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> Was ist euch heute kurioses im Straßenverkehr passiert?, Impressionen...
baguette
Beitrag 23.03.2013, 03:07
Beitrag #21301


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Impressionen von der bayerischen Landstraße:

- 2+1-Strecke, ich immerhin mit einem Tempo unterwegs, wo auch in Bayern der eine oder andere Blitzer auslösen könnte, sehe im Rückspiegel einen - nein - zwei TBH-Gölfe fragwürdigen Erhaltungszustands im großzügigen Abschleppabstand auf der linken Spur näherkommen, der führende setzt sich neben mich unsure.gif
Der zweispurige Bereich nähert sich dem Ende, die laaange Sperrfläche beginnt; die beiden entschließen sich, mich doch noch zu überholen.
Der aufgewirbelte Staub zeigt, daß die Spoiler nicht tief genug waren whistling.gif

- Pferdeanhänger als Kolonnenführer, immerhin mit echten 90 unterwegs - nur am Berg verhungert er etwas, was den dicht Folgenden veranlaßt, heftig Lichthupe zu geben crybaby.gif wallbash.gif

- Und dann hat tatsächlich noch der kleine Vier- oder Fünfeinhalbtonner den großen Sattelzug überholt...
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Noch?ohne_Punkte
Beitrag 23.03.2013, 12:25
Beitrag #21302


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Zitat (baguette @ 23.03.2013, 03:07) *
kleine Vier- oder Fünfeinhalbtonner


Erlaubte Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften (für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, für Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger): 80km/h

Zitat (baguette @ 23.03.2013, 03:07) *
den großen Sattelzug überholt...


Erlaubte Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften (für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, sowie für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen, ...): 60km/h

Gruß
Jens



--------------------
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baguette
Beitrag 23.03.2013, 16:46
Beitrag #21303


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Schon klar rolleyes.gif

Aber den Platz zum Überholen muß man erstmal haben. Soo gut gehen die Kisten in der Regel nicht...
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Pistenteufel
Beitrag 23.03.2013, 16:52
Beitrag #21304


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Vielleicht war es ein auf 3,5t abgelasteter 4 oder 5-Tonner, der dann auf der Landstraße auch die 100 schaffen darf?
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Kuli
Beitrag 24.03.2013, 16:28
Beitrag #21305


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In einem Wohngebiet (Zone 30) hängt seit neustem ein auf Papier gemaltes 274-53 (Tempolimit 30km/h).

Hauptsache, direkt daneben parkt man verbotenerweise komplett auf dem Gehweg, um so die Straße für schnelles Fahren attraktiver zu machen wallbash.gif wallbash.gif
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Speck ftw
Beitrag 25.03.2013, 01:05
Beitrag #21306


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An der Stelle bin ich vorgestern noch vorbeigefahren. Den "Einheimischen" war ich zu langsam mit meinen 20-25 km/h. whistling.gif
Aber in anderen Wohngebieten (vor meiner Haustür) wird mit Haltverboten dafür gesorgt, dass Fahrzeuge ungehindert schneller als 30 fahren können.

An stationären Messstellen fahren dann die Leute so, wie es eigentlich vorgesehen ist. 40 km/h; bremsbereit, umsichtig. Messstelle passiert, gilt §49 StVO für sie wohl nicht mehr. ranting.gif

Ich frage mich allerdings auch, wie oft so ein Gerät eigentlich auslöst. Bekommt man damit überhaupt die Unterhaltungskosten wieder rein?


--------------------
Die Ampel ist ein grünes Wesen, das beim Näherkommen rot wird.
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Aqua-Cross
Beitrag 25.03.2013, 09:47
Beitrag #21307


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Zitat (nachteule @ 21.03.2013, 21:40) *
es geht nicht darum, ob der Beamte hier eine Gefährdung sieht oder nicht (er wird garantiert eine gesehen haben), sondern ob jemand greifbar ist, der angibt, dass er selber sich konkret gefährdet gefühlt hat.


Wenn jemand zur Seite springt, dann wird er sich zwangsweise als gefährdet gesehen haben. Von der Wiedergeburt von Elvis sollten wir an dieser Stelle mal nicht ausgehen. Daher verstehe ich nicht, wo das Problem ist ein solches (Sorry) Ars** mal angemessen abzustrafen. Bzw. Ermittlungsarbeit zu leisten, um herauszufinden, wer die entsprechende Person ist. Als Polizist hätte ich auf jeden Fall meine Freude daran so einen Fahrer dran zu kriegen.
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baguette
Beitrag 27.03.2013, 00:54
Beitrag #21308


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Sorry an den 7er, den ich doch relativ grundlos zum Bremsen gebracht habe - hab einfach nicht gesehen, daß er soo schnell ankommt. Und wenn man selbst schon gute 160 fährt, ist so ´ne 200m-Lücke zum nächsten Reisebus normalerweise zu knapp zum rechts Reinfahren.

B27, Stuttgart Richtung Tübingen - eine Strecke, auf der man normalerweise selbst nachts um drei auf Tempo 80 sediert wird: Die VBAs hatten zur besten Tageszeit zwar eifrig Schneeflocke-Warnschilder, aber keinerlei Tempolimit geschaltet unsure.gif thread.gif
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Dlarah
Beitrag 27.03.2013, 06:58
Beitrag #21309


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Zitat (baguette @ 27.03.2013, 00:54) *
aber keinerlei Tempolimit geschaltet unsure.gif thread.gif
<Fake-Zitat StVB>Da lässt man mal den mündigen, selbständig und verantwortungsvoll handlungsfähigen VTn einmal freie Entscheidungsgewalt, und dann isses auch wieder falsch! unsure.gif </fake> laugh2.gif



--------------------
Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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juliof
Beitrag 27.03.2013, 14:13
Beitrag #21310


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Was bewegt jemanden, an dicht befahrerner (aber nicht so dicht, dass der Verkehr stockt) Autobahn seinen Wagen 300 Meter nach einem "nächste Tankstelle 5 km" - Schild auf dem Standstreifen ohne Warnblinker abzustellen und sich direkt an der Leitplanke zu erleichtern. Er hat sich nicht mal die Mühe gemacht, diese zu überklettern.

