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> Falsches Parken
Achim
Beitrag 18.01.2004, 14:05
Beitrag #51


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Zitat
Und was ist daran falsch? 


Nichts!!!! wavey.gif


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Hans Wurst
Beitrag 21.01.2004, 18:50
Beitrag #52


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So, ich war ja heute beim Ordnungsamt.
Dort diskutierte ich mit einem Hilfspolizisten über o.a. Fall.

Mir wurde eine Kopie aus der Kommentierten StVO vom Beck Verlag vorgelegt.
Daraus zitiere ich mal die Erläuterung zu § 41 Abs.3 Nr 7u.8

"Anordnungscharakter haben auch die Parkflächenmarkierungen. Beim Abstellen eines Fahrzeuges zum Parken muß sich der Fahrzeugführer nach den Abgrenzungslinien der Parkflächenmarkierung richten. Das setzt deutliche Markierungen voraus. Lediglich dort, wo sich die Bedeutung der Markierung schon aus der Aufstellung eines Parkplatzschildes (Zeichen 314 oder 315) oder einer Parkuhr ergibt, genügen weniger deutliche Markierungen (z.B. Kennzeichnung der 4 Ecken der Einzelparkflächen).
Wer die durch Parkflächenmarkierung getroffene Anordnung mißachtet, das Fahrzeug also außerhalb der markierten Parkfläche abstellt, handelt ordnungswidrig. Ordnungswidrig handelt auch, wer sein Fahrzeug so parkt, daß die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird."

Laut dem Hilfspolizisten stammt diese Erläuterung vom Straßenverkehrsamt und wäre bindend.

Zum Verzicht auf Grund des Opportunitätsprinzips hieß es:
"Wenn ich auf Ahndung verzichte, kommt jemand anderes und sagt: Warum wurde er nicht aufgeschrieben, ich aber schon?
Der Aufgeschriebene würde sich auf den Gleichheitsgrundsatz berufen und evtl Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen."

Naja, der Gruppenleiter würde sich die hier vorgetragenen Urteile mal genauer ansehen und meldet sich vielleicht nochmal bei mir.

Das OLG Düsseldorf ist übrigens für WI zuständig.
Damit müßte doch eigentlich dieses Urteil fürs Ordnungsamt bindend sein:

Zitat
§ 41 Abs. 3 Nr. 7 StVO verbietet nicht das Parken außerhalb der markierten Parkflächen. (BGH NJW 1980, 845; BayObLG, NJW 1978, 277, OLG Düsseldorf, DAR 1986, 157; OLG Köln, DAR 1983, 333 f.)


Dazu meinte der Hilfspolizist, man müsse das gesamte Urteil betrachten und es gelte nur für diesen Einzelfall - ist das wirklich so?
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Achim
Beitrag 21.01.2004, 19:06
Beitrag #53


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Richtig, Urteile sind immer Einzelfallentscheidungen. Logisch, da nicht immer das selbe Fahrzeug am selben Ort parkt. Urteile haben aber richtungsweisenden Charakter. Auf Grundlage des Grundgesetzes ist jeder Deutsche im gesamten Bundesgebiet gleich zu behandeln. Da Verkehrsrecht Bundesrecht ist, gilt das auch hier. Ist also das Parken in Düsseldorf (oder in der Nähe) außerhalb markierter Flächen nicht durch die Parkflächenmarkierung abgedeckt, kann es auch in München oder Rostock oder Kamenz nicht verboten sein. Sollte ein anderes OLG eine andere Auffassung vertreten, muss eine Entscheidung zum Zwecke der einmheitlichen Rechtsprechung durch das BGH angestrebt werden.
Ein Buch, eine Veröffentlichung ist eine Meinung des Autors. Das gilt auch für die (meist aktuell und zuverlässigen) Ausgaben des Beck-Verlages. Vermutlich wurde hier eine ältere Auflage verwendet, welche noch das (alte) Urteil des BayObLG zitiert. Verwende die neueren Urteile und ziehe damit durch die Welt. Dann dürftest Du lächelnder Wanderer sein.


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Hans Wurst
Beitrag 21.01.2004, 19:42
Beitrag #54


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Also laut dem Hilfspolizisten wird der "Beck" ständig aktualisiert.
Im Text ist kein Verweis auf ein Urteil erkennbar.
Dort steht nur "Erläuterung".

Der Hilfspolizist riet mir im übrigen doch mal ein Ründchen zu klagen (mit Rechtsschutz)
Das ist mir die Sache dann allerdings auch nicht wert.

Mal sehen ob der Gruppenleiter noch was dazu sagt.
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Achim
Beitrag 21.01.2004, 19:58
Beitrag #55


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Zitat (Hans Wurst @ 21.01.2004, 19:42)
Der Hilfspolizist riet mir im übrigen doch mal ein Ründchen zu klagen (mit Rechtsschutz)
Das ist mir die Sache dann allerdings auch nicht wert.

Warum denn nicht? Eine Verhandlung ist gar nicht so teuer. Und mit Rechtschutz kein Problem. Der Anwalt weiß, was er machen muss.
Und wie gesagt: Ich kann auch ein Buch mit Erläuterungen herausgeben. Ein rechtskräftiges Urteil zählt da ein wenig mehr.


