelegt ihre Eignung zum führen von Kfz prüfen zu lassen und bin gen Heimat gefahren.


Ob die Gute es wirklich nicht mitbekommen hat das sie zurückrollt ist oder ihr Sichtweise der Lage eine freche Lüge zum Selbstschutz war kann ich nicht beurteilen.

Gruß JeHo


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Wenn Jeder bereit wäre für sein (Fehl)Verhalten und Missgeschicke auch vorbehaltlos die Verantwortung zu übernehmen,
dann wäre unsere "Miteinander" viel entspannter.
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m-o-d
Beitrag 17.05.2008, 23:49
Beitrag #3267


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Zum Pfingstsamstag in einem Industriegebiet:
es steht ein Motoradfahrer genau mitten in der Kreuzung, dass kein Vorbeikommmen mehr ist. Ich halte an und warte.
Auf einmal kommt eine ganze Horde Hells Angels und biegt ab. War sehr beeindruckend. Vor allem der Sound. rolleyes.gif
Danach kam ein Ford Fiesta, der Fahrer war in voller Montur: HellAngelsJacke und sogar nen Helm(im Auto -grins, sah lustig aus-) mit Warnblicke zum Absichern.

Am Rande die Frage: Durften die das, also das Sperren der Kreuzung und der Fiesta mit Warnblinke?

War jedenfalls sehr cool, mal so eine Horde Moppeds mit den richtigen Rockertypen drauf zu sehen.


--------------------
Wenn Du weißt, was Du tun willst, kannst Du tun, was Du willst. (Virginia Satir)
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dickerchen
Beitrag 18.05.2008, 00:14
Beitrag #3268


Neuling
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Zitat (columbo @ 16.05.2008, 09:24) *
Vielleicht hab ich's schon mal zum besten gegeben, aber in diesem Zusammenhang hier meine Erfahrungen mit dem Zusammenleben zwischen Autofahrern, Radfahrern und Fußgängern:

Vor Jahren hatte ich ein Schlüsselerlebnis. Ich landete bei einem langen Spaziergang mit meiner Gemahlin auf einer Landstraße. Wir liefen brav am linken Fahrbahnrand, meist sogar auf der Bankette. Bald wurde das jedoch ungemütlich, da uns mehrfach Fahrzeuge fast streiften. "Fast" soll hier heißen: Geschätzter Abstand unter 20 cm.
Ich suchte mir also im Straßengraben einen ca. einen Meter langen dicken Stock und hielt ihn immer, wenn ein Fahrzeug nahte, waagrechtso dass er schätzungsweise 30-40 cm weit links herausragte.Das wirkte phänomenal. Einer, der den Stock wohl zu spät sah, wäre fast im entgegengesetzten Straßengraben gelandet, ein anderer hätte sich beinahe vor einen entgegenkommenden LKW geschmissen. Die Angst vor dem Kratzer im heiligen Blechle war anscheinend größer als die Angst um fremdes oder gar das eigene Leben. Oder vielleicht kann man's auch so sehen: Die Situation war derart unerhört und ungekannt, dass einige Autofahrer panisch überreagierten.
Jedenfalls konnten wir unseren Spaziergang weitgehend ungefährdet zu Ende bringen.

Seither mache ich das immer, und zwar in den seltenen Fällen, in denen ich mit dem Fahrrad auf der Landstraße unterwegs bin.

Hallo wavey.gif
für Sie,als Fußgänger,ist nahte ein anderer Zeitpunkt als für einen Autofahrer.Man liest immer öfter das selbsternannte Verkehrserzieher vorbeifahrende Fahrzeuge beschädigt haben.
Was soll ein Autofahrer denken wenn Sie auf einmal den Stock waagrecht nehmen?
Da die StVO vorschreibt,auf Landstrassen ohne Gehweg,links zu gehen um eventuellen gefahren ausweichen zu können stellt sich die Frage:wieso war der Abstand so gering?
Erwarten Sie wirklich das der fließende Verkehr stehen bleibt bis Sie vorbeigelaufen sind,da ein ausweichen wegen gegenverkehr nicht möglich ist?
Wie hat man das mit dem Fahrrad zu verstehen:
Fahren Sie da links?
Wenn nicht,woher wissen Sie den richtigen Zeitpunkt den Stock rauszuhalten?
Meines erachtens erfüllt Ihr Verhalten den Tatbestand des gefährlichen Eingriffs im Strassenverkehr genauso wie jemand mit Steinen in der Hand auf der Autobahnbrücke!
MfG Ralf
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Cookiedeluxe
Beitrag 18.05.2008, 01:50
Beitrag #3269


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Zitat (m-o-d @ 18.05.2008, 00:49) *
Am Rande die Frage: Durften die das, also das Sperren der Kreuzung und der Fiesta mit Warnblinke?