Bin jetzt nicht allzu selten auf der BAB unterwegs, aber sowas hatte ich auch noch nicht gesehen...
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mir
Beitrag 27.03.2013, 14:52
Beitrag #21311


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Vermutlich mag er

a) keine dreckigen Toiletten

oder

b) keine Toilettenbenutzungsgebühren.

rolleyes.gif


--------------------
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Cabronito
Beitrag 27.03.2013, 15:11
Beitrag #21312


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Zitat (mir @ 27.03.2013, 14:52) *
Vermutlich mag er
...
b) keine Toilettenbenutzungsgebühren.

blink.gif Aber die Toilettennutzungsgebühr an der Tankstelle ist doch um ein Vielfaches günstiger. (Und ich meine jetzt nicht, dass er auf dem Standstreifen evtl. mit dem Leben bezahlt.)

wavey.gif


--------------------
Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
"Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMond
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mir
Beitrag 27.03.2013, 15:13
Beitrag #21313


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Die Toilettenbenutzungsgebühr auf dem Standstreifen wird aber nicht sehr konsequent erhoben. rolleyes.gif


--------------------
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Noch?ohne_Punkte
Beitrag 27.03.2013, 18:23
Beitrag #21314


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Liebe S...-Tankstelle in D. Ich wollte ja 30l Diesel tanken und ein politisches Magazin bei euch Kaufen aber nachdem an Luftdruckprüfstand kein Füllschlauch war bin ich gleich weiter gefahren.

Liebe A...-Tankstelle in B.A. Ich wollte ja 32l Diesel tanken und ein politisches Magazin bei euch Kaufen aber nachdem der Schlauch nicht auf dem Ventil hielt bin ich gleich weiter gefahren.

Liebe frei Tankstelle in B.A. Danke !

Gruß
Jens, bei dem unterwegs nur mal die Luftdruckkontrolllampe anging weil an einem Hinterreifen 0,3bar weniger Luft war als im anderen Hinterreifen.


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Driv3r
Beitrag 27.03.2013, 20:13
Beitrag #21315


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Zitat (Noch?ohne_Punkte @ 27.03.2013, 18:23) *
Liebe S...-Tankstelle in D. Ich wollte ja 30l Diesel tanken und ein politisches Magazin bei euch Kaufen aber nachdem an Luftdruckprüfstand kein Füllschlauch war bin ich gleich weiter gefahren.

Die haben sie vermutlich drinnen und man muss danach fragen.
Ich hatte das auch mal auf der Autobahn, Warnlampe ging an und an der Tankstelle war ersteinmal kein Schlauch am Gerät, nach Fragen, wurde mir dann einer in die Hand gedrückt.
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Damastor
Beitrag 28.03.2013, 08:38
Beitrag #21316


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Zitat (mir @ 27.03.2013, 15:13) *
Die Toilettenbenutzungsgebühr auf dem Standstreifen wird aber nicht sehr konsequent erhoben. rolleyes.gif


Und wird auch mit Warnblinkanlage und hinter der Leitplanke nicht geringer. Und Zeit ist schließlich auch Geld wink.gif


--------------------
Viele Grüße!

VW CC:
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Mitleser
Beitrag 28.03.2013, 09:56
Beitrag #21317


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Zitat (Damastor @ 28.03.2013, 08:38) *
Zitat (mir @ 27.03.2013, 15:13) *
Die Toilettenbenutzungsgebühr auf dem Standstreifen wird aber nicht sehr konsequent erhoben. rolleyes.gif


Und wird auch mit Warnblinkanlage und hinter der Leitplanke nicht geringer. Und Zeit ist schließlich auch Geld wink.gif
Die polizeiliche "Toilettenbenutzungsgebühr" wird bei Warnblinkanlage maximal höher, da man einräumt, sich der einhergehenden Gefahr bewusst gewesen zu sein.
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Damastor
Beitrag 28.03.2013, 11:00
Beitrag #21318


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Eine Möglichkeit gibts: Sich in den Kühlwasserbehälter erleichtern. Dann hatte man tatsächlich eine Panne laugh2.gif


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helmet lampshade
Beitrag 28.03.2013, 11:23
Beitrag #21319


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Erleichterung auf den Standstreifen: ich glaube eher an einen akuten Notfall dry.gif ("noch 5km, das halte ich nie aus") und wer weiß welche Gefahr entstanden wäre, wenn er in diesem Zustand weitergefahren wäre...
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Uwe Mettmann
Beitrag 28.03.2013, 11:32
Beitrag #21320


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Zitat (Damastor @ 28.03.2013, 11:00) *
Eine Möglichkeit gibts: Sich in den Kühlwasserbehälter erleichtern. Dann hatte man tatsächlich eine Panne laugh2.gif

Bei Dieselfahrzeug gibt es noch eine andere Möglichkeit, die zudem noch der Umweltverträglichkeit des Fahrzeugs zuträglich ist: AdBlue


Gruß

Uwe

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herr b
Beitrag 28.03.2013, 15:28
Beitrag #21321


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Da fährt herr b heute ganz genüsslich durch seinen ort mit
Tempo 50. Von weitem sieht herr b den bekannten Blitzer-
wagen der Stadt. Ein Blick nochmals auf den Tacho, Strich
50 zeigt er.
Alles im grünen Bereich denkt herr b und fährt weiter.

*Blitz* blink.gif blink.gif blink.gif Was denn nu los???

