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> Helmpflicht auf Quad, Neue Fahrzeuge und Probleme ...
Gast_Markus Vogt_*
Beitrag 11.01.2005, 12:06
Beitrag #51





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Hallo! Nachdem die Helmpflicht nun durch und durch gekaut worden ist mal was anderes! Ein Freund wurde heute nacht angehalten mit seinen MX150 und hat einen Mängelbescheid bekommen wegen fehlendem Warndreieck und Verbandskasten. Ein mehrspuriges Fahgrzeug hat laut den Grünen so etwas mitzuführen!!!
huh.gif Davon schon mal gehört think.gif
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Tortenjan
Beitrag 11.01.2005, 12:44
Beitrag #52


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§35h Abs.3 und §53a Abs.1 StVZO, ist doch nichts neues wavey.gif


--------------------
errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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Gast_Patrick_*
Beitrag 01.02.2005, 23:41
Beitrag #53





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Nun passt mal auf Ihr neunmalklugen
"sollen die ohne Helm sich doch totfahren" Quaddler.

Ich wohn in Travemünde, kennt Ihr sicherlich nicht.
Und wenn ich im Sommer zum Strand fahre, ca.1000m aber ich bin zu faul
fürs Fahrrad, hab ich keine Lust mit nem Deckel rumzueiern.

Sobald ich weitere Strecken zurücklege trage ich ohnehin einen Helm.

Aber genau darum geht es, um Kurzstrecken !

Zumindest für meine Wenigkeit !

Jeder ist seines Glückes Schmied !
Ich habe nur keinen Bock auf gelangweilte cop.gif , die nix anderes zu tun haben als uns den Tag zu versauen.
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emhazett
Beitrag 02.02.2005, 00:20
Beitrag #54


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Zitat (Patrick @ 01.02.2005, 23:41)
Jeder ist seines Glückes Schmied !
Ich habe nur keinen Bock auf gelangweilte cop.gif , die nix anderes zu tun haben als uns den Tag zu versauen.

Schön gesagt.
Full ack!

MfG
mhz
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Peter Lustig
Beitrag 02.02.2005, 11:14
Beitrag #55


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Die generelle Helmpflicht für Quads ist nur noch eine Frage der Zeit (siehe auch hier ganz unten). Also warum noch aufregen?
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Sluet
Beitrag 02.02.2005, 11:42
Beitrag #56


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Zitat (Patrick @ 01.02.2005, 23:41)
Aber genau darum geht es, um Kurzstrecken !

Genau! Denn auf Kurzstrecken kann natürlich kein Unfall passieren. wink.gif blink.gif


--------------------
Man muss, damit man kann. Aber man kann nicht, weil man nicht darf.
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quadgurke
Beitrag 02.02.2005, 13:09
Beitrag #57


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Hallo Leute wavey.gif
Habe gestern ein Quad zugelassen, da steht jetzt drin.
Empfehl:Schutzhelm.F.Fahrer u.Beifahrer und
Erste-Hilfe-Material ist als loses Zubehör mitzuführen, es richt im Rucksack.
gruss quadgurke thread.gif
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Matte
Beitrag 02.02.2005, 13:19
Beitrag #58


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Nur eine Empfehlung? Das sollte eigentlich eine Auflage sein.


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Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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Gast_Acki_*
Beitrag 02.02.2005, 13:29
Beitrag #59





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Mein Bruder war vor etlichen Jahren einer der ersten die ein, für den Straßenverkehr zugelassenes, Quad hatten. Das Teil steht jetzt schon seit ein paar Jahren unbenutzt rum, aber wenn er es wieder fahren wollte, würden dann die neuen Regelungen auch für ihn gelten? (Helmpflicht und Mitführen von Warndreieck und Verbanskasten)

Das Quad (Yamaha Kodiak) hat eine Sonderzulassung als Landwirtschaftliches Nutzfahrzeug (also Trecker, oder?)

gruß Acki
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quadgurke
Beitrag 02.02.2005, 13:52
Beitrag #60


