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#3231
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#3232
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1739 Beigetreten: 14.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10322 ![]() |
Schade, wäre genau der Richtige für eine Kontrolle gewesen... ![]() wenn ich das richtig in erinnerung habe bist du doch polizeibeamter. dann hättest du dich doch selbst in den dienst versetzen können und den guten mann "erklären" können was er gerade falsch gemacht hat, oder sehe ich das falsch? |
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#3233
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1990 Beigetreten: 13.01.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 27351 ![]() |
wenn ich das richtig in erinnerung habe bist du doch polizeibeamter. Richtig.dann hättest du dich doch selbst in den dienst versetzen können und den guten mann "erklären" können was er gerade falsch gemacht hat, oder sehe ich das falsch? Auch richtig. Aber dazu habe ich grundsätzlich keinen Nerv.Wie hätte ich ihn auch anhalten sollen? Kelle hatte ich nicht im Auto. Dafür Schwiegermutter und Schwager, der gerade aus dem Krankenhaus kam. Oder an der Wache anrufen (war zufällig in unserem Bereich) und ein coloriertes Fahrzeug holen. Dann die Anzeige wegen Nötigung. Geht eh aus wie´s Hornberger Schießen. |
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#3234
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3185 Beigetreten: 19.05.2005 Wohnort: Schwabenland Mitglieds-Nr.: 9852 ![]() |
Reicht aber vielleicht für einen guten Schuß vor bzw. in den Bug.
![]() -------------------- Denkt denn keiner mal an die (DEFA-) Kinder?
Ein Zeuge ist nämlich nicht schon deshalb glaubwürdiger, weil er als Zeuge der Wahrheitspflicht unterliegt, weil er den Betroffenen angezeigt hat. Ansonsten müßte er ja selbst verurteilt werden, wenn der Betroffene ihn zuerst angezeigt hätte (so zutreffend und mit überraschend gesundem Menschenverstand OLG Bremen NZV 91, 41). Quelle |
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#3235
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 195 Beigetreten: 17.02.2008 Mitglieds-Nr.: 40234 ![]() |
man muss auch nicht immer alles jetzt und sofort machen. In der Regel trifft man sich immer zweimal...
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#3236
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2034 Beigetreten: 28.01.2007 Wohnort: Neu-Ulm Mitglieds-Nr.: 27928 ![]() |
Ich bin heute (mit meinem neuen Fahrrad ![]() ![]() Klare Sache: du fährst zu weit rechts. Du musst die Fahrbahn so deutlich mit deiner Anwesenheit markieren, dass Überholvorgänge ohne denkbaren Zweifel nur unter Zuhilfenahme der Gegenfahrbahn (oder hier: der zweiten Richtungsfahrbahn) stattfinden können. Die StVO sieht das wohl etwas anders, aber hier geht es um die Abwägung zwischen OWi und Weiterleben. Hupende Autofahrer bestätigen nur, dass sie dich wahrnehmen. Davon unbenommen gehört es sich, die Rennbahn freizugeben, wann immer Bedarf und Gelegenheit dafür da sind (z.B. Schlenker über Parkbucht oder Bushaltestelle). @alle Autofahrer: die o.g. Regel hat sich letzte Woche im Fichtelgebirge eindeutig bestätigt. Fahre ich auf dem rechts abgemalten weißen Strich, dann werde ich mit minimalem seitlichem Abstand überholt. Mehr Abstand zur Linie ergibt solange keinen Unterschied, bis die Fahrspur deutlich erkennbar "belegt" ist und des Autofahrers Hemmschwelle vor dem Überfahren des Mittelstreifens überwunden ist. Weitere Beobachtung: Mofas und langsam fahrende Moppeds (ja, gibt es) werden immer mit respektvollem Seitenabstand überholt. Es muss wohl an der schmalen Silhouette (oder etwa der fehlenden Abgaswolke?) liegen. -------------------- Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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#3237
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 111 Beigetreten: 29.03.2006 Mitglieds-Nr.: 18002 ![]() |
Ich bin heute (mit meinem neuen Fahrrad ![]() ![]() Klare Sache: du fährst zu weit rechts. Dieser Schluss ist nicht zwingend. Wenn man seine Position im Fahrstreifen sinnvoll wählt, sind die Überholabstände normalerweise angemessen oder zumindest größer, als wenn man sich an den Rand quetscht. Wenn hier aber nun ein selbsternannter Verkehrserzieher überholte, dann hat der vorsätzlich so eng überholt, um irgendetwas zu zeigen. Die Empfehlung, ausreichend Sicherheitsabstand zum Fahrbahnrand einzuhalten, schützt also vor vielen engen Überholmanövern, jedoch nicht vor (mMn selten anzutreffenden) aggressiven Spinnern, die das absichtlich tun. In einem solchen Fall kann man den Sicherheitsabstand allerdings auch ganz gut gebrauchen. |
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#3238
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2034 Beigetreten: 28.01.2007 Wohnort: Neu-Ulm Mitglieds-Nr.: 27928 ![]() |
Das ist schon klar. Die Fraktion mit der Ansicht "Radfahrer haben auf Straßen überhaupt nichts verloren" und sich
-------------------- Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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#3239
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5820 Beigetreten: 15.08.2007 Mitglieds-Nr.: 35375 ![]() |