Direkt umgedreht und mal nachgefragt, tja da hat der
herr b wohl gepennt, die Strasse wurde vor kurzem zu
einer Tempo 30kmh Zone gemacht crybaby.gif

Für die Zukunft weiss ich jetzt bescheid.
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VW Fahrer
Beitrag 28.03.2013, 17:28
Beitrag #21322


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Heute habe ich die erste Schlägerei im Straßenverkehr gesehen. Gegeben ist eine Einmündung, an der man nur nach rechts abbiegen darf und ein Focus blinkte die ganze Zeit nach links. Da an der Hauptstraße sehr viel Verkehr rollte, konnte der Focus nicht nach links abbiegen (rechts wäre mehrfach gegangen) und der Audi vor mir hupte kurz. Aus dem kurzen Hupen wurde ein Dauerhupen und plötzlich riss der Focus die Fahrertür auf und wollte einen auf dicke Hose machen. Er ging dann ganz "cool" zum Audi und schrie : Steig aus du H-sohn. unsure.gif Der Audifahrer rührte sich nicht und der krasse Typ aus dem Focus klappte den Spiegel des Audis ein. War wohl sein Fehler laugh2.gif Kurz darauf flog die Faust und der Focusfahrer lag am Boden. thread.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 28.03.2013, 17:33
Beitrag #21323


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Und so löst man schwierige Fragen im SV ganz einfach und unbürokratisch :-)Sch... auf owi Anzeige und Zeugenfragebogen und Einstellung wegen Mangel an öffentlichem Interesse :)Manchmal, gaaaanz manchmal geht mir am Ende eines langen Tages ja sowas durch den Kopf.Es mangelt leider an Statur und überflusst an noch vorhandenem Verstand und Zivilisation smile.gif
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Driv3r
Beitrag 28.03.2013, 21:27
Beitrag #21324


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Ich war heute bei der Zulassungsstelle, neues Auto anmelden und gleich noch eine grüne Plakette holen.
Jetzt drucken die neuerdings mit einem Gerät das Kennzeichen aus und kleben es auf die Plakette. Man kann es aber ganz leicht wieder abziehen. Ich habe jetzt eine grüne Plakette ohne Kennzeichen, braucht jemand sowas für ein altes Auto? whistling.gif thread.gif
Ob das so im Sinne des Erfinders ist?
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janr
Beitrag 28.03.2013, 21:33
Beitrag #21325


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Zitat (Driv3r @ 28.03.2013, 21:27) *
... braucht jemand sowas für ein altes Auto? whistling.gif thread.gif ...
Kenne da selber eine Quelle whistling.gif


--------------------
Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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Mitleser
Beitrag 28.03.2013, 21:53
Beitrag #21326


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Zitat (Driv3r @ 28.03.2013, 21:27) *
Jetzt drucken die neuerdings mit einem Gerät das Kennzeichen aus und kleben es auf die Plakette. [...] Ob das so im Sinne des Erfinders ist?
Nö, eindeutig nicht: "In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen." - § 3 Abs. 2 S. 1 35. BImschV.
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VW Fahrer
Beitrag 29.03.2013, 08:09
Beitrag #21327


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Zitat (oscar_the_grouch @ 28.03.2013, 17:33) *
Und so löst man schwierige Fragen im SV ganz einfach und unbürokratisch :-)


Tja, man sollte sich vorher überlegen, ob man die Statur dafür hat laugh2.gif Der Focusfahrer hatte sie nicht. thread.gif
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Driv3r
Beitrag 29.03.2013, 13:21
Beitrag #21328


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Zitat (Mitleser @ 28.03.2013, 21:53) *
Zitat (Driv3r @ 28.03.2013, 21:27) *
Jetzt drucken die neuerdings mit einem Gerät das Kennzeichen aus und kleben es auf die Plakette. [...] Ob das so im Sinne des Erfinders ist?
Nö, eindeutig nicht: "In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen." - § 3 Abs. 2 S. 1 35. BImschV.

Interessant... und sowas gibt eine offizielle Zulassungsstelle dann falsch raus?
Ich werde dann wohl die Plakette selber beschriften.
Welcher Stift wäre lichtecht? Kann man da einen normalen Edding nehmen? Oder einen CD Beschriftungsstift?
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oscar_the_grouch
Beitrag 29.03.2013, 15:51
Beitrag #21329


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Bist du eine "zuständige Ausgabestelle" oder kündigst dur hier nur mit Vorsatz eine OWI an?
Wenn di schon korrekt sein möchtest, dann aber korrekt...
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Driv3r
Beitrag 29.03.2013, 16:13
Beitrag #21330


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Also zur Zulassungsstelle fahren und es sich dort auf ewig verscherzen?
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oscar_the_grouch
Beitrag 29.03.2013, 17:58
Beitrag #21331


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entweder die Schultern zucken (wie jeder mit gMv) oder VP korrekt zur zulässigen Ausgabestelle fahren, auf die Vorschrift verweisen und Vertragserfüllung verlangen.
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holoy
Beitrag 31.03.2013, 08:28
Beitrag #21332


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Gestern Nacht gegen 22 Uhr kam ich zu einem Unfall auf der A2, FR H, direkt Anschlussstelle Bad Eilsen.
Ein junger Holländer hatte mit seinem Skoda das Ausfahrt-Schild und einen Betonklotz gerammt (am Ende des Verzögerungsstreifens grade aus gefahren).
Das Auto stand entgegen der Fahrtrichtung, halb auf dem Seitenstreifen, halb auf der Wiese bzw. den Trümmern des Schildes.
Licht und Warnblinker waren eingeschaltet, die beiden standen vom Auto weg im Grünstreifen und der Fahrer rief seinen Vater an, der wohl ganz in der Nähe sein musste.
Angeblich hatte ein Vorbeikommender Autofahrer schon die Polizei angerufen. Ich hab das dann über die Notrufsäule, die zum Glück an der Ausfahrt direkt steht, wiederholt und die Polizei hatte noch keine Kenntnisse blink.gif Kamen aber dann ca. 10 Minuten nach dem Anruf sofort und sicherten die Unfallstelle weiter ab.
Ich wurde dann direkt weiter geschickt, da ich den Unfallhergang nicht gesehen hatte. Soweit so gut. Mittlerweile war auch der Vater eingetroffen (kam über die Auffahrt und hat dann im Grünen geparkt) und die Freundin hat noch ganz lieb Danke gesagt wub.gif

Ich habe dann mein Warndreieck (war immer noch viel zu nah dran und das ärgert mich im Nachhinein sadwalk.gif ) und meine Blinklampen (Batterie am Skoda schwächelte und bald wurde es duster) wieder eingepackt.

