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Beitrag
#51
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![]() Administrator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 9265 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: schon fast Randpolen ;-) Mitglieds-Nr.: 21 ![]() |
Zitat (Gast_Biker @ 18.04.2005, 22:39) Aber nicht zwei für Abblend- und Fernlicht. Du hast doch hier immer erzählt in §50 Abs. 2 Satz 1 StVZO steht das nur ein Scheinwerfer für KRAD, bzw. 2 Scheinwerfer für KFZ zulässig sind. Das stimmt aber nicht, wie z.B. der Abs. 4 aussagt. Dort werden also für KFZ schon 4 Scheinwerfer erlaubt! ![]() Zitat (Kommentar zur StVZO - Kirschbaumverlag) An Krad mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 50km/h müssen angebracht sein: – 1 Scheinwerfer für Fern- u Abblendlicht oder – 1 Scheinwerfer für Fernlicht u 1 Scheinwerfer für Abblendlicht oder – 1 Scheinwerfer für Fern- u Abblendlicht u 1 Scheinwerfer für Fernlicht; ferner darf ein Nebelscheinwerfer vorhanden sein. Nach der Rili 93/92/EWG u der ECE-R 53 sind sowohl ein oder zwei Scheinwerfer für Fernlicht, ein oder zwei Scheinwerfer für Abblendlicht als auch ein oder zwei Nebelscheinwerfer zul. Man beachte hier die Wortwahl: müssen <-> dürfen Auch der Hentschel sagt hier: Grundsatz: 2 Scheinwerfer für Kraftfahrzeuge Kfze .... Ausnahme: Nur einen Scheinwerfer brauchen zu führen: - Krafträder, auc wenn sie einen Beiwagen mitführen ... - ... Warum wird hier von "brauchen" gesprochen? Weil auch ein Zweiter benutzt werden kann. Da aber an einen Zweirad nunmal weniger Platz ist, hat man sich darauf geeinigt, das auch einer ausreicht, aber ein Zweiter eben nicht verboten ist. Zitat Was mich ausserdem verwundert, ist der plötzliche Sinneswandel bezüglich von Änderungen an der Beleuchtungsanlage. Bis vor kurzem wurden alle Fragen nach evtl. Änderungen lapidar mit dem ersten Satz von § 49a beantwortet und als verboten erklärt - und jetzt ist auf einmal fast alles erlaubt. Es kommt wohl sehr darauf an, wer die Frage stellt, ob es ihm/ihr ihm erlaubt wird Das ist quatsch. Die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen sind doch z.B. Nebelscheinwerfer, Scheinwerfer für Fernlicht, Scheinwerfer für Abblendlicht, Rückstrahler, usw. Wir diskutieren doch gerade darüber, wieviele der zulässigen lichttechnischen Einrichtungen von einer Bestimmten Sorte X angebracht werden dürfen. Das der Scheinwerfer nach §49a zulässig sein muss, versteht sich doch von selbst. ![]() -------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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Gast_Gast_Biker_* |
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Beitrag
#52
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hab da noch was gefunden:
Zitat Kraftrad (Motorrad oder Roller) auch mit Beiwagen 1.3 k und Leichtkraftrad (Motorrad oder Roller) auch mit Beiwagen Stand 1.7.2001 WAS IST WIE – StVZO-EG/ECE, MORAVIA Druck + Verlag, Wiesbaden Ergänzungs-Lieferung Nr. 64 vom Juli 2001 37a Es darf nur 1 Scheinwerfer für Fernlicht an einem Krad angebracht sein. Für den Fall, dass je ein besonderer Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht angebaut wird, sollte auf die ECE-Regelung Nr. 53 zurückgegriffen werden, nach dieser muss der besondere Scheinwerfer für Fernlicht oberhalb oder unterhalb des Scheinwerfers für Abblendlicht und der Bezugspunkt beider Scheinwerfer in der Fz-Längsmittelebene liegen (BaWe § 50 Anm. 32). 