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Beitrag
#51
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 194 Beigetreten: 16.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10411 ![]() |
Zitat (Doc aus Bückeburg @ 17.01.2006, 15:22) @ danke-mama: Du hast die Bilder in einem unscheinbaren Detail verändert, das eine völlig neue Situation schafft: Du hast das "Vorfahrt-Achten"-Schild der Nebenstraße verschoben! Vorher stand es HINTER der Radweg-Furt (also IMHO KEINE Vorfahrt für Radfahrer), jetzt steht es DAVOR ![]() Doc Das ist für den Radler egal. Er hat kein Vorfahrt-Achten Schild, sondern befindet sich auf der Vorfahrtstraße. |
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#52
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1768 Beigetreten: 01.10.2004 Wohnort: Limassol (Zypern) Mitglieds-Nr.: 5855 ![]() |
Zitat (Doc aus Bückeburg @ 17.01.2006, 15:22) Du hast das "Vorfahrt-Achten"-Schild der Nebenstraße verschoben! Ja, das stimmt. Es geht ja nur um Details, wie z.B. einen Meter weiter vorne oder hinten warten, Blauschild oder nicht, optische Verschwenkung, Fahrzeug mit oder ohne Motor ... Aber: Kann das sein, dass einE RadlerIn den Standort von so'm dünnen grauen Dings (Verkehrsschild von der Seite) einbeziehen muss, obwohl er/sie das Vorfahrtsschild vollflächig sieht? Ich achte mal drauf, ob die "falsche" Anordnung da draußen überhaupt vorkommt. Wenn ich raten soll: Ich fürchte JA. -------------------- Mädchen auf Motorhauben – vor 85% meiner Unfälle kann ich mich schützen.
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6545 Beigetreten: 25.07.2005 Wohnort: HH Mitglieds-Nr.: 11567 ![]() |
Doc "Adlerauge" Bückeburg
![]() Ja, nach der StVO UND der Vwv dazu (das zeigt wie wichtig es dem Gesetzgeber ist) steht das 205er immer direkt vor der Kreuzung oder Einmündung. Damit gehört alles, was vor dem 205er kommt, nicht zur Kreuzung. Ein Radweg ist dann nicht mehr straßenbegleitend und damit nicht mehr vorfahrtberechtigt. Das folgt aus dem Wortlaut der Gesetze, ob es vor Gericht bestand haben wird, halte ich für fraglich. Es ist ja auch immer zu bedenken, daß nur wenige solche Feinheiten kennen werden. Ein Radfahrer könnte fälschlicherweise annehmen, Vorfahrt zu haben. Aber als Begründung, warum man den Blauweg nicht nimmt, reicht es .... erst einmal. EDIT: Zitat (danke_mama) Ich achte mal drauf, ob die "falsche" Anordnung da draußen überhaupt vorkommt. Wenn ich raten soll: Ich fürchte JA. Ich fürchte es nicht nur, ich kenne es. Obwohl ich eher dazu neige, daß mir es gefällt (sO) -------------------- John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 195 Beigetreten: 02.11.2005 Wohnort: bei Stuttgart Mitglieds-Nr.: 14259 ![]() |
Zitat (danke_mama @ 17.01.2006, 15:14) Zitat (libellle) Darf ich dann sogar zu Beginn der Verschwenkung auf die Straße? Zwischen den Bordsteinen befindest du dich auf der Fahrbahn. Furten dürfen verlassen werden. Wenn du unbedingt über den hohen Bordstein direkt an der Ecke holpern willst ...Ich kenn das von vielen Kreuzungen mit Ampeln: Da gibt es auch "direkt an der Ecke" eine Absenkung für querende Füßgänger (z.T. auch Radfahrer). Und an diesen Kreuzungen geht es deutlich schneller, wenn man nicht für den Schwenk abbremsen muß. Das ist halt nur sehr gefährlich, wenn das Auto hinter einem abbiegen will und nicht damit rechnet! |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3294 Beigetreten: 28.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7457 ![]() |