Wie bei diesem Unfall auch schon, habe ich dann nach "Entlassung" durch den Beamten meine Sachen wieder eingesammelt und bin abgefahren. Ich hatte in beiden Fällen meine Winter-Warnjacke an und bin halt für das Warndreieck auf dem ziemlich breiten Grünstreifen abseits des Seitenstreifens gelaufen, in dem Sinne nicht akut gefährdet. Auch hatte ich in beiden Fällen den Eindruck, dass den Polizisten Blaulicht & Warnblinker alleine ausreichen, um abzusichern.
Wie soll man sich denn in so einer Situation verhalten, gibt es da ein spezielles, gewünschtes Verhalten durch die Polizei, außer sich selbst zu gefährden?
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ulm
Beitrag 31.03.2013, 14:56
Beitrag #21333


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Zitat (holoy @ 31.03.2013, 08:28) *
Wie soll man sich denn in so einer Situation verhalten, gibt es da ein spezielles, gewünschtes Verhalten durch die Polizei, außer sich selbst zu gefährden?

Das ist ein Widerspruch in sich. crybaby.gif
Es gibt genug Polizisten, die zu cool sind, um sauber abzusichern (Nachteule, JTH und die ganzen Foren- cop.gif ausdrücklich ausgenommen!). Abgesehen davon passt in so einen handelsüblichen Streifenwagen eh viel zu wenig Absicherungsmaterial.

Ich handhabe es in so Fällen so, dass ich freundlich den Austausch anbiete: "Gib mir mal Deinen Triopan, damit ich mein Warndreieck wieder mitnehmen kann". Bei so viel Freundlichkeit meinerseits merken die meisten gar nicht, dass sie nachher selber wieder hinter latschen müssen, um das Gerödel einzusammeln.

Außerdem, wenn es nur um ein Warndreieck geht, dann nehme ich nicht meines, sondern das des Unfallfahrzeuges, denn das brauche ich nachher nicht selber aufräumen wink.gif
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Damastor
Beitrag 31.03.2013, 16:16
Beitrag #21334


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Wie du schon geschrieben hast warst du ja nicht akut gefährdet. Du bist ja nicht quer über die BAB gelatscht oder habe ich das jetzt falsch umrissen?

Ich glaube über die ausreichende oder nicht ausreichende Sicherung kann man sich vortrefflich streiten. Es gibt jedenfalls genug Tiefflieger die in einen Warnanhänger der Autobahnmeisterei reindonnern. Das zeigt: Viel hilft viel kann in dem Fall nicht die Lösung sein. Andererseits erregt Blaulicht ungleich mehr Aufmerksamkeit bei anderen VT und kann leichter Folgeunfälle hervorrufen.

Wie mans macht macht mans verkehrt...


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Viele Grüße!

VW CC:
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nachteule
Beitrag 31.03.2013, 16:40
Beitrag #21335


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Hallo, Holoy,

zunächst einmal: Du hast super gehandelt (auch durch den Anruf bei der Polizei). thumbup.gif

Zitat (holoy @ 31.03.2013, 09:28) *
Wie soll man sich denn in so einer Situation verhalten, gibt es da ein spezielles, gewünschtes Verhalten durch die Polizei, außer sich selbst nicht zu gefährden?

Du hast hier ein ganz wichtiges Wort vergessen (ich habe es mal in Rot eingefügt wavey.gif ).

Zur Absicherung kann man keine pauschale Empfehlung geben, denn jede Unfallstelle ist anders.

Warnwesten oder Jacken sind allerdings nie falsch, und Warndreiecke sollte man zumindest bei Unfallstellen auf der Fahrbahn so viele wie möglich aufstellen.

Dies nicht nur wegen der besseren Erkennbarkeit, sondern auch, weil die Träumer, die gar nicht sehen, dass vor ihnen eine Unfallstelle ist, vielleicht aufwachen und aufmerksam werden, wenn es plötzlich beim Überfahren eines Warndreiecks klappert.

Persönlich finde ich es gerade bei unbeleuchteten Fahrzeugen auf dem linken Fahrstreifen etwas gefährlich, wenn man als Ersthelfer parallel zu diesen auf dem Standstreifen hält.

Manche ankommende Verkehrsteilnehmer sehen in dem Fall nämlich die Fahrzeuge mit Warnblinker auf dem Standstreifen, weiche wegen der vermeintlichen Gefahrenstelle verständlicherweise nach links aus und fahren dann erst recht in die eigentliche Gefahrenstelle.

Hier wäre es m. E. besser, ein wenig weiter vorne zu halten oder, wenn man es sich wirklich zutraut (es ist trotz Allem recht gefährlich) nach der Unfallstelle auf dem linken Fahrstreifen und dabei alles, was man an Beleuchtung hat, anzulassen bzw. einzuschalten (Warnblinker).

Was nie schadet und auch den Personen an der Unfall - oder Pannenstelle ein wenig Beruhigung verschafft:

Erkennt man schon von Weitem eine Gefahrenstelle, sollte man auf jeden Fall seine Geschwindigkeit heruntersetzen, so dass man jederzeit halten kann, wenn etwas auf der Fahrbahn liegt und man sollte schon von Weitem signalisieren, dass man die Unfallstelle gesehen hat.

Dem nachfolgenden Verkehr hilft so etwas ebenfalls, denn so mancher wird sich dann schon auf eine Gefahrenstelle einstellen und nicht mehr durch diese überrascht werden.

Ein weiterer Effekt:

Bildet sich dadurch ein Stau oder wird der Verkehr in diesem Bereich zumindest erheblich verlangsamt, wird die Gefahr im Bereich der Unfallstelle erheblich verringert.