Die Empfehlung, ausreichend Sicherheitsabstand zum Fahrbahnrand einzuhalten, schützt also vor vielen engen Überholmanövern, jedoch nicht vor (mMn selten anzutreffenden) aggressiven Spinnern, die das absichtlich tun. In einem solchen Fall kann man den Sicherheitsabstand allerdings auch ganz gut gebrauchen. Vielleicht hab ich's schon mal zum besten gegeben, aber in diesem Zusammenhang hier meine Erfahrungen mit dem Zusammenleben zwischen Autofahrern, Radfahrern und Fußgängern: Vor Jahren hatte ich ein Schlüsselerlebnis. Ich landete bei einem langen Spaziergang mit meiner Gemahlin auf einer Landstraße. Wir liefen brav am linken Fahrbahnrand, meist sogar auf der Bankette. Bald wurde das jedoch ungemütlich, da uns mehrfach Fahrzeuge fast streiften. "Fast" soll hier heißen: Geschätzter Abstand unter 20 cm. Ich suchte mir also im Straßengraben einen ca. einen Meter langen dicken Stock und hielt ihn immer, wenn ein Fahrzeug nahte, waagrecht, so dass er schätzungsweise 30-40 cm weit links herausragte. Das wirkte phänomenal. Einer, der den Stock wohl zu spät sah, wäre fast im entgegengesetzten Straßengraben gelandet, ein anderer hätte sich beinahe vor einen entgegenkommenden LKW geschmissen. Die Angst vor dem Kratzer im heiligen Blechle war anscheinend größer als die Angst um fremdes oder gar das eigene Leben. Oder vielleicht kann man's auch so sehen: Die Situation war derart unerhört und ungekannt, dass einige Autofahrer panisch überreagierten. Jedenfalls konnten wir unseren Spaziergang weitgehend ungefährdet zu Ende bringen. Seither mache ich das immer, und zwar in den seltenen Fällen, in denen ich mit dem Fahrrad auf der Landstraße unterwegs bin. |
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#3240
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2194 Beigetreten: 10.10.2004 Wohnort: Wo rauschend stolze Barken elbwärts ziehn zum Holstengau Mitglieds-Nr.: 6023 ![]() |
Hallo,
Seither mache ich das immer, und zwar in den seltenen Fällen, in denen ich mit dem Fahrrad auf der Landstraße unterwegs bin. soll man jetzt darüber lachen? Ist Ihnen nicht klar, dass Sie mit diesem Verhalten den Tatbestand des § 315b StGB erfüllen? Zitat StGB § 315b: Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er 1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt, 2. Hindernisse bereitet oder 3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. Wie würden Sie sich wohl fühlen, wenn ein Autofahrer durch Ihr Verhalten tatsächlich (und nicht nur fast bzw. beinahe) tödlich verunglückt und eventuell sogar noch einen völlig Unbeteiligten (Gegenverkehr!) mit in den Tod reißt? Lassen Sie also den Quatsch! Versuchen Sie statt dessen lieber, sich nicht in eine derart gefährliche Situation zu begeben, selbst wenn Sie das Recht dazu haben. gez. Lempel |
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#3241
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 ![]() |
In diesem Fall kann ich die Auffassung des Herrn Lempel leider überhaupt nicht nachvollziehen. Ebenso wie Kraftfahrzeugführer dürfen auch Fußgänger und Radfahrer Gepäck mitnehmen. Ob es sich dabei um eine Verpackungseinheit Magerquark, eine Waschmaschine oder eben einen Stock handelt, ist verkehrsrechtlich zunächst einmal vollkommen egal.
Die StVO sieht für Fahrzeuge vor, dass Ladung ohne weitere Kenntlichmachung bis zu einer Breite von 40cm seitlich über die Beleuchtungseinrichtungen herausragen darf (§22 (5) StVO). Sie darf sogar weiter herausragen, muss dann jedoch - gemäß §17 StVO - bei Dämmerung/Dunkelheit etc. kenntlich gemacht werden. Tagsüber ist eine weitere Kenntlichmachung somit wohl nicht erforderlich. Das geschilderte Verhalten ist also meines Erachtens absolut zulässig - und somit sicher kein gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr. Sollte es zu einem Unfall kommen, dann ausschließlich durch das Fehlverhalten des Autofahrers (unangepasste Geschwindigkeit... Verstoß gegen das Sichtfahrgebot...). -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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#3242
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 195 Beigetreten: 17.02.2008 Mitglieds-Nr.: 40234 ![]() |
ich weiß nur, das ich, wenn ich mit dem vollgepackten Reiserad unterwegs bin, im Straßenverkehr deutlich zuvorkommender behandelt werde, als wenn ich auf meinen Trainingstouren bin.
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#3243
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5820 Beigetreten: 15.08.2007 Mitglieds-Nr.: 35375 ![]() |
Wie würden Sie sich wohl fühlen, wenn ein Autofahrer durch Ihr Verhalten tatsächlich (und nicht nur fast bzw. beinahe) tödlich verunglückt und eventuell sogar noch einen völlig Unbeteiligten (Gegenverkehr!) mit in den Tod reißt? Wenn ein Autofahrer sich totfährt, weil er einem kleinen Stöckchen ausweicht, das ein Fußgänger nicht etwa in Richtung Auto bewegt, sondern nur so mit sich trägt, dass es ein wenig weiter in die Fahrbahn hineinragt, als seine eigene Schulter, dann ist das einzig und allein sein Problem. Es tut mir natürlich auch um jeden leid, der stirbt, weil er zu dumm zum Autofahren ist. Aber schuldig würde ich mich gewiss nicht fühlen. Zitat Lassen Sie also den Quatsch! Versuchen Sie statt dessen lieber, sich nicht in eine derart gefährliche Situation zu begeben, selbst wenn Sie das Recht dazu haben. Was genau meinen Sie mit sich nicht in eine derart gefährliche Situation zu begeben? Ich lese das so: Wer mit dem Fahrrad oder zu Fuß an einer Landstraße entlangwandert oder -fährt, begibt sich mutwillig in eine lebensgefährliche Situation und muss eventuelle Schäden die er nimmt, mitverantworten. Das können Sie ja wohl nicht gemeint haben. Um es nochmal auf den Punkt zu bringen: Ich habe unzählige Male die Erfahrung gemacht, dass Autofahrer messerscharf an Fußgängern oder Radfahrern (sprich: mir) vorbeigefahren sind, weil sie da offensichtlich keinerlei Hemmungen haben. Ich habe es aber noch nie erlebt, dass jemand meine "gefährlichen" Stöckchen auch nur touchiert hätte. |
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#3244
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6863 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 29218 ![]() |
Ich habe es aber noch nie erlebt, dass jemand meine "gefährlichen" Stöckchen auch nur touchiert hätte. Wenn er es aber touchiert oder in sonstiger Weise dadurch gefährdet wird, ist der Tatbestand des § 315b erfüllt. Aus der Sache kommst du dann auch so schnell nicht mehr raus. ![]() |
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#3245
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6545 Beigetreten: 25.07.2005 Wohnort: HH Mitglieds-Nr.: 11567 ![]() |
Wo steht, dass man keine Stöckchen transportieren darf? Gepäck ist für Fussgänger verboten? Ich sehe, wie CvR, keinen Ansatzpunkt für ein Straftat, nicht im Geringsten.
