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> Was ist euch heute kurioses im Straßenverkehr passiert?, Impressionen...
Bonsai-Brummi
Beitrag 28.08.2015, 21:12
Beitrag #28851


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? whistling.gif


Kullerte vorhin ein roter Kleinwagen selbst am gängigen Klischee rolleyes.gif gemessen arg langsam über den 2.Ring von und zu Wiesbaden

An der Ampel wurde schnell klar, warum: Die Person irrelevanten Geschlechts am Steuer whistling.gif konnte einfach nicht schneller - das wär viel zu gefährlich gewesen...




wallbash.gif wallbash.gif wallbash.gif
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Gast_Original Bernie_*
Beitrag 28.08.2015, 22:44
Beitrag #28852





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Zitat (oscar_the_grouch @ 28.08.2015, 21:56) *
Wie kam der Abschlepper an den IDIOTENparker?

Hinterräder auf Rollen gesetzt, Brille unters Vorderachse, dann fuhr er von dannen...
Dazu mussten wir nur den Steiger noch paar cm höher drücken! wink.gif
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Tanker
Beitrag 29.08.2015, 00:39
Beitrag #28853


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Zitat (ljfa @ 27.08.2015, 17:39) *
Verkehrszeichen an einem solchen Sandweg sind für mich ein eher ungewohnter Anblick

Wer es dort schafft, mit heilen Stoßdämpfern auf 100 zu beschleunigen, bittesehr tongue.gif

Ist wohl gar nicht so kurios im Allgemeinen, bloß für mich ^^


Da machts doch erst richtig Spaß. smile.gif
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ljfa
Beitrag 29.08.2015, 09:37
Beitrag #28854


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Hehe ^^
Wenn ich mit dem Fahrrad dort fahre, brauche ich wohl kein Gebetbuch tongue.gif
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 29.08.2015, 11:20
Beitrag #28855


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Ich noch nicht mal mit Vito und Anhänger:
BETEN kriege ich auch noch OHNE Text-Vorlage hin... whistling.gif

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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xanthos176
Beitrag 30.08.2015, 10:11
Beitrag #28856


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Ich war heute in der Stadt unterwegs als ich eine Frau in den Mitvierzigern sah, die krampfhaft versucht hat ihr Rad unter Kontrolle zu halten und ein rollendes Hindernis für jeden Autofahrer war. Problem an der Sache war, dass sie wohl zu faul zum Gassi gehen war und die Leine vom Hund an ihren Lenker gebunden hat und dann neben ihrem Hund hergefahren ist. Das durch die Breite (Frau und Hund nebeneinander) die halbe Fahrbahn mit 15km/h blockiert war, hat sie aber nicht sonderlich gestört. ranting.gif
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mir
Beitrag 30.08.2015, 12:03
Beitrag #28857


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Wenn ich mir die StVO so ansehe, macht die Frau allerdings nichts falsch. Das Führen von Hunden vom Rad aus ist explizit zugelassen, und sofern da kein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden ist, darf die Frau auch beliebig langsam auf der Fahrbahn fahren. Ich frag mich nur, ob das den beiden überhaupt Spaß macht, aber vielleicht ging's ja auch einfach darum, mit Hund von A nach B zu gelangen, und nicht darum, Gassi zu gehen.

Die Fahrbahn ist halt nicht nur für Autos da.

Was siehst Du denn für eine Alternative, wenn die Frau kein Auto hat?


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xanthos176
Beitrag 30.08.2015, 12:45
Beitrag #28858


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Die Alternative wäre wohl zu Fuß gehen. Die bloße Fahrt mit dem Hund finde ich nicht so problematisch. Ihr Schaukeln auf dem Rad und ihre unsichere Fahrweise dadurch auf der Straße jedoch sehr wohl.
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.Andi.
Beitrag 30.08.2015, 13:01
Beitrag #28859


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Zitat (mir @ 30.08.2015, 13:03) *
Was siehst Du denn für eine Alternative, wenn die Frau kein Auto hat?