Viele Grüße,

Nachteule


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holoy
Beitrag 31.03.2013, 19:29
Beitrag #21336


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Zitat (ulm @ 31.03.2013, 14:56) *
Außerdem, wenn es nur um ein Warndreieck geht, dann nehme ich nicht meines, sondern das des Unfallfahrzeuges, denn das brauche ich nachher nicht selber aufräumen wink.gif


Daran habe ich gedacht und habe erst mein eigenes geholt. Der Fahrer hat dann auf meine Frage hin im Kofferraum gewühlt, aber nichts gefunden think.gif
Naja, immerhin ist er dann sofort vom Auto weg und hat sich wieder aufs Grün gestellt.


Zitat (Damastor @ 31.03.2013, 16:16) *
Wie du schon geschrieben hast warst du ja nicht akut gefährdet. Du bist ja nicht quer über die BAB gelatscht oder habe ich das jetzt falsch umrissen?


Ich habe erst auf dem Seitenstreifen hinter dem Unfallfahrzeug "geparkt" und habe, nachdem das Warndreieck stand und die Polizei bescheid wusste, als grade keiner kam, auf das Grün-Dreieck zwischen Auffahrt und Abfahrt umgeparkt. Da stand auch die Säule. Von da musste ich "nur" über die Abfahrt gehen und dann auf dem Grünstreifen parallel zum Verzögerungsstreifen.


Zitat
Hallo, Holoy,

zunächst einmal: Du hast super gehandelt (auch durch den Anruf bei der Polizei). thumbup.gif


Danke, ich finde es super, dass Du als cop.gif auf meinen Beitrag ein so ausführliches Feedback gibst. Ich muss ganz ehrlich sagen, ich bin von mir selbst überrascht, wie ruhig und entspannt ich da geblieben bin.

Zitat (holoy @ 31.03.2013, 09:28) *
Wie soll man sich denn in so einer Situation verhalten, gibt es da ein spezielles, gewünschtes Verhalten durch die Polizei, außer sich selbst nicht zu gefährden?

Zitat
Du hast hier ein ganz wichtiges Wort vergessen (ich habe es mal in Rot eingefügt wavey.gif ).

Ich habe das "nicht" nicht unbedingt vergessen, aber ich weiß, was gemeint war. Durch deine Markierung ist es aber sehr viel eindeutiger wavey.gif

Zitat
Zur Absicherung kann man keine pauschale Empfehlung geben, denn jede Unfallstelle ist anders.
Warnwesten oder Jacken sind allerdings nie falsch, und Warndreiecke sollte man zumindest bei Unfallstellen auf der Fahrbahn so viele wie möglich aufstellen.

Hier musste das Dreieck am Verzögerungsstreifen stehen, also ganz außen und damit konnte es m. M. n. auch leicht übersehen werden. Außerdem war meine Befürchtung, dass die VT das Dreieck nur auf die Ausfahrt beziehen könnten.

Zitat
Persönlich finde ich es gerade bei unbeleuchteten Fahrzeugen auf dem linken Fahrstreifen etwas gefährlich, wenn man als Ersthelfer parallel zu diesen auf dem Standstreifen hält.
Manche ankommende Verkehrsteilnehmer sehen in dem Fall nämlich die Fahrzeuge mit Warnblinker auf dem Standstreifen, weiche wegen der vermeintlichen Gefahrenstelle verständlicherweise nach links aus und fahren dann erst recht in die eigentliche Gefahrenstelle.


Genau dieses Thema wurde letztens in einem anderen Thread besprochen, ich habe mich gestern aber selbst dabei erwischt, einem Pannenfahrzeug auf dem Seitenstreifen solange hinterher zu sehen, bis ich wusste, was es für ein Modell war blushing.gif ranting.gif

Zitat
Erkennt man schon von Weitem eine Gefahrenstelle, sollte man auf jeden Fall seine Geschwindigkeit heruntersetzen, so dass man jederzeit halten kann, wenn etwas auf der Fahrbahn liegt und man sollte schon von Weitem signalisieren, dass man die Unfallstelle gesehen hat.

Dem nachfolgenden Verkehr hilft so etwas ebenfalls, denn so mancher wird sich dann schon auf eine Gefahrenstelle einstellen und nicht mehr durch diese überrascht werden.

Ich bin etwa 125 Km/h gefahren mit ausreichendem Abstand zum vorausfahrenden (selbe Geschwindigkeit). Dieser hat dann sehr stark gebremst und ich habe mal wieder gemerkt, wie lange so ein Bremsweg eigentlich sein kann blink.gif Das war dann auch der Hauptgrund, um anzuhalten, weil ich eh schon total langsam war. blushing.gif Wie man sieht, war das aber auch gut so, es haben 3-4 Fahrzeuge auf der Abfahrt angehalten und Hilfe angeboten, aber von der Hauptfahrbahn keiner. Der Unfall muss nur wenige Minuten vor mir passiert sein und auch wenn bei wenig Verkehr keiner den Ablauf direkt beobachtet hat, dann hat garantiert jemand gesehen, wie die Insassen noch im Auto saßen und sich erstmal sortieren mussten (alle Airbags auf etc.).


Zitat
Bildet sich dadurch ein Stau oder wird der Verkehr in diesem Bereich zumindest erheblich verlangsamt, wird die Gefahr im Bereich der Unfallstelle erheblich verringert.

Es war relativ wenig los, gemischter Verkehr mit LKW, Bussen und PKW, aber viel zu wenig für einen Stau.


Jetzt habe ich noch eine Spezialfrage: Kann der Leitstellendisponent einfach so Handys orten? Ohne die Notrufsäule hätte ich nicht gewusst, wo ich bin. Ich war von der Abfahrt Veltheim ausgegangen, das ist eine Abfahrt früher. Zum Glück stand die Säule da, Handy lag im Auto und hätte erst rausgekramt werden müssen und weiterhin war ja der Standort noch nicht ganz geklärt.