Zitat (Hane @ 17.01.2006, 15:13) Es kommt auf die Verschwenkung an, ob der Radweg dann noch straßenbegleitend ist. Dabei gilt laut Verwaltungsvorschrift der optische Gesamteindruck ![]() Zitat Vorfahrtsrecht bei einmündendem Radweg Endet ein kombinierter Rad- und Fußgängerweg einer vorfahrtsberechtigten Straße nach einem Schwenk in einer untergeordneten Querstraße mit einer Bordsteinabflachung zur Fahrbahn, so dass Radfahrer ihre Fahrt nicht parallel zur vorfahrtsberechtigten Straße fortsetzen können, sondern die Querstraße kreuzen müssen, ist der Radweg nicht mehr der übergeordneten Straße zuzuordnen. Hieraus folgt, dass ein Radfahrer ebenso wie ein Fußgänger am Ende des Radweges gegenüber dem Verkehr auf der Seitenstraße wartepflichtig ist. Urteil des OLG Hamm vom 08.06.2000 27 U 29/00 NZV 2000, 468 Leider nehmen Kommunen diese Tatsache immer öfter wahr und verschwenken Radwege an Kreuzungen wahrscheinlich aus dem Grund um dem Kraftverkehr aus der Seitenstrasse im Falle eine Unfalls zum Recht zu verhelfen. In der angeblich "fahrradfreundlichen Stadt" Köln hat man diesen miesen Trick auch schon drauf wie man auf den letzten Bildern dieser Seite sehen kann. -------------------- Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4352 Beigetreten: 24.06.2005 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 10655 ![]() |
Hallo Siggi,
So wie ich das Urteil lese, sagt mir das Urteil folgendes: Wenn der Radweg verschwenkt ist, dann Zitat ist der Radweg nicht mehr der übergeordneten Straße zuzuordnen Damit ist er wie Hane angemerkt hat nicht mehr straßenbegleitend und damit nicht mehr Benutzungspflichtig!Gruß, Klaus -------------------- @HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]" @Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co." |
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#57
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1055 Beigetreten: 25.06.2005 Wohnort: Frankfurt a.M. Mitglieds-Nr.: 10687 ![]() |
Auf der Seite des ADFC München liest sich der Leitsatz etwas anders:
Zitat Vorrang des "Fahrbahnverkehrs" Endet ein ausgewiesener kombinierter Rad- und Fußgängerweg einer übergeordneten Straße nach einem Schwenk in einer untergeordnete Querstraße, so dass der Radfahrer an dieser Stelle nicht mehr parallel zur Straße fährt, sondern die untergeordnete Querstraße überqueren muss, so hat er die Vorfahrt des auf dieser untergeordneten Straße herannahenden Verkehrs zu beachten. OLG Hamm, 27 U 29/00 http://www.adfc-muenchen.de/index.html?/ve...le/urteil4.html In dieser Version hört es sich eher danach an, als ob der Radfahrer sein Vorfahrtsrecht nur dann verliert, wenn der Radweg nach der Kreuzung nicht weitergeführt wird, also tatsächlich in der Querstrasse endet. Aber das ist eigentlich völlig egal, da man auf solchen Konstruktionen so oder so umgefahren wird. ![]() -------------------- §2Abs.6StVO: Autofahrer dürfen einzeln in zweispurigen Fahrzeugen fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. ;)
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3294 Beigetreten: 28.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7457 ![]() |
Zitat (klausimausi @ 18.01.2006, 07:03) Hallo Siggi, So wie ich das Urteil lese, sagt mir das Urteil folgendes: Wenn der Radweg verschwenkt ist, dann Zitat ist der Radweg nicht mehr der übergeordneten Straße zuzuordnen Damit ist er wie Hane angemerkt hat nicht mehr straßenbegleitend und damit nicht mehr Benutzungspflichtig!Gruß, Klaus Kommt eben auf den "Schwenk" an ob benutzungspflichtig oder nicht. Das Schlimme daran ist aber, dass kaum Jemand diese Regelung kennt. Der Radler, der dann auf der verschwenkten Furt umgefahren wird, schaut dann dumm aus der Wäsche weil er plötzlich der Schuldige ist. Der Radler, der auf die Strasse ausweicht, bedient mal wieder das Bild des radelnden Verkehrssünders. Eventuell bekommt er noch Eins drauf, bei einem Unfall, wenn der Richter der Meinung ist diesmal war der Schwenk war doch nicht so gross, der Radweg zählte weiterhin zur Strasse. Solche Verkehrsführungen braucht kein Mensch und doch werden Radwege mehr und mehr so angelegt. -------------------- Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal. |
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