Fahrradfahren lernen shutup.gif
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Mueck
Beitrag 30.08.2015, 14:12
Beitrag #28860


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Zitat (mir @ 30.08.2015, 13:03) *
Wenn ich mir die StVO so ansehe, macht die Frau allerdings nichts falsch. Das Führen von Hunden vom Rad aus ist explizit zugelassen,
Allerdings:
Zitat
§ 23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden
(1) Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.


Zitat (mir @ 30.08.2015, 13:03) *
Die Fahrbahn ist halt nicht nur für Autos da.
Korrekt.
Zitat (mir @ 30.08.2015, 13:03) *
Was siehst Du denn für eine Alternative, wenn die Frau kein Auto hat?
In sinnvolles Zubehör investieren:
Zitat (xanthos176 @ 30.08.2015, 11:11) *
... und die Leine vom Hund an ihren Lenker gebunden hat
Es gibt Anbauteile, mit der man die Leine vernünftiger am Rad befestigen kann, so dass es normalerweise keine Auswirkungen auf die Lenkung geben kann (evtl. mal von Bernhardiner aufwärts und Unstimmigkeiten bei der Routenwahl abgesehen ... whistling.gif ) Selbst schon im Laden gesehen, wenn auch bisher achtlos daran vorbei gegangen, da nix für meinen seligen Kater ...
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mir
Beitrag 30.08.2015, 14:23
Beitrag #28861


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Mir schien, dass der Anstoß in erster Linie daran genommen wurde, daß "durch die Breite die halbe Fahrbahn mit 15 km/h blockiert war". Der rote Smiley am Ende des Beitrags ist ein Wink mit dem Zaunpfahl.


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xanthos176
Beitrag 30.08.2015, 14:26
Beitrag #28862


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Mein Smily am Ende des Beitrages bezieht sich auf den ganzen Beitrag und nicht nur auf den letzten Satz smile.gif Wusste nicht, dass ich sonst den Smily hinter jedem Satz machen muss wink.gif
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melmanson
Beitrag 30.08.2015, 14:29
Beitrag #28863


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Im Nachbarort wurde eine Frau mal von ihrem Hund auf die Hauptstraße gezogen. Der LKW konnte leider nicht mehr ausweichen.
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mir
Beitrag 30.08.2015, 14:30
Beitrag #28864


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Zitat (xanthos176 @ 30.08.2015, 15:26) *
Mein Smily am Ende des Beitrages bezieht sich auf den ganzen Beitrag und nicht nur auf den letzten Satz smile.gif Wusste nicht, dass ich sonst den Smily hinter jedem Satz machen muss wink.gif

Dann schlag mal in der Smileybenutzungsverordnung vom 30.06.2015 nach! thread.gif


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xanthos176
Beitrag 30.08.2015, 14:32
Beitrag #28865


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Tut mir leid. Ich hatte leider noch die alte Fassung blushing.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 30.08.2015, 15:53
Beitrag #28866


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Zitat (mir @ 30.08.2015, 15:30) *
Zitat (xanthos176 @ 30.08.2015, 15:26) *
Mein Smily am Ende des Beitrages bezieht sich auf den ganzen Beitrag und nicht nur auf den letzten Satz smile.gif Wusste nicht, dass ich sonst den Smily hinter jedem Satz machen muss wink.gif

Dann schlag mal in der Smileybenutzungsverordnung vom 30.06.2015 nach! thread.gif


Sorry aber die wurde auf Grund eines Satzzeichenfehlers für offensichtlich ungültig erklärt. Zur Zeit gilt deswegen keine Smileybenutzungsverordnung.
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mir
Beitrag 30.08.2015, 15:57
Beitrag #28867


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War das das Berliner Bärengericht, oder was? Ohne Angabe der Primärquelle glaub ich Dir kein Wort, Zottelbär!


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haidi
Beitrag 30.08.2015, 17:23
Beitrag #28868


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Zitat (melmanson @ 30.08.2015, 15:29) *
Im Nachbarort wurde eine Frau mal von ihrem Hund auf die Hauptstraße gezogen. Der LKW konnte leider nicht mehr ausweichen.