EDIT: da ich mich immer frage, wie man die Sicherungsanhänger etc. übersehen kann... Youtube Video
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nachteule
Beitrag 31.03.2013, 21:18
Beitrag #21337


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Hallo, holoy,

Zitat (holoy @ 31.03.2013, 20:29) *
Jetzt habe ich noch eine Spezialfrage: Kann der Leitstellendisponent einfach so Handys orten?

das Orten ist nur im Notfall möglich und erlaubt.

Wir hatten es schon einige Male, dass jemand nur noch mitteilen konnte, dass es ihm schlecht geht und danach war nichts mehr zu hören.

In solchen Fällen ist es berechtigt, über den Provider das Handy zu orten und nicht selten ging es wirklich um wenige Minuten, die zwischen Leben und Tod entschieden haben.

In Deinem Fall wäre es möglich gewesen, Dich an das zuständige Autobahnpolizeirevier durchzustellen, damit Du anhand der örtlichen Gegebenheiten beschreiben kannst, wo Du Dich befindest und die meisten Beamten hätten dann recht schnell feststellen können, an welcher Anschlussstelle Du Dich befindest.

Ein sehr wichtiges Hilfsmittel für die Ortsbeschreibung sind für uns die Kilometrierungsschilder, die es alle 500 m rechts am Fahrbahnrand der Autobahn gibt und natürlich die Kilometrierungsangaben in den Notrufsäulen, die Du ja gefunden hast.

Viele Grüße,

Nachteule


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Janus
Beitrag 31.03.2013, 22:11
Beitrag #21338


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Zitat (nachteule @ 31.03.2013, 22:18) *
das Orten ist nur im Notfall möglich und erlaubt.
FTFY. Wenn es im Notfall möglich ist, ist es immer möglich. Von der technischen Seite jetzt, die rechtliche ist ja durch das "erlaubt" abgedeckt.

Zitat
Ein sehr wichtiges Hilfsmittel für die Ortsbeschreibung sind für uns die Kilometrierungsschilder, die es alle 500 m rechts am Fahrbahnrand der Autobahn gibt und natürlich die Kilometrierungsangaben in den Notrufsäulen, die Du ja gefunden hast.
Könnt Ihr eigentlich inzwischen etwas mit geografischen Koordinaten anfangen? Einen GPS-Empfänger hat doch heutzutage ein Gutteil der Bevölkerung dabei.


~ Janus


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THwellmood
Beitrag 31.03.2013, 22:28
Beitrag #21339


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Zitat (Janus @ 31.03.2013, 23:11) *
Könnt Ihr eigentlich inzwischen etwas mit geografischen Koordinaten anfangen? Einen GPS-Empfänger hat doch heutzutage ein Gutteil der Bevölkerung dabei.


Das würde mich auch sehr interessieren. Es gibt inzwischen soviele Smartphones und GPS-Scanner, dass da schon Millionen Leute in der Lage sind, solch Koordinaten versenden zu können.
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Ichtyos
Beitrag 31.03.2013, 22:29
Beitrag #21340


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Ich habe trotz Handy am Mann letztens erst die Notrufsäule bevorzugt. Das vorletzte Mal landete ich über 110 weit entfernt bei einer Wache. Ich war nicht ortskundig und stand über 100 Meter weit weg vom Auto. Koords hatte mein Navi sicher. Aber mein Warndreieck halt nicht. think.gif


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nachteule
Beitrag 31.03.2013, 23:13
Beitrag #21341


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Hallo, Janus,

Zitat (Janus @ 31.03.2013, 23:11) *
Wenn es im Notfall möglich ist, ist es immer möglich.

das ist schon klar, aber ich habe mir schon etwas dabei gedacht, als ich es so formuliert habe.

Wenn es nicht erlaubt ist, und das ist es bei den meisten Anrufen nicht, ist es den Leitstellen auch nicht möglich, das Handy zu orten.

Zitat
Könnt Ihr eigentlich inzwischen etwas mit geografischen Koordinaten anfangen? Einen GPS-Empfänger hat doch heutzutage ein Gutteil der Bevölkerung dabei.

Möglich ist es, aber dazu müssen wir in ein extra Menue, was wiederum unnötige Zeit kostet.

Wenn also jemand angeben kann, dass er sich zwischen der Anschlussstelle X und der AS Y in Fahrtrichtung Z befindet, kann man schon mal eine Streife losjagen und dann die Örtlichkeit etwas genauer bestimmen.

Das beste und schnellste Hilfsmittel sind immer noch die Kilometrierungsschilder inklusive Fahrtrichtung.

Viele Grüße,

Nachteule



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Janus
Beitrag 31.03.2013, 23:56
Beitrag #21342


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Zitat (nachteule @ 01.04.2013, 00:13) *
Wenn es nicht erlaubt ist, und das ist es bei den meisten Anrufen nicht, ist es den Leitstellen auch nicht möglich, das Handy zu orten.
Als Informatiker werde ich bei solchen Aussagen stutzig bzw. neugierig.

Zitat
Das beste und schnellste Hilfsmittel sind immer noch die Kilometrierungsschilder inklusive Fahrtrichtung.
Klar, an der Autobahn. Auch in der Stadt ist mittels Straßenschildern eine schnelle und genaue Ortsbeschreibung möglich. Im Überlandbereich gilt das aber nicht unbedingt. Von daher finde ich es beruhigend, dass die Polizei-IT inzwischen soweit ist, auch Koordinaten aufnehmen zu können.


~ Janus


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Ichtyos
Beitrag 01.04.2013, 00:26
Beitrag #21343


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Ich vermute mal, dass die police.gif / cop.gif das Handy nicht orten kann. Maximal sollte da eine Funkzelle gehen. Und die ist gerade auf dem flachen Land (auch wenn da eine Autobahn durchgeht) sehr groß - iirc locker 10 Kilometer Durchmesser.