Streng genommen dürfen sie das nicht, nein. Praktisch gesehen dürfte es jedoch ausgesprochen interessant werden, wenn man sie darauf hinweist. wink.gif


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CvR
Beitrag 18.05.2008, 02:36
Beitrag #3270


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Zitat (dickerchen @ 18.05.2008, 01:14) *
für Sie,als Fußgänger,ist nahte ein anderer Zeitpunkt als für einen Autofahrer.Man liest immer öfter das selbsternannte Verkehrserzieher vorbeifahrende Fahrzeuge beschädigt haben.

Man liest auch immer wieder, dass Menschen mit Messern erdolcht werden. Würden sie mir, nur weil ich mir die Butter nicht mit dem Löffel aufs Brot streiche, unterstellen wollen, ich führte ebensolches im Schilde?
Zitat
Was soll ein Autofahrer denken wenn Sie auf einmal den Stock waagrecht nehmen?

Da geht ein Fußgänger. Der Fußgänger trägt einen Stock. Recht simpler Gedankengang, oder?
Zitat
Da die StVO vorschreibt,auf Landstrassen ohne Gehweg,links zu gehen um eventuellen gefahren ausweichen zu können stellt sich die Frage:wieso war der Abstand so gering?

Vermutlich, weil der Fahrer des entgegenkommenden Fahrzeuges nicht weiter beiseite gefahren ist.
Zitat
Erwarten Sie wirklich das der fließende Verkehr stehen bleibt bis Sie vorbeigelaufen sind,da ein ausweichen wegen gegenverkehr nicht möglich ist?

Genau das erwarte zumindest ich. (es würde natürlich auch genügen, anzuhalten, bis der Gegenverkehr passiert hat) Weil es die einzige zu verantwortende Maßnahme ist. Und auch die einzig zulässige.
Zitat
Wie hat man das mit dem Fahrrad zu verstehen:
Fahren Sie da links?
Wenn nicht,woher wissen Sie den richtigen Zeitpunkt den Stock rauszuhalten?

Davon war nicht die Rede. Auch, wenn ein Radfahrer ordnungsgemäß rechts fährt, kann er knapp überholt werden. Ich habe die Geschichte mit dem Stock auch so verstanden, dass der Stock permanent so gehalten (bzw. auf dem Gepäckträger o.ä. befestigt) wird, dass er im erforderlichen Maße über den Menschen hinausragt. Das ist auch ohne Kenntnis um den Zeitpunkt des Passierens von Fahrzeugen möglich.
Zitat
Meines erachtens erfüllt Ihr Verhalten den Tatbestand des gefährlichen Eingriffs im Strassenverkehr genauso wie jemand mit Steinen in der Hand auf der Autobahnbrücke!

Wenn man diesen Gedanken weiterspinnt, dann ist auch das Fahren eines PKW ein gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr - weil der PKW ja breiter ist als der beförderte Mensch und somit in gefährlichem Ausmaß in die Fahrbahn hineinragt wallbash.gif


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Leroy
Beitrag 18.05.2008, 07:39
Beitrag #3271


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Zitat (Cookiedeluxe @ 18.05.2008, 03:50) *
Zitat (m-o-d @ 18.05.2008, 00:49) *
Am Rande die Frage: Durften die das, also das Sperren der Kreuzung und der Fiesta mit Warnblinke?

Streng genommen dürfen sie das nicht, nein. Praktisch gesehen dürfte es jedoch ausgesprochen interessant werden, wenn man sie darauf hinweist. wink.gif


So kann man es auch ausdrücken... thread.gif laugh2.gif whistling.gif
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ravn
Beitrag 18.05.2008, 17:09
Beitrag #3272


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Hallo Ralf,

Zitat
Erwarten Sie wirklich das der fließende Verkehr stehen bleibt bis Sie vorbeigelaufen sind,da ein ausweichen wegen gegenverkehr nicht möglich ist?