37b Doppelscheinwerfer an Krafträdern Aus BMV/StV 7 – 4082 By/62 vom 25.6.1962. Einzelentscheid: Dies gilt auch bei Krafträdern und mehrachsigen Kfz, für die nur ein Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht vorgeschrieben ist. Bei ihnen wird es zur Erhaltung des Signalbildes nach vorn notwendig sein, die besonderen Scheinwerfer senkrecht untereinander in der Symmetrieebene des Fz anzubringen oder den Abstand zwischen ihnen so gering zu bemessen, dass sie bei gleichzeitigem Einschalten (Fern- und Abblendlicht zusammen) bereits aus kurzer Entfernung als eine einzige Lichtquelle erscheinen und beim Brennen nur eines Scheinwerfers (Abblendlicht oder Fernlicht allein) dessen seitliche Versetzung aus der Mittelebene ohne Einfluss auf das Signalbild ist. – Zu der Frage, ob beide Scheinwerfer auch für Abblendlicht eingerichtet und eingeschaltet sein dürfen, bemerke ich, dass eine solche Schaltung nach den bestehenden Rechtsvorschriften nicht zulässig ist. Eine Änderung dieser Rechtslage ist nicht beabsichtigt. und Zitat Nur weißes Licht ist zulässig. Scheinwerfer müssen einstellbar und so
befestigt sein, dass eine unbeabsichtigte Verstellung nicht eintreten kann. Vorgeschrieben ist: 1 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht oder 1 besonderer Scheinwerfer für Fernlicht s. Anm. plus 1 besonderer Scheinwerfer für Abblendlicht. Zulässig ist: 1 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht plus 1 besonderer Scheinwerfer für Fernlicht. Die beiden Scheinwerfer dürfen nebeneinander § 50 (1 bis 6) oder übereinander oder auch schräg versetzt angeordnet werden. Scheinwerfer für (22 a Nr. 7 u. 18) Bedingung: Signalbild soll erhalten bleiben, deshalb Abstand voneinander Abblendlicht möglichst klein und möglichst nahe an der Fz-Längsmittelebene. Anbauhöhe von Scheinwerfern für Abblendlicht: (s. Blatt S 14) unterster Punkt der Spiegelkante ³ 500 mm und oberster Punkt der leuchtenden Fläche ² 1200 mm über Fahrbahn. Eingeschaltetes Fernlicht kann durch Stellung des Schalthebels angezeigt werden. Doppelscheinwerfer s. Anm. § 17 (2 a) StVO Benutzungsvorschrift: Fahren mit Abblendlicht auch am Tage. |
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Beitrag
#53
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![]() Administrator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 9265 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: schon fast Randpolen ;-) Mitglieds-Nr.: 21 ![]() |
Schon mal den Link von @El Bestrafo geklickt? Der ist aktuell und richtig. Deine Einzelentscheidung ist von 1962!
-------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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Beitrag
#54
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Zitat QUOTE (Kommentar zur StVZO - Kirschbaumverlag) An Krad mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 50km/h müssen angebracht sein: – 1 Scheinwerfer für Fern- u Abblendlicht oder – 1 Scheinwerfer für Fernlicht u 1 Scheinwerfer für Abblendlicht oder – 1 Scheinwerfer für Fern- u Abblendlicht u 1 Scheinwerfer für Fernlicht; ferner darf ein Nebelscheinwerfer vorhanden sein. Diese Regelung ist eindeutig. Nach StVZO ist genau ein Abblendlichtscheinwerfer vorgeschrieben. Für Fernlicht 1 oder 2 Scheinwerfer, 2 aber nur, wenn der 1. ein kombinierter SW ist. Und wer möchte darf noch einen NSW montieren. Nach EG sind aber 2 Abblendlichtscheinwerfer zulässig und wenn diese beiden für den richtigen Einsatzzweck geprüft und genehmigt wurden, dann kräht kein Hahn danach. mfg Stefan |
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Gast_Gast_Biker_* |
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Beitrag
#55
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wer lesen kann ist klar im Vorteil