Die richtigen "Fahrradleinenhalter" haben einen Auslöser, der bei einer gewissen Kraft die Leine freigibt. Die Alternative ist, die Leine nur zu halten oder den Hund anständig zu erziehen.
Mein Hund ist auf das Kommando "Rad" rechts neben dem Rad gelaufen, auf Kommando "Fuß" links.
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janr
Beitrag 30.08.2015, 19:45
Beitrag #28869


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Leinenhalter der aufgeht? Kenn ich nicht.

Der Hund muß ja am Rad bleiben.

Ich hatte den Hund immer an der Sattelstütze festgemacht, da konnte er ziehen so viel er wollte.
Es ging nix.

Aber wer seinen Hund am Lenker festmacht ... rolleyes.gif


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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willi
Beitrag 30.08.2015, 20:53
Beitrag #28870


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Leine an der Sattelstütze ist zugegeben besser als an dem Lenker, aber ich hab sowas niemals gemacht: Leine war IMMER so in der Hand, dass man sie im Zweifelsfall loslassen konnte.

Heute Höhe Kassel hat ein Womo einen Haken geschlagen und ist stumpf zwischen den Leitplanken in die Baustelle reingebogen. wallbash.gif Hat dann wohl aber gleich, bevor ich die Frage "Was macht der denn da?" zu Ende gedacht hatte, gemerkt, dass das noch nicht die Ausfahrt zur A49 ist, den Anker geworfen und den Rückwärtsgang reingetan. biggrin.gif
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Speichenkarussell
Beitrag 31.08.2015, 08:07
Beitrag #28871


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Zitat (Mueck @ 30.08.2015, 15:12) *
Zitat (xanthos176 @ 30.08.2015, 11:11) *
... und die Leine vom Hund an ihren Lenker gebunden hat
Es gibt Anbauteile, mit der man die Leine vernünftiger am Rad befestigen kann, so dass es normalerweise keine Auswirkungen auf die Lenkung geben kann
Ich meine mich zu erinnern, dass diese nicht zulässig sind und der Hund an der Hand geführt werden muss. Wenn ich jetzt nur auf die Schnelle wieder wüsste, wo das stand... blushing.gif
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Explosiv
Beitrag 31.08.2015, 09:03
Beitrag #28872


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Wenn man ein Gespann Hund/Rad auf der Fahrbahn antrifft, ist es immer besser, mit Überholen zu warten, bis die Gegenspur frei ist und man mit maximal möglichem Seitenabstand überholen kann.
Da ist es völlig unerheblich, ob die Radlerin samt Hund nur 1,5m Fahrspurbreite einnimmt oder die gesamte Fahrspur. So lange sie sich nicht auf`s Maul legt, ist die Sache in Ordnung.
Und Radfahren mit Hund lernt man durch Radfahren mit Hund.


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Mitleser
Beitrag 31.08.2015, 09:13
Beitrag #28873


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Bei "nur" 1,5m Radler-Hund-Breite muss man auch immer, also nicht nur 'es ist besser', warten, bis der Gegenverkehr weg ist und auf dessen Fahrbahnhälfte überholen. Wenn die Radlerin jedoch die ganze Fahrspur einnimmt, dann ist häufig das Überholen gänzlich unzulässig. whistling.gif
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Sperber
Beitrag 31.08.2015, 09:36
Beitrag #28874


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Auch wenn vieles durch die StVO nicht explizit verboten ist - Straßen dienen in erster Linie dem fließenden Verkehr.

Man kann daher sowas als "vermeidbare Behinderung / Belästigung" des fließenden Straßenverkehrs ahnden, da es wirklich nicht viel zwingenden Grund gibt seinen Hund auf der Fahrbahn Gassi zu führen.

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janr
Beitrag 31.08.2015, 09:41
Beitrag #28875


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Deshalb ist es per StVO explizit erlaubt wavey.gif


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Sperber
Beitrag 31.08.2015, 09:49
Beitrag #28876


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Dass es erlaubt ist als Radfahrer einen Hund zu führen berührt aber nicht die Pflicht den fließenden Verkehr nicht zu behindern. Nur weil ich ein Auto fahren darf und das Rechtsfahrgebot igO nicht gilt, darf ich ja damit auch nicht einfach mittig auf der Fahrbahn fahren damit mich niemand mehr überholen kann.