Genau das ist richtig, und das muß man auch erwarten können. Das versteht man unter Sichtfahrgebot.
Überleg Dir mal, was die Alternativen sind. Du fährst entweder frontal in den Gegenverkehr, oder den Fußgänger tot. Oder Du gefährdest zumindest alle Anwesenden durch Dein knappes Vorbeifahren.
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willi
Beitrag 18.05.2008, 17:30
Beitrag #3273


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Z250 ausschließlich für "Angeln verboten". laugh2.gif Wer auch immer das ist biggrin.gif

Auf der Rückfahrt smile.gif smile.gif
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CvR
Beitrag 18.05.2008, 18:00
Beitrag #3274


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Nicht heute, sondern gestern. In Hannover:

"Absolutes Halteverbot" mit zwei Zusatzschildern:
"Mo.-Fr. von bis Uhr"
"werktags"

Gilt da das Halteverbot an allen Werktagen, also von Montag bis Samstag? Oder nur an Montagen bis Freitagen - außer an Feiertagen die in diesen Zeitraum fallen? Oder wäre ggf. das eine oder andere ZZ überflüssig? Oder von Montags bis Samstag, davon an Mon- bis Freitagen von bis Uhr und an Samstagen ganztags? Irgendwie hatte ich Schwierigkeiten, herauszufinden, was das Schild mir sagen wollte. Und ob ich da jetzt am gestrigen Samstag parken hätte dürfen. [Glücklicherweise habe ich einen anderen Parkplatz gefunden, so dass kostenpflichtiges Lernen mit Sicherheit ausgeschlossen war...]


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Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
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rotakiwi
Beitrag 18.05.2008, 19:58
Beitrag #3275


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Eben gesehen:

- Cadillac Eldorado Cabriolet in weiß (schickes Teil).
- Mann mit Hut drin.


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Grüße - Victor R. aus D.
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Charly70
Beitrag 18.05.2008, 21:38
Beitrag #3276


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Habe heute gegen die Verkehrsregeln verstoßen, hab ein gutes Gefühl dabei und werd's bei der nächsten Gelegenheit wieder so machen. tongue.gif

Also ich fahre auf die Bundesstraße auf.
Auf der Bundesstraße kommt - in etwas Entfernung - auf meiner Spur ein Auto. Aber wenn ich normal beschleunige, bin ich bei den erlaubten 80, bis er hinter mir ist.
Ok, nach mir fährt an dieser Einfahrt noch jemand auf, fährt 10 Meter hinter mir und überholt mich dann.
Und ich habe - welch ein Frevel - weiter beschleunigt, obwohl ich überholt wurde.
Glücklicherweise war wirklich kein Gegenverkehr.

Aber schon seltsam, wie man völlig unschuldig in eine Situation kommen kann, in der man sich nicht an die Verkehrsregeln halten kann. (Hätte ich von vornherein beabsichtigt, nur auf 50 zu beschleunigen, hätte ich nicht in dieser Situation auf die Bundesstraße fahren dürfen - da ich dann den vorfahrtsberechtigten PKW ausgebremst hätte.)
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columbo
Beitrag 19.05.2008, 08:38
Beitrag #3277


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Zitat (dickerchen @ 18.05.2008, 02:14) *
für Sie,als Fußgänger,ist nahte ein anderer Zeitpunkt als für einen Autofahrer.Man liest immer öfter das selbsternannte Verkehrserzieher vorbeifahrende Fahrzeuge beschädigt haben.


Nochmal auf Deutsch bitte.
Zitat
Was soll ein Autofahrer denken wenn Sie auf einmal den Stock waagrecht nehmen?
Da die StVO vorschreibt,auf Landstrassen ohne Gehweg,links zu gehen um eventuellen gefahren ausweichen zu können stellt sich die Frage:wieso war der Abstand so gering?
Erwarten Sie wirklich das der fließende Verkehr stehen bleibt bis Sie vorbeigelaufen sind,da ein ausweichen wegen gegenverkehr nicht möglich ist?

Ja. Da ich hinten keine Augen habe, kann ich nicht sehen, dass er wegen Gegenverkehr nicht ausweichen kann.

Zitat
Wie hat man das mit dem Fahrrad zu verstehen:
Fahren Sie da links?
Wenn nicht,woher wissen Sie den richtigen Zeitpunkt den Stock rauszuhalten?


Anhalten.
Stock aus Graben holen.
Stock auf Lenker legen.
Weiterfahren.

Kein Fuchteln mit dem Stock. Nix Ruckartiges, nix Bedrohliches.

Sehe ich als Fußgänger von Weitem ein Auto, nehme ich den Stock gemütlich in die Waagrechte. Wiederum kein Fuchteln, kein Stoßen.

Zitat
Meines erachtens erfüllt Ihr Verhalten den Tatbestand des gefährlichen Eingriffs im Strassenverkehr genauso wie jemand mit Steinen in der Hand auf der Autobahnbrücke!