-------------------- John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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#3246
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6863 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 29218 ![]() |
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#3247
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4899 Beigetreten: 25.04.2004 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 2975 ![]() |
Hier in der Gegend fährt ein älterer Herr mit dem Rad rum, der grunsätzlich einen Zeigestock oder sowas als Abstandshalter in der linken Hand hält. Sieht man übrigens überraschend gut.
~ Janus -------------------- Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht. |
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#3248
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 169 Beigetreten: 11.10.2005 Mitglieds-Nr.: 13659 ![]() |
Da gibt es doch diese Abstandshalterfähnchen für Kinderfahrräder. Müsste doch funktionieren...
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#3249
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3436 Beigetreten: 04.06.2004 Wohnort: CCAA Mitglieds-Nr.: 3623 ![]() |
Da gibt es doch diese Abstandshalterfähnchen für Kinderfahrräder. Müsste doch funktionieren... Die Fähnchen, die man oft sieht, sind eher hoch als breit und sollen wohl eher verhindern, dass Autofahrer, die - warum auch immer - nicht auf Kinderfahrräder achten, eine Ausrede weniger haben, wenn es mal wieder knapp oder schon nicht mehr knapp war. Für den seitlichen Abstand gab es zu meiner Kinderzeit mal so eine Art Kelle, die am Gepäckträger befestigt wurde, keine Ahnung ob es die noch gibt. Von deren Benutzung kann ich aber auch nur dringend abraten, weil sie dem Autofahrer suggeriert, dass es ausreiche, so zu überholen, dass man die Kelle nicht touchiert. Diese ist allerdings höchstens 30-40 cm lang. ![]() -------------------- "... und es gibt Werbung für alles, das man nicht braucht,
damit man Auto fährt, anders riecht und dabei raucht." F. Urlaub |
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#3250
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9400 Beigetreten: 06.07.2006 Mitglieds-Nr.: 20947 ![]() |
Hier in der Gegend fährt ein älterer Herr mit dem Rad rum, der grunsätzlich einen Zeigestock oder sowas als Abstandshalter in der linken Hand hält. Sieht man übrigens überraschend gut. Und genau diese Sichtbarkeit ist für mich der entscheidende Punkte. Dass ein dichtes Vorbeifahren nicht in Ordnung ist steht ausser Frage. Aber ich kann entweder etwas in Richtung Fahrbahn halten, das nur sehr schwer sichtbar ist oder ich nehme einen gut sichtbaren Gegenstand. Ich persönlich halte es für sinnvoll, dem Autofahrer möglichst früh die Möglichkeit zu geben, den Gegenstand (und damit auch mich als Fussgänger) wahrzunehmen. |
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#3251
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5820 Beigetreten: 15.08.2007 Mitglieds-Nr.: 35375 ![]() |
Wenn er es aber touchiert oder in sonstiger Weise dadurch gefährdet wird, ist der Tatbestand des § 315b erfüllt. Dann müsste erstmal vor Gericht geklärt werden, ob ein kleiner Stock ein Hindernis im Sinne des § 315b ist. Und dann müsste, angesichts der Tatsache, dass, um den Stock zu touchieren, der Mindestseitenabstand zum Fußgänger oder Radfahrer erheblich unterschritten werden musste, geklärt werden, ob das Mitführen dieses an sich harmlosen Stocks nicht offenkundig gerechtfertigt war. Zitat Aus der Sache kommst du dann auch so schnell nicht mehr raus. ![]() Bin ich in irgendeiner Sache drin? Bitte um Aufklärung. Ich persönlich halte es für sinnvoll, dem Autofahrer möglichst früh die Möglichkeit zu geben, den Gegenstand (und damit auch mich als Fussgänger) wahrzunehmen. Am hellen Tag ist ein Stock (Ast, Zweig) gut sichtbar. Der im übrigen wie beschrieben nur etwa 30-40 cm weiter in die Fahrbahn hineinragt, als meine Schulter. Darauf achte ich schon. Aber ich möchte doch darauf bestehen, dass Autofahrer wenigstens 30-40 cm Abstand zu mir halten. Kelle funktioniert übrigens nicht (schon probiert). Vermutlich, weil man sie nicht ernstnimmt. Das Fahrrad und der Fußgänger als solche werden ja auch nicht als potentielle Kratzerverursacher ernstgenommen. |
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#3252
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1990 Beigetreten: 13.01.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 27351 ![]() |
Der Stock wird hier aber nicht transportiert, sondern dient dem Bereiten eines Hindernissen, dem die Autofahrer ausweichen sollen! Und ich möchte noch hinzufügen:... handelt mit bedingtem Vorsatz, wenn er den Erfolg seiner Tat konkret für möglich hält und die Verletzung eines fremden Rechtsguts billigend in Kauf nimmt, auch wenn er ihn nicht erwünscht. Ich persönlich halte es für sinnvoll, dem Autofahrer möglichst früh die Möglichkeit zu geben, den Gegenstand (und damit auch mich als Fussgänger) wahrzunehmen. Sinnvoll wären hier passive Mittel wie das Benutzen von auffälliger Kleidung.Das Halten eines aus der Entfernung schlecht warnehmbaren Stockes in den Fahrbahnbereich mit o. g. Zweck und mit Vorsatz ließe m.E. unschwer die Verwirklichung eines § 315b (2) StGB (beendeter Versuch) zu. |
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#3253
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5820 Beigetreten: 15.08.2007 Mitglieds-Nr.: 35375 ![]() |