Ohne die Situation persönlich gesehen zu haben kann ich das nicht beurteilen. Aber wenn die Frau ihr Rad damit erkennbar nicht mehr unter Kontrolle hatte, weil der Hund für sie schwer zu kontrollieren war und deswegen Autofahrer sich nicht mehr zu übholen trauen - könnte durchaus Anlass für eine Streife geben die gute Frau mal anzuhalten.
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Mitleser
Beitrag 31.08.2015, 09:53
Beitrag #28877


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Unkontrollierbarer Fahrstil und nervende Fahrbahnnutzung muss/sollte man schon trennen.
Wenn ich mit dem Rad meinen Chiwawa ausführen möchte und dazu mit 5 km/h und Leine auf der Hauptstraße (ohne RWBP) fahren will, so darf ich das. Auch wenn es andere nervt. Punkt. Aus. Ende.
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Crownsilver
Beitrag 31.08.2015, 10:06
Beitrag #28878


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Sie behindert nicht den Verkehr, sie ist der Verkehr. Handkarren müssen auch die Fahrbahn benutzen. Wenn sie andere Fussgänger behindern würden müssen Fussgänger mit sperrigen Gegegnständen auch auf die Fahrbahn.
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mir
Beitrag 31.08.2015, 10:21
Beitrag #28879


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Zitat (Sperber @ 31.08.2015, 10:49) *
Dass es erlaubt ist als Radfahrer einen Hund zu führen berührt aber nicht die Pflicht den fließenden Verkehr nicht zu behindern.


Wenn man den fließenden Verkehr nicht behindern dürfte, dürfte man nicht mal einparken. Und deswegen verbietet die StVO von vorneherein nur Behinderungen, die über das unter den Umständen unvermeidbare hinausgehen.

Vorausgesetzt, die Frau will mit dem Hund von A nach B und kann es halt nicht besser (das sind die Umstände) - dann darf sie es auch (solange es keine weiteren Regeln der StVO verletzt).

Daß das für einige Autofahrer eine ungewohnte Denkweise ist, bemerkt man mit einem Fahrzeug, das weniger als 60 km/h fährt, praktisch jeden Tag. dry.gif


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Cabronito
Beitrag 31.08.2015, 10:36
Beitrag #28880


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Zitat (Sperber @ 31.08.2015, 10:49) *
Nur weil ich ein Auto fahren darf und das Rechtsfahrgebot igO nicht gilt,

Warum sollte das Rechtsfahrgebot innerorts nicht gelten?

wavey.gif


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Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
"Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMond
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Sperber
Beitrag 31.08.2015, 11:46
Beitrag #28881


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Zitat (Cabronito @ 31.08.2015, 11:36) *
Warum sollte das Rechtsfahrgebot innerorts nicht gelten?

Zitat (StVO §7 (3))
Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) – dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

Der Grund dafür dürfte sein um Kapazitätsengpässe in innerstädtischen Straßen und häufige (gefährliche) Spurwechsel zu vermeiden.

EDIT: Falls du darauf hinauswillst, dass man igO weiterhin Gegenverkehr rechts passiert ... ja, das gilt auch innerorts. Insofern war ich unpräzise.
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iru
Beitrag 31.08.2015, 12:18
Beitrag #28882


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Aber
Zitat (StVO §7 (3))
Innerhalb geschlossener Ortschaften [...] mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung
darfst Du doch
Zitat
den Fahrstreifen frei wählen
und so fahren, dass Dich links
Zitat (Sperber @ 31.08.2015, 10:49) *
niemand mehr überholen kann.

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haidi
Beitrag 31.08.2015, 12:53
Beitrag #28883


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Zitat (janr @ 30.08.2015, 20:45) *
Leinenhalter der aufgeht? Kenn ich nicht.

Der Hund muß ja am Rad bleiben.

Ich hatte den Hund immer an der Sattelstütze festgemacht, da konnte er ziehen so viel er wollte.
Es ging nix.

Aber wer seinen Hund am Lenker festmacht ... rolleyes.gif


Wenn ein größerer Hund (Schäfer, Bernhardiner o.ä.) zur Seite weg will, bist am Fahrrad verloren.