Dazu müsste ein Stock zunächst einmal eine ernsthafte Gefährdung darstellen, was er nicht tut. Zumal er deutlich weniger weit in die Fahrbahn hineinragt, als der absolut geringste notwendige Seitenabstand zu Fußgänger oder Radfahrer.
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Oberlehrer Lempel
Beitrag 19.05.2008, 09:36
Beitrag #3278


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Hallo,
Zitat (CvR @ 18.05.2008, 19:00) *
Nicht heute, sondern gestern. In Hannover:

"Absolutes Halteverbot" mit zwei Zusatzschildern:
"Mo.-Fr. von bis Uhr"
"werktags"

Gilt da das Halteverbot an allen Werktagen, also von Montag bis Samstag? Oder nur an Montagen bis Freitagen - außer an Feiertagen die in diesen Zeitraum fallen? Oder wäre ggf. das eine oder andere ZZ überflüssig? Oder von Montags bis Samstag, davon an Mon- bis Freitagen von bis Uhr und an Samstagen ganztags? Irgendwie hatte ich Schwierigkeiten, herauszufinden, was das Schild mir sagen wollte. Und ob ich da jetzt am gestrigen Samstag parken hätte dürfen. [Glücklicherweise habe ich einen anderen Parkplatz gefunden, so dass kostenpflichtiges Lernen mit Sicherheit ausgeschlossen war...]

Das würde ich so interpretieren (da sich Zusatzzeichen grundsätzlich unabhängig voneinander auf das Hauptzeichen beziehen):
Das Haltverbot gilt grundsätzlich werktags (also montags bis samstags), nicht aber an Sonn- und Feiertagen (unteres Zusatzzeichen).
Von Montag bis Freitag gilt es jedoch nur in dem angegebenen Zeitraum (oberes Zusatzzeichen).
An Samstagen darf man hier also überhaupt nicht halten.

Gemeint ist aber vermutlich: Das Haltverbot gilt von Montag bis Freitag in der angegebenen Zeit, nicht aber, wenn ein solcher Tag ein Feiertag ist. Folge: Man darf an Samstagen rund um die Uhr halten.
Hierbei wird aber fälschlicherweise das untere Zusatzzeichen auf das obere bezogen, in der Absicht, dessen Wirkung auf Werktage zu beschränken.

gez. Lempel

(Frage an die Forenbetreiber: Ist es eigentlich unbedingt erforderlich, dass zwei Beiträge desselben Nutzers zu einem zusammengefasst werden, wenn sie unmittelbar nacheinander erfolgen? Muss ich also immer erst warten, bis ein anderer Nutzer einen Beitrag verfasst hat, bevor ich einen weiteren, von meinem ersten Beitrag getrennten Beitrag schreiben kann?)

Hallo,
Zitat (columbo @ 19.05.2008, 09:38) *
Dazu müsste ein Stock zunächst einmal eine ernsthafte Gefährdung darstellen, was er nicht tut.

Sind Sie da wirklich ganz sicher?
M.E. ist etwas, mit dem ein Kraftfahrer schlechterdings nicht rechnen muss, durchaus eine sehr ernsthafte Gefährdung. Und dazu gehören ganz sicher auch irgendwelche Stöcke, die seitlich in die Fahrbahn ragen und sehr schlecht und wohl oft auch erst zu spät zu erkennen sind.

Zitat (columbo @ 19.05.2008, 09:38) *
Zumal er deutlich weniger weit in die Fahrbahn hineinragt, als der absolut geringste notwendige Seitenabstand zu Fußgänger oder Radfahrer.

Es kommt nicht darauf an, wie weit ein solcher Gegenstand in die Fahrbahn hineinragt. Entscheidend ist, dass die StVO vorschreibt:

Zitat
§22 Ladung
[...]
(5) [...] Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht hinausragen.

Ein Verstoß hiergegen liegt also nicht erst dann vor, wenn ein solcher Gegenstand "weit" hinausragt, sondern bereits dann, wenn er überhaupt hinausragt - und sei es auch nur ein Zentimeter.

gez. Lempel
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Janus
Beitrag 19.05.2008, 10:17
Beitrag #3279


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Zitat (Oberlehrer Lempel @ 19.05.2008, 10:36) *
(Frage an die Forenbetreiber: Ist es eigentlich unbedingt erforderlich, dass zwei Beiträge desselben Nutzers zu einem zusammengefasst werden, wenn sie unmittelbar nacheinander erfolgen? Muss ich also immer erst warten, bis ein anderer Nutzer einen Beitrag verfasst hat, bevor ich einen weiteren, von meinem ersten Beitrag getrennten Beitrag schreiben kann?)
Und warum willst Du das unbedingt? Bist Du nicht fähig, in einem Beitrag zwei getrennte Themen durch sprachliche Mittel zu trennen?