Sinnvoll wären hier passive Mittel wie das Benutzen von auffälliger Kleidung. Es geht hier nicht darum, dass man nicht wahrgenommen wurde, sondern dass Autofahrer schlichtweg der Ansicht sind, dass 20 cm ausreichender Seitenabstand sind. Wenn die Gefahr besteht, statt des Fußgängers oder Fahrrads einen Stock oder Zweig zu touchieren, halten sie seltsamerweise einen Abstand von mindestens einem halben Meter (was noch knapp ist), meist aber deutlich mehr. Und wenn ich in zehn Minuten fünfmal fast gestreift werde, ist es mir reichlich egal, ob irgendjemand meint, ich könne vielleicht irgendeinen Paragraphen verletzen. |
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#3254
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1990 Beigetreten: 13.01.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 27351 ![]() |
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#3255
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6863 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 29218 ![]() |
Aus der Sache kommst du dann auch so schnell nicht mehr raus. ![]() Bin ich in irgendeiner Sache drin? Bitte um Aufklärung. Ich meinte, falls es zu einer Anzeige kommt. Dann wirst du schon sehr in Erklärungsnöte kommen... Wieso wolltest du einen Stock "transportieren"? Und wieso hast du ihn nicht so transportiert, dass dabei keine Gefährdung für den Verkehr entstehen kann? ... Da hört es sich schon viel plausibler an, dass du mit diesem Stock eigenmächtig Verkehrserziehung spielen wolltest und ihn den Autofahrern als Hindernis in den Weg gestreckt hast. Wenn du dann noch solche Äußerungen wie hier von dir gibst, dann ist die Sache imho schon gegessen. ![]() |
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#3256
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5820 Beigetreten: 15.08.2007 Mitglieds-Nr.: 35375 ![]() |
Dann wirst du schon sehr in Erklärungsnöte kommen... Wieso wolltest du einen Stock "transportieren"? Und wieso hast du ihn nicht so transportiert, dass dabei keine Gefährdung für den Verkehr entstehen kann? ... Da hört es sich schon viel plausibler an, dass du mit diesem Stock eigenmächtig Verkehrserziehung spielen wolltest und ihn den Autofahrern als Hindernis in den Weg gestreckt hast. Wenn du dann noch solche Äußerungen wie hier von dir gibst, dann ist die Sache imho schon gegessen. Also, erstens wollte ich keinen Stock transportieren. Zweitens sehe ich keinerlei Anhaltspunkt für eine Verkehrsgefährdung. Drittens will ich niemanden erziehen. |
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#3257
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1739 Beigetreten: 14.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10322 ![]() |
heute morgen hatte ich ein unvergessliches erlebniss mit einer "netten" dame a la mutter flodder.
komm vom zahnarzt wieder und denke mir das ich ja zu hause ein paar sympathiepunkte sammeln könnte, also bringste brötchen mit dachte ich mir. die straße zum bäcker wird regelmäßig zugeparkt so das immer nur ein auto fahren kann und der rest warten muss... vor mir ein müllfahrzeug das den müll abholte. entfernung zum bäcker ca. 100m. ich setze den blinker rechts und warte ca. 20 sekunden, dann hab ich das auto aus gemacht und dachte mir die 100m laufe ich eben. mutter flodder hinter mir fängt an zu hupen wieso ich stehen bleibe und den ganzen verkehr aufhalte ![]() ![]() freundlich zeigte ich in richtung des müllwagens der immer noch damit beschäfftigt gewesen ist die mülltonnen zu leeren. die autos hinter mutter flodder fuhren derweil an ihr vorbei. dann ohne zu blinken zieht sie links rüber fährt an meinem auto vorbei und parkt davor. das der hinter- mann in die eisen gehen musste weil sie einfach links rüber zog muss ich ja nicht erwähnen. nettes hupkonzert. dann reisst sie auch noch die tür auf und die tür wird ihr fast abgefahren ![]() nicht mehr zu halten, man schimpfte die wie ein rohrspatz... sie kaufte auch brötchen, der dame hinterm tresen hat sie dann erstmal die verrückte welt der autofahrer erzählt ![]() |
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#3258
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2377 Beigetreten: 24.09.2006 Mitglieds-Nr.: 23488 ![]() |
Die StVO sieht für Fahrzeuge vor, dass Ladung ohne weitere Kenntlichmachung bis zu einer Breite von 40cm seitlich über die Beleuchtungseinrichtungen herausragen darf (§22 (5) StVO). Sie darf sogar weiter herausragen, muss dann jedoch - gemäß §17 StVO - bei Dämmerung/Dunkelheit etc. kenntlich gemacht werden. Tagsüber ist eine weitere Kenntlichmachung somit wohl nicht erforderlich. Das geschilderte Verhalten ist also meines Erachtens absolut zulässig - und somit sicher kein gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr. Wer liest, sollte auch bis zum Ende lesen: Zitat (StVO §22 Ladung) [...] (5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußersten Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlußleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,5 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht hinausragen. Keine weiteren Fragen, Euer Ehren! ![]() Klatze -------------------- Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken, dass er sich auf die Reise freut! |
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#3259
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 195 Beigetreten: 17.02.2008 Mitglieds-Nr.: 40234 ![]() |
also muss ich den Regenschirm/Wanderstock im längs tragen und ja nicht einmal quer...
wobei die Frage ist, ob dann ein Stock/Wanderstock/Schirm als Ladung definiert wird. PS: Jipie, kein Neuling mehr ![]() -------------------- 42
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#3260
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 128 Beigetreten: 23.04.2008 Mitglieds-Nr.: 41602 ![]() |
ich würde einfach den Stock mit einem Rücklicht (+Reflektor) versehen, dann gibt es garantiert keine Verwechslungsgefahr. Der übliche KFZ-Fahrer wird auch dann Abstand halten.