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Uwe W
Beitrag 21.01.2004, 20:28
Beitrag #56


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@Hans Wurst
Zitat
Das OLG Düsseldorf ist übrigens für WI zuständig.

Seit wann gehört WI=Wiesbaden zu Nordrhein-Westfalen?
Ich dachte immer, Wiesbaden wäre die Hauptstadt von Hessen, und das einzige Oberlandesgericht in Hessen ist dasjenige in Frankfurt am Main.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Hans Wurst
Beitrag 21.01.2004, 20:41
Beitrag #57


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Gute Frage.

Die Aussage stammt vom angesprochenen Hilfspolizisten des Ordnungsamtes. Der sollte es ja eigentlich wissen. huh.gif

Etwas merkwürdig fand ichs auch.
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Achim
Beitrag 22.01.2004, 08:34
Beitrag #58


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Zitat
....Hilfspolizisten des Ordnungsamtes.....


Wieder mal ein Spezialist am Werk cop.gif


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Gast_Gast_Gast_*
Beitrag 22.01.2004, 16:00
Beitrag #59





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Moin,

interessantes Thema. Ich führe hier seit Jahren einen verbissenen Kleinkrieg gegen die Verkehrsüberwacher (geschwindikeitsmessende Ordnungsbeamte und lasernde Jungs in Grün), die permanent und frech auf Grünanlagen, Radwegen, Fußgängerwegen und Rabatten ihre Passat, T4, Opel u.s.w. abestellen. Es interessiert Sie einen Scheißdreck dabei, ob die Frau mit Ihrem Kinderwagen, die Rollstuhlfahrein, der Radfahrer oder irgenwelche andere vorbeikommen oder nicht. Der Gipfel des Ganzen: auf dem Behindertenparkplatz vor dem ...amt in ... stand ein Dienstfahzeug mit dem Kennzeichen ...-3000 (das ist der Polzeidirektor) und beim letzten Kastor hatten die Einsatztrupps gleich alle!!! Behindertenparkplätze beansprucht. Auf Rückfragen bekommt man nur eine dumme Antwort. Ach so, bin selbst Beamter und solche Kollegen kotzen mich einfach nur an !!! Nur andern machen sie kleinliche Vorschriften und selbst ?? So sieht´s bei uns in der Provinz aus. Ich fotografiere sowas sei neuestem und bei Bedarf lege ich dann immer ein paar Fotos mit rein. Muß zwar trotzdem zahlen nur es baut ungemein den allgemeinen Frust ab.
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Achim
Beitrag 22.01.2004, 22:30
Beitrag #60


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Die Beamten sind berechtigt, Sonderrechte in Anspruch zu nehmen. Dabei dürfen sie aber andere nicht gefährden. Sollte es anders sein, hilt vielleicht mal eine Dienstaufsichtbeschwerde.


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Peter Lustig
Beitrag 23.01.2004, 08:22
Beitrag #61


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Zitat
Ach so, bin selbst Beamter und solche Kollegen kotzen mich einfach nur an !!! Nur andern machen sie kleinliche Vorschriften und selbst ??

Du solltest nicht so verbissen sein. Solche Zeitgenossen kenne ich auch, die sich mit ihrer Einstellung aber letztlich nur selbst das Leben schwer machen, jedoch selten bis gar nicht etwas erreichen, weil sie genau betrachtet häufig noch kleinkariertere Egomanen sind als ihre Zielobjekte. In der Literatur gibt es genügend zu diesem Thema zu finden. Schau mal in Michael Kohlhas oder in den guten alten Don Quijote.
Zitat
Muß zwar trotzdem zahlen nur es baut ungemein den allgemeinen Frust ab.
Unsinnige Energieverschwendung.
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Matte
Beitrag 13.05.2004, 15:30
Beitrag #62


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Matte
Beitrag 13.05.2004, 15:30
Beitrag #63


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Hans Wurst
Beitrag 13.05.2004, 15:42
Beitrag #64


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@ Matte: Na das ging ja fluchs :)


Auf dem Parkplatz, um den es hier die ganze Zeit ging, hat sich eine Verbesserung in Form von neuen Markierungen eingestellt.

Das Bild 1 entspricht Bild 3 weiter oben im Thread.
Bild 2 entspricht Bild 1 weiter oben im Thread.

Nun wird das Parken auch an den bisher strittigen Stellen gestattet.
Auch wenn das Zusatzschild "Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt" in diesem Kontext nicht erlaubt sein sollte, interessiert das nun nicht mehr. - Es wurde mehr Parkraum geschaffen und das zählt.

Schade ist nur, daß bis zum Zeitpunkt der Aufbringung der Markierung weiterhin für das Parken an den beiden Stellen abkassiert wurde.
So kann ich mir auch nicht vorstellen, daß die Initiative zum Aufbringen der Markierung vom Ordnungsamt ausging, bei welchem ich ja mehrfach diesbezüglich vorgesprochen hatte. (s.o.)

Wie auch immer: schön, daß nun eine vernünftige Lösung gefunden wurde.
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