Ich habe es noch nicht austesten müssen, in unbekanntem Gelände bei einer Überlandfahrt einen Unfall melden zu müssen. In der Regel weis ich nicht, welche Nummer meine Straße gerade hat und an welchem Kilometer ich gerade stehe. Wenn da jemand - gefühlt - als Unfallopfer kurz vor dem Tod steht, werde ich ganz sicher nicht erst ein Warndreieck aufstellen und dann noch nach irgendwelchen Kilometersteinen (auf denen die Straßennummern auch stehen) im hohen Gras suchen. Warnblinker an, Warnweste über, Lage grob sichten und über 110 durchgeben: Irgendwo zwischen A-Dorf und B-Stadt liegt ein verunfallter PKW auf der Fahrbahn. Ich komme da auf den ersten Blick nicht näher ran. Dann noch die 5 "W"s von abwarten - mehr geht halt nicht.

Und auch wenn mich @Nachteule gleich verhaut scarey.gif : Auf eine gering befahrenen Kreis-/Landstraße in der norddeutschen Tiefebene halte ich ein Warndreieck für mindestens genau so überflüssig wie einen Kropf. Warnblinker sieht man hier schon viel weiter.

Den Aufwand zur (Nicht-)Absicherung tue ich mir nicht an! no.gif


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nachteule
Beitrag 01.04.2013, 01:09
Beitrag #21344


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Hallo, Ichtyos,

Zitat (Ichtyos @ 01.04.2013, 01:26) *
Und auch wenn mich @Nachteule gleich verhaut scarey.gif :

keine Angst, ich verhaue niemanden.

Du hast allerdings unter Umständen ein kleines Problem, wenn der Laster, der als erstes in der Kolonne fährt, an Deinem stehenden Fahrzeug vorbei fährt und sein Hintermann nicht rechtzeitig merkt, dass da ein Hindernis auf der Straße steht. dry.gif

Zumindest weiß die Polizei dann bei Deinem zweiten Anruf, wo sie diese Unfallstelle findet. rolleyes.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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Ichtyos
Beitrag 01.04.2013, 02:17
Beitrag #21345


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Hallo Nachteule,

die "Landstraßen*", die ich vor Augen habe, werden in aller Regel nicht von LKWs in Kolonne befahren. Da kommt - wenn überhaupt - alle 5 - 10 Minuten mal ein LKW vorbei.

*Landstraße ist für mich im Kontext alles an zweispurigen Straßen außerorts. Zwischen Bundes- / Landes-/ Kreis- / Gemeinde- Straße mache ich da keinen Unterschied.

Auf den "Mautumgehungsstrecken", die es hier auch gibt, würde ich als Laie sicher anders agieren. Da fahren die Trucker auch mal gerne in Kolonne. Aber da bin ich nur sehr selten unterwegs. Wenn doch, werde ich mich wie auf der BAB verhalten.

Aber hier in der Provinz kann man aus meiner Sicht sehr gut auch anders sichern. Warnblinker kann man schon locker aus 500 Metern sehen - das Warndreieck in 100 Metern ist dann imho recht überflüssig - egal was die §§ sagen. Wenn ich mein Auto mit Warnblinker abstelle, werde ich sicher nicht erst das Warndreieck aufstellen und dann am Unfallauto die Lage sichten und mich dann zwischen Erster Hilfe und Notruf entscheiden. Da habe ich schon beim Aussteigen (die paar Sekunden für die Warnweste nehme ich mir dabei) das Handy mit 110 am Ohr und gebe meine erste Einschätzung durch. Die 5 W's dabei kenne ich - und je nach Lage würde ich eventuell nicht warten, sondern nach der Ansage meinerseits vor Ort agieren.

Ich hatte glücklicherweise noch keinen Fall, wo ich Ersthelfer werden musste. Aber so habe ich mir derzeit meine Reaktion zurechtgelegt. Hier in der Provinz scheint mir dass eine brauchbare Reaktion bei Unfällen zu sein. Auf der Autobahn ist es sicher anders - da werde ich sicher auch anders agieren.

Viele Grüße

Ichtyos


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ulm
Beitrag 01.04.2013, 05:51
Beitrag #21346


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Zitat (Ichtyos @ 01.04.2013, 03:17) *
Aber hier in der Provinz kann man aus meiner Sicht sehr gut auch anders sichern. Warnblinker kann man schon locker aus 500 Metern sehen - das Warndreieck in 100 Metern ist dann imho recht überflüssig - egal was die §§ sagen. Wenn ich mein Auto mit Warnblinker abstelle, werde ich sicher nicht erst das Warndreieck aufstellen und dann am Unfallauto die Lage sichten und mich dann zwischen Erster Hilfe und Notruf entscheiden. Da habe ich schon beim Aussteigen (die paar Sekunden für die Warnweste nehme ich mir dabei) das Handy mit 110 am Ohr und gebe meine erste Einschätzung durch.

Leider gehe ich da nicht ganz mit Dir konform!

Die Lagebeurteilung ist natürlich recht weit vorne.
Nicht alles, was nach unversorgter Unfallstelle aussieht, ist auch wirklich unversorgt.
Und nicht alles, was harmlos aussieht, ist auch harmlos.
Daher mag die Warnblinkanlage in Deinem Fall in der ersten Minute ausreichen.

Wenn es aber eine Unfallstelle ist, die Deine Anwesenheit erfodert, dann absichern!
Stell Dir vor, es ist Abenddämmerung, Deine Warnblinkanlage ist tasächlich 500 Meter weit zu sehen. Es kommt das zweite Auto vorbei, eine Krankenschwester, die helfen will. Sie stellt ihr Auto hinter Deinem ab, steigt aus und nimmt reflexartig den Schlüssel mit. Und schon hast Du ein unbeleutetes Hindernis auf der Landstraße.
Du kannst gar nicht so schnell gucken, wie genau das passiert.
Eigensicherung = Unfallstelle absichern! Warndreieck außer der Autobahn in beiden Fahrtrichtungen!