Ich meinte z.B. so was (siehe 2. Anwendungsmöglichkeit)
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janr
Beitrag 31.08.2015, 13:02
Beitrag #28884


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So was kenn ich auch, aber wo geht das auf wenn der Hund zieht?
Zitat (haidi @ 31.08.2015, 13:53) *
... Wenn ein größerer Hund (Schäfer, Bernhardiner o.ä.) zur Seite weg will, bist am Fahrrad verloren. ...
Ein Schäferhund zählt zu den mittelgroßen Rassen.

Meiner war ein Goldie-Schäfer-Mix und hatte 35 kg. Also mittelgroß.

Und wenn der mit größter Gewalt zog, dann blieb ich dennoch in der Spur.

Einmal meinte er, daß er rechts am Poller vorbei will und ich mit dem Rad links.

Das hat mich auch nicht aus der Bahn geworfen.

Radln sollte man aber schon können wink.gif


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klausimausi
Beitrag 31.08.2015, 14:52
Beitrag #28885


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Zitat (janr @ 30.08.2015, 20:45) *
Leinenhalter der aufgeht? Kenn ich nicht.
Schlittenhundezubehör whistling.gif

Zitat (janr @ 30.08.2015, 20:45) *
Ich hatte den Hund immer an der Sattelstütze festgemacht, da konnte er ziehen so viel er wollte.
Meinen jetzige Hündin halte ich in der Hand und lasse mich ziehen. Ihre Vorgängerin habe am Steuerrohr mit Ruckdämpfer festgemacht. Die zog mich mit 35 km/h bergauf laugh2.gif
Wenn die allerdings zur Seite zog (Hase oder Reh im Feld) dann hies es möglichst flott die Reißleine ziehen (siehe oben)

Und das Witzige ist: wenn der Hund zieht, dann ist man eine Kutsche - nix mehr mit Radwegbenutzungspflicht tongue.gif
(Ich muss aber zugeben, dieser Vorteil ist für mich nur theoretisch, denn mit Hund bin ich weit abseits der regulär befahrenen Straßen unterwegs)

Gruß,
Klaus


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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janr
Beitrag 31.08.2015, 15:03
Beitrag #28886


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Also ein Schlittenhundegeschirr welches aufgeht weil der Hund zieht ist kontraproduktiv. laugh2.gif


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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klausimausi
Beitrag 31.08.2015, 15:18
Beitrag #28887


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Ich rede hier von so etwas
Die Teile gehen nicht von alleine auf. Normalerweise hält man das lose in der Hand (nicht an der Hand festbinden, da gab es schon böse Unfälle). Wenn der Schlitten/Rollwagen/Fahrrad/Roller sich vom Musher trennt wird das Zuggeschirr frei gegeben.

Gruß
Klaus


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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Bonsai-Brummi
Beitrag 01.09.2015, 19:24
Beitrag #28888


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Kurioses bei der Nachbereitung einer Fahrt: Kann's sein, dass ich da einen Geisterfahrer fotografiert hab...? blink.gif



unsure.gif
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 01.09.2015, 20:23
Beitrag #28889


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no.gif
Die Scheinwerfer vom Drängler kultivierten Schnellfahrer linksaußen spiegeln sich in der nassen Leitplanke.

Doc smartass.gif


P.S.:
Aber das HÄTTE doch was: "Geisterfahrer mit Regenbogen..."


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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thetdk
Beitrag 01.09.2015, 20:47
Beitrag #28890


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Nicht heute, sondern schon Freitag:

Zebrastreifen in Signalrot

Hintergrund: Im Rahmen einer Weltkriegsbombenentschärfung wurde eine Notunterkunft für die evakuierten Personen eingerichtet.
Und der Shuttlebus hielt auf der anderen Strassenseite (in der 30-Zone...)

es grüßt

thetdk


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Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut,
das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen
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columbo
Beitrag 03.09.2015, 09:36
Beitrag #28891


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Mal wieder zwei eilige Wichtige in Eschborn-Süd zusammengekracht. Kreuzung von vier oder fünf Polizeifahrzeugen gesperrt. (Zum Glück kein Krankenwagen zu sehen)
Ich radle über die grüne Autoampel.
Ein Polizist ruft mir zu "Fahren Sie auf dem Radweg bitte".
Meine Antwort: "Da ist keiner."
Polizist: ???
Ich: Da ist nur ein Bürgersteig.
Polizist: Ich sagte, fahren Sie auf dem Radweg.