Auch ich habe schon oft genug Angst auf dem Rad bekommen (genau in diesen Situationen). Nicht weit von meinem Wohnort ist dummerweise eine durchgezogene Mittellinie und da hat wohl Mancher Angst drüber zu fahren, dafür reduziert er lieber den Abstand zum Radfahrer. Darunter waren auch schon Linienbusfahrer, die sich wohl der Länge ihres Fahrzeuges nicht bewusst waren. Erstaunlicherweise passiert so was kaum mit dem Liegerad. Da ist man doch noch zu ungewohnt (und unberechenbar?) für die Autofahrer. |
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#3261
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 106 Beigetreten: 24.11.2007 Mitglieds-Nr.: 38553 ![]() |
Zitat Erstaunlicherweise passiert so was kaum mit dem Liegerad. Da ist man doch noch zu ungewohnt (und unberechenbar?) für die Autofahrer. Mach das mal ein paar Wochen immer zur gleichen Zeit, dann triffst du Leute im Berufsverkehr wieder, die sich an dich gewöhnt haben und dich dann trotzdem zu knapp überholen. Da hilft nur noch deutlicher Sicherheitsabstand nach rechts (1m). |
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Gast_Mike1312_* |
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Beitrag
#3262
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Guests ![]() |
die einen sagen "typisch frauen..." , ich sage "exotisch!"
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Beitrag
#3263
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1045 Beigetreten: 18.10.2005 Wohnort: Düsseldorf Mitglieds-Nr.: 13854 ![]() |
Mach mal das Kennzeichen raus.
![]() -------------------- Grüße - Victor R. aus D.
Pass auf das Zweirad auf! |
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Gast_Mike1312_* |
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Beitrag
#3264
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Guests ![]() |
passiert
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Beitrag
#3265
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 154 Beigetreten: 13.04.2008 Wohnort: thüringen Mitglieds-Nr.: 41379 ![]() |
wenn ich das richtig in erinnerung habe bist du doch polizeibeamter. Richtig.dann hättest du dich doch selbst in den dienst versetzen können und den guten mann "erklären" können was er gerade falsch gemacht hat, oder sehe ich das falsch? Auch richtig. Aber dazu habe ich grundsätzlich keinen Nerv.Wie hätte ich ihn auch anhalten sollen? Kelle hatte ich nicht im Auto. Dafür Schwiegermutter und Schwager, der gerade aus dem Krankenhaus kam. Oder an der Wache anrufen (war zufällig in unserem Bereich) und ein coloriertes Fahrzeug holen. Dann die Anzeige wegen Nötigung. Geht eh aus wie´s Hornberger Schießen. also stimmt es doch: polizisten und menschen sind manchmal verschieden... ![]() |
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#3266
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1866 Beigetreten: 29.09.2006 Mitglieds-Nr.: 23659 ![]() |
Hi
Ich komme aus dem Baumarkt meines Vertrauens und will heim. Vor mir ein roter G... der sich, na sagen wir mal vorsichtig, eigenartig vorwärts bewegt. Irgendwie hatte ich auch schon eine Vorahnung. Wir kommen an eine T-Mündung und müssen die Vorfahrt gewähren. Es geht leicht bergan. Die VT vor mir nimmt drei mal Anlauf, bleibt aber immer wieder stehen, weil am Horizont ein vorfahrtsberechtigter VT auftaucht. Beim vierten Versuch klappt es wieder nicht, nur diesmal tritt die Gute nicht auf die Bremse sonder rollt rückwärts und nutz meinen Wagen als Endanschlag. Ich konnte auch nicht nach hinten ausweichen wegen den Fz hinter mir. Meiner besseren Hälft neben mir stand das Grauen ins Gesicht geschrieben. Nun die VT vor mir schafft dann die Überquerung der Kreuzung und hält an. Ich hinterher und ausgestiegen. "Na da haben sie aber Glück das nichts passiert ist! " tönt es mir entgegen. Ich ![]() Sie: "Na ich musste doch anhalten, da kam doch einer, haben Sie den nicht gesehen oder warum sind sie mir drauf gefahren?" Ich ![]() Sie "Denken Sie nur weil ich eine Frau bin können sie hier die Schuld auf mich abwälzen" Ich ![]() ![]() Dialog gekürzt Nachdem ich an meinem Wagen nicht die kleinste Blessur gesehen habe und an ihrem Wagen auch nichts zu sehen war außer diversen Beulen von früheren Fahrversuchen, habe ich ihr noch nahegelegt ihre Eignung zum führen von Kfz prüfen zu lassen und bin gen Heimat gefahren. Ob die Gute es wirklich nicht mitbekommen hat das sie zurückrollt ist oder ihr Sichtweise der Lage eine freche Lüge zum Selbstschutz war kann ich nicht beurteilen. Gruß JeHo -------------------- Wenn Jeder bereit wäre für sein (Fehl)Verhalten und Missgeschicke auch vorbehaltlos die Verantwortung zu übernehmen,
dann wäre unsere "Miteinander" viel entspannter. |
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#3267
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 215 Beigetreten: 10.05.2008 Wohnort: nimmer ganz so tief im SW Mitglieds-Nr.: 41938 ![]() |
Zum Pfingstsamstag in einem Industriegebiet:
es steht ein Motoradfahrer genau mitten in der Kreuzung, dass kein Vorbeikommmen mehr ist. Ich halte an und warte. Auf einmal kommt eine ganze Horde Hells Angels und biegt ab. War sehr beeindruckend. Vor allem der Sound. ![]() Danach kam ein Ford Fiesta, der Fahrer war in voller Montur: HellAngelsJacke und sogar nen Helm(im Auto -grins, sah lustig aus-) mit Warnblicke zum Absichern. Am Rande die Frage: Durften die das, also das Sperren der Kreuzung und der Fiesta mit Warnblinke? War jedenfalls sehr cool, mal so eine Horde Moppeds mit den richtigen Rockertypen drauf zu sehen. -------------------- Wenn Du weißt, was Du tun willst, kannst Du tun, was Du willst. (Virginia Satir)