Zitat Kraftrad (Motorrad oder Roller) auch mit Beiwagen 1.3 k und Leichtkraftrad (Motorrad oder Roller) auch mit Beiwagen Stand 1.7.2001 ich versuchs noch einmal und dann geb ichs auf ( ich geb ja zu, die Regelungen sind nicht unbedingt für den Hausgebrauch geschrieben und auch nicht von jedem so ohne weiteres zu verstehen) Fahrzeuge können nach der StVZO (nationales Recht) zugelassen werden. Dann müssen sie diese erfüllen. Das scheint bei Coyotas Mopped so zu sein. Oder sie sind nach internationalem Recht (EG / ECE) zugelassen. Dann müssen sie diese Regelungen erfüllen. Mal ein Beispiel aus einem anderen Bereich. Für Fahrzeuge, die bis vor einem bestimmten Datum nach StVZO zugelassen waren, durften Radabdeckungen nicht mehr als 150 mm über Radmitte enden. Das gilt für diese Fahrzeuge auch weiterhin, obwohl die Bauvorschrift inzwischen dahingend geändert wurden, dass nur eine "ausreichende" Radabdeckung gefordert wird und in den ECE Regelungen zumindestens für eine gewisse Zeit überhaupt keine Radabdeckungen für Zweiräder gefordert wurden. Mein Mopped aus den 70igern muss also - da nach StVZO - zugelassen weiterhin über Radabdeckungen verfügen, die nicht mehr als 150 mm über der Radmitte enden. |
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#56
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9137 Beigetreten: 15.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7279 ![]() |
Hallo Forum
![]() also nachdem selbst Ihr Euch hier nicht einig werdet, hab ich mal beim TÜV ![]() ![]() wenn ich an der Twin einen 2.Scheinwerfer mit Abblend- und Fernlichtschliff (anstelle des jetzigen mit Nur-Fernlichtschliff) einbaue, dann wäre das zulässig. AAAAABBER nur, wenn die gesamte Beleuchtungsanlage des Mopeds (also auch Rücklicht und Blinker) das E-Kennzeichen tragen würden. Hääää ? Kann mir das mal einer übersetzen bitte ? Heißt das, wenn ich Rücklicht, Blinker ect. gegen welche mit E-Zeichen austausche (meine haben das bei Baujahr 92 noch nicht), dann kann ich mit Doppel-Abblendlicht fahren ? Wäre ja echt irre komisch und ein tierischer Aufwand ! Einen lieben Gruß und streitet Euch bitte nicht nur wegen meiner blöden Scheinwerfer ![]() COYOTA ![]() -------------------- Life is simple: eat, sleep, save lives !
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#57
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5042 Beigetreten: 17.09.2003 Wohnort: BürgERnah 1 A Mitglieds-Nr.: 88 ![]() |
Echt nicht? Genau geguckt?
Meine Blinker haben das E-Zeichen und sind Bj. 93 auf einem US-Import. ![]() Und was ein Prüfer sagt sollte man such schriftlich geben lassen ![]() -------------------- Gruß
THOR Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen. FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen! Treffen 10./11./12.10 ? ![]() |
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Gast_Gast_Biker_* |
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Beitrag
#58
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@Coyota
Zitat AAAAABBER nur, wenn die gesamte Beleuchtungsanlage des Mopeds (also auch Rücklicht und Blinker) das E-Kennzeichen tragen würden. Hääää ? Kann mir das mal einer übersetzen bitte ? Heißt das, wenn ich Rücklicht, Blinker ect. gegen welche mit E-Zeichen austausche (meine haben das bei Baujahr 92 noch nicht), dann kann ich mit Doppel-Abblendlicht fahren ? ganz einfach und ich habs auch schon ein paar mal zu erklären versucht: nach den ECE Regelungen (internationales Recht) ist das, was du vorhast zulässig. Darum fahren die neuen Modelle ja auch so rum. Dann muss dein Mopped aber komplett den ECE Regelungen entsprechen und das erreichst du, indem du die gesamte Beleuchtungsanlage auf diesen Stand bringst |
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#59
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3163 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: Düren Mitglieds-Nr.: 30 ![]() |
Zitat indem du die gesamte Beleuchtungsanlage auf diesen Stand bringst Ja, die Unterschiede sind aber so gering, daß man sie fast vernachlässigen kann. Abgesehen von dem 2. Abblendlichtscheinwerfer ist doch fast alles gleich. mfg Stefan |
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#60
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5042 Beigetreten: 17.09.2003 Wohnort: BürgERnah 1 A Mitglieds-Nr.: 88 ![]() |
Nur wo E draufsteht ist auch Eu-Schwachsinn drin!