Hab kurz überlegt, ob ich antworte, "Wenn ich einen finde". Bin dann aber auf den Gehsteig, was ich an dieser Stelle ohnehin immer mache. Nur an diesem Tag wollte ich, weil wegen der gesperrten Kreuzung keine Autos unterwegs waren, ein einzigesmal regelkonform fahren. Und da verbietet's mir mein Freund und Helfer.
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nachteule
Beitrag 03.09.2015, 10:34
Beitrag #28892


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Hallo, Sperber,

Zitat (Sperber @ 31.08.2015, 12:46) *
Zitat (Cabronito @ 31.08.2015, 11:36) *
Warum sollte das Rechtsfahrgebot innerorts nicht gelten?

Zitat (StVO §7 (3))
Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) – dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.


das hat aber nichts mit dem Rechtsfahrgebot zu tun.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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dazydee
Beitrag 03.09.2015, 11:08
Beitrag #28893


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Zitat (columbo @ 03.09.2015, 10:36) *
Ich: Da ist nur ein Bürgersteig.

Da lagst Du wohl falsch und es war doch ein unbeschilderter gemeinsamer Geh- und Radweg whistling.gif


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Sperber
Beitrag 03.09.2015, 12:02
Beitrag #28894


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Unbeschildert gibt es keine Benutzungspflicht. Und selbst wenn es ein für Radfahrer freigegebener Bürgersteig ist, müsste zumindestens DAS beschildert sein.
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columbo
Beitrag 03.09.2015, 12:25
Beitrag #28895


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Zitat (dazydee @ 03.09.2015, 12:08) *
Zitat (columbo @ 03.09.2015, 10:36) *
Ich: Da ist nur ein Bürgersteig.

Da lagst Du wohl falsch und es war doch ein unbeschilderter gemeinsamer Geh- und Radweg whistling.gif


... wollte schon vehement widersprechen, als ich das Wort "unbeschildert" entdeckt habe.

Ja, Du hast recht, es ist qua longa consuetudo, sprich Gewohnheitsrecht ein gemeinsamer Geh- und Radweg.
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dazydee
Beitrag 03.09.2015, 12:26
Beitrag #28896


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In diesem Fall lag aber eine temporäre Benutzungspfilcht nach §36 StVO vor (Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten)


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klausimausi
Beitrag 03.09.2015, 12:29
Beitrag #28897


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[krümmelmodus]
nö, lag nicht vor. Der Polizist erteilte die Anweisung auf dem Radweg zu fahren. Nicht auf dem Gehweg!
[/krümmelmodus]


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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Bonsai-Brummi
Beitrag 03.09.2015, 12:33
Beitrag #28898


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Woher wissen wir (und woher weiß vor Ort der geneigte VT) dass das ein Geh- und kein Radweg ist? think.gif
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Mitleser
Beitrag 03.09.2015, 12:34
Beitrag #28899


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Zitat (dazydee @ 03.09.2015, 13:26) *
In diesem Fall lag aber eine temporäre Benutzungspfilcht nach §36 StVO vor (Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten)
Da die primär zuständige StVB bereits eine Entscheidung getroffen hat und für ein urplötzliches, in der Ausnahmesituation begründetes, Fahrbahnbenutzungsverbot keine Anhaltspunkte vorliegen, hat die Polizei keine verkehrsrechtliche(!) Kompetenz, um die StVB zu überstimmen.
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klausimausi
Beitrag 03.09.2015, 14:14
Beitrag #28900


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 03.09.2015, 13:33) *
Woher wissen wir (und woher weiß vor Ort der geneigte VT) dass das ein Geh- und kein Radweg ist? think.gif

book.gif
Zitat (columbo @ 03.09.2015, 10:36) *
Ich: Da ist nur ein Bürgersteig.


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
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