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#3268
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 43 Beigetreten: 04.08.2006 Mitglieds-Nr.: 21842 ![]() |
Vielleicht hab ich's schon mal zum besten gegeben, aber in diesem Zusammenhang hier meine Erfahrungen mit dem Zusammenleben zwischen Autofahrern, Radfahrern und Fußgängern: Vor Jahren hatte ich ein Schlüsselerlebnis. Ich landete bei einem langen Spaziergang mit meiner Gemahlin auf einer Landstraße. Wir liefen brav am linken Fahrbahnrand, meist sogar auf der Bankette. Bald wurde das jedoch ungemütlich, da uns mehrfach Fahrzeuge fast streiften. "Fast" soll hier heißen: Geschätzter Abstand unter 20 cm. Ich suchte mir also im Straßengraben einen ca. einen Meter langen dicken Stock und hielt ihn immer, wenn ein Fahrzeug nahte, waagrechtso dass er schätzungsweise 30-40 cm weit links herausragte.Das wirkte phänomenal. Einer, der den Stock wohl zu spät sah, wäre fast im entgegengesetzten Straßengraben gelandet, ein anderer hätte sich beinahe vor einen entgegenkommenden LKW geschmissen. Die Angst vor dem Kratzer im heiligen Blechle war anscheinend größer als die Angst um fremdes oder gar das eigene Leben. Oder vielleicht kann man's auch so sehen: Die Situation war derart unerhört und ungekannt, dass einige Autofahrer panisch überreagierten. Jedenfalls konnten wir unseren Spaziergang weitgehend ungefährdet zu Ende bringen. Seither mache ich das immer, und zwar in den seltenen Fällen, in denen ich mit dem Fahrrad auf der Landstraße unterwegs bin. Hallo ![]() für Sie,als Fußgänger,ist nahte ein anderer Zeitpunkt als für einen Autofahrer.Man liest immer öfter das selbsternannte Verkehrserzieher vorbeifahrende Fahrzeuge beschädigt haben. Was soll ein Autofahrer denken wenn Sie auf einmal den Stock waagrecht nehmen? Da die StVO vorschreibt,auf Landstrassen ohne Gehweg,links zu gehen um eventuellen gefahren ausweichen zu können stellt sich die Frage:wieso war der Abstand so gering? Erwarten Sie wirklich das der fließende Verkehr stehen bleibt bis Sie vorbeigelaufen sind,da ein ausweichen wegen gegenverkehr nicht möglich ist? Wie hat man das mit dem Fahrrad zu verstehen: Fahren Sie da links? Wenn nicht,woher wissen Sie den richtigen Zeitpunkt den Stock rauszuhalten? Meines erachtens erfüllt Ihr Verhalten den Tatbestand des gefährlichen Eingriffs im Strassenverkehr genauso wie jemand mit Steinen in der Hand auf der Autobahnbrücke! MfG Ralf |
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#3269
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2497 Beigetreten: 03.04.2007 Wohnort: Wo man auch abends noch Moin sagt Mitglieds-Nr.: 30273 ![]() |
Am Rande die Frage: Durften die das, also das Sperren der Kreuzung und der Fiesta mit Warnblinke? Streng genommen dürfen sie das nicht, nein. Praktisch gesehen dürfte es jedoch ausgesprochen interessant werden, wenn man sie darauf hinweist. ![]() -------------------- Feuerwehr - Wir machen auch Hausbesuche! Kostenlose bundesweite Hotline, 24h am Tag erreichbar!
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#3270
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 ![]() |
für Sie,als Fußgänger,ist nahte ein anderer Zeitpunkt als für einen Autofahrer.Man liest immer öfter das selbsternannte Verkehrserzieher vorbeifahrende Fahrzeuge beschädigt haben. Man liest auch immer wieder, dass Menschen mit Messern erdolcht werden. Würden sie mir, nur weil ich mir die Butter nicht mit dem Löffel aufs Brot streiche, unterstellen wollen, ich führte ebensolches im Schilde? Zitat Was soll ein Autofahrer denken wenn Sie auf einmal den Stock waagrecht nehmen? Da geht ein Fußgänger. Der Fußgänger trägt einen Stock. Recht simpler Gedankengang, oder? Zitat Da die StVO vorschreibt,auf Landstrassen ohne Gehweg,links zu gehen um eventuellen gefahren ausweichen zu können stellt sich die Frage:wieso war der Abstand so gering? Vermutlich, weil der Fahrer des entgegenkommenden Fahrzeuges nicht weiter beiseite gefahren ist. Zitat Erwarten Sie wirklich das der fließende Verkehr stehen bleibt bis Sie vorbeigelaufen sind,da ein ausweichen wegen gegenverkehr nicht möglich ist? Genau das erwarte zumindest ich. (es würde natürlich auch genügen, anzuhalten, bis der Gegenverkehr passiert hat) Weil es die einzige zu verantwortende Maßnahme ist. Und auch die einzig zulässige. Zitat Wie hat man das mit dem Fahrrad zu verstehen: Fahren Sie da links? Wenn nicht,woher wissen Sie den richtigen Zeitpunkt den Stock rauszuhalten? Davon war nicht die Rede. Auch, wenn ein Radfahrer ordnungsgemäß rechts fährt, kann er knapp überholt werden. Ich habe die Geschichte mit dem Stock auch so verstanden, dass der Stock permanent so gehalten (bzw. auf dem Gepäckträger o.ä. befestigt) wird, dass er im erforderlichen Maße über den Menschen hinausragt. Das ist auch ohne Kenntnis um den Zeitpunkt des Passierens von Fahrzeugen möglich. Zitat Meines erachtens erfüllt Ihr Verhalten den Tatbestand des gefährlichen Eingriffs im Strassenverkehr genauso wie jemand mit Steinen in der Hand auf der Autobahnbrücke! Wenn man diesen Gedanken weiterspinnt, dann ist auch das Fahren eines PKW ein gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr - weil der PKW ja breiter ist als der beförderte Mensch und somit in gefährlichem Ausmaß in die Fahrbahn hineinragt ![]() -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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#3271
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 750 Beigetreten: 03.02.2007 Wohnort: Gelsenkirchen-Buer Mitglieds-Nr.: 28164 ![]() |