~ Janus


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Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht.
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CvR
Beitrag 19.05.2008, 11:14
Beitrag #3280


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Zitat (Oberlehrer Lempel @ 19.05.2008, 10:36) *
Es kommt nicht darauf an, wie weit ein solcher Gegenstand in die Fahrbahn hineinragt. Entscheidend ist, dass die StVO vorschreibt:

Zitat
§22 Ladung
[...]
(5) [...] Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht hinausragen.

Ein Verstoß hiergegen liegt also nicht erst dann vor, wenn ein solcher Gegenstand "weit" hinausragt, sondern bereits dann, wenn er überhaupt hinausragt - und sei es auch nur ein Zentimeter.

Meines Erachtens wäre hier zunächst zu klären, ob ein einzelner (von Menschenhand gehaltener!) Stock überhaupt unter diesen Passus fällt. Denn es bezieht sich dieser Abschnitt der StVO auf die Ladung von Fahrzeugen (und wäre selbst wenn es sich um Fahrzeuge handelt erstmal nur eine Owi, und keine Straftat...), man kann für Fußgänger somit allenfalls den Schutzzweck dieses Abschnittes über den §1 StVO dem Fußgänger auferlegen. Was ist nun der Schutzzweck dieses Passus? Es soll verhindert werden, dass überholende Motorradfahrer geköpft werden oder im Falle eines Zusammenstoßes böse Unfälle geschehen. Wenn nun ein relativ leichtes (weil vom Menschen problemlos tragbares) Objekt wie ein Stock von Menschenhand gehalten wird, dann geht davon keine wirkliche Gefährdung aus. Was wird beim Zusammenstoß PKW/Stock geschehen? Oder beim Zusammenstoß Stock/Motorrad? Der Motorradfahrer wird von dieser Kollision nicht mehr zu befürchten haben als von einer herunterfallenden Kastanie oder Walnuss (oder eines vom Wind "heruntergeworfenen" Stockes). Ähnliches gilt für den PKW. Allerschlimmste denkbare Unfallfolge wäre ein Kratzer oder eine winzige Beule. Diese überhaupt schon recht geringen Gefährdungspotentiale und Unfallfolgen würden jedoch nicht allein aus dem Stock, sondern auch aus der Abstandsunterschreitung resultieren. Es bliebe zu diskutieren, ob nicht die dem Fahrzeugführer auferlegte besondere Sorgfaltspflicht beim Passieren von Fußgängern und der explizite Hinweis auf die Notwendigkeit auf einen seitlichen Abstand in der StVO gerade mit dem Hintergedanken erfolgte, dass Fußgänger gelegentlich Dinge mitführen, die nicht besonders gut erkennbar und auch nicht beleuchtungspflichtig sind...


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"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
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Anton Gorodezki
Beitrag 19.05.2008, 13:34
Beitrag #3281


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Allmählich macht das Mitlesen hier wirklich keinen Spaß mehr. Kann man OT ab über eienr Seite nicht absplitten?


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Le coeur a ses raisons que la raison ne connait pas. (Blaise Pascal)

because right is right, to follow right/Were wisdom in the scorn of consequence. (Tennyson)
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ince
Beitrag 19.05.2008, 14:47
Beitrag #3282


Neuling
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Zitat (rotakiwi @ 18.05.2008, 20:58) *
Eben gesehen:

- Cadillac Eldorado Cabriolet in weiß (schickes Teil).
- Mann mit Hut drin.



Ahhh, ein Traum. Sowas hab ich hier in Bremen auch schon öfters gesehen, in rot mit goldenen Speichenfelgen, goldenem Kühlergrill und überhaupt so viel Gold biggrin.gif
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columbo
Beitrag 19.05.2008, 14:57
Beitrag #3283


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Zitat (Anton Gorodezki @ 19.05.2008, 15:34) *
Allmählich macht das Mitlesen hier wirklich keinen Spaß mehr. Kann man OT ab über eienr Seite nicht absplitten?


Mir ist es jetzt zu blöd.
Bitte um Einweisung in eine Justizvollzugsanstalt wegen fortgesetztem vorsätzlichem schweren Eingriff in den Straßenverkehr.
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columbo
Beitrag 19.05.2008, 15:32
Beitrag #3284


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... und zu überlegen, um das ganze auf die Spitze zu treiben, wäre natürlich auch, ob nicht angesichts eines trotz Gegenverkehrs mit 110 Sachen heranbretternden Audi Q7 das Heraushalten eines Stocks, selbst wenn es plötzlich geschähe, unter (Putativ-)Notwehr einzuordnen ist.