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@Matte
Ich arbeite in einem Quadhandel und es ist willkür von der Zulassungsstelle, manchmal haben wir zulassungen, da kommt ein Stempel rein, Helmplicht angeordnet und manchmal wird empfohlen, also da gibt es noch sehr große Gesetzeslücken.
Aber ich habe hier ein Schreiben von der police.gif , da steht drin:
"50ccm Quads tauchen bei der Zulassungsstelle nicht auf, da Versicherungskennzeichen=zulassungsfrei.Es ist also kein Eintrag einer Ausnahme nach § 70StVZO im Schein möglich, da diese Quads keinen Schein haben.Ist diese Quad laut Eintrag in der Betriebserlaubnis ein 4-rädriges Leichtkraftrad, 4-rädriges Kraftfahrzeug zum Personentransport und kein Kleinkraftrad, so kann es ohne Helm gefahren werden."
Das große Problem ist, (Verwandschaft ist bei der police.gif ), nicht mal die wissen genau Bescheid, da von Landkreis zu LK die anordnungen sich ändern und es keine festen Regeln gibt.
Das führen von Verbandskasten ist laut Zulassungstelle bei uns Pflicht, aber das Warndreieck nicht.
Gruss quadgurke thread.gif
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quadgurke
Beitrag 02.02.2005, 13:54
Beitrag #61


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@Acki
ist das Quad abgemeldet?
gruss quadgurke thread.gif
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Gast_Guest_*
Beitrag 02.02.2005, 13:58
Beitrag #62





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Zitat (quadgurke @ 02.02.2005, 13:54)
ist das Quad abgemeldet?

Nein, ist es nicht - so viel ich weiß huh.gif

Acki
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quadgurke
Beitrag 02.02.2005, 14:14
Beitrag #63


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@Acki
er soll in seinen FZ-Schein schauen, dort müsste drin stehen, Helmplicht angeordnet und das der Verbandskasten lose mitzuführen ist, wenn das nicht drin steht muß er es normalerweise auch nicht, aber besser wäre es bei Zulassungsstelle nachzufragen, da die Polizei das selbst auch nicht immer weis.
quadgurke thread.gif
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Gast_headhunter_*
Beitrag 23.03.2005, 21:06
Beitrag #64





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die frage über muss ich oder muss ich keinen helm tragen ist doch völliger quatsch.
oder habt ihr alle einen ersatzkopf , oder sogar mehrere ersatzköpfe in eurem schrank hängen????
denkt nach!!!!!!!!!!

ihr geht bestimmt auch bei rot über die strasse wenn kleine kinder daneben stehen
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Janus
Beitrag 23.03.2005, 21:19
Beitrag #65


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Zitat (headhunter @ 23.03.2005, 21:06)
ihr geht bestimmt auch bei rot über die strasse wenn kleine kinder daneben stehen

Besonders dann.


~ Janus


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Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht.
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Gast_Moelle_*
Beitrag 24.03.2005, 14:33
Beitrag #66





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Es geht doch hier nicht um Sinn oder Unsinn einer Helmpflicht. Entscheidend hier in diesem Thread ob und wann nun eine generelle Helmpflicht eingeführt wird oder wurde. Und dafür hat noch niemand einen genauen Termin nennen können der irgendwo offiziell abgesegnet ist.
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Gast_Guest_*
Beitrag 13.04.2005, 21:55
Beitrag #67





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Hallo,

ich hatte bis letzte Woche noch ein Kymco MXer 50 und wurde von der Polizei rausgewunken da ich keinen Helm getragen habe. Es ist rausgekommen das für das 50er sowie auch für das 150er Quad keine Helmpflicht besteht.

Kleiner Tip. Würde aus Sicherheitsgründen trotzdem einen tragen.

MfG Sascha wavey.gif
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Gast_Dietze_*
Beitrag 21.05.2005, 20:33
Beitrag #68





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Ich hab das ganze mit Helm, oder doch ohne Helm gelesen.Ich fahre schon 8 monate Quad,bin schon 3 mal von unseren Freunden kontroliert worden.
Ich habe in der Stadt,oder kurzen Wegen nie nen Helm auf.Habe schon auf der Polizei nachgefragt,vor der Zulassung meines Quads,und da bekam ich ,eine klare Aussage.

Wenn im Fahrzeugschein,unter der Bemerkung 33, Helmplicht eingetragen ist dann must Du mit Helm fahren.Da dies aber nicht der Fall ist ,fahr ich ohne Helm wenns geht.
Egal mit was für Regeln und Gesetze Ihr da rum schmeißt,das ist alles quatsch.
Da sich der Gesetzgeber selber nicht im klaren ist was sache ist.....