-------------------- Gruß
THOR Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen. FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen! Treffen 10./11./12.10 ? ![]() |
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Gast_Gast_Biker_* |
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#61
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@ Stefan
Zitat Ja, die Unterschiede sind aber so gering, daß man sie fast vernachlässigen kann. Abgesehen von dem 2. Abblendlichtscheinwerfer ist doch fast alles gleich. wir werden doch nicht nachlässig werden und von deutschen Tugenden ablassen |
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#62
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Zitat (THOR @ 19.04.2005, 16:18) Und was ein Prüfer sagt sollte man such schriftlich geben lassen ![]() In dem Fall net nötig - gängige Praxis Zitat Dann muss dein Mopped aber komplett den ECE Regelungen entsprechen und das erreichst du, indem du die gesamte Beleuchtungsanlage auf diesen Stand bringst Net das Mopped, nur die Beleuchtungsanlage, aber die kompletto, also alles mit E-Zeichen und gemäss der Anbringungsvorschriften der ECE-Rili @Coyota Der TÜVi sagt genau das, was in allen TÜV- und DEKRA-Veröffentlichungen zum Thema steht. Insofern ist das schriftlich. Im schlimmsten Fall viel Aufwand, is aber so. Gruss Kai -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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Beitrag
#63
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 05.08.2006 Mitglieds-Nr.: 21861 ![]() |
Tach auch
Würde an meiner FZS 600 auch gerne das zweite Auge aktivieren. Auf dem Scheinwerfer steht folgendes. HRPL 02 HCPL 04 E13 12.5 9277 Weiß jemand ob ich ihn nun anschlieen darf oder nicht ?? Gruß und Danke reddevil |
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#64
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1849 Beigetreten: 29.12.2005 Wohnort: Halle Mitglieds-Nr.: 15677 ![]() |
Five Stars Scheiben gab es bei Louis und Hein Gericke. Da mal anfragen und dann könnte das mit der Scheibe klappen.
Oder Google mal nach ABE´s. Da wirst Du garantiert in diversen Motorrad Foren,oft markenspezifisch, fündig. Da werden mitunter auch ABE´s gesammelt und zum Download angeboten (z.B. im Honda Shadow Forum) In 25 Jahren noch nie angehalten?!? Du glücklicher, ich sehe jede Woche die Kelle mindestens 1x! 1x im Monat das "Volle" Programm mit Drogentests etc.pp.......liegt das evt an meiner Kutte'?!? Ich würde Dir nicht empfehlen im Raum Frankfurt/Main oder Halle/Leipzig mit deinen nicht eingetragenen Kram rumzudüsen, da in F ja gerne und viel die Moppeds gefilzt werden und hier in meiner Ecke es etliche ![]() ![]() -------------------- Wer anderen eine Bratwurst brät, hat meist ein Bratwurst - Bratgerät !
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#65
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Hallo Mr. Eierhals,
das ist nett, daß Du noch auf mein altes Posting antwortest, das Reddevil wegen seiner Frage wieder hochgeholt hat. Meine Twin fährt jetzt in Lappland rum (verkauft) und da spielt es wohl keine Rolle, was drangebaut ist. Und an meiner "Neuen" ist (noch ![]() ![]() Daß ich so selten angehalten werde, könnte damit zusammenhängen, daß ich @reddevil: frag doch einfach mal bei Deinem TÜV, das kostet nichts ! Gruß von COYOTA ![]() -------------------- Life is simple: eat, sleep, save lives !
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Beitrag
#66
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1849 Beigetreten: 29.12.2005 Wohnort: Halle Mitglieds-Nr.: 15677 ![]() |
Ups...da hab ich ja gar nicht aufs Datum geschaut.....und soll ich jetzt auf die knie fallen und laut "Mea Culpa" rufen ,weil ich nicht auf Deinen Nick geschaut habe??
![]() ![]() Nun ich glaube, das liegt daran, daß Du einfach Glück in Deiner Ecke hast......unsere Mädels sehen auch öfters die Kelle, zwar nicht ganz so oft ,aber immer noch mehr als reichlich ![]() Sei froh, daß es so ist wie es ist bei Dir in der Ecke. Linke Hand zum Gruß und Haare im Wind.......... -------------------- Wer anderen eine Bratwurst brät, hat meist ein Bratwurst - Bratgerät !
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 10.09.2025 - 04:02 |