Am Rande die Frage: Durften die das, also das Sperren der Kreuzung und der Fiesta mit Warnblinke? Streng genommen dürfen sie das nicht, nein. Praktisch gesehen dürfte es jedoch ausgesprochen interessant werden, wenn man sie darauf hinweist. ![]() So kann man es auch ausdrücken... ![]() ![]() ![]() |
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#3272
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 862 Beigetreten: 24.09.2007 Wohnort: Hønefoss, Norwegen Mitglieds-Nr.: 36946 ![]() |
Hallo Ralf,
Zitat Erwarten Sie wirklich das der fließende Verkehr stehen bleibt bis Sie vorbeigelaufen sind,da ein ausweichen wegen gegenverkehr nicht möglich ist? Genau das ist richtig, und das muß man auch erwarten können. Das versteht man unter Sichtfahrgebot. Überleg Dir mal, was die Alternativen sind. Du fährst entweder frontal in den Gegenverkehr, oder den Fußgänger tot. Oder Du gefährdest zumindest alle Anwesenden durch Dein knappes Vorbeifahren. |
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#3273
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 ![]() |
![]() Z250 ausschließlich für "Angeln verboten". ![]() ![]() Auf der Rückfahrt ![]() ![]() ![]() |
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#3274
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 ![]() |
Nicht heute, sondern gestern. In Hannover:
"Absolutes Halteverbot" mit zwei Zusatzschildern: "Mo.-Fr. von bis Uhr" "werktags" Gilt da das Halteverbot an allen Werktagen, also von Montag bis Samstag? Oder nur an Montagen bis Freitagen - außer an Feiertagen die in diesen Zeitraum fallen? Oder wäre ggf. das eine oder andere ZZ überflüssig? Oder von Montags bis Samstag, davon an Mon- bis Freitagen von bis Uhr und an Samstagen ganztags? Irgendwie hatte ich Schwierigkeiten, herauszufinden, was das Schild mir sagen wollte. Und ob ich da jetzt am gestrigen Samstag parken hätte dürfen. [Glücklicherweise habe ich einen anderen Parkplatz gefunden, so dass kostenpflichtiges Lernen mit Sicherheit ausgeschlossen war...] -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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#3275
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1045 Beigetreten: 18.10.2005 Wohnort: Düsseldorf Mitglieds-Nr.: 13854 ![]() |
Eben gesehen:
- Cadillac Eldorado Cabriolet in weiß (schickes Teil). - Mann mit Hut drin. -------------------- Grüße - Victor R. aus D.
Pass auf das Zweirad auf! |
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#3276
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 799 Beigetreten: 26.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26828 ![]() |
Habe heute gegen die Verkehrsregeln verstoßen, hab ein gutes Gefühl dabei und werd's bei der nächsten Gelegenheit wieder so machen.
![]() Also ich fahre auf die Bundesstraße auf. Auf der Bundesstraße kommt - in etwas Entfernung - auf meiner Spur ein Auto. Aber wenn ich normal beschleunige, bin ich bei den erlaubten 80, bis er hinter mir ist. Ok, nach mir fährt an dieser Einfahrt noch jemand auf, fährt 10 Meter hinter mir und überholt mich dann. Und ich habe - welch ein Frevel - weiter beschleunigt, obwohl ich überholt wurde. Glücklicherweise war wirklich kein Gegenverkehr. Aber schon seltsam, wie man völlig unschuldig in eine Situation kommen kann, in der man sich nicht an die Verkehrsregeln halten kann. (Hätte ich von vornherein beabsichtigt, nur auf 50 zu beschleunigen, hätte ich nicht in dieser Situation auf die Bundesstraße fahren dürfen - da ich dann den vorfahrtsberechtigten PKW ausgebremst hätte.) |
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#3277
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5820 Beigetreten: 15.08.2007 Mitglieds-Nr.: 35375 ![]() |
für Sie,als Fußgänger,ist nahte ein anderer Zeitpunkt als für einen Autofahrer.Man liest immer öfter das selbsternannte Verkehrserzieher vorbeifahrende Fahrzeuge beschädigt haben. Nochmal auf Deutsch bitte. Zitat Was soll ein Autofahrer denken wenn Sie auf einmal den Stock waagrecht nehmen? Da die StVO vorschreibt,auf Landstrassen ohne Gehweg,links zu gehen um eventuellen gefahren ausweichen zu können stellt sich die Frage:wieso war der Abstand so gering? Erwarten Sie wirklich das der fließende Verkehr stehen bleibt bis Sie vorbeigelaufen sind,da ein ausweichen wegen gegenverkehr nicht möglich ist? Ja. Da ich hinten keine Augen habe, kann ich nicht sehen, dass er wegen Gegenverkehr nicht ausweichen kann. Zitat Wie hat man das mit dem Fahrrad zu verstehen: Fahren Sie da links? Wenn nicht,woher wissen Sie den richtigen Zeitpunkt den Stock rauszuhalten? Anhalten. Stock aus Graben holen. Stock auf Lenker legen. Weiterfahren. Kein Fuchteln mit dem Stock. Nix Ruckartiges, nix Bedrohliches. Sehe ich als Fußgänger von Weitem ein Auto, nehme ich den Stock gemütlich in die Waagrechte. Wiederum kein Fuchteln, kein Stoßen. Zitat Meines erachtens erfüllt Ihr Verhalten den Tatbestand des gefährlichen Eingriffs im Strassenverkehr genauso wie jemand mit Steinen in der Hand auf der Autobahnbrücke! Dazu müsste ein Stock zunächst einmal eine ernsthafte Gefährdung darstellen, was er nicht tut. Zumal er deutlich weniger weit in die Fahrbahn hineinragt, als der absolut geringste notwendige Seitenabstand zu Fußgänger oder Radfahrer. |
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#3278
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2194 Beigetreten: 10.10.2004 Wohnort: Wo rauschend stolze Barken elbwärts ziehn zum Holstengau Mitglieds-Nr.: 6023 ![]() |
Hallo,