Ich hab auch keine extra Genehmigung,oder irgend welche Eintragungen,das ich von der Helmplicht befreit bin oder nicht.......

Steht auch nichts im FZ.das es ein offener Pkw ist,oder sonnst so nen müll.
Das ist wieder nur viel gelaber,und sonnst nichts.

Also,Ihr Qudler,fahrt wann immer Ihr wollt mit oder ohne Helm,das muß jeder für sich aus machen.........
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Andreas
Beitrag 21.05.2005, 21:11
Beitrag #69


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Ein warnender Hinweis:

Zitat
Ohne Helm: Quadfahrer tot

Gauaschach. (Kreis Bad Kissingen). Erneut hat es in der Region Main-Rhön ein Todesopfer im Straßenverkehr gegeben. Am Pfingstmontag kam am späten Nachmittag ein Quadfahrer bei einem Unfall ums Leben. Der 32-Jährige aus dem Kreis Main-Spessart hatte sich wie bereits mehrfach zuvor das vierrädrigen Motorrad ausgeliehen. Zwischen Gauaschach und Neubessingen kam er von der Fahrbahn ab, fädelte an einer Leitplankenstütze ein und wurde aus seinem Sitz katapultiert.

Beim Aufprall an einer weiteren Leitplankenstütze, die etwa acht Meter entfernt war, erlitt der 32-Jährige schwerste Verletzungen. Danach flog der Mann, der keinen Helm trug, noch 15 Meter weiter, bis er an einer Böschung einige Meter unterhalb der Straße zum Liegen kam. Dort fand ihn einige Zeit später ein Ehepaar. Ein Notarzt konnte nur noch den Tod des 32-Jährigen feststellen. Nach Angaben der Polizei ist der Mann in der Region das erste Verkehrsopfer, das mit einem Quad ums Leben kam.
red


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Gast_Dietze_*
Beitrag 22.05.2005, 19:52
Beitrag #70





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Hallo Andreas,
tja wenn Du das so sehen willst,dann dürfte keiner mit dem Motorrad ,Auto oder sonnst irgend einem Verkehrsmittel unterwegs sein.Ich hoffe Du fährst auch auf dem Rad mit Helm,genauso im Auto,auser Du hast nen Kopf Airback.
Tja Tote wird es leider immer geben,egal ob mit oder ohne Helm.Mein Kumpel ist vor 3 Jahren mit seinem Mountainbike tötlich verletzt worden.Er ist trotz Helm,an Gehirnblutung und Schädelbruch gestorben.
Mann kann das so oder so sehen,drum sollte jeder selber entscheiden ob er nen Helm nimmt oder nicht.
Ich glaube es wird leider immer tötliche Unfälle geben.Jedes Jahr sterben in Deutschland immer wieder Motoradfahrer,trotz Helm,Schulungen oder Vorbereitungen auf die neue Motoradseison.
Also,was soll das mit den statistiken,ändern wird das nichts.......
Wenn jeder vernünftig fahren würde,währe das die beste sache,um viele Unfälle generell zu vermeiden....
Vieleicht sollte jeder einzelne, darüber mal nachdenken.........

Wünsche allen Bikern,Qudler und dem rest,ein Unfallfreies weiter kommen.....
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Peter Lustig
Beitrag 22.05.2005, 19:59
Beitrag #71


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Reduzieren wir das Problem doch auf den einfachsten gemeinsamen Nenner:

Derzeit ist bei einem Quad grundsätzlich kein Helm vorgeschrieben, da es kein Kraftrad im Sinne von § 21a Abs. 2 StVO ist. Somit kann bei einem Nichttragen auch kein Verstoß vorliegen.

Steht die Helmpflicht in den Fahrzeugpapieren als Auflage drin, ist diese Auflage verbindlich. Nichttragen ist in diesem Fall ein Verstoß und bußgeldbewehrt.