Fragen über Fragen, die man am besten beim Bier (aber erst ab dem dritten) weiter besprechen sollte.
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Acki
Beitrag 19.05.2008, 15:38
Beitrag #3285


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Oh Mann, könnt ihr mit dem Thema jetzt mal aufhören bitte?
Hat mit "kurioses im Straßenverkehr" ja nun gar nichts mehr zu tun dry.gif

Acki
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aufins
Beitrag 19.05.2008, 15:41
Beitrag #3286


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Anton hat doch Recht. Ich möchte auch wissen, ob ein Spazierstock Ladung ist....
Das Thema finde ich, der ich viel zu Fuss unterwegs bin, sehr interessant.
Erstaunlich aber auch, wie sehr auf den Columbo/Fussgänger eingehackt wird - obwohl mich dessen Hände nach einem Berühren des Stockes interessieren würden!

Vielleicht absplitten!!


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Ich habe einen üblen Charakter - und dazu die passende Figur
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Mr Hyde
Beitrag 19.05.2008, 18:46
Beitrag #3287


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Samstag: Einmal hin und einmal zurück, insgesamt 10 km Stadt, 40 km AB, 20 km Land.

- Fahre los. 10 Uhr. Himmel ist bedeckt, gute Sicht, furztrocken. Auf der AB werde ich von insgesamt drei Autos mit NSL überholt, Geschw. jeweils jenseits von 150 km/h. Werden Nebenschlussleuchten jetzt auch schon eingeschaltet, sobald keine Sonne scheint? ranting.gif

- Dann Landstraße (70 km/h beschränkt): Der erste (Opa mit Hut) kriecht bei 40-50 km/h dahin. ranting.gif
Ich darf nicht überholen. Locker bleiben, Idioten gibts überall think.gif

- 5 km später, ich biege auf eine zweite Landstraße ab. Freigegeben, also 100 km/h. Vor mir, natürlich, Schnarchnase Nr. 2 mit max. 60 km/h (da ist IMHO schon die Grenze von "man muss die Höchstgeschwindigkeit nicht ausfahren" zur "vermeidbaren Behinderung" überschritten). Wohl gemerkt immer noch beste Sicht, hellichter Tag, furztrocken.
Ich schere ein paar cm aus, um die Gegenspur zu überblicken. In 100m kommt eine Kurve. Gut, warte ich bis nach der Kurve. Wir wollen ja heile ankommen.
Mittlerweile haben sich zwei weitere Autos hinter mir versammelt.
Kurz vor der Kurve betätige ich bereits den Blinker. Sobald ich die Gegenspur weit genug überblicken kann, will ich rausziehen. Kurzer Blick in den Seitenspiegel: Der hinterste Hintermann kommt natürlich bereits angeflogen. Kein Problem, zurück auf meine Spur, Blnker aus. Wir haben ja Zeit.
Tiefflieger rauscht vorbei, nimmt uns alle drei in einem Zug. Gut, und jetzt ich. Blinker ist schon längst wieder an. Wieder Blick in den Seitenspiegel, und NATÜRLICH, mein direkter Hintermann muss natürlich auch sofort rausziehen, obwohl er genau gesehen hat, dass ich auch will und ihm mit Sicherheit nicht im Weg rumstehe. wallbash.gif
Soviel zum Thema Rücksichtnahme. Gut, dass ich immer brav in den Seitenspiegel gucke, bevor ich ausschere.
PS: Ich hab SICHER nicht getrödelt bei meinen Überholversuchen. Ich bin da eigentlich immer recht zügig.

- Rückfahrt, AB: Es regnet. AB ist zweispurig und nahezu leer. Ich rechts bei 130 km/h (erlaubt 120 km ph34r.gif ). Kommt links ein Überholer an, Diff.geschw. ca. 10 km/h. Etwa 5m versetzt vor mir lässt er ausrollen und fährt plötzlich exakt meine Geschw.. think.gif (???)
So langsam laufe ich auf einen langsameren VT auf, den ich überholen will. Vor/neben mir immer noch der seltame Ex-Überholer, der mich nun regelrecht einklemmt. Also Fuß vom Gas, zurückfallen lassen, und auf die linke Spur hinter ihn. Genügend Abstand lassen (bestimmt 80m), es regnet ja. Mein Vordermann lässt sich aber durch nichts aus der Ruhe bringen und zieht gemächlich, noch immer leicht langsamer werdend, mit Diff.geschw. 2 km/h am Fahrzeug auf der rechten Spur vorbei. LKW-Elefantenrennen gehen schneller vorbei wallbash.gif
Hinter mir natürlich mittlerweile eine mind. 10 Autos lange Schlange.