Nutze die Zeit, in der Du den Notruf absetzt, um nebenher die Unfallstelle abzusichern.
Und bitte nimm bei einem Unfall mit Verletzten nicht unbedingt die 110.
Wenn Du von einer normalen Notrufdauer von knapp zwei Minuten ausgehst, dann sind Rettungsdienst und Feuerwehr mindestens zwei Minuten eher vor Ort, wenn Du Deinen Notruf bei der 112 absetzt.
Die Informationen werden natürlich zwischen Polizei und Feuerwehr/Rettungsdienst ausgetauscht. Aber eben seriell und fernmündlich mit entsprechendem Zeitbedarf und in der Regel erst, wenn das eigene Personal informiert wurde.
Wer eingeklemmt ist, möchte erst mal befreit werden und nicht unbedingt nach seinem Führerschein gefragt werden.
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Pistenteufel
Beitrag 01.04.2013, 07:53
Beitrag #21347


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Zitat (nachteule @ 31.03.2013, 23:13) *
Wenn also jemand angeben kann, dass er sich zwischen der Anschlussstelle X und der AS Y in Fahrtrichtung Z befindet, kann man schon mal eine Streife losjagen und dann die Örtlichkeit etwas genauer bestimmen.

Das beste und schnellste Hilfsmittel sind immer noch die Kilometrierungsschilder inklusive Fahrtrichtung.


Bei mir im Navi gibt's so nen Button "Hilfe" und ein Untermenü "Wo bin ich?". Damit kann ich im Notfall oder bei einer Panne einfach vorlesen. "Ich bin auf der A 123 Fahrtrichtung X-Stadt zwischen Anschlussstelle Y und Kreuz Z in Höhe von km 123,4" oder so ähnlich. GPS-Koordinaten werden darunter auch noch angezeigt. Das könnte hilfreich sein, wenn man eine unbekannte Strecke fährt und nicht darauf geachtet hat auf welcher Autobahn oder Landstraße man sich befindet. whistling.gif
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NMY
Beitrag 01.04.2013, 19:39
Beitrag #21348


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Zur Warndreiecksdiskussion: Ich kann mir auch gut vorstellen, dass eine der wichtigsten Funktionen des Warndreiecks die Weckfunktion ist. Falls mal ein unaufmerksamer VT drüberbügelt, wird er hoffentlich vom Geräusch geweckt und hat vielleicht Zeit, noch zu reagieren. Von daher wirklich lieber mit ausreichend Abstand aufstellen.
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dopero
Beitrag 01.04.2013, 19:47
Beitrag #21349


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Zitat (NMY @ 01.04.2013, 19:39) *
Zur Warndreiecksdiskussion: Ich kann mir auch gut vorstellen, dass eine der wichtigsten Funktionen des Warndreiecks die Weckfunktion ist.

Also sollte man besser eine Nagelkette statt einem Warndreieck "aufstellen"?
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Noch?ohne_Punkte
Beitrag 01.04.2013, 20:49
Beitrag #21350


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Zitat (ulm @ 01.04.2013, 06:51) *
Zitat (Ichtyos @ 01.04.2013, 03:17) *
Aber hier in der Provinz kann man aus meiner Sicht sehr gut auch anders sichern. Warnblinker kann man schon locker aus 500 Metern sehen - das Warndreieck in 100 Metern ist dann imho recht überflüssig - egal was die §§ sagen. Wenn ich mein Auto mit Warnblinker abstelle, werde ich sicher nicht erst das Warndreieck aufstellen und dann am Unfallauto die Lage sichten und mich dann zwischen Erster Hilfe und Notruf entscheiden. Da habe ich schon beim Aussteigen (die paar Sekunden für die Warnweste nehme ich mir dabei) das Handy mit 110 am Ohr und gebe meine erste Einschätzung durch.

Leider gehe ich da nicht ganz mit Dir konform!

Die Lagebeurteilung ist natürlich recht weit vorne.
Nicht alles, was nach unversorgter Unfallstelle aussieht, ist auch wirklich unversorgt.
Und nicht alles, was harmlos aussieht, ist auch harmlos.
Daher mag die Warnblinkanlage in Deinem Fall in der ersten Minute ausreichen.

Wenn es aber eine Unfallstelle ist, die Deine Anwesenheit erfodert, dann absichern!
Stell Dir vor, es ist Abenddämmerung, Deine Warnblinkanlage ist tasächlich 500 Meter weit zu sehen. Es kommt das zweite Auto vorbei, eine Krankenschwester, die helfen will. Sie stellt ihr Auto hinter Deinem ab, steigt aus und nimmt reflexartig den Schlüssel mit. Und schon hast Du ein unbeleutetes Hindernis auf der Landstraße.
Du kannst gar nicht so schnell gucken, wie genau das passiert.
Eigensicherung = Unfallstelle absichern! Warndreieck außer der Autobahn in beiden Fahrtrichtungen!





Das ganze ist doch von Situation zu Situation unterschiedlich zu sehen. Wenn eine Unfallstelle von weitem zu sehen ist, halte ich das zusätzliche Aufstellen des Warndreieckes nach hundert Metern für weniger wichtig. Immerhin verzögert man den Beginn von Lebensnotwendigen Sofortmaßnamen um ca eine Minute. (zum Kofferraum gehen, Warndreieck herausnehmen, auspacken, 100m laufen, Warndreieck aufstellen, 100m zurück laufen). Wenn ich es so mache wie Ulm vorschlägt dauert es noch länger, da man im Unfallauto erst ein zweites Warndreieck suchen muß und dann noch 100m in die andere Richtung gehen soll.
Klar sollte an unübersichtlichen Kurven oder Kuppen erst abgesichert werden. Wenn klar ist, dass es keine Verletzten gibt oder wenn mehre Helfer vor Ort sind sollte die Absicherung dann durchgeführt werden.

Wenn man heute an Unfallstellen vorbei kommt, steht das Warndreieck zu 99,9999999999% falsch. Meist steht es auch Ausserorts nur 10 bis 20m hinter den Unfallfahrzeugen.

Gruß
Jens


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Kleine Anmerkung zum Namen: Ihr dürft das "Noch?" durch ein "wieder" ersetzen. ;-)
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