Derzeit laufen Überlegungen, grundsätzlich auch für Quads eine Helmpflicht in das Gesetz hineinzuschreiben. Dann bräuchte es die o.a. Auflage nicht mehr. Nichttragen des Helms wäre dann in jedem Fall ein Verstoß.
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Gast_Becker Karlheinz_*
Beitrag 01.06.2005, 20:19
Beitrag #72





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Hallo ich hatte gerade gefragt ob ich für ein Quad ein Helm brauche aber bei mir ist nichts eingetragen in den Papieren da steht nur 4-RaedR.KFZ Z.Pers-Bef.
Brauch ich jetzt ein Helm oder nicht?Oder wo muß ich gucken im Fahrzeugschein oder Brief?
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ts1
Beitrag 02.06.2005, 07:41
Beitrag #73


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Zitat (Becker Karlheinz @ 01.06.2005, 21:19)
Hallo ich hatte gerade gefragt ob ich für ein Quad ein Helm brauche aber bei mir ist nichts eingetragen in den Papieren da steht nur 4-RaedR.KFZ Z.Pers-Bef.
Brauch ich jetzt ein Helm oder nicht?Oder wo muß ich gucken im Fahrzeugschein oder Brief?
Lies Dir doch mal diesen Thread durch! dry.gif


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MfG Thomas
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Andreas
Beitrag 02.06.2005, 08:15
Beitrag #74


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Es reicht eigentlich auch, den Beitrag von Peter Lustig zu lesen (direkt über deiner Frage). cool.gif


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Gast_LTZ400_*
Beitrag 09.06.2005, 10:46
Beitrag #75





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Moin.

Für Quad's besteht in Deutschland definitiv KEINE HELMPFLICHT!
Egal was in den Papieren steht.

Quelle: Polizeipräsidium Gelsenkirchen-Buer cop.gif
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Matte
Beitrag 09.06.2005, 10:59
Beitrag #76


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Zitat (LTZ400 @ 09.06.2005, 11:46)
Moin.

Für Quad's besteht in Deutschland definitiv KEINE HELMPFLICHT!
Egal was in den Papieren steht.

Quelle: Polizeipräsidium Gelsenkirchen-Buer cop.gif

Wenn die Auflage in den papieren steht, muss auch ein Helm getragen werden.


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Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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Peter Lustig
Beitrag 09.06.2005, 11:13
Beitrag #77


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Zitat (LTZ400 @ 09.06.2005, 11:46)
Moin.

Für Quad's besteht in Deutschland definitiv KEINE HELMPFLICHT!
Egal was in den Papieren steht.

Quelle: Polizeipräsidium Gelsenkirchen-Buer  cop.gif

Falsch! Wenn die Helmpflicht in den Papieren eingetragen ist, muss in jedem Fall ein Helm getragen werden (siehe auch meine obigen Ausführungen).

@Matte
thumbup.gif cheers.gif


Der Beitrag wurde von Peter Lustig bearbeitet: 09.06.2005, 11:15
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Teroson
Beitrag 09.06.2005, 11:47
Beitrag #78


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Dann mal ein Beispiel aus Baden-Württemberg:

CQ-Quad. Ist ne BMW-Boxer mit 4 Rädern. bbH. 170 km/h, 98 PS und man lese und staune: Zugmaschine Ackerschlepper und keine Helmpflicht.

Andere Fahrzeuge: 4 rädriges KfZ zur Personenbeförderung usw. ebenfalls keine Helmpflicht.

Begründung UVM jetzt IM (verkürzt): Helpflicht greift nicht, da kein Kraftrad, also auch keine Auflage bezüglich des Tragens eines Helms.

Somit freie Fahrt ohne Pflicht zum tragen, aber hoffentlich genug Grips trotzdem einen aufzusetzen.

Habe einen Bekannten, den hat es auf dem Nürburgring überschlagen (ohne Helm!) Liegt seit über einem Jahr in der Reha wegen Hirnverletzungen! War ne Grizzly (für Insider)


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Das Reh springt hoch.
Das Reh springt weit.
Warum auch nicht, es hat ja Zeit!
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Ben
Beitrag 09.06.2005, 15:25
Beitrag #79


Neuling


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Zitat (Peter Lustig @ 04.12.2003, 11:02)

Hallo,

hab mal ne Frage zu der Zulassungsart "PKW offen".