- Im weiteren Verlauf verstärkt sich der Regen, viel Gischt. Noch immer Autobahn. Im Rückspiegel sind eigentlich nur noch Scheinwerferpaare zu erkennen, die Fahrzeuge selbst kaum noch. Trotzdem fahren mind. 20 % aller PKW völlig ohne Licht. Anscheinend sind viele echt so dämlich, dass es tatsächlich eine Beleuchtungspflicht am Tage geben müsste.

----

Mann, mann, mann. Wenn man nicht immer für andere mitdenken würde...

Fazit: IMMER mit ALLEM rechnen. Die neuen StVO-Regeln lauten: NSLs darf man einschalten, wenn keine Sonne scheintl, dafür braucht man bei Sichtweiten unter 200m auf der AB auch kein Abblendlicht ("geht ja eh nur gradeaus, ich seh ja genug"). Auf unbeschränkten Landstraßen darf grundlos 60 gefahren werden. Beim Überholen fährt immer der hinterste der Kolonne zuerst. Ob der vorderste dann jemals überholen kann, ist sein Problem. Auch PKWs dürfen Mini-Elefantenrennen fahren, der Rest hat sich hinten anzustellen.

Gelassenheit ist eine Tugend. Auch wenn alle um dich herum sch**** fahren, aufregen kann man sich nach dem Ankommen immer noch. Mit nem Lächeln zur Kenntnis nehmen und weiter machen. Der ganz normale Wahnsinn halt.
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swift
Beitrag 19.05.2008, 19:27
Beitrag #3288


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Zitat (Mr Hyde @ 19.05.2008, 19:46) *
aufregen kann man sich nach dem Ankommen immer noch.

Ach Mr. Hyde, das ist doch das erhöhte Herzinfarktrisiko nicht wert. lieb.gif
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Mr Hyde
Beitrag 19.05.2008, 19:37
Beitrag #3289


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Ach schnickschnack rolleyes.gif
1 Minute über die rollenden Idioten schimpfen wie ein Rohrspatz (mehr kopfschüttelnd als sauer), und gut ist wink.gif
Vllt. noch mal im VP drüber schreiben, und schon gehts einem besser biggrin.gif

Alles in sich hinein fressen ist auch ungesund wavey.gif laugh2.gif

Umso gelassener kann ich dem nächsten "FS-im-Lotto-Gewinner" begegnen rolleyes.gif
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nachteule
Beitrag 19.05.2008, 19:47
Beitrag #3290


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Hallo, Mr. Hyde,

ich weiß ja nicht, was für ein Auto Du fährst, aber vielleicht hat sich der Überholer auf der Autobahn ja gedacht, wenn jemand mit so einem Auto (wie Deinem) bei Regen "nur" 130 fährt, sollte er selber es vielleicht auch machen, und hat Dich als Vorbild genommen laugh2.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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Strike Eagle
Beitrag 19.05.2008, 19:50
Beitrag #3291


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Oder einfach mal um jemandem tierisch auf den Sack zu gehen. rofl1.gif


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Denkt denn keiner mal an die (DEFA-) Kinder?

Ein Zeuge ist nämlich nicht schon deshalb glaubwürdiger, weil er als Zeuge der Wahrheitspflicht unterliegt, weil er den Betroffenen angezeigt hat. Ansonsten müßte er ja selbst verurteilt werden, wenn der Betroffene ihn zuerst angezeigt hätte (so zutreffend und mit überraschend gesundem Menschenverstand OLG Bremen NZV 91, 41).
Quelle
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Mr Hyde
Beitrag 19.05.2008, 20:11
Beitrag #3292


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@nachteule:
Möglich ist das. Darf er aber auch gerne auf der rechten Spur tun, zumal ich ihm durch Gas-lupfen den Platz gelassen habe...
Naja, einfach nicht wundern.
@Strike Eagle: rofl1.gif
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Cookiedeluxe
Beitrag 19.05.2008, 20:34
Beitrag #3293


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Kleines Feedback zu meinem Beitrag von vor ein paar Wochen: Der police.gif und ich haben uns heute getroffen um miteinander zu sprechen, und er hat sich jetzt in aller Form bei mir entschuldigt. Damit ist die Sache von meiner Seite aus erledigt. smile.gif


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nachteule
Beitrag 19.05.2008, 21:09
Beitrag #3294


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Hallo, Cookie,

das ist natürlich die beste Lösung. wavey.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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Weg
Beitrag 19.05.2008, 21:17
Beitrag #3295


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Also ich fahre heute mit vollbepacktem Auto (Umzug!) nachhause! Habe Pflanzen geladen, so dass ich etwas langsamer fuhr! Etwa 40 bei erlaubten 50! Dann fährt ein Motoradfahrer auf (etwa 10cm Abstand) und überholt mich und zwingt mich anzuhalten, indem er vor mir bremst! Dann kurbel ich Fenster runter und er schimpft, dass ich meinen Führerschein neu machen müsse, wenn ich an einer engen Stelle so Probleme hätte (Es war eng geworden und ich war mit etwa 20 km/h gefahren) und ob ich Alk getrunken hätte!