Nicht heute, sondern gestern. In Hannover: "Absolutes Halteverbot" mit zwei Zusatzschildern: "Mo.-Fr. von bis Uhr" "werktags" Gilt da das Halteverbot an allen Werktagen, also von Montag bis Samstag? Oder nur an Montagen bis Freitagen - außer an Feiertagen die in diesen Zeitraum fallen? Oder wäre ggf. das eine oder andere ZZ überflüssig? Oder von Montags bis Samstag, davon an Mon- bis Freitagen von bis Uhr und an Samstagen ganztags? Irgendwie hatte ich Schwierigkeiten, herauszufinden, was das Schild mir sagen wollte. Und ob ich da jetzt am gestrigen Samstag parken hätte dürfen. [Glücklicherweise habe ich einen anderen Parkplatz gefunden, so dass kostenpflichtiges Lernen mit Sicherheit ausgeschlossen war...] Das würde ich so interpretieren (da sich Zusatzzeichen grundsätzlich unabhängig voneinander auf das Hauptzeichen beziehen): Das Haltverbot gilt grundsätzlich werktags (also montags bis samstags), nicht aber an Sonn- und Feiertagen (unteres Zusatzzeichen). Von Montag bis Freitag gilt es jedoch nur in dem angegebenen Zeitraum (oberes Zusatzzeichen). An Samstagen darf man hier also überhaupt nicht halten. Gemeint ist aber vermutlich: Das Haltverbot gilt von Montag bis Freitag in der angegebenen Zeit, nicht aber, wenn ein solcher Tag ein Feiertag ist. Folge: Man darf an Samstagen rund um die Uhr halten. Hierbei wird aber fälschlicherweise das untere Zusatzzeichen auf das obere bezogen, in der Absicht, dessen Wirkung auf Werktage zu beschränken. gez. Lempel (Frage an die Forenbetreiber: Ist es eigentlich unbedingt erforderlich, dass zwei Beiträge desselben Nutzers zu einem zusammengefasst werden, wenn sie unmittelbar nacheinander erfolgen? Muss ich also immer erst warten, bis ein anderer Nutzer einen Beitrag verfasst hat, bevor ich einen weiteren, von meinem ersten Beitrag getrennten Beitrag schreiben kann?) Hallo, Dazu müsste ein Stock zunächst einmal eine ernsthafte Gefährdung darstellen, was er nicht tut. Sind Sie da wirklich ganz sicher? M.E. ist etwas, mit dem ein Kraftfahrer schlechterdings nicht rechnen muss, durchaus eine sehr ernsthafte Gefährdung. Und dazu gehören ganz sicher auch irgendwelche Stöcke, die seitlich in die Fahrbahn ragen und sehr schlecht und wohl oft auch erst zu spät zu erkennen sind. Zumal er deutlich weniger weit in die Fahrbahn hineinragt, als der absolut geringste notwendige Seitenabstand zu Fußgänger oder Radfahrer. Es kommt nicht darauf an, wie weit ein solcher Gegenstand in die Fahrbahn hineinragt. Entscheidend ist, dass die StVO vorschreibt: Zitat §22 Ladung [...] (5) [...] Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht hinausragen. Ein Verstoß hiergegen liegt also nicht erst dann vor, wenn ein solcher Gegenstand "weit" hinausragt, sondern bereits dann, wenn er überhaupt hinausragt - und sei es auch nur ein Zentimeter. gez. Lempel |
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#3279
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4899 Beigetreten: 25.04.2004 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 2975 ![]() |
(Frage an die Forenbetreiber: Ist es eigentlich unbedingt erforderlich, dass zwei Beiträge desselben Nutzers zu einem zusammengefasst werden, wenn sie unmittelbar nacheinander erfolgen? Muss ich also immer erst warten, bis ein anderer Nutzer einen Beitrag verfasst hat, bevor ich einen weiteren, von meinem ersten Beitrag getrennten Beitrag schreiben kann?) Und warum willst Du das unbedingt? Bist Du nicht fähig, in einem Beitrag zwei getrennte Themen durch sprachliche Mittel zu trennen?~ Janus -------------------- Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht. |
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Beitrag
#3280
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 ![]() |
Es kommt nicht darauf an, wie weit ein solcher Gegenstand in die Fahrbahn hineinragt. Entscheidend ist, dass die StVO vorschreibt: Zitat §22 Ladung [...] (5) [...] Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht hinausragen. Ein Verstoß hiergegen liegt also nicht erst dann vor, wenn ein solcher Gegenstand "weit" hinausragt, sondern bereits dann, wenn er überhaupt hinausragt - und sei es auch nur ein Zentimeter. Meines Erachtens wäre hier zunächst zu klären, ob ein einzelner (von Menschenhand gehaltener!) Stock überhaupt unter diesen Passus fällt. Denn es bezieht sich dieser Abschnitt der StVO auf die Ladung von Fahrzeugen (und wäre selbst wenn es sich um Fahrzeuge handelt erstmal nur eine Owi, und keine Straftat...), man kann für Fußgänger somit allenfalls den Schutzzweck dieses Abschnittes über den §1 StVO dem Fußgänger auferlegen. Was ist nun der Schutzzweck dieses Passus? Es soll verhindert werden, dass überholende Motorradfahrer geköpft werden oder im Falle eines Zusammenstoßes böse Unfälle geschehen. Wenn nun ein relativ leichtes (weil vom Menschen problemlos tragbares) Objekt wie ein Stock von Menschenhand gehalten wird, dann geht davon keine wirkliche Gefährdung aus. Was wird beim Zusammenstoß PKW/Stock geschehen? Oder beim Zusammenstoß Stock/Motorrad? Der Motorradfahrer wird von dieser Kollision nicht mehr zu befürchten haben als von einer herunterfallenden Kastanie oder Walnuss (oder eines vom Wind "heruntergeworfenen" Stockes). Ähnliches gilt für den PKW. Allerschlimmste denkbare Unfallfolge wäre ein Kratzer oder eine winzige Beule. Diese überhaupt schon recht geringen Gefährdungspotentiale und Unfallfolgen würden jedoch nicht allein aus dem Stock, sondern auch aus der Abstandsunterschreitung resultieren. Es bliebe zu diskutieren, ob nicht die dem Fahrzeugführer auferlegte besondere Sorgfaltspflicht beim Passieren von Fußgängern und der explizite Hinweis auf die Notwendigkeit auf einen seitlichen Abstand in der StVO gerade mit dem Hintergedanken erfolgte, dass Fußgänger gelegentlich Dinge mitführen, die nicht besonders gut erkennbar und auch nicht beleuchtungspflichtig sind... -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 10.10.2025 - 07:17 |