Peter Lustig hat weiter oben geschrieben, dass Sicherheitgurte gem. § 35a StVZO bzw. RILI 76/115/EWG vorhanden sein müssten.
Diese Ansicht vertritt, wie oben schön erwähnt wurde auch das Lanratsamt Miltenberg.

http://www.landratsamt-miltenberg.de/sv/Sg34/34_quad.htm

Im "Merkblatt für die Begutachtung von Quads" vom BMVBW steht jedoch das eine Gurtpflicht nur bei KFZ mir Aufbau besteht. (97/24/EG Kapitel 11)

Demnach wäre die Auflage Helmpflicht aufgrund der Befraiung der Gurtpflicht nicht zulässig.

Welche Ansicht stimmt hier?

Gruß Ben
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Andreas
Beitrag 09.06.2005, 19:18
Beitrag #80


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Vor allem bei älteren Quads findet man die Auflage "Helmpflicht" noch sehr oft in den Fahrzeugpapieren. Sollte diesebezüglich bei neueren Quads gleicher Bauart eine solche Auflage nicht mehr gefordert werden, sollte man evtl. mit einem entsprechenden Gutachten eine Streichung dieser Auflage herbeiführen.


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marloffstein
Beitrag 26.09.2005, 21:43
Beitrag #81


Neuling


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Zitat (quadgurke @ 02.02.2005, 15:14)
@Acki
...............das der Verbandskasten lose mitzuführen ist, wenn das nicht drin steht muß er es normalerweise auch nicht, aber besser wäre es bei Zulassungsstelle nachzufragen, da die Polizei das selbst auch nicht immer weis.
quadgurke  thread.gif



Erste-Hilfe-Material § 35h StVZO
Mitführpflicht für vierrädrige Kfz zur Personenbeförderung/Güterbeförderung
Ausnahmegenehmigung wird nicht befürwortet, da Ausrüstung technisch möglich und zumutbar ist.

Warndreieck § 53a StVZO
Mitführpflicht
Ausnahmegenehmigung wird nicht befürwortet, da Ausrüstung) technisch möglich u zumutbar ist.

Amtliche Kennzeichen RL 93/94/EWG
Geregelt ist gemäß 93/94/EWG nur die Anbringungsstelle an der Rückseite mit:
– bestimmten Abmessungen (B x H: 280 mm x 210 mm),
– Lage innerhalb von B des Kfz über alles,
– bestimmtem Abstand vom Boden (Oberkante max 1 500 mm und Unterkante min 200 mm über Boden),
– höchstzulässiger Neigung (30 Grad nach oben und 15 Grad nach unten),
– geometrischen Sichtbarkeitswinkeln bezogen auf die Ränder des Kennzeichens (30 Grad nach oben, links und rechts sowie 5 Grad nach unten).
§ 60 StVZO
Gefordert ist gemäß § 60 Abs 2:
– je ein Kennzeichen an der Vorder- u Rückseite des Kfz.
Ausnahmegenehmigung wird nicht befürwortet.


Gruß
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rescue-kai@web.de
Beitrag 09.05.2007, 14:42
Beitrag #82


Neuling


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HALLO IHR OHNE ODER MIT HELM DISKUTIERER !

HAB SELBST EIN QUAD UND FAHRE SELBSTVERSTÄNDLICH MIT HELM OB ICH DAS MUSS ODER NICHT !
HAT EINER VON EUCH MAL AN DIE FOLGEN GEDACHT OHNE HELM ?????? crybaby.gif
NEIN !


SPASS MUSS SEIN ABER IST DER SPASSFAKTOR GERINGER OHNE HELM ?

MFG KAI

Bild aus urheberrechtlichen Gründen gelöscht.

P. S. Warum schreibst du in Großbuchstaben? Dies wird in Internetforen als "schreien" empfunden und gilt als unhöflich.


Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 09.05.2007, 15:04
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Mr.Eierhals
Beitrag 09.05.2007, 21:47
Beitrag #83


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Wer hat denn diesen uralten Thread wieder ausgegraben ? blink.gif


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Wer anderen eine Bratwurst brät, hat meist ein Bratwurst - Bratgerät !
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AMenge
Beitrag 10.05.2007, 08:33
Beitrag #84


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Zitat (Mr.Eierhals @ 09.05.2007, 22:47) *
Wer hat denn diesen uralten Thread wieder ausgegraben ? blink.gif

Und dann gleich mit dem ersten Beitrag...Respekt!
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