Ich verneinte und brachte kaum ein Wort raus (war etwas im Stress und auch überrascht von einem der mich 2mal genötigt hatte, so beschuldigt zu werden!). Dann fuhr er weiter und signalisierte den anderen Autofahrern, dass ich der Schuldige sei! whistling.gif

Der Beitrag wurde von Weg bearbeitet: 19.05.2008, 21:19
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Monny
Beitrag 19.05.2008, 21:33
Beitrag #3296


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vorhin, auf dem Heimweg noch kurz beim Supermarkt vorbei, was zu futtern holen. Parkplatz spärlich belegt, aber keine zwei Plätze hintereinander frei. Deswegen den Landy mit Anhänger auf ein paar Plätze quer gestellt. Trotzdem noch mindestens 30 freie Plätze. Und welcher ist besetzt, als ich vom Einkauf wiedergekommen bin? Genau der vor meinem Auto, so dass ich garantiert nicht rausfahren konnte ranting.gif


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Gruss,
Monny

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aufins
Beitrag 20.05.2008, 08:04
Beitrag #3297


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Kam mir gerade wie in einem Film mit versteckter Kamera vor:

Parkte in eine echt kleine Parklücke hinter einem Vento (!) mit Alufelgen ein. Ein starkt beleibte Mutti um die 50 sah mir interessiert zu. Als ich fertig war, stieg sie in das Teil ein und fuhr los......


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*William*
Beitrag 20.05.2008, 08:29
Beitrag #3298


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Puuuuuhhh

heute morgen hatte ich richtig Schwein. Auf dem Radweg bog eine ältere Dame ein und übersah mich wohl. Ich konnte grade noch bremsen. Ich idiot hatte die Klickpedale drinne so das ich da nicht raus kam, das hinterrad bäumte sich auf, und ich kam gerade noch so aus den Klicks raus um mich abzufangen, dann schwang das Hinterrad rum und kam 5cm vor dem auto unter zuhilfenahme meines Knies zum stehen. Die arme Dame war wohl auch zutiefst erschrocken und wusste irgend wie gar nicht was sie tun sollte.

Zum Glück noch mal glimpflich ausgegangen bis auf mein Knie wounded.gif
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Janus
Beitrag 20.05.2008, 08:47
Beitrag #3299


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Passend zu Williams Erlebnis: Gestern Abend, ich auf der Fahrbahn, auf dem Radweg ein Radfahrer, den ich einigermaßen flott einhole. Vor einer Bushaltestelle, an der mehrere Fußgänger den Radweg blockieren, wechselt er an der dort befindlichen Einfahrt ohne zu gucken auf die Fahrbahn. Wir hätten uns genau getroffen. Gut, dass ich sein Manöver erahnt habe und vorsorglich zwei Meter nach links ausgewichen bin. Gut auch, dass ich das mangels KFZ-Verkehr problemlos konnte. Das konnte der Typ aber mangels Schulterblick nicht wissen. Naja, Helmträger halt... da weiß man ja, was man erwarten muss.


~ Janus


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columbo
Beitrag 20.05.2008, 08:49
Beitrag #3300


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Vor ca. 5 Jahren fuhr ich einen Mercedes. Wie alle (?) modernen Fahrzeuge hatte er auch diesen überflüssigen ablenkenden Bordcomputerschnickschnack. Ich war immer froh, wie wenig ich verbrauchte, bis ich eines Tages an der Tankstelle folgendes bemerkte:
Ich habe laut Bordcomputer seit dem letzten Tanken genau 6,0 Liter auf 100 km verbraucht.
Ich tanke fast genau 60 Liter, dann ist der Tank voll.
Wie weit bin ich seit dem letzten Tanken gefahren? Die Antwort lautet: 870 km.

Seltsam.

Dann hatte ich ein anderes Fahrzeug, bei dem der Bordcomputer fast immer auf die Zehntelstelle den richtigen Verbrauch anzeigte.

Vor kurzem war meine Gemahlin der Ansicht, ich müsse ihr wieder einen Benz kaufen.
Und was war gestern an der Tankstelle?
6,0 Liter Verbrauch.
60 Liter getankt.
880 km weit gefahren.

So rechnet man also im Schwabeländle.
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